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Verfahren
zur Herstellung einer Öffnung
an der Mantelfläche
eines Ballens eines Zylinders einer Druckmaschine und Zylinder
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Öffnung an
der Mantelfläche
eines Ballens eines Zylinders einer Druckmaschine und Zylinder gemäß dem Oberbegriff
gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, 4 oder 15.
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Durch
die
DE 102 28 969
C1 ist ein Zylinder eines Druckwerks einer Rotationsdruckmaschine
mit in seiner Mantelfläche
verlaufenden länglichen, schmalen Öffnungen
bekannt, wobei unter der Mantelfläche des Zylinders in Axialrichtung
desselben ein Kanal verläuft,
wobei jeweils in bestimmten von mehreren in Axialrichtung aufeinanderfolgenden
Abschnitten der Mantelfläche
eine in Axialrichtung verlaufende schlitzförmige Öffnung angeordnet ist, die den
Kanal zur Mantelfläche
hin öffnet,
wobei an den jenseits der Abschnittsgrenzen der bestimmten Abschnitte
gelegenen Endbereichen der schlitzförmigen Öffnung jeweils ein Verschlusskörper in
den Zylinder eingesetzt ist, derart, dass die schlitzförmige Öffnung an
den Abschnittsgrenzen durch eine die jeweilige Abschnittsgrenze
tangierende Kante des Verschlusskörpers scharfkantig begrenzt
ist. Überdies
ist durch die
DE 102
28 969 C1 ein Verfahren zur Herstellung dieser schlitzförmigen Öffnungen
bekannt, wobei die Öffnung
in die bestimmten Abschnitte mit ihren Endbereichen jenseits der
Abschnittsgrenzen der bestimmten Abschnitte liegend eingebracht
wird, derart, dass die Endbereiche in einem Schnitt entlang der Axialrichtung
gesehen in einem Radius auslaufen, wobei anschließend an
den Endbereichen jeweils eine Bohrung in den Zylinder eingebracht
wird, wobei anschließend
ein Verschlusskörper
in die Bohrung eingesetzt wird, derart, dass die schlitzförmige Öffnung an
den Abschnittsgrenzen durch eine die jeweilige Abschnittsgrenze
tangierende Kante des Verschlusskörpers scharfkantig begrenzt
ist.
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Durch
die
DE 196 11 642
C2 ist eine Vorrichtung zum Befestigen einer Bespannung
auf einem Druckwerkzylinder bekannt, wobei eine vorgefertigte Leiste
in eine an der Mantelfläche
des Zylinders ausgebildete Nut eingesetzt und an in Umfangsrichtung des
Zylinders gegenüberstehenden
Fügeflächen verschweißt ist,
wobei die Leiste die Nut vollständig
ausfüllt
und in der Leiste Saugluft führende
Bohrungen und eine schlitzförmige
Spanngrube zum Halten von einem abgewinkelten Ende der auf dem Zylinder
angeordneten Bespannung ausgebildet sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
einer Öffnung
an der Mantelfläche
eines Ballens eines Zylinders einer Druckmaschine und Zylinder zu
schaffen.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1, 4 oder 15 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass an der Mantelfläche eines
Ballens eines Zylinders mit mehreren Abschnitten z. B. A; B in seiner
axialen Richtung eine an der Mantelfläche vorzugsweise schlitzförmige Öffnung auf
fertigungstechnisch einfache Weise mit scharfkantiger Begrenzung
an einer Abschnittsgrenze zwischen zwei benachbarten Abschnitten
A; B ausgebildet werden kann. Insbesondere im Zeitungsdruck werden
Zylinder mit immer größerer axialen
Länge eingesetzt,
bei denen auf der Mantelfläche
ihres Ballens mehrere Aufzüge
in Umfangsrichtung zueinander versetzt anzuordnen sind. Zur Reduzierung
des Kanalschlags sind bei einem Zylinder mit mehreren in Umfangsrichtung
zueinander versetzt angeordneten Aufzügen auch die Öffnungen,
in die abgewinkelte Enden der Aufzüge zwecks ihrer Befestigung
auf der Mantelfläche
des Ballens eingeführt
werden, in Umfangsrichtung zueinander versetzt anzuordnen, sodass
z. B. an der Mantelfläche
geschlossene Abschnitte A; B in axialer Richtung mit an der Mantelfläche geöffneten
Abschnitten A; B alternierend abwechseln. Eine z. B. mit einem Scheibenfräser gefräste schlitzförmige Öffnung weist
im Bereich einer Abschnittsgrenze in einem Schnitt entlang der Axialrichtung
gesehen einen Auslauf mit einem Radius auf und vermag bedingt durch
das Herstellverfahren eine scharfkantige Begrenzung an der Abschnittsgrenze nicht
auszubilden. Das vorgeschlagene Verfahren vermeidet es, im Bereich
des Auslaufs mit dem Radius einen Verschlusskörper zur scharfkantigen Begrenzung
einer Abschnittsgrenze einzusetzen. Vielmehr wird ein an der Mantelfläche in den
Ballen in axialer Richtung vorzugsweise durchgängig eingebrachter Kanal mit
geeignet vorprofilierten Leisten abgedeckt, wobei bei einer nachträglichen
Bearbeitung der Mantelfläche
die Öffnung
in den entsprechenden Abschnitten A; B freigelegt wird. Leisten
unterschiedlicher Gestaltung können
in axialer Richtung Stoß an
Stoß den
Kanal abdeckend aneinandergefügt
werden, wobei für
jeden Abschnitt A; B entsprechend seiner Breite und Funktion, d.
h. ob in dem Abschnitt A; B eine Öffnung vorzusehen ist oder nicht,
die in geeigneter Weise vorprofilierte Leiste eingesetzt wird. Die
scharfkantige Begrenzung einer Abschnittsgrenze ist damit unabhängig von
dem Werkzeug, mit dem die Öffnung
geschaffen wird. Eine Nachbearbeitung der Öffnung an der Abschnittsgrenze
entfällt.
Vorteilhaft ist auch, dass zumindest eine die Öffnung aufweisende Leiste aus
einem korrosionsbeständigen
Werkstoff gefertigt sein kann, sodass die Anlageflächen für in die Öffnung eingeführte abgewinkelte
Enden von auf der Mantelfläche
des Ballens angeordneten Aufzügen
korrosionsbeständig
ausgebildet sind, während
der i. d. R. großvolumige
Ballen aus einem preiswerten und damit zumeist nicht korrosionsbeständigen Werkstoff gefertigt
sein kann.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 einen
Ausschnitt eines perspektivisch dargestellten Zylinders mit einem
Ballen mit einem an der Mantelfläche
des Ballens mit Leisten abgedeckten Kanal;
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2 einen
Querschnitt entlang der Schnittlinie II-II der in der 1 dargestellten
Leiste mit einem Überstand;
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3 einen
Querschnitt entlang der Schnittlinien III-III der in der 1 dargestellten
Leiste mit einem Überstand;
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4 einen
Querschnitt entlang der Schnittlinie II-II der in der 1 dargestellten
Leiste ohne den Überstand;
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5 einen
Querschnitt entlang der Schnittlinie III-III der in der 1 dargestellten
Leiste ohne den Überstand.
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1 zeigt
beispielhaft einen Ausschnitt eines perspektivisch dargestellten
Zylinders 01 mit einem Ballen 02 mit einem an
der Mantelfläche 03 des Ballens 02 abgedeckten
Kanal 04, wobei der Kanal 04 vorzugsweise mit
mindestens einer Abdeckung 06, vorzugsweise einer vorprofilierten
Leiste 06 abgedeckt ist. In dem in der 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 in mehrere in Axialrichtung des Ballens 02 aufeinanderfolgende
Abschnitte A; B vorzugsweise gleicher Breite aufgeteilt. Der vorzugsweise
dicht unter der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 in Axialrichtung des Ballens 02 verlaufende
Kanal 04 erstreckt sich z. B. über mindestens zwei benachbarte
Abschnitte A; B.
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Der
Kanal 04 kann – wie
in der 1 dargestellt – als eine z. B. in die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 eingefräste,
vorzugsweise im Wesentlichen rechteckige Nut 04 ausgebildet
sein. Als Alternative zur in die Mantelfläche 03 des Ballens 02 eingebrachten
Nut 04 kann der Kanal 04 als eine kreisrunde,
von mindestens einer Stirnseite 07 des Ballens 02 eingebrachte
Bohrung 04 ausgebildet sein, wobei die Bohrung 04 z.
B. in einem Abstand von wenigen Millimetern, z. B. 2 mm bis 10 mm,
vorzugsweise zwischen 3 mm und 6 mm unter der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 verläuft.
Im Fall der Ausbildung des Kanals 04 als Bohrung 04 ist
der Kanal 04 an der Mantelfläche 03 in einem ersten
Bearbeitungsschritt noch vom Ballen 02 bedeckt. In einem
zweiten Bearbeitungsschritt wird dann die Leiste 06 in
einer nur ihrer Montage dienenden Nut an der Mantelfläche 03 im
Ballen 02 angeordnet.
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Der
Kanal 04 weist in Umfangsrichtung des Ballens 02 eine
Weite w (2) bzw. einen Durchmesser z.
B. zwischen 10 mm und 50 mm auf, vorzugsweise zwischen 20 mm und
35 mm, insbesondere zwischen 25 mm und 30 mm, und ist damit im Verhältnis zum
Durchmesser des Ballens 02 schmal ausgebildet. Der Ballen 02 des
Zylinders 01 hat einen Durchmesser von beispielsweise 140
mm bis 420 mm, vorzugsweise zwischen 280 mm und 340 mm. Die axiale
Länge des
Ballens 02 liegt z. B. im Bereich zwischen 500 mm und 2.400
mm, vorzugsweise zwischen 1.200 mm und 1.700 mm. Der Kanal 04 kann den
Ballen 02 von einer zur gegenüberliegenden Stirnseite 07 durchlaufen
oder als ein in eine der Stirnseiten 07 des Ballens 02 eingebrachtes
Sackloch ausgebildet sein, wobei der Kanal 04 eine im Vergleich
zu seiner Weite w oder zu seinem Durchmesser große Länge von z. B. mehr als dem
Zehnfachen seiner Weite w bzw. seines Durchmessers aufweist. Im
Zylinder 01 können
auch mehrere gleichartige oder auch verschiedenartige Kanäle 04 ausgebildet
sein, die z. B. entlang des Umfangs des Ballens 02 zueinander
versetzt angeordnet sind. Der Ballen 02 besteht z. B. aus
einem nicht korrosionsbeständigen,
metallischen Werkstoff, z. B. aus einem unlegierten Stahl, z. B.
C22, oder aus einem Gusswerkstoff. Die den Kanal 04 abdeckende
Leiste 06 ist vorzugsweise aus einem korrosionsbeständigen,
metallischen Werkstoff gefertigt, z. B. aus einem Edelstahl. In
einer besonders kostengünstig
herstellbaren Variante ist die Abdeckung 06 als eine den
Kanal 04 an der Mantelfläche 03 verschließende Schweißnaht ausgebildet.
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Der
Zylinder 01 ist beispielsweise als ein Formzylinder 01 oder
als ein Übertragungszylinder 01 eines
Druckwerks ausgestaltet. Der Ballen 02 dieses Zylinders 01 kann
in Richtung seines Umfangs mit z. B. einem Aufzug oder zwei Aufzügen und
axial, d. h. seiner Länge
nach mit z. B. bis zu sechs Aufzügen
belegt sein (nicht dargestellt), wobei jeder Aufzug vorzugsweise
einem der in Axialrichtung des Ballens 02 aufeinanderfolgenden
Abschnitte A; B zugeordnet ist, wobei jeweils in Axialrichtung des
Ballens 02 eine Breite des Aufzugs einer Breite des korrespondierenden
Abschnitts A; B entspricht. Bei einem Formzylinder 01 sind
die Aufzüge
zumeist als plattenförmige
Druckformen ausgebildet. Bei einem Übertragungszylinder 01 handelt
es sich bei den Aufzügen vorzugsweise
um jeweils auf einer Trägerplatte
aufgebrachte Gummidrucktücher.
Eine plattenförmige Druckform
bzw. eine Trägerplatte
für ein
Gummidrucktuch besteht i. d. R. aus einem biegsamen, aber ansonsten
formstabilen Material, z. B. aus einer Stahllegierung oder einer
Aluminiumlegierung.
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Das
Druckwerk, in dem der Zylinder 01 zum Einsatz kommt, kann
z. B. als eine 9-Zylinder-Satelliten-Druckeinheit
ausgebildet sein, bei dem vier Paare jeweils bestehend aus einem
Formzylinder 01 und einem Übertragungszylinder 01 um
einen gemeinsamen Gegendruckzylinder angeordnet sind, wobei z. B.
zumindest die Formzylinder 01 jeweils die Merkmale der
hier vorgeschlagenen Lösung
aufweisen. Gerade für
den Zeitungsdruck sind Anordnungen günstig, bei denen der Ballen 02 des
Formzylinders 01 in seiner axialen Richtung mit bis zu
sechs plattenförmigen
Druckformen und entlang seines Umfangs entweder mit einer plattenförmigen Druckform
oder hintereinander mit zwei plattenförmigen Druckformen belegt ist.
Ein solcher Formzylinder 01 rollt auf einem Übertragungszylinder 01 ab,
der z. B. axial mit drei nebeneinander angeordneten Gummidrucktüchern belegt
ist, wobei jedes Gummidrucktuch den vollen Umfang des Übertragungszylinders 01 umspannt. Vorzugsweise
haben der Formzylinder 01 und der Übertragungszylinder 01 dieselben
geometrischen Abmessungen bezüglich
ihrer axialen Länge
und ihres Umfangs. Die Gummidrucktücher weisen damit vorzugsweise
die doppelte Breite und z. B. auch die doppelte Länge der
plattenförmigen
Druckformen auf. Des Weiteren kann es sich bei der Druckmaschine
um eine im wasserlosen Offsetdruckverfahren arbeitende Druckmaschine
handeln.
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Abgewinkelte
Enden eines auf einem der Zylinder 01 angeordneten Aufzugs
werden durch eine an der Mantelfläche 03 des Ballens 02 ausgebildete Öffnung 09 (4)
in den im Ballen 02 angeordneten Kanal 04 eingeführt und
dort mittels einer Haltevorrichtung gehalten, wobei die Haltevorrichtung
z. B. ein leistenförmiges,
im oder am Grund 08 des Kanals 04 schwenkbar gelagertes
Haltemittel, ein Federelement und ein bei seiner Betätigung das
Haltemittel gegen die Kraft des Federelementes schwenkendes Stellmittel
aufweist (nicht dargestellt). Die auszubildende Öffnung 09 des Kanals 04 wird
vorzugsweise schlitzförmig
ausgebildet und weist in Umfangsrichtung des Ballens 02 eine
Schlitzweite S von nur wenigen Millimetern auf, z. B. von weniger
als 5 mm (4). Insbesondere beträgt die Schlitzweite
S zwischen 1 mm bis 3 mm, vorzugsweise 1,4 mm, und ist damit nur
wenig größer als
das doppelte Maß der
Materialstärke
der Enden des auf einem der Zylinder 01 anzuordnenden und
in dem betreffenden Kanal 04 zu haltenden Aufzugs, da diese
Enden eine Materialstärke
von wenigen Zehnteln Millimeter aufweisen, z. B. zwischen 0,2 mm
bis 0,4 mm, vorzugsweise etwa 0,3 mm.
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In
Axialrichtung des Ballens 02 können zur Abdeckung eines Kanals 04 auch
mehrere Leisten 06 nebeneinander angeordnet sein, wobei
die einzelnen Leisten 06 vorzugsweise mit ihren Stirnseiten
Stoß an
Stoß aneinandergefügt sind
und wobei jede dieser Leisten 06 vorzugsweise einem der
mehreren in Axialrichtung des Ballens 02 aufeinanderfolgenden
Abschnitte A; B der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 zugeordnet ist (1). Jede
Leiste 06 wird in eine an der Mantelfläche 03 des Ballens 02 ausgebildete
Nut vorzugsweise formschlüssig
eingesetzt, wobei diese der Montage der Leiste 06 dienende
Nut in Umfangsrichtung des Ballens 02 vorzugsweise etwas
weiter als die den Kanal 04 bildende Nut 04 oder
Bohrung 04 ausgebildet ist, sodass die in ihre der Montage dienenden
Nut eingesetzte Leiste 06 den Kanal 04 an der
Mantelfläche 03 des
Ballens 02 abschließt.
Sich in Umfangsrichtung des Ballens 02 gegenüberstehende
Wandungen 11 des als Nut 04 ausgebildeten Kanals 04 weisen
z. B. einen vom Grund 08 des Kanals 04 mit einem
Abstand h0 beabstandeten Absatz 12 auf, auf den die in
ihre der Montage dienenden Nut eingesetzte Leiste 06 sich
in zum Ballen 02 radialer Richtung abstützend aufgesetzt wird, wobei
der Abstand h0 z. B. zwischen 20 mm und 35 mm beträgt, vorzugsweise
22 mm bis 30 mm. Die Leiste 06 ist damit an der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 vom Grund 08 des Kanals 04 beabstandet
angeordnet. Die Leiste 06 wird an in Umfangsrichtung des
Ballens 02 zwischen der Leiste 06 und dem Ballen 02 ausgebildeten
Fügeflächen 13 vorzugsweise
unlösbar,
insbesondere stoffschlüssig,
z. B. durch Kleben oder Schweißen,
mit dem Ballen 02 verbunden (2). Eine
besonders vorteilhafte Verbindungstechnik ist die Anwendung eines
Elektronenstrahlschweißverfahrens
oder eines Laserschweißverfahrens,
weil dadurch in Umfangsrichtung des Ballens 02 eng begrenzte,
sich z. B. keilförmig
in den Ballen 02 erstreckende Schweißzonen 14 mit großer Tiefenwirkung ausgebildet
werden und der Ballen 02 trotz des mit dem Schweißen einhergehenden
Wärmeeintrags weitgehend
ohne thermischen Verzug bleibt.
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Die
Leisten 06 sind in ihrer radial zum Ballen 02 gerichteten
Bauhöhe
h1 derart gestaltet, dass sie nach ihrer Einsetzung in ihre der
Montage dienenden Nut einen die Mantelfläche 03 des Ballens 02 überragenden Überstand 16 mit
einer Höhe
h2 aufweisen, wobei die Bauhöhe
h1 der Leisten 06 z. B. zwischen 6 mm und 20 mm, vorzugsweise
zwischen 10 mm und 16 mm, und der die Mantelfläche 03 des Ballens 02 überragende Überstand 16 z.
B. zwischen 2 mm und 5 mm betragen. Der Überstand 16 ist insbesondere
an derjenigen Stelle ausgebildet, an der in einem nachfolgenden
Bearbeitungsschritt die Öffnung 09 zum
Kanal 04 auszubilden ist. Der Überstand 16 weist
in Umfangsrichtung des Ballens 02 als Übergang zur Mantelfläche 03 des
Ballens 02 z. B. mindestens eine z. B. rampenförmige Abflachung 17 oder
Fase 17 auf, wobei der Übergang
vorzugsweise eine geringe Steilheit aufweist.
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In
den in Axialrichtung des Ballens 02 aufeinanderfolgenden
Abschnitten A; B der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 können
Leisten 06 unterschiedlicher konstruktiver Gestaltung verwendet
werden. Beispiele für
zwei unterschiedliche Gestaltungen der in einem Kanal 04 aufeinanderfolgend
eingesetzten Leisten 06 sind in den 2 und 3 dargestellt. Die 2 und 3 zeigen
jeweils einen Querschnitt entlang der Schnittlinien II-II bzw. III-III
der in der 1 dargestellten Leisten 06.
Die unterschiedliche konstruktive Gestaltung betrifft insbesondere ein
Vorhandensein oder eine Ausgestaltung eines Hohlraums 18,
der in der Leiste 06 an derjenigen ihrer Flächen 19 ausgebildet
ist, die dem Kanal 04 zugewandt ist, wenn die Leiste 06 an
der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 in die ihrer Montage dienenden Nut eingesetzt
ist.
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Der
Hohlraum 18 in der in den Ballen 02 eingesetzten
Leiste 06 weist in zum Ballen 02 radialer Richtung
eine Höhe
h3 auf, wobei die Höhe
h3 in einer zum Kanal 04 zu öffnenden Leiste 06 ausgehend von
der dem Kanal 04 zugewandten Fläche 19 in zum Ballen 02 radialer
Richtung in den Überstand 16 hineinragt
und damit die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 überragt
(2). Eine Leiste 06 ohne eine in ihr auszubildende Öffnung 09 zum
Kanal 04 kann ohne einen Hohlraum 18 oder mit
einem Hohlraum 18 mit einer geringeren, die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 nicht erreichende Höhe h3 ausgebildet sein (3). Der
fiktive Verlauf der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 im Bereich der eingesetzten Leiste 06 ist
in den 2 und 3 durch eine strichpunktierte
Linie angedeutet. Der in der Leiste 06 ausgebildete Hohlraum 18 erstreckt
sich vorzugsweise über
die gesamte axiale Länge
der Leiste 06 und weist einen im Wesentlichen z. B. dreieckigen,
rechteckigen oder trapezförmigen
Querschnitt auf. In Umfangsrichtung des Ballens 02 voneinander
beabstandete Wandungen 21; 22 des Hohlraums 18 weisen
zu einer an der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 auf der auszubildenden Öffnung 09 aufliegend
gedachten Tangente T einen Öffnungswinkel α; β zwischen
40° und
140° auf,
vorzugsweise von 45° oder
135° oder
zwischen 85° und 95°, insbesondere
90°.
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Die Öffnung 09 des
Kanals 04 wird nun dadurch ausgebildet, dass der die Mantelfläche 03 zumindest
an der Stelle der herzustellenden Öffnung 09 radial überragende Überstand 16 entfernt
und dadurch der Kanal 04 oder zumindest der zum Kanal 04 führende Hohlraum 18 geöffnet wird,
wobei der Überstand 16 durch
eine Bearbeitung der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 entfernt wird. Die Bearbeitung der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 kann z. B. darin bestehen, dass die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 mit einer Drehmaschine überdreht oder mit einer Schleifmaschine
geschliffen wird. Durch die Entfernung des Überstandes 16 bleibt
der Kanal 04 an der Mantelfläche 03 des Ballens 02 vorzugsweise
noch zum Teil durch die Leiste 06 abdeckt. Es bildet sich
jedoch insbesondere durch die Gestaltung des Hohlraums 18 in der
Leiste 06, vorzugsweise durch die Anordnung der in Umfangsrichtung
des Ballens 02 voneinander beabstandeten Wandungen 21; 22 des
Hohlraums 18, insbesondere durch die in Richtung der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 aufeinander zulaufende Anordnung der Wandungen 21;
22, beim Entfernen des Überstandes 16 an
der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 eine vorzugsweise schlitzförmige Öffnung 09 aus, die
den Kanal 04 an der Mantelfläche 03 des Ballens 02 zumindest
teilweise öffnet
(4).
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Auch
die 4 und 5 zeigen wie die 2 und 3 jeweils
einen Querschnitt entlang der Schnittlinien II-II bzw. III-III der
in der 1 dargestellten Leisten 06. In der 4 ist
dargestellt, dass sich die Öffnung 09 mit
der Schlitzweite S und die mit den Öffnungswinkeln α; β von der Öffnung 09 zum
Kanal 04 erstreckenden Wandungen 21; 22 als Anlageflächen für in die Öffnung 09 eingeführte abgewinkelte
Enden von auf der Mantelfläche 03 des Ballens 02 angeordneten
Aufzügen
ausbilden, nachdem der Überstand 16 entfernt
ist, da der Hohlraum 18 in der Leiste 06 in zum
Ballen 02 radialer Richtung die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 zumindest tangiert, vorzugsweise überragt.
Der Hohlraum 18 der in der 5 dargestellten
Leiste 06 hat ausgehend von ihrer dem Kanal 04 zugewandten
Fläche 19 eine
die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 nicht erreichende Höhe h3, sodass beim Entfernen
des Überstandes 16 die
Leiste 06 geschlossen bleibt.
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Bei
der Verwendung von Leisten 06 unterschiedlicher Gestaltung,
d. h. z. B. von Leisten 06 mit und ohne einen Hohlraum 18,
kann beim Bearbeiten der Mantelfläche 03 des Ballens 02 in
mindestens einem Abschnitt A; B der Kanal 04 abgedeckt
bleiben und in mindestens einem benachbarten Abschnitt A; B der
Kanal 04 geöffnet
werden. In einem Abschnitt A; B mit einem weiterhin abzudeckenden
Kanal 04 kann auch eine Leiste 06 ohne einen die
Mantelfläche 03 radial überragenden Überstand 16 eingesetzt sein.
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Vor
dem Bearbeiten der Mantelfläche 03 des aus
einem z. B. nicht korrosionsbeständigen
Werkstoff bestehenden Ballens 02 kann z. B. eine korrosionsfeste
Schutzschicht (nicht dargestellt) auf der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 einschließlich
auf dem Überstand 16 aufgetragen
werden, wobei die Schutzschicht z. B. eine in einem Hochgeschwindigkeitsflammspritzverfahren
auftragbare Beschichtung auf einer Basis von Nickel oder Eisen-Austenit-Cobalt
oder eine in einem Flammspritzverfahren auftragbare Beschichtung
aus Titanoxid sein kann. Nach dem Aufbringen der Schutzschicht wird
dann die gesamte beschichtete Mantelfläche 03 des Ballens 02 vorzugsweise
in einer Feinbearbeitung überdreht oder
geschliffen, wodurch der an der Leiste 06 ausgebildete Überstand 16 und
die auf der Leiste 06 aufgetragene Schutzschicht ganz oder
teilweise entfernt werden und ein kontinuierlicher, glatter Übergang von
der Leiste 06 zur Mantelfläche 03 des Ballens 02 sichergestellt
wird. Bei dieser Ausgestaltung des Zylinders 01 tritt ein
auf dem Ballen 02 aufgebrachter Aufzug nur mit korrosionsfesten
Flächen
in Kontakt, weil sowohl die Leiste 06 als auch die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 jeweils zumindest an den Kontaktflächen mit
dem Aufzug korrosionsfest ausgebildet sind.
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Eine
weitere Ausführung
des Zylinders 01 mit einer Öffnung 09 an der Mantelfläche 03 seines Ballens 02 sieht
vor, dass die Öffnung 09 in
mindestens einem Abschnitt A; B von mehreren in Axialrichtung des
Ballens 02 aneinandergereihten Abschnitten A; B einen unterhalb
der Mantelfläche 03 verlaufenden,
sich über
mindestens zwei benachbarte Abschnitte A; B erstreckenden Kanal 04 an
der Mantelfläche 03 öffnet, wobei
der Kanal 04 in mindestens einem Abschnitt A; B durch eine
in die Öffnung 09 eingebrachte,
vorzugsweise als eine Leiste 06 ausgebildete Abdeckung 06 abgedeckt
ist, während
der Kanal 04 in dem mindestens einen an den abgedeckten
Abschnitt A; B angrenzenden Abschnitt A; B geöffnet bleibt.
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So
wird z. B. in einem ersten Arbeitsgang eine sich über mindestens
zwei benachbarte, vorzugsweise über
alle Abschnitte A; B erstreckende Öffnung 09 des unterhalb
der Mantelfläche 03 des Ballens 02 angeordneten
Kanals 04 in die Mantelfläche 03 des Ballens 02 eingefräst, wobei
der Kanal 04 in der bevorzugten Ausführung den Ballen 02 z.
B. von dessen einer zur gegenüberliegenden
Stirnseite 07 durchläuft.
Der Kanal 04 kann wie in der zuvor beschriebenen Weise
als eine Nut 04 mit z. B. rechteckförmigem Querschnitt oder als
eine Bohrung 04 ausgebildet sein. Die Öffnung 09 zu diesem
vorzugsweise durch den Ballen 02 durchgängig ausgebildeten Kanal 04 wird
in einem zweiten Arbeitsgang in demjenigen Abschnitt A; B mit einer
in die Mantelfläche 03 des
Ballens 02 eingesetzten Abdeckung 06, vorzugsweise
einer Leiste 06, abgedeckt, der eine geschlossene Mantelfläche 03 aufweisen
soll. Auch mehrere Abschnitte A; B können derart wieder geschlossen
werden. Aber mindestens ein an einen derart geschlossenen Abschnitt
A; B angrenzender Abschnitt A; B bleibt geöffnet. Die an der Mantelfläche 03 des
Ballens 02 in die Öffnung 09 eingesetzte Abdeckung 06 begrenzt
mit mindestens einer ihrer stirnseitigen Kanten einen angrenzenden
offenen Abschnitt A; B scharfkantig, ohne dass es nach dem Einsetzen
der Abdeckung 06 noch einer Nachbearbeitung der Öffnung 09 bedarf.
Die Leiste 06 kann einteilig ausgebildet sein oder es werden
in dem zu schließenden
Abschnitt A; B mehrere Leisten 06 Stoß an Stoß aneinandergefügt. Um das
Einsetzen der Leiste 06 an der Mantelfläche 03 des Ballens 02 zu
erleichtern, kann im Ballen 02 eine der Montage der Leiste 06 dienende
Nut ausgebildet sein, wobei diese Nut in zum Ballen 02 radialer
Richtung unterhalb der Mantelfläche 03 einen
vom Grund 08 des Kanals 04 mit einem Abstand h0
beabstandeten Absatz 12 aufweist, auf den die Leiste 06 aufgesetzt wird.
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Bei
diesem Zylinder 01 ist es nicht erforderlich, dass die
Abdeckung 06 einen die Mantelfläche 03 des Ballens 02 überragenden Überstand 16 oder einen
sich in axialer Richtung zum Ballen 02 parallel zum Kanal 04 erstreckenden
Hohlraum 18 aufweist. Die vorzugsweise als eine Leiste 06 aus
einem metallischen Werkstoff ausgebildete Abdeckung 06 kann
demnach konstruktiv sehr einfach ausgestaltet sein. Sie wird an
in Umfangsrichtung des Ballens 02 ausgebildeten Fügeflächen 13 vorzugsweise
stoffschlüssig,
z. B. durch Kleben oder Schweißen,
mit dem Ballen 02 verbunden. Wie bereits zuvor beschrieben
ist die Anwendung eines Elektronenstrahlschweißverfahrens oder eines Laserschweißverfahrens
eine besonders vorteilhafte Verbindungstechnik, weil dadurch in
Umfangsrichtung des Ballens 02 eng begrenzte, sich z. B.
keilförmig
in den Ballen 02 erstreckende Schweißzonen 14 mit großer Tiefenwirkung
ausgebildet werden und der Ballen 02 trotz des mit dem
Schweißen
einhergehenden Wärmeeintrags weitgehend
ohne thermischen Verzug bleibt.
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- 01
- Zylinder,
Formzylinder, Übertragungszylinder
- 02
- Ballen
- 03
- Mantelfläche
- 04
- Kanal,
Nut, Bohrung
- 05
- –
- 06
- Abdeckung,
Leiste
- 07
- Stirnseite
- 08
- Grund
- 09
- Öffnung
- 10
- –
- 11
- Wandung
- 12
- Absatz
- 13
- Fügefläche
- 14
- Schweißzone
- 15
- –
- 16
- Überstand
- 17
- Abflachung,
Fase
- 18
- Hohlraum
- 19
- Fläche
- 20
- –
- 21
- Wandung
- 22
- Wandung
- A
- Abschnitt
- B
- Abschnitt
- S
- Schlitzweite
- T
- Tangente
- w
- Weite
(04)
- h0
- Abstand
- h1
- Bauhöhe (06)
- h2
- Höhe
- h3
- Höhe
- α
- Öffnungswinkel
- β
- Öffnungswinkel