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Stand der
Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem Informationsterminal, nach Gattung
des Anspruchs 1, einem Leitsystemverfahren, nach Gattung des Anspruchs
2, und einem Verfahren zur Bereitstellung eines Leitsystems, nach
Gattung des Anspruchs 3.
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Informationstafeln
sind in Innenbereich weit verbreitet. In Gebäuden dienen sie beispielsweise zur
Orientierung eines unkundigen Besuchers. Neben den herkömmlichen
Informationstafeln ist durch die US-Schrift US 2002/0078459 A1 eine
elektronische Informationstafel bekannt. Beispielsweise in Geschäftsgebäuden dient
diese elektronische Informationstafeln zur schnellen Auffindung
eines Büros. Zusätzlich wird
dem Besucher durch Interaktion eine direkte Kontaktaufnahme zu seinem
Gesprächspartner
ermöglicht.
Hierzu ist die elektronische Informationstafel zusätzlich mit
einer Tastatur oder einem druckempfindlichen Panel, einer Videokamera
und einem Mikrofon ausgestattet. Nachteilig ist aber, dass diese
elektronische Informationstafel dem Benutzer nur Informationen über einen
speziellen Ort vermittelt.
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Im
Außenbereich,
beispielsweise auf Wanderwegen, in Städten und Kommunen, sind Informationstafeln
ebenfalls weit verbreitet. Sie dienen dazu, beispielsweise einem
ortsfremden Touristen zu den örtlichen
Sehenswürdigkeiten
zu führen.
In der Regel wird auf diesen Informationstafeln ein Stadtplan oder Umgebungsplan
abgebildet, auf dem die Sehenswürdigkeiten
besonders hervorgehoben werden. Zusätzlich können diese Informationstafeln
mit verschiedenen Besichtigungsrouten kombiniert werden.
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In
der Schweiz ist ein Leitsystem bekannt, dass aus Stelen besteht,
auf die im Siebdruckverfahren ein Stadtplan aufgedruckt ist. Aufgrund
immer wieder auftretender Neuerungen und Veränderungen im Stadtbild ist
es aber notwendig, dass diese Leitsysteme regelmäßig aktualisiert werden. Diese
Aktualisierung ist aber zum einen teuer und zum anderen sehr aufwändig.
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In
der Gebrauchsmusterschrift
DE
201 13 823 U1 wird eine Servicestation beschrieben, die
aus einer Vielzahl von Modulelementen besteht. Durch die Servicestationen
kann man beispielsweise Fahrplaninformationen abrufen oder auch
Fahrkarten und Eintrittskarten kaufen. Zwar erleichtern die Modulelementen
einen gegebenenfalls zur Reparatur notwendigen Austausch, doch ist
das Baukastensystem technisch aufwändig.
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In
der Offenlegungsschrift
DE
100 00 468 A1 wird eine digitale Kommunikationssäule beschrieben. Diese
weist eine elektronisch ansteuerbare Anzeigeeinheit, durch die Informationen,
wie beispielsweise über
aktuelle Theaterveranstaltungen, Verkehrshinweise oder Werbung,
angezeigt werden, auf. Nachteilig ist allerdings, dass die digitale
Kommunikationssäule
aufgrund ihrer statischen und optischen Autonomie einem hohen Platzbedarf
beansprucht.
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Die Erfindung
und ihre Vorteile
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Der
erfindungsgemäße Informationsterminal,
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1, hat gegenüber dem
Stand der Technik den Vorteil, dass es bauartbedingt in jedes Gehäusedesign
integrierbar ist. Hierdurch ist er optimal an seinen jeweiligen
Einsatzzweck und seine Umgebung anpaßbar. Er ist beispielsweise
als Stand-alone-Element, als Gebäude-
oder als Wandelement einsetzbar. Der erfindungsgemäße Informationsterminal kann
im Innen- und Außenbereich
beispielsweise zur Information oder als Leitsystem dienen. Besonders geeignet
ist er für
die Stadtvisualisierung an öffentlichen
Plätzen.
Hierbei kann er Stadtpläne
in Schaukästen
ersetzen oder erweitern.
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Der
erfindungsgemäße Informationsterminal weist
mindestens eine Anzeigeeinheit, eine Dateneingabeeinheit und eine
Rechnereinheit (z.B. Single board embedded Computer) auf.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Touch-Screen-Display (z.B.
15 oder 20 Zoll) vorhanden, durch das die Dateneingabeeinheit und
die Anzeigeeinheit ineinander integriert werden.
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Nach
einer diesbezüglichen
Ausgestaltung der Erfindung wird die Anzeigeeinheit durch ein High Brightness
TFT-Display (1700 cd/qm; Kontrast 450:1; Auflösung 1024 × 768 Pixel) gebildet. Durch
die gegenüber
einer herkömmlichen
Anzeigeeinheit mindestens vierfach höhere Helligkeit und dem gesteigerten
Kontrastumfang wird ein Einsatz im öffentlichen Bereich ermöglicht.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die
Anzeigeeinheit eine spezielle Beschichtung auf. Durch diese Beschichtung werden
auf dem Bildschirm einfallende Sonnenstrahlen reflektiert, sodass
eine zusätzliche
Erwärmung des
Bildschirms wirksam verhindert wird.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Anzeigeeinheit vandalensicher hinter einer Platte, die aus Glas,
Plastik oder einem anderen nicht leitenden Material besteht, einbaubar.
Bevorzugt ist diese Platte bis zu 20 mm dick.
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Das
erfindungsgemäße Leitsystemverfahren mittels
eines Informationsterminals, mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 2, hat gegenüber
dem Stand der Technik den Vorteil, dass durch eine Software umgebungsrelevante
Informationen durch den Nutzer abrufbar sind.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Bereitstellung eines Leitsystems, insbesondere unter Verwendung
eines Informationsterminals, mit dem kennzeichnenden Merkmal des
Anspruchs 3, hat gegenüber
dem Stand der Technik den Vorteil, dass am Informationsterminal
eine Verbindungseinheit für
die Aktualisierung der zur Verfügung
zu stellenden Informationen vorhanden ist. Die Verbindungs einheit
ist bevorzugt über
USB, LAN, WAN, ISDN, SAT, GPSR, GMS, UMTS, odgl. möglich.
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Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der
Zeichnung, der Beschreibung und den Ansprüchen entnehmbar.
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Zeichnung
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt
das im folgenden näher
beschrieben wird. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Informationsterminals
und
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2 eine
perspektivische Rückansicht
eines erfindungsgemäßen Informationsterminals.
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Beschreibung
des Ausführungsbeispiels
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßer Informationsterminal 1,
der in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten (z.B. Touristik, Flughäfen, Bahnhöfe, Leit-
und Visualisierungssystem, Städtevisualisierung,
Unterhaltung, Messebau, Messegesellschaften, Event-Industrtrie,
Medientechnik, IT, Unterhaltungselektronik, Gebäudetechnik, Sicherheit, Feuerwehr,
Computer added Facility Management (CAFM), Flucht- und Rettungswegesignalisierung, Helpdesk-Info,
Outdoor, Indoor, mobil, stationär)
in einem weiten Temperaturbereich (-25 – +65°C) aktiv und/oder interaktiv
einsetzbar ist, dargestellt. Hierbei ist die Anzeigeeinheit 2 in
das Gehäuse 3,
das bevorzugt aus Edelstahl gefertigt ist (z.B. Gehäuseabmessungen:
HxBxT 753,0 × 415,0 × 90,6 mm),
integriert. Die Anzeigeeinheit 2 ist als Touch-Panel ausgestattet,
sodass die Dateneingabe durch den Benutzer über dem Bildschirm erfolgt.
Der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 ist
mit einer Rechnereinheit 4 (z.B. lüfterlos (Kühlung und Erwärmung je
nach umgebungsbedingten Bedarf), mit 667MHz Prozessor, RAM 512 MB,
LAN 100 MB, soundfähig,
USB, Ethernet, Infrarot, Hardware-Monitoring) ausgestattet. Diese
enthält
bevorzugt eine Speichereinheit (z.B. IDE-Flash Speicher 1 GB), auf
der das Betriebssystem (z.B. Linux, Windows CE), die notwendige
Anwendersoftware und die notwendigen Daten gespeichert sind. Zusätzlich ist
der Anschluss einer integrierte Kamera, einer Sprachsteuerung, die
bevorzugt (wie auch die Anzeigeeinheit 2) multilingual
ist, einem Helligkeitssensor zur Helligkeitssteuerung des TFT-Displays
zur Schonung der Lebensdauer und Sicherung eines jahrelangen problemlosen
Betriebs, einer Informationsausgabeeinheit (z.B. über Infrarotsender
an PDA's oder GPS-fähige PDA's, Drucker) und/oder
einem Bewegungsmelder mit einer Reichweite bis von 5 – 10 m mit
unterschiedlichen Erfassungswinkeln, der eine bedarfsgerechte Bereitstellung
der Startseite für
den Nutzer ermöglicht,
denkbar. Der erfindungsgemäße Informationsterminal 1, der über das
Stromnetz, Solar, Brennstoffzellen, odgl. betreibbar ist, wobei
eine Stromversorgungsunterbrechung funktionsbereit überstanden
wird, ist bevorzugt onlinetauglich, verfügt über eine Telekommunikationseinheit
(GSM – mobiles
Telefonnetz), verfügt beispielsweise über eine
Infrarotschnittstelle, so dass Telefonnummern von Leistungsanbietern
als sogenannte „Visitenkarte" direkt auf Handys übertragen werden
können
und ist als Notruf-Säule
nutzbar. Um allen Anforderungen gerecht zu werden, ist der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 bevorzugt
behinderten- und/oder kindergerecht ausgeführt. Dies kann beispielsweise
durch eine zusätzliche,
bevorzugt am erfindungsgemäßen Informationsterminal 1 tiefer
angeordnete, interaktive Anzeigeneinheit erfolgen.
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Der
erfindungsgemäße Informationsterminal 1 kann
mit einem Zugangskontrollsystem, RFID-Empfang, Magnetstreifenleser
und/oder Chipkartenleser ausgestattet sein. Denkbar ist auch ein biometrisches
Erkennungssystem (Fingerabdruck, Iris-Erkennung) als Zugangskontrolle.
Durch PINs, Passwörter
odgl. wird eine pay-per-use-Nutzung (z.B.
kostenpflichtiger Abruf von Informationen oder Unterhaltung beispielsweise über Karte
oder Handy) ermöglicht
wird.
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Der
erfindungsgemäße Informationsterminal 1 ist
so gestaltet, dass er jederzeit von einem gering qualifizierten
Servicetechniker ausgetauscht bzw. gewartet werden kann. Bevorzugt
werden keine bewegliche und somit störanfälligen Teile verwendet, so dass
eine hohe Zuverlässigkeit
im Permanenteinsatz rund um die Uhr möglich ist. Die Aktualisierung
der auszugebenden Informationen ist über USB, LAN, WAN, ISDN, SAT,
GPSR, GMS, UMTS, odgl. möglich,
so dass die Informationsinhalte immer und von überall aktualisierbar sind. Über einen
GPRS Rückkanal
kann periodisch der Zustand des erfindungsgemäße Informationsterminals 1 abgefragt
und somit dem Betreiber eine Funktionsgarantie erteilt werden. Dadurch
entstehen nur sehr niedrige Unterhaltskosten, sodass der erfindungsgemäße Informationsterminal 1 eine
hervorragende Alternative zu den Printmedien darstellt.
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Denkbar
ist auch die Verwaltung der erfindungsgemäßen Informationsterminals 1 durch
eine zentral angeordnete Stelle, die softwareunterstützt beispielsweise über USB,
LAN, WAN, ISDN, SAT, GPSR, GMS oder UMTS Zugriff zu den einzelnen
erfindungsgemäßen Informationsterminals 1 hat,
um die dort gespeicherten Informationen und die Software zu warten,
zu pflegen, auf Funktion zu überprüfen oder
zu aktualisieren. Zusätzlich
könnte
eine saisonale oder tageszeitabhängige
Anpassung über
Timetabel und Playlisten erfolgen, die beispielsweise auch automatisiert
durchgeführt
werden könnte.
Durch die Verwaltung könnten
auch Multi Media Inhalte, TV Einblendungen, Live Einblendungen,
aktuelle Schlagzeilen und Topstories (z.B. aus dem Internet), News
Ticker, odgl. übertragbar
sein.
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Denkbar
ist auch, dass die Verwaltung der erfindungsgemäßen Informationsterminals 1 durch einen
erfindungsgemäßen Informationsterminal 1 erfolgt,
der als Master fungiert, wodurch eine Kosten- und Zeitersparnis gegeben ist.
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Der
erfindungsgemäße Informationsterminal 1 ist
CE geprüft
und wasserfest im Sinne der Norm IP54.
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2 zeigt
eine perspektivische Rückansicht
eines erfindungsgemäßen Informationsterminals 1.
Hierbei sind die Kühlrippen 5 sichtbar,
durch die der allwettertaugliche erfindungsgemäße Informationsterminal 1 selbst
bei hohen Temperaturen einsatzbereit bleibt.
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Alle
in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten
Merkmale können
sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich
sein.
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- 1
- Informationsterminal
- 2
- Anzeigeeinheit
- 3
- Gehäuse
- 4
- Rechnereinheit
- 5
- Kühlrippen