DE102004006273A1 - Warenpräsentationsbodensystem - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Warenpräsentationsbodensystem, bestehend aus wenigstens zwei Stellschienen und wenigstens zwei, mit den Stellschienen verbindbaren und/oder verbundenen Konsolen, beschrieben. DOLLAR A Erfindungsgemäß DOLLAR A a) ist zwischen jeweils wenigstens zwei Konsolen (1, 1a) wenigstens ein Querträger (2, 2a) angeordnet und DOLLAR A b) der oder die Querträger (2, 2a) sind für die Aufnahme eines Warenpräsentationsbodens (3, 3a, 3b, ...) ausgebildet. DOLLAR A Hierbei besteht der oder wenigstens einer der Warenpräsentationsböden (3, 3a, 3b, ...) aus einer Rahmenkonstruktion (6, 6a, 6b), in die eine oder mehrere, die eigentliche Warenpräsentationsfläche bildenden Einsätze (7, 7a, 7b) eingesetzt und/oder einsetzbar sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Warenpräsentationsbodensystem, bestehend aus wenigstens zwei Stellschienen und wenigstens zwei, mit den Stellschienen verbindbaren und/oder verbundenen Konsolen.
- Ferner betrifft die Erfindung ein Warenpräsentationsmöbel, welches wenigstens einen Warenpräsentationsboden aufweist.
- Bei gattungsgemäßen Warenpräsentationsbodensystemen werden die einzelnen Warenpräsentationsböden unmittelbar auf den Konsolen angeordnet bzw. an diesen befestigt. Herkömmliche Warenpräsentationsböden bestehen im Regelfall aus einem (mehrmals) gekanteten Blechmaterial. Bisher werden für unterschiedliche Warenpräsentationsmöbeltypen auch unterschiedliche Warenpräsentationsbodensysteme verwendet.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Warenpräsentationsbodensystem anzugeben, dessen Variabilität gegenüber dem bekannten Stand der Technik erhöht und das in Form eines Baukastensystems eine individuelle Gestaltung unterschiedlichster Warenpräsentationsmöbel im Hinblick auf die Anordnung der Warenpräsentationsböden ermöglicht.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Warenpräsentationsbodensystem vorgeschlagen, das dadurch gekennzeichnet ist, dass
- a) zwischen jeweils wenigstens zwei Konsolen wenigstens ein Querträger angeordnet ist und
- b) der oder die Querträger für die Aufnahme eines Warenpräsentationsbodens ausgebildet sind.
- Das erfindungsgemäße Warenpräsentationsbodensystem sowie weitere Ausgestaltungen desselben, die Gegenstände der Unteransprüche darstellen, seien im Folgenden anhand der in den
1 bis6 dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. - Die
1 zeigt die wesentlichen Elemente des erfindungsgemäßen Warenpräsentationsbodensystems; dies sind wenigstens zwei, mit Stellschienen10 und10a verbindbaren und/oder verbundenen Konsolen1 und1a , die im Regelfall in die Stellschienen10 und10a eingehängt werden. - Erfindungsgemäß werden nunmehr zwischen jeweils wenigstens zwei Konsolen
1 und1a ein oder mehrere Querträger2 und2a angeordnet. - Hierbei ist die Verbindung zwischen den Konsolen
1 und1a und dem oder den Querträgern2 und2a vorzugsweise als eine Steckverbindung ausgebildet. - Ferner weisen die Querträger
2 und2a – wie in der1 dargestellt – vorzugsweise ein Hutschienenprofil auf. - Der oder die Querträger
2 und2a sind erfindungsgemäß für die Aufnahme eines Warenpräsentationsbodens3 ausgebildet. Die Anzahl und/oder die gewählte Konstruktion der Querträger2 und2a bestimmen die Tragfähigkeit des Warenpräsentationsbodensystems. - Herkömmliche Warenpräsentationsmöbel weisen im Regelfall Standardlängen von 1250 oder 1875 mm auf. Entsprechend sind die in ihnen angeordneten Stellschienen, in denen die Konsolen eingehängt werden, ebenfalls in regelmäßigen, den Standardlängen der Warenpräsentationsmöbel entsprechenden Abständen angeordnet. Folglich werden auch die vorerwähnten Querträger
2 und2a sowie die Warenpräsentationsböden3 ,3a ,3b , ... diese Standardlängen aufweisen. Mittels eines derartigen Baukastensystems können unterschiedlich lange Warenpräsentationsmöbel sowie unterschiedliche Warenpräsentationsmöbeltypen mit den gleichen Stellschienen, Konsolen, Querträgern sowie Warenpräsentationsböden ausgestattet werden. Dies führt zu einer deutlichen Kostenreduzierung der vorgenannten Bauteile, da beispielsweise die Anzahl unterschiedlicher Warenpräsentationsböden verringert werden kann. - In der
2 dargestellt sind Warenpräsentationsböden aus unterschiedlichen Materialien, nämlich aus Holz3a , Glas3b sowie in Form eines Gitters3c . - Die in der
3 dargestellten Warenpräsentationsböden bestehen aus einem Kunststoffmaterial3d , aus Papier bzw. Pappe3e sowie aus Bambus3f . Um die Tragfähigkeit der Warenpräsentationsböden zu erhöhen sowie ihr Gewicht zu reduzieren, können die Warenpräsentationsböden – wie in der3 anhand der Warenpräsentationsböden3e und3f gezeigt – entsprechende Rippen- oder Wabenkonstruktionen aufweisen. - Wie in der
4 dargestellt, kann ein Warenpräsentationsboden3a auch zumindest teilweise aus einem transparenten Material5 bestehen. - Diese Ausführungsform macht insbesondere dann Sinn, wenn beispielsweise wie in der
4a dargestellt, eine Beleuchtungsvorrichtung4 – beispielsweise eine Leuchtstoffröhre – vorgesehen ist, die der Beleuchtung des Bereiches unterhalb des Warenpräsentationsbodens3a dient, die aber aufgrund der teilweise transparenten Ausbildung5 des Warenpräsentationsbodens3a nunmehr auch die auf ihm angeordnete Ware zu beleuchten vermag. - Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Warenpräsentationsbodensystem besteht wenigstens einer der Warenpräsentationsböden aus einer Rahmenkonstruktion, in die eine oder mehrere, die eigentliche Warenpräsentationsfläche bildende Einsätze eingesetzt bzw. einsetzbar sind.
- Diese Ausführungsform des erfindungsgemäßen Warenpräsentationsbodensystems ist in der
5 dargestellt. Hierbei sind zunächst drei unterschiedliche Rahmenkonstruktionen6 ,6a und6b dargestellt, wobei beispielsweise in die Rahmenkonstruktion6 unterschiedliche Einlagen7 ,7a und7b , die dann die eigentliche Warenpräsentationsfläche bilden, einsetzbar sind. Hierbei ist die Einlage7a in Form eines Warenkorbes, die Einlage7b in Form eines Warenpräsentationsbodens und die Einlage7 in Form eines Warenpräsentationsbodens mit Haken9 ausgebildet. - Mittels dieser Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Warenpräsentationsbodensystems ist eine individuelle Gestaltung einzelner Warenpräsentationsböden beziehungsweise -ebenen innerhalb eines Warenpräsentationsmöbels realisierbar. Eine derartige Ausführungsform macht insbesondere im so genannten Convenience-Bereich, wo innerhalb eines Warenpräsentationsmöbels oftmals unterschiedlichste Waren präsentiert werden, Sinn.
- Das erfindungsgemäße Warenpräsentationsbodensystem weiterbildend wird vorgeschlagen, dass – wie in der
6 dargestellt – die Längsseiten8 und8a wenigstens eines Warenpräsentationsbodens3g unterschiedliche Höhen aufweisen. - Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Warenpräsentationsbodensystems ermöglicht eine höhere Flexibilität der Warenpräsentationsböden, da durch ein Wenden eines derartigen Warenpräsentationsbodens zwei unterschiedliche Fronthöhen realisiert werden können.
- Wie bereits erwähnt betrifft die Erfindung ferner ein Warenpräsentationsmöbel, welches wenigstens einen Warenpräsentationsboden aufweist.
- Erfindungsgemäß weist das Warenpräsentationsmöbel wenigstens ein erfindungsgemäßes Warenpräsentationsbodensystem auf.
Claims (9)
- Warenpräsentationsbodensystem, bestehend aus wenigstens zwei Stellschienen und wenigstens zwei, mit den Stellschienen verbindbaren und/oder verbundenen Konsolen, dadurch gekennzeichnet, dass a) zwischen jeweils wenigstens zwei Konsolen (
1 ,1a ) wenigstens ein Querträger (2 ,2a ) angeordnet ist und b) der oder die Querträger (2 ,2a ) für die Aufnahme eines Warenpräsentationsbodens (3 ,3a ,3b , ...) ausgebildet sind. - Warenpräsentationsbodensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der oder wenigstens einer der Querträger (
2 ,2a ) Mittel zur Aufnahme einer Beleuchtungsvorrichtung (4 ) aufweist. - Warenpräsentationsbodensystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Warenpräsentationsböden (
3 ,3a ,3b , ...) aus identischen oder unterschiedlichen Materialien, insbesondere aus Blech, Kunststoff, Papier bzw. Pappe, Holz, Bambus oder Glas, bestehen. - Warenpräsentationsbodensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der oder wenigstens einer der Warenpräsentationsböden (
3 ,3a ,3b , ...) aus einer Rahmenkonstruktion (6 ,6a ,6b ), in die eine oder mehrere, die eigentliche Warenpräsentationsfläche bildenden Einsätze (7 ,7a ,7b ) eingesetzt und/oder einsetzbar sind, besteht. - Warenpräsentationsbodensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der oder wenigstens einer der Warenpräsentationsböden (
3 ,3a ,3b , ...) zumindest teilweise aus einem transparenten Material (5 ) bestehen. - Warenpräsentationsbodensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsseiten (
8 ,8a ) des oder wenigstens eines Warenpräsentationsbodens (3 ,3a ,3b , ...) unterschiedliche Höhen aufweisen. - Warenpräsentationsbodensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen den Konsolen (
1 ,1a ) und dem oder den Querträgern (2 ,2a ) als eine Steckverbindung ausgebildet ist. - Warenpräsentationsbodensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Querträger (
2 ,2a ) ein Hutschienenprofil aufweisen. - Warenpräsentationsmöbel, welches wenigstens einen Warenpräsentationsboden aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Warenpräsentationsmöbel wenigstens ein Warenpräsentationsbodensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6 aufweist.
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