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Die Erfindung betrifft ein Gerät, ein Verfahren und
ein Programmprodukt zur Bildverarbeitung, mit denen ein visueller
Effekt in einem Bild erzeugt wird.
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In den vergangenen Jahren sind digitale
Einzelbildkameras, die optische Bilder eines Objektes einfangen
und diese in digitale Videosignale wandeln, weitläufig zur
Anwendung gekommen. Solche digitalen Einzelbildkameras können digitale
Videosignale z.B. an einen Computer direkt oder indirekt über ein
externes Aufzeichnungsmedium übertragen. Dabei
kann ein Objektbild nicht nur als Farbbild auf einem Monitor dargestellt
werden, sondern der Computer kann auch das visuelle Erscheinungsbild
unter Anwendung eines Bildverarbeitungsprogramms ändern, indem
er die Farbe des Bildes ändert.
Das Programm ist dabei in dem Computer installiert.
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Ein Beispiel für einen solchen Prozess zum Ändern der
visuellen Darstellung eines Bildes ist ein Prozess, bei dem ein
Bild in ein Illustrationsbild gewandelt wird, das in monotonen Farben
dargestellt ist. Die Farben sind dabei bis auf eine vorbestimmte Anzahl
reduziert, indem die Farbe jedes einzelnen Pixels auf eine der repräsentativen
Farben geändert
ist.
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Ist jedoch die Farbe eines jeden
Pixels derjenigen der in ihrer Zahl beschränkten repräsentativen Farben zugeordnet,
die ihr am ähnlichsten
ist, so ändert
sich der Farbton des Bildes. Der Farbton (Tönung) des verarbeiteten Illustrationsbildes
unterscheidet sich von der des Ursprungsfarbbildes, da sich das
Farbgleichgewicht ändert.
Wird insbesondere die Farbe der menschlichen Haut durch zwei oder drei
repräsentative
Farben dargestellt, so tritt ein deutlicher Unterschied zwischen
den Bildtönungen vor
und nach Durchführung
des Bildänderungsprozesses
auf.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein
Gerät,
ein Verfahren und ein Computerprogrammprodukt zur Bildverarbeitung
anzugeben, die ein Illustrationsbild bereitstellen, das zu keiner Änderung
des subjektiven Farbempfindens gegenüber dem Ursprungsfarbbild führt.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Gegenstände der
unabhängigen
Ansprüche.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Erfindung wird im Folgenden an
Hand der Figuren näher
erläutert.
Darin zeigen:
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1 ein
Blockdiagramm mit den Hauptkomponenten einer digitalen Einzelbildkamera,
die mit einem Bildprozessor gemäß erstem
Ausführungsbeispiel
ausgestattet ist,
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2 eine
schematische Darstellung der einzelnen Stufen des Signaländerungsprozesses, der
in dem Bildprozessor durchgeführt
wird,
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3 eine
schematische Darstellung des Prozessflusses des Bildänderungsprozesses
zusammen mit den in dem Prozess geänderten Werten des Luminanzpegels,
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4 einen
Graphen, der die Eingabe/Ausgabe-Charakteristik der Gradationswandlung
zeigt,
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5 die
Luminanzkomponenten des Ursprungsfarbbildes und des Illustrationsbildes
im Vergleich von Dünnlinien-
und Dicklinien-Modus,
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6 ein
Flussdiagramm der Hauptroutine des in der Steuerschaltung durchgeführten Bildverarbeitungsprogramms,
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7 ein
Flussdiagramm der Bildänderungsunterroutine
für den
in 6 gezeigten Illustrationsmodus,
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8 ein
zweites Ausführungsbeispiel,
und
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9 ein
drittes Ausführungsbeispiel.
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Die Erfindung wird im Folgenden an
Hand der in den Figuren gezeigten Ausführungsbeispiele beschrieben.
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1 zeigt
ein Blockdiagramm mit den Hauptkomponenten einer digitalen Einzelbildkamera, die
mit einem Bildprozessor gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
ausgestattet ist.
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Die digitale Einzelbildkamera 10 enthält eine Fotooptik 12,
die ein Objektbild erzeugt, und eine Bildaufnahmevorrichtung, z.B.
eine CCD 14, die eine fotoelektrische Wandlung des Objektbildes
vornimmt, das in der Bildebene der Fotooptik 12 erzeugt
wird. Die digitale Einzelbildkamera 10 arbeitet mit einer einzigen
CCD 14, die mit einer chipintegrierten Farbfilteranordnung
ausgestattet ist, so das die CCD 14 drei Primärfarbsignale
erzeugt. So sind die für
die drei Primärfarben,
d.h. Rot, Grün
und Blau, bestimmten, zweidimensional angeordneten Farbfilter auf
der Bildfläche
der CCD 14 auf jedem einzelnen Pixel vorgesehen, so dass
die CCD 14 für
jedes einzelne Pixel eine Farbinformationseinheit bereitstellt.
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Einem Analogprozessor (Analogsignalschaltung) 16 werden
analoge, auf ein Einzelbild (Frame) bezogene Bildsignale zugeführt, welche
die CCD 14 ausgibt. Diese Signale werden, nachdem sie auf
einen geeigneten Signalpegel verstärkt worden sind, einer A/D-Wandlung
unterzogen. Die gewandelten digitalen Signale werden dann einem
Bildprozessor (Bildverarbeitungsschaltung) 18 in Form eines
aus digitalen Bildsignalen, im Folgenden als Pixeldaten bezeichnet,
bestehenden Einzelbildes (Frame) zugeführt und in einem eingebauten
Speicher, z.B. eine SDRAM 20, temporär gespeichert. Der Bildprozessor 18 erzeugt
im Zusammenwirken mit dem SDRAM 20 Videosignale, indem
er die vorstehend genannten Pixeldaten verschiedenen, später noch
genauer erläuterten
Bildänderungsprozessen
unterzieht. Diese Videosignale umfassen Luminanzsignale (Luminanzkomponenten)
einschließlich
einer Bildhelligkeitsinformation sowie Farbdifferenzsignale (Farbdifferenzkomponenten)
einschließlich
einer Bildfarbinformation. Demnach bilden die Fotooptik 12,
die CDD 14, der Analogprozessor 16, der Bildprozessor 18 und der
SDRAM 20 eine Eingabevorrichtung zur Erzeugung von Videosignalen,
die auf ein Ursprungsfarbbild bezogen sind.
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Die digitale Einzelbildkamera 10 enthält einen
Monitor, z.B. eine LCD 22, auf dem ein aufgenommenes Objektbild
sowie Menüs
dargestellt werden, eine Schaltergruppe 24 zum Einstellen
von Bilderzeugungsmodi oder Bilderzeugungsbedingungen sowie eine
Verschlussauslösetaste 26 zum
Aufnehmen eines Einzelbildes. Unmittelbar nach Einschalten der Stromversorgung
oder mit Auswahl einer Echtzeit- oder Lifeansicht des Bildes durch
Betätigen der
Schaltergruppe 24 werden die folgenden Prozesse mit einer
konstanten Periode zyklisch wiederholt, so dass das auf der LCD 22 dargestellte
Objektbild in einer Echtzeitansicht wiedergegeben wird: Aufnehmen
eines aus Bildsignalen bestehenden Einzelbildes durch die CCD 14,
Verarbeiten eines Bildes mittels des Signalprozessors 16 und des
Bildprozessors 18, Aktualisieren von in dem SDRAM 20 gespeicherten
Pixeldaten und Anzeigen eines Bildes auf der LCD 22.
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Wird die Auslösetaste 26 während dieser Echtzeitansicht
gedrückt,
so wird die CCD 14 für
eine zur Aufnahme eines Einzelbildes benötigte Zeit belichtet, und es
wird ein aus Videosignalen bestehendes Einzelbild in dem Bildprozessor 18 erzeugt.
Die Videosignale können
nach einem vorgegebenen Codierverfahren komprimiert und auf einer
Speicherkarte 28 gespeichert werden. Beispielsweise können die Videosignale
in komprimierte Bilddaten nach dem JPEG-Standard gewandelt werden.
Dabei wird die Bilddarstellung auf der LCD 22 unter Verwendung
der Videosignale, die bei Drücken
der Auslösetaste 26 erzeugt
werden, wiederholt, so dass das Objektbild auf der LCD 22 als
Einzelbild dargestellt wird. Die Speicherkarte 24 stellt
ein externes Aufzeichnungsmedium dar, das an der digitalen Einzelbildkamera 10 angebracht
und von dieser gelöst
werden kann. Die Speicherkarte 24 ist beispielsweise eine
sogenannte Compactflash-Karte (registrierte Marke von SanDisk).
Eine Steuerschaltung 30 (oder ein Mikrocomputer) steuert
sämtliche
Prozesse und Operationen, die in den einzelnen Komponenten der digitalen Einzelbildkamera 10 durchgeführt werden.
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Die digitale Einzelbildkamera 10 des
ersten Ausführungsbeispiels
sieht einen Illustrationsmodus und einen Normalmodus vor. In dem
Illustrationsmodus wird ein von der CCD 14 aufgenommenes
Bild, im Folgenden als Ursprungsfarbbild bezeichnet, in einem folgenden
als Illustrationsbild bezeichnetes Bild gewandelt, indem ein Bildänderungsprozess
durchgeführt
wird, in dem die Umrisslinien der Konturen oder Ränder von
in dem Objektbild vorhandenen Merkmalen vergrößert oder dicker gemacht werden und
die Zahl an Farben reduziert wird. In dem Illustrationsmodus werden
außerdem
die erzeugten Illustrationsbilder auf der Speicherkarte 28 gespeichert. Dagegen
werden in dem Normalmodus Ursprungsfarbbilder aufgenommen und auf
der Speicherkarte 28 gespeichert, ohne den vorstehend genannten Bildänderungsprozess
durchzuführen.
Der Illustrationsmodus oder der Normalmodus können von Hand ausgewählt werden,
indem ein in der Schaltergruppe 24 vorhandener Schalter
betätigt
wird, so dass die Signalverarbei tung in dem Bildprozessor 18 entsprechend
dem Modus ausgewählt
wird, der vor Drücken der
Auslösetaste 26 eingestellt
worden ist.
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2 zeigt
schematisch die einzelnen Stufen der Signalverarbeitung, die in
dem Bildprozessor durchgeführt
wird. Die von dem Analogprozessor 16 ausgegebenen Pixeldaten 40 werden
in einem vorbestimmten Speicherbereich des SDRAM 20 gespeichert,
der (a + α) × (b + α) Pixeln
entspricht, wobei a, b und α ganze
Zahlen sind. Die Variable "a" stellt die Zahl
an Pixeln in horizontaler Richtung dar, die in diesem Ausführungsbeispiel
gleich 2048 ist. Die Variable "b" stellt die Zahl
an Pixeln in vertikaler Richtung dar, die in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel gleich
1536 ist. Wie später
beschrieben wird, ist die Zahl an Pixeln in der letzten Stufe gleich
a × b.
Jedoch sind in den Pixeldaten sowohl für die horizontale als auch
für die
vertikale Richtung jeweils α Randpixel
vorgesehen, um zwischen den Pixeln Daten zu interpolieren, wie ebenfalls
später
beschrieben wird.
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Die Pixeldaten 40, denen
jeweils ein auf eine Farbe bezogenes Farbinformationselement zugeordnet
ist, werden dem Bildspeicher 18 zugeführt und dann einer Pixeldateninterpolation,
einer Korrektur des Weißabgleichs,
einer Gamma-Korrektur
sowie einem Farbmatrixprozess zur Farbseparation und zur Farbeinstellung
unterzogen. Dabei werden die Pixeldaten 40 in auf die drei
Primärfarben
bezogene Daten 42 gewandelt, wobei jedem einzelnen Pixel
ein Satz an Farbinformation zugeordnet ist, der die drei Primärfarben
umfasst. Die Daten 42, im Folgenden als Primärfarbdaten
bezeichnet, umfassen R-Farbdaten 42r aus a × b Pixeln,
G-Farbdaten 42g aus a × b
Pixeln und B-Farbdaten 42b aus a × b Pixeln. Die die jeweiligen
Farbdaten bildenden Signale werden jeweils durch numerische Daten
dargestellt, die 256 (8 Bit) Werte aufweisen.
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Die Primärfarbdaten 42 werden
in einem YCbCr-Matrixprozess in Bilddaten 44 gewandelt
und einem Speicherbereich des SDRAM 20 gespeichert, der
von dem von den Pixeldaten 40 eingenommenen Bereich verschieden
ist. Die Bilddaten 44 bestehen aus Luminanzdaten 44y,
die auf Luminanzwerte Y für a × b Pixel
bezogen sind, und aus Farbdifferenzdaten 44cb und 44cr,
die auf jeweils ihnen zuge ordnete Farbdifferenzsignale Cb bzw. Cr
bezogen sind, wobei die Zahl an Pixeln in beiden Fällen a/2xb
Pixel ist. Die die Luminanzdaten 44y bildenden Luminanzsignale Y
sind jeweils durch ein numerisches Datum gegeben, das den Luminanzpegel
des entsprechenden Pixels in 256 Stufen angibt und damit einen ganzzahligen
Wert innerhalb des Intervalls 0 bis 255 darstellt.
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Ist mit der Schaltergruppe 24 der
Normalmodus ausgewählt,
werden die Luminanzdaten 44y und die Farbdifferenzdaten 44cb und 44cr,
die in dem SDRAM 20 gespeichert sind, dem Bildprozessor 18 zugeführt und
multiplexiert, so dass die multiplexierten Signale der LCD 22 in
Form von Videosignalen 48 eines Ursprungsfarbbildes zugeführt werden.
Die Videosignale 48 werden auch der Steuerschaltung 30 zugeführt und
einem Kodierprozess unterzogen, um sie in komprimierte Bilddaten
zu wandeln und anschließend
auf der Speicherkarte 28 zu speichern.
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Ist dagegen mit der Schaltergruppe 24 der
Illustrationsmodus ausgewählt,
so werden die in dem SDRAM 20 gespeicherten Luminanzdaten 44y dem Bildprozessor 18 zugeführt und
dem später
beschriebenen Bildänderungsprozess
unterzogen, so dass sie in auf die verarbeiteten Luminanzsignale
Y' bezogenen Luminanzdaten 46y gewandelt
werden. Die Luminanzdaten 46y und die Farbdifferenzdaten 44cb und 44cr,
die nicht dem Bildänderungsprozess
unterzogen worden sind, werden in dem Bildprozessor 18 miteinander
kombiniert und anschließend
der LCD 22 in Form von Videosignalen 50 eines
Illustrationsbildes zugeführt.
Die Videosignale 50 werden zudem der Steuerschaltung 30 zugeführt und
dem Kodierprozess unterzogen, um sie in komprimierte Bilddaten zu
wandeln und anschließend
auf der Speicherkarte 28 zu speichern. Ist der Illustrationsmodus
ausgewählt,
so wird in dem Farbmatrixprozess die Farbsättigung auf einen höheren Wert
als im Normalmodus eingestellt, so dass ein Illustrationsbild in
einer lebhaften Farbe erzeugt wird, wodurch die realistische Wiedergabe
des Bildes herabgesetzt und die Illustrationswirkung verstärkt wird.
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Wie oben erwähnt, arbeitet der Bildprozessor 18 im
Zusammenwirken mit dem SDRAM 20 als Bildverarbeitungseinheit,
die den Bildänderungsprozess
für die
Luminanzsignale Y durchführt,
und als Zusammensetzeinheit, die die Videosignale 50 für das Illustrationsbild
erzeugt, die durch Kombinieren der verarbeiteten Luminanzsignale
Y' und der Farbdifferenzsignale
Cb und Cr des Ursprungsfarbbildes erzeugt werden.
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Unter Bezugnahme auf 3 wird im Folgenden der Bildänderungsprozess
für das
vorliegende Ausführungsbeispiel
im Detail beschrieben. 3 zeigt
schematisch den Fluss des Bildänderungsprozesses
zusammen mit den Werten des Luminanzpegels, die sich in dem Prozess ändern. Der
Bildänderungsprozess
umfasst Filterungsprozesse sowie einen Prozess zur Gradationsreduzierung.
Die Filterungsprozesse umfassen einen Prozess zur Tiefpassfilterung
sowie einen Filterungsprozess zur Randverstärkung, wodurch die Luminanzdaten 44y mehrfach,
z.B. sieben Mal, gefiltert werden. In dem den Filterungsprozessen
folgenden Prozess erfolgt eine Reduzierung der Gradation oder eine
Reduzierung der Graustufen der Luminanzdaten 44y.
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Der Prozess zur Tiefpassfilterung
glättet
die Luminanzpegelvariationen zwischen einem Zielpixel und den Pixeln,
die dieses Zielpixel umgeben. Dieser Prozess stellt nämlich gleichsam
einen Abschattungsprozess dar, der die Details nivelliert. So wird beispielsweise
eine durch die folgenden Filterkoeffizienten gegebene 3 × 3-Matrix
als Tiefpassfilter verwendet. So ist der neue Luminanzwert des Zielpixels gegeben
durch die Summe des mit 48/256 multiplizierten Zielpixelwertes und
der umgebenden acht, jeweils mit 26/256 multiplizierten Pixelwerte.
Dieser Prozess wird für
jedes der a × b
Pixel durchgeführt wird.
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Koeffizienten
des Tiefpassfilters:
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Das Randverstärkungsfilter erhöht die Variation
des Luminanzpegels zwischen dem Zielpixel und dem das Zielpixel
umgebenden Pixel. Beispielsweise wird als Randverstärkungsfilter
eine durch die folgenden Filterkoeffizienten gegebene 3 × 3-Matrix
verwendet. So wird die Summe aus dem mit 4 multiplizierten Zielpixelwert
und den umgebenden acht, jeweils mit –0,5 multiplizierten Pixelwerten
dem ursprünglichen
Zielpixelwert hinzuaddiert und der sich so ergebende Wert als neuer
Luminanzwert des Zielpixels definiert. Auch dieser Prozess wird
für jedes der
a × b
Pixel durchgeführt.
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Koeffizienten
des Randverstärkungsfilters
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Der oben beschrieben Filterungsprozess
zur Randverstärkung
sieht einen Kernschwellenwert (= 56) vor. Ist der Wert des Zielpixels
kleiner oder gleich diesem Kernschwellenwert, so wird der Zielpixelwert beibehalten.
Dadurch kann eine Verstärkung
der Rauschkomponenten vermieden werden. Außerdem kommt für die Pixel
mit hohen Luminanzwerten ein Begrenzungswert (= 8) zur Anwendung.
Ist nämlich die
Differenz zwischen einem Zielpixelwert und dem Wert eines das Zielpixel
umgebenden Pixels größer als
dieser Begrenzungswert, so wird der Zielpixelwert durch den Begrenzungswert
ersetzt. Dadurch wird eine Verstärkung
derjenigen Pixel vermieden, die einen hohen Luminanzwert haben.
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Um die Umrissabschnitte der in dem
Ursprungsfarbbild vorhandenen Objekte oder Merkmale liegen signifikante
Unterschiede zwischen den Luminanzpegeln benachbarter Pixel vor.
Die Unterschiede in den Luminanzpegeln können durch das Tiefpassfilter
etwas verringert werden, jedoch kann der Umriss deutlich und fett
dargestellt werden. Außerdem
verschieben sich die Pixelwertes des Umrissabschnittes durch den
Filterungsprozess zur Randverstärkung
zur dunklen Seite hin.
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In den Filterungsprozessen des ersten
Ausführungsbeispiels
werden der Prozess der Tiefpassfilterung und die anschließenden Filterungsprozesse zur
Randverstärkung
wiederholt, nämlich
sieben Mal, an den Luminanzdaten 44a vorgenommen. Dadurch verbreitert
sich die Dicke des Umrissabschnittes, und dessen Luminanzpegel nehmen
relativ ab. So werden die Umrisse in dem Illustrationsbild in ihrer
Dicke verstärkt
und in ihrer Helligkeit abgeschwächt,
d.h. zum Schwarzpegel hin geändert.
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Die Anzahl an Durchläufen der
Prozesse zur Tiefpassfilterung und zur Randverstärkung ist nicht auf sieben
beschränkt.
Mit zunehmenden Wiederholungen werden die Umrisse in dem Illustrationsbild
dicker, und die Details werden immer mehr abgeschwächt, so
dass der Bereich, der keine feinen Details aufweist, ausgedehnt
wird. Nehmen die Wiederholungen ab, so bleiben die Umrisse in dem
Illustrationsbild vergleichsweise schmal, und es bleiben auch mehr
Details übrig.
Um die Realitätsnähe, mit der
das Bild dargestellt wird, abzuschwächen, sollte deshalb die Zahl
an Wiederholungen, in denen die Filterungsprozesse durchgeführt werden,
erhöht
werden. Soll dagegen eine realistische Bildwiedergabe in deutlicher
Annäherung
an das Ursprungsfarbbild aufrecht erhalten bleiben, so muss nur
die Zahl an Wiederholungen herabgesetzt werden. In dem ersten Ausführungsbeispiel
ist für
die Zahl an Wiederholungen der Filterungsprozesse nur ein einziger
vorbestimmter Wert voreingestellt, so dass nur ein Typ von Filterungsprozessen
durchgeführt
werden muss. Den Filterungsprozessen können jedoch auch mehrere selektive
Werte zugeordnet werden, die jeweils die Zahl an Wiederholungen
des jeweiligen Prozesses angeben, um verschiedene Arten von Filterungsprozessen
zu ermöglichen,
die je nach dem Modus, den eine Bedienperson ausgewählt hat,
selektiv durchgeführt
werden. Die Reihenfolge, in der die Tiefpassfilterung und die Filterung
zur Randverstärkung
durchgeführt
werden, ist nicht auf die in dem ersten Ausführungsbeispiel angegebene Reihenfolge
beschränkt.
Eine entsprechende technische Wirkung erreicht man auch, wenn man
die in dem ersten Ausführungsbeispiel
angegebene Reihenfolge ändert.
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Auch sind die Filterkoeffizienten
des Tiefpassfilter und des Randverstärkungsfilters nicht auf die
in dem ersten Ausführungsbeispiel
angegebenen Koeffizienten beschränkt,
jedoch sollten die jeweiligen Koeffizientensätze für die beiden Filter geeignet so
gewählt
werden, dass Rauschkomponenten nicht als Umriss angesehen werden.
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Wie oben beschrieben, sind in dem
ersten Ausführungsbeispiel
das Tiefpassfilter und das Randverstärkungsfilter so ausgebildet,
dass ihnen vergleichsweise kleine 3 × 3-Matrizen zugeordnet sind.
Dadurch kann die Größe des in
dem Bildprozessor 18 erforderlichen Speichers verringert
werden, der von den Koeffizienten belegt ist. Die Filterwirkungen
werden durch die rekursive Durchführung der Filterungsprozesse
allmählich
gesteigert. Im allgemeinen muss der in den Filterungsprozessen genutzte Abtastbereich
ausgedehnt werden, um die Filterwirkungen zu steigern. Dies erfordert
einen großen
Bildprozessor 18 oder eine längere Verarbeitungszeit, wenn
an Stelle eines Hardware-Filterungsprozessors Softwareprogramme
zur Anwendung kommen. Deshalb geht man üblicherweise davon aus, dass
die Bereitstellung eines Illustrationsbildgenerators bei elektronischen
Geräten,
z.B. einer digitalen Einzelbildkamera, deren Gewicht und Abmessungen
aus Gründen
der Handhabung Beschränkungen
unterliegen, schwierig oder gar unmöglich ist. Jedoch ist in dem ersten
Ausführungsbeispiel
die Filtermatrix vergleichsweise klein und benötigt nur eine geringe Speicherkapazität. Es ist
deshalb möglich,
die digitale Einzelbildkamera 10 mit dem Illustrationsbildgenerator
auszustatten.
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In dem Prozess zur Gradationsreduzierung wird
die Zahl an Luminanzpegelstufen der Luminanzdaten 44y reduziert
(Reduzierung der Gradation oder Graustufen), für die die Filterungsprozesse
schon durchgeführt
worden sind. Dieser Prozess reduziert die Gradationszahl von dem
Wert 256 auf den Wert 5, indem er auf eine Referenztabelle Bezug
nimmt. Die Eingabe/Ausgabe-Charakteristik der Gradationswandlung
(Gradationsreduzierung), die der Referenztabelle entspricht, ist
an Hand des in 4 gezeigten
Graphen veranschaulicht. Liegt ein Eingabewert (ganze Zahl) Vin im Bereich von 0 ≤ Vin < 32, so ist der
Ausgabewert Vout gleich 0. Bei 32 ≤ Vin < 64
ist Vout gleich 96, bei 64 ≤ Vin < 128
ist Vout gleich 144, bei 128 ≤ Vin < 192
ist Vout gleich 208 und bei 192 ≤ Vin < 255
ist Vout gleich 255. Dementsprechend werden
die Luminanzsignale Y' einem
der Werte 0, 96, 144, 208 und 255 zugeordnet. Dadurch werden die
Luminanzdaten 46y durch fünf Stufen an Luminanzpegeln
dargestellt, so dass die Farbvariation infolge der Helligkeit in
dem Illustrationsbild abgeschwächt,
d.h. die Zahl an wiedergegebenen Farben reduziert ist. Geringfügige Luminanzvariationen
verschwinden demnach. Wie oben beschrieben, sind die auf die Illustrationsbild
bezogenen Farbdifferenzdaten Cb und Cr äquivalent den auf das Ursprungsfarbbild
bezogenen Farbdifferenzdaten, so dass die Zahl an Farben reduziert
wird, ohne dass sich der Farbton gegenüber dem Ursprungsfarbbild ändert. Dadurch
erhält
man ein Illustrationsbild, das gleichsam so erscheint, als wäre es grob
gemalt, ohne den Farbton des Ursprungsfarbbildes zu ändern.
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In dem Prozess zur Gradationsreduzierung gemäß erstem
Ausführungsbeispiel
werden die Luminanzpegel zu relativ höheren Pegeln hin verschoben,
so dass die Helligkeit des Illustrationsbildes im allgemeinen zunimmt.
In der in 4 angegebenen Eingabe/Ausgabe-Charakteristik
werden die Luminanzpegel unterhalb des Wertes 32, die als Teil eines Umrisses
aufgefasst werden können,
in den Pegel 0 gewandelt. Die Luminanzpegel, die größer oder gleich
dem Wert 96 sind und die einen erheblichen Einfluss auf die Farbwiedergabe
in dem Illustrationsbild haben, sind nahezu gleichmäßig verteilt.
Dabei sind die nach dem Prozess der Gradationsreduzierung vorliegenden
Luminanzpegel nicht auf die oben angegebenen fünf Pegel und auch nicht auf
die oben angegebene Zahl an Pegeln, nämlich die Zahl 5, beschränkt. Wird
die Zahl an Pegeln für
die Gradation oder Luminanz groß,
so ist das Illustrationsbild detailreicher, und die Reduzierung
hinsichtlich der Farbanzahl ist gering. Ist jedoch die Zahl an Pegeln
für die Gradation
zu klein, so ist die Zahl an Farben entsprechend klein, und das
Bild ist nicht ausreichend detailreich und weist geringere Farbvariationen
auf.
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Der Bildprozessor 18 kann
an dem Ursprungsfarbbild einen Prozess vornehmen, um die Bildauflösung zu
reduzieren, bevor der Bildänderungsprozess
einschließ lich
der auf die Luminanzdaten 44y bezogenen Filterungsprozesse
durchgeführt wird.
Außerdem
wird nach Durchführen
der Filterungsprozesse die Auflösung
in einem Wiederherstellungsprozess wieder auf die in dem Ursprungsfarbbild
vorhandene Auflösung
eingestellt. Dabei ist der Abtastbereich für die einzelnen Filterungsprozesse
vergleichsweise ausgedehnt, so dass die Breite der Umrisse verstärkt werden
kann.
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5(a) zeigt
die Luminanzkomponenten des Ursprungsfarbbildes und des Illustrationsbildes für den Fall,
dass der Prozess zur Bildänderung
nur unter Durchführung
der Filterungsprozesse auf die Luminanzdaten angewendet wird, d.h.
ohne die Prozesse zur Auflösungswandlung,
nämlich
den Prozess zur Auflösungsreduzierung
sowie den Prozess zur Auflösungswiederherstellung,
durchzuführen. Dagegen
zeigt 5(b) die Luminanzkomponenten des
Ursprungsfarbbildes und des Illustrationsbildes für den Fall,
dass in dem Prozess zur Bildänderung vor
und nach den Filterungsprozessen die vorstehend genannten Prozesse
zur Auflösungswandlung durchgeführt werden.
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In 5(b) wird
die Auflösung
der Luminanzdaten, die a(2048) × b(=
1536) Pixel aufweisen, in dem entsprechenden Prozess zur Auflösungsreduzierung
herabgesetzt. In diesem Prozess wird die Zahl an Pixeln auf a''(= 1792) × b''(=
1344) Pixel reduziert, indem das Bilinearverfahren angewandt wird, in
dem der Bildbereich in mehrere Bildbereiche unterteilt und auf Grundlage
der auf die umgebenden Pixel bezogenen Datenpegel eine lineare Interpolation durchgeführt wird,
oder indem das bikubische Interpolationsverfahren angewandt wird,
in dem auf Grundlage der auf die umgebenden Pixel bezogenen Datenpegel
eine mit einer dreidimensionalen Funktion arbeitende Interpolation
durchgeführt
wird. Der Bildänderungsprozess
wird für
die Luminanzdaten 52y durchgeführt, deren Bildbereich verkleinert
worden ist. Außerdem
wird die Pixelzahl für
die in ihrer Auflösung
reduzierten Luminanzdaten 54y, die a'' × b'' Pixel aufweisen, wieder auf die der
ursprünglichen Auflösung entsprechende
Pixelzahl eingestellt. In dem Prozess zur Auflösungswiederherstellung wird also
unter Anwendung der oben angegebenen Interpolationsverfahren die
Pixelzahl auf a × b
Pixel erhöht,
was der Pixelzahl des Ur sprungsfarbbildes entspricht. Die Luminanzdaten
mit a × b
Pixeln, die man in dem Prozess zur Auflösungswiederherstellung erhält, werden
demnach als Luminanzdaten 46y des Illustrationsbildes betrachtet.
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Wie aus dem Vergleich der 5(a) und 5(b) hervorgeht, ist der Umriss des betrachteten
Objektes, z.B. eines Zylinders, in 5(b) dicker,
gemäß der vor
dem Bildänderungsprozess
die Auflösung
reduziert worden ist. Der Grund dafür ist, dass die Größe der dem
Bildänderungsprozess
unterzogenen Bilder während
der in 5(b) gezeigten
Filterungsprozesse relativ reduziert wird, da nach dem Prozess zur Auflösungsreduzierung
ein Pixel in den Luminanzdaten 52y mehreren Pixeln in den
Luminanzdaten 44y des Ursprungsfarbbildes entspricht. So
ist zwar der Filterabtastbereich FA (3 × 3 Pixel) in den Filterungsprozessen
in beiden 5(a) und 5(b) der gleiche. Jedoch
ist der wirkliche oder substantielle Filterabtastbereich für a × b Pixel
der Luminanzdaten 44y in den 5(a) und 5(b) unterschiedlich. In
diesen Figuren sind die Filterabtastbereiche mit FA bezeichnet,
während
der wirkliche Filterabtastbereich für die Luminanzdaten 44y in 5(b) mit Fa bezeichnet ist. Die
Reduzierungsrate für
die Auflösung
nimmt mit kleiner werdender Pixelzahl a'' × b'' für
die Luminanzdaten 52y zu, wodurch der wirkliche Filterabtastbereich
Fa relativ vergrößert wird
und damit die Umrisse dicker werden.
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Wie oben beschrieben, können die
Umrisse des Objektes durch Ausführen
der Prozesse zur Auflösungswandlung
vor und nach dem Bildänderungsprozess
fett dargestellt werden, ohne die Zahl an Wiederholungen zu erhöhen, mit
denen die Prozesse zur Tiefpassfilterung und zur Randverstärkung in dem
Bildänderungsprozess
durchgeführt
werden. Dadurch kann im Vergleich zu dem Fall, in dem die Zahl an
Wiederholungen zur Verstärkung
der Umrisse und deren Fettdarstellung erhöht wird, die Verarbeitungszeit
reduziert werden. An dieser Stelle ist anzumerken, dass Luminanzinformation
des Ursprungsfarbbildes während
der Auflösungsreduzierung
vernachlässigt
wird oder verloren geht. So kann verglichen mit dem Fall, in dem
lediglich die Zahl an Wiederholungen der Filterungsprozesse erhöht wird, die
detailreiche Varianz über
einen relativ großen
Bereich eliminiert werden, so dass der Illustrationston verstärkt werden
kann.
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Ob die Auflösungswandlung vor und nach dem
Bildänderungsprozess
gemäß 5(b) zur Anwendung kommt,
wird entsprechend dem Modus festgelegt, der durch Betätigen der
Schaltergruppe 24 eingestellt worden ist. Wird über die
Schaltergruppe 24 der Dünnlinien-Modus
ausgewählt,
so führt
der Bildprozessor 18 nur den in 5(a) gezeigten Bildänderungsprozess durch. Wird
dagegen der Dicklinien-Modus ausgewählt, so werden die Prozesse
zur Auflösungswandlung
gemäß 5(b) durchgeführt.
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6 ist
ein Flussdiagramm der Hauptroutine des in der Steuerschaltung 30 ausgeführten Bildverarbeitungsprogramms.
Das Bildverarbeitungsprogramm ist in einem nicht gezeigten Speicher
der Steuerschaltung 30 installiert und wird ausgeführt, wenn
die Stromversorgung der digitalen Einzelbildkamera 10 eingeschaltet
wird.
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In Schritt S102 werden eine Reihe
von Schritten zur Anfangseinstellung durchgeführt. Bei dieser Initialisierung
werden Aufnahmebedingungen, Modi, etc., die während des zuletzt durchgeführten Betriebs
in einem nicht gezeigten Speicher unmittelbar vor Ausschalten der
Stromversorgung gespeichert worden sind, wieder hergestellt. Dabei
wird der Normamodus oder der Illustrationsmodus festgelegt. Außerdem wird
der Dünnlinien-Modus
oder der Dicklinien-Modus, durch die die Breite oder Dicke der Umrisse
bei Erzeugung des Illustrationsbildes festgelegt sind, eingestellt.
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In Schritt S104 wird die Echtzeit-
oder Liveansicht gestartet. Dabei werden in vorbestimmten zeitlichen
Abständen
die Bildaufnahme mittels der CCD 14 und die Bilddarstellung
mittels der LCD 22 zyklisch durchgeführt, so dass auf der LCD 22 eine Echtzeitdarstellung
des Objektes erfolgt. Wird durch Betätigen der Schaltergruppe 24 der
aktuelle Modus in einen anderen geändert, während die Echtzeitdarstellung
erfolgt, so wird in Schritt S108 der Modus auf einen anderen Modus umgeschaltet,
so dass die Echtzeitdarstellung nach Schritt S104 entsprechend dem
neu ausgewählten
Modus erfolgt.
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Wird in Schritt S1056 festgestellt,
dass kein Befehl zur Modusänderung
vorliegt, so wird in Schritt S110 erfasst, ob die Verschlussauslösetaste 26 gedrückt oder
die Bildaufnahme angewiesen ist. Ist die Verschlussauslösetaste 26 nicht
gedrückt,
so wird in Schritt S406 ermittelt, ob ein Befehl zum Abschalten oder
Unterbrechen der Stromversorgung vorliegt. Falls dies nicht der
Fall ist, kehrt der Steuerablauf zu Schritt S104 zurück. Ist
die Verschlussauslösetaste 26 nicht
gedrückt,
so wird also die Echtzeitdarstellung so lange fortgesetzt, bis die
Stromversorgung ausgeschaltet wird.
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Ist in Schritt S110 die Verschlussauslösetaste 26 gedrückt und
die Bildaufnahme angewiesen, so erfolgt anschließend in Schritt S112 die Bildaufnahme.
In der Steuerschaltung 30 wird die Belichtungszeit auf
Grundlage der Aufnahmebedingungen berechnet, die in Schritt S102
voreingestellt oder in Schritt S108 aktualisiert worden sind. Anschließend wird
während
dieser Belichtungszeit in der CCD 14 elektrische Ladung
akkumuliert. Das Einzelbild entsprechend den von der CCD 14 ausgegebenen
analogen Signalen wird in dem SDRAM 20 in Form der Pixeldaten 40 (vergl. 2) über den Analogprozessor 16 und
den Bildprozessor 18 gespeichert.
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In Schritt S114 wird ermittelt, ob
der Illustrationsmodus ausgewählt
ist. Ist der Illustrationsmodus ausgewählt, so fährt der Prozess mit Schritt
S200 fort, in dem der Bildänderungsprozess
entsprechend dem Illustrationsmodus durchgeführt wird, so dass die in dem
SDRAM 20 gespeicherten Pixeldaten 40 dem Bildprozessor 18 zugeführt und
die Videosignale 50 des Illustrationsbildes erzeugt werden.
Wird dagegen festgestellt, dass der Illustrationsmodus nicht ausgewählt ist,
d.h. dass der Normalmodus ausgewählt
ist, so fährt
der Prozess mit Schritt S300 fort, in dem der Bildänderungsprozess
entsprechend dem Normalmodus durchgeführt wird, so dass die in dem SDRAM 20 gespeicherten
Pixeldaten 40 dem Bildprozessor 18 zugeführt und
die Videosignale 48 des Ursprungsfarbbildes erzeugt werden.
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In Schritt S400 werden die in Schritt
S200 erzeugten Videosignale 50 für das Illustrationsbild oder die
in Schritt S300 erzeugten Videosignale 48 für das Ursprungsfarbbild
in dem Kodierprozess nach dem JPEG-Standard komprimiert und anschließend in Schritt
S402 in Form von komprimierten Bilddaten auf der Speicherkarte 28 gespeichert.
In Schritt S404 wird eine vorbestimmte Zeit lang das aufgenommene Einzelbild
auf der LCD 404 dargestellt. Der Schritt S404 kann auch
vor dem Kodierprozess (Schritt S400) durchgeführt werden. Ist die Darstellung
des Einzelbildes auf der LCD 404 (S404) abgeschlossen, so
wird in Schritt S406 ermittelt, ob die Prozesse beendet werden sollen.
Ist eine solche Beendigung nicht angewiesen, so kehrt der Prozess
zur Echtzeitdarstellung in Schritt S104 zurück. Ist dagegen eine solche
Beendigung angewiesen, so endet das Bildverarbeitungsprogramm.
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7 ist
ein Flussdiagramm der Bildverarbeitungsunterroutine für den in 6 gezeigten Illustrationsmodus
(S200) In Schritt S202 werden die Pixeldaten 40 dem Bildprozessor 18 von
dem SDRAM 20 zugeführt.
In Schritt S204 wird der Bildprozessor 18 so eingestellt,
dass die Sättigungspegel
in dem Farbmatrixprozess höher
als jene in dem Normalmodus werden. In Schritt S206 werden die Pixeldaten 40 in
RGB-Daten 42 und dann in die Luminanzdaten 44y und
die Farbdifferenzdaten 44cb, 44cr gewandelt und
anschließend
in dem SDRAM 20 gespeichert.
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In Schritt S208 wird ermittelt, ob
der Dicklinien-Modus ausgewählt
ist. Ist der Dicklinien-Modus nicht ausgewählt, so wird davon ausgegangen,
dass der Dünnlinien-Modus
eingestellt ist, und es wird der Bildänderungsprozess nach Schritt
S210 durchgeführt.
So werden die Videosignale des Illustrationsbildes mit relativ dünnen Umrisslinien
erzeugt, wie sie in 5(a) gezeigt
sind. Wird dagegen in Schritt S208 festgestellt, dass der Dicklinien-Modus
ausgewählt ist,
so werden nacheinander der Prozess zur Auflösungsreduzierung nach Schritt
S202, der Bildänderungsprozess
nach Schritt S214 und der Prozess zur Auflösungswiederherstellung nach
Schritt S218 durchgeführt,
wodurch die Videosignale des Illustrationsbildes mit vergleichsweise
dicken Umrisslinien erzeugt werden, wie sie in 5(b) gezeigt sind. Die Bildänderungsprozesse
in den Schritten S210 und S216 sind im Wesentlichen gleich, d.h.
es werden die Filterungsprozesse zur Tiefpassfilterung und zur Randverstärkung jeweils
sieben Mal wiederholt und anschließend der Prozess zur Gradationsreduzierung
durchgeführt
(vergl. 3). Ist Schritt
S 210 oder S216 abgeschlossen, so endet die Bildverarbeitungsunterroutine
für den
Illustrationsmodus, und der Prozess kehrt zur Hauptroutine zurück.
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Wie oben erläutert, erzeugt die in der digitalen
Einzelbildkamera 10 enthaltene Bildverarbeitungseinheit
in dem ersten Ausführungsbeispiel
unter Verwendung der CCD 14 ein einem optischen Bild entsprechendes
Ursprungsfarbbild sowie ein Illustrationsbild, in dem die Umrisslinien
fett sind und die Zahl an Farben reduziert ist, indem der Bildänderungsprozess
für das
Ursprungsfarbbild durchgeführt wird.
In dem ersten Ausführungsbeispiel
wird der Bildänderungsprozess
nur für
Luminanzkomponenten des Ursprungsfarbbildes durchgeführt. So
kann das Ursprungsfarbbild zu dem Illustrationsbild verarbeitet
werden, ohne seinen Farbton zu ändern.
So kann verhindert werden, dass eine Beeinträchtigung des ursprünglichen
Farbtons auftritt. Das Illustrationsbild wird durch die rekursive
Durchführung
der Filterungsprozesse zur Tiefpassfilterung und zur Randverstärkung erzeugt,
wodurch die gewünschten
Illustrationseffekte, nämlich
das Illustrationsbild mit fetten Umrisslinien und ohne feine Details,
erzeugt werden können,
obgleich der Filterabtastbereich vergleichsweise klein ist. Werden
die Prozesse zur Auflösungswandlung
vor und nach dem Bildänderungsprozess durchgeführt, so
wird der Filterabtastbereich substantiell vergrößert, wodurch die für den Prozess
zur Bildänderung
benötigte
Zeit verkürzt
werden kann. In dem Illustrationsmodus kann ein lebhaftes Illustrationsbild
erzeugt werden, da die Sättigung
auf höhere Pegel
eingestellt ist.
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Die Eingabevorrichtung zur Erzeugung
des Ursprungsfarbbildes ist nicht auf die in dem ersten Ausführungsbeispiel
vorgesehene digitale Einzelbildkamera 10 be schränkt. Diese
Vorrichtung kann auch ein Bildabtaster sein, der ein Bild einer
entwickelten fotografischen Aufnahme, eines Films oder dergleichen
in Videosignale wandelt. In diesem Fall kann die Bildverarbeitungsfunktion
in dem Abtaster selbst oder aber in einem Computersystem realisiert
sein, das an den Abtaster angeschlossen ist.
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In dem ersten Ausführungsbeispiel
ist der Bildänderungsprozess
in Schritt S210 und in Schritt S214 im Wesentlichen der gleiche,
jedoch kann die Zahl an Wiederholungen, mit denen die Filterungsprozesse
zur Tiefpassfilterung und zur Randverstärkung durchgeführt werden,
in den jeweiligen Schritten unterschiedlich sein. Auch sind in dem
ersten Ausführungsbeispiel
auch nur zwei Illustrationsmuster, nämlich der Dünnlinien-Modus und der Dicklinien-Modus,
vorgesehen. Es können
jedoch auch mehr als zwei Muster bzw. Modi vorgesehen werden.
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8 zeigt
ein zweites Ausführungsbeispiel der
Erfindung. In diesem Ausführungsbeispiel
ist ein anderer Bildänderungsprozess
für den
Dünnlinien-Modus
vorgesehen, der in dem Bildprozessor 18 (entsprechend 5(a) und Schritt S210 nach 7 in dem ersten Ausführungsbeispiel)
durchgeführt wird.
Die 8 entspricht der 3 gemäß erstem Ausführungsbeispiel.
In den übrigen
Aspekten entspricht dieses Ausführungsbeispiel
dem ersten Ausführungsbeispiel,
so dass diese Aspekte an dieser Stelle nicht nochmals beschrieben
werden.
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In den in dem zweiten Ausführungsbeispiel vorgesehenen
Filterungsprozessen wird das erste Tiefpassfilter zur Beseitigung
von Rauschen in einem Hochfrequenzband eingesetzt, bevor der Filterungsprozess
zur Randverstärkung,
d.h. zur Verstärkung der
Umrisslinien, und ein zweiter Prozess zur Tiefpassfilterung rekursiv
fünf Mal
durchgeführt
werden. Schließlich
wird ein drittes Tiefpassfilter eingesetzt, um das durch die Verstärkung erzeugte
Rauschen zu beseitigen.
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Die Filterkoeffizienten des ersten
Tiefpassfilters entsprechen jenen des ersten Ausführungsbeispiels.
Dagegen sind die zentralen Koeffizientenwerte der für das zweite
und das dritte Tiefpassfilter vorgesehenen Filterkoeffizienten im
Vergleich zu den Filterkoeffizienten des ersten Tiefpassfilters
klein, wie unten angegeben ist.
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Koeffizienten
des ersten und des zweiten Tiefpassfilters:
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Das Randverstärkungsfilter des zweiten Ausführungsbeispiels
ist gleich dem des ersten Ausführungsbeispiels,
abgesehen davon, dass der Kernschwellenwert auf 126 und nicht auf
58 eingestellt ist. Ist der Kernschwellenwert groß, so ist
die rauschreduzierende Wirkung stärker.
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In dem zweiten Ausführungsbeispiel
ist die Reihenfolge, in der die Filterungsprozesse zur Randverstärkung und
zur Tiefpassfilterung durchgeführt werden,
entgegengesetzt zu der des ersten Ausführungsbeispiels, und die Zahl
an Wiederholungen, mit denen die Prozesse durchgeführt werden,
beträgt fünf anstatt
sieben. Außerdem
werden die Tiefpassfilter nach den Prozesswiederholungen eingesetzt. Darin
liegen die Unterschiede zwischen dem zweiten und dem ersten Ausführungsbeispiel.
Insbesondere kann der abschließende
Prozess zur Tiefpassfilterung das Auftreten unnatürlicher
weißer
Linien entlang den schwarzen Umrisslinien verhindern, die durch
die Randverstärkung
erzeugt werden. Im Vergleich zum ersten Ausführungsbeispiel ist die Zahl
an Wiederholungen der Filterungsprozesse reduziert, nämlich von
sieben auf fünf,
so dass der Abschwächung
der Bilddetails Grenzen gesetzt sind und ein Illustrationsbild erzeugt
wird, das realitätsnah
bleibt.
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Wie in dem ersten Ausführungsbeispiel
wird in der Bildverarbeitungseinheit des zweiten Ausführungsbeispiels
der Bildänderungsprozess
nur für
die Luminanzkomponenten des Ursprungsfarbbildes durchgeführt, so
dass man ein Illustrationsbild ohne Änderung des Farbtons des Ursprungsfarbbildes
erhält.
Dadurch wird eine Beeinträchtigung
der ursprünglichen
Farbwahrnehmung vermieden. Wird das Illustrationsbild erzeugt, indem
die Filterungsprozesse zur Randverstärkung und zur Tiefpassfilterung rekursiv
durchgeführt
werden, so erhält
man ein Illustrationsbild mit fetten Umrisslinien und einer reduzierten
Zahl an Farben, selbst wenn der Filterabtastbereich vergleichsweise
klein ist.
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9 zeigt
ein drittes Ausführungsbeispiel. In
diesem Ausführungsbeispiel
ist ein anderer Bildänderungsprozess
für den
Dicklinien-Modus vorgesehen, der in dem Bildprozessor 18 (entsprechend 5(b) und entsprechend den
Schritten S212 bis S216 nach 6 in
dem ersten Ausführungsbeispiel) durchgeführt wird.
Die übrigen
Aspekte entsprechen denen des ersten Ausführungsbeispiels, so dass diese
Aspekte nicht nochmals beschrieben werden.
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In den in dem dritten Ausführungsbeispiel vorgesehenen
Filterungsprozessen werden die Filterungsprozesse zur ersten Tiefpassfilterung
und zur Randverstärkung
rekursiv sieben Mal durchgeführt, und
anschließend
wird der Prozess zur zweiten Tiefpassfilterung durchgeführt, um
das verstärkte
Rauschen zu beseitigen. Die Filterkoeffizienten des ersten und des
zweiten Tiefpassfilters sind die gleichen wie in dem ersten Ausführungsbeispiel.
Auch sind die Filterkoeffizienten des Randverstärkungsfilters, des Kernschwellenwertes
und des Begrenzungswertes die gleichen wie in dem ersten Ausführungsbeispiel. Jedoch
wird in dem dritten Ausführungsbeispiel
das zweite Tiefpassfilter zusätzlich
in der letzten Stufe der Filterungsprozesse eingesetzt.
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In dem ersten Ausführungsbeispiel
wird der Prozess zur Auflösungswiederherstellung
nach dem Prozess zur Gradationsreduzierung, d.h. nach Abschluss
des Bildänderungsprozesses
durchgeführt. Dagegen
wird in dem dritten Ausführungsbeispiel
der Prozess zur Aufzeichnungswiederherstellung vor dem Prozess zur
Gradationsreduzierung durchgeführt
und ist in dem oben genannten Bildänderungsprozess enthalten.
Der Prozess zur Auflösungsreduzierung
und der Prozess zur Auflösungswiederherstellung
werden nacheinander ausgeführt,
um den Filter abtastbereich effektiv aufzuweiten. Dabei muss der
Prozess zur Auflösungswiederherstellung
erst nach den Filterungsprozessen durchgeführt werden.
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Wird der Prozess zur Auflösungswiederherstellung
nach dem Prozess zur Gradationsreduzierung ausgeführt, so
erhält
man, da die Wiederherstellung der Auflösung auf den Datenwerten der
umgebenden Pixel basiert, wie in dem ersten Ausführungsbeispiel den resultierenden
Luminanzwert in Form eines Wertes, der zwischen den Pegeln der auf
die umgebenden Pixel bezogenen Daten liegt, ein Pegel, der nicht
in dem Prozess zur Gradationsreduzierung festgelegt ist. Wird dagegen
die Gradationsreduzierung wie in dem dritten Ausführungsbeispiel
nach der Auflösungswiederherstellung
durchgeführt,
so können
die Luminanzwerte für
jedes Pixel den gewünschten
voreingestellten Pegeln zugeordnet werden. Dies bedeutet jedoch,
dass die für
die Gradationsreduzierung selbst benötigte Zeit gegenüber dem ersten
Ausführungsbeispiel
zunimmt, da eine größere Zahl
an Pixeln als in dem ersten Ausführungsbeispiel
zu verarbeiten ist.
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Wie in dem ersten und dem zweiten
Ausführungsbeispiel,
wird in der Bildverarbeitungseinheit des dritten Ausführungsbeispiels
der Bildänderungsprozess
nur für
die Luminanzkomponenten des Ursprungsfarbbildes durchgeführt, so
dass man ein Illustrationsbild ohne Änderung des Farbtons des Ursprungsfarbbildes
erhält.
Dadurch kann eine Beeinträchtigung
der ursprünglichen
Farbwahrnehmung vermieden werden. Das Illustrationsbild wird erzeugt, indem
die Filterungsprozesse zur Randverstärkung und zur Tiefpassfilterung
rekursiv durchgeführt
werden. Dadurch erhält
man ein Illustrationsbild mit fetten Umrisslinien und einer reduzierten
Zahl an Farben, auch wenn der Filterabtastbereich vergleichsweise
klein ist.