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Hintergrund
der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft einen Venturi-Brenner für ein mobiles Heizgerät mit einer
Brenneinrichtung, die als Zerstäuberbrenner
mit einer Venturidüse
ausgebildet ist, vor der sich in Strömungsrichtung von Brenngasen
eine Brennkammer erstreckt. Ferner betrifft die Erfindung eine mit
einem derartigen Venturi-Brenner ausgestattetes Heizgerät.
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Venturi-Brenner
der oben genannten Art werden beispielsweise bei mobilen Heizgeräten für Kraftfahrzeuge
verwendet, um mit dem Heizgerät das
Kühlwasser
eines Verbrennungsmotors vorzuheizen oder die Luft in einem Innenraum
des Kraftfahrzeuges zu erwärmen.
In dem Venturi-Brenner wird in den Düsenkörper einer Venturidüse flüssiger Brennstoff
eingebracht, der dann zerstäubt
und verbrannt wird. Damit die Verbrennung möglichst schadstoffarm erfolgt,
sollte der flüssige
Brennstoff mit Hilfe des Venturi-Brenners in der Brennkammer möglichst fein
und möglichst
situationsgerecht, d.h. in der Regel vergleichsweise gleichmäßig, verteilt
werden.
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Zugrundeliegende
Aufgabe
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Heizgerät der eingangs
genannten Art dahingehend zu verbessern, dass aufgrund einer veränderten
Zerstäubung und
Vermischung von Brennstoff eine bessere Verbrennung mit verringerten
Schadstoffwerten erreicht werden kann.
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Erfindungsgemäße Lösung
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß mit einem
Venturi-Brenner der oben genannten Art gelöst, bei dem an der der Venturidüse gegenüberliegenden Stirnseite
der Brennkammer ein im Wesentlichen kegelmantelförmiger Abfangkörpers für unverdampften Brennstoff
angeordnet ist, dessen Kegelbasis sich im Wesentlichen quer zur
Strömungsrichtung
der Brenngase erstreckt. Ferner ist die Aufgabe mit einem gattungsgemäßen Venturi-Brenner
gelöst,
bei dem an dem der Venturidüse
gegenüberliegenden
Ausgangsbereich der Brennkammer ein im Wesentlichen rohrförmiger Abfangkörpers für unverdampften Brennstoff
angeordnet ist, an dessen zur Venturidüse gerichteten Ende eine Prallscheibe
abgestützt
ist, die sich im Wesentlichen quer zur Strömungsrichtung der Brenngase
erstreckt. Schließlich
ist die Aufgabe auch mit einem mobilen Heizgerät gelöst, das mit einem derartigen
erfindungsgemäßen Venturi-Brenner versehen
ist.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Venturi-Brenner
ist innerhalb der Brennkammer des Venturi-Brenners an deren Ausgangsbereich
ein Abfangkörper angeordnet,
der gegenüber
von der Venturi-Düse
angeordnet ist und der daher von den aus der Venturi-Düse austretenden
Brenngase unmittelbar angeströmt
wird. Der Abfangkörper
ist dazu vorgesehen, dass auf ihn unverbrannte Brennstofftröpfchen auftreffen
und aufgrund der vergleichsweise hohen Temperatur des sich in der
Brennkammer befindenden Abfangkörpers
sofort verdampfen. Der Abfangkörper dient
ferner zum Durchmischen der Brenngase, denn die Brenngasströmung wird
am Abfangkörper
abschnittsweise umgelenkt, so dass zumindest lokale Strömungswirbel
entstehen. Der derart gestaltete und angeordnete Abfangkörper trägt also
zu einer weiteren Durchmischung der Brenngase bei.
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Auf
diese Weise wird mit dem erfindungsgemäßen Abfangkörper insgesamt die Qualität des Brennstoff-Sprays
verbessert.
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Das
erfindungsgemäße Heizgerät kann vergleichsweise
schnell gestartet werden, da die Flamme schnell ausgebildet werden
kann und es trotzdem nicht zu einer erhöhten Qualmbildung kommt.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung
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Bei
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der Abfangkörper mittels
eines Blechs gestaltet ist, in dem eine Vielzahl runder und/oder
länglicher
Löcher
ausgebildet sind. Ein solches Blech kann in einem Stanzpressverfahren
vergleichsweise kostengünstig
hergestellt werden.
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Ferner
ist der erfindungsgemäße Abfangkörper vorteilhaft
derart angeordnet, dass seine Kegelbasis die Stirnseite der Brennkammer
im Wesentlichen vollständig
verschließt.
Der Abfangkörper
stellt dann ein Strömungshindernis
dar, welches vom gesamten aus der Brennkammer austretenden Brenngas
durchströmt
werden muss.
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Der
erfindungsgemäße Abfangkörper kann vorteilhaft
innerhalb der Brennkammer gehaltert werden, indem er unmittelbar
an einem die Brennkammer umgebenden Brennkammerrohr abgestützt ist. Dabei
kann er am Brennkammerrohr so angebracht sein, dass er, wie oben
erläutert,
die Stirnseite der Brennkammer im Wesentlichen vollständig verschließt.
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Der
erfindungsgemäße rohrförmige Abfangkörper kann
In seiner konstruktiven Ausgestaltung vorteilhaft mittels eines
dünnwandigen
Rohrs gestaltet sein, in dem eine Vielzahl runder und/oder länglicher
Löcher
ausgebildet ist.
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Das
dünnwandige
Rohr kann dabei innerhalb der Brennkammer dauerhaft und strömungstechnisch
günstig
gehaltert sein, indem der der Venturidüse gegenüberliegende Ausgangsbereich
der Brennkammer mittels einer Ringscheibe verschlossen ist, an der
der Abfangkörper
mit seinem von der Venturidüse
abgewandten Ende abgestützt
ist.
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Damit
der erfindungsgemäße Abfangkörper besonders
kostengünstig
in nur wenigen Arbeitsschritten hergestellt und montiert werden
kann, sollte dieser einteilig mit einem die Brennkammer umgebenden
Brennkammerrohr ausgebildet sein.
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Darüber hinaus
ist es vorteilhaft, wenn bei dem erfindungsgemäßen Venturi-Brenner an der zur Venturidüse gewandten
Seite der Prallscheibe, insbesondere in deren Zentrum eine Mulde
ausgebildet ist. Die Mulde kann als Startkammer zum gezielten Aufheizen
eines begrenzten Bereichs der Brennkammer während eines Kaltstarts des
erfindungsgemäßen Heizgeräts dienen.
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Um
ein solches begrenztes Aufheizen effizient bewerkstelligen zu können, sollte
in der Brennkammer ein Glühstift
angeordnet sein, dessen von der Venturidüse abgewandtes Ende in die
Mulde der Prallscheibe ragt.
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Das
Strömungsverhalten
der Brenngase in der erfindungsgemäßen Brennkammer kann ferner weiter
verbessert werden, indem an der zur Brennkammer gewandten Mantelfläche des
rohrförmigen Abfangkörpers ein
sich im Wesentlichen radial erstreckendes, scheibenförmiges Abfangblech
angeordnet ist.
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An
diesem scheibenförmigen
Abgangblech ist ferner strömungstechnisch
günstig
an dem radial äußeren Randbereich
ein sich im Wesentlichen axial zum Ausgangsbereich der Brennkammer
hin erstreckendes Abfangblech vorgesehen.
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Als
weitere vorteilhafte Alternative für ein Abfangblech wurde erfindungsgemäß ein im
Wesentlichen kegelstumpfförmiges
Abfangblech ermittelt, dessen Kegelstumpfbasis zum Ausgangsbereich
der Brennkammer hin gerichtet ist.
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Schließlich sei
noch angemerkt, dass in dem erfindungsgemäßen Abfangkörper besonders vorteilhaft
an dem zur Venturidüse
gewandten Mantelflächenabschnitt
im Wesentlichen längliche
Löcher
ausgebildet sind, während
in dem zum Ausgangsbereich der Brennkammer gewandten Mantelflächenabschnitt
des Abfangkörpers
im Wesentlichen runde Löcher
ausgebildet sind. Durch eine derartige Gestaltung von Löchern innerhalb
der Mantelfläche
des Abfangkörpers
können
Bereiche mit verschiedenen Strömungswiderständen und
mit verschiedener Verwirbelungswirkung geschaffen werden.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Venturi-Brenner
anhand der beigefügten
schematischen Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 einen
Längsschnitt
eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Venturi-Brenners,
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2 einen
Längsschnitt
eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Venturi-Brenners,
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3 einen
Längsschnitt
eines dritten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Venturi-Brenners
und
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4 einen
teilweisen Längsschnitt
eines vierten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Venturi-Brenners
mit einer Variante von diesem.
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Detaillierte
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In
den 1 bis 4 ist jeweils ein Ausführungsbeispiel
eines Venturi-Brenners 10 veranschaulicht, der als wesentliche
Bauelemente eine Venturidüse 12 und
eine daneben angeordnete Brennkammer 14 sowie eine Nachbrennkammer 16 aufweist.
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Der
Venturidüse 12 ist
eine Brennstoffzuführung 18 zugeordnet,
durch die flüssiger
Brennstoff in einen Drallerzeuger 20 der Venturidüse 12 geleitet werden
kann, der nachfolgend in einen Düsenkörper 22 eingebracht
wird. Der Brennstoff wird aufgrund der sich mit der Venturi-Düsenwirkung
im Düsenkörper 22 ergebenden
Erhöhung
der Strömungsgeschwindigkeit
der Brennstoffströmung
in feine Tröpfchen
zerrissen.
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Der
Düsenkörper 22 dient
ferner als Halterung für
einen Glühstift 24,
der schräg
vor den mit Bezugszeichen 26 gekennzeichneten Austrittsbereich des
Düsenkörpers 22 ragt.
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In
diesem Austrittsbereich 26 des Düsenkörpers 22 ist eine
kegelmantelförmige
Verteilerkappe 28 angeordnet, deren Kegelbasis 30 sich
im Wesentlichen quer zur Strömungsrichtung
des aus dem Düsenkörper 22 austretenden
Brennstoffes bzw. Brenngases erstreckt.
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Die
kegelmantelförmige
Verteilerkappe 28 ist als Blechstanzteil ausgebildet, in
dem im Bereich der Kegelbasis 30 über den Umfang der Verteilerkappe 28 verteilt
eine Vielzahl runder Löcher 32 ausgebildet sind.
Im Gegensatz zu dieser vergleichsweise offenen Struktur der Kegelbasis 30 ist
die Verteilerkappe 28 im Bereich ihrer mit Bezugszeichen 34 gekennzeichneten
Kegelspitze nahezu vollflächig
gestaltet.
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Die
Verteilerkappe 28 verteilt auf diese Weise die aus der
Venturidüse 12 austretenden
Gase stark in radialer Richtung und staut insgesamt die Strömung der
Gase vor der Kegelspitze 34 auf. Dort werden die Gase vergleichsweise
stark erhitzt, wodurch sich das Zünd- und Flammverhalten des
Venturi-Brenners 10 insbesondere im Hinblick auf einen Kaltstart
erheblich verbessert.
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Der
oben genannte Glühstift 24 ist
bei den in 1 und 2 veranschaulichten
Ausführungsbeispielen
derart in Strömungsrichtung
der Brenngase hinter der Verteilerkappe 28 angeordnet,
dass er sich im Wesentlichen an der mit Bezugszeichen 36 gekennzeichneten
Außenseite
der Verteilerkappe 28 parallel zu deren Wandung erstreckt
und an dieser nahezu anliegt. Der auf diese Weise besonders nahe an
der Verteilerkappe 28 angeordnete Glühstift 24 trägt zu deren
Aufheizung während
eines Startvorgangs des Venturi-Brenners 10 bei.
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In 3 ist
ein Ausführungsbeispiel
eines Venturi-Brenners 10 dargestellt, bei dem wiederum vor
der Venturidüse 12 eine
kegelmantelförmige
Verteilerkappe 28 angeordnet ist. Der Glühstift 24 ist
bei diesem Ausführungsbeispiel
jedoch nicht an der Außenseite 36 der
Verteilerkappe 28 angeordnet, sondern an der mit Bezugszeichen 38 gekennzeichneten Innenseite
von dieser. Der Glühstift 24 gemäß 3 liegt
damit mit seinem in die Brennkammer 14 gerichteten Endbereich
unmittelbar im Staugebiet der Verteilerkappe 28. Der Glühstift 24 trägt dort
zu einer gezielten und besonders schnellen Aufheizung des herangeführten Brennstoffs
bei.
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Der
Glühstift
gemäß 3 ist
ferner derart angeordnet, dass er die Verteilerkappe 28 im Bereich von
deren Kegelspitze 34 durchsetzt und dort ein gewisser Teil
von Brenngasen durch die Verteilerkappe 28 hindurchströmen kann.
Dieser ebenfalls stark aufgeheizte Anteil an Brenngasen wird unmittelbar
ins Zentrum der Brennkammer 14 geleitet und führt so zu einer
gleichmäßigen Flammausbildung
in dieser Brennkammer 14.
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Wie
insbesondere in 3 zu sehen ist, ist die oben
genannten Verteilerkappe 28 jeweils an einem Hitzeschild 40 angebracht
bzw. einstückig
mit diesem ausgebildet, welche sich in radialer Richtung vor dem
Düsenkörper 22 erstreckt
und als Halterung für
diesen dient. Das Hitzeschild 40 ist seinerseits von einem
Brennkammerrohr 42 gehaltert, welches die im Wesentlichen
kreiszylindrische Brennkammer 14 an deren Mantelfläche umgibt.
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An
der der Venturidüse 12 gegenüberliegenden
Stirnseite der Brennkammer 14 ist ferner bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
an einer Ringscheibe 44 ein im Wesentlichen kegelmantelförmiger Abfangkörpers 46 für unverdampften
Brennstoff angeordnet. Der Abfangkörper 46 weist im Bereich
seiner mit Bezugszeichen 48 gekennzeichneten Kegelbasis 48 sowie
im Bereich der Kegelspitze 50 mehrere Löcher bzw. Durchgangsöffnungen 52 auf,
durch die der aus der Brennkammer 14 austretende Brennstoff
und dessen Brenngase in die Nachbrennkammer 16 gelangen.
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In
den 2 bis 4 sind anstelle eines kegelförmigen Abfangkörpers im
Wesentlichen rohrförmige
Abfangkörper 54 vorgesehen,
die ebenfalls von Löchern
durchsetzt sind. Diese Löcher
sind mit Bezugszeichen 56 gekennzeichnet.
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Am
dem zur Venturidüse 12 gerichteten Ende
der Abfangkörper 54 ist
jeweils eine Prallscheibe 58 abgestützt ist, die sich damit im
Wesentlichen quer zur Strömungsrichtung
der Brenngase erstreckt. Die Abfangkörper 46 und 54 sind
dazu vorgesehen, dass auf ihnen unverbrannte Brennstofftröpfchen auftreffen
und aufgrund der vergleichsweise hohen Temperatur des sich in der
Brennkammer befindenden Abfangkörpers
sofort verdampfen. Die Abfangkörper 46 und 54 dienen
ferner zum Durchmischen der Brenngase, denn die Brenngasströmung wird
am Abfangkörper
abschnittsweise umgelenkt, so dass zumindest lokale Strömungswirbel
entstehen.
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Die
Abfangkörper 46 und 54 sind
jeweils mittels eines Blechs gestaltet, in dem eine Vielzahl runder
und/oder länglicher
Löcher 56 ausgebildet
ist.
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Bei
dem in 4 dargestellten Venturi-Brenner 10 ist
schließlich
noch an der zur Venturidüse 12 gewandten
Seite der Prallscheibe 58 in deren Zentrum eine Mulde 60 ausgebildet
ist. Die Mulde 60 dient als Startkammer zum gezielten Aufheizen
eines begrenzten Bereichs der Brennkammer 14 während eines
Kaltstarts des erfindungsgemäßen Heizgeräts. Um ein
solches begrenztes Aufheizen effizient bewerkstelligen zu können, ragt
der Glühstift 24 mit
seinem von der Venturidüse
abgewandten Ende in die Mulde 60 hinein.
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An
den rohrförmigen
Abfangkörpern 54 gemäß 2 und 4 rechts
ferner an deren äußeren Mantelfläche ein
im Wesentlichen kegelstumpfförmiges
Abfangblech 62 angeordnet, dessen Kegelstumpfbasis 64 zum
Ausgangsbereich der Brennkammer 14 hin gerichtet ist.
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In
dem rohrförmigen
Abfangkörper 54 sind an
dem zur Venturidüse 12 gewandten
Mantelflächenabschnitt 66 im
Wesentlichen längliche
Löcher 56 ausgebildet,
während
in dem zum Ausgangsbereich der Brennkammer 14 gewandten
Mantelflächenabschnitt 68 des
Abfangkörpers 54 im
Wesentlichen runde Löcher 56 ausgebildet
sind. Durch eine derartige Gestaltung von Löchern 56 innerhalb
der Mantelfläche
des Abfangkörpers 5 können Bereiche mit
verschiedenen Strömungswiderständen und
mit verschiedener Verwirbelungswirkung geschaffen werden.
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Das
Strömungsverhalten
der Brenngase in der Brennkammer 14 kann alternativ mit
einem in 3 und 4 links
dargestellten im Wesentlichen radial erstreckenden, scheibenförmigen Abfangblech 70 verbessert
werden.
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An
diesem scheibenförmigen
Abgangblech 70 ist strömungstechnisch
günstig
an dem radial äußeren Randbereich
ein sich im Wesentlichen axial zum Ausgangsbereich der Brennkammer 14 hin
erstreckendes Abfangblech 72 vorgesehen.
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Weitere Besonderheiten
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Neben
den oben genannten besonderen Merkmalen und Vorteilen des erfindungsgemäßen Venturi-Brenners
seien noch die folgenden Besonderheiten eines solchen Brenners hervorgehoben:
Bei
dem Venturi-Brenner ist am Übergang
von der Venturidüse
zur Brennkammer eine im Wesentlichen kegelmantelförmige Verteilerkappe
angeordnet ist, deren Kegelbasis sich im Wesentlichen quer zur Strömungsrichtung
der Brenngase erstreckt. Mit anderen Worten ist in Strömungsrichtung
unmittelbar hinter dem Düsenkörper der
Venturi-Düse
eine Verteilerkappe für
den bereits in der Düse
verdampften und den noch in der Brennkammer zu verdampfenden Brennstoff
vorgesehen. Die Verteilerkappe ist kegelmantelförmig gestaltet, d.h. sie ist
beispielsweise aus einem dünnen
Blech gestaltet, welches in der Form der Mantelfläche eines
Kegels oder eines Kegelstumpfes ausgebildet ist. Diese derart gestaltete Verteilerkappe
leitet den Brennstoff bzw. die Brenngase bei ihrem Eintritt aus
der Venturidüse
in die Brennkammer und trägt
zugleich zu einer weiteren Durchmischung der Brenngase bei. Die
Verteilerkappe verteilt die Brennstofftröpfchen und zerkleinert sie. Aufgrund
der in der Brennkammer vorliegenden Verbrennung erwärmt sich
die Verteilerkappe vergleichsweise schnell und trägt so als
heißes
Bauteil, auf welches der Brennstoff gelenkt wird, zu dessen Verdampfung
bei. Auf diese Weise wird mit der erfindungsgemäßen Verteilerkappe insgesamt
die Qualität
des Brennstoff-Sprays verbessert. Eine in der Brennkammer angeordnete
Startkammer, wie sie bei bekannten Heizgeräten oft vorgesehen ist, kann
erfindungsgemäß oftmals
entfallen. Unter Umständen kann
wegen der erfindungsgemäß vorgesehenen Verteilerkappe
auch eine sonst in der Brennkammer vorzusehende Prallscheibe insgesamt
entfallen.
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Ferner
ist anzumerken, dass die Verteilerkappe vergleichsweise kostengünstig mittels
eines Blechs gestaltet ist, in dem eine Vielzahl runder und/oder
länglicher
Löcher
insbesondere in der Nähe der
Kegelbasis ausgebildet ist. Die Löcher ermöglichen ein im Wesentlichen
radiales Austreten von Brenngasen in die Brennkammer, während die
nahezu vollflächige
Kegelspitze der Verteilerkappe Brenngase aufstaut und sich dabei
erheblich aufheizt. Dieser aufgeheizte Abschnitt der Verteilerkappe
trägt insbesondere
zu einer verbesserten Verdampfung von Brennstoff bei.
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Die
Verteilerkappe ist ferner derart angeordnet, dass ihre Kegelbasis
im Wesentlichen unmittelbar an die Venturidüse anschließt. Die Verteilerkappe stellt
dann eine klare Trennung zwischen dem Innenraum der Venturidüse und der
Brennkammer dar und bildet eine Art Blende, welche die gesamten
Brenngase gezielt durchströmen
müssen,
damit sie in die Brennkammer gelangen können.
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Damit
für die
Verteilerkappe der Aufwand für die
Herstellung und Montage vergleichsweise gering gehalten werden kann,
sollte diese einteilig mit einem das brennkammerseitige Ende der
Venturidüse
umgebenden Hitzeschild gestaltet sein.
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Ferner
ist es vorteilhaft, wenn an der zur Venturidüse gewandten Innenseite der
Verteilerkappe ein Glühstift
angeordnet ist, der sich insbesondere im Wesentlichen längs des
Kegelmantels der Verteilerkappe erstreckt. Bei einer derartigen
Ausgestaltung von Glühstift
und Verteilerkappe, kann mit der Verteilerkappe gezielt Brennstoff
zum Glühstift
geleitet werden, der dann als Zündquelle
und als Flammwächter
dienen kann.
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Besonders
vorteilhaft ist der Glühstift
so angeordnet, dass er die Verteilerkappe im Bereich von deren Kegelspitze
durchsetzt. Da die erfindungsgemäß kegelmantelförmige Verteilerkappe
die Brenngase aufstaut und ihre Strömung in Richtung auf ihre Kegelspitze
konzentriert, werden die Brenngase von einem dort angeordneten Glühstift vergleichsweise leicht
gezündet
werden.
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Alternativ
zu dieser Ausgestaltung der Erfindung kann der Glühstift auch
an der von der Venturidüse
abgewandten Außenseite
der Verteilerkappe angeordnet sein, wobei sich der Glühstift insbesondere
im Wesentlichen längs
des Kegelmantels der Verteilerkappe erstrecken sollte. Der derart
angeordnete Glühstift
kann zur Vorwärmung
der Verteilerkappe beitragen. Er wird ferner von Brennstofftröpfchen und
Brenngasen umströmt,
die von der Verteilerkappe bereits in vorteilhafter Weise zerkleinert
bzw. verteilt worden sind.
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Wie
oben bereits erwähnt,
ist bei dem erfindungsgemäßen Venturi-Brenner
ein Hitzeschild vorgesehen. Dieses Hitzeschild kann eine Doppelfunktion übernehmen,
indem es als Stütze
für die
Venturidüse
dient. Wenn das Hitzeschild ferner an einem die Brennkammer umgebenden
Brennkammerrohr abgestützt
ist, ist zusammen mit der erfindungsgemäßen Verteilerkappe eine Bauform
für einen
Venturi-Brenner gefunden, bei dem auf ein in der Brennkammer angeordnetes
Flammrohr, wie es bei bekannten Brennern vorhanden ist, verzichtet
werden kann.
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- 10
- Venturi-Brenner
- 12
- Venturidüse
- 14
- Brennkammer
- 16
- Nachbrennkammer
bzw. Ausgangsbereich
- 18
- Brennstoffzuführung
- 20
- Drallerzeuger
- 22
- Düsenkörper
- 24
- Glühstift
- 26
- Austrittsbereich
des Düsenkörpers
- 28
- kegelmantelförmige Verteilerkappe
- 30
- Kegelbasis
- 32
- Loch
- 34
- Kegelspitze
- 36
- Außenseite
- 38
- Innenseite
- 40
- Hitzeschild
- 42
- Brennkammerrohr
- 44
- Ringscheibe
- 46
- kegelmantelförmiger Abfangkörper
- 48
- Kegelbasis
- 50
- Kegelspitze
- 52
- Loch
- 54
- rohrförmiger Abgangkörper
- 56
- Loch
- 58
- Prallscheibe
- 60
- Mulde
- 62
- kegelstumpfförmiges Abfangblech
- 64
- Kegelstumpfbasis
- 66
- zur
Venturidüse
gewandter Mantelflächenabschnitt
- 68
- zum
Ausgangsbereich gewandter Mantelflächenabschnitt
- 70
- scheibenförmiges Abfangblech
- 72
- im
Wesentlichen axial gerichtetes Abfangblech