-
Die
Erfindung betrifft einen Schnurschalter mit einem zwei Gehäuseschalen
und zwei sich gegenüberliegende
Kabeleinlässe
aufweisenden Gehäuse
und einem eine Öffnung
einer Gehäusehälfte zugeordneten,
von einer An- in eine Aus-Stellung verlagerbaren Wippschaltknopf,
mit zwei je einem Kabeleinlass zugeordneten Kontaktblechen, welche mit
ihren einen Enden Klemmverbindungsmittel ausbilden zur elektrisch
leitenden Verbindung mit einer Ader eines Kabels und welche mit
ihren anderen Enden Kontaktenden ausbilden, die mittels eines vom Wippschaltknopf
bei seiner Verlagerung von der Aus-Stellung in die An-Stellung mitverlagerten
Kontaktelementes miteinander elektrisch verbunden werden, wobei
das Kontaktelement eine den Wippschaltknopf in entweder der An-
oder der Aus-Stellung haltende, an einem der beiden Kontaktbleche
drehbar gelagerte, als U-förmig
gebogene Blattfeder ausgestaltete Schaltfeder ist.
-
Ein
derartiger Schnurschalter ist im Stand der Technik bekannt. Der
bekannte Schnurschalter besitzt ein im Grundriss längliches,
einseitig abgerundetes Gehäuse,
in dessen Breitseitenmitte ein kreisrunder Wippschalter angeordnet
ist. Der Wippschalter besitzt ein oder zwei Schaltnocken, je nachdem,
ob eine oder zwei elektrische Leitverbindungen getrennt/geschlossen
werden sollen.
-
Ein
als Wippschalter ausgebildeter Schnurschalter ist ferner aus der
DE 8609948.5 bekannt. Auch
bei diesem Schalter werden zwei Kontaktbleche mittels einer Schaltfeder
miteinander verbunden.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Schalter
kontaktsicherer auszugestalten.
-
Gelöst wird
die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung,
wobei alle Ansprüche
einen eigenständigen
Beitrag zur Lösung
der Aufgabe beitragen.
-
Der
Anspruch 1 löst
die Aufgabe zunächst und
im Wesentlichen dadurch, dass die Schaltfeder mit einem U-Schenkel
einen Lagerschenkel ausbildet, der auf der Randkante eines abgewinkelten
Endabschnittes des zugeordneten Kontaktbleches reitet und in der
An-Stellung mit dem anderen Kontaktblech in Randkantenkontakt steht.
Zufolge dieser Ausgestaltung erfolgt der Stromfluss jeweils über eine
Kantenauflage entweder der Schaltfeder auf einem der Kontaktbleche
oder einer Randkante eines der Kontaktbleche auf die als Blattfeder
ausgebildete Schaltfeder. In einer Weiterbildung ist vorgesehen,
dass die Schaltfeder mit ihrem U-Schenkel einerseits einen Lagerschenkel
und andererseits einen Schaltschenkel ausbildet. Erfindungsgemäß bildet
die Randkante des Lagerschenkels den Randkantenkontakt mit einem
der Kontaktbleche aus. Ferner kann vorgesehen sein, dass der Schaltschenkel
einen bogenförmig verlaufenden
Steuerabschnitt aufweist, auf welchem der Schaltnocken gleitet,
wenn er eine Totpunktlage überschreitend
zwischen der An-Stellung und der Aus-Stellung verlagert wird. Ferner
kann vorgesehen sein, dass eine vom Lagerschenkel ausgebildete Ausbuchtung,
mit deren Scheitel die Schaltfeder auf der Randkante des abgewinkelten
Endabschnittes des Kontaktbleches reitet, gegenüberliegend einem Steuerabschnitt
des anderen U-Schenkels der Schaltfeder angeordnet ist.
-
Die
Erfindung betrifft darüber
hinaus einen Schnurschalter mit einem zwei Gehäuseschalen und zwei sich gegenüberliegende
Kabeleinlässe
aufweisenden Gehäuse
und einem einer Öffnung
einer Gehäusehälfte zugeordneten,
von einer An- und einer Aus-Stellung verlagerbaren Wippschaltknopf,
mit zwei je einem Kabeleinlass zugeordneten Kontaktblechen, welche
mit ihren einen Enden Klemmverbindungsmittel ausbilden zur elektrisch
leitenden Verbindung mit einer Ader eines Kabels und welche mit ihren
anderen Enden Kontakten den ausbilden, die mittels eines vom Wippschaltknopf
bei seiner Verlagerung von der Aus-Stellung in die An-Stellung mitverlagerten
Kontaktelementes miteinander elektrisch verbunden werden, wobei
das Kontaktelement eine den Wippschaltknopf in entweder der An-
oder der Aus-Stellung haltende, an einem der beiden Kontaktbleche
drehbar gelagerte, als U-förmig
gebogene Blattfeder ausgestaltete Schaltfeder ist, wobei die Klemmverbindungsmittel
mittels zwei einander gegenüberliegenden
Klemmfahnen eine C-förmige, zum
jeweiligen Kabeleinlass hin offene Einstecköffnung für die Ader des zugehörigen Kabels
ausbildet. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine einfache Zuordnung
des zuführenden
bzw. abführenden
Kabels möglich.
Die Adern werden in Achsrichtung letzterer in die spaltgeöffneten
Klemmverbindungsmittel eingeschoben. Diese Ausgestaltung macht einen
gattungsgemäßen Schnurschalter
auch kontaktsicherer, da die Zugbelastungen jetzt von der Klemmverbindung
selbst aufgefangen werden können.
Die Ummantelung des Kabels braucht also nicht von den Einstecköffnungen
gefesselt zu werden. Es reicht, wenn die Adern zugfest von den Klemmverbindungsmitteln
gehalten werden. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass die Klemmfahnen seitlich von einem auf einem Sockel einer Gehäuseschale
aufliegenden Endabschnitt des Kontaktbleches abragen und durch senkrechten
Druck eines Klemmwerkzeuges in Richtung auf den Sockel in ihre die
Ader klemmende Klemmstellung verformbar sind. Dabei werden die dachförmig zueinander
stehenden Endabschnitte der Klemmfahnen verformt, wobei sich die
Einstecköffnung
querschnittsvermindert. Die Kabeladern werden dadurch klemmgehaltert.
Es wird als Vorteil angesehen, dass die Kraft, welche erforderlich
ist, um diese Verformung durchführen
zu können,
in einen unterhalb des Klemmverbindungsmittels angeordneten Sockel
der unteren Gehäuseschale
abgeleitet werden. Die Kraft, die zu dieser Verformung erforderlich
ist, wird im Wesentlichen in einer Richtung aufgewandt, die senkrecht
zur Zuordnungsrichtung der Adern zur Einstecköffnung gerichtet ist. In einer
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich die dachförmig zueinander
stehenden Endabschnitte zwei zueinander par allel verlaufenden Mittelabschnitten
der Fahnen anschließen.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Kontaktbleche
Z-förmig
ausgebildet sind. Die Klemmverbindungsmittel sind dabei einem der Z-Schenkel
zugeordnet. Zufolge des Z-Steges sind die Klemmverbindungsmittel
höhenversetzt
zum anderen Z-Schenkel angeordnet. Diese formschlüssige Lagerung
des Kontaktbleches insbesondere an der Vertikalwand des Sockels
erhöht
auch die Zugfestigkeit. In einer Weiterbildung der Erfindung sind
zwei parallel nebeneinander liegende, jeweils mit Schaltfedern miteinander
elektrisch verbindbare Kontaktblechpaare vorgesehen. Zwischen diesen
Kontaktblechpaaren befindet sich eine elektrisch isolierende Schutzwand.
Die beiden Gehäuseteile
sind aus Kunststoff gefertigt und miteinander steckverbindbar. Die
Steckverbindung ist ohne Zerstörung
nicht mehr öffenbar.
Hierzu besitzt eine der beiden Gehäuseschalen vier auf die andere
Gehäuseschale
zuweisende Stifte, die in entsprechende Öffnungen der anderen Gehäuseschale
einsteckbar sind. Beim Einstecken der Stifte in die zugehörigen Öffnungen
verschmelzen/verschweissen diese zufolge der entstehenden Reibungshitze
miteinander. In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Wippschalter Lagerzapfen ausbildet, die in Lageraugen von
Lagerstegen einliegen. Die Lagerstege werden dabei vorzugsweise
von der unteren Gehäuseschale ausgebildet,
welche auch die Kontaktbleche trägt. Die
Kontaktbleche werden formschlüssig
in der ihnen zugeordneten Gehäuseschale
gehalten.
-
Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es
zeigen:
-
1 das
Ausführungsbeispiel
in der zusammengebauten Zustellung in perspektivischer Darstellung;
-
2 das
Ausführungsbeispiel
im geöffneten,
vormontierten Zustand in Explosionsdarstellung;
-
3 einen
Schnitt gemäß der Linie
III-III in 1 in der Aus-Stellung;
-
4 den
Schnitt gemäß der Linie
III-III in der An-Stellung;
-
5 eine
vergrößerte Darstellung
gemäß der Linie
V-V in 4;
-
6 die
beiden Kontaktbleche eines Kontaktblechpaares im vormontierten Zustand;
-
7 einen
Schnitt gemäß der Linie
VII-VII in 6 in der vormontierten Stellung
und
-
8 eine
Darstellung gemäß 7 in
der montierten Stellung.
-
Der
in den Zeichnungen dargestellte Schnurschalter ist ein Wippschalter.
Er besitzt eine untere Gehäuseschale 1 und
eine obere Gehäuseschale 2. Beide
Gehäuseschalen
sind mittels Stiften 21 der oberen Gehäuseschale, die in Einstecköffnungen 22 der
unteren Gehäuseschale
einsteckbar sind, miteinander verbindbar. Dabei ragen die insgesamt
vier Stifte 21 über
die Randkante der Gehäuseschale.
Die zugeordneten vier Einstellöffnungen 22 werden
von zylinderartigen Fortsätzen
der unteren Gehäuseschale 1 ausgebildet.
Etwa in der Längsmittelebene der
unteren Gehäuseschale 1 erstreckt
sich eine isolierende Schutzwand 20. Jeweils auf einer
der beiden Seiten der Schutzwand 20 liegen in Aussparungen der
unteren Gehäuseschale 1 Kontaktbleche 7, 8 ein.
-
Das
eine Stirnende der beiden Gehäuseschalen 1, 2 ist
stumpf ausgebildet und bildet einen Kabeleinlass 4. Das
diesem Ende gegenüberliegende
Ende der beiden Gehäuseschalen 1, 2 bildet ebenfalls
einen Kabeleinlass 3 aus und ist gerundet ausgebildet.
Die beiden, sich in Achsrichtung gegenüberliegenden Ka beleinlässe 3, 4 sind
so gestaltet, dass der Kunststoffmantel des Kabels reibschlüssig in
bekannter Weise klemmgehaltert wird.
-
Das
Kontaktblech 7 besitzt eine Z-förmige Gestalt. Dabei liegt
ein Z-Schenkel 7'''' des
Kontaktbleches 7 auf dem Boden der unteren Gehäuseschale
in einer entsprechenden Aussparung formschlüssig ein. Ein rechtwinklig
dazu abragender Z-Steg 7'' liegt
an der Wand eines Sockels 19 an, der dem Boden der unteren
Gehäuseschale 1 entspringt.
Die Oberseite des Sockels 19 verläuft geneigt. Auf dieser Oberseite
des Sockels 19 liegt der Z-Schenkel 7'' des Kontaktbleches 7 auf.
Dieser Z-Schenkel 7'' des Kontaktbleches 7 bildet
zwei seitlich abragende Klemmfahnen 17 aus. Die Klemmfahnen 17 bilden
einen Endabschnitt 17' und
einen mittleren Abschnitt 17'' aus. Es sind
zwei Klemmfahnen 17 vorgesehen, die symmetrisch zueinander
angeordnet sind und eine Einstecköffnung 18 für die Ader 10 eines
Kabels teilumfassen. Hierzu verlaufen zwei mittlere Abschnitte 17'' der Klemmfahnen 17 parallel
zueinander. Ihnen schließen
sich dachförmig
zueinander stehende Endabschnitte 17' der Klemmfahnen an.
-
Dem
Z-Schenkel 7'''' schließt sich
ein Abschnitt 7' des
Kontaktbleches 7 an, der rechtwinklig nach oben abgebogen
ist. Dieser Abschnitt 7' bildet eine
Randkante 12 aus, auf welcher eine Schaltfeder 11 reitet.
-
Die
Schaltfeder 11 hat im Wesentlichen eine U-förmig Gestalt.
Der eine U-Schenkel 11' der Schaltfeder 11 bildet
einen Lagerschenkel aus. Der diesem Schenkel 11' gegenüberliegende
Schenkel 11'' bildet einen
Schaltschenkel aus. Der Lagerschenkel besitzt eine Ausbuchtung 16,
die etwa in seiner Mitte angeordnet ist. Der Aussparung 16 gegenüberliegend
befindet sich ein Steuerabschnitt 15 des Schaltschenkels 11''. Der Schaltschenkel 11' ist kürzer ausgebildet
als der Lagerschenkel 11'.
Letzterer bildet mit einem gebogenen Endabschnitt eine Randkante 13 aus,
die in der An-Stellung (vgl. 4 und 5)
auf der Fläche eines
zweiten Kontaktbleches 8 aufliegt. Dabei überfängt eine
sich an die Randkante 13 anschließende Wölbung einen Sockel 26,
welcher vom Boden der ersten Gehäuseschale 1 abragt.
Dieser Sockel 26 dient der formschlüssigen Fesselung des Kontaktbleches 8.
-
Auch
das zweite Kontaktblech 8 ist Z-förmig gestaltet. Auch hier liegt
wiederum der Z-Steg an einer Vertikalwand eines Sockels 19 an,
welcher vom Boden der ersten Gehäuseschale
nach oben ragt. Während
einer der beiden Z-Schenkel auf dem Boden zwischen dem Vorsprung 26 und
dem Sockel 19 liegt, liegt der andere Z-Schenkel in gleicher
Weise wie der des Kontaktbleches 7 auf der geneigten Oberfläche des
ihm zugeordneten Sockels 19. Dieser Z-Schenkel des Kontaktbleches 17 bildet
in gleicher Weise wie das Kontaktblech 8 Klemmverbindungsmittel 9 aus.
Betreffend die Ausgestaltung dieses Klemmverbindungsmittels 9 wird
auf die Ausführungen
zum Kontaktblech 7 verwiesen.
-
Zufolge
dieser Ausgestaltung ergeben sich nahezu axial miteinander fluchtende
Einstecköffnungen 18 jeweils
zum Einstecken des zuführenden
bzw. abführenden
Kabels in Richtung des Pfeiles B in der 6. Hierdurch
ist die Zuordnung der Kabel zum vormontierten Schalter vereinfacht.
Die beiden Adern 10 werden in Richtung der Pfeile B in
die ihnen zugeordneten Einstecköffnungen 18 eingeführt. Danach erfolgt
eine Verformung der Endabschnitte 17' von der in 7 dargestellten
offenen Stellung in die in 8 dargestellte
Klemmstellung mittels eines in Richtung des Pfeiles A in Wirkung
gebrachten Klemmwerkzeuges. Dabei bildet der von der unteren Gehäuseschale 1 ausgebildete
Sockel 19 jeweils ein Widerlager.
-
Die
Zuordnungsrichtungen B weichen geringfügig von der 180°-Lage ab.
Die Achsen der einander gegenüberliegenden
Einstecköffnungen 18 bilden
einen stumpfen Winkel. Dieser Winkel ist kleiner als 180°, so dass
die Druckflanken der Verformungswerkzeuge zueinander divergieren.
Alle vier Einstecköffnun gen 18 können gleichzeitig
geschlossen werden. Zufolge der stumpfwinkligen Zuordnung der Einsteckachsen
der sich gegenüberliegenden
Einstecköffnungen 18 zueinander
ist eine Selbstfixierung bei der Verklemmung der Adern 10 in
den ihnen zugeordneten Einstecköffnungen
gegeben.
-
Von
der Innenwandung der oberen Gehäuseschale 2 ragen
Haltestege 27 ab. Diese Haltestege ragen bis in die untere
Gehäuseschale 1 hinein
und beaufschlagen die Kontaktbleche 7, 8 gegen
den Boden der unteren Gehäuseschale 1 im
Bereich ihrer Z-Stege. Der Endabschnitt der Haltestege 27 liegt
jeweils in flächiger
Anlage an dem ihm zugeordneten Z-Steg eines der beiden Kontaktbleche 7, 8 (siehe 5).
-
Die
Schaltverlagerung der Schaltfeder erfolgt durch Betätigen eines
Wippschaltknopfes 6. Dieser Wippschaltknopf 6 wird
von einem Kunststoffteil ausgebildet. Der Wippschaltknopf 6 liegt
in einer kreisrunden Öffnung
der oberen Gehäuseschale. Seitlich
abragende Lagerzapfen 23 können in Lageraugen 24 von
Lagerstegen 25 eingeclipst werden. Die Lagerstege 25 entspringen
dabei dem Boden der unteren Gehäuseschale 1.
-
Ein
spitzwinklig zu einer gerundeten Stirnkante zulaufender Schaltnocken 14 des
Wippschaltknopfes 6 wirkt mit dem nach außen gerundeten Steuerabschnitt 15 des
Schaltabschnittes 11'' der Schaltfeder 11 zusammen.
Bei seinem Entlanggleiten auf der konkaven Steuerfläche des
Steuerabschnitts 15 von der An- bzw. Aus-Stellung in die
jeweils andere Stellung wird eine Totpunktlage überwunden. Bei dieser Verlagerung
wird die Schaltfeder zwischen den in den 3 und 4 dargestellten Schaltstellungen
hin- und herverlagert, wobei sich die Randkante 13 des
Lagerschenkels 11' hebt
und senkt. In der in 4 dargestellten An-Stellung
wird die vom freien Ende des Lagerschenkels 11' gebildete Randkante 12 federvorgespannt
gegen die Oberfläche
des Kontaktbleches 8 gedrückt. Die Kraft derselben Feder
drückt
den Scheitelabschnitt der Ausbuch tung 16 gegen die Randkante 12,
die vom freien Ende des rechtwinklig abgewinkelten Abschnitts 7' des Kontaktbleches 7 gebildet
ist.
-
In
der in 3 dargestellten Aus-Stellung stützt sich
ein geradlinig verlaufender, zwischen Ausbuchtung 16 und
Scheitel der U-Form gelegener Abschnitt auf dem Z-Schenkel 7'''' des Kontaktbleches 7 nahezu
flächig
ab.
-
Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.