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Die
Erfindung betrifft eine fluidbetätigte
Drehantriebsvorrichtung, mit einem Gehäuse, in dem ein Abtriebsteil
drehbar gelagert ist, das wenigstens einen Zahnkranz aufweist, mit
dem wenigstens eine zahnstangenartige Verzahnung in Eingriff steht,
die an wenigstens einem Antriebskolben angeordnet ist, wobei der
Antriebskolben in einem fluidbeaufschlagbaren Kolbenaufnahmeraum
angeordnet und durch Fluidbeaufschlagung bewegbar ist, um eine in
einem Drehbereich stattfindende Drehbewegung des Abtriebsteils zwischen
zwei Endpositionen hervorzurufen und wobei eine Einstelleinrichtung
zur Einstellung des Drehwinkels des Abtriebsteils vorgesehen ist,
die wenigstens ein am Abtriebsteil angeordnetes Anschlagelement
aufweist, das mit wenigstens einem am Gehäuse axial verschieblich gelagerten,
die jeweilige Endposition des An- und Abtriebsteils vorgebenden
Einstellelement zusammenwirkt.
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Die
hier zu betrachtenden Drehantriebsvorrichtungen werden hauptsächlich dazu
verwendet, Funktionseinheiten, wie Absperrklappen oder -ventile zu
betätigen.
Es ist bekannt, solche Drehantriebsvorrichtungen mit einer Einstelleinrichtung auszurüsten, mit
der sich insbesondere der Drehwinkel des Verschlussorgans der zu
betätigenden
Funktionseinheit über
einem bestimmten Winkelbereich einstellen lässt, beispielsweise um +/– 5°. Eine solche
Einstelleinheit des Endanschlags ist notwendig, damit einerseits
das Verschlussorgan in Schließposition
vollständig
abdichtet, jedoch andererseits beim Schließen die hierfür vorgesehene
Dichtung nicht gequetscht und vielleicht beschädigt wird.
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Aus
der
EP 1 033 496 A1 ist
eine Drehantriebsvorrichtung bekannt, in der zwei gehäuselängsseitig
durch das Gehäuse
des Drehantriebs hindurch – und
in den Kolbenraum hineinragende, schraubenförmige Einstellelemente vorgesehen
sind, mit denen die jeweiligen Endpositionen des drehbeweglichen Abtriebsteils
festgelegt werden können,
wobei am Abtriebsteil ein Anschlagelement mit zwei Vorsprüngen vorgesehen
ist, die an die zugeordneten Einstellelemente in Endposition anschlagen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine fluidbetätigte Drehantriebsvorrichtung
der eingangs erwähnten
Art zu schaffen, die gegenüber
herkömmlichen fluidbetätigten Drehantriebsvorrichtungen
zuverlässiger
handhabbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch eine fluidbetätigte Drehantriebsvorrichtung
mit den Merkmalen des unabhängigen
Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße fluidbetätigte Drehantriebsvorrichtung
zeichnet sich dadurch aus, dass das Einstellelement einen Anschlagabschnitt
mit einer Schrägfläche aufweist,
die dem Drehbereich des Abtriebsteils zugewandt ist und an die das
Anschlagelement in jeweiliger Endposition des Abtriebsteils anschlägt, wobei
eine der Schrägfläche gegenüberliegende
Seitenfläche
des Anschlagabschnitts am Gehäuse
abgestützt
ist.
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Beim
Anschlag des Anschlagelementes wirkt also eine Stützkraft,
die der Stoßkraft
entgegenwirkt, die beim Aufprall des Anschlagelements entsteht.
Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Drehantriebsvorrichtungen
hingegen ragen die Einstellelemente frei in den druckbeaufschlagbaren
Kolbenaufnahmeraum, sind also nicht abgestützt, wodurch es zu einer erheblichen
Materialbelastung beim Aufprall der Anschlagelemente kommt. Insbesondere
werden die Einstellelemente auf Biegung beansprucht. Dies hat zur
Folge, dass die Einstellelemente sehr groß dimensioniert sein müssen, um
die beim Aufprall auftretende Kräfte
aufnehmen zu können.
Bei der erfindungsgemäßen Drehantriebsvorrichtung
werden die Einstellelemente weniger stark beansprucht, da hier eine
gehäuseseitige
Abstützung
vorhanden ist, so dass die Einstellelemente insgesamt kleiner und kompakter
gestaltet werden können.
Dies führt
wiederum zu einer Reduzierung der Herstellungskosten.
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Als
Fluid im Sinne der Anmeldung wird ein Druckmedium verstanden, insbesondere
Druckluft. Es sind jedoch auch andere gasförmige oder hydraulische Fluide
einsetzbar. Mittels der fluidbetätigten Drehantriebsvorrichtung
können
verschiedene Arten von Funktionseinheiten betätigt werden, beispielsweise
Verschlussorgane wie Absperrklappen , -ventile oder dergleichen.
Die Erfindung kann bei einfach wirkenden Drehantriebsvorrichtungen
eingesetzt werden, bei denen ein einziger fluidbeaufschlagbarer Arbeitsraum
vorgesehen ist und die Rückstellung
der Antriebskolben durch vorzugsweise mechanische Rückstellmittel,
beispielsweise Rückstellfedern
bewirkt wird. Alternativ ist es möglich, die Erfindung bei doppelt
wirkenden Drehantriebsvorrichtungen einzusetzen, die insbesondere
zwei voneinander getrennte Arbeitsräume aufweisen, die abwechselnd
mit Fluid beaufschlagbar sind, so dass sowohl die Hin- als auch
die Rückbewegung
der Kolben fluidisch gesteuert ist. Besonders bevorzugt ist jedem
Antriebskolben eine zahnstangenartige Verzahnung zugeordnet, so dass
die Antriebskolben bei Fluidbeaufschlagung entweder aufeinander
zu oder voneinander weg bewegt werden. Es ist jedoch auch eine Anordnung möglich, bei
der eine einzige Zahnstange vorgesehen ist, die mit beiden Antriebskolben
verbunden ist, wobei die Antriebskolben durch Fluidbeaufschlagung entweder
in die eine oder in die entgegengesetzte andere Richtung bewegt
werden können.
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Besonders
bevorzugt ist die Einstelleinrichtung außerhalb des Kolbenaufnahmeraums
angeordnet. Dies vermeidet Leckageprobleme bzw. Undichtigkeiten,
wie sie beim Stand der Technik, ins besondere bei der aus der
EP 1 033 496 A1 bekannten Drehantriebsvorrichtung
auftreten können,
bei denen die Einstellelemente direkt in den druckbeaufschlagbaren
Kolbenaufnahmeraum hineinragen und demzufolge der Durchgang abgedichtet
werden muss. Ferner tritt bei den Drehantriebsvorrichtungen gemäß dem Stand
der Technik das Problem auf, dass die Einstellelemente beim Lösen durch
den im Kolbenaufnahmeraum herrschenden Überdruck wie ein Geschoss herausschießen und
dabei möglicherweise
Personen verletzen können.
Diese Gefahr besteht bei der erfindungsgemäßen Drehantriebsvorrichtung nicht,
da die Einstellelemente in bevorzugter Weise nicht in den Kolbenaufnahmeraum
hineinragen.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist die Einstelleinrichtung in
einem Führungskanal
des Gehäuses
geführt.
Zweckmäßigerweise
ist das Gehäuse
ein Strangprofil, beispielsweise ein Strangguss- bzw. Strangpressprofil,
so dass der Führungskanal durch
einen bei der Herstellung des Gehäuses ausgebildeten Profilkanal
gebildet ist. Die Wandung des Profilkanals kann dann die Abstützfläche bilden,
an der sich die Seitenfläche
des Anschlagabschnitts abstützen
kann.
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Die
Schrägfläche des
Anschlagabschnitts kann derart ausgebildet sein, dass der Drehwinkel des
Abtriebsteils um +/– 3° bis +/– 8°, insbesondere um
+/– 4° bis +/– 6° variierbar
ist. Dies kann durch Variation der Länge und/oder der Steigung der
Schrägfläche erfolgen.
Die Schrägfläche kann
derart ausgebil det sein, dass der Querschnitt des Anschlagabschnitts
in Drehrichtung des Abtriebsteils abnimmt. In Draufsicht auf Anschlagabschnitt
und Abtriebsteil kann sich also zwischen diesen beiden Bauteilen
ein sich in Drehrichtung verjüngender
Spalt ausbilden. Das Abtriebsteil samt Anschlagelement kann sich also
solange unter der Schrägfläche hindurch
drehen, bis die Spaltbreite kleiner ist, als die Höhe des vom
Abtriebsteils hervorstehenden Anschlagelements, so dass dieses an
die Schrägfläche anschlägt.
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Prinzipiell
wäre es
auch möglich
den Anschlagabschnitt derart auszubilden, dass sich sein Querschnitt
in Drehrichtung vergrößert. Die
Schrägfläche würde dann
entgegengesetzt zum vorstehend beschriebenen Beispiel verlaufen.
Bei dieser Variante wäre
jedoch die Abstützung
des Anschlagabschnitts schwieriger, so dass der sich erweiternde Bereich
des Anschlagabschnitts einer relativ starken Materialbeanspruchung
unterliegen würde.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist der Anschlagabschnitt mit
einem Betätigungsabschnitt gekoppelt,
der von außen
her zugänglich
und zur Axialverschiebung des Einstellelementes betätigbar ist. Bevorzugt
sind Anschlagabschnitt und Betätigungsabschnitt
zwei separate Bauteile, die in Axialrichtung relativ zueinander
bewegbar sind. Beispielsweise kann eine Drehbewegung des vorzugsweise
in Axialrichtung unverschiebbaren Betätigungselementes in eine Linearbewegung des
Anschlagabschnitts umgewandelt bzw. umgesetzt werden, so dass dieser
mehr oder weniger weit in den Drehbereich des Abtriebsteils hineingeschoben
wird.
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Prinzipiell
wäre es
auch möglich,
Betätigungsabschnitt
und Anschlagabschnitt einstückig auszubilden,
beispielsweise in Form eines Schiebers, der mittels Rastmitteln
in verschiedene Raststellungen eingerastet werden kann, wodurch
sich ebenfalls verschiedene Positionen des Einstellelementes in
Bezug auf das Abtriebsteil festlegen lassen.
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Der
Betätigungsabschnitt
kann in einer Gehäuseausnehmung
des Gehäuses
im Wesentlichen vollständig
versenkbar, insbesondere vollständig
versenkt sein. Damit wird verhindert, dass das Einstellelement,
insbesondere dessen Betätigungsabschnitt vom
Gehäuse
hervorsteht, was die Kompaktheit des Antriebs sowie dessen Ästhetik
fördert.
Außerdem wird
dadurch die Gefahr von Hängenbleiben
an den vorspringenden Einstellelementen sowie eine versehentliche
Beschädigung
derselbigen ausgeschlossen. Außerdem
sind die im Gehäuse
versenkten Einstellelemente wenig auffällig, so dass eine Verstellung
aus Unfug verhindert wird.
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Der
Betätigungsabschnitt
kann verliersicher am Gehäuse
gelagert sein, beispielsweise kann an der Gehäuseausnehmung ein Vorsprung
vorgesehen sein, der das Herausfallen bzw. Herausziehen des Betätigungsabschnitts
verhindert.
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Besonders
bevorzugt ist der Betätigungsabschnitt
als Einstellschraube ausgebildet. Die Einstellschraube kann mit
einer korrespondierend dazu ausgebildeten Gewindeausnehmung am Anschlagabschnitt
gekoppelt sein.
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Es
ist möglich,
dass das Anschlagelement des Abtriebsteils eine Anschlagkante aufweist,
die derart ausgerichtet ist, dass beim Anschlag an die Schrägfläche des
Anschlagabschnitts ein Linienkontakt zwischen Schrägfläche und
Anschlagelement entsteht bzw. gebildet wird. Es kann also ein aus
dem Stand der Technik bekannter, als nachteilig erachteter Punktkontakt
zwischen Anschlagelement und Einstellelement vermieden werden, wodurch
sich eine bessere Kraftverteilung und somit eine niedrigere Materialbelastung
ergibt. Zweckmäßigerweise
sind Anschlagkante des Anschlagelements und Schrägfläche des Anschlagabschnitts
parallel zur Längsachse
des Abtriebsteils ausgerichtet. Es ist jedoch auch eine schräge Ausrichtung
möglich.
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Das
Anschlagelement kann die Form einer Nocke besitzen bzw. es kann
pyramidenstumpfartig ausgebildet sein. Es sind jedoch auch andere
Formen denkbar.
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Bei
einer Weiterbildung der Erfindung ist ein erstes Anschlagelement
vorgesehen, das bei Drehung des Abtriebsteils in eine erste Drehrichtung
mit einem ersten Einstellelement zusammenwirkt und ein zweites,
in Umfangsrichtung des Ab triebsteils versetzt zum ersten angeordnetes,
zweites Einstellelement vorgesehen, das bei Drehung in eine zweite, entgegengesetzte
Drehrichtung mit einem zweiten Einstellelement zusammenwirkt. Alternativ
ist es möglich
ein einziges Anschlagelement vorzusehen, das zwei Anschlagflächen aufweist,
die zum Anschlag an ein zugeordnetes Einstellelement dienen. Dies
könnte
beispielsweise durch ein kreissegmentartig vom Abtriebsteil hervorstehendes
Anschlagelement erreicht werden.
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Die
Anschlagelemente können
jeweils an verschiedenen Positionen entlang der Längsachse des
Abtriebsteils und die beiden Einstellelemente korrespondieren dazu
jeweils an verschiedenen Positionen in Höhenrichtung des Gehäuses angeordnet sein.
Beispielsweise können
sich die beiden Anschlagelemente jeweils an einander gegenüberliegenden Endabschnitten
des Abtriebsteils befinden.
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Prinzipiell
wäre es
selbstverständlich
auch möglich
die Anschlagelemente und dementsprechend die Einstellelemente auf
gleicher Höhe
anzuordnen.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im Folgenden
näher erläutert. Die
Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Drehantriebsvorrichtung
ohne Einstelleinrichtung, wobei das Gehäuse teilweise aufgeschnitten
ist,
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2 einen
Schnitt durch die Drehantriebsvorrichtung,
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3 eine
perspektivische Darstellung eines Längsschnitts durch die Drehantriebsvorrichtung,
wobei die Einstelleinrichtung samt Abtriebsteil im ungeschnittenen
Zustand dargestellt ist,
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4 eine
perspektivische Darstellung einer Einstelleinrichtung aus Einstellelement
und Anschlagelement,
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5 eine
Draufsicht auf die Einstelleinrichtung gemäß 4,
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6 eine
Seitenansicht auf die Drehantriebsvorrichtung und
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7 einen
Schnitt durch die Drehantriebsvorrichtung gemäß der Linie VII-VII in 6.
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Die 1 und 2 zeigen
eine erfindungsgemäße Drehantriebsvorrichtung 11,
deren Hauptbestandteil ein Antriebsmodul 12 ist, dass seinerseits mit
einer nicht dargestellten zu betätigenden
Funktionseinheit verbunden ist. Bei der Funktionseinheit kann es
sich beispielsweise um eine Absperrklappe oder um ein Absperrventil
handeln. Die durch die Drehantriebsvorrichtung 11 initiierte
Drehbewegung bewirkt ein Öffnen
oder Schließen
der Absperrklappe bzw. des Absperrventils.
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Das
Antriebsmodul 12 besitzt ein längliches Gehäuse 13,
mit zweckmäßigerweise
quaderförmiger
Gestalt, mit einer Gehäuse-Oberseite 14 und
einer Gehäuse-Unterseite 15.
Das Gehäuse 13 ist stirnseitig
durch jeweils einen Gehäuse-Deckel 16 verschlossen.
Gehäuse 13 und
Gehäuse-Deckel 16 können als
Stranggussprofile, beispielsweise Aluminium-Stranggussprofile, ausgebildet
sein. Es sind jedoch auch andere Materialien einsetzbar.
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Im
Folgenden wird der Aufbau des Antriebsmoduls 12 beispielhaft
anhand einer doppelt wirkenden Drehantriebsvorrichtung 11 beschrieben,
es ist jedoch auch möglich,
eine einfach wirkende einzusetzen.
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Das
Gehäuse 13 und
die beiden Gehäuse-Deckel 16 bilden
einen Kolbenaufnahmeraum 17, in dem sich zwei in Längsrichtung
verschiebbar geführte
Antriebskolben 18a, 18b befinden. Jeder Antriebskolben 18a, 18b verfügt über eine
in Längsrichtung
verlaufende zahnstangenartige Verzahnung 19a, 19b mit
quer und insbesondere rechtwinklig zur Längsrichtung 20 des
Kolbenaufnahmeraums 17 verlaufenden Zähnen. Beim beschriebenen Ausführungsbeispiel
befinden sich die Verzahnungen 19a, 19b an Zahnstangenelementen 21a, 21b,
die axial mit je einem Kol benkopf 22a, 22b fest
verbunden sind, der eine mit der Innenfläche des Kolbenaufnahmeraums 17 zusammenarbeitende,
ringförmige Dichtung 23 trägt. Der
Kolbenkopf 22a, 22b seinerseits kann zweigeteilt
sein. Der Kolbenaufnahmeraum 17 wird durch die beiden Antriebskolben 18a, 18b in
zwei Arbeitsräume 24a, 24b unterteilt,
die über ein
Fluidkanalsystem mit einem nicht dargestellten Steuerventil in Verbindung
stehen und somit abwechselnd mit einem fluidischen Druckmittel,
insbesondere mit Druckluft beaufschlagt werden, so dass die Antriebskolben 18a, 18b in
parallelen Richtungen gegensinnig entweder aufeinander zu oder voneinander
weg bewegt werden.
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Die
Linearbewegungen der Antriebskolben 18a, 18b werden
in eine durch Doppelpfeil 25 angedeutete Drehbewegung eines
Abtriebsteils 26 umgesetzt. Dieses Abtriebsteil 26 verfügt über einen
wellenartigen Abtriebsabschnitt 27, der sich in den Zwischenraum
zwischen den einander zugewandten Verzahnungen 19a, 19b der
Antriebskolben 18a, 18b erstreckt und das Gehäuse 13 insbesondere
vollständig
durchsetzt. Der Abtriebsabschnitt 27 geht an seinem oberen
Ende in einen oberen Endabschnitt 28a und an seinem unteren
Ende in einen unteren Endabschnitt 28b über, wobei am oberen Endabschnitt 28a ein
nicht näher
dargestelltes Zusatzmodul befestigbar ist. Die Längsachse 29 des Abtriebsabschnitts 27 verläuft rechtwinklig
zu der Längsachse 20 des
Kolbenaufnahmeraums 17 und gleichzeitig parallel zu den
Ausdehnungsebenen der Verzahnungen 19a, 19b. Sie
bildet gleichzeitig die Drehachse des Abtriebsteils 26,
das über
geeignete Lagereinrichtungen drehbar am Gehäuse 13 gelagert ist.
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Der
zwischen den Verzahnungen 19a, 19b liegende Bereich
des Abtriebsabschnitts 27 ist am Außenumfang mit einem zweckmäßigerweise
in sich geschlossenen Zahnkranz 30 versehen und drehfest verbunden,
der gleichzeitig an diametral einander entgegengesetzten Stellen
mit den beiden Verzahnungen 19a, 19b der Antriebskolben 18a, 18b kämmt. Die
oben erwähnte
Linearbewegung der beiden Antriebskolben 18a, 18b resultiert
somit in einer Drehbewegung des Abtriebsteils 26 um die
Drehachse 29, wobei die Drehrichtung von der Verschieberichtung
der Antriebskolben 18a, 18b abhängt. Je nach
Länge der
Verzahnungen 19a, 19b und in Abhängigkeit
vom maximal möglichen
axialen Verfahrweg der Antriebskolben 18a, 18b lassen
sich Drehwinkel des Abtriebsteils 26 realisieren, die unter
oder über
360° liegen
und durchaus ein Mehrfaches von 360° aufweisen können.
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Bei
den hier zu betrachtenden Funktionseinheiten, wie beispielsweise
Absperrklappen oder -ventilen ist es notwendig den maximal möglichen Drehwinkel
des Abtriebsteils um ein gewisses Maß variieren zu können, um
damit zu gewährleisten, dass
einerseits die Funktionseinheit mit ihrem Verschlussorgan in geschlossener
Stellung vollständig dichtet
und ande rerseits jedoch die zur Abdichtung benötigte Dichtung nicht zerquetscht
wird.
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Hierzu
ist eine Einstelleinrichtung 31 vorgesehen, die insbesondere
in den 3, 4 und 5 dargestellt
ist. Die Einstelleinrichtung 31 umfasst wenigstens ein
im Gehäuse 13 axial
verschieblich geführtes
Einstellelement 32a, 32b, das mit wenigstens einem
am Abtriebsteil 26 ausgebildeten Anschlagelement 33a, 33b zusammenwirkt.
In bevorzugter Weise sind zwei Einstellelemente 32a, 32b vorgesehen,
die mit zwei Anschlagelementen 33a, 33b zusammenwirken.
Es ist ein erstes Anschlagelement 33a vorgesehen, das bei
Drehung des Abtriebsteils 26 in eine erste Drehrichtung
mit einem ersten Einstellelement 32a zusammenwirkt. Zusätzlich ist ein
zweites Anschlagelement 33b vorgesehen, das in Umfangsrichtung
des Abtriebsteils 26 versetzt zum ersten Anschlagelement 33a angeordnet
ist und bei Drehung in eine zweite, entgegengesetzte Drehrichtung
mit einem zweiten Einstellelement 32b zusammenwirkt. Das
erste Einstellelement 32a kann an einem Deckel 16 angeordnet
sein, während
sich das zweite Einstellelement 32b am gegenüberliegenden Deckel 16 befindet.
Das erste Anschlagelement 33a ist am oberen Endabschnitt 28a und
das zweite Anschlagelement 33b am unteren Endabschnitt 28b angeordnet.
Die Anschlagelemente 33a, 33b sind einstückig mit
dem Abtriebsteil, insbesondere mit den jeweiligen Endabschnitten 28a, 28b verbunden.
Die beiden Einstellelemente 32a, 32b und Anschlagelemente 33a, 33b sind
jeweils identisch aufgebaut, so dass sich die nachfolgenden Ausführungen
auf die Beschreibung eines Einstellelementes 32a, 32b und eines
Anschlagelementes 33a, 33b beschränken.
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Das
Einstellelement 32a, 32b ist in einem in Gehäuselängsrichtung
verlaufenden Profilkanal 34a, 34b geführt und
besitzt seinerseits einen mit dem Anschlagelement 33a, 33b des
Abtriebsteils 26 zusammenwirkenden Anschlagabschnitt 35a, 35b,
der mit einem von außen
her zugänglichen
Betätigungsabschnitt 36a, 36b gekoppelt
ist.
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Der
Anschlagabschnitt 35a, 35b besitzt insbesondere
an seinem dem Abtriebsteil 26 zugewandten Ende eine Schrägfläche 37a, 37b,
die dem Drehbereich des Abtriebsteils zugewandt ist und auf die das
Anschlagelement 33a, 33b in Endposition aufschlägt. Der
Anschlagabschnitt 35a, 35b besitzt eine vierkantartige
Form, so dass er verdrehgesichert im Profilkanal 34a, 34b des
Gehäuses 13 aufgenommen
ist. Das vordere, die Schrägfläche 37a, 37b aufweisende
Ende des Anschlagabschnitts 35a, 35b besitzt insgesamt
die Gestalt eines Keils. Die Schrägfläche 37a, 37b bildet
somit den Endanschlag für
das Abtriebsteil 26 bei dessen Drehbewegung. Es ist eine der
Schrägfläche 37a, 37b gegenüberliegende
Seitenfläche 38a, 38b vorgesehen,
die sich flächig
an der Wandung des Profilkanals 34a, 34b abstützt. Dadurch
können
durch das auftreffende An schlagelement 33a, 33b entstehende
Stoßkräfte aufgefangen werden.
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Wie
in 7 dargestellt, besitzt das abtriebsteilferne Ende
des Anschlagabschnitts 35a, 35b eine Gewindeausnehmung 39 mit
Innengewinde zur Verschraubung mit dem Betätigungsabschnitt 36a, 36b.
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Der
Betätigungsabschnitt 36a, 36b ist
ein vom Anschlagabschnitt 35a, 35b separat ausgebildetes
Bauteil und ist als Einstellschraube ausgebildet. Die Einstellschraube
besitzt ihrerseits einen Schaft 40a, 40b mit Außengewinde,
der mit der Gewindeausnehmung 39 des Anschlagabschnitts 35a, 35b verschraubt
werden kann. Der Schaft 40a, 40b ist einstückig mit
einem Schraubenkopf 41a, 41b verbunden, der gemäß bevorzugtem
Ausführungsbeispiel
vollständig
im Deckel 16 versenkt ist und mit dementsprechend ausgebildeten
Werkzeugen, beispielsweise Schraubendrehern oder auch von Hand betätigt werden
kann. Gegebenenfalls ist eine Distanzhülse 42a, 42b vorgesehen,
die die genaue Axial-Position des Schraubenkopfs 41a, 41b im
Deckel 16 festlegt. Während
die Einstellschraube in einer Gehäuseausnehmung am Deckel 16 sitzt
und axial unverschieblich aber drehbar ist, ist demgegenüber der
Anschlagabschnitt 35a, 35b aufgrund seiner Vierkant-Form
drehstabil, jedoch axial verschieblich. Am Gehäuse-Deckel 16 befindet
sich ein die Gehäuseausnehmung
verengender Vorsprung 43a, 43b, so dass die Einstellschraube
im montierten Zustand des Deckels 16 am An triebsmodul 12 nicht
herausgezogen werden oder herausfallen kann und somit verliersicher
gelagert ist.
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Das
am Abtriebsteil 26 ausgebildete Anschlagelement 33a, 33b besitzt
eine Anschlagskante 44a, 44b, die derart ausgerichtet
ist, dass beim Anschlag an die Schrägfläche 37a, 37b des
Anschlagabschnitts 35a, 35b ein Linienkontakt
zwischen Schrägfläche 37a, 37b und
Anschlagelement 33a, 33b entsteht. Dadurch ist
die Materialbeanspruchung im Vergleich zu einer punktförmigen Belastung
geringer. Anschlagkante 44a, 44b und Schrägfläche 37a, 37b sind
parallel zur Längsachse 29 des
Abtriebsteils 26 ausgerichtet. Das Anschlagelement 33a, 33b hat die
Form einer Nocke bzw. ist pyramidenstumpfartig ausgebildet.
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Zur
Betätigung
des Einstellelements 32a, 32b wird ein geeignetes
Werkzeug, beispielsweise ein Schraubendreher an den Schraubenkopf 41a, 41b der
Einstellschraube angesetzt und diese in die gewünschte Richtung gedreht. Dadurch,
dass die Einstellschraube mit ihrem Schaft 40a, 40b in
der Gewindeausnehmung 39 des Anschlagabschnitts 35a, 35b sitzt,
führt die
Drehbewegung der Einstellschraube zu einer Linearbewegung des Anschlagabschnitts 35a, 35b und
zwar je nach Bedarf zum Abtriebsteil 26 hin oder von diesem
weg. Die Schrägfläche 37a, 37b wird
also mehr oder weniger weit in den Drehbereich des Abtriebsteils 26 hineingeschoben.
Wird der Anschlagabschnitt 35a, 35b beispielsweise
weiter in den Drehbereich hineinge schoben, befindet sich ein querschnittsgrößeres Stück des keilartigen
Endes des Anschlagabschnitts 35a, 35b im Drehbereich, wodurch
das zugeordnete Anschlagelement 33a, 33b früher an die
Schrägfläche 37a, 37b anschlägt und somit
der maximal mögliche
Drehwinkel des Abtriebsteils 26 insgesamt verringert wird.
Dementsprechend schlägt
das zugeordnete Anschlagelement 33a, 33b bei einem
weniger in den Drehbereich hineingeschobenen Anschlagabschnitt 35a, 35b später an,
wodurch der Drehwinkel insgesamt vergrößert wird. Bei Drehung des
Abtriebsteils 26 in eine erste Drehrichtung schlägt das erste
Anschlagelement 33a auf die Schrägfläche 37a, 37b des
ersten Einstellelements 32a auf, während bei der Drehung in die
zweite entgegengesetzte Drehrichtung das zweite Anschlagelement 33b auf
die Schrägfläche 37a, 37b des
zweiten Einstellelements 32b aufschlägt. Insgesamt kann der Drehwinkel
durch Verstellen der Einstellelemente 32a, 32b im
Bereich von +/– 4° bis +/– 6° variiert
werden.