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DE102004006869A1 - Informationsterminal, Leitsystemverfahren, Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems - Google Patents

Informationsterminal, Leitsystemverfahren, Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems Download PDF

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Publication number
DE102004006869A1
DE102004006869A1 DE102004006869A DE102004006869A DE102004006869A1 DE 102004006869 A1 DE102004006869 A1 DE 102004006869A1 DE 102004006869 A DE102004006869 A DE 102004006869A DE 102004006869 A DE102004006869 A DE 102004006869A DE 102004006869 A1 DE102004006869 A1 DE 102004006869A1
Authority
DE
Germany
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information terminal
information
display
terminal according
unit
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102004006869A
Other languages
English (en)
Inventor
Jürgen Böpple
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TELCOMATEC GmbH
Original Assignee
TELCOMATEC GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by TELCOMATEC GmbH filed Critical TELCOMATEC GmbH
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Publication of DE102004006869A1 publication Critical patent/DE102004006869A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F27/00Combined visual and audible advertising or displaying, e.g. for public address
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F27/00Combined visual and audible advertising or displaying, e.g. for public address
    • G09F27/005Signs associated with a sensor

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Controls And Circuits For Display Device (AREA)

Abstract

Es wird ein Informationsterminal (1), ein Leitsystemverfahren und ein Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems vorgeschlagen, die im Innen- und Außenbereich einsetzbar sind und bei denen durch den Nutzer umgebungsrelevante Informationen abrufbar sind, wobei die Aktualisierung und Verwaltung der Informationen mittels einer Verbindungseinheit vor Ort oder durch eine zentrale Stelle möglich sind.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem Informationsterminal, nach Gattung des Anspruchs 1, einem Leitsystemverfahren, nach Gattung des Anspruchs 2, und einem Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems, nach Gattung des Anspruchs 3.
  • Informationstafeln sind in Innenbereich weit verbreitet. In Gebäuden dienen sie beispielsweise zur Orientierung eines unkundigen Besuchers. Neben den herkömmlichen Informationstafeln ist durch die US-Schrift US 2002/0078459 A1 eine elektronische Informationstafel bekannt. Beispielsweise in Geschäftsgebäuden dient diese elektronische Informationstafeln zur schnellen Auffindung eines Büros. Zusätzlich wird dem Besucher durch Interaktion eine direkte Kontaktaufnahme zu seinem Gesprächspartner ermöglicht. Hierzu ist die elektronische Informationstafel zusätzlich mit einer Tastatur oder einem druckempfindlichen Panel, einer Videokamera und einem Mikrofon ausgestattet. Nachteilig ist aber, dass diese elektronische Informationstafel dem Benutzer nur Informationen über einen speziellen Ort vermittelt.
  • Im Außenbereich, beispielsweise auf Wanderwegen, in Städten und Kommunen, sind Informationstafeln ebenfalls weit verbreitet. Sie dienen dazu, beispielsweise einem ortsfremden Touristen zu den örtlichen Sehenswürdigkeiten zu führen. In der Regel wird auf diesen Informationstafeln ein Stadtplan oder Umgebungsplan abgebildet, auf dem die Sehenswürdigkeiten besonders hervorgehoben werden. Zusätzlich können diese Informationstafeln mit verschiedenen Besichtigungsrouten kombiniert werden.
  • In der Schweiz ist ein Leitsystem bekannt, dass aus Stelen besteht, auf die im Siebdruckverfahren ein Stadtplan aufgedruckt ist. Aufgrund immer wieder auftretender Neuerungen und Veränderungen im Stadtbild ist es aber notwendig, dass diese Leitsysteme regelmäßig aktualisiert werden. Diese Aktualisierung ist aber zum einen teuer und zum anderen sehr aufwändig.
  • In der Gebrauchsmusterschrift DE 201 13 823 U1 wird eine Servicestation beschrieben, die aus einer Vielzahl von Modulelementen besteht. Durch die Servicestationen kann man beispielsweise Fahrplaninformationen abrufen oder auch Fahrkarten und Eintrittskarten kaufen. Zwar erleichtern die Modulelementen einen gegebenenfalls zur Reparatur notwendigen Austausch, doch ist das Baukastensystem technisch aufwändig.
  • In der Offenlegungsschrift DE 100 00 468 A1 wird eine digitale Kommunikationssäule beschrieben. Diese weist eine elektronisch ansteuerbare Anzeigeeinheit, durch die Informationen, wie beispielsweise über aktuelle Theaterveranstaltungen, Verkehrshinweise oder Werbung, angezeigt werden, auf. Nachteilig ist allerdings, dass die digitale Kommunikationssäule aufgrund ihrer statischen und optischen Autonomie einem hohen Platzbedarf beansprucht.
  • Die Erfindung und ihre Vorteile
  • Der erfindungsgemäße Informationsterminal, mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1, hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass es bauartbedingt in jedes Gehäusedesign integrierbar ist. Hierdurch ist er optimal an seinen jeweiligen Einsatzzweck und seine Umgebung anpaßbar. Er ist beispielsweise als Stand-alone-Element, als Gebäude- oder als Wandelement einsetzbar. Der erfindungsgemäße Informationsterminal kann im Innen- und Außenbereich beispielsweise zur Information oder als Leitsystem dienen. Besonders geeignet ist er für die Stadtvisualisierung an öffentlichen Plätzen. Hierbei kann er Stadtpläne in Schaukästen ersetzen oder erweitern.
  • Der erfindungsgemäße Informationsterminal weist mindestens eine Anzeigeeinheit, eine Dateneingabeeinheit und eine Rechnereinheit (z.B. Single board embedded Computer) auf.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Touch-Screen-Display (z.B. 15 oder 20 Zoll) vorhanden, durch das die Dateneingabeeinheit und die Anzeigeeinheit ineinander integriert werden.
  • Nach einer diesbezüglichen Ausgestaltung der Erfindung wird die Anzeigeeinheit durch ein High Brightness TFT-Display (1700 cd/qm; Kontrast 450:1; Auflösung 1024 × 768 Pixel) gebildet. Durch die gegenüber einer herkömmlichen Anzeigeeinheit mindestens vierfach höhere Helligkeit und dem gesteigerten Kontrastumfang wird ein Einsatz im öffentlichen Bereich ermöglicht.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Anzeigeeinheit eine spezielle Beschichtung auf. Durch diese Beschichtung werden auf dem Bildschirm einfallende Sonnenstrahlen reflektiert, sodass eine zusätzliche Erwärmung des Bildschirms wirksam verhindert wird.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Anzeigeeinheit vandalensicher hinter einer Platte, die aus Glas, Plastik oder einem anderen nicht leitenden Material besteht, einbaubar. Bevorzugt ist diese Platte bis zu 20 mm dick.
  • Das erfindungsgemäße Leitsystemverfahren mittels eines Informationsterminals, mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 2, hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass durch eine Software umgebungsrelevante Informationen durch den Nutzer abrufbar sind.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems, insbesondere unter Verwendung eines Informationsterminals, mit dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 3, hat gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass am Informationsterminal eine Verbindungseinheit für die Aktualisierung der zur Verfügung zu stellenden Informationen vorhanden ist. Die Verbindungs einheit ist bevorzugt über USB, LAN, WAN, ISDN, SAT, GPSR, GMS, UMTS, odgl. möglich.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der Zeichnung, der Beschreibung und den Ansprüchen entnehmbar.
  • Zeichnung
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt das im folgenden näher beschrieben wird. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Informationsterminals und
  • 2 eine perspektivische Rückansicht eines erfindungsgemäßen Informationsterminals.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßer Informationsterminal 1, der in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten (z.B. Touristik, Flughäfen, Bahnhöfe, Leit- und Visualisierungssystem, Städtevisualisierung, Unterhaltung, Messebau, Messegesellschaften, Event-Industrtrie, Medientechnik, IT, Unterhaltungselektronik, Gebäudetechnik, Sicherheit, Feuerwehr, Computer added Facility Management (CAFM), Flucht- und Rettungswegesignalisierung, Helpdesk-Info, Outdoor, Indoor, mobil, stationär) in einem weiten Temperaturbereich (-25 – +65°C) aktiv und/oder interaktiv einsetzbar ist, dargestellt. Hierbei ist die Anzeigeeinheit 2 in das Gehäuse 3, das bevorzugt aus Edelstahl gefertigt ist (z.B. Gehäuseabmessungen: HxBxT 753,0 × 415,0 × 90,6 mm), integriert. Die Anzeigeeinheit 2 ist als Touch-Panel ausgestattet, sodass die Dateneingabe durch den Benutzer über dem Bildschirm erfolgt. Der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 ist mit einer Rechnereinheit 4 (z.B. lüfterlos (Kühlung und Erwärmung je nach umgebungsbedingten Bedarf), mit 667MHz Prozessor, RAM 512 MB, LAN 100 MB, soundfähig, USB, Ethernet, Infrarot, Hardware-Monitoring) ausgestattet. Diese enthält bevorzugt eine Speichereinheit (z.B. IDE-Flash Speicher 1 GB), auf der das Betriebssystem (z.B. Linux, Windows CE), die notwendige Anwendersoftware und die notwendigen Daten gespeichert sind. Zusätzlich ist der Anschluss einer integrierte Kamera, einer Sprachsteuerung, die bevorzugt (wie auch die Anzeigeeinheit 2) multilingual ist, einem Helligkeitssensor zur Helligkeitssteuerung des TFT-Displays zur Schonung der Lebensdauer und Sicherung eines jahrelangen problemlosen Betriebs, einer Informationsausgabeeinheit (z.B. über Infrarotsender an PDA's oder GPS-fähige PDA's, Drucker) und/oder einem Bewegungsmelder mit einer Reichweite bis von 5 – 10 m mit unterschiedlichen Erfassungswinkeln, der eine bedarfsgerechte Bereitstellung der Startseite für den Nutzer ermöglicht, denkbar. Der erfindungsgemäße Informationsterminal 1, der über das Stromnetz, Solar, Brennstoffzellen, odgl. betreibbar ist, wobei eine Stromversorgungsunterbrechung funktionsbereit überstanden wird, ist bevorzugt onlinetauglich, verfügt über eine Telekommunikationseinheit (GSM – mobiles Telefonnetz), verfügt beispielsweise über eine Infrarotschnittstelle, so dass Telefonnummern von Leistungsanbietern als sogenannte „Visitenkarte" direkt auf Handys übertragen werden können und ist als Notruf-Säule nutzbar. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, ist der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 bevorzugt behinderten- und/oder kindergerecht ausgeführt. Dies kann beispielsweise durch eine zusätzliche, bevorzugt am erfindungsgemäßen Informationsterminal 1 tiefer angeordnete, interaktive Anzeigeneinheit erfolgen.
  • Der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 kann mit einem Zugangskontrollsystem, RFID-Empfang, Magnetstreifenleser und/oder Chipkartenleser ausgestattet sein. Denkbar ist auch ein biometrisches Erkennungssystem (Fingerabdruck, Iris-Erkennung) als Zugangskontrolle. Durch PINs, Passwörter odgl. wird eine pay-per-use-Nutzung (z.B. kostenpflichtiger Abruf von Informationen oder Unterhaltung beispielsweise über Karte oder Handy) ermöglicht wird.
  • Der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 ist so gestaltet, dass er jederzeit von einem gering qualifizierten Servicetechniker ausgetauscht bzw. gewartet werden kann. Bevorzugt werden keine bewegliche und somit störanfälligen Teile verwendet, so dass eine hohe Zuverlässigkeit im Permanenteinsatz rund um die Uhr möglich ist. Die Aktualisierung der auszugebenden Informationen ist über USB, LAN, WAN, ISDN, SAT, GPSR, GMS, UMTS, odgl. möglich, so dass die Informationsinhalte immer und von überall aktualisierbar sind. Über einen GPRS Rückkanal kann periodisch der Zustand des erfindungsgemäße Informationsterminals 1 abgefragt und somit dem Betreiber eine Funktionsgarantie erteilt werden. Dadurch entstehen nur sehr niedrige Unterhaltskosten, sodass der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 eine hervorragende Alternative zu den Printmedien darstellt.
  • Denkbar ist auch die Verwaltung der erfindungsgemäßen Informationsterminals 1 durch eine zentral angeordnete Stelle, die softwareunterstützt beispielsweise über USB, LAN, WAN, ISDN, SAT, GPSR, GMS oder UMTS Zugriff zu den einzelnen erfindungsgemäßen Informationsterminals 1 hat, um die dort gespeicherten Informationen und die Software zu warten, zu pflegen, auf Funktion zu überprüfen oder zu aktualisieren. Zusätzlich könnte eine saisonale oder tageszeitabhängige Anpassung über Timetabel und Playlisten erfolgen, die beispielsweise auch automatisiert durchgeführt werden könnte. Durch die Verwaltung könnten auch Multi Media Inhalte, TV Einblendungen, Live Einblendungen, aktuelle Schlagzeilen und Topstories (z.B. aus dem Internet), News Ticker, odgl. übertragbar sein.
  • Denkbar ist auch, dass die Verwaltung der erfindungsgemäßen Informationsterminals 1 durch einen erfindungsgemäßen Informationsterminal 1 erfolgt, der als Master fungiert, wodurch eine Kosten- und Zeitersparnis gegeben ist.
  • Der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 ist CE geprüft und wasserfest im Sinne der Norm IP54.
  • 2 zeigt eine perspektivische Rückansicht eines erfindungsgemäßen Informationsterminals 1. Hierbei sind die Kühlrippen 5 sichtbar, durch die der allwettertaugliche erfindungsgemäße Informationsterminal 1 selbst bei hohen Temperaturen einsatzbereit bleibt.
  • Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • 1
    Informationsterminal
    2
    Anzeigeeinheit
    3
    Gehäuse
    4
    Rechnereinheit
    5
    Kühlrippen

Claims (3)

  1. Informationsterminal, – mit einer Anzeigeeinheit (2) und – einer Rechnereinheit (4), dadurch gekennzeichnet, dass, über eine Schnittstelle (Amzeigeeinheit, Dateneingabeeinheit, odgl.) umgebungsrelevante Informationen durch den Nutzer abrufbar sind.
  2. Leitsystemverfahren mittels eines Informationsterminals, insbesondere eines Informationsterminals nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, durch eine Software umgebungsrelevante Informationen durch den Nutzer abrufbar sind.
  3. Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems, insbesondere unter Verwendung eines Informationsterminals nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass, am Informationsterminal (1) mindestens eine Verbindungseinheit für die Aktualisierung der zur Verfügung zu stellenden Informationen vorhanden ist.
DE102004006869A 2004-02-11 2004-02-11 Informationsterminal, Leitsystemverfahren, Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems Ceased DE102004006869A1 (de)

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