DE102004008927A1 - Anordnung einer Frontklappe an einem Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Um bei einer Kollision eines Fußgängers oder Radfahrers mit einem Kraftfahrzeug das Ausmaß von Verletzungen, insbesondere im Brust- und Kopfbereich, zu minimieren, ist es allgemein bekannt, die Frontklappe im vorderen und hinteren Bereich anzuheben. Hierdurch wird ein so großer Abstand der Frontklappe zu einer steifen Unterstruktur des Fahrzeugs (Motor, Federbeinaufnahmen etc.) erreicht, dass ein ausreichender Deformationsweg zur Verfügung steht, um den Aufprall des Fußgängers oder Radfahrers auf ein verträgliches Maß zu verzögern. Das Anheben der Frontklappe im vorderen Bereich setzt allerdings voraus, dass alle Verriegelungsvorrichtungen der Frontklappe, wie Klappenschlösser und Fanghaken, so angeordnet sind, dass sie das Anheben nicht behindern oder unmittelbar vor dem Anheben der Frontklappe geöffnet werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist eine Anhebevorrichtung (5) zwischen Fahrzeugkarosserie (2) und einem Klappenschloss (3) angeordnet, die die Frontklappe (1) bei einer detektierten Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger oder Radfahrer gegenüber der geschlossenen Stellung mit geschlossenem Klappenschloss (3) anheben kann. Ein Fanghaken (6) ist an der Frontklappe (1) angebracht und wird in der geschlossenen Stellung und in der Öffnungsbereitschaftsstellung der Frontklappe (1) im bzw. am Klappenschloss (3) gehalten.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung einer Frontklappe an einem Fahrzeug gemäß des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
- Um bei einer Kollision eines Fußgängers oder Radfahrers mit einem Kraftfahrzeug das Ausmaß von Verletzungen, insbesondere im Brust- und Kopfbereich, zu minimieren, ist es allgemein bekannt, die Frontklappe im vorderen und hinteren Bereich anzuheben. Hierdurch wird ein so großer Abstand der Frontklappe zu einer steifen Unterstruktur des Fahrzeugs (Motor, Federbeinaufnahmen, etc.) erreicht, dass ein ausreichender Deformationsweg zur Verfügung steht, um den Aufprall des Fußgängers oder Radfahrers auf ein verträgliches Maß zu verzögern.
- Das Anheben der Frontklappe im vorderen Bereich setzt allerdings voraus, dass alle Verriegelungsvorrichtungen der Frontklappe, wie Klappenschlösser und Fanghaken, so angeordnet sind, dass sie das Anheben nicht behindern, oder unmittelbar vor dem Anheben der Frontklappe geöffnet werden. Aus der
DE 102 14 602 A1 ist es dazu bekannt, einen Aktor zum Anheben der Frontklappe entweder zwischen Karosserie und Klappenschloss oder zwischen Klappenschloss und Frontklappe anzuordnen, sodass mit Hilfe des Aktors die Frontklappe angehoben werden kann, ohne dass das Klappenschloss geöffnet werden muss. - Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anordnung einer Frontklappe an einem Fahrzeug zu schaffen, die ein Anheben der Frontklappe im Falle eines Fußgängeraufpralls ohne Behinderung durch Verriegelungseinrichtungen ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird mit einer Anordnung einer Frontklappe an einem Fahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Aus Sicherheitsgründen ist an der Frontklappe zumindest ein Fanghaken vorgesehen. Ein solcher Fanghaken ermöglicht das Öffnen der Frontklappe nach dem Öffnen des Klappenschlosses um wenige Zentimeter, hält dann aber die Frontklappe in der Öffnungsbereitschaftsstellung fest. Um die Frontklappe vollständig öffnen zu können, muss der Fanghaken von Hand ausgehakt werden. So wird verhindert, dass beispielsweise eine Frontklappe, die mit einer – in Fahrtrichtung gesehen – hinten an der Frontklappe angebrachten Scharniereinrichtung drehbar mit der Karosserie verbunden ist, sich bei einer unbeabsichtigten Betätigung des Klappenschlosses während der Fahrt beispielsweise durch den Fahrtwind vollständig öffnen kann und so unter Umständen die Sicht aus dem Kraftfahrzeug behindert. Umgekehrt muss dieser Fanghaken aber so ausgeführt sein, dass er das Anheben der Frontklappe bei einem Aufprall eines Fußgängers nicht behindert.
- Zur Lösung dieses Problems ist bei der erfindungsgemäßen Anordnung eine Anhebevorrichtung zwischen Fahrzeugkarosserie und einem Klappenschloss angeordnet, die die Frontklappe bei einer detektierten Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger oder Radfahrer gegenüber der geschlossenen Stellung zumindest im vorderen Bereich mit geschlossenem Klappenschloss anheben kann. Der Fanghaken ist an der Frontklappe angebracht und wird in der geschlossenen Stellung und in der Öffnungsbereitschaftsstellung der Frontklappe im bzw. am Klappenschloss gehalten.
- Wenn der Fanghaken konventionell in bzw. an der Karosserie gehalten werden würde, müsste er – um das Anheben der Frontklappe nicht zu behindern – sehr lang ausgeführt sein. Dadurch würde die Gefahr bestehen, dass sich der Fanghaken aus seinem karosserieseitigen Gegenstück herauswinden kann, oder der Fanghaken müsste entsprechend verstärkt und damit kostenintensiv ausgeführt werden. Durch die erfindungsgemäße Anordnung des Gegenstücks im bzw. am anhebbaren Fahrzeugschloss anstatt an bzw. in der Karosserie kann ein herkömmlicher Fanghaken verwendet werden, der nicht besonders lang ausgeführt werden muss. Trotzdem behindert er das Anheben der Frontklappe nicht, da die Frontklappe über das Klappenschloss angehoben wird, sodass es zu keiner Relativbewegung zwischen der Frontklappe, an der der Fanghaken angebracht ist, und dem Klappenschloss gibt, dass das Gegenstück für den Fanghaken bildet.
- Umgekehrt kann auch der Fanghaken am Klappenschloss und das Gegenstück für den Fanghaken an der Frontklappe angebracht sein. Das Funktionsprinzip ist bei beiden Varianten das gleiche. Maßgeblich ist nur, dass der Fanghaken mit Gegenstück zwischen dem anhebbaren Klappenschloss und der Frontklappe angebracht ist.
- Bevorzugt ist im vorderen Bereich der Frontklappe links und rechts jeweils eine Anhebevorrichtung mit Klappenschloss und Fanghaken angeordnet.
- In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, anhand dessen die Erfindung im folgenden näher beschrieben wird. Die einzelnen Figuren zeigen in schematischer Darstellungsweise:
-
1 eine geschlossene Frontklappe eines PKWs und -
2 die Frontklappe aus1 in einer angehobenen Stellung. - In
1 ist eine geschlossene Frontklappe1 zu sehen, die – in Fahrtrichtung gesehen – mit einer im hinteren Bereich der Frontklappe1 angebrachten Scharniereinrichtung drehbar an einer Fahrzeugkarosserie2 angelenkt ist. Im vorderen Bereich ist im linken und im rechten Bereich jeweils ein Klappenschloss3 angeordnet, in das jeweils ein fest mit der Frontklappe1 verbundener Schließbügel4 eingreift. Das Klappenschloss3 ist auf einer Anhebevorrichtung5 angebracht, die wiederum mit der Fahrzeugkarosserie2 verbunden ist. Direkt neben dem Schließbügel4 ist an der Frontklappe1 Fanghaken6 über einen Bolzen7 angelenkt, wobei der Fanghaken6 über eine Feder8 in einer annähernd senkrechten Stellung zur Frontklappe1 gehalten wird. Am Klappenschloss3 ist seitlich ein Fangbügel9 angebracht, durch den der Fanghaken6 hindurchtaucht. - Zum normalen Öffnen der Frontklappe
1 muss zunächst das Klappenschloss3 geöffnet werden. Dadurch kann die Frontklappe1 aus der geschlossenen Stellung in die Öffnungsbereitschaftsstellung verschwenkt werden, in der der Fanghaken6 mit seiner Rastnase10 am Fangbügel9 anliegt, und so ein weiteres Öffnen der Frontklappe1 verhindert. Erst nachdem manuell der Fanghaken6 gegen die Federkraft der Feder8 um den Bolzen7 so weit verschwenkt wurde, dass der Fanghaken6 mit seiner Rastnase10 nicht mehr im Eingriff mit dem Fangbügel9 ist, kann die Frontklappe1 vollständig geöffnet werden. Der Fanghaken6 dient so zur Sicherheit der Fahrzeuginsassen, da sich die Frontklappe1 auch bei einer versehentlichen Betätigung des Klappenschlosses3 noch nicht vollständig öffnen kann. - Wenn nun ein Aufprall eines Fußgängers oder Radfahrers detektiert wird, wird die Anhebevorrichtung
5 ausgelöst, um die Frontklappe1 anzuheben. Dadurch entsteht ein definierter Mindestabstand zwischen der Frontklappe1 und den darunter angeordneten Aggregaten, sodass sich die Frontklappe 1 beim Aufprall deformieren und so den Aufprall des Fußgängers abfangen kann. Die angehobene Frontklappe1 ist in2 dargestellt. - Da die Frontklappe
1 zusammen mit dem Klappenschloss3 angehoben wird, und dieses dabei geschlossen bleibt, gibt es auch keine Relativbewegung zwischen dem Fanghaken6 und dem Fangbügel9 , der am Klappenschloss3 angebunden ist. So kann ein konventioneller, kurzer Fanghaken6 verwendet werden, der trotzdem nicht das Anheben der Frontklappe1 behindert. - Wäre dagegen der Fangbügel
9 statt am Klappenschloss3 an der Fahrzeugkarosserie2 angebunden, müsste der Fanghaken 6 um den Hub der Anhebevorrichtung5 länger als ein konventioneller Fanghaken sein. Ein solcher verlängerter Fanghaken müsste besonders steif ausgeführt werden und wäre entsprechend mit hohen Kosten verbunden. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung dagegen kann ein konventioneller Fanghaken6 verwendet werden. Nur das Gegenstück für den Fanghaken6 , hier also der Fangbügel9 , ist statt an der Karosserie2 am anhebbaren Klappenschloss3 angebracht. Dies ist mit keinen Mehrkosten und keinem Montagemehraufwand verbunden und stellt so eine ideale Lösung dar.
Claims (3)
- Anordnung einer Frontklappe (
1 ) an einem Fahrzeug, mit zumindest einer Anhebevorrichtung (5 ), die zwischen Fahrzeugkarosserie (2 ) und einem Klappenschloss (3 ) angeordnet ist, das die Frontklappe (1 ) in der geschlossenen Stellung verriegelt, wobei durch die Anhebevorrichtung (5 ) bei einer detektierten Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger oder Radfahrer die Frontklappe (1 ) gegenüber der geschlossenen Stellung mit geschlossenem Klappenschloss (3 ) angehoben wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fanghaken (6 ) an der Frontklappe (1 ) angebracht ist, der in der geschlossenen Stellung und in der Öffnungsbereitschaftsstellung der Frontklappe (1 ) im bzw. am Klappenschloss (3 ) gehalten ist. - Anordnung einer Frontklappe (
1 ) an einem Fahrzeug, mit zumindest einer Anhebevorrichtung (5 ), die zwischen Fahrzeugkarosserie (2 ) und einem Klappenschloss (3 ) angeordnet ist, das die Frontklappe (1 ) in der geschlossenen Stellung verriegelt, wobei durch die Anhebevorrichtung (5 ) bei einer detektierten Kollision des Fahrzeugs mit einem Fußgänger oder Radfahrer die Frontklappe (1 ) gegenüber der geschlossenen Stellung mit geschlossenem Klappenschloss (3 ) angehoben wird, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fanghaken am Klappenschloss (3 ) angebracht ist, der in der geschlossenen Stellung und in der Öftnungsbereitschaftsstellung der Frontklappe (1 ) an der Frontklappe (1 ) gehalten ist. - Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im vorderen Bereich der Frontklappe (
1 ) links und rechts jeweils eine Anhebevorrichtung (5 ) mit Klappenschloss (3 ) und Fanghaken (6 ) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE200410008927 DE102004008927A1 (de) | 2004-02-24 | 2004-02-24 | Anordnung einer Frontklappe an einem Fahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE102004008927A1 true DE102004008927A1 (de) | 2005-09-01 |
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ID=34813571
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200410008927 Ceased DE102004008927A1 (de) | 2004-02-24 | 2004-02-24 | Anordnung einer Frontklappe an einem Fahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE102004008927A1 (de) |
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-
2004
- 2004-02-24 DE DE200410008927 patent/DE102004008927A1/de not_active Ceased
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