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Die
Erfindung betrifft einen Wasserspeicher nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 sowie einen Boden für
Pflanzen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 16.
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Der
Begriff Pflanzsubstrat wird in diesem Zusammenhang für alle Materialien
verwendet, die eine geeignete Haltestruktur für eine Pflanze bilden. Hierunter
wird beispielsweise Humus, Erde, Hydrokultur-Kügelchen, Kompost, Klärschlamm
und ähnliches verstanden.
Das Pflanzsubstrat kann wachstumsfördernde Bestandteile wie Mineralstoffdünger enthalten.
Ferner wird der Begriff Pflanzsubstrat auch verwendet für künstliche
Stoffe, die geeignet sind, Wurzeln zu tragen. Beispielsweise kann
ein solcher Stoff Steinwolle sein.
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Aus
der Druckschrift
DE4035249A1 ist
ein Boden für
Pflanzen bekannt, der eine Mineralwolle enthält, wobei an die Mineralwolle
ein wasserabsorbierendes, wasserunlösliches Mittel angelagert ist.
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Aus
der Druckschrift
DE101
61 496A1 ist ferner ein Bodenzusatz bekannt, der einen
Superabsorber enthält.
Unter einem Superabsorber ist gemäß dieser Druckschrift ein synthetischer
oder zumindest teilsynthetischer Stoff zu verstehen, der mindestens 4
g Wasser pro eigenem Gramm Gewicht aufnehmen kann.
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Darüber hinaus
ist aus der
DE 36
37 463 C2 eine Trägerplatte
aus Kunststoffhartschaum für
einen zur Begrünung
eines Dachs oder dergleichen dienenden Belag bekannt. Ein mittels
der Trägerplatte begrüntes Flachdach
setzt sich im Wesentlichen aus einem Pflanzsubstrat, einer dieses
tragenden Trägerplatte
und aus einer unter der Trägerplatte
angeordneten Drainagezone zusammen, die auf einer Dachdecke ruht.
Auf der dem Pflanzsubstrat zugewandten Fläche der Trägerplatte ist an dieser eine
Verwurzelungsverankerungsmatte angebracht, welche beispielsweise
aus einem grobmaschigen Polyethylen-Gewirk gebildet ist.
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An
der Trägerplatte
sind Wasserspeicherkammern ausgebildet, deren Breite von oben nach unten
abnimmt und die unten weitgehend geschlossen sind. Die Wasserspeicherkammern
sind mit Schaumkunststoff vollständig
ausgeschäumt.
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Die
einzelnen Wasserspeicherkammern werden voneinander durch Wände getrennt,
welche sich nach unten verbreitern und so stabil ausgebildet sind, dass
sie alle auf das Pflanzsubstrat aufgebrachten Kräfte nach unten in die Drainagezone
weiterleiten.
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Nachteilig
bei der bekannten Trägerplatte
ist, dass das Pflanzsubstrat nur von unten her mit Wasser versorgt
werden kann. Um an Wasser zu kommen, müssen die Pflanzen daher entsprechend
lange Wurzeln ausbilden. Dies ist je nach Pflanzenart problematisch.
Des Weiteren vergrößert sich
durch das auf die Trägerplatte
aufgebrachte Pflanzsubstrat die Höhe des Aufbaus.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Wasserspeicher sowie
einen Boden für
Pflanzen anzugeben, welche besonders gut für Pflanzen mit geringer Wurzellänge geeignet
sind und einen geringen Aufbau haben.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch einen Wasserspeicher gemäß Patentanspruch
1 sowie einen Boden für
Pflanzen nach Patentanspruch 16. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
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Es
wird ein Wasserspeicher angegeben, der einen Raum enthält. Der
Raum weist eine durchwurzelbare Außenwand auf. In dem Raum ist
ein wasserspeichernder Stoff angeordnet. Der Wasserspeicher ist
dadurch gekennzeichnet, dass Teilräume einer ersten Sorte und
Teilräume
einer zweiten Sorte gebildet sind, wobei Teilräume der ersten Sorte Pflanzsubstrat
und Teilräume
der zweiten Sorte wasserspeichernden Stoff enthalten.
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Beim
erfindungsgemäßen Wasserspeicher ist
es in vorteilhafter Weise nicht zwingend erforderlich, auf dem Wasserspeicher
Pflanzsubstrat aufzubringen. Die Wurzeln der Pflanzen finden ihren
Halt in den mit Pflanzsubstrat gefüllten Teilräumen. Hierdurch besteht auch
die Möglichkeit,
dass die Pflanzen sich mit Wasser aus benachbarten Teilräumen versorgen,
welche wasserspeichernden Stoff enthalten. Dies ist schon bei einer
geringen Wurzellänge der
Fall.
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Dadurch,
dass es nicht mehr erforderlich ist, auf dem erfindungsgemäßen Wasserspeicher Pflanzsubstrat
aufzubringen, kann die Höhe
des Aufbaus gering gehalten werden. Darüber hinaus wirkt sich das fehlende
Pflanzsubstrat in vorteilhafter Weise auf die Begehbarkeit des Aufbaus
aus.
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Der
hier angegebene Wasserspeicher hat des Weiteren den Vorteil, dass
er eine einfache Möglichkeit
bietet, einen Boden mit wasserspeicherndem Stoff zu versehen. Der
wasserspeichernde Stoff befindet sich nämlich in einem durch den Raum
des Wasserspeichers begrenzten Volumen. Dadurch ist es möglich, den
wasserspeichernden Stoff an örtlich definierten
Positionen im Boden vorzusehen.
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Mittels
der durchwurzelbaren Außenwand des
Wasserspeichers kann es vorteilhafterweise ermöglicht werden, dass Wurzeln von
Pflanzen von außen
in den Wasserspeicher eindringen, um an das im Wasserspeicher gespeicherte
Wasser zu gelangen.
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Durch
die Teilräume
ergibt sich der Vorteil, dass in dem Wasserspeicher neben wasserspeicherndem
Stoff noch Pflanzsubstrat an genau definierten und begrenzten Stellen
angeordnet werden kann.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
des Wasserspeichers sind Trennkörper
vorgesehen, die den Raum in Teilräume unterteilen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
des Wasserspeichers sind die Teilräume, die wasserspeichernden
Stoff enthalten, so bemessen, dass ihr Volumen mindestens so groß ist, wie
das Volumen des darin enthaltenen wasserspeichernden Stoffes, wobei
der wasserspeichernde Stoff im wassergesättigten Zustand vorliegt.
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Diese
Bemessung der Teilräume
hat den Vorteil, dass der wasserspeichernde Stoff, der bei Aufnahme
von Wasser in der Regel sein Volumen vergrößert, keinen Druck ausüben muss,
um den Teilraum, in dem er sich befindet, auszudehnen. Dadurch kann
es ermöglicht
werden, dass der wasserspeichernde Stoff entsprechend seiner maximalen Kapazität mit Wasser
gefüllt
werden kann, ohne dass die Aufnahme von Wasser durch irgendwelche
Volumenbegrenzungen des Teilhohlraums gemindert wird.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Wasserspeichers sind eine Vielzahl von Trennkörpern vorhanden,
die gebildet sind durch Formkörper,
welche in einer Schüttung
vorliegen. Eine solche Ausgestaltung des Wasserspeichers hat den
Vorteil, dass durch Anordnen einer Schüttung von Formkörpern eine
mechanische Stabilität
des Wasserspeichers erreicht werden kann. Insbesondere kann damit
erreicht werden, dass der Wasserspeicher unempfindlicher wird gegenüber Druck,
der von außen
auf den Wasserspeicher ausgeübt
wird. Solcher Druck kann beispielsweise entstehen, wenn der Wasserspeicher in
einem Boden angeordnet ist und Personen bzw. Tiere über den
Boden laufen oder Fahrzeuge den Boden befahren. Der Druck kann aber
auch durch die über
dem Wasserspeicher liegende Bodenmasse bzw. deren Gewichtskraft
entstehen.
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Hierbei
wäre noch
zu beachten, dass bei einer Schüttung
von Formkörpern
die Ausübung
eines äußeren Drucks
zwar die Auswirkung haben kann, dass sich die Formkörper verschieben,
jedoch bleibt das zwischen den Formkörpern als Zwischenraum gebildete
Volumen von Teilräumen
in der Summe bestehen.
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Die
Formkörper
können
beispielsweise Vermekulit, Kies, Tonkügelchen oder Lavasteine sein. Alle
diese genannten Materialien können
Schüttungen
bilden, wobei zwischen den Formkörpern
liegende Räume
mit wasserspeicherndem Stoff gefüllt
werden können
und wobei der wasserspeichernde Stoff gleichzeitig von außen hinzutretendem
Druck geschützt
werden kann.
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Als
wasserspeichernder Stoff kommen sämtliche hier beschriebene Varianten
in Betracht.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Wasserspeichers sind Trennkörper
vorgesehen, die gebildet sind durch Trennwände. Trennwände haben den Vorteil, dass
sie geometrisch relativ genau definierte Teilräume mit relativ genau definierter
Position und auch relativ genau definierter Größe bilden können.
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Trennwände haben
darüber
hinaus den Vorteil, dass sie bei geeigneter funktioneller Ausgestaltung
eine geeignete Tren nung zwischen wasserspeicherndem Stoff und anderen
in dem Wasserkörper anzuordnenden
Materialien bilden können.
Beispielsweise können
Trennwände
Bereiche im Wasserspeicher, die mit wasserspeicherndem Stoff gefüllt sind, von
anderen Bereichen im Wasserspeicher trennen, die beispielsweise
mit Pflanzsubstrat gefüllt
sind. Als Pflanzsubstrat kommt beispielsweise Humus oder auch Blumenerde
in Betracht.
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Die
Trennwände
können
dabei regelmäßige Gitter,
beispielsweise quadratische oder auch hexagonale Gitter bilden,
sie können
aber auch beliebig angeordnet sein und dabei unregelmäßige Gitter
bilden und auch andere geometrische Strukturen als hexagonale oder
quadratische.
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Die
Teilräume
der ersten Sorte, die ein Pflanzsubstrat enthalten, und die Teilräume der
zweiten Sorte, die einen wasserspeichernden Stoff enthalten, können schachbrettartig
bei Verwendung eines quadratischen Gitters abwechselnd nebeneinander
liegen. So wird eine gute Durchmischung des Volumens des Wasserspeichers
mit Teilräumen
der ersten und Teilräumen
der zweiten Sorte erzielt.
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Die
Teilräume
der ersten und die Teilräume der
zweiten Sorte können
aber auch sortenrein jeweils entlang von Geraden oder entlang von
Ebenen in dem Wasserspeicher angeordnet sein. Ebenen mit Teilräumen der
ersten Sorte wechseln sich dann mit Ebenen mit Teilräumen der
zweiten Sorte ab. Das Durchmischen von Teilräumen enthaltend wasserspeichernden
Stoff mit anderen Teilräumen
enthaltend Pflanzsubstrat hat den Vorteil, dass das Pflanzsubstrat
als Haltegerüst
für Haarwurzeln
von Pflanzen dienen kann. Dadurch wird die Möglichkeit verbessert, dass
bei austrocknendem und daher volumenreduziertem wasserspeichernden
Stoff noch Haltematerial für
Haarwurzeln vorhanden ist und die Haarwurzeln daher nicht einfach
in der Luft hängen bleiben.
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Die
Haarwurzeln können
durch die durchwurzelbare Außenwand
in den Wasserspeicher eindringen und gelangen an das in dem wasserspeichernden
Stoff gespeicherte Wasser. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform
des Wasserspeichers versteifen die Trennkörper den Wasserspeicher gegen
Druck von außen.
Dies kann beispielsweise mittels der bereits erwähnten Schüttung von Formkörpern realisiert
werden.
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Eine
andere Möglichkeit
ist es aber, als Trennkörper
Trennwände
mit ausreichender mechanischer Stabilität zu verwenden. Es ist darüber hinaus
auch vorteilhaft, Trennwände
mit lediglich begrenzter mechanischer Stabilität durch geeignete Wahl der
Anordnung der Trennwände
so anzuordnen, dass eine möglichst
gute Stabilität
des Wasserspeichers gegenüber
Druckbelastung von außen
resultiert.
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Beispielsweise
ist es vorteilhaft, bei einem Wasserspeicher, der in Form einer
Matte ausgebildet ist und eine Ober- und eine Unterseite der Matte
aufweist, die Trennwände
senkrecht auf der Unterseite der Matte stehend auszubilden. Dadurch
kann eine optimale Stabilität
gegenüber
Druckbelastung senkrecht zur Matte ermöglicht werden. Im Fall einer
Matte ist die Druckbelastung definiert durch eine Druckbelastung
senkrecht zur Ebene, in der die Matte liegt. Durch diese definierte
Richtung, aus der mit einer Druckbelastung zu rechnen ist, kann
durch geeignete Anordnung der Trennwände die Empfindlichkeit gegenüber Druckbelastung
drastisch vermindert werden.
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Die
Trennwände
können
gebildet sein aus einem wasserdurchlässigen Stoff. Ferner können die Trennwände gebildet
sein aus einem durchwurzelbaren Stoff. Die Trennwände können die
Form einer Membran haben. Als Werkstoffe für solche Membranen eignen sich
im Prinzip alle Kunststoffe und Pappe-Werkstoffe, wie sie z.B. für die Abpackung
von Lebensmitteln (Milch, Joghurt) genutzt werden. Im Fall der Verwendung
von Kunststoffen werden diese vorzugsweise perforiert benutzt, um
die Durchwurzelbarkeit zu ermöglichen.
Darüber
hinaus kann durch die Perforation auch ein Wasseraustausch zwischen den
von der Membran begrenzten Teilräumen
ermöglicht
werden.
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Für die Trennwände können auch
biologisch abbaubare Werkstoffe verwendet werden. Solche Werkstoffe
können
hergestellt werden entweder durch eine petrochemische Zubereitung
oder auch mithilfe von nachwachsenden Rohstoffen, die geeignet aufbereitet
werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Wasserspeichers ist mindestens eine Außenwand semipermeabel. Darunter
ist zu verstehen, dass die Außenwand
so gestaltet ist, dass Wasser von außen in den Wasserspeicher eindringen
kann. Dadurch kann beispielsweise das Wiederauffüllen von wasserspeicherndem
Stoff ermöglicht
werden, der bereits Wasser verloren hat. Beispielsweise kann durch
eine solche semipermeable Außenwand
Regenwasser oder auch Wasser, das durch Bewässerung von außen an den
Wasserspeicher herantritt, in das Innere des Wasserspeichers eindringen
und dort von wasserspeicherndem Stoff gebunden werden. Die Außenwand
kann die Form einer semipermeablen Membran haben. Vorzugsweise ist
sie wasserdurchlässig, aber
nur in eine Richtung, nämlich
von außen
nach innen. Weiterhin vorzugsweise ist die Außenwand durchwurzelbar.
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Beispielsweise
kommt als semipermeables Material ein Polyurethan in Betracht. Ein
weiterer Aspekt der semipermeablen Außenwand ist der, dass Wasser
von innen nicht nach außen durch
die Wand dringen kann bzw. dass das Fließen von Wasser von innen nach
außen
zumindest gehemmt ist.
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Des
weiteren ist es möglich,
für die
Herstellung der Außenwand
bzw. der Trennwände
biologisch abbaubare Werkstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen oder
petrochemischen Materialien einzusetzen. Darüber hinaus können aber
auch herkömmliche
Kunststoffe verwendet werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Wasserspeichers hat dieser die Form einer Matte, bei der die
Ober- und die Unterseite von Außenwänden gebildet
werden. Eine solche Matte hat den Vorteil, dass sie in einem Boden
parallel zur Bodenoberfläche
verlegt werden kann. Wasser kann entweder durch die semipermeable
Außenwand
oder auch durch ein separat angeordnetes Anschlussrohr in das Innere
des Wasserspeichers dringen.
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Indem
durch das Auslegen der Matte parallel zur Bodenoberfläche eine
Vorzugsrichtung für
den normalerweise auf den Wasserspeicher wirkenden Druck vorgegeben
ist, lassen sich auch durch relativ wenig Materialeinsatz wirksame
Vorkehrungen gegen die Druckempfindlichkeit treffen. Beispielsweise ist
es möglich,
Trennwände
im Innern des Wasserspeichers vorzusehen, die senkrecht auf der
Ober- bzw. auf der Unterseite des Wasserspeichers stehen. Die Ausbildung
des Wasserspeichers als Matte hat des weiteren den Vorteil, dass
es insbesondere leicht möglich
ist, großflächige Bodenareale
mit wasserspeicherndem Stoff zu versehen.
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In
einer anderen Ausgestaltung des Wasserspeichers hat dieser die Form
eines Rohres von beliebigem Querschnitt. Dieser kann z.B. oval,
rund, quadratisch sein oder auch jede andere geeignete Form aufweisen.
Das Rohr kann dabei starr sein oder nach der Art eines Wasserschlauchs
auch flexibel sein.
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Ein
Rohr hat beispielsweise den Vorteil, dass mit relativ wenig Materialeinsatz
Wasser von einer Einfüllstelle
zu einer Wasserbedarfsstelle transportiert werden kann. Es hat weiter
den Vorteil, dass es um die Pflanze herumgelegt oder auch sonst
in unregelmäßiger Art
verlegt werden kann.
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Beispielsweise
bei Bepflanzung eines Pflanzkübels
kann eine sehr dünne
Scheibe des hier beschriebenen Rohres zur Anwendung gelangen, wobei
das Rohr einen relativ großen
Durchmesser haben sollte, so dass die Scheibe fast den gesamten Boden
des Kübels
bedeckt.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung des Wasserspeichers ist ein Anschlussrohr
zur Befüllung mit
Wasser angebracht. In diesem Fall muss die Außenwand nicht notwendigerweise
semipermeabel sein. Sie kann auch wasserdicht sein, solange sie
nur durchwurzelbar ist. Das Wasser kommt dann nicht durch die Außenwand
in den Wasserspeicher, sondern es wird über das Anschlussrohr, beispielsweise in
regelmäßigen Bewässerungsabständen eingefüllt.
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Für den Fall,
dass der Wasserspeicher die Form eines Rohres hat, kann es weiterhin
vorteilhaft vorgesehen sein, dass an den Rohrenden Anschlusselemente
vorgesehen sind, die das Verbinden mehrerer Rohre miteinander ermöglicht.
Beispielsweise können
Anschlusselemente gebildet sein in Form von Muffen, die die Verbindung
ermöglichen.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Wasserspeichers ist es aber auch möglich, abgeschlossene Rohrsysteme
herzustellen, die hintereinander oder nebeneinander ausgelegt werden.
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Es
können
ferner Verbindungselemente an den Matten vorgesehen sein, mit deren
Hilfe besonders einfach mehrere Matten zu einem Mattensystem verbunden
werden können.
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Die
Herstellung des Wasserspeichers kann über Extruder oder Kunststoffpressen
erfolgen. Insbesondere im Fall der Matte ist das Verfahren des Kunststoffpressens
zu bevorzugen. Die Befüllung des
Wasserspeichers mit wasserspeicherndem Stoff bzw. mit Pflanzsubstrat
erfolgt über
Injektorsysteme.
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Das
Anschlussrohr ist vorteilhafterweise so ausgestaltet, dass es als
normierte Anschlussstelle für
Wasser fungiert. In der Anwendung des Wasserspeichers wäre es dann
vorgesehen, dass die Anschlussrohre aus dem Boden herausragen. An
die Anschlussrohre sind dann beispielsweise handelsübliche Bewässerungssysteme
anschließbar.
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Es
ist aber nicht unbedingt notwendig, ein Anschlussrohr zu verwenden.
Der Wasserspeicher kann auch durch natürlichen Regen oder durch herkömmliche
Bewässerung
befüllt
werden.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform des Wasserspeichers
ist der Wasserspeicher als Rohr ausgebildet und es sind Anschlusselemente
vorgesehen, die ein Zusammenfügen
von mehreren Rohren erlauben, so dass zwingend Teilräume der
ersten Sorte des einen Rohres auf Teilräume der ersten Sorte des anderen
Rohres treffen. Dieselbe Aussage würde dann für Teilräume der zweiten Sorte gelten.
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Es
wird darüber
hinaus ein Wasserspeicher angegeben, bei dem ein Raum mit einer
durchwurzelbaren Außenwand
vorgesehen ist und bei dem der Raum einen wasserspeichernden Stoff
enthält.
Darüber
hinaus ist im Innern des Raumes ein hohler Teilraum vorgesehen,
der von außen
mit Wasser befüllbar
ist und von dem Wasser zum wasserspeichernden Stoff gelangen kann.
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Ein
solcher Wasserspeicher hat den Vorteil, dass die Bewässerung
des Wasserspeichers sehr schnell erfolgen kann, da lediglich der
Teilraum, der als Wasserreservoir dient, befällt werden muss. Von dort aus
gelangt dann das Wasser langsam in andere Räume, in denen wasserspeichernder
Stoff angeordnet ist. Es muss also beim Gießvorgang nicht abgewartet werden,
bis der wasserspeichernde Stoff und, falls vorhanden, das Pflanzsubstrat
das ganze Wasser aufgenommen hat. Vielmehr wird das Wasser im Wasserspeicher
in einem Wasserreservoir deponiert und gelangt erst von dort aus
zum wasserspeichernden Stoff.
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Des
Weiteren wird ein Boden für
Pflanzen angegeben, der wenigstens einen Hohlraum aufweist. Der
Hohlraum enthält
einen wasserspeichernden Stoff. Ferner ist der Hohlraum wenigstens
teilweise von Pflanzsubstrat umgeben. Der Boden ist dadurch gekennzeichnet,
dass ein erfindungsgemäßer Wasserspeicher
vorhanden ist.
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Der
hier angegebene Boden macht sich die Idee zunutze, Pflanzsubstrat
mit wasserspeicherndem Stoff zu versehen, um die Fähigkeit
des Bodens, Wasser zu speichern, zu verbessern.
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Der
wasserspeichernde Stoff wird nicht etwa mit Pflanzsubstrat vermischt,
sondern er wird vielmehr in einen oder mehrere Hohlräume eingebracht. Dadurch
ist der wasserspeichernde Stoff an örtlich definierten Positionen
im Boden vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass die räumliche
Verteilung des wasserspeichernden Stoffs gut kontrolliert werden kann.
Wasserspeichernder Stoff wird nämlich
nicht unkontrolliert mit Pflanzsubstrat vermischt oder in sonstiger
Weise im Boden untergemengt, sondern an definierten Hohlräumen positioniert.
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Dies
ermöglicht
die genaue Einstellung der Menge an wasserspeicherndem Stoff, die
pro Volumeneinheit Pflanzsubstrat bzw. je nach Wasserbedarf der
Pflanze oder der Pflanzen zum Einsatz gelangen soll. Darüber hinaus
kann durch die Positionierung des bzw. der Hohlräume die räumliche Position, beispielsweise
die Tiefe unter der Bodenoberfläche,
an der sich der wasserspeichernde Stoff befinden soll, kontrolliert
werden.
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Indem
der wasserspeichernden Stoff enthaltende Hohlraum wenigstens teilweise
von Pflanzsubstrat umgeben ist, kann gewährleistet werden, dass die
in den Boden einzupflanzende Pflanze beispielsweise mittels ihrer
Wurzeln an das in dem wasserspeichernden Stoff gegebenenfalls gespeicherte Wasser
gelangen kann. Mittels des Pflanzsubstrats ist also ein Kontakt
zwischen einer Pflanze und dem wasserspeichernden Stoff gewährleistet.
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In
einer Ausführungsform
befindet sich der Hohlraum wenigstens teilweise unterhalb der Bodenoberfläche. Hierdurch
kann gewährleistet
werden, dass in den Boden eindringendes Regenwasser oder durch Gießprozesse
vorgesehenes Regenwasser durch Ablaufen von der Bodenoberfläche nach
unten in den wasserspeichernden Stoff gelangen kann. Es ist insbesondere
vorteilhaft, wenn der wasserspeichernde Stoff für von außen hinzutretendes Wasser zugänglich ist.
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Der
unterhalb der Bodenoberfläche
liegende Teil des Hohlraums ist üblicherweise
einem gewissen Bodendruck ausgesetzt. Um die räumlich definierte Positionierung
des wasserspeichernden Stoffs nicht zu gefährden, ist es vorteilhaft,
wenn der Hohlraum gegenüber
dem Bodendruck mechanisch stabilisiert ist. Der Bodendruck kann
resultieren einerseits aus dem Gewicht der oberhalb des Hohlraums
liegenden Bodenmasse. Zum anderen kann der Bodendruck resultieren
aus über
den Boden fahrende Fahrzeuge, über
den Boden laufende Tiere oder auch über den Boden laufende Personen.
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Als
wasserspeichernder Stoff kommt insbesondere die Verwendung von Stoffen
in Betracht, die ein Vielfaches des Eigengewichts an Wasser aufnehmen
und wieder abgeben können.
Als geeigneter wasserspeichernder Stoff wurde beispielsweise Polyacrylamid
gefunden. Polyacrylamid kann auch als Hydrogel bezeichnet werden.
Es handelt sich dabei um einen kristallinen Kunststoff, der große Mengen Wasser
absorbieren kann. Beispielsweise wurde ein Stoff gefunden, der zur
Klasse der Polyacrylamide gehört
und der 150 ml Regenwasser pro Gramm Stoff absorbieren kann. Dabei
wächst
das Volumen von den Kristallen, in denen der Stoff in einer Ausführungsform
des hier beschriebenen Bodens vorliegt, von einem Durchmesser zwischen
1 und 2 mm bis zu einem Volumen, das das bis zu 500-fache beträgt. Dabei
wurde gefunden, dass die osmotischen Verhältnisse geeignet sind, das
in dem Gel gebundene Wasser durch den Saugdruck von Pflanzenwurzeln wieder
zu entnehmen.
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Bei
der Aufnahme von Wasser findet also eine starke Volumenvergrößerung statt.
Bei dieser Volumenvergrößerung muß Arbeit
gegen einen gegebenenfalls von außen an dem wasserspeichernden
Stoff anliegenden Druck geleistet werden. Dadurch kann die Aufnahmekapazität des wasserspeichernden
Stoffs gegebenenfalls eingeschränkt
sein.
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Auch
unter diesem Aspekt ist es vorteilhaft, wenn der Hohlraum, in dem
der wasserspeichernde Stoff angeordnet ist, gegen den Bodendruck
der Umgebung stabilisiert ist.
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Falls
gegen einen solchen äußeren Druck bei
der Aufnahme von Wasser gearbeitet werden muß, kann sich die Ausdehnung
des wasserspeichernden Stoffs nicht voll entfalten und mithin auch die
Aufnahmekapazität
des Stoffs nicht voll genutzt werden. Die Aufnahmekapazität könnte in
einem solchen Fall auf 15 % der maximal möglichen Aufnahmekapazität zurückgehen.
Dies gilt auch für
die Wiederaufnahmekapazität
des wasserspeichernden Stoffes, nachdem der wasserspeichernde Stoff
vorher das gespeicherte Wasser abgegeben hat.
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Unter
einer Stabilisierung gegen den Bodendruck soll hier verstanden werden,
dass dem von außen
auftretenden Bodendruck Widerstand geleistet wird, dass jedoch möglicherweise
das Innere des Hohlraums nicht völlig
frei von Bodendruck ist, sondern dass möglicherweise ein Teil des Bodendrucks durchaus
noch auf das Innere des Hohlraums einwirken kann. Entscheidend ist
hier lediglich, dass durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt wird, dass der wirkende
Bodendruck auf den im Hohlraum befindlichen wasserspeichernden Stoff
durch geeignete Maßnahmen
reduziert ist oder vollständig
aufgehoben ist.
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Eine
geeignete Maßnahme,
einen oder mehrere Hohlräume
gegen äußeren Bodendruck
zu stabilisieren, kann beispielsweise darin bestehen, den oder die
Hohlräume
zu bilden durch Zwischenräume zwischen
Formkörpern.
Diese Formkörper
müssen dabei
eine mechanische Mindeststabilität
aufweisen. Als Formkörper
können
beispielsweise Kieselsteine in Betracht kommen. Durch ihre unregelmäßige Formgebung
befinden sich in einer Kieselsteinschüttung üblicherweise eine Vielzahl
von Hohlräumen, die
noch dazu miteinander verbunden sind. Wird nun in diese Hohlräume ein
wasserspeichernder Stoff eingeführt,
so kann eine von außen
an die Kieselsteinschüttung
herangeführte
Wurzel an das in den Hohlräumen
gespeicherte Wasser gelangen. Insbesondere kann die Wurzel aufgrund
der Verbindung der Hohlräume
untereinander auch an das in inneren Hohlräumen gelagerte Wasser gelangen.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Bodens ist ein Hohlraum oder auch eine Vielzahl von Hohlräumen gebildet
durch einen Formkörper.
Dieser Formkörper
hat vorzugsweise eine mechanische Mindeststabilität, um dem
Bodendruck wenigstens teilweise Standhalten zu können. Als Formkörper kommen
beispielsweise Drainage-Platten, Entwässerungs- bzw. Kanalisierungsplatten
oder Noppenplatten in Betracht.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann der Formkörper
ein Hohlkörper
sein. Beispielsweise kommen Flaschen aus Kunststoff oder auch andere mechanisch
stabilisierte poröse
Kunststoffhohlkörper in
Betracht. Der Formkörper
kann aber auch gebildet sein aus biologisch abbaubaren Werkstoffen.
Solche Werkstoffe können
entweder aus nachwachsenden Rohstoffen oder auch durch petrochemische
Zubereitungen hergestellt werden. Nachwachsende Rohstoffe sollten
zuerst geeignet aufbereitet werden.
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Wichtig
bei der Anwendung eines Formkörpers
kann sein, dass Wasser von außen
in den Formkörper
eindringen kann und dass Wurzeln von Pflanzen an das im Formkörper gespeicherte
Wasser gelangen können.
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Demgemäß ist es
besonders vorteilhaft, wenn bei einer Ausführungsform des Bodens der oder
die Hohlräume
für Pflanzenwurzeln
zugänglich sind.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Bodens ist wasserspeichernder Stoff von einer Abdeckung bedeckt.
Eine Abdeckung kann beispielsweise die Form einer Schutzschicht
aufweisen.
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Eine
solche Schutzschicht verfolgt den Zweck, den wasserspeichernden
Stoff vor einer vorzeitigen Verschmutzung durch Pflanzsubstrat zu schützen.
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Der
wasserspeichernde Stoff kann aber auch ohne eine solche Abdeckung
vorliegen.
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Vorteilhafterweise
ist die Abdeckung dergestalt strukturiert, dass sie durchwurzelt
werden kann.
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In
einer anderen Ausführungsform
des Bodens ist neben dem oder den wasserspeichernden Stoff enthaltenen
Hohlräumen
noch wenigstens ein weiterer Hohlraum vorgesehen. Dieser weitere
Hohlraum kann beispielsweise zur Speicherung von Wasser, das zur
Nachbefüllung
des wasserspeichernden Stoffs vorgesehen sein kann.
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In
einer Ausführungsform
des Bodens ist ein Formkörper
vorgesehen, der sowohl wenigstens einen Hohlraum bildet, in dem
wasserspeichernder Stoff vorgesehen ist und der des weiteren wenigstens einen
weiteren Hohlraum zur Befüllung
mit Wasser bildet.
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In
einer anderen Ausführungsform
ist es vorgesehen, dass Wasser von einem weiteren Hohlraum in einen
wasserspeichernden Stoff enthaltenden Hohlraum über Kanäle gelangen kann. In diesem Fall
kann durch Wahl eines geeigneten wasserspeichernden Stoffs, der
beispielsweise eine bestimmte Saugkraft gegenüber Wasser aufweist, dafür gesorgt werden,
dass in einem weiteren Hohlraum gespeichertes Wasser automatisch
in den wasserspeichernden Stoff nachgefüllt wird.
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In
einer Ausführungsform
des Bodens ist ein Hohlraum mit einem Pflanzsubstrat überdeckt,
dessen Dicke 30 cm nicht übersteigt.
Diese Ausführungsform
des Bodens hat den Vorteil, dass von oben an den Boden gelangendes
Gieß-
oder Regenwasser den wasserspeichernden Stoff gut erreicht und dieser
nach Wasserentnahme wieder Wasser aufnehmen bzw. sich sogar mit
Wasser sättigen
kann.
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In
einer Ausführungsform
des Bodens kann ein Hohlkörper
aus Kunststoff oder aus biologisch abbaubaren Werkstoffen bestehen.
Unter biologisch abbaubarem Werkstoff ist in diesem Zusammenhang ein
Produkt aus nachwachsendem Rohstoff oder aus einer geeigneten petrochemischen
Zubereitung zu verstehen. Der nachwachsende Rohstoff sollte jedoch
zuerst aufbereitet werden, um daraus einen biologisch abbaubaren
Werkstoff zu erhalten.
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Vorteilhafterweise
ist die Haltbarkeit des Hohlkörpers
so lang, bis die Pflanze einen festen Wurzelraum gebildet hat, der
den eingebrachten Boden mit wasserspeicherndem Stoff gegen den von außen wirkenden
Bodendruck, d.h. Erddruck schützt.
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In
einer Ausführungsform
des Bodens umfasst die Abdeckung ein Vlies, welches beispielsweise
aus Mineralien bestehen kann, einem Kunststoff oder auch wieder
aus biologisch abbaubaren Werkstoffen oder beispielsweise aus Pflanzenfasern.
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Vorteilhafterweise
weist die Abdeckung eine Dicke zwischen 1 und 4 cm auf.
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In
einer Ausführungsform
des Bodens wird ein wasserspeichernder Stoff verwendet, der bei
Aufnahme von Wasser sein Volumen vergrößert.
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Vorteilhafterweise
wird ein wasserspeichernder Stoff verwendet, der Polyacrylamid enthält.
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Im
Folgenden wird der hier beschriebene Boden und der Wasserspeicher
anhand von Ausführungsbeispielen
und den dazugehörigen
Figuren näher
erläutert:
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1 zeigt
eine Prinzipskizze für
einen hier beschriebenen Boden.
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2 zeigt
einen Boden unter Einsatz von Kies.
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3 zeigt
einen Boden unter Einsatz einer Drain-Matte.
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4 zeigt
einen Boden unter Einsatz eines Drainagerohrs.
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5 zeigt
die Pflanzung von Bäumen
in einem Park.
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Die 1 bis 5 sind
alle schematische Querschnitte durch einen Boden.
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6 zeigt
einen Wasserspeicher in einer schematischen Draufsicht.
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7 zeigt
einen Wasserspeicher nach 6 in einem
schematischen Querschnitt.
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7A zeigt
eine Variante eines Wasserspeichers nach 6.
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8 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines Wasserspeichers in einer schematischen perspektivischen Ansicht
mit einer Einteilung in Teilräume.
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9 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines Wasserspeichers in Form eines Rohres mit einer Einteilung
in Teilräume.
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10 zeigt
einen Wasserspeicher in Form eines Rohres, wobei keine Teilräume vorgesehen sind.
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11 zeigt einen Wasserspeicher in Form einer
Matte mit Teilräumen
für wasserspeichernden Stoff
und andere Stoffe, z.B. Pflanzsubstrat und mit zusätzlichen
Teilräumen,
die als Wasserreservoir dienen.
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12 zeigt einen Wasserspeicher in Form eines
Rohres, mit Teilräumen
für wasserspeichernden
Stoff und andere Stoffe, z.B. Pflanzsubstrat und wobei mindestens
ein zusätzlicher
Teilraum vorgesehen ist, der als Wasserreservoir dient. Es können auch
mehrere Teilräume
als Wasserreservoir vorgesehen werden.
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Gleiche
Element bzw. Elemente mit der gleichen Funktion sind mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet.
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1 zeigt
einen Boden, enthaltend ein Pflanzsubstrat 1. Das Pflanzsubstrat 1 kann
beispielsweise Humus oder auch eine spezielle Pflanzende sein. In
das Pflanzsubstrat 1 eingebettet ist ein Hohlkörper 3.
Der Hohlkörper 3 bildet
einen Hohlraum 61. Der Hohlkörper 3 enthält wasserspeichernden
Stoff 2. Es ist besonders vorteilhaft, wenn der Hohlkörper 3 eine
mechanische Mindeststabilität
gegenüber
dem auf den Hohlkörper 3 einwirkenden
Bodendruck aufweist, welcher in 1 durch
die Pfeile symbolhaft dargestellt ist.
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2 zeigt
einen Boden, enthaltend ein Pflanzsubstrat 1 an der Oberfläche. Ferner
enthält der
Boden Formkörper 51, 52,
die eine gute mechanische Stabilität gegenüber im Boden auftretenden Bodendrücken aufweisen.
Die Formkörper 51, 52 können beispielsweise
Kieselsteine sein. Zwischen den Formkörpern 51, 52 sind
Hohlräume 62, 63 gebildet,
in denen wasserspeichernder Stoff 2 angeordnet ist. Dabei
sind die Hohlräume 62, 63 untereinander
durch Kanäle
verbunden. Dies ist aus 2 nicht ersichtlich, ergibt
sich jedoch aus der unregelmäßigen Formgebung
der vorzugsweise aus Kies bestehenden Formkörper 51, 52.
Der wasserspeichernde Stoff 2 ist noch abgedeckt mit einer
Abdeckung 4. Diese Abdeckung 4 besteht aus einem
geeigneten Abdeckmaterial, das von Pflanzen, die in dem Pflanzsubstrat 1 wachsen,
durchwurzelt werden kann. Die Abdeckung 4 ist darüber hinaus
zwischen dem wasserspeichernden Stoff 2 und dem Pflanzsubstrat 1 angeordnet,
um den wasserspeichernden Stoff 2 vor Verschmutzung durch
Pflanzen, die im Pflanzsubstrat 1 wachsen, zu schützen.
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Die
Abdeckung 4 dient dazu, die Verschmutzung des darunterliegenden
wasserspeichernden Stoffs zu verhindern.
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Die
Abdeckung kann z.B. bestehen aus Kunststoff, vorzugsweise durchwurzelbar,
aus biologisch abbaubaren Werkstoffen, Mineralwolle oder Steinwolle.
Sie ist durchwurzelbar.
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Der
in 2 gezeigte Boden kann beispielsweise in einem
Rasen Verwendung finden. In diesem Fall befindet sich unterhalb
einer Schicht, enthaltend die Formkörper 51, 52,
weiteres Erdreich 11. Die Schicht enthaltend die Formkörper 51, 52 weist
vorzugsweise eine Dicke d5 von etwa 5 bis
10 cm auf und ist eine Kiesschüttung.
Die Dicke d4 beträgt vorzugsweise zwischen 1
und 5 cm. Besonders bevorzugt kann hierfür eine Dicke von 2 cm vorgesehen sein.
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Der
wasserspeichernde Stoff 2 in dem Beispiel aus 2 wird
bereits bei der ersten Herrichtung des Bodens in mit Wasser gesättigter
Form in die Kieshohlräume
eingebracht, die Hohlräume
können
aber auch nachträglich
geflutet werden.
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3 zeigt
einen Baden mit einem Pflanzsubstrat 1. Unter dem Pflanzsubstrat
befindet sich eine Abdeckung 4 für darunterliegenden wasserspeichernden
Stoff 2. Die Hohlräume 61 für den wasserspeichernden
Stoff 2 sind im Beispiel aus 2 durch
eine Drain-Matte gebildet. Die Drain-Matte bildet einen Formkörper 53,
der in etwa die Form einer Noppenmatte hat, wie sie z.B. von der
Firma APP, Ingolstadt, geliefert wird. Eine Noppenmatte ähnelt der Art
von Matte, wie sie unter Bodenplatten von Häusern verwendet wird.
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Auf
der Oberseite des Formkörpers 53 bilden sich
durch Abdeckung des Formkörpers 53 mit
der Abdeckung 4 Hohlräume,
die mit wasserspeicherndem Stoff 2 gefüllt sind. Des weiteren bildet
der Formkörper 53 auch
auf seiner Unterseite Hohlräume,
die nach unten durch eine Folie 15 begrenzt sind. Diese Hohlräume sind
weitere Hohlräume 64,
die zur Aufnahme von Wasser geeignet sind. In den weiteren Hohlräumen 64 kann
Wasser stehen, das durch einen Kanal 7 zum wasserspeichernden
Stoff 2 gelangen kann und somit nachgeliefert werden kann.
Die Folie 15 dient in dem Beispiel aus 3 zum
Schutz der darunterliegenden Materialien vor Durchwurzelung. Dementsprechend
ist eine Anordnung nach 3 insbesondere geeignet für die Dachbegrünung. Je
nach Bodenbeschaffenheit unter dem beschriebenen Boden kann die
Folie wasserdurchlässig
sein oder wasserdicht sein.
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4 zeigt
eine Anordnung eines Bodens, die insbesondere für die Rekultivierung vertrockneter Böden geeignet
ist. Es ist ein Pflanzsubstrat 1 vorgesehen, das beispielsweise
Erde sein kann. Innerhalb des Pflanzsubstrats 1 verläuft ein
Hohlkörper 3,
der die Form eines Drainagerohres hat. In diesem Drainagerohr ist
wasserspeichernder Stoff 2 angeordnet. Der Hohlkörper 3 ist
nach oben hin mit einem Trichter 16 verbunden, durch den
jederzeit Wasser zum wasserspeichernden Stoff nachgeliefert werden
kann. Die Dicke d1 des Pflanzsubstrats 1 über dem
wasserspeichernden Stoff 2 sollte nicht mehr als 30 cm
betragen, um zu verhindern, dass von oben eindringendes Regenwasser
den wasserspeichernden Stoff zum Regenerieren nach Wasserentzug
nicht mehr erreicht.
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Durch
den Trichter 16 kann die Aufnahme von Niederschlag in den
wasserspeichernden Stoff im Hohlkörper 3 verbessert
werden.
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Der
Hohlkörper 3 enthält kleine Öffnungen, durch
die Wurzeln an den wasserspeichernden Stoff gelangen können.
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5 zeigt
die Bepflanzung von Parkbäumen
in einer Grünanlage.
In einer Umgebung von Pflanzsubstrat 1, das beispielsweise
Humus oder Erde sein kann, ist ein Pflanzloch 12 vorgesehen.
An den Rändern
des Pflanzlochs sind Hohlkörper 3 angeordnet,
die wasserspeichernden Stoff enthalten. Bei dem Hohlkörper 3 in
dem Beispiel von 5 handelt es sich um einen perforierten
Behälter.
Der Behälter
kann beispielsweise aus Kunststoff oder auch aus einem biologisch
abbaubaren Werkstoff oder jedem anderen geeigneten Material bestehen.
In der Mitte des Pflanzlochs 12 ist ein Wurzelballen 8 angeordnet,
aus dem nach oben hin ein Stamm 10 eines Baumes herausragt.
Der Hohlkörper 3 ist
so ausgebildet, dass Wurzeln 9 aus dem Wurzelballen 8 in
das Innere des Hohlkörpers 3 gelangen
können,
um dort das im wasserspeichernden Stoff 2 gespeicherte Wasser
zu erreichen. Nach Anordnen der Hohlkörper 3 und des Wurzelballens 8 kann
das Pflanzloch 12 mit Erde oder Humus verschüttet werden.
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6 zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines Wasserspeichers
in Form einer Matte. Die Matte ist auf der Unterseite begrenzt durch eine
Außenwand 181.
Die Matte ist auf der Oberseite begrenzt durch eine Außenwand 182.
Die obe re Außenwand 182 ist
dabei zum Zwecke der Verdeutlichung abgehoben. Tatsächlich,
wie auch aus dem Querschnitt der 7 hervorgeht,
liegt die Außenwand 182 direkt
auf der Oberseite der Matte auf. Darüber hinaus ist in der Darstellung
nach 6 die obere Außenwand 182 mit Durchbrüchen versehen,
die sich schachbrettartig mit durchgehend abgedeckten Bereichen
abwechseln. Durch eine solche Gestaltung der Außenwand 182 kann eine
selektive Abdeckung der Teilräume 202 der
zweiten Sorte erreicht werden. Die Teilräume 201 der ersten
Sorte, die Pflanzsubstrat 1 enthalten, bleiben in diesem
Fall unbedeckt. Es ist jedoch auch jederzeit denkbar, dass die Außenwand 182 keine Öffnungen
oder Durchbrüche
aufweist, sondern eine geschlossene Abdeckung bildet.
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Eine
solche geschlossene Abdeckung ist dem Querschnitt in 7 zu
entnehmen.
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Der
Wasserspeicher weist eine Breite b von 1 m und eine Länge 1 von
ebenfalls 1 m auf. Diese Maße
sind lediglich vorteilhafte Bemessungsangaben, die Matte kann also
auch wesentlich größer, wesentlich
kleiner sein. Darüber
hinaus muss die Matte nicht quadratisch sein. Die Matte kann auch
rechteckig, rund oder auch unregelmäßig geformt sein.
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Die
Matte weist eine Höhe
h von 8 cm auf. Auch dieses Maß ist
nur beispielhaft angegeben. Zwischen der oberen Außenwand 182 und
der unteren Außenwand 181 ist
ein Raum 17 gebildet. Dieser Raum 17 ist durch
Trennkörper 19 in
Teilräume 201, 202 unterteilt.
Dabei bezeichnet 201 Teilräume der ersten Sorte und das
Bezugszeichen 202 Teilräume der
zweiten Sorte.
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Die
Trennkörper 19 sind
in dem Beispiel aus 6 bzw. 7 ausgebildet
in Form von Trennwänden 21.
Die Trennwände 21 stehen
senkrecht auf den Außenwänden 181, 182 und
ermöglichen
somit durch relativ geringen Materialeinsatz eine relativ gute Stabilität gegenüber von
senkrecht von oben auftretenden Druckkräften, welche in 7 durch den
Pfeil symbolisiert sind.
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Die
Trennwände 21 bilden
ein regelmäßiges quadratisches
Muster. Schachbrettartig wird also der Raum 17 unterteilt
in Teilräume 201 der
ersten Sorte und in Teilräume 202 der
zweiten Sorte. Teilräume 201 sind
gefüllt
mit Pflanzsubstrat 1, welches beispielsweise Humus oder
auch Blumenerde sein kann. Teilräume 202 der
zweiten Sorte sind gefüllt
mit wasserspeicherndem Stoff, welcher vorteilhafterweise bereits
in mit Wasser gesättigtem
Zustand in den Wasserspeicher eingebracht wird.
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Die
Unterteilung des Raumes 17 durch die Trennwände 21 erfolgt
dergestalt, dass kleine Zellen mit einer Länge y und einer Breite x entstehen.
Diese Abmessungen sind 6 zu entnehmen und betragen
in dem Beispiel von 6 x = 5 cm, y = 5 cm. Diese
Unterteilung ist lediglich vorteilhaft, es können auch andere Maße für x und
y gewählt
werden. Insbesondere müssen
x und y nicht gleich sein. Zudem können die Teilräume 201, 202 auch
rechteckige oder sonstige, z.B. runde oder vieleckige Umrisse haben.
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Durch
die Trennwände 21 werden
Teilräume 20 gebildet.
In einer vorteilhaften Ausführungsform des
Wasserspeichers sind die Trennwände 21 so ausgebildet,
dass sie nach etwa 5 Jahren verrotten. Dies hat den Vorteil, dass
der Wasserspeicher umweltfreundlich gebildet werden kann, d.h.,
dass nach längerer
Zeit keine Rückstände im Boden
zurückbleiben.
Eine Verrcttung des Wasserspeichers nach etwa 5 Jahren ist auch
für die
Was serversorgung der Pflanzen im allgemeinen unkritisch, da neu
angepflanzte Pflanzen nach einem solchen Zeitraum im allgemeinen
ein eigenes dichtes Wurzelwerk ausbilden, in dem der wasserspeichernde
Stoff geeignet festgehalten werden kann.
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Den 6 und 7 ist
noch zu entnehmen, dass ein Anschlussrohr 22 vorgesehen
ist, das in einem Teilraum 202 der zweiten Sorte mündet und das
dem Bewässern
des Wasserspeichers dient.
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Während die
Matte nach oben und nach unten hin durch Außenwände 181, 182 begrenzt
ist, erfolgt die seitliche Begrenzung durch die Trennwände 21.
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Die
Matte kann auch für
Blumentöpfe, Pflanztröge und ähnliches
verwendet werden. Ihre Bemaßungen
werden dann den Anforderungen gemäß angepasst.
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Vorteilhafterweise
sind die Trennwände
hinsichtlich ihres Materials und hinsichtlich ihrer Dicke so gestaltet,
dass sie einer Belastung durch Fahrzeuge, Personen und Tiere standhalten.
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7A zeigt
eine Variante von 7, wo die Trennkörper nicht
gebildet sind durch Trennwände, sondern
durch eine Schüttung
von Formkörpern.
Dadurch sind Trennkörper 19 gebildet,
die Teilräume 20 bilden.
In den Teilräumen 20 ist
wasserspeichernder Stoff 2 angeordnet.
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8 zeigt
einen Wasserspeicher in Form eines Rohres. Das Rohr hat einen Durchmesser
D, der zwischen 10 mm und 300 mm liegen kann. Vorzugsweise wird
ein Durchmesser D = 240 mm verwendet für Bäume und große Sträucher. Durchmesser zwischen 50
mm und 150 mm werden verwendet für
Zimmerpflanzen und kleine Sträucher.
Ein Rohr gemäß 8 wird
dabei in einen Boden bzw. in einem Blumentopf oder in einem Pflanzkasten
verlegt.
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Gemäß 8 ist
ein Rohr mit einer Außenwand 18 vorgesehen.
Innerhalb des Rohres sind hexagonale Teilräume 20 gebildet, die
in der Summe einen Raum 17 bilden. Die Teilräume 20 lassen
sich klassifizieren in Teilräume 201 der
ersten Sorte und Teilräume 202 der
zweiten Sorte. In den Teilräumen 201 der
ersten Sorte ist Pflanzsubstrat 1 angeordnet. In den Teilräumen 202 der
zweiten Sorte ist wasserspeichernder Stoff 2 angeordnet.
Durch die hexagonale Anordnung der in 8 gezeigten
Trennwände 21 kann
es ermöglicht
werden, dass das Rohr gegenüber
Druck von allen Richtungen, die radial verlaufen, eine gute Stabilität aufweist.
Aufgrund der hexagonalen Anordnung der Trennwände 21 verlaufen diese
im Unterschied zu 6 und 7 nicht
nur senkrecht zu den Außenwänden, sondern
in anderen Winkeln zur Außenwand.
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In 8 ist
noch ein Anschlussrohr 22 gezeigt, das der Befüllung des
Wasserspeichers mit Wasser dient.
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In 9 ist
ein ähnlicher
Aufbau wie in 8 gezeigt, jedoch mit dem Unterschied,
dass die Trennwände 21 ein
quadratisches Gitter bilden und dass die Teilräume der ersten Sorte 201 und
die Teilräume der
zweiten Sorte 202 nicht jeweils entlang von Ebenen angeordnet
sind, sondern schachbrettartig abwechselnd nebeneinander angeordnet
sind.
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Im
unteren Bereich der 9 ist als Teilquerschnitt noch
eine Vergrößerung eines
Gebietes dargestellt, das durch die jeweils oberen Enden der gestrichelten
Linien begrenzt ist.
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Hier
ist gezeigt, dass die Außenwand 18 semipermeabel
sein kann. Dies ist angedeutet durch Wasser, das symbolisch durch
Wassertropfen wiedergegeben ist entlang von Pfeilen vom äußeren Bereich
des Wasserspeichers in den inneren Bereich des Wasserspeichers dringen
kann. Ein Teilraum 202 der zweiten Sorte ist mit wasserspeicherndem
Stoff gefüllt,
wobei der wasserspeichernde Stoff Wasser enthält. Dieses Wasser ist durch
Wassertropfen, die in dem Teilraum 202 gezeichnet sind,
symbolisiert. Die geknickten Pfeile im Teilraum 202 deuten
an, dass Wasser nicht von innen nach außen dringen kann. Demnach ist
die Außenwand 38 semipermeabel.
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Im
Unterschied dazu ist die den Trennkörper 19 bildende Trennwand 21 als
wasserdurchlässig
gezeigt, da sowohl Wasser von dem linken Teilraum 202 nach
rechts in den Teilraum 201 gelangen kann, als auch der
umgekehrte Weg eröffnet
ist. Dies wird symbolisch angedeutet durch die Pfeile, die in zwei
verschiedene Richtungen durch die Trennwand 21 laufen.
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Es
ist in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen, dass nicht nur
die Außenwand 18 durchwurzelbar
gestaltet sein kann. Ebenso können die
Trennwände 21 durchwurzelbar
sein.
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Darüber hinaus
können
sowohl die inneren Trennwände 21 als
auch die Außenwand 18 semipermeabel
sein. D.h., dass eine semipermeable Trennwand 21 das Wasser
nur in eine Richtung, zum wasserspeichernder. Stoff hin, passieren
lässt.
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10 zeigt
einen Wasserspeicher mit einer Außenwand 18, der einen
Raum 17 bildet. Der Wasserspeicher hat die Form eines Rohres.
Im Raum 17 ist wasserspeichernder Stoff 2 angeordnet.
Dabei kann der wasserspeichernde Stoff 2 trocken im Wasserspeicher
vorliegen. Der wasserspeichernde Stoff 2 kann aber auch
in einem mit Wasser versetzten oder sogar mit Wasser gesättigten
Zustand vorliegen. Dadurch bestehen verschiedene Möglichkeiten, den
Wasserspeicher in den Handel zu bringen und zum Einsatzort zu transportieren.
Dieser Transport kann sowohl mit oder ohne im wasserspeichernden Stoff
enthaltenes Wasser durchgeführt
werden. Der wasserspeichernde Stoff kann auch erst am Einsatzort
selbst mit Wasser befüllt
werden.
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11 zeigt einen Wasserspeicher 23 in Form
einer Matte, wie sie beispielsweise in 6 gezeigt
ist. Im Inneren des Wasserspeichers sind Teilräume 203 vorgesehen,
die als Wasserreservoir dienen und die als miteinander verbundenes
Leitungssystem ausgebildet sind. Es ist ein Anschlussrohr 22 mit
den Teilräumen 203 verbunden,
um diese von außen
mit Wasser befüllen
zu können.
Die Teilräume 203 weisen
wasserdurchlässige
Außenwände auf,
so dass von außen
in die Teilräume 203 gefülltes Wasser
in die Bereiche des Wasserspeichers 23 gelangen kann, die
wasserspeichernden Stoff enthalten und die das Wasser dauerhaft
binden sollen, um damit Haarwurzeln von Pflanzen mit Wasser zu versorgen.
Auch das unter Umständen
enthaltene Pflanzsubstrat wird gewässert.
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12 zeigt einen Wasserspeicher 23 in Form
eines Rohres, wie er beispielsweise in 8 oder in 9 dargestellt
ist. Es ist zusätzlich
zur Ausführungsform
in 9 noch ein Teilraum 203 vorgesehen, der
als inneres Wasserreservoir dient. Dieses Wasserreservoir kann von
außen
mittels eines Anschlussrohrs 22 mit Wasser befüllt werden.
Hinsichtlich der Wasserdurchlässigkeit
gilt das in 11 zu den Teilräumen 203 gesagte.
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Die
Teilräume 203 in
den 11 und 12 bilden
beispielhaft ein Bewässerungssystem.
Aus dem in den Teilräumen 203 liegenden
Wasserläufen
kann das Wasser in den wasserspeichernden Stoff eindringen. Dies
geschieht beispielsweise mittels permeabler Teilraumwände.
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Es
können
auch mehrere insbesondere in 12 Teilräume 203 vorgesehen
sein, die parallel nebeneinander verlaufen oder miteinander verbunden
sind.