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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einem Dach und einer am Dach angeordneten Staueinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Aus der
DE 25 15 397 A1 ist ein Kraftfahrzeug
1 bekannt, bei dem eine Staueinrichtung durch eine unter einem gewölbten Bereich des Dachs flexible aufgespannte Wand gebildet ist. Die flexible Wand begrenzt mit dem Dach einen einseitig offenen Stauraum zur Aufnahme von Gegenständen. Sie weist einen flexiblen Randbereich auf, der eine schmale Öffnung zwischen der Wand und dem Fahrzeugdach begrenzt, durch die Gegenstände in den Stauraum eingefüllt bzw. aus diesem entnommen werden können. Durch Greifen des Randbereichs mit einer Hand und Ziehen kann man zwar die Öffnung lokal verbreitern, doch läuft sie in jedem Fall zu ihren Enden hin spitz zu, so dass es – zumal wenn ein Benutzer eine Hand zum Aufziehen der Öffnung benötigt – schwierig ist, Gegenstände in den Stauraum einzulegen, die auch nur entfernt dessen Breite erreichen. Eine Person, die Gegenstände in den Stauraum einlegen bzw. aus ihm entnehmen möchte, braucht daher eine Hand, um den Stauraum offen zu halten und hat zum Handhaben der Gegenstände nur eine Hand zu Verfügung. Die Staueinrichtung ist daher nur für kleine und leichte Gegenstände geeignet, die sicher mit einer Hand gehandhabt werden können.
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Ein Fahrzeug mit einer am Fahrzeugdach angeordneten Staueinrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zeigt die
DE 41 16 758 C2 . Die steife, zwischen einer dem Dach benachbarten Stellung und einer vom Dach beabstandeten Stellung bewegliche Wand ist bei der Staueinrichtung gemäß dieser Schrift durch den Boden eines schwenkbar an einer Innenauskleidung des Fahrzeugdaches montierten Kastens gebildet. Das Innere des Kastens bildet den Stauraum. In der dem Dach benachbarten Stellung der Wand ist der Stauraum von der Wand verschlossen, während verstaute Gegenstände in dem Stauraum aufgenommen sind. In der vom Dach beabstandeten Stellung der Wand ist der Stauraum offen, so dass Gegenstände in ihn eingelegt oder aus ihm entnommen werden können. Der in der beabstandeten Stellung vorhandene Raum zwischen dem Kasten und dem Fahrzeugdach trägt zum Stauraum nicht bei, denn dort können keine Gegenstände untergebracht werden, ohne herabzufallen. Auch die Staueinrichtung nach dieser Schrift ist zur Aufnahme kleiner und leichter Gegenstände ausgelegt. Für größere Gegenstände müßte eine solche Staueinrichtung einen entsprechend großen Stauraum bzw. einen Hohlraum mit entsprechend großer Breite und Tiefe in der Innenauskleidung aufweisen. Aufgrund der beschränkten Dicke der Innenauskleidung ist ein solch großer Hohlraum jedoch nicht machbar; er würde an der in
DE 41 16 758 C2 betrachteten Position auch die freie Sicht des Fahrers beeinträchtigen.
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Aus der
DE 102 36 595 A1 ist eine aus einem Schaumkunststoff geformte Innenschale für ein Fahrzeugdach bekannt, die mit einer Klappe versehen ist, die wahlweise von einer Nichtgebrauchslage in eine Gebrauchslage und umgekehrt bewegbar ist. Vorzugsweise dient die Klappe als Sonnenblende oder ermöglicht den Zugang zu einem in der Innenschale ausgebildeten Hohlraum. Zum Festhalten der Klappe in der geschlossenen Stellung ist dabei im Bereich deren Schwenkachse eine ortsfeste Rastnut vorgesehen, in die eine an der Klappe angeordnete Rastnase einrastbar ist.
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Als Stauraum für Gegenstände ist diese bekannte Innenschale kaum nutzbar, da diese in der Schale nur in deren geschlossener Stellung sicher gehalten sind, so dass die gleichzeitige Nutzung als Sonnenblende nicht möglich ist.
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US 2 947 585 A offenbart ein Kraftfahrzeug, bei dem ein Tablett zwischen einer am Dachhimmel fixierten Stellung und einer an Gurten vom Dachhimmel herabhängenden Stellung verstellbar ist. Auch wenn man den Raum zwischen dem herabhängenden Tablett und dem Dachhimmel als Stauraum auffasst, ist dieser nicht seitlich begrenzt. Da das Tablett an den Gurten frei pendelnd beweglich ist, ist es allenfalls bei stehendem Fahrzeug zum Abstellen von Gegenständen nutzbar, nicht aber zur Unterbringung von Gepäck während der Fahrt.
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Wünschenswert wäre ein Kraftfahrzeug mit einer einfach handzuhabenden Staueinrichtung zum Verstauen auch größerer Gegenstände unter dem Fahrzeugdach.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Staueinrichtung zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch das Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Während bei
DE 41 16 758 C2 der normale Nutzungszustand des Stauraums der zugeklappte Zustand, d. h. die dem Dach benachbarte Stellung ist, und die beabstandete Stellung im Wesentlichen nur zum Be- und Entladen eingenommen wird, ist erfindungsgemäß die beabstandete Stellung der normale Nutzungszustand, und die benachbarte Stellung wird im Wesentlichen nur bei Nichtgebrauch der Staueinrichtung eingenommen, da der in dieser Stellung wesentlich verkleinerte bis gänzlich verschwundene Stauraum eine Nutzung der Staueinrichtung allenfalls mit starken. Einschränkungen zulässt.
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Die Bodenplatte ist in der dem Dach benachbarten Stellung festlegbar, um sie in dieser Stellung entgegen der Schwerkraft zu halten. Zum Halten in der beabstandeten Stellung kann das Gewicht der Bodenplatte ausreichen. Deshalb und aufgrund der Steife der Bodenplatte braucht die Ladeöffnung nicht mit der Hand offengehalten zu werden, und ein Benutzer hat beide Hände zum Be- und Entladen frei. In der benachbarten Stellung der Bodenplatte schränkt die Staueinrichtung bei Nichtbenutzung weder einen Kopfraum von Fahrzeuginsassen noch eine Sicht nach hinten unnötig ein.
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Um im Stauraum abgelegte Gegenstände darin zu halten und ein Herausfallen dieser Gegenstände an einer offenen Seite des Stauraums zu verhindern, ist vorzugsweise wenigstens ein Haltemittel vorgesehen, das die offene Seite kreuzend platzierbar ist. Bei diesem Haltemittel kann es sich beispielsweise um eine Haltelasche oder eine Schlaufe handeln.
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Wenigstens ein Verschlussmittel kann zum Festlegen der Bodenplatte in der dem Dach benachbarten Stellung vorgesehen sein. Bei dem Verschlussmittel kann es sich um einen Druckknopf und/oder ein Klettband und/oder einen Magneten und/oder einen Reißverschluss und/oder einen Drehverschluss handeln. Es können eines oder mehrere Verschlussmittel vorgesehen sein. Sind mehrere Verschlussmittel vorgesehen, so können diese von verschiedener Art sein, z. B. ein oder mehrere Reißverschlüsse und ein oder mehrere Drehverschlüsse.
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Die den Stauraum an wenigstens einer Seite verschließende Wand kann durch einen Frosch gebildet sein. Der Frosch gestattet eine Bewegung der Bodenplatte zwischen der benachbarten und der abgestellten Stellung, wobei er jeweils auseinandergefaltet bzw. zusammengefaltet wird, und hält dabei die Seite, an der er angebracht ist, geschlossen.
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Besonders bevorzugt ist wenigstens eines der Scharniere aus einem Textilmaterial. Dieses Textilmaterial kann gleichzeitig einen Überzug für die Bodenplatte und/oder die Wand bilden. Beispielsweise kann zur Bildung eines solchen Scharniers ein Textilüberzug der Wand auf einfache Weise abgenäht sein.
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Bei der Bodenplatte bzw. der Wand kann es sich um eine Kunststoffplatte oder eine Kartonplatte handeln.
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Ganz besonders bevorzugt ist die Staueinrichtung einer Ladeklappe des Kraftfahrzeugs benachbart in einem heckseitigen Bereich des Dachs angeordnet. Diese Anordnung gewährleistet eine leichte Zugänglichkeit zur Staueinrichtung bzw. zu deren Stauraum, wodurch über die Ladeklappe ein bequemes Befüllen bzw. Entnehmen von großen, schweren und unhandlichen Gegenständen in oder aus dem Stauraum ermöglicht ist.
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Ebenfalls bevorzugt ist die Staueinrichtung über einer hintersten Sitzreihe des Kraftfahrzeuges an dessen Dach angeordnet. Wenn diese hinterste Sitzreihe von kleinen Kindern benutzt wird, ist deren Kopffreiheit durch die Staueinrichtung selbst in der vom Dach beabstandeten Stellung der Wand nicht eingeschränkt. Wenn Erwachsene die hinterste Sitzreihe nutzen, kann die Wand in ihre dem Dach benachbarte Stellung gebracht werden. Besonders sinnvoll ist dies bei einer Großraumlimousine, bei der die hinterste Sitzreihe herausnehmbar ist, um die Heckzone der Fahrgastzelle je nach Bedarf für Fracht oder für Passagiere zu nutzen. Wenn die hintere Sitzreihe eingebaut ist, ist häufig auch viel Gepäck für die Passagiere zu befördern, gleichzeitig ist der dafür zur Verfügung stehende Laderaum besonders knapp, so dass die erfindungsgemäße Staueinrichtung ein hier besonders starkes Bedürfnis der Anwender erfüllt.
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Um die Staueinrichtung in einer Fahrgastzelle aus ästhetischen Gründen optisch zu kaschieren, kann die Staueinrichtung wenigstens teilweise mit einem gleichen Überzug wie die Innenseite des Dachs versehen sein. Sofern die Staueinrichtung über mittels Scharnieren angelenkte Wände verfügt, kann dieser Überzug wie oben beschrieben auch zur Bildung der Scharniere verwendet werden.
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Bevorzugt umfasst das Dach ein äußeres Dachblech und wenigstens ein Auskleidungselement, das die Innenseite des Dachblechs wenigstens teilweise auskleidet um einen Innen-Dachhimmel zu bilden. In dem Auskleidungselement ist eine Vertiefung zur wenigstens teilweisen Aufnahme der Staueinrichtung bei Nichtgebrauch vorgesehen. So kann zum Beispiel eine Staueinrichtung derart ausgeführt sein, dass sie dann, wenn die Wand in der dem Dach benachbarten Stellung befindlich ist, vollständig in der Vertiefung aufgenommen und einer Oberflächenkontur des Auskleidungselementes angepasst ist, um die Staueinrichtung zu kaschieren.
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Da das Auskleidungselement am Boden der die Wand aufnehmenden Vertiefung funktionslos ist, kann dort in ihm eine zusätzliche Vertiefung gebildet sein, die als ein Rest des Stauraums auch in der dem Dach benachbarten Stellung der Wand bestehen bleibt, oder es kann dort – eventuell bis auf als Anschlag für die Wand in der dem Dach benachbarten Stellung dienende Randbereiche – gänzlich ausgespart werden, um so den nutzbaren Stauraum zu vergrößern.
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Das Auskleidungselement kann aus einem Hartschaum bestehen. Bei dem Hartschaum kann es sich um einen Polyurethan-Schaum handeln. Darüber hinaus kann der Hartschaum faserverstärkt, besonders bevorzugt glasfaserverstärkt, sein, um seine Zähigkeit zu erhöhen.
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Ganz besonders bevorzugt umfasst die Staueinrichtung wenigstens einen in dem Auskleidungselement eingebetteten Befestigungsanker, der formschlüssig in dem Auskleidungselement gehalten ist. Ein solcher Befestigungsanker erspart zusätzliche Befestigungsmittel, wie z. B. Haltebleche, Dachspriegel, Blechklammern, Schrauben oder Klipse zur Befestigung der Staueinrichtung im Fahrzeug. Darüber hinaus ist es möglich, die Staueinrichtung vor einem Zusammenbau einer Karosserie des Kraftfahrzeuges im Auskleidungselement zu befestigen, so dass die Staueinrichtung schon beim Zusammenbau der Karosserie am Dach befestigt ist. Nacharbeiten zum Anbringen der Staueinrichtung in dem zusammengefügten Kraftfahrzeug, wie sie bei der bekannten Staueinrichtung notwendig sind, entfallen hierdurch. Dies wirkt sich günstig auf die Fertigungskosten des Kraftfahrzeuges aus. Beispielsweise kann der Befestigungsanker im Falle eines Auskleidungselements aus Hartschaum schon bei Herstellen des Auskleidungselements in den noch nicht ausgehärteten Hartschaum eingebettet werden. Nach Aushärten des Hartschaumes ist der Befestigungsanker dann von diesem formschlüssig gehalten. Zusätzlich zur formschlüssigen Halterung kann eine Klebewirkung aufgrund von starken Adhäsionskräften zwischen dem Befestigungsanker und dem Hartschaum oder aufgrund eines zusätzlichen zwischen den beiden aufgebrachten Klebemittels die Halterung des Befestigungsankers im Hartschaum begünstigen.
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Sofern die Staueinrichtung über Scharniere verfügt, ist es möglich, den Befestigungsanker an einem der Scharniere anzuordnen. Der Befestigungsanker kann aber auch an einem der Verschlussmittel angeordnet sein. Bei dem Befestigungsanker kann es sich zum Beispiel um einen Textilstreifen handeln. Beispielsweise ist es aufgrund der einfachen Ausführbarkeit besonders vorteilhaft, das zweite Scharnier als Textilstreifen auszubilden, von dem ein als Befestigungsanker dienender Endabschnitt in dem Auskleidungselement eingebettet und in diesem formschlüssig gehalten ist. Handelt es sich bei dem Verschlussmittel ferner um einen Reißverschluss, dann kann auch ein Endabschnitt einer der Textilfahnen des Reißverschlusses als ein solcher Befestigungsanker dienen.
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Zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele sollen die Erfindung weiter verdeutlichen. Sie werden im Folgenden unter Zuhilfenahme von Zeichnungen erläutert.
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Dabei zeigen:
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1 einen nicht erfindungsgemäßen Dachhimmel mit einer Staueinrichtung in einem geöffneten Zustand;
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2 eine vergrößerte Darstellung der Staueinrichtung;
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3 einen Teil eines Reißverschlusses der Staueinrichtung;
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4 einen Schnitt entlang der Linie X-X in 3;
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5 die Staueinrichtung in einem geschlossenen Zustand;
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6 eine erfindungsgemäße Ausgestaltung eines Dachhimmels mit einer Staueinrichtung in einem geöffneten Zustand;
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7 einen Schnitt durch die Staueinrichtung aus 6 im geöffneten Zustand;
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8 die Staueinrichtung aus 6 in einem geschlossenen Zustand;
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9a einen geöffneten Drehverschluss; und
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9b einen verriegelten Drehverschluss.
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1 zeigt ein Auskleidungselement, das einteilig zusammenhängend einen vollständigen Dachhimmel 12 bildet. An seiner Unterseite ist als Staueinrichtung in einem heckseitigen Bereich eine Tasche 2 angebracht. Die Tasche 2 ist in 1 in einem geöffneten Zustand dargestellt. Der Dachhimmel 12 ist aus einem glasfaserverstärkten Polyurethan-Hartschaum hergestellt und wird auf bekannte Weise an einem Dachblech einer Fahrgastzelle eines Kraftfahrzeuges befestigt, wobei ein Befestigungsmittel, das zum Befestigen eines Ausstattungselements wie etwa eines Rückspiegels oder eines Haltegriffs am Dachblech dient, auch zum Halten des Dachhimmels am Dachblech genutzt wird.
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Eine vergrößerte Darstellung der Tasche 2 ist in 2 zu sehen. Die Tasche 2 umfasst eine mit einem Textilmaterial bezogene rechteckige Platte 3 aus Kunststoff oder Karton. Ein in der Darstellung der 2 geöffneter Reißverschluss 4 ist mit einer ersten Textilfahne entlang einer seitlichen Kante 8, einer heckseitigen Kante 6 und einer seitlichen Kante 9 der Platte 3 befestigt, z. B. durch Annähen an das Textilmaterial. Eine zugehörige zweite Textilfahne des Reißverschlusses 4 ist dagegen am Dachhimmel 12 befestigt. Die Art ihrer Befestigung wird unten anhand von 4 näher erläutert. Entlang einer frontseitigen vierten Kante 7 der Platte 3 erstreckt sich eine Lasche 5, vorzugsweise ein über die Kante 7 überstehender Streifen des Textilmaterials. Die Lasche 5 ist, wie anhand von 3 näher erläutert, ebenfalls am Dachhimmel 12 befestigt. Die Platte 3 wird an der frontseitigen Kante 7 von der Lasche 5 am Dachhimmel 12 gehalten, so dass ihre der Lasche 5 gegenüberliegende heckseitige Kante 6 vom Dachhimmel 12 herabhängt und die Platte 3 eine vom Dachhimmel 12 abgestellte Stellung einnimmt. An den seitlichen Kanten 8 und 9 der Platte 3 ist jeweils ein Frosch 10, eine lamellenartig faltbare Membran, die aus dem gleichen Textilmaterial bestehen kann, mit dem auch die Platte 3 bezogen ist, vorgesehen. Die beiden Frösche 10, die Platte 3 und der Dachhimmel 12 begrenzen einen keilförmigen Stauraum 11, der heckseitig eine offene Seite aufweist.
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Einen Bereich der frontseitigen Kante 7 zeigt die 3 als Schnitt in einer vergrößerten Darstellung, wobei der Dachhimmel 12 in 3 Teil eines Fahrzeugdaches 1 ist, das neben dem Dachhimmel 12 ein Dachblech 29 umfasst. Zu sehen ist in 3 die sich entlang der senkrecht zur Blattebene stehenden, frontseitigen Kante 7 der Platte 3 erstreckende Lasche 5. Diese Lasche 5 ist zum Teil in den Hartschaum eingebettet und dadurch im Hartschaum formschlüssig gehalten. Sie wirkt als ein Befestigungsanker für die Platte 3 der Tasche 2, mit dem die Platte 3 am Hartschaum gehalten ist. Wenn die Lasche 5 aus zwei Lagen des Textilmaterials gebildet ist, z. B. jeweils einer Verlängerung eines äußeren und eines inneren Bezugs der Platte 3 oder alternativ dazu als ein Textilstreifen, der an der Platte 3 befestigt und überkaschiert ist, dann kann in die Lasche 5 ein Einsatz aus einem steifen Material eingenäht sein, der in den Hartschaum eingebettet wird und so zur Verankerung beiträgt.
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Ein Schnitt entlang der in 3 eingezeichneten Linie X-X ist in 4 zu sehen. Eine von der Platte 3 abgewandte Textilfahne 13 des Reißverschlusses 4 hat einen abgewinkelten Randabschnitt, der in den Hartschaum eingebettet ist. Somit wirkt auch die Textilfahne 13 als Befestigungsanker für die Tasche 2.
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In 5 ist die Tasche 2 in einem geschlossenen Zustand gezeigt, in der sich die Platte 3 in einer dem Dachhimmel 29 benachbarten Stellung befindet. Die Platte 3 taucht in eine hierfür vorgesehene Vertiefung des Hartschaums ein, sodass ihre Außenseite mit der Oberfläche des Hartschaums bündig abschließt. In diesem Zustand ist der Reißverschluss 4 entlang der seitlichen Kanten 8, 9 und der heckseitigen Kante 6 vollständig geschlossen. Die Frösche 10 sind eingefaltet und verschwinden hinter dem geschlossenen Reißverschluss 4. Weil die Platte 3 in dieser Stellung eng am Dachhimmel 29 anliegt, verschwindet in diesem Zustand der Stauraum 11.
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Die 6, 7 und 8 zeigen ein erfindungsgemäßes Beispiel einer als Staueinrichtung an einem Fahrzeugdach 1 angeordneten Tasche 14. In 6 ist die in einem heckseitigen Bereich eines Dachhimmels 12, der Teil eines Fahrzeugdachs 1 ist, befestigte Tasche 14 in einem geöffneten Zustand dargestellt. 7 zeigt die Tasche 14 in einem seitlichen Schnitt. Schließlich ist die Tasche 14 in 8 in einem verschlossenen Zustand zu sehen.
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Zum Fahrzeugdach 1 gehört auch hier außer dem aus einem glasfaserverstärkten Polyurethan-Hartschaum gefertigten Dachhimmel 12 ein mit diesem verkleidetes Dachblech 29. Dabei weist der Hartschaum heckseitig auf Höhe der Tasche 14 eine Vertiefung 30 auf.
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Wie die zuvor beschriebene Tasche 2 umfasst auch die Tasche 14 eine Bodenplatte 15. Diese ist zwischen einer vom Fahrzeugdach 1 abgestellten Stellung, wie in den 6 und 7 dargestellt, und einer dem Fahrzeugdach 1 benachbarten Stellung, wie in 8 gezeigt, bewegbar. An einer frontseitigen Kante der Bodenplatte 15 ist eine Wandplatte 17 angeordnet. Sowohl Bodenplatte 15 als auch Wandplatte 17 sind dabei mit einem zusammenhängenden Textilüberzug 18 versehen, der zwischen der Bodenplatte 15 und der Wandplatte 17 abgenäht ist, wodurch ein Scharnier 16 gebildet ist. An einer von dem Scharnier 16 abgewandten frontseitigen Kante der Wandplatte 17 ist der Textilüberzug 18 zu einem laschenförmigen Textilstreifen 19 abgenäht. Dieser Textilstreifen 19 ist innerhalb der Vertiefung 30 wie die Lasche 5 des vorherigen Beispiels in den Hartschaum des Dachhimmels 12 eingebettet und formschlüssig darin gehalten. Er wirkt dadurch als Befestigungsanker für die Tasche 14. Weil der Textilstreifen 19 verformbar und nicht gänzlich in dem Hartschaum eingebettet ist, wirkt er gleichzeitig als Scharnier 20, mit der die Wandplatte 17 am Dachhimmel 12 angelenkt ist.
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Wie die Platten 15 und 17 ist auch der Dachhimmel 12 mit einem Textilüberzug 21 ausgekleidet. Bei den Textilüberzügen 18 und 21 handelt es sich zur Kaschierung der Tasche 14 um gleiches Material. An Seitenkanten 22 und 23 der Bodenplatte 15 sind wie im vorherigen Beispiel auch Frösche 24 vorgesehen. Im in den 6 und 7 gezeigten aufgeklappten Zustand der Tasche 14 begrenzen die Bodenplatte 15, die Wandplatte 17, die beiden seitlichen Frösche 24 und der Dachhimmel 12 einen Stauraum 25, der heckseitig eine offene Seite aufweist. An dieser offenen Seite sind als Haltelaschen 26 wirkende Textilstreifen vorgesehen, die ein Herausfallen von im Stauraum 25 abgelegten Gegenständen vermeiden sollen. Bei dem Ausführungsbeispiel der 6, 7 sind die Haltelaschen 26 schmale Streifen, die an einer an einer heckseitigen Kante der Bodenplatte 15 vorgesehenen Leiste 37 dauerhaft und an einer Dachrahmenverkleidung 31 des Fahrzeugdachs 1 lösbar, z. B. mit Hilfe von Druckknöpfen, Knebeln, Magneten oder dergleichen befestigt sind, und die gelöst werden können, um den Stauraum 25 zu be- oder entladen.
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Alternativ könnten die Streifen 26 auch zu einem breiten Band verschmolzen sein, das sich im Wesentlichen über die gesamte Breite der Bodenplatte 15 erstreckt und in der Lage ist, die offene Seite des Stauraums 25 vollständig zu verschließen.
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Die Haltelasche oder -laschen 26 könnten auch am Dachhimmel 12 bzw. an der Dachrahmenverkleidung 31 dauerhaft und an der Bodenplatte 15 bzw. der Leiste 37 lösbar befestigt sein.
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Beidseitig an jeder der seitlichen Kanten 22, 23 verfügt die Tasche 14 über jeweils einen Reißverschluss 27. Im in den 6 und 7 dargestellten geöffneten Zustand der Tasche 14 sind die Reißverschlüsse 27 ebenfalls geöffnet. Diese Reißverschlüsse 27 sind jeweils mit einer bodenplattenseitigen Textilfahne an jeweils einer der Kanten 22, 23 der Bodenplatte 15 befestigt, während die von der Bodenplatte 15 abgewandten Textilfahnen der Reißverschlüsse 27, wie in 4 gezeigt, in den Hartschaum eingebettet und formschlüssig darin gehalten sind.
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Schließlich verfügt die Tasche 14 über Drehverschlüsse 28, die in den 9a und 9b vergrößert dargestellt sind, und zwar in 9a in einem geöffneten Zustand und in 9b in einem verriegelten Zustand, jeweils bei geschlossener Tasche 14. Jeder Drehverschluß 28 ist in jeweils einem an der Dachrahmenverkleidung 31 befestigten Lager 32 um eine vertikale Achse drehbar gelagert. Der in den 9a und 9b gezeigte Drehverschluß 28 umfasst einen zylinderförmigen Schaft 33, der mit einem Endabschnitt in einem Lager 32 aufgenommen und um seine senkrecht ausgerichtete Längsachse drehbar ist, sowie einen an einem vom Fahrzeugdach 1 abgewandten Ende des Schaftes 33 angeordneten, balkenförmig quer zum Schaft 33 verlaufenden Knebel 35 mit Griff 34. Auf der Höhe des Drehverschlusses 28 ist in der Leiste 37 ein quer zur Ebene der Fig. orientierter Schlitz 36 vorgesehen, welchen der Knebel 35 in seiner in 9a gezeigten Orientierung passieren kann, in der Orientierung der 9b jedoch nicht. In der in 9a dargestellten Situation ist die Bodenplatte 15 durch den Knebel 35 nicht gehalten und kann in die vom Dach 1 beabstandete Stellung abgesenkt werden, oder durch Drehen des Knebels 35 in die Stellung der 9b kann die Bodenplatte 15 am Dachhimmel 12 verriegelt werden.
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Der Knebel 35 kann, obwohl in den Figs. nicht gezeigt, in der beabstandeten Stellung der Bodenplatte 15 auch genutzt werden, um an ihm eine Haltelasche 26 lösbar zu verankern, die zu diesem Zweck einen Schlitz entsprechend dem Schlitz 36 an ihrem freien Ende aufweist. Um die Bodenplatte 15 in mehreren unterschiedlich weit von dem Dach 1 beabstandeten Stellungen fixieren zu können, kann die Haltelasche 26 auch mit einer Mehrzahl von Schlitzen versehen sein.
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Im geschlossenen Zustand der Tasche 14 sind deren Bodenplatte 15 und die Wandplatte 17 dem Fahrzeugdach 1 benachbart und werden von der Vertiefung 30 aufgenommen, so dass der Stauraum 25 verschwindet. Eine Beweglichkeit der Bodenplatte 15 und der Wandplatte 17 zu deren Überführung aus der in den 6 und 7 gezeigten Stellung in die Stellung der 8, ist durch die Scharniere 16 und 20, die Frösche 24 und die verformbaren Haltelaschen 26 gegeben. Die seitlichen Reißverschlüsse 27 sind in 8 verschlossen.
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Die Frösche 24 sind eingefaltet und verschwinden hinter den Reißverschlüssen 27. Dank der gleichen Textilüberzüge 18 und 21 ist die Tasche 14 in diesem Zustand kaschiert und am Dachhimmel 12 auf den ersten Blick nicht auszumachen.