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Anwendungsgebiet
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Die
vorliegende Erfindung findet ihre Anwendung im Bereich der Sicherheitsvorrichtungen
für Industrieanlagen
und hat einen Sicherheitsschalter mit einem Betätiger, der mit einer beweglichen
Schutzeinrichtung oder einer beweglichen Barriere einer Maschine
oder Anlage verbunden werden kann, zum Gegenstand.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere einen Sicherheitsschalter mit Schlüssel mit
einer Entriegelungsvorrichtung für
den Betätiger
in Übereinstimmung
mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Seit
geraumer Zeit sind robotisierte und vollkommen automatisierte Anlagen
und Maschinen auf dem Markt, die für gewöhnlich ohne Kontrolle und in Abwesenheit
eines Bedieners laufen.
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Da
diese Anlagen autonom arbeiten, sind sie tatsächlich gefährlich und verfügen demzufolge
für gewöhnlich über geeignete
unfallverhütende
Schutzeinrichtungen, um den Zugang zu den gefährlichen Arbeitsbereichen abzugrenzen.
Im Folgenden wird man unter "Schutzeinrichtung" jegliche Art physischer
Barriere wie beispielsweise ein Gitter, ein Tor oder eine Tür verstehen,
die bei vollem Betrieb für gewöhnlich geschlossen
und verriegelt ist, um den Zutritt zu verwehren.
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Um
die Schutzeinrichtungen im Verriegelungszustand beizubehalten, werden
Sicherheitsschalter eingesetzt, die in der Regel aus zwei Hauptelementen
bestehen, wobei das eine fest an der Schutzeinrichtung angebracht
ist und für
gewöhnlich als
Betätiger
bezeichnet wird, und das andere am Gestell der Maschine oder am
festliegenden Teil der Schutzeinrichtung verankert ist und in der
Regel aus einem Schutzgehäuse
oder einem Schutzkörper
besteht, der eine Reihe von elektrischen Kontakten, die den Versorgungsstromkreis
der Anlage steuern, enthält.
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Der
kastenförmige
Körper
ist für
gewöhnlich mit
einem Schlitz zum Einsetzen des Betätigers ausgestattet, der, sobald
eingesetzt, wahlweise verriegelt werden kann, um seine Entnahme
zu verhindern.
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Die
Sicherheitsschalter können
sowohl an Maschinen ohne Trägheit
als auch an Maschinen mit Trägheit
angebracht werden. Bei den Maschinen der erstgenannten Art schalten
sich die gefährlichen
Teile, die sich hinter der Schutzeinrichtung befinden, umgehend
aus, wenn sie den STOPP-Befehl erhalten. Bei dieser Maschinenart
ist ein einfacher Sicherheitsschalter ohne Verriegelung des Betätigers ausreichend,
um den Betrieb gefahrlos zu steuern, da auf jedes Öffnen der
Schutzeinrichtung umgehend die Ausschaltung der Maschine folgt.
Bei Großanlagen
ist es jedoch manchmal nicht erlaubt, dass jedermann eine Schutzeinrichtung
zufällig
und ohne es zu melden öffnet
und dabei das Ausschalten der gesamten Anlage verursacht. In solchen
Fällen
werden Sicherheitsschalter eingesetzt, die über eine einfache Verriegelung
des Betätigers
ohne elektrisches Schloss verfügen.
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Zum Öffnen der
Schutzeinrichtung ist ein Schlüssel
oder ein anderes spezifisches nicht universelles Werkzeug erforderlich,
das in der Lage ist, die Entriegelungsvorrichtung des Betätigers zu
aktivieren. In der Regel werden keine elektrischen Schlösser eingesetzt,
da diese zwar zum gleichen Ergebnis führen, aber viel kostspieliger
sind.
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Die
Maschinen der zweitgenannten Art, d.h. jene mit Trägheit, bedürfen einer
vorbestimmten Zeit, um es zu ermöglichen,
dass sich die gefährlichen Elemente
ausschalten. Bei dieser Ma schinenart bestehen die Verriegelungsschalter
in der Regel aus einem elektrischen Schloss, das einen kastenförmigen Körper aufweist
und über
einen Schlitz verfügt,
einem Betätiger,
der wahlweise im Schlitz verriegelt werden kann, und einem Elektromagneten
zum Verriegeln/Entriegeln des Betätigers, der von einem elektrischen
Impuls gesteuert wird.
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In
der Regel verfügen
all diese Sicherheitsschalter über
eine Hilfsentriegelungsvorrichtung beziehungsweise über einen
Mechanismus, der durch ein Zylinderschloss oder durch andere nicht
mit standardisierten Werkzeugen aktivierbare Vorrichtungen ähnlicher
Art aktiviert werden kann, die im Falle von Elektromagnetschaltern
die Versorgung des Elektroschlosses auf eine rein mechanische Art
und Weise emulieren und folglich die Entriegelung des Betätigers von
Hand ermöglichen.
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Die
Entriegelungsvorrichtung weist drei Hauptfunktionen auf. Die erste
Funktion besteht in der Möglichkeit,
den Betätiger
in der Montagephase zu entriegeln, so dass der Monteur den Schalter
an der Maschine ausrichten und befestigen kann. Auf diese Art und
Weise können
Einführsversuche
des Betätigers
wiederholt durchgeführt
werden, ohne dass er sich bei der ersten Einführung im Schalter blockiert.
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Die
zweite Funktion besteht in der Möglichkeit,
die Schutzeinrichtung der Maschine mit Hilfe von Spezialschlüsseln, die
zusammen mit dem Schalter bereitgestellt werden, zu öffnen, für den Fall,
dass der Schalter kaputt geht oder die Stromversorgung der Anlage
ausfällt,
wenn es sich um ein elektrisches Schloss handelt.
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Die
dritte Funktion besteht darin, dass ausschließlich dem zugelassenen Bedienungspersonal der
sofortige Zugang zum gefährlichen
Bereich ermöglicht
wird, auch wenn die sich in Bewegung befindenden Elemente noch nicht
ganz zum Stillstand gekommen sind.
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Ein
bekanntes Problem der Großanlagen
betrifft ihre Wartung oder Inspektion. Wenn ein Wartungsfachmann
das Gitter eines gefährlichen
Bereiches öffnet
und diesen Bereich betritt, um Wartungsarbeiten vorzunehmen, muss
er die Gewissheit haben, dass kein anderer Bediener die Schutzeinrichtung
erneut schließen kann,
während
er dort verweilt, und die Anlage wieder in Betrieb setzen kann.
Aus diesem Grunde werden neben den gewöhnlichen Sicherheitsschaltern
einige Vorrichtungen benutzt, die die Eingangsschlitze der Schalter
sperren und sie dabei in einer Position blockieren, in der ein Vorhängeschloss
vom Wartungsfachmann angebracht wird. Auf diese Art und Weise kann
der Betätiger
nicht mehr in den Schalter gelangen, wodurch es unmöglich gemacht
wird, die Maschine wieder in Betrieb zu setzen. Allein der Wartungsfachmann
kann, nachdem er die Maschine verlassen hat, das Vorhängeschloss
und die Sperrvorrichtung entfernen, so dass die Maschine erneut
den Betrieb aufnehmen kann.
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Es
sind zahlreiche Sicherheitsschalter mit elektrischen Schlössern bekannt,
die über
Entriegelungsvorrichtungen verfügen,
die mit passenden Schlüsseln
aktivierbar sind.
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Im
französischen
Patent
FR-A-2 751 122 wird
ein einfacher Sicherheitsschalter mit mechanischer Verriegelung
des Betätigers
und einer Entriegelung, die durch Einführen und Drehen des Schlüssels im
Schloss erfolgt, beschrieben. In einem kastenförmigen Körper sind elektrische Kontakte
enthalten, die wahlweise durch Entnahme/Einführen des Betätigers in
einen Schlitz des kastenförmigen
Körpers
aktiviert werden können.
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Im
deutschen Gebrauchsmuster
DE-U-295 15
529 wird ein einfacher Sicherheitsschalter mit mechanischer
Verriegelung des Betätigers
und einer Entriegelung, die durch Einführen und Drehen des Schlüssels in
einem Schloss erfolgt, beschrieben. Im kastenförmigen Körper sind keine elektrischen
Kontakte enthalten. Der Schlüssel
des Schlosses kann nicht aus dem Zylinder herausgezogen werden, wenn
der Betätiger
nicht in den Kopf eingeführt
ist.
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In
der italienischen Patentanmeldung VI-99A-000023 im Namen derselben
Anmelderin wird eine drehbare Entriegelungsvorrichtung für Elektroschlösser beschrieben.
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Andere
Beispiele für
Sicherheitsschalter mit Entriegelungsvorrichtungen werden im deutschen Gebrauchsmuster
DE-U-87 16018 ,
im deutschen Patent
DE-A-37
100 79 , in den europäischen
Patenten
EP-A-0 330
229 A2 und
EP-A-0
869 524 beschrieben. Diese bekannten Sicherheitsschalter
sind praktisch Elektroschlösser,
bei denen kein Hindernis bei der Drehung der Entriegelungsvorrichtung
vorgesehen ist, wenn der Betätiger
aus dem kastenförmigen Körper herausgezogen
wird. Dies stellt eine beträchtliche
Einschränkung
dar, da diese Schalter ausschließlich auf Schutzeinrichtungen
mit geringer Größe Anwendung
finden können,
wie beispielsweise Schränken
oder Maschinenräumen,
in denen der Bediener keine Barriere oder kein Gitter passieren muss.
Wenn hingegen ein Bediener die Schutzeinrichtung mittels der Hilfsentriegelungsvorrichtung freigibt,
die Schutzeinrichtung öffnet
und die Entriegelungsvorrichtung ungewollt oder aus Zerstreutheit in
die Anfangsstellung dreht, wobei die Schutzeinrichtung geöffnet ist,
stellt er den Schalter für
die Verriegelung der Schutzeinrichtung bereit. Wenn nun der Bediener
den gefährlichen
Bereich betritt und dort verweilt, kann ein anderer Bediener, der
ihn nicht bemerkt, die Schutzeinrichtung schließen, während sich noch der erste Bediener
darin befindet, auch wenn dieser den Entriegelungsschlüssel bei
sich hat. Ferner wird die Entriegelungsvorrichtung, die vom ersten
Bediener irrtümlicherweise
in die Anfangsstellung gebracht wurde, eine umgehende Blockierung der
Schutzeinrichtung und die Umschaltung der elektrischen Kontakte
hervorrufen, um die Betriebsaufnahme der Maschine zu ermöglichen.
Derselbe Nachteil betrifft die in
FR-A-2 751 122 beschriebene Vorrichtung mit
dem einzigen Unterschied, dass diese Vorrichtung keinen Elektromagneten
aufweist.
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Es
sind ebenfalls zahlreiche Vorrichtungen mit Vorhängeschloss bekannt, die das
erneute Einführen
des Betätigers
in einen Sicherheitsschalter durch ihre Anbringung im Eingangsschlitz
des Betätigers
verhindern.
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Ein
Nachteil dieser bekannten Vorrichtungen besteht darin, dass keine
davon die Entriegelung des Betätigers,
die Entnahme desselben aus dem Körper des
Schalters und die darauf folgende Aktivierung der elektrischen Sicherheitskontakte
ermöglicht.
Ferner enthält
keine dieser Vorrichtungen elektrische Sicherheitskontakte.
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Die
in
DE-U-295 15 529 beschriebene
Vorrichtung ist zuverlässiger,
da sie keine Drehung der Entriegelungsvorrichtung gestattet, während der
Betätiger
aus dem kastenförmigen
Körper herausgezogen
ist. Dies löst
das Problem dadurch, dass, falls jemand die Schutzvorrichtung wieder
schließt,
diese sich nicht autonom blockiert. Der Wartungsfachmann ist jedoch
gezwungen, den Schlüssel
im Schloss stecken zu lassen. Wenn folglich ein zweiter Bediener eintrifft
und die Schutzvorrichtung geöffnet
und den Schlüssel
im Schalter steckend vorfindet und falls er nicht bemerkt, dass
sich der Wartungsfachmann in der Anlage aufhält, kann er die Tür schließen, den Schlüssel drehen
und dadurch die Tür
verriegeln und sich zur Zentralschalttafel begeben und die Anlage erneut
in Betrieb setzen, während
sich der Wartungsfachmann noch darin befindet.
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Die
absolut sichersten Vorrichtungen sind wahrscheinlich die Vorrichtungen
mit Vorhängeschloss,
die in den Schlitz des kastenförmigen
Körpers
eingeführt
werden können,
da sie nach ihrem Einbau den Wartungsfachmann vor jeglichem Versuch,
die Anlage ohne sein Wissen in Betrieb zu setzen, schützen. Solange
der Wartungsfachmann die Schlüssel
des Vorhängeschlosses
in der Tasche aufbewahrt, kann niemand die einführsichere Vorrichtung des Betätigers entfernen.
Das Einführen
dieser Vorrichtung erweist sich jedoch als sehr kompliziert, denn
der Wartungsfachmann drei Gegenstände mitnehmen muss, und zwar
eine einführsichere
Vorrichtung, ein Vorhängeschloss
und die Schlüssel
des Vorhängeschlosses.
Aber der Wartungsfachmann kann insbesondere aus Zerstreutheit vergessen,
die einführsichere
Vorrichtung des Betätigers
einzuführen,
weil ihn nichts zum Durchführen
dieses Vorganges zwingt.
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Offenbarung der Erfindung
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Eine
allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Beseitigung
der oben erwähnten
Nachteile, indem ein Sicherheitsschalter mit einer Entriegelungsvorrichtung
bereitgestellt wird, der den Eigenschaften der hohen Sicherheit,
Zuverlässigkeit
und Flexibilität
beim Einbau gerecht wird.
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Eine
besondere Aufgabe besteht in der Bereitstellung eines Schalters
der oben erwähnten
Art, bei dem es unmöglich
ist, die Entriegelungsvorrichtung zu aktivieren, wenn die Schutzeinrichtung
geöffnet
ist, d.h. wenn der Betätiger
aus dem kasten förmigen
Körper,
der die Kontakte enthält,
herausgezogen ist. Eine weitere Aufgabe besteht in der Bereitstellung eines
eine Entriegelungsvorrichtung aufweisenden Sicherheitsschalters,
bei dem das Steuerelement dieser Vorrichtung jederzeit herausgezogen
und vom zuständigen
Personal entfernt werden kann, um zu verhindern, dass Dritte eine
Nachrüstung
der Entriegelungsvorrichtung und eine Verriegelung der Schutzvorrichtung
vornehmen.
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Eine
weitere Aufgabe besteht ferner in der Bereitstellung eines eine
Entriegelungsvorrichtung aufweisenden Sicherheitsschalters, der
auch zusammen mit einem Elektroschloss benutzt werden kann, so dass
er mühelos
sowohl auf Großanlagen
und Maschinen mit hoher Trägheit
als auch auf Kleinanlagen und Maschinen ohne Trägheit Anwendung findet.
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Eine
weitere Aufgabe besteht in der Bereitstellung eines eine Entriegelungsvorrichtung
aufweisenden Sicherheitsschalters, der in einer sehr großen Anzahl
von Positionen eingestellt werden kann, so dass sich der Schalter
als sehr flexibel erweist und in jedem Zustand mühelos anwendbar ist.
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Eine
weitere Aufgabe besteht in der Bereitstellung eines Sicherheitsschalters,
der es ermöglicht,
die Position des Betätigers
in Bezug auf den kastenförmigen
Körper
aufzuzeigen, so dass die Bediener jederzeit und auch bei beträchtlicher
Entfernung über
den Öffnungs-
oder Schließzustand
der Schutzeinrichtung oder über
ihre Verriegelung oder Entriegelung unterrichtet sind.
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Diese
und andere Aufgaben, die nachstehend eingehender erläutert sind,
werden durch einen eine Entriegelungsvorrichtung aufweisenden Sicherheitsschalter
gelöst,
der Folgendes umfasst: einen kastenförmigen Körper mit einer Längsachse,
der am festliegenden Teil einer Schutzeinrichtung einer Maschine
oder Anlage verankert werden kann, einen Betätiger, der am beweglichen Teil
der Schutzeinrichtung verankert werden kann und der zumindest in
einen Schlitz des Körpers
einführbar
ist, eine Entriegelungsvorrichtung, die im Körper gelagert ist und ein Steuerelement
aufweist, das von Hand betätigt
werden kann, um zwischen einer geschlossenen Position, in der der
Betätiger
verriegelt ist, und einer geöffneten
Position, in der der Betätiger entriegelt
ist und aus dem Körper
herausgezogen werden kann, zu drehen, dadurch gekennzeichnet, dass
sie zumindest einen elektrischen Sicherheitskontakt, der sich innerhalb
des Körpers
befindet, umfasst, wobei Aktuatormittel vorgesehen sind, die zumindest
auf den einen Sicherheitskontakt einwirken, um ihn bei Aktivierung
der Entriegelungsvorrichtung umzuschalten, wobei die Entriegelungsvorrichtung
Kontaktmittel aufweist, die dazu geeignet sind, mit den Aktuatormitteln
in Wechselwirkung zu stehen, und die derart ausgebildet sind, dass
die Drehung der Entriegelungsvorrichtung bei herausgezogenem Betätiger verhindert
wird und die Entnahme des Steuerelementes, während sich Letzteres in geöffneter
Position befindet, ermöglicht
wird.
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Dank
dieser Konfiguration ist es möglich, dem
Bediener zu garantieren, dass niemand den Betätiger wieder einführen und
so den Schalter nachrüsten
und die Verriegelung der Schutzeinrichtung ermöglichen kann. Ferner kann der
Bediener den Schlüssel
aus dem Schlitz entfernen und ihn mitnehmen, selbst wenn die Schutzeinrichtung
geöffnet
ist, wodurch verhindert wird, dass Dritte die Barriere ohne sein
Wissen wieder schließen,
den Betätiger
in den Schlitz einführen
und die Kontakte umschalten können,
so dass die Anlage erneut in Betrieb gesetzt werden kann.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der Erfindung werden durch die eingehende
Beschreibung einiger bevorzugter jedoch nicht ausschließlicher
Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Schalters offensichtlicher,
die beispielhaft und ohne einschränkende Wirkung anhand der beigefügten Zeichnungen dargestellt
werden, wobei:
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die 1 eine perspektivische Explosionszeichnung
des erfindungsgemäßen Schalters
ist;
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die 2a und 2b eine Vorderansicht und eine teilweise
geschnittene Seitenansicht des Schalters aus 1 in einer ersten Position darstellen;
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die 3a und 3b eine Vorderansicht und eine teilweise
geschnittene Seitenansicht des Schalters aus 1 in einer zweiten Position aufzeigen;
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die 4a und 4b eine Vorderansicht und eine teilweise
geschnittene Seitenansicht des Schalters aus 1 in einer dritten Position veranschaulichen;
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die 5a, 5b, 5c perspektivische
untere Ansichten eines Details des Schalters aus 1 in drei aufeinander folgenden Betriebszuständen darstellen;
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die 6a, 6b, 6c perspektivische
Draufsichten des Details aus den 5a, 5b, 5c in denselben Betriebszuständen aufzeigen.
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Eingehende
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform Unter Bezugnahme
auf die genannten Figuren umfasst ein erfindungsgemäßer Sicherheitsschalter,
der allgemein mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet ist,
im Wesentlichen einen kastenförmigen
Körper 2 mit
einer Längsachse
L, der mit Schrauben oder ähnlichen
Elementen am festliegenden Teil einer Schutzeinrichtung einer Maschine oder
Anlage verankert werden kann, und einen Betätiger 3, der mittels
durch die Öffnungen 4 durchgehenden
Schrauben am beweglichen Teil derselben Schutzeinrichtung verankert
werden kann.
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Der
Körper 2 weist
eine Mehrzahl von Schlitzen F1, F2 auf, die auf verschiedenen Seiten ausgebildet
sind und senkrecht zueinander liegen, so dass die Anbringung des
Betätigers 3 in
einer Vielzahl von entsprechenden Positionen ermöglicht wird.
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Im
kastenförmigen
Körper 2 ist
zumindest ein Paar, vorzugsweise zwei Paar elektrische Sicherheitskontakte
enthalten, die schematisch in den 2–4 dargestellt und jeweils
mit den Bezugszeichen 5, 6 gekennzeichnet sind
und an den Versorgungsstromkreis der Maschine oder Anlage angeschlossen
werden können,
mit dem der Schalter verbunden ist.
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Insbesondere
umfasst das erste Kontaktpaar 5 einen ersten festen Kontakt 7 und
einen ersten beweglichen Kontakt 8, während das zweite Paar 6 einen
zweiten festen Kontakt 9 und einen zweiten beweglichen
Kontakt 10 umfasst.
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Wenn
die beweglichen Kontakte 8, 10 bewegt werden,
ist es möglich,
den Zustand des Schalters auf die gewünschte Art und Weise umzuschalten,
indem beispielsweise ein Relais des Ver sorgungsstromkreises der
Maschine oder eine Melde- und Alarmschaltung der Anlage geöffnet oder
geschlossen wird.
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Der
kastenförmige
Körper 2 weist
in der Regel die Form eines Parallelepipedprismas auf und besteht
für gewöhnlich aus
einem nahezu würfelförmigen Oberteil
oder Kopf 11, der mit einem Zwischenteil oder -block 12 verbunden
ist, der seinerseits mit einem nahezu parallelepipedförmigen und
dichten Unterteil oder Kontaktgehäuse 13 verbunden ist.
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Die
drei Teile 11, 12, 13 können mittels
zumindest eines Schraubenpaares 14, 15 miteinander verbunden
werden, das in entsprechende Gewindebohrungen eingeschraubt wird,
die in den Zeichnungen nicht sichtbar sind und im Kontaktgehäuse 13 in um
90° winkelversetzten
Stellungen ausgebildet sind, und durch glatte Bohrungen 16,
die im Zwischenteil 12 des Körpers ausgebildet sind und
ebenfalls in um 90° winkelversetzten
Stellungen liegen.
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Dank
der 90°-Anordnung
der oben erwähnten
Bohrungen können
der Kopf 11 und der Zwischenteil 12 jeweils um
90° in 90
in Bezug auf das Kontaktgehäuse 13,
d.h. in 4 verschiedenen Positionen, gedreht werden, wodurch eine
beträchtliche
Flexibilität
bei der Positionierung und beim Einbau ermöglicht wird.
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Im
Oberteil 11 sind die Schlitze F1,
F2 zum Einführen des Betätigers 3 ausgebildet,
so dass Letzterer mit den Aktuatormitteln in Wechselwirkung steht,
die allgemein mit dem Bezugszeichen 17 gekennzeichnet sind
und innerhalb des Körpers 2 liegen.
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Die
Aktuatormittel 17 sind ihrerseits derart ausgebildet, dass
sie mit den Sicherheitskontakten 5, 6 in Wechselwirkung
stehen, um diese mittels des Einführens des Betätigers 3 umzuschalten
und die Entnahme desselben für
gewöhnlich
zu verhindern.
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Die
Aktuatormittel 17 können
insbesondere eine Nocke 18 umfassen, die von einer Querachse 19,
die auf einer prismatischen Stütze 20 drehbar
angebracht ist, die ihrerseits im Kopf 11 blockiert ist, durchlaufen
wird.
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Die
Nocke 18 verfügt über eine
Außenkante mit
passenden Sitzen 21, 22, die geeignet sind, mit komplementärförmigen Zähnen 23 des
Endes des Betätigers 3 in
Wechselwirkung zu stehen, wenn Letzterer durch einen der Schlitze
F1, F2 eingeführt wird.
Außerdem
weist das Profil der Nocke 18 eine Einbuchtung 24 und
zwei Vorsprünge 25, 26 auf,
die dazu bestimmt sind, mit dem freiliegenden Ende 27 einer
allgemein mit dem Bezugszeichen 28 gekennzeichneten Schubeinheit
in Wechselwirkung zu stehen.
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Die
Schubeinheit 28 besteht ihrerseits aus einem ersten Teil
oder Entriegelungsstößel 29,
der beispielsweise mittels einer Auslöseverbindung mit einem zweiten
Teil 30 oder Steuerstößel ausgerichtet und
fest verbunden ist.
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Eine
Druckfeder 31 mit einer passenden Elastizitätskonstante
befindet sich zwischen einem ringförmigen Bund des Entriegelungsstößels 30 und einer
Querwand des Kontaktgehäuses 13,
damit das freiliegende Ende 27 des Entriegelungsstößels mit dem
Profil der Nocke 18 ständig
in Gleitverbindung bleibt, indem es ihrem Profil folgt.
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Der
Steuerstößel 30 ragt
teilweise in das Innere des Kontaktgehäuses 13, wo neben
den Kontakten 5, 6 gegebenenfalls ein elektrischer
Verriegelungs-/Entriegelungsmagnet des Betätigers (nicht in den Zeichnungen
dargestellt) angebracht werden kann.
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Der
Schalter umfasst ferner eine Hilfsentriegelungsvorrichtung, die
allgemein mit dem Bezugszeichen 32 gekennzeichnet ist,
um den Betätiger 3 mittels
eines passenden Steuerelementes 33 von Hand zu entriegeln.
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Dieses
ist, wie nachstehend eingehender beschrieben, zwischen einer nicht
im Betrieb befindlichen oder geschlossenen Position und einer betriebsbereiten
oder geöffneten
Position zum Umschalten der Sicherheitskontakte 5, 6 und
zum Entriegeln des Betätigers 3 verstellbar.
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Die
Hilfsentriegelungsvorrichtung 32 weist insbesondere Kontaktmittel
auf, die geeignet sind, mit den Aktuatormitteln 17 in Wechselwirkung
zu stehen, um die Kontakte 5, 6 bei Aktivierung
der Entriegelungsvorrichtung 32 umzuschalten und die Entnahme
der Entriegelungsvorrichtung aus dem Steuerelement 33,
wenn es sich in geöffneter
Position befindet, zu ermöglichen.
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Im
Detail umfassen die Kontaktmittel eine im Zwischenblock 12 des
kastenförmigen
Körpers
angebrachte zylindrische Buchse 34, die hierzu vorteilhaft in
zwei Halbschalen 12', 12'', um eine Drehachse H, die quer
zur Längsachse
L liegt, bereitgestellt wird.
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Die
Buchse 34 weist ein geschlossenes Ende 35 auf,
aus dem sich ein Endstück 36 erstreckt, das
exzentrisch und parallel zur Drehachse der Buchse liegt.
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Das
gegenüberliegende
Ende der Buchse verfügt über eine
polygonale Öffnung 37,
in die das komplementärförmige Ende 38 eines
herkömmlichen Schlossblockes 39,
der ebenfalls im Zwischenblock 12 drehbar angebracht ist,
eintritt.
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Das
nach außen
gerichtete Ende 40 des Blockes 30 weist einen
geformten Hohlraum 41 auf, um einen gewöhnlichen Schlüssel, der
das Steuerelement 33 darstellt, einzuführen.
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Der
Steuerstößel 30 verfügt über eine
ringförmige
Oberfläche 42,
die im Wesentlichen flach ist und mit der das axiale exzentrische
Endstück 36 der Buchse 34 in
Verbindung tritt.
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Von
der geschlossenen Position in 2 ausgehend,
in der sich das Endstück 36 in
seiner höchsten
Position befindet, bewirkt die Schlüsseldrehung um 180° eine entsprechende
Drehung der Buchse 34, wobei das axiale Endstück 36 in
seiner niedrigsten Position verweilen wird, wie aus 3 ersichtlich. In dieser geöffneten
Position wirkt das axiale Endstück 36 auf
die ringförmige
Oberfläche 42 ein, indem
es die axiale Bewegung des Steuerstößels 30 gegen die
Wirkung der Feder 31 fördert,
so dass die Kontakte 5, 6 umgeschaltet werden.
Parallel dazu wird es die Bewegung des Entriegelungsstößels 29 hervorrufen,
so dass die Entnahme des Betätigers 3 möglich ist.
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In
dieser geöffneten
Position kann der Schlüssel 33 aus
Block 39 vom Wartungsfachmann herausgezogen und mitgenommen werden,
der sich gelassen vom Aufenthaltsbereich entfernen und die' Barriere offen lassen
kann und sich dabei sicher sein kann, dass Dritte den Schlüssel 33 nicht
ohne sein Wissen zur Verriegelung der Barriere und zur Widerscharfmachung
des Schalters benutzen können.
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Um
zu verhindern, dass der Betätiger 3 mit dem
sich in geöffneter
Position befindlichen Schlüssel 33,
wie in der 3 dargestellt,
herausgezogen werden kann, in der ein perfekter Ausgleich der Kraft der
Feder 31 erfolgen kann, sind ein oder zwei quer angebrachte
Sperrzähne 43 auf
dem Entriegelungsstößel 29 vorgesehen,
die dazu bestimmt sind, gegen die zylindrische Außenfläche der
Buchse 34, und zwar an ihr nach innen gerichtetes Ende,
anzuschlagen.
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Auf
der zylindrischen Außerfläche der
Buchse sind zwei komplementärförmige Sitze 44 ausgebildet,
die dazu geeignet sind, die Sperrzähne 43 aufzunehmen.
In dieser in der 5 abgebildeten
Position wird das axiale Endstück 36 der
Buchse 34 den Steuerstößel 30 vollkommen
nach unten drücken
und es dabei dem Entriegelungsstößel 29 ermöglichen,
sich in seine untere Position zu bewegen, in der die Sperrzähne 43 in
die Sitze 44 der Buchse 34 gelangen. Auf diese
Art und Weise nimmt das freiliegende Ende 27 des Entriegelungsstößels 29 zwischen
den Vorsprüngen 25, 26 der
Nocke 18 Stellung ein und ermöglicht es dabei, dass sie sich
vollkommen dreht und dass der Betätiger 3 herausgezogen
wird. Ferner verhindern die Sperrzähne 43, die in den
Sitzen 44 verweilen, die Drehung der Buchse 34 und
demzufolge die Drehung des Schlüssels 33.
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Bei
Benutzung befindet sich die Barriere in der in 2 veranschaulichten verriegelten Position, wobei
der Betätiger 3 in
den Schlitz F2 eingeführt ist und entnahmesicher
verriegelt ist. Beide elektrischen Sicherheitskontakte 5, 6 sind
geschlossen und die Anlage ist in Betrieb.
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Wenn
in diesem Zustand der Versuch unternommen wird, den Betätiger 3 herauszuziehen,
treibt er die Nocke 18 durch seine Vorsprünge 23 zur
Drehung an, die solange im Sitz 21 verweilen werden, bis der
Vorsprung 25 der Nocke 18 mit dem Entriegelungsstößel 29 in
Verbindung tritt, und folglich wird die Entnahme des Betätigers 3 verhindert.
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Die
Feder 31 hält
den Steuerstößel 30 in
Position und stützt
sich auf das Kontaktgehäuse 13 und hält gleichzeitig
die elektrischen Kontakte 5, 6 geschlossen.
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Wenn
der Betätiger 3 in
den Schlitz F1 eintritt, werden seine Vorsprünge 23 in
den Sitz 22 gelangen und dadurch wird dasselbe Ergebnis
erzielt, wie wenn der Betätiger
in den. Schlitz F2 eingeführt worden
wäre.
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Für die Sicherheit
des Mechanismus werden zwei einbruchsichere Vorrichtungen bereitgestellt, die
in den Zeichnungen nicht veranschaulicht sind, aber der Art angehören, die
beispielsweise in den auf den Namen derselben Anmelderin lautenden
Patenten Nr. 1287315, Nr. 1292367, Nr. 1292975, Nr. 1294686, Nr:
1300328, Nr. 1300416 beschrieben ist, und darauf abzielen, dass
lediglich der Betätiger 3 und
keine anderen Gegenstände
in die Schlitze F1 und F2 eingeführt werden
dürfen,
wodurch verhindert wird, dass jemand bei geöffneter Schutzeinrichtung das
Einführen
des Betätigers
simulieren und somit die Maschine in Betrieb setzen kann.
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Aufgrund
der 180°-Drehung
des Schlüssels 33 dreht
die Buchse 34 um denselben Winkel und zwingt dabei das
Endstück
36 zum Drücken
des Steuerstößels 30.
Während
dieser Drehung wird zunächst
der Sicherheitskontakt 5 geöffnet und erst daraufhin erfolgt
die Freigabe des Entriegelungsstößels 29 aus
dem Vorsprung 25 der Nocke 18.
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Wenn
in dieser in der 3 dargestellten Position
ein Bediener den Betätiger 3 mit
einer derartigen Kraft in Zug halten würde, dass ein Ausgleich der
Kraft der Feder 31 stattfinden würde, wäre es möglich, die Stößel 29 und 30 in
einer Stillstand-Zwischenposition zu halten. Auf diese Art und Weise könnte der
Bediener das Schloss 39 und die Buchse 34 mit
der anderen Hand in die Verriegelungsposition bringen und den Schalter
für die
Verriegelung der Schutzeinrichtung bereitstellen.
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Dank
der Anwesenheit der zylindrischen Außenfläche der Buchse 34 verhindern
jedoch die Sperrzähne 43 die
Abwärtsbewegung
des Entriegelungsstößels und
folglich die Entnahme des Betätigers.
Also muss der Bediener das Schloss notwendigerweise erneut in seine
Entriegelungsposition bringen.
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Wenn
der Schlüssel 33 vollkommen
gedreht ist, wie in der 4 dargestellt,
ist die Entriegelungsvorrichtung aktiviert und der Betätiger 3 vollkommen herausgezogen.
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Während der
Entnahme des Betätigers 3 wird
ferner das zweite Sicherheitskontaktpaar 6 umgeschaltet,
das mit einem optischen und/oder Schallmelder der geöffneten
Schutzeinrichtung verbunden werden kann.
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Der
erfindungsgemäße Schalter
kann Gegenstand zahlreicher Abänderungen
und Varianten sein, die alle unter das in den beiliegenden Ansprüchen dargelegte
erfinderische Konzept fallen. Alle Einzelheiten können durch
andere technisch äquivalente
Elemente ersetzt werden und die Materialien können je nach Bedarf unterschiedlicher
Natur sein, ohne dabei aus dem Bereich der Erfindung zu treten.
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Auch
wenn der Schalter insbesondere unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen beschrieben worden ist, dienen die in der Beschreibung und
in den Ansprüchen
benutzten Bezugszeichen dazu, das Verständnis der Erfindung zu verbessern, und
sind keinesfalls als Einschränkung
des beanspruchten Schutzbereiches auszulegen.