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DE102004006454A1 - Vorrichtung zum Herstellen diamanthaltiger Werkzeugsegmente - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen diamanthaltiger Werkzeugsegmente Download PDF

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DE102004006454A1
DE102004006454A1 DE200410006454 DE102004006454A DE102004006454A1 DE 102004006454 A1 DE102004006454 A1 DE 102004006454A1 DE 200410006454 DE200410006454 DE 200410006454 DE 102004006454 A DE102004006454 A DE 102004006454A DE 102004006454 A1 DE102004006454 A1 DE 102004006454A1
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Thomas Bahr
Rainer Idler
Gerhard Weber
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Dr Fritsch Sondermaschinen GmbH
Original Assignee
Dr Fritsch Sondermaschinen GmbH
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Abstract

Eine Vorrichtung zum Herstellen diamanthaltiger Werkzeugsegmente mit einer durch eine Heizeinrichtung erhitzbaren Matrize, in der wenigstens eine zu wenigstens einer Seite hin offene Aufnahmekammer vorgesehen ist, der wenigstens ein in die Aufnahmekammer eintauchbarer Pressstempel zugeordnet ist, ist bekannt. DOLLAR A Erfindungsgemäß sind in der Matrize mehrere nebeneinander angeordnete Aufnahmekammern vorgesehen, und mehrere Pressstempel sind für die wenigstens zwei Aufnahmekammern in jeweils einer Trägereinheit parallel nebeneinander angeordnet und durch die Trägereinheit gemeinsam beweglich. DOLLAR A Einsatz für die automatische Zuführung von Grünlingen bei Drucksintervorrichtungen für diamanthaltige Werkzeugsegmente.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen diamanthaltiger Werkzeugsegmente mit einer durch eine Heizeinrichtung erhitzbaren Matrizenanordnung, in der wenigstens eine zu wenigstens einer Seite hin offene Aufnahmekammer vorgesehen ist, der wenigstens ein in die Aufnahmekammer eintauchbarer Pressstempel zugeordnet ist.
  • Eine solche Vorrichtung ist aus der DE 102 11 604 C1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung ist zum Drucksintern von Grünlingen aus einem diamanthaltigen Werkstoff vorgesehen. Der zu sinternde Grünling wird in eine zu gegenüberliegenden Seiten hin offene Aufnahmekammer einer Matrize eingebracht, die zuvor auf Sintertemperatur erhitzt worden war. Von den offenen Seiten der Aufnahmekammer her wird der Grünling auf gegenüberliegenden Seiten durch Pressstempel mit dem benötigten Sinterdruck beaufschlagt. Das fertig gesinterte Werkzeugsegment wird durch einen der beiden Pressstempel aus der Aufnahmekammer herausbewegt und einem nachfolgenden Verfahrensschritt hinzugefügt. Anschließend wird der nächste Grünling in die Aufnahmekammer eingebracht und ebenfalls druckbeaufschlagt. Die Matrize wird während der gesamten Zeit in ihrem heißen, etwa auf Sintertemperatur gebrachten Zustand gehalten, so dass keine Verweilzeit für ein erneutes Aufheizen der Matrize benötigt wird.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die mit geringem Aufwand eine schnelle Herstellung einer Vielzahl von Werkzeugsegmenten ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass wenigstens zwei nebeneinander angeordnete Aufnahmekammern vorgesehen sind, und dass mehrere Pressstempel für mehrere Aufnahmekammern in einer Trägereinheit parallel nebeneinander angeordnet und durch die Trägereinheit gemeinsam beweglich sind. Die Matrizenanordnung kann eine einzelne Matrize oder mehrere, nebeneinander angeordnete Matrizen aufweisen. Die Aufnahmekammern können in einer einzelnen, gemeinsamen Matrize oder auch jeweils einzeln in zwei Matrizen der Matrizenanordnung angeordnet sein, die vorzugsweise bündig nebeneinander angeordnet sind. Durch die erfindungsgemäße Lösung ist es möglich, gleichzeitig mehrere Werkzeugsegmente zu pressen. Als Werkzeugsegmente sind insbesondere diamanthaltige Schneidsegmente für Trennscheiben von Steinbearbeitungsmaschinen, aber auch Diamantperlen für Diamantsägeseile, Bohrerringe und Bohrersegmente oder andere Arten von diamanthaltigen Wergzeugsegmenten vorgesehen. Die gleichzeitige Herstellung mehrerer Werkzeugsegmente ermöglicht bei gleicher Verfahrenszeit gegenüber bekannten Vorrichtungen eine Fertigstellung einer erhöhten Anzahl von Werkzeugsegmenten. Durch den Einsatz einer gemeinsamen Trägereinheit und einer gemeinsamen Matrizenanordnung werden der Steuerungsaufwand für die Pressstempel wie auch die Heizenergie für die Energie vergleichsweise gering gehalten, denn die Heizeinrichtung der Matrizenanordnung heizt gleichzeitig alle in der Matrize integrierten Aufnahmekammern auf. Ein einzelner Hubvorgang der Trägereinheit ermöglicht die gleichzeitige Hubbewegung aller, der Trägereinheit zugeordneten Pressstempel. Vorzugsweise wird die Vorrichtung für eine Drucksintervorrichtung eingesetzt, bei der die Matrizenanordnung in auf Sintertemperatur erhitzten Zustand gehalten wird. Dadurch ist eine schnelle Abfolge von zuzuführenden und zu sinternden Grünlingen möglich, da keine Verweilzeit für ein jeweiliges Aufheizen der Matrizenanordnung benötigt wird.
  • In Ausgestaltung der Erfindung sind Stellmittel an der Trägereinheit vorgesehen, die den Abstand der Pressstempel zueinander so einstellen, dass der Abstand identisch ist zu einem Abstand der Aufnahmekammern zueinander im heißen Zustand der Matrizenanordnung. Diese Ausgestaltung eignet sich insbesondere für eine Drucksintervorrichtung, bei der die Matrizenanordnung zwischen mehreren Drucksintervorgängen im erhitzten Zustand gehalten wird. Die Ausgestaltung ermöglicht vorteilhaft ein Eintauchen der Pressstempel in die auf Sintertemperatur erhitzten Aufnahmekammern, ohne dass zuvor eine Justierung der Pressstempel relativ zu der jeweiligen Aufnahmekammer benötigt wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind Greifermittel vorgesehen, um Grünlinge den Aufnahmekammern zuzuführen. Dadurch wird eine automatische Beschickung der Aufnahmekammern ermöglicht.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Steuereinheit vorgesehen, die die Greifermittel längs und quer zu einer Mittellängsachse wenigstens einer Aufnahmekammer verstellt. Hierdurch wird eine automatische Zustellung und Zuführung der Grünlinge zu der Aufnahmekammer erreicht. Vorzugsweise ist jeder Aufnahmekammer ein unterer Pressstempel zugeordnet, der von unten her durch die Aufnahmekammer hindurch soweit nach oben verfahren werden kann, dass er als Auflagefläche für den in der jeweiligen Aufnahmekammer zu sinternden Grünling dient. Zum Überführen des Grünlings in die Aufnahmekammer hinein wird in einfacher Weise der Pressstempel abgesenkt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weisen die Greifermittel zwei rechtwinklig zueinander ausgerichtete Anschlagflächen auf, die einen Anschlagwinkel bilden, in dem jeder Grünling bei einer Bewegung der Greifermittel aufgenommen wird. Diese Ausgestaltung ermöglicht es, die Grünlinge automatisch der Aufnahmekammer zuzustellen, ohne eine Sensorik zur Positionserfassung der Grünlinge und/oder der Greifermittel zu benötigen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist die Steuereinheit ein Steuerprogramm auf, das für die Greifermittel eine Bewegung in einem kartesischen Koordinatensystem definiert, in dem den Aufnahmekammern der Matrizenanordnung und jedem Anschlagwinkel der Greifermittel jeweils definierte Koordinaten zugeordnet sind. Durch diese Ausgestaltung ist es ausreichend, eine Wegsensorik für die Erfassung der jeweiligen Position des jeweiligen Greifermittels vorzusehen. Eine zusätzliche Sensorik für die Erfassung der Position des zu ergreifenden Grünlings wird nicht benötigt. Es ist somit eine automatische Zuführung mit relativ geringem technischen Aufwand möglich.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Steuerprogramm derart gestaltet, dass die Greifermittel unmittelbar vor der jeweiligen Aufnahmekammer in einer Warteposition positionierbar sind, die mit einer Ordinaten- oder Abszissenposition eines Koordinatenpunktes der zugehörigen Aufnahmekammer übereinstimmt. Die Warteposition unmittelbar vor der jeweiligen Aufnahmekammer ermöglicht es, in äußerst kurzer Zeit den entsprechenden Grünling der Aufnahmekammer zuzustellen, da lediglich nur ein äußerst kurzer Weg zurückgelegt werden muss. Dadurch, dass die Warteposition des wenigstens einen Greifermittels bereits mit einer Koordinate der Aufnahmekammer übereinstimmt, ist es möglich, mittels einer einfachen Linearbewegung längs der entsprechenden Koordinatenachse die exakte Zustellung des Grünlings zur Aufnahmekammer zu schaffen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Steuerprogramm der Steuereinheit derart gestaltet, dass die Greifermittel den jeweiligen Grünling freigeben, sobald der Grünling seine Übergabeposition unmittelbar fluchtend über der Aufnahmekammer erreicht hat. Der Grünling muss somit lediglich noch abgesenkt werden, um in die Aufnahmekammer einzutauchen und mit Druck beaufschlagt zu werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist jede Matrize auf wenigstens einer Stirnseite mit einer Isolationsschicht aus einem thermisch nicht leitenden Werkstoff versehen. Durch die stirnseitige Isolation der Matrize wird die Hitzeabstrahlung der Matrize reduziert, so dass eine im Vergleich zum Stand der Technik geringere Heizenergie für das Aufrechterhalten des heißen Zustandes der Matrize wie auch für das Aufheizen der Matrize benötigt wird.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum automatischen Zuführen von Grünlingen zu wenigstens einer Aufnahmekammer einer Matrize einer Drucksintervorrichtung. Um ohne eine Sensorik zur Positionserfassung der Grünlinge auszukommen, wird jeweils ein Grünling auf einer Unterlage bereitgehalten, ein Anschlagwinkel verschiebt den Grünling solange in Richtung der Aufnahmekammer, bis der Grünling an dem Anschlagwinkel bündig anliegt, und anschließend wird der Grünling in der bündig anliegenden Transportstellung an dem Anschlagwinkel fixiert und gemeinsam mit dem Anschlagwinkel der Aufnahmekammer zugestellt. Durch dieses Verfahren ist lediglich eine momentane Positionserfassung des Anschlagwinkels relativ zu der stationären Position der jeweiligen Aufnahmekammer notwendig, um eine exakte Zustellung des Grünlings zur Aufnahmekammer zu erzielen.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das anhand der Zeichnungen dargestellt ist.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Explosionszeichnung Teile einer erfindungsgemäßen Drucksintervorrichtung,
  • 2 schematisch in einer Draufsicht eine Drucksintervorrichtung gemäß 1 mit automatischen Zuführeinrichtungen der Grünlinge,
  • 3a und 3b schematisch erste Positionen von Greifeinrichtungen für die Grünlinge,
  • 4a und 4b weitere Positionsschritte beim Ergreifen der Grünlinge,
  • 5a und 5b die Grünlinge in ihrer Anlageposition an einem Anschlagwinkel jeder Greifeinrichtung, und
  • 6 die beiden Greifeinrichtungen in den Übergabepositionen der Grünlinge, in denen die Grünlinge sich unmittelbar in den Aufnahmekammern befinden.
  • Eine Vorrichtung zum Herstellen diamanthaltiger Werkzeugsegmente gemäß den 1 bis 6 ist als Drucksintervorrichtung für Grünlinge ausgeführt, die in einer Kaltpresse durch einen vorangegangenen Pressprozess aus einem metallhaltigen Metallpulver vorgepresst worden sind. Die Drucksintervorrichtung ist gemäß den 2 bis 6 mit einer automatischen Zuführung von Grünlingen versehen, wie nachfolgend näher beschrieben werden wird.
  • Die Drucksintervorrichtung selbst weist eine zylinderartige Matrize 1 auf, in der parallel nebeneinander zwei Aufnahmekammern 11 angeordnet sind. Die Aufnahmekammern 11 sind sowohl zu einer oberen Stirnseite der Matrize 1 als auch zu einer unteren Stirnseite der Matrize 1 hin offen und ermöglichen das Eintauchen von Pressstempeln 3, 4. Die Matrize 1 weist einen Matrizenkörper 8 auf, in dem die Aufnahmekammern 11 vorgesehen sind. Der Matrizenkörper 8 ist im Bereich seiner oberen Stirnseite wie auch im Bereich seiner unteren Stirnseite mit einer Isolationsschicht 10 versehen, die vorliegend als Isolationsplatte ausgeführt ist und aus einem thermisch isolierenden Werkstoff hergestellt ist. Der Matrizenkörper 8 ist sowohl oben als auch unten von jeweils einem Trägerring 9 gehalten, die zur Positionierung und Festlegung des Matrizenkörpers 8 in einem nicht näher dargestellten Matrizenträger der Drucksintervorrichtung dienen. Vom grundsätzlichen Aufbau her entspricht die Drucksintervorrichtung einer Drucksintervorrichtung, wie sie aus der DE 102 11 604 C1 bekannt ist. Entsprechend der bekannten Drucksintervorrichtung ist der Matrizenkörper 8 zwischen den beiden Trägerringen 9 von einer Heizeinrichtung umgeben, die den Matrizenkörper 8 auf Sintertemperatur erhitzt und auf dieser Temperatur hält. Die beiden nach oben und unten offenen Aufnahmekammern 11 weisen etwa viereckige Querschnitte auf und sind parallel zueinander ausgerichtet. Den beiden Aufnahmekammern 11 sind insgesamt vier Presstempel, nämlich zwei Oberstempel 3 und zwei Unterstempel 4, zugeordnet. Sowohl die beiden Oberstempel 3 als auch die beiden Unterstempel 4 sind jeweils in einer gemeinsamen Trägereinheit 2 gehalten. Die beiden Trägereinheiten 2 sind mittels nicht dargestellter Hubantriebe nach oben und nach unten höhenverlagerbar. Die Hubantriebe sind so ausgeführt, dass sie den für einen Sintervorgang innerhalb der Aufnahmekammern benötigten Pressdruck aufbringen können. Sowohl die beiden Oberstempel 3 als auch die beiden Unterstempel 4 sind jeweils gemeinsam in der jeweiligen Trägereinheit 2 verankert. Die beiden Oberstempel 3 und die beiden Unterstempel 4 sind jeweils paarweise parallel zueinander ausgerichtet und können in ihrem Abstand zueinander justiert werden. Hierzu ist eine Justiereinrichtung 6, 7 vorgesehen, die eine Abstandsausrichtung der Oberstempel 3 und der Unterstempel 4 zueinander ermöglicht. Um eine Justierung zu ermöglichen, sind die beiden Oberstempel 3 und die beiden Unterstempel 4 in Linearführungen in der jeweiligen Trägereinheit 2 in Querrichtung der beiden Aufnahmekammern 11, d.h. längs einer die beiden Aufnahmekammern halbierend schneidenden Verbindungsachse, verschiebbar. Die Justiereinrichtung 6, 7 weist entsprechende Justierblöcke 6a auf, die die Verschiebung der Oberstempel 3 bzw. der Unterstempel 4 relativ zueinander durch mechanische Stellmittel bewirken. Zwischen den beiden Oberstempeln 3 und den beiden Unterstempeln 4 ist ein als Lehre dienender Abstandsblock 6b vorgesehen, dessen Breite exakt dem einzustellenden Abstand entspricht. Durch die Justierblöcke 6a werden die Oberstempel 3 bzw. die Unterstempel 4 gegen den jeweiligen Abstandsblock 6b gepresst und in dieser Position durch die Stellmittel 7 fixiert. Die Abstandblöcke 6b sind in Längsrichtung der Aufnahmekammern 11 zwischen den Oberstempeln 3 bzw. den Unterstempeln 4 herausziehbar und durch anders dimensionierte Abstandsblöcke versetzbar, falls dies aufgrund einer anderen Matrize notwendig wird. Der Abstand der Oberstempel 3 bzw. der Unterstempel 4 ist auf den gegenseitigen Abstand der Aufnahmekammern 11 in dem Matrizenkörper 8 in heißem, auf Sintertemperatur erhitztem Zustand der Matrize 1 abgestimmt, um ein einwandfreies, zentriertes Eintauchen jedes Pressstempels in die jeweilige Aufnahmekammer 11 zu gewährleisten.
  • Der Matrize 1 werden gemäß 2 Grünlinge G automatisch zugeführt. Diese Grünlinge G sind in nicht näher dargestellter Weise in einem vorangegangenen Arbeitsvorgang mittels einer Kaltpresse aus einem diamanthaltigen Metallpulver in die blockartige Form vorgepresst, in der sie den Aufnahmekammern 11 zugeführt werden. Die Grünlinge G werden mit Hilfe von zwei Förderbahnen 14 in Pfeilrichtung F parallel zur Längsrichtung der Aufnahmekammern 11 der Matrize 1 in einer Reihe hintereinander angeliefert. Die beiden Förderbahnen F flankieren die Matrize 1 auf beiden Seiten. Die Förderbahnen 14 wie auch übrige, nachfolgend näher beschriebene Teile der Zuführeinrichtung sind spiegelsymmetrisch zu einer Mittellängsachse der Matrize 1 beidseitig der Matrize 1 angeordnet. Mit der in der 2 links dargestellten Einheit der Zuführeinrichtung wird die linke Aufnahmekammer 11, mit der in 2 rechts dargestellten Einheit der Zuführeinrichtung wird die rechte Aufnahmekammer 11 beschickt. Jede Förderbahn 14 weist einen Übergabeabschnitt 15 auf, in dem jeweils ein Grünling G in einer Halteposition gehalten ist, um zu der jeweiligen Aufnahmekammer 11 zugeführt werden zu können. Der Übergabeabschnitt 15 befindet sich auf gleicher Höhe wie eine Oberfläche der Matrize 1 und auf gleicher Höhe zu einem Matrizentisch T des nicht näher dargestellten Matrizenträgers. Jeder Grünling kann somit in nachfolgend beschriebener Weise in einer Horizontalebene bis zu der zugehörigen Aufnahmekammer transportiert werden.
  • Die Zuführeinrichtung weist auf jeder Seite jeweils eine Greifeinrichtung 12 auf, die mittels jeweils eines Kreuzschlittens 13 in der Horizontalebene sowohl in Querrichtung Q längs einer Koordinatenachse X als auch in Längsrichtung der Matrize 1 längs eines Pfeils L und längs einer Koordinatenachse Y verfahrbar ist. Die beiden Greifeinrichtungen 12 sind mit ihren Kreuzschlitten 13 durch eine Antriebseinheit in den genannten Richtungen beweglich, die durch eine zentrale Steuereinheit S gesteuert wird. Die Antriebseinheit kann in nicht näher dargestellter Weise entweder ein synchrones Verfahren der beiden Kreuzschlitten 13 vornehmen oder durch Aufteilung in zwei unabhängige Antriebsteile für jede Greifeinrichtung 12 ein unabhängiges Verfahren jedes Kreuzschlittens 13 auf der jeweiligen Seite ermöglichen.
  • Jede Greifeinrichtung 12 weist einen Aufnahmebereich 16 bis 18 für jeweils einen Grünling G auf. Der Aufnahmebereich ist auf drei Seiten durch einen Anschlagwinkel 16, 17 und eine Kolbenstirnfläche eines Greifkolbens 18 begrenzt. Der Aufnahmebereich weist – der Förderbahn 14 zugewandt – eine offene Seite auf, über die der jeweilige Grünling G in den Aufnahmebereich hineingelangt. Der Anschlagwinkel 16, 17 ist durch eine relativ zu einer horizontalen Tischfläche des Matrizentisches T und der Matrize 1 rechtwinklig nach oben ragende und demzufolge vertikal ausgerichtete Anschlagfläche 16 einerseits gebildet, die exakt in einer vertikalen Querebene und damit parallel zu der Koordinatenachse X ausgerichtet ist. Die Positionierung der Anschlagfläche 16 relativ zu der Koordinatenachse X ist vermessen. Hierzu wird ein relativ zu der Matrize 1 ortsfestes Koordinatensystem mit den Koordinatenachsen X und Y gebildet, in dem die beiden Aufnahmekammern 11 mit exakten Koordinatenpunkten definiert sind. Jeder Anschlagwinkel 16, 17 jeder Greifeinrichtung 12 weist zudem eine längsverlaufende, vertikale Anschlagfläche 17 auf, die in Y-Richtung ausgerichtet ist und gemeinsam mit der Anschlagfläche 16 den Anschlagwinkel 16, 17 bildet. Auch die Koordinatenposition der Anschlagfläche 17 ist definiert, so dass der Anschlagwinkel vorgegebene Koordinaten aufweist. Die ändern sich bei einer Bewegung des Kreuzschlittens 13. Die Bewegung des Kreuzschlittens 13 und damit auch die Bewegung der jeweiligen Greifeinrichtung 12 wird wegmäßig durch die Steuereinheit S erfasst und auf das in einem entsprechenden Datenverarbeitungsprogramm der Steuereinheit S abgelegte Koordinatensystem X/Y abgestimmt, so dass die momentanen Positionen der Greifeinrichtungen koordinatenmäßig erfassbar sind. In dem Datenverarbeitungsprogramm sind auch die Koordinaten der Aufnahmekammern 11 und die Anfangspositionen der Anschlagwinkel 16, 17 abgespeichert. Da somit auch die Koordinaten der Anschlagwinkel 16, 17 definiert sind, ist die jeweilige, momentane Position jedes Anschlagwinkels 16, 17 relativ zu den ebenfalls koordinatenmäßig erfassten Aufnahmekammern 11 zu jedem Zeitpunkt definiert.
  • Wie anhand der 3a bis 6 erkennbar ist, fährt jede Greifeinrichtung 12 den Übergabeabschnitt 15 so an, dass der jeweilige Grünling G frei in den Aufnahmebereich der Greifeinrichtung gelangt (3a, 3b). Anschließend wird jede Greifeinrichtung 12 in Y-Richtung soweit verfahren, bis der Grünling G an der Anschlagfläche 16 zur Anlage kommt (4a, 4b). Vorzugsweise entspricht die Y-Koordinate der Anschlagfläche 16 bereits der Y-Koordinate des zur Koordinatenachse X (2) gewandten, kurzen Randabschnittes jeder Aufnahmekammer 11. Nun werden die beiden Greifeinrichtungen 12 ausschließlich in X-Richtung, d.h. in Richtung der Pfeile Q zur Mitte hin und damit zur Matrize 1 hin bewegt. Gleichzeitig werden die Greifkolben in Richtung der Anschlagflächen 17 bewegt, wodurch jeder Grünling G längs der Anschlagfläche 16 auch an die Anschlagfläche 17 gedrückt wird. Sobald nun die beiden Greifeinrichtungen 12 soweit zur Mitte hin verfahren sind, dass die Koordinaten der Anschlagfläche 17 mit den Koordinaten der einander zugewandten Längsränder beider Aufnahmekammern 11, die in Y-Richtung verlaufen, fluchten, haben die beiden Grünlinge G zwangsläufig exakt ihre bündig mit der jeweiligen Aufnahmekammer 11 fluchtende Position erreicht, in der sie in die Aufnahmekammern 11 abgesenkt werden können. In jeder Aufnahmekammer 11 sind die Unterstempel 4 soweit nach oben gefahren, dass ihre Stempelstirnflächen mit der Matrizenoberfläche fluchten. Durch ein Öffnen der Greifeinrichtungen, d.h. durch ein Zurückfahren der Greifkolben 18 werden somit die Grünlinge G in einfacher Weise auf den hochgefahrenen Stempelstirnflächen der Unterstempel 4 abgelegt. Ein abschließendes Absenken der Unterstempel 4 bewirkt automatisch ein Eintauchen der Grünlinge G in die Aufnahmekammern 11. Nun kann ein entsprechender Drucksintervorgang beginnen, indem die Oberstempel 3 von oben her in die Aufnahmekammern 11 einfahren und auf die Grünlinge den entsprechenden Pressdruck ausüben. Als Gegenhalter dienen die Unterstempel 4. Bereits bei der Zuführung der Grünlinge G befindet sich die Matrize 1 auf Sintertemperatur. Die Matrize 1 wird auf dieser Sintertemperatur auch für nachfolgende Zuführvorgänge von Grünlingen G und für entsprechende Auswerfvorgänge der fertig gesinterten Werkzeugsegmente gehalten. In nicht näher dargestellter Weise ist bei der vorliegenden Ausführungsform vorgesehen, dass bereits während des Drucksintervorganges durch die Greifeinrichtungen 12 zwei weitere Grünlinge G ergriffen und in eine Warteposition unmittelbar vor den Aufnahmekammern 11 bewegt werden. Sobald die fertiggesinterten Werkzeugsegmente nach oben ausgestoßen und durch nicht näher dargestellte Greifelemente entfernt worden sind, können die bereits in die Warteposition gebrachten Grünlinge mit äußerst geringem Zeitaufwand auf die Unterstempel gebracht und für einen nachfolgenden Sintervorgang in die Aufnahmekammern 11 abgesenkt werden. Dadurch wird ein beschleunigter Sinterzyklus erzielt.
  • Die Steuereinheit S steuert die Antriebseinheit. Dies ist schematisch durch die Steuerleitungen S1 und S2 dargestellt. Die Steuereinheit S umfasst eine Datenverarbeitungsanlage. Die Datenverarbeitungsanlage arbeitet mit dem auch als Steuerprogramm bezeichneten Datenverarbeitungsprogramm, in dem die zuvor angesprochenen Verfahrensschritte unter Zuhilfenahme des Koordinatensystems wegabhängig vorgegeben sind. Durch die beschriebene Ausführung wird eine Sensorik zur Erfassung der Position jedes Grünlings G auf dem Übergabeabschnitt 15 entbehrlich. Dadurch, dass jeder Grünling G in den Anschlagwinkel hineingezwungen wird, ist zwangsläufig die exakte Position jedes Grünlings G relativ zu der Matrize 1 erfasst, ohne dass eine spezielle Erfassungssensorik für jeden Grünling G benötigt wird.

Claims (11)

  1. Vorrichtung zum Herstellen diamanthaltiger Werkzeugsegmente mit einer durch eine Heizeinrichtung erhitzbaren Matrizenanordnung in der wenigstens eine zu wenigstens einer Seite hin offene Aufnahmekammer vorgesehen ist, der wenigstens ein in die Aufnahmekammer eintauchbarer Pressstempel zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere nebeneinander angeordnete Aufnahmekammern (11) vorgesehen sind, und dass mehrere Pressstempel (3, 4) für die wenigstens zwei Aufnahmekammern (11) in jeweils einer Trägereinheit (2) parallel nebeneinander angeordnet und durch die Trägereinheit (2) gemeinsam beweglich sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Stellmittel (7) an der Trägereinheit (2) vorgesehen sind, die den Abstand der Pressstempel (3, 4) zueinander so einstellen, dass der Abstand identisch ist zu einem Abstand der Aufnahmekammern (11) zueinander in heißem Zustand der Matrizenanordnung (1).
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Greifermittel (17, 18) vorgesehen sind, um Grünlinge (G) den Aufnahmekammern (11) zuzuführen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuereinheit (S) vorgesehen ist, die die Greifermittel längs und quer zu einer Mittellängsachse wenigstens einer Aufnahmekammer (11) verstellt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifermittel zwei rechtwinklig zueinander ausgerichtete Anschlagflächen (16, 17) aufweisen, die einen Anschlagwinkel bilden, in dem jeder Grünling (G) bei einer Bewegung der Greifermittel aufgenommen wird.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (S) ein Steuerprogramm aufweist, das für die Greifermittel eine Bewegung in einem kartesischen Koordinatensystem definiert, in dem den Aufnahmekammern (11) der Matrizenanordnung (1) und jedem Anschlagwinkel (16, 17) der Greifermittel jeweils definierte Koordinaten zugeordnet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerprogramm derart gestaltet ist, dass die Greifermittel unmittelbar vor der jeweiligen Aufnahmekammer (11) in einer Warteposition positionierbar sind, die mit einer Ordinaten- oder Abszissenposition eines Koordinatenpunktes der zugehörigen Aufnahmekammer (11) übereinstimmt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuerprogramm derart gestaltet ist, dass die Greifermittel den jeweiligen Grünling (G) freigeben, sobald der Grünling (G) seine Übergabeposition unmittelbar fluchtend über der Aufnahmekammer (11) erreicht hat.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinrichtung die Matrizenanordnung (1) während des Zuführvorganges eines jeweiligen Grünlings zumindest weitgehend auf Sintertemperatur hält.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Matrize (1) auf wenigstens einer Stirnseite mit einer Isolationsschicht (10) aus einem thermisch nicht leitenden Werkstoff versehen ist.
  11. Verfahren zum automatischen Zuführen von Grünlingen (G) zu wenigstens eine Aufnahmekammer (11) einer Matrizenanordnung (1) einer Drucksintervorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Grünling (G) auf einer Unterlage bereitgehalten wird, dass ein Anschlagwinkel den Grünling (G) solange in Richtung der Aufnahmekammer (11) verschiebt, bis der Grünling (G) an dem Anschlagwinkel (16, 17) bündig anliegt, und dass anschließend der Grünling (G) in der bündig anliegenden Transportstellung an dem Anschlagwinkel (16, 17) fixiert und gemeinsam mit dem Anschlagwinkel der Aufnahmekammer (11) zugestellt wird.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102009053570A1 (de) * 2009-10-19 2011-04-21 Dr. Fritsch Sondermaschinen Gmbh Kaltpresse und Verfahren zur Herstellung von Grünlingen

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