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DE102004007227B4 - Gewerbliches Gargerät, insbesondere Heißluftdämpfer - Google Patents

Gewerbliches Gargerät, insbesondere Heißluftdämpfer Download PDF

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DE102004007227B4
DE102004007227B4 DE200410007227 DE102004007227A DE102004007227B4 DE 102004007227 B4 DE102004007227 B4 DE 102004007227B4 DE 200410007227 DE200410007227 DE 200410007227 DE 102004007227 A DE102004007227 A DE 102004007227A DE 102004007227 B4 DE102004007227 B4 DE 102004007227B4
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cooking appliance
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control
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Bogdan Ziarko
Markus Ernst
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Welbilt Deutschland GmbH
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Convotherm Elektrogeraete GmbH
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Abstract

Gewerbliches Gargerät (1), insbesondere Heißluftdämpfer, mit einer im Defektfall austauschbaren Gerätesteuerung (2), die einen nicht-flüchtigen Datenspeicher (3) aufweist, gekennzeichnet durch einen zusätzlichen gerätefesten nicht-flüchtigen Datenspeicher (4) für geräte- und kundenspezifische Daten, mit dem die Gerätesteuerung (2) lösbar gekoppelt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein gewerbliches Gargerät, insbesondere einen Heißluftdämpfer, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Derartige Geräte weisen eine Gerätesteuerung mit einem internen nicht-flüchtigen Datenspeicher auf. In diesem Datenspeicher können gerätespezifische Daten herstellerseitig wie auch kundenspezifische Daten vom Betreiber abgelegt werden. Bei den kundenspezifischen Daten kann es sich um Daten handeln, die individuelle eigene Bedürfnisse des Kunden, beispielsweise in Form von Kochprogrammen oder auch sprachliche Zeichensetzung, betreffen.
  • Wenn die Gerätesteuerung eines gattungsgemäßen Gargerätes ausfällt, ergibt sich das Problem, dass beim Austausch der defekten Steuerung durch eine neue Gerätesteuerung die zuvor erläuterten Daten vollständig verloren gehen, da beim Austausch der Gerätesteuerung auch der in dieser Steuerung integrierte Datenspeicher ausgetauscht wird, sodass sämtliche auf diesem Speicher befindliche Daten neu eingegeben werden müssen.
  • Aus der DE 100 58 412 A1 ist ein elektrisches Haushaltsgerät bekannt, das eine Steuereinheit aufweist, die über eine Steckverbindung mit einer externen Speichereinheit in elektrischer Verbindung steht. An die Speichereinheit wird jeder in der zentralen Rechen- und Steuereinheit erkannte Fehler übermittelt, damit er dort abgespeichert werden kann.
  • Wird im Betrieb von einem Anzeigefeld ein Fehler angezeigt, kann eine Bedienperson erkennen, dass die Speichereinheit den relevanten Fehlercode abgespeichert hat. Die Speichereinheit kann daher aus ihrem Einschubfach entnommen werden. Anschließend kann die Bedienperson eine Servicenummer an einem herkömmlichen Fernsprechgerät wählen und das Gehäuse der Speichereinheit so an das Fernsprechgerät halten, dass ein Schallwandler der Speichereinheit unmittelbar an der Sprechmuschel des Fernsprechgerätes anliegt, wobei gleichzeitig ein Bedienknopf gedrückt werden kann, damit die Speichereinheit mit dem Rechner der angewählten Gegenstelle der Servicezentrale kommunizieren kann.
  • Aus der DE 33 11 805 C3 ist ein Verfahren zum Betreiben einer speicherprogrammierbaren Steuerung bekannt, die neben einem zentralen Prozessor einen elektrisch lösch- und programmierbaren Festwertspeicher aufweist, der durch Vorsehen eines Stecksockels auswechselbar ist.
  • Aus der DE 40 19 395 A1 ist schließlich eine Steuerung für Vorwärmöfen bekannt, deren Steuereinheit ebenfalls einen austauschbaren Speicher aufweisen kann.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gargerät der im Oberbegriff des Anspruches 1 angegebenen Art zu schaffen, das die Verhinderung eines Datenverlustes beim Austausch der Gerätesteuerung ermöglicht.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruches 1.
  • Das erfindungsgemäße Gargerät zeichnet sich durch einen zusätzlichen gerätefesten Datenspeicher aus, der entweder bereits bei der Herstellung des Gargerätes vorgesehen wird oder als Nachrüstteil ausgebildet ist und der im Betrieb des Gargerätes mit der Gerätesteuerung gekoppelt ist. Die Kopplung ist jedoch lösbar ausgebildet, sodass bei einem evtl. nötig werdenden Austausch der Gerätesteuerung der gerätefeste Datenspeicher am Gerät verbleibt und somit sämtliche auf diesem abgelegten Gerätedaten und kundenspezifischen Daten erhalten bleiben. Nach dem Austausch wird der gerätefeste Datenspeicher mit der neuen Gerätesteuerung gekoppelt und die Gerätesteuerung holt sich die auf dem zusätzlichen Datenspeicher abgelegten Daten von diesem automatisch ab, sodass keine zeit- und kostenaufwendige Dateneingabe erforderlich ist.
  • Da der Zusatzspeicher gegenüber der Steuerung wesentlich einfacher aufgebaut ist, ist er ein vielfaches unempfindlicher gegenüber Beschädigungen und Fehlern als die Steuerung, sodass ein Defekt am gerätefesten Zusatzspeicher nahezu ausgeschlossen werden kann. Dennoch wird bei intakter Steuerung eine ständige Datenüberprüfung der Datenintegrität mit geeigneten Prüfsummen (CRC) zwischen dem Zusatzspeicher und der Datensteuerung durchgeführt, um die Funktionsfähigkeit des Zusatzspeichers zu überprüfen.
  • Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
  • Im Prinzip kann der gerätefeste Datenspeicher an jeder geeigneten Stelle des Gargerätes angebracht und mit der Gerätesteuerung verbunden werden. Bevorzugt ist eine Verbindung über den geräteseitigen Kabelbaum. Hierbei ist es möglich, den Datenspeicher mit einem Stecker der Stromversorgung zu kombinieren, sodass automatisch beim Einstecken des Stromsteckers in die Datenspeicherung auch der Zusatzspeicher in Betrieb genommen wird.
  • Ferner ist es möglich, als zusätzlichen Datenspeicher einen intelligenten Elektronikbaustein vorzusehen wie auch einen nicht-flüchtigen, wiederbeschreibbaren Speicher (EEPROM), der keine eigene Intelligenz besitzt.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine schematisch stark vereinfachte Darstellung eines erfindungsgemäßen Gargerätes 1, das insbesondere als Heißluftdämpfer ausgebildet sein kann.
  • Dieses Gargerät 1 weist alle üblichen Bauteile, wie einen Garraum, Heiz- und Lüfteinrichtungen, einen Zugang in Form einer Tür usw. auf, die zur Vereinfachung der Darstellung jedoch nicht im Einzelnen in der Figur gezeichnet sind.
  • Denn die vorliegende Erfindung kann bei jedwedem gewerblichen Gargerät 1 zur Anwendung kommen, das eine Gerätesteuerung 2 aufweist, die neben den ansonsten üblichen, in der Figur ebenfalls nicht näher dargestellten Bauteilen einen steuerungsseitigen, nicht-flüchtigen Datenspeicher 3 aufweist.
  • Erfindungsgemäß ist neben diesem Datenspeicher ein gerätefester zusätzlicher Datenspeicher 4 vorgesehen, der mit der Gerätesteuerung 2 auf lösbare Art und Weise gekoppelt werden kann.
  • In der dargestellten Ausführungsform ist der zusätzliche Datenspeicher 4 hierbei mit einem Stecker 6 eines Gerätekabelbaumes 5 kombiniert, der den Stromstecker darstellt.
  • Sollte aufgrund eines Defektes die Gerätesteuerung 2 gegen eine neue Steuerung ausgetauscht werden müssen, wird dementsprechend der Kabelbaum 5 durch Abziehen des Steckers 6 von der Gerätesteuerung 2 getrennt. Im Zuge dieses Trennens wird auch der gerätefeste Datenspeicher 4 von der Gerätesteuerung 2 getrennt. Nach dem Austausch der defekten Steuerung durch eine neue Gerätesteuerung 2 kann diese wiederum mit Hilfe des Steckers 6 mit dem Kabelbaum 5 und in diesem Zuge mit dem zusätzlichen Datenspeicher 4 verbunden werden, sodass alle auf dem zusätzlichen Datenspeicher 4 gespeicherten Maschinendaten und individuellen Benutzerdaten von der Gerätesteuerung 2 heruntergeladen werden können.

Claims (4)

  1. Gewerbliches Gargerät (1), insbesondere Heißluftdämpfer, mit einer im Defektfall austauschbaren Gerätesteuerung (2), die einen nicht-flüchtigen Datenspeicher (3) aufweist, gekennzeichnet durch einen zusätzlichen gerätefesten nicht-flüchtigen Datenspeicher (4) für geräte- und kundenspezifische Daten, mit dem die Gerätesteuerung (2) lösbar gekoppelt ist.
  2. Gargerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (4) mit dem Gerätekabelbaum (5) verbunden ist.
  3. Gargerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (4) mit einem Stecker (6) der Stromversorgung der Gerätesteuerung (2) kombiniert ist.
  4. Gargerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zusätzliche Datenspeicher (4) als intelligenter Elektronikbaustein ausgebildet ist.
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