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Die
Erfindung betrifft eine Einbauleuchte nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Eine
Einbauleuchte dieser Art ist in der
DE 100 12 968 A1 beschrieben. Es handelt
sich um eine Rundleuchte mit einem ringförmigen und im Querschnitt tunnelförmigen Reflektor,
dessen äußere Reflektorseitenwand
an ihrem freien Rand einen Anlageschenkel zum Untergreifen des Einbauöffnungsrandes
aufweist. Der von der ringförmigen
inneren Reflektorseitenwand umringte Raum ist durch ein abnehmbares
Deckenteil verschlossen und somit nach Entfernung des Deckenteils
manuell zugänglich.
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Zum
Fixieren der Einbauleuchte in der Einbauöffnung sind drei auf dem ringförmigen Umfang verteilt
angeordnete, einander gleiche Fixiervorrichtungen vorgesehen, die
jeweils ein den Reflektor von innen nach außen übergreifendes Betätigungselement
aufweisen, dass in seiner Längsrichtung
hin und her verschiebbar auf demn Reflektor gelagert ist und an
seinem äußeren Ende
ein blattfederförmiges Stützelement
aufweist, das sich nach unten erstreckt, mit seinem freien Ende
auf dem Anlageschenkel abgestützt
ist und sich beim Verschieben des Betätigungselements nach außen ausbaucht
und dabei so gegen den inneren Rand der Einbauöffnung gespannt wird, dass
sich eine die Einbauleuchte in die Einbauöffnung bewegende und dabei
die Anlageschenkel gegen den Einbauöffnungsrand spannende elastische
Haltekraft ergibt.
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Bei
dieser bekannten Einbauleuchte bedarf es einer verhältnismäßig großen Verschiebelänge für das Betätigungselement,
um das blattförmige
Stützelement
so weit über
den inneren Einbauöffnungsrand zu
bewegen, daß sich
eine hinreichend große
Haltekraft zum Arretieren der Einbauleuchte in der Einbauöffnung ergibt.
Es ist darüber
hinaus zu berücksichtigen,
daß bei
einer geringen Dicke der die Einbauöffnung enthaltenden Wand eine
noch größere Verschiebelänge erforderlich
ist, um eine hinreichend große
Vorspannkraft zu erreichen. Diese Schwierigkeit vergrößert sich,
je geringer die Dicke der Wand ist.
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Ein
weiterer Nachteil der bekannten Einbauleuchte ist darin zu sehen,
daß eine
direkt wirksame und elastische Vorspannkraft nicht zu erzeugen ist. Deshalb
ist auch ein Anheben oder ein Bewegen der Einbauleuchte durch ein
Verschieben des Betätigungselements
nicht möglich.
Es muß deshalb
die Einbauleuchte zunächst
in ihre an der Decke anliegenden Stellung verschoben und dann das
Betätigungselement
betätigt
werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Einbauleuchte der
eingangs angegebenen Art die Fixierung in der Einbauöffnung zu
verbessern. Es soll die Festigkeit und Wirksamkeit der Fixierung und
der Fixiervorgang einschließlich
die dabei stattfindende manuelle Betätigung verbessert werden.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Einbauleuchte ist
das Betätigungselement
um eine Drehachse drehbar gelagert, und es weist einen Schwenkarm
auf, der zum Aufsetzen auf die Randschulter der Decke oder Wand
bestimmt ist.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine Drehbewegung sich dazu
eignet, mittels des Schwenkarms direkt gegen die Randschulter oder
Decke zu drücken.
Hierdurch ist es bei Gewährleistung
einer einfachen Handhabung nicht nur möglich, die Einbauleuchte in
ihrer Einbauposition zu halten, sondern es ist auch möglich, die
Einbauleuchte mit dem Betätigungselement
aus einer provisorischen Einsatzstellung in ihre endgültige Einbaustellung
aktiv zu bewegen.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
läßt sich
bei Gewährleistung
einer einfachen und kostengünstig
herstellbaren Bauweise stabil ausbilden. Ein weiterer Vorteil der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung
besteht darin, daß je
nach Ausbildung der Hebelarmlänge
des Schwenkarms und eines bezüglich der
Drehachse gegenüberliegenden
Betätigungsarms
eine günstige
Hebelübersetzung
erreicht werden kann, die mit geringem Kraftaufwand zum Verdrehen
des Betätigungselements
eine sichere Halterung der Einbauleuchte ermöglicht.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
eignet sich für
den Einbau in eine Decke oder Wand. Dabei kann es sich bei der Einbauöffnung um
eine die Decke oder Wand durchsetzende Öffnung oder um ein Sackloch
handeln. Bei der Decke kann es sich z. B. um eine abgehängte Decke
handeln, die z. B. aus im Raster verlegten Platten besteht.
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Der
manuelle Zugang zum Betätigungselement
kann durch ein Loch in der Decke oder Wand gewährleistet sein, das, z. B.
durch ein entsprechendes einsetzbares Deckelteil verschließbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Einbauleuchte
eignet sich insbesondere für
eine solche Einbauleuchte, bei der zwei Reflektoren oder Reflektorabschnitte
vorhanden sind, die einen seitlichen Abstand voneinander aufweisen.
Dies ist z. B. bei einer Ringleuchte der Fall. Bei solchen Leuchtenkonstruktionen
ist die Fixiervorrichtung so angeordnet, daß ein längliches Betätigungselement
quer zum zugehörigen
Reflektorabschnitt angeordnet ist und mit seinem dem Schwenkarm
abgewandten manuellen Angriffsende in den Freiraum zwischen den
Reflektorabschnitten ragt und somit handhabungsfreundlich zugänglich ist.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung besteht darin,
daß sich
die erfindungsgemäße Fixiervorrichtung
mit einer elastischen Wirksamkeit kombinieren läßt. Dies läßt sich dadurch erreichen,
daß das
längliche
Betätigungselement
von Natur aus eine gewisse Torsionselastizität aufweist und deshalb gegen
die Randschulter mit einer elastischen Vorspannkraft drücken kann.
Das Betätigungselement
läßt sich
als Torsionsstabfeder mit einer wahlweise zu bestimmenden Torsionselastizität ausbilden.
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Beim
Vorhandensein von zwei Reflektorabschnitten ist es vorteilhaft,
zwei oder mehrere, z. B. drei einander gegenüberliegend oder auf dem Umfang
verteilt angeordnete Fixiervorrichtungen vorzusehen, deren Betätigungselemente
vom Freiraum zwischen den Reflektorabschnitten zugänglich sind.
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Es
ist außerdem
vorteilhaft, das Betätigungselement
quer zum zugehörigen
Reflektorabschnitt bzw. in seiner Längsrichtung verschiebbar zu
lagern. Hierdurch ist es möglich,
das Betätigungselement zwischen
einer die Randschulter übergreifenden Stellung
und einer die Randschulter freigebenden Stellung zu verschieben.
In der Freigabestellung befindet sich der Schwenkarm innerhalb der
Projektion der Einbauöffnung,
wodurch das Einsetzen der Einbauleuchte in die Einbauöffnung und
das Herausnehmen der Einbauleuchte vereinfacht wird.
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Nachfolgend
werden vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert: Es
zeigen
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1 einen
rechten Teil einer erfindungsgemäßen Einbauleuchte
in perspektivischer Ansicht von oben;
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2 die
Leuchte im vertikalen Halbschnitt;
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3 eine
Fixiervorrichtung der Einbauleuchte in perspektivischer Darstellung
von oben;
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4 die
Fixiervorrichtung in einer Freigabestellung;
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5 die
Fixiervorrichtung in einer Bereitschaftsstellung;
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6 die
Fixiervorrichtung in einer Fixierstellung.
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Die
in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete Einbauleuchte weist als Hauptteile
einen ringförmigen
Reflektor 2 und wenigstens eine Fixiervorrichtung 3 auf,
mit der die Einbauleuchte 1 in einer Einbauöffnung 4 einer
Decke 5 eines zu beleuchtenden Raumes fixierbar ist, wobei
es sich bei der Decke 5 auch um eine Wand des Raumes handeln
kann. Die Einbauöffnung 4 kann
ein Sackloch oder ein durchgehendes Loch sein, wie es insbesondere
bei einer abgehängten
Decke 5 der Fall ist, die plattenförmig sein kann und z. B. aus
nebeneinander angeordneten abgehängten
Rasterplatten gebildet sein kann.
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Der
Reflektor 2 weist eine Querschnittsform entsprechend einem
auf dem Kopf stehenden U auf, und er besteht aus einer im Querschnitt
U - bzw. domförmig
geformten Reflektorwand 2a, die in dieser U-Form ringförmig, insbesondere
kreisrund ausgebildet ist. Die einander gegenüberliegenden Innenflächen der
Reflektorwand 2a bilden Reflektorseitenflächen 2b zur
Reflexion von einer im Reflektorhohlraum 2c angeordneten,
vorzugsweise ringförmigen, Lampe
(nicht dargestellt) die mit einer im oberen Bereich des Reflektorhohlraums 2c angeordneten
Lampenfassung 6 verbindbar ist, die durch nicht dargestellt
Anschlussmittel bzw. einem Betriebsgerät mit einem elektrischen Stromkreis
verbindbar ist. Die Lampe ist vorzugsweise eine Gasentladungslampe. Bei
einer ringförmigen
und vorzugsweise runden Einbauleuchte 1 sind zwei einander
gegenüberliegend oder
drei auf dem Umfang verteilt angeordnete, einander gleiche Fixiervorrichtungen 3 vorgesehen.
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Vom äußeren freien
Rand der Reflektorwand 2a steht ein Anlageflansch 7 seitlich
nach außen
ab, der in der montierten Position der Einbauleuchte 1 an der
Unterseite des Einbauöffnungsrandes 4a anliegt und
eine Einwärtsbewegung
der Einbauleuchte 1 in die Einbauöffnung 4 hinein begrenzt.
Am inneren freien Rand der Reflektorwand 2a ist ein seitlich
nach innen gerichteter Steg 8 angeformt, der zur Stabilisierung
des Reflektors 2 beiträgt
und gegebenenfalls eine Tragfunktion für ein in dieser Position nicht
dargestelltes Deckenteil 5a zum Verschließen des
von der inneren Reflektorwand 2a umgebenen Freiraums 9 erfüllt. Wegen
der Ringform weist der Reflektor 2 einen seitlichen Abstand
voneinander aufweisende Reflektorabschnitte auf.
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Die
vorzugsweise gleich ausgebildeten Fixiervorrichtungen 3 weisen
jeweils ein längliches
und z. B. durch eine runde Stange 11 gebildetes Betätigungselement 12 auf,
das sich quer über
die U-förmige
Reflektorwand 2a erstreckt und in einem an der Rückseite
des Reflektors 2 angeordneten Drehlager 13 drehbar
gelagert ist. Beim Ausführungsbeispiel
erstreckt sich die Drehachse 13a des Drehlagers 13 und
somit auch das gerade Betätigungselement 12 parallel
zur Ebene E der beim Ausführungsbeispiel ringförmigen Abstrahlöffnung 14 des
Reflektors 2. Die Abstrahlrichtung S ist rechtwinklig zur
hier horizontalen Ebene E nach unten gerichtet. Das Betätigungselement 12 weist
in seinem äußeren Bereich einen
Schwenkarm 15 auf, der z. B. durch einen rechtwinklig von
der Stange 11 abstehenden Hebel gebildet sein kann. In
seinem inneren Bereich, d. h. in seinem dem Freiraum 9 zugewandten
Bereich, ist ein Angriffselement 16 angeordnet, bei dem
es sich ebenfalls um einen quer von der Stange 11 abstehenden
Betätigungshebel 17 handeln
kann, an dem die Bedienungsperson im Freiraum 9 manuell
zur Drehung des Betätigungselements 12 angreifen
kann. Der Schwenkarm 15 ist durch ein Drehen bzw. durch ein
Rückdrehen
des Betätigungselements 12 zwischen
einer oberhalb einer Randschulter 18 - hier die Oberseite
der Decke 5- befindlichen Bereitschaftsstellung A gegen
eine Randschulter 18 der Decke 5 bewegbar und
somit in eine gegen die Randschulter 18 drückende Fixierstellung
B bewegbar, in der der Anlageflansch 7 gegen die Decke 5 gespannt
ist oder an dieser nur anliegt. Die Fixiervorrichtung 3 weist eine
Arretiervorrichtung 19 zum lösbaren Arretieren des Betätigungselements 12 in
dieser Fixierstellung B auf. Beim Ausführungsbeispiel ist die Arretiervorrichtung 19 durch
eine Verrastungsvorrichtung zum Verrasten des Betätigungshebels 17 in
der jeweiligen Fixierstellung gebildet. Zum Verrasten dienen z.
B. durch Löcher 21 gebildete
Verrastungskanten 22, die auf einem um die Drehachse 13a gekrümmten Kreisbogen
angeordnet sind und z. B. an einem Steg 23 ausgebildet
sind, der mittelbar oder unmittelbar am Reflektor 2 befestigt
ist und sich in einer rechtwinklig zur Drehachse 13a erstreckenden
Ebene befindet, sich z. B. von seiner Befestigung nach oben erstreckt.
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Wie
insbesondere aus 2 und 3 erkennbar
ist, erstreckt sich ein Endabschnitt 17a des Betätigungshebels 17 zum
Einen schräg
in Richtung auf die Verrastungskanten 22 und zum anderen
der Bewegungsrichtung 24 in die Fixierstellung B entgegengesetzt,
so dass der Endabschnitt 17a spitzwinklig zur Reihe der Verrastungskanten 22 steht.
Dabei ist durch einen axial mit dem Betätigungselement 12 zusammenwirkender
Anschlag 25 gewährleistet,
daß der
Betätigungshebel 17 mit
einer elastischen Vorspannung gegen die wenigstens eine Verrastungskante 22 bzw.
gegen den Steg 23 vorgespannt ist. Diese z. B. durch eine
elastische Biegespannung des Betätigungshebels 17 erzeugte
Vorspannung ist manuell überwindbar.
Diese Ausgestaltung erleichtert das Drehen des Betätigungshebels 17 in
seine Fixierstellung B, weil sein Verrastungsende 17b aufgrund seiner
Schrägstellung
mit geringer Kraftanstrengung über
die auf dem Schwenkweg befindlichen Verrastungskanten 22 bewegbar
ist und hinter die letzte Verrastungskante 22 des Drehweges
einrastet, nämlich
wenn der Schwenkarm 15 mit seinem Ende gegen die Randschulter 18 drückt.
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Das
Betätigungselement 12 ist
im Bereich seiner Breitschaftsstellung A quer und horizontal zum Reflektor 2 bzw.
in seiner Längsrichtung
hin und her verschiebbar gelagert und zwar zwischen einer Fixierbereitschaftsstellung
(5), in der der Schwenkarm 15 sich über der
Randschulter 18 befindet, und einer Freigabestellung (4),
in der der Schwenkarm 15 sich innerhalb der Projektion
der Einbauöffnung 4 befindet.
In der Freigabestellung C lässt
die Einbauleuchte 1 durch eine axiale Bewegung in einfacher
Weise in die Einbauöffnung 4 einführen und entfernen.
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Beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist die Verschiebbarkeit des Betätigungselements 12 zwischen
der Freigabestellung C und der Fixierbereitschaftsstellung D dadurch
gewährleistet,
dass die Stange 11 im Drehlager 13 sowohl drehbar
als auch längs
verschiebbar ist. Bei einer im Querschnitt runden Stange 11 ist
dies in einfacher möglich.
Zur Begrenzung der axialen Bewegung in die Freigabestellung D ist
der Anschlag 25 für
die Stange 11 vorgesehen. Diese Längsbewegung ist nur im Bereich
der Dreh-Bereitschaftsstellung gewährleistet. In der Fixierstellung
B ist eine Längsverschiebung
in die Freigabestellung C gesperrt.
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Um
den Reflektor 2 von den beim Fixieren auftretenden Spannungen
möglichst
weitgehend freizustellen, weist die Fixiervorrichtung 3 einen
Stützschenkel 26 auf,
der den Einbauöffnungsrand 4a untergreift
und mit dem undrehbaren Teils des Drehlagers 13 verbunden
ist. Bei dieser Ausgestaltung werden die Fixierkräfte vom
Drehlager 13 aufgenommen, ohne dass sie den Reflektor 2 wesentlich
beaufschlagen.
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Beim
Ausführungsbeispiel
ist das Drehlager 13 an einer streifenförmigen Tragbasis 27 ausgebildet,
die sich in flacher Anordnung quer über den zugehörigen Abschnitt
des Reflektors erstreckt und an dessen Rückseite befestigt, z. B. verschraubt
ist.
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Die
andeutungsweise dargestellte Schraube 28 durchfasst die
Tragbasis 27 und die Reflektorwand 2a in Löchern, wobei
sie zugleich mit dem Lampenfassungskörper der Lampenfassung 6 verschraubt
sein kann, um diesen zu befestigen.
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Die
Tragbasis 27 erstreckt sich quer über den Reflektorabschnitt
in einer solchen Länge,
dass ihr äußeres Ende
sich über
dem freien Rand der äußeren Reflektorwand 2a befindet.
Von dem äußeren Ende
der Tragbasis 27 erstreckt sich ein Verbindungsschenkel 29 zum
inneren Ende des Stützschenkels 26,
der sich auf bzw. nahe am Anlageflansch 7 befindet.
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Das
Drehlager 13 ist durch zwei ein Abstand voneinander aufweisende
halbschalenförmige
Lagerteile 31 und ein diesen im mittleren Bereich gegenüberliegenden
Sperrteil 32 gebildet, dass quer zur Drehachse 13a von
den Lagerteilen 31 weg in eine Freigabestellung und zu
den Lagerteilen 31 hin in einer Lagerstellung bewegbar
sowie in der Lagerstellung fixierbar ist. Diese Ausgestaltung ermöglicht es,
bei einer Stellung des Sperrteils 32 in seiner Freigabestellung
die Stange 11 quer zu sich selbst in die Lagerteile 31 einzusetzen.
Nach dem Bewegen und Fixieren des Sperrteils 32 in seiner
Lagerstellung ist die Stange 11 formschlüssig und
unverlierbar im Drehlager 13 gehalten sowie zwischen der
Freigabestellung D und der Fixierbereitschaftsstellung C verschiebbar.
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Das
Sperrteil 32 kann durch einen der Schalenform der Lagerteile 31 gegenüberliegenden
aufrechten Schenkel gebildet sein, der von einem Tragteil 33 nach
oben absteht, wobei das Tragteil 33 vorzugsweise an der
Tragbasis 27 befestigt ist. Das Tragteil 33 ist
so lang ausgebildet, dass es die Position der Schraube 28 überragt
und durch die Schraube 28 in der Lagerstellung fixiert
werden kann. In diesem Falle weist das Tragteil 33 in der
Sperrstellung ein Loch auf, durch das sich die Schraube 28 erstreckt.
Damit das Tragteil 33 unter der Stange 11 durchgeführt werden
kann, ist das Tragteil 33 in einer oberseitigen Nut 34 der
Tragbasis 27 in dieses teilweise versenkt angeordnet. Dabei
kann die Nut 34 durch eine Einkröpfung 35 (4)
der Tragbasis 27 gebildet sein. Mit der nach unten herausgedrückten Einkröpfung 35 kann
die Tragbasis 27 auf der Reflektorwand 2 aufliegen.
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Die
Lagerteile 31 sind vorzugsweise einteilig an der Tragbasis 27 angeformt,
z. B. an einem Rand nach oben gebogen und lagerschalenförmig geformt. Anstelle
von zwei Lagerteilen 31 kann ein gemeinsames durchgehendes
Lagerteil vorgesehen sein.
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Vom
inneren Ende der Tragbasis 27 erstreckt sich ein Winkel 36 mit
einem sich nach unten erstreckenden Winkelschenkel 36a und
einem sich horizontal nach innen erstreckenden Winkelschenkel 36b.
Der Winkelschenkel 36b kann eine Tragfunktion erfüllen, z.B.
für ein
bereits erwähntes
Deckenteil 5a zum Abdecken des Freiraums 9. Die
Umfangsform und -größe des Deckenteils 5a ist
derart, dass es durch die vom Steg 8 begrenzte Freiraumöffnung, z.B.
quer, steckbar und hinter die z.B. zwei oder drei auf dem Umfang
verteilt angeordneten Winkelschenkel 36b kippbar ist. In 2 ist
ein Deckenteil 5a auf dem Winkelschenkel 36b andeutungsweise
dargestellt.
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Der
Steg 23 kann ebenfalls an der Tragbasis 27 befestigt
sein, vorzugsweise einteilig angeformt sein. Beim Ausführungsbeispiel
ist der Steg 23 seitlich am Winkelschenkel 36a angeordnet,
wobei er die Tragbasis 27 nach oben überragen kann. Die Verrastungskanten 22 befinden
sich auf einem Kreisbogen, der um die Drehachse 13a gekrümmt ist.
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Der
Anschlag 25 ist vorzugsweise am Drehlager 13 ausgebildet,
z. B. an einem der beiden Lagerteile 31, und er wirkt mit
einem Gegenanschlag 37 an der Stange 11 zusammen.
Beim Ausführungsbeispiel
bildet das innere Lagerteil 31 mit seinem äußeren Rand
den Anschlag 25. Der Gegenanschlag 37 kann durch
ein Herausdrücken
eines Materialansatzes aus der Stange 11 gebildet und somit
einteilig und kostengünstig
angeformt sein.
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Vorzugsweise
ist auch die Tragbasis 27 mit dem Verbindungsschenkel,
dem Stützschenkel
26, dem Winkel 36 und dem Steg 23 einteilig in
Form eines Stanz-Biegeteiles
aus Metall, z. B. Stahlblech ausgebildet.
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Die
Position des Anschlags 25 ist so ausgebildet, daß die Stange 11 sich
am Anschlag 25 befindet, wenn das Betätigungselement 12 sich
im Bereich seiner Fixierstellung B befindet. Hierdurch ist formschlüssig und
sicher verhindert, daß der Schwenkarm 15 von
der Randschulter 18 nach innen heruntergezogen werden kann.
Dagegen ist im Bereich der Bereitschaftsstellung A das Betätigungselement 12 in
die Freigabestellung C bewegbar. Beim Ausführungsbeispiel ist dies dadurch
möglich,
daß der
Gegenanschlag 37 neben den Anschlag 25 bzw. das
Lagerteil 31, der bzw. das sich über einen entsprechend großen Winkelbereich
erstreckt, mit der Stange verschoben werden kann.
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In
der Anschlagstellung am Anschlag 25 ist aufgrund der Materialelastizität des Betätigungselements 12 bzw.
des Betätigungshebels 17 gewährleistet,
daß dieser
durch die manuelle Ausübung
einer Drehkraft oder Zugkraft über
die Verrastungskanten 22 bewegt werden kann. Um dies zu
erleichtern, besteht das Betätigungselement 12 mit
seiner Stange 11, dem Schwenkarm 15 und dem Betätigungshebel 17 aus
einem manuell elastisch biegbaren Material z. B. Federstahl. Bei
einer solchen Ausgestaltung ist auch eine Torsionsfederkraft zwischen
dem Schwenkarm 15 und dem Drehangriffselement 16 erreichbar, die
eine elastische Klemmwirkung auf die Randschalter 18 bzw.
Decke 5 ausübt.