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Die
Erfindung betrifft einen gepflasterten Gehwegabschnitt als behindertengerechte Übergangsstelle
zwischen einer Fahrbahn und einem Geh- oder Radweg mit einer in
einem Bordstein integrierten, vom Niveau des Geh- oder Radweges
auf das Niveau der Fahrbahn abfallenden Bordsteinauffahrt für Rollstuhl-
und Rollatorfahrer und einem profilierten Aufmerksamkeitsfeld für Sehbehinderte
mit einem dem Aufmerksamkeitsfeld in Richtung der Fahrbahn vorgeordneten,
ertastbaren Bordstein.
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Bei
dem behindertengerechten Ausbau von Straßen und Gehwegen kommt es entscheidend
darauf an, dass behinderte Verkehrsteilnehmer mit unterschiedlichen
körperlichen
Behinderungen, beispielsweise Sehbehinderte oder Rollstuhlfahrer,
insbesondere im Bereich stark befahrener Straßen, besonders gesicherte Überwege über die
Fahrbahn, wie z. B. Ampelübergänge oder
Zebrastreifen, nutzen können.
Dabei sind die Übergänge zwischen dem
Gehweg bzw. Radweg und der Fahrbahn an diesen Überwegen derart zu gestalten,
dass sie einerseits für
alle Behinderten gehwegseitig leicht zugänglich sind und andererseits
die begrenzte Ausdehnung des gesicherten Übergangs berücksichtigen.
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Ein
für Sehbehinderte
gut nutzbarer Fahrbahnüberweg
muss bestimmten Anforderungen genügen, die sich beispielsweise stark
von denen unterscheiden, die Rollstuhl- und Rollatorfahrer an geeignete Überwege
stellen. So werden Sehbehinderte durch ein auf dem Gehweg vorgesehenes
profiliertes Aufmerksamkeitsfeld, welches sie mit ihrem Blindenstock
ertasten, auf einen nahen Fahrbahnüberweg hingewiesen. Anhand
der Fahrbahngeräusche
orientieren sie sich sodann in Richtung der Fahrbahn und versuchen,
den Fahrbahnrand durch Aufspüren
der Bordsteinkante mittels ihres Blindenstocks zu lokalisieren.
Sehbehinderte sind somit auf das Vorhandensein einer Bordsteinkante
angewiesen. Diese sollte mindestens 3 cm oberhalb des Fahrbahnniveaus
liegen, um Fehldeutungen vorzubeugen.
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Dagegen
stellen Bordsteinkanten auch geringer Höhe für Rollstuhlfahrer und insbesondere Rollatorfahrer
ein bisweilen unpassierbares Hindernis dar. Folglich sind Rollstuhl-
und Rollatorfahrer auf spezielle Bordsteinauffahrten angewiesen,
die idealerweise keinerlei Stufe enthalten.
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Aus
der Patentliteratur (
WO
01/57341 A1 ) sind verschiedene Bordsteinauffahrten bekannt,
die von langen Rampen gekennzeichnet sind, die im Bereich eines
dem Gehweg vorgelagerten Grünstreifens
liegen oder sich in den Gehweg hinein erstrecken. Die Rampen sind
abschüssig,
so dass Rollstuhlfahrer problemlos den Niveauunterschied zwischen
Gehweg und Fahrbahn überwinden
können. Da
die Rampen oberseitig eine bis zur Fahrbahn sich erstreckende Profilierung
haben, können
Sehbehinderte trotz fehlender Bordsteinkante das Ende der Bordsteinauffahrt
und damit auch den Anfang der Fahrbahn sicher ertasten. Schwierig
für Sehbehinderte
kann allerdings das Auffinden der Bordsteinauffahrt sein, weil der
Sehbehinderte nicht zwangsläufig auf
sie stößt. Schließlich wird
der normale Gehweg durch die Rampe eingeengt.
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Auch
sind aus der Praxis seit Jahrzehnten und der Patentliteratur Bordsteine
bekannt.
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Bei
einer aus der Praxis bekannten anderen Übergangsstelle, welche für Sehbehinderte
und Rollstuhl- bzw.
Rollatorfahrer geeignet ist, sind sowohl eine rollstuhlgerechte
Bordsteinauffahrt als auch ein an den Bordstein grenzendes Aufmerksamkeitsfeld für Sehbehinderte
vorgesehen. Diese sind in Gehwegrichtung im Abstand von einigen
Metern zueinander am Fahrbahnrand angeordnet, so dass Sehbehinderte
und Rollstuhl- bzw. Rollatorfahrer die Fahrbahn an unterschiedlichen
Stellen überqueren.
Dies führt
dazu, dass die Übergangsstelle
insgesamt relativ breit ist, was unter Sicherheitsaspekten problematisch
ist, da die Fahrer vorbeifahrender Fahrzeuge in einer entsprechend
breiten Zone mit die Fahrbahn überquerenden
Verkehrsteilnehmern rechnen müssen. Weiterhin
ist nachteilig, dass durch die verschiedenen Elemente der Übergangsstelle
diese optisch stark zergliedert ist, was ein unvorteilhaftes Straßenbild
erzeugt.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, einen gepflasterten Gehwegabschnitt
als behindertengerechte Übergangsstelle
zwischen einer Fahrbahn und einem Gehweg oder Radweg zu schaffen,
welcher von Rollstuhl- und Rollatorfahrern, Sehbehinderten und auch
anderen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen gut genutzt werden kann
und der ohne großen
Aufwand in einen bestehenden Gehweg oder Radweg eingebaut werden
kann.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
einen gepflasterten Gehwegabschnitt der eingangs genannten Art dadurch
gelöst,
dass der abschüssige Oberflächenabschnitt
der Bordsteinauffahrt eine sehbehindertengerechte Profilierung als
Ersatz für
die sonst ertastbare Kante des Bordsteins aufweist und das Aufmerksamkeitsfeld
quer zur Fahrbahn gesehen in Verlängerung der Bordsteinauffahrt
auf dem Gehweg oder Radweg angeordnet ist und sich über die
gesamte Breite des Geh- oder Radweges erstreckt.
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Durch
Zusammenführung
des Aufmerksamkeitsfeldes und der Bordsteinauffahrt kann der Einbau
der Übergangsstelle
mit nur geringem Aufwand an Erdarbeiten durchgeführt werden. Die gegenüber der
aus dem Stand der Technik bekannten Übergangsstelle stark reduzierte
Breite der erfindungsgemäßen Übergangsstelle
hat den weiteren Vorteil, dass sie auch an Stellen mit begrenztem
Platzangebot, beispielsweise in Geschäftsstraßen oder an Ampelübergängen, problemlos
einsetzbar ist. Dabei ist die Nutzbarkeit durch Rollstuhl- und Rollatorfahrer
einerseits und Sehbehinderte andererseits in keiner Weise eingeschränkt. Dadurch,
dass das Aufmerksamkeitsfeld erfindungsgemäß quer zur Fahrbahn gesehen
in Verlängerung
der Bordsteinauffahrt auf dem Gehweg oder Radweg angeordnet ist,
entfällt die
fahrbahnseitige Bordsteinkante, die sonst Sehbehinderten als Erkennungsmerkmal
für den
Fahrbahnrand dient. Diese wird erfindungsgemäß durch die sehbehindertengerechte
Profilierung des Formkörpers
ersetzt, an der sich Sehbehinderte mittels ihres Taststockes gut
orientieren können.
Gleichzeitig können
Rollstuhl- bzw. Rollatorfahrer problemlos den auch als Bordsteinauffahrt ausgebildeten
Formkörper
passieren, um die Fahrbahn zu überqueren.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist die sehbehindertengerechte
Profilierung der Bordsteinauffahrt als ein quer zur Fahrbahn ausgerichtetes
Rillenprofil ausgebildet. Dafür
geeignete Rillen werden durch die DIN 32984 besonders empfohlen,
da sie sich mittels eines Blindenstockes besonders gut taktil analysieren
lassen. Im Gegensatz zu beispielsweise einem Noppenprofil weist
ein Rillenprofil mit der Ausrichtung der Rillen eine Vorzugsrichtung
auf, die geschulten Sehbehinderten eine leichte Orientierung in
Bezug auf die eigene Position relativ zur Fahrbahn ermöglicht.
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Praktische
Versuche haben dabei gezeigt, dass Rillen mit einem Trapezprofil
besondere Vorteile aufweisen. Im Gegensatz zu den weit verbreiteten Wellenprofilen
ist ein Trapezprofil auch bei stärkerer Verschmutzung
noch gut mit einem Blindenstock ertastbar.
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Im
Gegensatz zum Formkörper
ist es vorteilhaft, das Aufmerksamkeitsfeld mit einem Noppenprofil
zu versehen. Da das Aufmerksamkeitsfeld lediglich die Aufmerksamkeit
des Sehbehinderten erregen soll, ohne ihn notwendigerweise zu einer
Richtungsänderung
aufzufordern, wird bevorzugt das ungerichtete Noppenprofil eingesetzt.
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Der
die Bordsteinauffahrt und gleichzeitig das Erkennungsmerkmal für Sehbehinderte
darstellende Formkörper
kann auf verschiedene Weise ausgeführt sein. Besonders bevorzugt
wird ein Formkörper,
welcher einen zentralen Übergangsbereich
sowie zwei den Übergangsbereich
einfassende Verbindungsbereiche umfasst, wobei der zentrale Übergangsbereich
einen abschüssigen
Oberflächenabschnitt
als stetigen Übergang
zwischen dem Niveau der Fahrbahn und dem des Gehwegs oder Radwegs aufweist
und die Verbindungsbereiche einen nach außen in Richtung des angrenzenden
Bordsteins spitz zulaufenden abschüssigen Oberflächenabschnitt
als stetigen Übergang
zwischen der Kontur des Übergangsbereichs
und der des Bordsteins aufweisen und dass die sehbehindertengerechte
Profilierung auf den jeweils abschüssigen Oberflächenabschnitten
des Übergangs-
und des Verbindungsbereiches vorgesehen ist.
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Der
abschüssige
Oberflächenabschnitt
des zentralen Übergangsbereiches
ermöglicht
ein bequemes, weil stufenloses Auf- und Abfahren von Rollstuhlfahrern.
Der stetige Übergang
zwischen der Kontur des Übergangsabschnittes
und der des angrenzenden Bordsteins gewährleistet ein unfallfreies Passieren
des Übergangsabschnittes
auch bei einer schrägen
Auf- und Abfahrt. Durch die Profilierung der abschüssigen Oberflächenabschnitte
beider Bereiche ist die Übergangsstelle
auch für
Sehbehinderte schnell aufzufinden und ermöglicht somit diesen Personen
einen sicheren Übergang über die
Fahrbahn, ohne dass Rollstuhl- oder
Rollatorfahrer auch bei schräger
Auffahrt durch die Profilierung behindert werden.
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Vorzugsweise
ist das Aufmerksamkeitsfeld symmetrisch zum Formkörper angeordnet.
Dies bedeutet, dass die senkrecht zur Fahrbahn angeordnete Mittelachse
des Aufmerksamkeitsfeldes mit der Mittelachse des Formkörpers zusammenfällt. Durch diese
Maßnahme
kann der erfindungsgemäße Gehwegabschnitt
optisch besonders ansprechend gestaltet werden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Breite des Aufmerksamkeitsfeldes gemessen in Fahrbahnlängsrichtung
kleiner als oder im wesentlichen gleich der Breite des zentralen Übergangsbereichs
des Formkörpers.
Dadurch wird erreicht, dass Sehbehinderte stets den Übergangsbereich
nutzen, um sich vom Gehweg oder Radweg auf die Fahrbahn bzw. in
umgekehrter Richtung zu bewegen, und somit die schräg verlaufenden
Flächen
der Verbindungsbereiche meiden, welche die Sehbehinderten verwirren
können.
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Vorzugsweise
ist der Formkörper
mehrteilig ausgebildet. Vorzugsweise sind dabei die Verbindungsbereiche
jeweils aus einem Formkörperteil
und der Übergangsbereich
je nach gewünschter
Breite der Übergangsstelle
aus einem oder mehreren Formkörperteilen
gebildet. Insbesondere bei breit ausgelegten Übergangsstellen führt eine
solche mehrteilige Lösung
nicht zu Transport- und Verladeproblemen.
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Eine
besonders kostengünstige
Fertigung der die Übergangsstelle
bildenden Elemente lässt sich
dadurch erreichen, dass der bzw. die Formkörperteile als Betonfertigteil
ausgebildet sind.
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Die
Oberseite des Übergangsbereiches kann
auf verschiedene Weise ausgestaltet sein. So kann sich zum einen
der abschüssige
Oberflächenabschnitt
des Übergangsbereiches über dessen
gesamte Oberseite erstrecken, wodurch dessen Gefälle reduziert wird. Nach einer
alternativen Ausgestaltung kann der abschüssige Oberflächenabschnitt
jedoch auch fahrbahn- und/oder rad- bzw. gehwegseitig durch jeweils einen
eben ausgebildeten Streifen berandet sein.
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Im
Falle eines besonders hohen an die Bordsteinauffahrt angrenzenden
Bordsteins ist es sinnvoll, zumindest die an die Bordsteinauffahrt
unmittelbar angrenzenden Bordsteinelemente des Bordsteins mit einer
jeweils in Richtung des Bordsteinauffahrt abschüssigen Oberseite auszubilden.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung beträgt die Breite des Übergangsbereiches
des Formkörpers
parallel zur Fahrbahn 1 m und die Breite der Verbindungsbereiche
jeweils 0,5 m. Dadurch ist gewährleistet,
dass die aus dem Formkörper
gebildete Übergangsstelle
auch bei ungenauer Anfahrt durch einen Rollstuhlfahrer durch diesen
einfach und unfallfrei passiert werden kann. Andererseits ist die Übergangsstelle
auch in ihrer Ausdehnung parallel zur Fahrbahn hinreichend begrenzt,
so dass das Risiko insbesondere für sehbehinderte Menschen, von dem
gesicherten Überweg über die
Fahrbahn abzukommen, minimiert ist.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Formkörper für den Einbau
an einer Straßenecke
ausgebildet. Hierbei ist insbesondere berücksichtigt, dass ein Großteil gesicherter
Straßenübergänge in Form
von Ampelübergängen an
Straßenecken
im Kreuzungs- oder Abbiegebereich angeordnet ist.
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Um
eine Straßenecke
als Ausgangspunkt für eine
Fahrbahnüberquerung
durch die aus dem erfindungsgemäßen Formkörper gebildete Übergangsstelle
für Körperbehinderte vollständig nutzbar
zu machen, ist der Übergangsbereich
zweckmäßigerweise
unter Ausbildung einer Kurvenkontur aus mehreren geraden Formkörperteilen
zusammengesetzt, wobei sich die Fugen zwischen den Formsteinen zur Fahrbahnseite
hin keilförmig
erweitern. Nach einer alternativen Ausgestaltung ist der Übergangsbereich unter
Ausbildung einer Kurvenkontur aus mehreren gekrümmten, im wesentlichen spaltfrei
aneinanderliegenden Formkörperteilen
zusammengesetzt. Um den vergleichsweise geringen Radius der Fahrbahnkrümmung an
einer Straßenecke
nachzubilden, ist es zweckmäßig, wenn
die Länge
der den Übergangsbereich
bildenden Formkörperteile
jeweils kleiner 1 m ist und vorzugsweise 0,5 m oder 0,33 m beträgt.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand einer Ausführungsbeispiele darstellenden
Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 einen
gepflasterten Gehwegabschnitt als behindertengerechte Übergangsstelle
zwischen einer Fahrbahn und einem Gehweg oder Radweg mit einer Bordsteinauffahrt
und einem Aufmerksamkeitsfeld in perspektivischer Ansicht,
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2 ein
den zentralen Übergangsbereich der
Bordsteinauffahrt der 1 bildendes Formkörperteil
in perspektivischer Ansicht,
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3 ein
den seitlichen Verbindungsbereich der Bordsteinauffahrt der 1 bildendes Formkörperteil
in perspektivischer Ansicht,
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4 ein
zur Ausbildung einer Kurvenkontur gekrümmt geformtes, einen Teil des Übergangsbereiches
bildendes Formkörperteil
in perspektivischer Ansicht,
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5 den
Gehwegabschnitt der 1 im zentralen Übergangsbereich
mit angrenzendem Gehweg- und Fahrbahnpflaster im Querschnitt,
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6 zwei
benachbarte Formkörperteile
des zentralen Übergangsbereich
und des seitlichen Verbindungsbereichs der 1 mit Rillenprofilierung
in Draufsicht und
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7 einen
Formkörper
des Gehwegabschnittes der 1 und 6 mit
Rillenprofilierung im Querschnitt gemäß der Linie VII-VII aus 6.
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Der
in der 1 dargestellte gepflasterte Gehwegabschnitt bildet
eine behindertengerechte Übergangsstelle
zwischen einer Fahrbahn 5 und einem Gehweg 6 und
umfasst eine Bordsteinauffahrt 1 für Rollstuhl- und Rollatorfahrer
in Form eines mit einer sehbehindertengerechten Profilierung R (s. 6 und 7)
versehenen Formkörpers 2, 3, 4 sowie
ein mit einem Noppenprofil (nicht dargestellt) versehenes Aufmerksamkeitsfeld 6a.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit
ist die jeweilige gewöhnliche Pflasterung
der Fahrbahn 5 und des Gehwegs 6 nicht dargestellt.
Erfindungsgemäß ist das
Aufmerksamkeitsfeld 6a quer zur Fahrbahn 5 gesehen
in Verlängerung
der Bordsteinauffahrt auf dem Gehweg 6 angeordnet und erstreckt
sich vorliegend bis zum gegenüberliegenden
Randstein 8 des Gehwegs 6. Die in den 6 und 7 im
Detail dargestellte und weiter unten eingehend beschriebene Rillenprofilierung
R kann durch Sehbehinderte mittels ihres Blindenstockes leicht taktil
analysiert werden und ersetzt somit die Kante eines an das Aufmerksamkeitsfeld 6a angrenzenden
fahrbahnseitigen Bordsteins, die Sehbehinderten sonst als Erkennungsmerkmal
für den
Fahrbahnrand dient. Anhand der Ausrichtung der Rillen können die
Sehbehinderten ihre Position relativ zur Fahrbahn 5 einfach
ermitteln. Weiterhin ist das Aufmerksamkeitsfeld 6a symmetrisch
zum Formkörper 2, 3, 4 angeordnet,
was bedeutet, dass die senkrecht zur Fahrbahn 5 angeordnete
Mittelachse des Aufmerksamkeitsfeldes 6a mit der Mittelachse des
Formkörpers 2, 3, 4 zusammenfällt.
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Der
Formkörper 2, 3, 4 ist
vorzugsweise mehrteilig ausgebildet und umfasst einen zentralen Übergangsbereich
U, welcher aus zwei stirnseitig aneinandergrenzenden, identisch
geformten Formkörperteilen 2 gebildet
ist, sowie zwei den Übergangsbereich
U einfassende Verbindungsbereiche V, welche jeweils einstückig aus
einem Formkörperteil 3, 4 gebildet
sind. Sämtliche
Formkörperteile 2, 3, 4 sind
dabei vorzugsweise als Betonfertigteile ausgebildet. Es versteht
sich, dass eine einteilige Ausführung
des Formkörpers 1 ebenso
möglich
ist, was jedoch je nach Breite der Übergangsstelle einen hohen
Transport- und Verladeaufwand bedeuten kann.
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Die
den Übergangsbereich
U bildenden Formkörperteile 2 weisen
jeweils einen zur Fahrbahn 5 abschüssigen Oberflächenabschnitt 2a auf,
welcher einen stetigen Übergang
zwischen dem Niveau der Fahrbahn 5 und dem des Gehwegs 6 darstellt. Der
Oberflächenabschnitt 2a ist
fahrbahn- und gehwegseitig durch zwei ebene, auf Höhe des Fahrbahn- bzw.
Gehwegpflasters angeordneten Streifen 2b berandet. Die
den Verbindungsbereich V jeweils bildenden Formkörperteile 3, 4 sind
bezüglich
ihrer Oberflächenkontur
zueinander spiegelsymmetrisch geformt und weisen jeweils einen nach
außen
in Richtung des angrenzenden Bordsteins 7 spitz zulaufenden
abschüssigen
Oberflächenabschnitt 3a, 4a als
stetigen Übergang
zwischen der Kontur des Übergangsbereichs
U und der des Bordsteins 7 auf. Dementsprechend laufen
die jeweiligen Oberflächenabschnitte 3c, 4c der
Formkörperteile 3, 4 als
Verlängerungen des
fahrbahnseitigen Streifens 2b der Formkörperteile 2 ebenso
nach außen
spitz zu, während
sich der jeweils gehwegseitig gelegene Oberflächenabschnitt 3b, 4b der
Formkörperteile 3, 4 als
Verlängerung
des gehwegseitigen Streifens 2b trapezförmig erweitert, wie in den 1, 3 und 6 zu
erkennen ist.
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Die
Oberflächenabschnitte 2a der
Formkörperteile 2 sowie
die Oberflächenabschnitte 3a, 4a der Formkörperteile 3, 4 sind,
wie in 6 und 7 dargestellt, mit einer Rillenprofilierung
R versehen, wobei die Rillen senkrecht zur Fahrbahn 5 ausgerichtet
sind, um einem sich auf die Übergangsstelle
zu bewegenden Sehbehinderten die Identifikation der Übergangsstelle
mittels seines Blindenstocks zu erleichtern. Wie in 7 dargestellt,
weisen die Rillen ein Trapezprofil auf, wodurch sie auch bei stärkerer Verschmutzung
noch sicher mittels eines Blindenstocks ertastet werden können.
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Wie
in der 1 weiter dargestellt, schließt sich an die Außenseiten
der Formkörperteile 3, 4 jeweils
ein Bordsteinelement 7a des an die Übergangsstelle angrenzenden
Bordsteins 7 stirnseitig an. Infolge der großen Höhe des Bordsteins 7 weist
dieser eine in Richtung der Formkörperteile 3, 4 abschüssige Oberseite
auf, um einen bündigen
Anschluss an die Verbindungsbereiche V des mehrteiligen Formkörpers 2, 3, 4 zu
ermöglichen.
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Das
in der 3 dargestellte Formkörperteil 3 weist einen
zusätzlichen
Oberflächenabschnitt 3d auf,
welcher etwa die Form eines Kegellängsschnittes aufweist, so dass
er einen stetigen Übergang
zwischen dem Übergangsbereich
U der Formkörper 2 und
einem Bordsteinelement mit abgerundeter Bordsteinkante ermöglicht.
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In
der 4 ist ein gekrümmtes
Formkörperteil 2* dargestellt,
welches einen Teil eines an einer Straßenecke eingebauten Formkörpers bildet.
Derart gekrümmt
geformte Formkörperteile 2* lassen
sich im wesentlichen spaltfrei unter Ausbildung einer Kurvenkontur
aneinanderlegen.
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Der
in der 5 dargestellte Querschnitt der den Übergangsbereich
U bildenden Formkörperteile 2 zeigt
nochmals den stetigen, insbesondere für Rollstuhlfahrer geeigneten Übergang
zwischen der Fahrbahn 5 mit dem an die Formkörperteile 2 angrenzendem
Rinnstein 5a und dem Pflaster des Gehwegs 6 bzw.
des Aufmerksamkeitsfeldes 6a.