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DE102004007802A1 - Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug - Google Patents

Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug Download PDF

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DE102004007802A1
DE102004007802A1 DE200410007802 DE102004007802A DE102004007802A1 DE 102004007802 A1 DE102004007802 A1 DE 102004007802A1 DE 200410007802 DE200410007802 DE 200410007802 DE 102004007802 A DE102004007802 A DE 102004007802A DE 102004007802 A1 DE102004007802 A1 DE 102004007802A1
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DE
Germany
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display device
projection
vehicle
projection units
light
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200410007802
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English (en)
Inventor
Winfried KÖNIG
Johannes Eschler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug mit einem Projektionssystem (1) zum Projizieren eines reellen Bildes auf eine Lichtstreuungseinrichtung (3) für eine Reflexion des reellen Bildes in Richtung der Windschutzscheibe (13) des Fahrzeugs, wobei das Projektionssystem (1) aus mehreren einzelnen, selbständigen Projektionseinheiten (2; 2a, 2b, 2c, 2d, 2e) besteht. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Anzeigevorrichtung.

Description

  • STAND DER TECHNIK
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, und ein Kraftfahrzeug mit einer derartigen Anzeigevorrichtung.
  • Derartige Vorrichtungen sind alternativ zu den im allgemeinen in Fahrzeugen vorgesehenen Zeigerarmaturen als Anzeigevorrichtung für die Darstellung von vielfältigen Fahrzeugzustandsdaten, wie Fahrgeschwindigkeit, Drehzahl, Kraftstoffmenge und Motortemperatur, und eines Warnsignals für beispielsweise offene Fenster bekannt. Üblicherweise werden VFDs (Vakuum Fluoreszenzanzeigen) oder LCD's (Liquid Crystal Displays) in dem Bilderzeuger zur Darstellung der Betriebsdaten angeordnet.
  • Nach einem Ansatz gemäß dem Stand der Technik werden die Betriebsdaten des Fahrzeugs unterhalb der Oberkante des Armaturenbretts, dessen vertikale Ausdehnung durch die Größe des erforderlichen Gesichtsfeldes durch die Windschutzscheibe begrenzt wird, angezeigt. Da der Führer des Fahrzeugs die Betriebsdaten, insbesondere die Geschwindigkeit, während der Fahrt häufig überwachen muß, muß er seinen Blick von der Straße abwenden und auf die Anzeigevorrichtung richten. Dies kann besonders in kritischen Situation, wie beispielsweise in Kurven, während eines Überholmanövers oder in Baustellen gefährlich sein, da dann der Fahrer den Blickkontakt zu dem Geschehen auf der Straße verliert und sich somit z.B. seine Reaktionszeit verlängert.
  • Ferner sind Anzeigevorrichtungen in Fahrzeugen bekannt, bei denen ein für einen Beobachter sichtbares virtuelles Bild im Bereich der Windschutzscheibe erzeugt wird. Durch die Lage des Bilds bleibt bei der Kontrolle der Betriebsdaten das Blickfeld des Fahrers auf die Straße gerichtet, so dass eine derartige Vorrichtung ein Betreiben des Fahrzeugs mit erhöhter Sicherheit ermöglicht. Derartige Vorrichtungen werden als Head-Up Displays (HUDs) bezeichnet.
  • Das virtuelle Bild kann dadurch erzeugt werden, dass von einer Projektionseinheit Licht auf eine verspiegelte Fläche projiziert wird. Hinter der Ebene des Spiegels entsteht hierbei ein für einen Betrachter sichtbares virtuelles Bild, das über eine Reflexion auf der Oberfläche der Windschutzscheibe sichtbar ist. Eine hierfür erforderliche Einheit zur Lichterzeugung bzw. -projektion ist im allgemeinen in der Instrumententafel des Fahrzeugs, also hinter dem Lenkrad, und unterhalb der Windschutzscheibe angeordnet. Alternativ kann das virtuelle Bild erzeugt werden, indem das von einer Projektionseinheit abgestrahlte Licht auf einem zusätzlichen reflektierenden Element, einen sogenannten Combiner, reflektiert wird.
  • Alternativ kann das virtuelle Bild erzeugt werden, indem ein reelles Bild auf eine lichtstreuende Fläche unterhalb der Windschutzscheibe projiziert wird. Das Bild ist über eine Reflexion auf der Oberfläche der Windschutzscheibe sichtbar.
  • Ebenfalls auf dem Markt bekannt sind Systeme zur Verbesserung der Fahrersicht bei Nacht, wobei ein permanent vorhandenes Videobild in der Windschutzscheibe gezeigt wird. Diese Systeme umfassen einen horizontalen Sichtwinkel von etwa 11° und einen vertikalen Sichtwinkel von etwa 4° bei ausreichender Helligkeit nur für den Nachtbetrieb. Somit besteht ein Nachteil an diesem Ansatz darin, dass keine Tauglichkeit bei Tageslicht besteht. Ferner bewirkt ein derartiges System eine hohe visuelle Belastung, die der Fahrer durch die Beobachtung eines permanent vorhandenen Videobildes hat.
  • Ferner sind Vorrichtungen bekannt, welche einen Bildprojektor (oftmals als Projektions-HUD bezeichnet) aufweisen, welcher ein deutlich größeres Bildformat erlaubt als die aufgeführten Vorrichtungen. Dazu wird ein Bildprojektor in der Instrumententafel oder am vorderen Rand des Fahrzeugdachs angebracht, welcher auf eine spezielle Reflexions- bzw. Streufolie projiziert. Die Reflexions- bzw. Streufolie ist beispielsweise auf der Oberfläche der Instrumententafel aufgebracht. Das auf die Streufolie projizierte reelle Bild wird gezielt in Richtung der Windschutzscheibe gestreut bzw. reflektiert, so dassfür den Fahrer ein virtuelles Bild im unteren Bereich der Windschutzscheibe sichtbar ist.
  • Nachteilig an diesem Ansatz hat sich allerdings die Tatsache herausgestellt, dass bei derartig verwendeten Projektoren sehr große Ablenkwinkel und eine starke Vergrößerung des zu projizierenden Bildes erforderlich sind. Eine gerichtete Abstrahlung des Lichts zum Fahrer stellt ein großes Problem derartiger Projektoren dar. Ferner weisen die Projektoreinheiten große Abmessungen auf, wodurch ein großes Einbauvolumen benötigt wird, was im Kraftfahrzeugbereich von jeher als nachteilig anzusehen ist. Zusätzlich entstehen durch die aufwendige Projektionsoptik hohe Kosten, da für eine Tageslicht-Tauglichkeit eine leistungsstarke Lichtquelle mit hohe Lichtstärke benötigt wird, um ausreichend helle Bilder erzeugen zu können.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Problematik besteht also allgemein darin, eine Anzeigevorrichtung zu schaffen, welche zur Anzeige fahrdynamischer Daten, wie beispielsweise Navigationsdaten, der Fahrgeschwindigkeit, etc. geeignet ist, wobei die Vorrichtung zudem eine Tageslicht-Tauglichkeit, geringere Herstellungskosten und geringere Abmessungen aufweist als die Vorrichtungen gemäß dem Stand der Technik.
  • VORTEILE DER ERFINDUNG
  • Die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und das entsprechende Kraftfahrzeug mit einer derartigen Anzeigevorrichtung gemäß Anspruch 21 weisen gegenüber den bekannten Lösungsansätzen den Vorteil auf, dass eine gerichtete Projizierung bestimmter Zustandsgrößen, symbolhafter Darstellungen, Warnsignale, oder dergleichen möglich ist, wobei die einzelnen Projektionseinheiten lediglich gemäß ihrer vorbestimmten Funktionalitäten ausgelegt werden müssen.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, dass die Anzeigevorrichtung ein Projektionssystem zum Projizieren eines reellen Bildes auf eine Lichtstreuungseinrichtung für eine Reflexion des Bildes in Richtung der Windschutzscheibe des Fahrzeugs aufweist, wobei das Projektionssystem aus mehreren einzelnen, selbständigen Projektionseinheiten besteht.
  • Somit wird eine kostengünstige Anzeigevorrichtung mit einzelnen einfach aufgebauten Projektionseinheiten geschaffen, welche jeweils unterschiedliche Anforderungen erfüllen können und demnach entsprechend ausgebildet sind. Durch die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung reichen kleinere Optiken der einzelnen Projektionseinheiten aus. Dies verringert die Abmessungen und die entstehenden Kosten des gesamten Systems. Ferner ist es möglich, in bestimmten Bereichen des projizierten Bildes, z.B. in den Außenbereichen, lediglich eine zeitrichtige Darstellung einfacher graphischer Symbole vorzusehen. Lediglich im zentralen Bereich vor dem Fahrer kann eine graphisch aufwändigere Darstellung projiziert werden. Somit können Video-Daten abstrahiert und in eine symbolhafte Darstellung gewandelt werden, die richtungs- oder deckungsgleich mit dem vor dem Fahrzeug vorhandenen Objekten beispielsweise bei einer Nachtsicht-/Kollisionswarnungsanlage sind. Die Darstellung der symbolhaften Daten eines derartigen Nachtsicht-/Kollisionswarnungssystems kann in kontakt- und/oder richtungsanaloger Weise des darzustellenden Objektes erfolgen.
  • Zusätzlich kann vorteilhaft eine Anzeige der Daten über den Fahrzeugzustand und die Fahrdynami in einem kleinen Winkelbereich vor dem Fahrer erfolgen.
  • In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungen der im Anspruch 1 angegebenen Anzeigevorrichtung.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung sind die einzelnen Projektionseinheiten in einer Reihe horizontal zur Bodenfläche des Fahrzeugs und quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs nebeneinander angeordnet. Somit kann eine Projektion dahingehend erfolgen, dass eine gerichtete Darstellung im unteren Bereich der Windschutzscheibe mit einer größeren horizontalen Ausdehnung und einer vertikalen verkürzten Breite erfolgt, um das Sichtfeld des Fahrer möglichst wenig zu beeinträchtigen.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weisen die einzelnen Projektionseinheiten jeweils eine Lichterzeugungseinrichtung auf. Die Lichterzeugungseinrichtung kann beispielsweise ein Laser, eine LED (Light Emitting Diode), eine Kaltkathoden-Lampe, oder dergleichen sein. Ferner weisen die einzelnen Projektionseinheiten vorzugsweise jeweils eine Bilderzeugungseinrichtung auf. Eine derartige Bilderzeugungseinrichtung kann beispielsweise eine Lichtkammer mit festen Symbolen, ein Dia, ein graphikfähiges oder ein nicht-graphikfähiges Display, oder dergleichen sein. Die Bilderzeugungseinrichtung weist vorteilhaft entweder ein transmissives Display oder ein reflektives Display auf, welches jeweils entsprechend ausgebildet und für eine Projektion eines Bildes auf der Lichtstreuungseinrichtung geeignet relativ zu dieser positioniert ist. Vorzugsweise weisen die einzelnen Projektionseinheiten jeweils zusätzlich eine Projektionsoptik für eine reelle Abbildung der jeweiligen Bilder auf der Lichtstreuungseinrichtung auf. Wahlweise können die einzelnen Projektionseinheiten zudem eine Kollimationseinrichtung, falls vorteilhaft, aufweisen.
  • Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel ist mindestens eine Projektionseinheit, vorzugsweise die in der Reihe der Projektionseinheiten mittig angeordnete Projektionseinheit, für eine Darstellung von Video-Bildern ausgebildet. Alternativ oder zusätzlich kann mindestens eine Projektionseinheit, vorzugsweise die in der Reihe der Projektionseinheiten mittig angeordnete Projektionseinheit und/oder die daran jeweils benachbart angeordneten Projektionseinheiten, für eine Darstellung unterschiedlicher Graphiken, beispielsweise als miniaturisierter LCD-Display (Liquid Crystal Display) ausgebildet sein. Vorteilhaft ist mindestens eine Projektionseinheit, vorzugsweise die außen in der Reihe der Projektionseinheiten angeordneten Projektionseinheiten, für eine Darstellung fester Symbole ausgebildet. Derartige feste Symbole können beispielsweise Warndreiecke für einen Warnhinweis von in Fahrtrichtung vorhandenen Objekten sein.
  • Vorzugsweise weist eine Lichterzeugungseinrichtung mehrere Lichtquellen unterschiedlicher Farben auf. Somit können verschiedenfarbige Darstellungen durch eine einzige Lichterzeugungseinrichtung erzielt werden. Allerdings ist auch eine Lichterzeugungseinrichtung mit einer Lichtquelle vorstellbar, welche ein monochromatisches Bild erzeugt.
  • Vorteilhaft sind die einzelnen Projektionseinheiten auf einer gemeinsamen Platinenanordnung montiert. Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung sind die einzelnen Projektionseinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse vorgesehen, welches beispielsweise an der Innenseite der vorderen Dachkante des Fahrzeugs angebracht ist. Somit entsteht eine kompakte Einheit mit einem verringerten Arbeitsaufwand.
  • Der optische Strahlengang der einzelnen Projektionseinheiten verläuft entweder parallel oder divergent. Vorzugsweise verläuft der Weg des projizierten Lichts von den einzelnen Projektionseinheiten zu der Lichtstreuungseinrichtung in etwa parallel zu der Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Somit wird der Strahlengang nicht durch den Fahrer gestört, da er für gewöhnlich in einem Abstand von der Windschutzscheibe sitzt.
  • Vorteilhaft weist die Lichtstreuungseinrichtung eine auf der Oberfläche der Instrumententafel des Fahrzeugs aufgebrachte Reflexions- bzw. Streufolie auf, welche das reelle projizierte Bild auf einen vorbestimmten Abbildungsbereich der Windschutzscheibe, vorzugsweise einen im unteren Bereich der Windschutzscheibe angeordneten Abbildungsbereich, gerichtet streut und reflektiert. Für eine bessere Sicht des Streubildes kann der Abbildungsbereich der Windschutzscheibe, beispielsweise mit einer Beschichtung aus einer Metallverbindung versehen sein.
  • ZEICHNUNGEN
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • In den Figuren zeigen:
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung und ihre Anordnung in einem Kraftfahrzeug in schematischer Darstellung;
  • 2 eine Seitenansicht einer Projektionseinheit gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 3 eine Draufsicht auf ein Projektionssystem bestehend aus mehreren Projektionseinheiten gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 4 eine schematische Darstellung eines Abbildungsbereiches auf der Windschutzscheibe gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
  • 5 eine schematische Darstellung eines Abbildungsbereiches auf der Windschutzscheibe gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
  • BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist.
  • 1 illustriert ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung, bei welcher die Anzeigevorrichtung ein Projektionssystem 1 umfasst, das aus mehreren einzelnen Projektionseinheiten besteht, wie weiter unten detaillierter beschrieben werden wird. Das Projektionssystem 1 ist beispielsweise am vorderen Randbereich der Dachinnenseite 10 des Fahrzeugs über einem Fahrersitz 11 im Passagierabteil des Fahrzeugs befestigt. An einer Instrumententafel 12 ist vorzugsweise eine lichtstreuende Einrichtung 3 fest angeordnet. Die Projektionseinheiten des Projektionssystems 1 sind derart positioniert, dass sie auf der Lichtstreuungseinrichtung 3 ein reelles Bild projizieren, welches durch die Lichtstreuungseinrichtung 3 in Richtung der Windschutzscheibe 13 umgelenkt wird. Die Lichtstreuungseinrichtung 3 ist beispielsweise eine spezielle Reflexions- bzw. Streufolie, welche auf der Oberfläche der Instrumententafel 12 aufgebracht ist. Die Lichtstreuungseinrichtung 3 ist vorteilhaft derart ausgeführt, dass möglichst viel Licht in Richtung der Windschutzscleibe 13 des Fahrzeugs und möglichst wenig Licht zu einem Beobachter, d.h. beispielsweise dem Fahrer des Fahrzeugs, direkt umgelenkt wird, um eine möglichst hohe Helligkeit des virtuellen Bildes zu erreichen. Die Lichtstreuungseinrichtung 3 kann eine lichtbeugende, lichtbrechende, reflektierende oder lichtstreuende Struktur sowie eine Kombination dieser Strukturen aufweisen. Beispielsweise besteht die Lichtstreuungseinrichtung 3 aus einer ersten Schicht und einer zweiten Schicht, wobei die Grenzfläche zwischen der ersten Schicht und der zweiten Schicht durch Sägezähne gebildet ist. Dadurch kommt es an der Grenzschicht von der ersten Schicht zu der zweiten Schicht aufgrund unterschiedlich gewählter Brechungsindizes zu einer Totalreflexion des von dem Projektionssystem 1 auftreffenden Lichtstrahls 7 an der Grenzfläche zwischen der ersten Schicht zu der zweiten Schicht. Hierdurch ist eine gerichtete Lichtumlenkung je nach Ausrichtung der Sägezähne in Richtung der Windschutzscheibe 13 des Fahrzeugs, dargestellt durch den Lichtstrahl 8, möglich. Die erste Schicht und die zweite Schicht sind vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial ausgebildet, wobei die Struktur holographisch strukturiert sein kann. Anstelle der oben beschriebenen Sägezähne sind auch symmetrisch ausgestaltete Prismen oder andere Strukturen möglich, wie für einen Fachmann auf diesem Gebiet ohne weiteres erkennbar. Die Lichtstreuungseinrichtung 3 kann beispielsweise auch als streuende Reflexionsfläche bzw. -folie ausgeführt, die z.B. durch Aufrauhen einer Oberfläche eines transparenten Kunststoffmaterials dargestellt wird. Vorzugsweise ist die Lichtstreuungseinrichtung 3 mittels einer Halterung (nicht dargestellt) in ihrem Neigungswinkel verstellbar, so dass die Richtung der Reflexion durch eine Neigung der Halterung auf die Augenhöhe des Beobachters eingestellt werden kann. Die Lichtstreuungseinrichtung 3 ist vorzugsweise immer derart ausgebildet, dass eine gerichtete Abstrahlung des Lichts möglich ist, wodurch vermieden wird, dass z.B. Licht in Richtung des Fahrers direkt abgestrahlt wird.
  • Wie in 1 ferner ersichtlich ist, wird der auf die Windschutzscheibe 13 umgelenkte Strahlengang 8 durch die Windschutzscheibe 13 oder durch eine darauf speziell angebrachte zumindest teilreflektierende Schicht in Richtung des Beobachters bzw. des Fahrers 14, vorzugsweise in Augenhöhe des Fahrers 14, umgelenkt, wobei dieser Strahlengang in 1 durch das Bezugszeichen 9 gekennzeichnet ist. Durch die Reflexion an der Windschutzscheibe 13 bzw. der darauf aufgebrachten reflektierenden bzw. teilreflektierenden Schicht entsteht für den Fahrer 14 ein virtuelles Bild, das dem Fahrer 14 auf der dem Fahrer abgewandten Seite der Windschutzscheibe 13 liegend erscheint. Ferner ist es möglich, eine Schicht zu verwenden, die lediglich Licht einer vorgegebenen Polarisationsrichtung des Lichtstrahls 8, das von der Lichtstreuungseinrichtung 3 reflektiert wird, reflektiert und zu dem Fahrer 14 umlenkt. Eine Polarisationsrichtung des von den Projektionseinheiten des Projektionssystems 1 abgestrahlten Lichts ist hierbei an die Polarisationsrichtung der teilreflektierenden Schicht anzupassen, bzw. umgekehrt. Wie oben bereits erläutert, ist es ebenfalls möglich, vollständig auf eine teilreflektierende Schicht zu verzichten und ein Bild lediglich durch eine Reflexion an der Windschutzscheibe 13 zu erzeugen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann zur Anzeige verschiedener Bilder und Daten in einem Fahrzeug verwendet werden. Neben Fahrzeugparametern, wie z.B. der Motordrehzahl, der Fahrzeuggeschwindigkeit, der Umgebungstemperatur des Fahrzeugs, der Ölanzeige, der Aktivierung bestimmter Funktionalitäten des Kraftfahrzeuges, etc. (siehe 4) kann auch das Bild einer Kamera, z.B. das Bild einer Rück- und/oder Seitenkamera sowie das Bild einer Infrarot-Kamera, dargestellt werden. Insbesondere die Anzeige des von einer Infrarot-Kamera aufgenommenen Bildes ermöglicht es einem Fahrzeugbenutzer, auch bei schlechten Sichtverhältnissen, wie z.B. Nebel oder Dunkelheit, sich einen guten Überblick über den Fahrweg und über etwaige in dem Fahrweg existierende Objekte zu verschaffen. Ferner kann die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung auch als Ausgabeeinheit einer Navigationsvorrichtung einer Anzeige einer zu fahrenden Fahrstrecke dienen.
  • Vorzugsweise ist der Bereich der Windschutzscheibe 13, in welchem das reelle Bild von der Lichtstreuungseinrichtung 3 reflektiert wird, welcher im folgenden als Abbildungsbereich 15 bezeichnet wird, im unteren Abschnitt der Windschutzscheibe 13 derart angeordnet, dass der Fahrer beim Geradeausschauen nicht in seinem Sichtfeld beeinflußt wird, wie oben bereits erläutert.
  • Vorzugsweise verläuft der Strahlengang 7 von dem Projektionssystem 1 zu der Lichtstreuungseinrichtung 3 in etwa parallel zur Windschutzscheibe 13 und relativ eng beabstandet von der Windschutzscheibe 13, wie in 1 ersichtlich ist, so dass Körperteile des Fahrers 14, wie beispielsweise sein Kopf, nicht den Strahlengang 7 unterbrechen können.
  • In 1 ist beispielsweise eine Spannungsversorgungsleitung und eine Datenleitung, durch welche die anzuzeigenden Bilddaten an die Projektionseinheiten des Projektionssystems 1 übermittelt werden, nicht dargestellt. Beispielsweise sind die Spannungsversorgungsleitung und die Datenleitungen für einen Benutzer nicht sichtbar in das Fahrzeugdach integriert und werden von dem Fahrzeugdach aus durch eine Säule geführt.
  • Erfindungsgemäß besteht das Projektionssystem 1, wie oben bereits erläutert, aus mehreren einzelnen, voneinander unabhängigen Projektionseinheiten 2 bzw. 2a bis 2e, welche unter Bezugnahme auf die folgenden Figuren näher erläutert werden. Die Projektionseinheiten 2 können sich dabei voneinander unterscheiden, um unterschiedlichen Anforderungen an gewünschte Darstellungen gerecht zu werden. Beispielsweise können bestimmte Projektionseinheiten 2 derart ausgebildet sein, dass sie für eine Darstellung von Video-Bildern tauglich sind. Somit können insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen, wie z.B. Nebel oder Dunkelheit, mittels beispielsweise Infrarot-Kameras Bilder aufgenommen und als Video-Bilder auf dem Abbildungsbereich 15 der Windschutzscheibe 13 dargestellt werden, um dem Fahrer einen guten Überblick zu verschaffen.
  • Ferner können bestimmte Projektionseinheiten 2 derart ausgebildet werden, dass sie für eine Darstellung unterschiedlicher Graphiken tauglich sind. Derartige Graphiken können beispielsweise die Fahrzeuggeschwindigkeit, Navigationsdaten, Ölstandsdaten, etc. sein. Eine derartige Graphik-Tauglichkeit erfordert nicht notwendigerweise eine Video-Tauglichkeit, wodurch derartige Projektionseinheiten 2 geringeren Anforderungen gerecht werden müssen und somit vorteilhaft einfacher und kostengünstiger herstellbar sind.
  • Zusätzlich können bestimmte Projektionseinheiten 2 des Projektionssystems 1 derart ausgebildet werden, dass sie lediglich für eine Darstellung fester Symbole tauglich sind. Derartige feste Symbole können beispielsweise ein Warndreieck, vorzugsweise in verschiedenen Farben, darstellen, um den Fahrer beispielsweise auf bestimmte, sich im Fahrweg befindliche Objekte hinzuweisen.
  • Vorteilhaft reicht in bestimmten Bereichen des auf dem Abbildungsbereich 15 der Windschutzscheibe 13 abgebildeten virtuellen Bildes, beispielsweise in den Außenbereichen, eine zeitrichtige Darstellung einfacher graphischer Symbole aus. Lediglich im zentrierten Bereich des virtuellen Gesamtbildes vor dem Fahrer 14 ist eine graphisch aufwändigere Darstellung notwendig und zumeist sinnvoll. Somit können die einzelnen Projektionseinheiten 2 entsprechend ihren Anforderungen kostengünstig mit einer einfachen Projektionsoptik, beispielsweise mit kleinen Abmessungen, relativ niedriger Qualität, mit einfachen Lichterzeugern, beispielsweise herkömmlichen LEDs, Laser, mit einfachen Bilderzeugern, wie beispielsweise Lichtkammern mit festen Symbolen, wie beispielsweise in einem Kombi-Instrument, oder kleine Anzeigen, wie beispielsweise LCD, LCOS, OLED, Laser-Scanner, mit geringer Bildpunktzahl und/oder mit einem kleinen Einbauvolumen, d.h. mit kleinen Bilderzeugern mit einem einfachen Lichterzeuger und kleinen Projektionsoptiken mit einer geringen Brennweite, ausgelegt und hergestellt werden. Das physikalische Prinzip vorteilhafter Projektionseinheiten 2 gleicht beispielsweise dem eines Dia- oder Video-Projektors.
  • Somit können die für beispielsweise eine zentrale Darstellung einer aufwändigeren Graphik, beispielsweise eines Navigations-Displays, und die zur Darstellung von einfachen Warnsymbolen vorgesehenen Projektionseinheiten 2 unterschiedlich zueinander ausgebildet werden. Dadurch kann erreicht werden, dass beispielsweise lediglich im zentralen Bereich für beispielsweise eine Graphik-Anzeige eine genügende Helligkeit für eine Tageslicht-Tauglichkeit und in den äußeren Bereichen feste Graphiken mit einer geringeren Lichtintensität durch entsprechend zugeordnete Projektionseinheiten 2 erzeugt werden, wie in den 5 und 6 schematisch dargestellt ist.
  • 2 illustriert eine schematische Seitenansicht einer Projektionseinheit 2 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Von einer nicht dargestellten Steuereinheit werden beispielsweise Signale einer Video-Kamera und/oder von Fahrzeugsensoren erfasst, verarbeitet und für eine Anzeige an eine Bildverarbeitungseinheit weitergeleitet. Die Bildverarbeitungseinheit bereitet beispielsweise von der Video-Kamera aufgenommene Bildsignale gegebenenfalls digital nach oder ordnet bestimmten Objekten vorbestimmte feste Symbole zu und rechnet die von den Fahrzeugsensoren erfaßten Fahrzeuggrößen in eine Bilddarstellung um. Ferner weist die Bildverarbeitungseinheit vorzugsweise eine Ansteuerungseinheit auf, welche Bilddaten an die Projektionseinheiten 2 jeweils übermittelt und die Projektionseinheit 2 steuert. Die Steuereinheit und die Bildverarbeitungseinheit sind beispielsweise in dem Armaturenbrett des Fahrzeugs oder in dem Fahrzeugdach angeordnet.
  • Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in 2 weist eine Projektionseinheit 2 ein Gehäuse 40 auf, in welchem eine Lichtquelle 44 angeordnet ist. Die Lichtquelle 44 ist beispielsweise als LED oder als Laser ausgebildet, welche monochromatisches Licht oder Licht mit verschiedenen Farben emittieren. Als Lichtquelle 44 können auch Glühlampen bzw. Kaltkathoden-Lampen oder dergleichen vorgesehen werden. Das Licht der Lichtquelle 44 ist durch eine optionale Kollimationsoptik 43 geführt, welche einem in etwa parallelen Verlauf der einzelnen Strahlengänge des ausgestrahlten Lichts der Lichtquelle 44 dient.
  • Des weiteren ist das Licht der Lichtquelle 44 durch eine Bilderzeugungseinrichtung 45 geführt. Die Bilderzeugungseinrichtung 45 kann für eine Darstellung fester Symbole, beispielsweise als Lichtkammer mit festen Symbolen, analog zu einer Dia-Abbildung ausgestaltet werden. Eine derartige Ausgestaltung ist insbesondere für im Außenbereich angeordnete Projektionseinheiten vorteilhaft, wie weiter unten ausführlicher beschrieben wird. Die Bilderzeugungseinrichtung 45 kann auch als graphikfähiges Display, beispielsweise als LCD-Display (Liquid Crystal Display), ausgebildet werden. Eine derartige Ausgestaltung ist insbesondere für eine im zentralen Bereich des Projektionssystems 1 angeordnete Projektionseinheit 2 vorteilhaft, wie ebenfalls weiter unten ausführlicher beschrieben wird. Ferner durchläuft das Licht der Lichtquelle 44 eine Projektionsoptik 46, welche beispielsweise als Linse mit einer der jeweiligen Projektionseinheit 2 angepassten Brennweite ausgebildet ist, beispielsweise in Abhängigkeit von der Größe der darzustellenden Symbole bzw. Graphiken und dem Abstand zu der zugeordneten Lichtstreuungseinrichtung 3. Der Abstand der Bilderzeugungseinrichtung 45 zu der Projektionsoptik 46 ist im Zusammenhang mit der Brennweite der Linse derart gewählt, dass eine Abbildung des von der Bilderzeugungseinrichtung 45 erzeugten Bildes auf der Lichtstreuungseinrichtung 3 erfolgt.
  • Für den Fall, dass die Bilderzeugungseinrichtung 45 als Flüssigkristall-Display (LCD-Display) ausgebildet ist, kann als Display ein transmissives Display, d.h. ein durchleuchtbares Display, oder ein reflektives Display, d.h. ein die Strahlung reflektierendes Display, verwendet werden. Die Bilderzeugungseinrichtung 45 ist entsprechend relativ zu den übrigen Bauteilen anzuordnen. Für einen Fachmann auf diesem Gebiet ist es hinlänglich bekannt, dass für unterschiedliche Displays unterschiedliche Anordnungen und Bauteile für die jeweilige Projektionseinheit verwendet werden müssen.
  • 3 illustriert eine schematische Draufsicht auf ein Projektionssystem 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Das Projektionssystem 1 besteht gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel aus fünf Projektionseinheiten 2a, 2b, 2c, 2d und 2e, welche vorzugsweise in einer Reihe horizontal zur Bodenfläche des Fahrzeugs und quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs nebeneinander in einem gemeinsamen Gehäuse 4 angeordnet sind.
  • Wie in 3 ferner ersichtlich ist, sind die einzelnen Projektionseinheiten 2a bis 2e vorzugsweise auf einer gemeinsamen Platine 5 modular montiert, um ein kompaktes und leicht herstellbares, kostengünstiges Projektionssystem 1 zu liefern.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht die mittlere Projektionseinheit 2c vorzugsweise im Unterschied zu den übrigen äußeren Projektionseinheiten 2a, 2b, 2d und 2e aus einer als Flüssigkristall-Display ausgebildeten Bilderzeugungseinrichtung 45c, beispielsweise in miniaturisierter Form. Dadurch können aufwändigere Graphiken durch die Projektionseinheit 2c, wie beispielsweise das in 4 schematisch dargestellte Bild, geliefert werden, welches die gefahrenen Kilometer, die augenblickliche Fahrgeschwindigkeit, einen notwendigen Ölwechsel, oder dergleichen graphisch im zentralen Bereich des Abbildungsbereiches 15 auf der Windschutzscheibe 13 darstellt. Es ist für einen Fachmann offensichtlich, dass andere Bilderzeugungseinrichtungen 45 ebenfalls verwendet werden können, entsprechend der gewünschten zentralen Abbildung auf dem Abbildungsbereich 15.
  • Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die im äußeren Bereich des Projektionssystems 1 angeordneten Projektionseinheiten 2a, 2b, 2d und 2e einheitlich und mit zumindest dem Unterschied bezüglich der Projektionseinheit 2c ausgebildet, dass die Bilderzeugungseinrichtungen 45a, 45b, 45d und 45e jeweils derart ausgebildet sind, um für eine Darstellung von festen Symbolen tauglich zu sein. Wie in 5 ersichtlich ist, kann beispielsweise durch die äußerste Projektionseinheit 2e ein Warnsymbol im linken Bereich des Abbildungsbereiches 15 auf der Windschutzscheibe 13 projiziert werden, welches beispielsweise ein sich in dieser Richtung im Fahrweg des Fahrzeug befindliches Objekt signalisiert. Im Falle eines Bewegens dieses Objektes zur rechten Seite aus Sicht des Fahrers hin kann das Warnsymbol beispielsweise durch die gegenüberliegende äußere Projektionseinheit 2a im rechten Bereich des Abbildungsbereiches 15 auf der Windschutzscheibe 13 projiziert werden, um dem Fahrer wiederum die Position des zu signalisierenden Objektes kenntlich zu machen. Für derartige Symboldarstellungen können die entsprechenden Projektionseinheiten 2a und 2e mit einfachen Komponenten, beispielsweise einer bedruckten Folie, analog einer Dia-Darstellung, oder dergleichen, mit schwächeren, kleineren Lichtquellen und/oder einer günstigeren und kleineren Optik ausgestattet werden, um die Herstellungskosten und die Bauraumgrößen zu reduzieren.
  • Der optische Strahlengang der einzelnen Projektionseinheiten kann parallel oder divergent sein, wobei im Falle eines divergenten Strahlengangs die einzelnen Projektionseinheiten näher zueinander benachbart positioniert werden können, wodurch die gesamte Abmessung des Projektionssystems 1 verringert werden kann.
  • Somit schafft die vorliegende Erfindung eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige von beispielsweise Nachtsichtdaten und Fahrdynamikdaten, welche kostengünstig umsetzbar ist und für sämtliche Nachtsicht-/Kollisionsvermeidungssysteme geeignet ist. Ferner lässt sich die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung auf besonders vorteilhafte Weise in Personenkraftfahrzeuge integrieren und leicht benutzerorientiert ausbilden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Weise modifizierbar.
  • Beispielsweise sind die einzelnen Projektionsoptiken 46a, 46b, 46c, 46d und 46e der einzelnen Projektionseinheiten 2a bis 2e als gemeinsame einteilige Projektionsoptik ausgebildet, welche vorteilhaft als gemeinsames Kunststoffteil mit Bereichen unterschiedlicher Brennweiten ausgebildet ist.
  • Ferner ist das Projektionssystem 1 vorzugsweise durch den Fahrer zuschaltbar bzw. abschaltbar.
  • Die Anzahl der in einem gemeinsamen Projektionssystem 1 vorgesehenen Projektionseinheiten kann beliebig variiert werden, ebenso wie die unterschiedliche Ausgestaltung der einzelnen Projektionseinheiten. Beispielsweise kann die mittig angeordnete Projektionseinheit derart ausgebildet sein, dass sie für eine Darstellung von Video-Bildern tauglich ist. Benachbart zu dieser Projektionseinheit können Projektionseinheiten zur Darstellung von Graphiken und dazu wiederum benachbart Projektionseinheiten zur Darstellung von festen Symbolen sein. Es ist für einen Fachmann offensichtlich, dass es eine Vielzahl an verschiedenen Möglichkeiten der Ausgestaltungen der einzelnen Projektionseinheiten gibt. Entscheidend ist lediglich, dass das Projektionssystem 1 nicht aus einer einzigen, hohen Anforderungen genügenden und mit großen Abmessungen versehenen Projektionseinheit, sondern aus einer Kombination mehrerer einzelner Projektionseinheiten aufgebaut ist, welche somit jeweils geringeren Anforderungen genügen müssen und mit geringeren Abmessungen und kostengünstiger hergestellt werden können.

Claims (21)

  1. Anzeigevorrichtung in einem Fahrzeug mit einem Projektionssystem (1) zum Projizieren eines reellen Bildes auf eine Lichtstreuungseinrichtung (3) für eine Reflexion des reellen Bildes in Richtung der Windschutzscheibe (13) des Fahrzeugs, dadurch gekennzeichnet, dass das Projektionssystem (1) aus mehreren einzelnen, selbständigen Projektionseinheiten (2; 2a, 2b, 2c, 2d, 2e) besteht.
  2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) in einer Reihe horizontal zur Bodenfläche des Fahrzeugs und quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs nebeneinander angeordnet sind.
  3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) jeweils eine Lichterzeugungseinrichtung (44a, 44b,..., 44e), beispielsweise einen Laser, eine LED (Light Emitting Diode), eine Kaltkathoden-Lampe, eine Glühlampe, oder dergleichen aufweisen.
  4. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) jeweils eine Bilderzeugungseinrichtung (45a, 45b,...,45e), vorzugsweise eine Lichtkammer mit festen Symbolen, ein Dia, ein graphikfähiges oder nicht-graphikfähiges Display, eine Einrichtung zur Darstellung von Video-Bildern, oder dergleichen aufweisen.
  5. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bilderzeugungseinrichtung (45a, 45b,..., 45e) ein transmissives oder reflektives Display ist, welches für eine Projektion eines Bildes auf der Lichtstreuungseinrichtung (3) geeignet relativ zu dieser positioniert ist.
  6. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) jeweils eine Projektionsoptik (46a, 46b,..., 46e) für eine reelle Abbildung der jeweiligen generierten Bilder auf der Lichtstreuungseinrichtung (3) aufweisen.
  7. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) jeweils wahlweise eine Kollimationseinrichtung (43a, 43b,..., 43e) aufweisen.
  8. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Projektionseinheit, vorzugsweise die in der Reihe der Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) mittig angeordnete Projektionseinheit (2c), für eine Darstellung von Video-Bildern ausgebildet ist.
  9. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Projektionseinheit, vorzugsweise die in der Reihe der Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) mittig angeordnete Projektionseinheit (2c) und/oder die dazu jeweils benachbart angeordneten Projektionseinheiten (2b, 2d), für eine Darstellung unterschiedlicher Graphiken, beispielsweise als miniaturisierter LCD-Flüssigkristall-Display (Liquid Crystal Display), ausgebildet ist.
  10. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Projektionseinheit, vorzugsweise die außen in der Reihe der Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) angeordnete Projektionseinheiten (2a, 2e), für eine Darstellung fester Symbole ausgebildet ist.
  11. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Lichterzeugungseinrichtung (44a, 44b,..., 44e) mehrere Lichtquellen unterschiedlicher Farben aufweist.
  12. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Projektionseinheiten (2) modular auf einer gemeinsamen Platinenanordnung (5) montiert sind.
  13. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) in einem gemeinsamen Gehäuse (4) des Projektionssystems (1) montiert sind.
  14. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (4) an der Innenseite der vorderen Dachkante (10) des Fahrzeugs angebracht ist.
  15. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Weg des projizierten Lichts von den einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) zu der Lichtstreuungseinrichtung (3) in etwa parallel zu der Windschutzscheibe (13) des Fahrzeugs verläuft.
  16. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die optischen Strahlengänge der einzelnen Projektionseinheiten (2a, 2b, 2c, 2d, 2e) parallel oder divergent zueinander verlaufen.
  17. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtstreuungseinrichtung (3) eine auf der Oberfläche der Instrumententafel (12) des Fahrzeugs aufgebrachte Reflexions- bzw. Streufolie aufweist.
  18. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtstreuungseinrichtung (3) das reelle Bild in Richtung eines unteren Abbildungsbereichs (15) der Windschutzscheibe (13) des Fahrzeugs reflektiert.
  19. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Abbildungsbereich (15) der Windschutzscheibe (13) beschichtet ist, beispielsweise mit einer Beschichtung aus einer Metallverbindung.
  20. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Projektionssystem (1) vorzugsweise durch den Fahrer (14) zu- bzw. abschaltbar ist.
  21. Kraftfahrzeug mit einer Anzeigevorrichtung, welche nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
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