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DE102004004896A1 - Handhabungsgerät zum Umpositionieren von Teilen - Google Patents

Handhabungsgerät zum Umpositionieren von Teilen Download PDF

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DE102004004896A1
DE102004004896A1 DE200410004896 DE102004004896A DE102004004896A1 DE 102004004896 A1 DE102004004896 A1 DE 102004004896A1 DE 200410004896 DE200410004896 DE 200410004896 DE 102004004896 A DE102004004896 A DE 102004004896A DE 102004004896 A1 DE102004004896 A1 DE 102004004896A1
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handling
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DE200410004896
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Manfred Moritz
Klaus Lottig
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Festo SE and Co KG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Es wird ein Handhabungsgerät zum Umpositionieren von Teilen vorgeschlagen. Es verfügt über ein bezüglich einer ersten Schwenkachse (16) verschwenkbares Schwenkteil (15), an dem ein Metnehmerhebel (32) angelenkt ist, der seinerseits mit einem Handhabungsteil (6) gelenkig verbunden ist. Das Handhabungsteil (6) ist bezüglich einer zweiten Schwenkachse (23) sowohl verschwenkbar als auch linear verstellbar. Außerdem ist es mit einem Kurvenfolger (33) bewegungsgekoppelt, der mit einer Bahnvorgabekurve (34) in Eingriff steht, die über zwei lineare Endabschnitte (44, 45) verfügt. An dem Handhabungsteil (6) ist ein Greifer (7) für die umzupositionierenden Teile (2) fixierbar. Im Betrieb des Gerätes kann das Handhabungsteil (6) eine Handhabungsbahn (5) durchlaufen, die über zwei lineare Endabschnitte (5a, 5b) verfügt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Handhabungsgerät zum Umpositionieren von Teilen, mit einem durch eine Antriebseinrichtung zu einer oszillierenden Schwenkbewegung um eine ortsfeste Schwenkachse antreibbaren Schwenkteil, mit einem zum Tragen eines Greifers dienenden Handhabungsteil, das unter Ausführung einer zweiten Schwenkbewegung um eine bezüglich der ersten Schwenkachse ortsfeste zweite Schwenkachse verschwenkbar und außerdem unter Ausführung einer linearen Hubbewegung radial der zweiten Schwenkachse verstellbar ist.
  • Ein Handhabungsgerät dieser Art geht aus der DE 296 18 418 U1 hervor. Es wird zum Umpositionieren von Teilen verwendet, die an einer ersten Position aufgenommen und zu einer zweiten Position verlagert werden, wo sie mit um 90° verdrehter Orientierung abgesetzt werden. Während des Umpositioniervorganges wird das umzupositionierende Teil von einem Greifer gehalten, der an einem Handhabungsteil des Handhabungsgerätes sitzt und zusammen mit diesem eine gewünschte Handhabungsbahn durchlaufen kann.
  • Bei dem bekannten Handhabungsgerät ist das Schwenkteil über ein Drehgelenk direkt mit dem Handhabungsabschnitt bewegungsgekoppelt. Der Handhabungsabschnitt verfügt außerdem über einen linearen Führungsschlitz, in den ein stiftartiges Führungselement hineinragt. Auf diese Weise kann der Handhabungsabschnitt relativ zu dem Führungselement sowohl verschwenkt als auch verschoben werden. Die somit vorliegende Kinematik bewirkt, dass der Handhabungsabschnitt und somit der daran fixierte Greifer zu jeder Zeit eines die Handhabungsbahn durchlaufenden Handhabungszyklus sich überlagernde schwenkende und translatorische Bewegungen ausführen. Bei vielen Handhabungsaufgaben, beispielsweise beim Umsetzen eines Stiftes zwischen zwei linearen Bohrungen, besteht jedoch die Notwendigkeit, dass der Greifer zum Aufnehmen und Absetzen des umzupositionierenden Teils eine rein lineare Bewegung ausführt. Hierfür ist das bekannte Handhabungsgerät nicht geeignet.
  • Die WO 01/68490 A1 beschreibt bereits ein Handhabungsgerät, bei dem ein mit einem Greifer bestücktes Handhabungsteil eine Handhabungsbahn durchlaufen kann, die über zwei lineare Endabschnitte verfügt, in denen das Handhabungsteil und somit auch der Greifer jeweils ausschließlich eine lineare Hubbewegung ausführen. Allerdings kann hier das Handhabungsteil beim Durchlaufen eines Handhabungszyklus seine Orientierung im Raum nicht verändert. Das Gerät eignet sich daher nicht, um die Ausrichtung eines umzupositionierenden Teils beim Umpositioniervorgang um beispielsweise 90° zu verändern.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Handhabungsgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem sich Teile unter Veränderung ihrer Ausrichtung so umpositionieren lassen, dass sie mit einer rein linearen Bewegung aufnehmbar und absetzbar sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem die eingangs genannten Merkmale aufweisenden Handhabungsgerät vorgesehen, das eine bezüglich den beiden Schwenkachsen ortsfeste Bahnvorgabekurve vorhanden ist, die zwei lineare Endabschnitte aufweist, deren Längsachsen sich in einem gemeinsamen Punkt auf der zweiten Schwenkachse treffen, wobei sich die zweite Schwenkachse zwischen der ersten Schwenkachse und der Bahnvorgabekurve befindet, dass mit dem Handhabungsteil ein mit der Bahnvorgabekurve in Führungseingriff stehender Kurvenfolger bewegungsgekoppelt ist, und dass das Schwenkteil über einen Mitnehmerhebel mit dem Handhabungsteil antriebsmäßig gekoppelt ist, der zum einen mit Abstand zur ersten Schwenkachse an dem Schwenkteil angelenkt ist und zum anderen im Bereich des Kurvenfolgers mit dem Handhabungsteil gelenkig verbunden ist.
  • Bei einem derartigen Handhabungsgerät gestaltet die vorhandene Kinematik die Realisierung von Handhabungsbahnen in einer Weise, dass ein umzupositionierendes Teil während des Umpositioniervorganges in seiner Ausrichtung verändert wird und zudem das Aufnehmen und Absetzen dieses Teils im Rahmen einer ausschließlich linearen Bewegung stattfinden kann. Der kon krete Verlauf der gewünschten Handhabungsbahn kann durch die Gestaltung der Bahnvorgabekurve beeinflusst werden, um unterschiedlichen Umpositionieraufgaben Rechnung zu tragen. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Bahnvorgabekurve so auszulegen, dass das Handhabungsteil während eines Handhabungszyklus zunächst eine rein lineare Hubbewegung in einer ersten Hubrichtung, anschließend eine allein schwenkende oder kombiniert schwenkend-translatorische Zwischenbewegung von beispielsweise 90° und schließlich erneut eine rein lineare Hubbewegung, nun allerdings mit bezüglich der ersten Hubbewegung entgegengesetzter Hubrichtung, ausführt. Auf Grund der günstigen Hebelverhältnisse arbeitet das Handhabungsgerät auch im Hochgeschwindigkeitsbereich und bei der Handhabung schwerer Teile relativ verschleißarm. Bei alledem lässt sich das Handhabungsgerät in äußerst kompakter Bauweise realisieren.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Wenn die beiden linearen Endabschnitte der Bahnvorgabekurve rechtwinkelig zueinander verlaufen, kann ein umzupositionierendes Teil in einer um 90° veränderten Ausrichtung an einer ersten Stelle aufgenommen und an einer zweiten Stelle abgesetzt werden. Allerdings lassen sich durch entsprechend abgewandelten Verlauf der Bahnvorgabekurve auch andere Winkelveränderungen realisieren, beispielsweise 135°.
  • In allen Fällen ist die Bahnvorgabekurve vorzugsweise so angeordnet, dass ihre konvexe Außenseite der zweiten Schwenkachse zugewandt ist.
  • Das Schwenkteil kann eine beliebige Gestalt haben. Besonders materialsparend und kostengünstig ist jedoch eine hebelartige Ausbildung.
  • Die Bahnvorgabekurve ist insbesondere schlitzartig ausgebildet, wobei der Kurvenfolger so gestaltet ist, dass er in den sich ergebenden Schlitz eingreift. Bei Bedarf kann der Schlitz durch die Flanken einer Nut definiert werden.
  • Um unabhängig von der Länge der Bahnvorgabekurve exakte Endlagen für das Handhabungsteil vorgeben zu können, empfiehlt es sich, den beiden linearen Endabschnitten der Bahnvorgabekurve geeignete Anschlagmittel zuzuordnen, auf die am Handhabungsteil vorgesehene Gegenanschlagmittel am Hubende auflaufen. Soll eine gebremste Annäherung in die Endlagen stattfinden, um die strukturellen Beanspruchungen zu verringern, können zusätzlich noch Stoßdämpfmittel eingesetzt werden.
  • Das Handhabungsteil ist zweckmäßigerweise mit einem linearen Führungsschlitz ausgestattet, in das ein die zweite Schwenkachse definierendes Führungselement eingreift. Bei einer besonders kostengünstigen Variante ist das Führungselement stiftförmig ausgebildet und besteht beispielsweise aus einem einfachen Metallstift.
  • Die beweglichen Teile des Handhabungsgerätes sind vorzugsweise an einem Tragkörper platziert, der insbesondere plattenartig ausgebildet ist. Zweckmäßig ist hierbei eine Anordnung, bei der der Mitnehmerhebel zwischen dem Handhabungsteil und dem Tragkörper platziert ist. Um die Bewegung des Mitnehmerhebels durch das Führungselement nicht zu beeinträchtigen, kann der Mitnehmerhebel über eine Durchbrechung verfügen, durch die das Führungselement hindurchgreift.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 eine bevorzugte Bauform des erfindungsgemäßen Handhabungsgerätes in einer Seitenansicht,
  • 2 bis 4 einen Bewegungsablauf des Handhabungsgerätes bei der Durchführung eines Handhabungszyklus, wobei die einzelnen Elemente des Handhabungsgerätes stark vereinfacht wiedergegeben sind,
  • 5 eine schematische Längsschnittdarstellung des Handhabungsgerätes, wobei zur Vereinfachung die einzelnen Schwenk- und Gelenkachsen in einer gemeinsamen Ebene liegend dargestellt sind.
  • Das in seiner Gesamtheit mit Bezugsziffer 1 bezeichnete Handhabungsgerät ermöglicht ein aufeinanderfolgendes Umpositionieren von Teilen beliebiger Art, insbesondere von Kleintei len wie Schrauben, Bolzen oder sonstigen, eine gewisse Längserstreckung aufweisenden Teilen. In der Zeichnung ist ein solches umzupositionierendes Teil bei Bezugsziffer 2 strichpunktiert angedeutet.
  • Das Handhabungsgerät ist so ausgelegt, dass das Teil 2 während eines Umpositioniervorganges zwischen einer in 1 und 2 angedeuteten ersten Endposition 3 und einer in 4 angedeuteten zweiten Endposition 4 verlagerbar ist. Die dabei von dem Teil 2 durchlaufene Bahnkurve entspricht dem Verlauf einer in 1 strichpunktiert angedeuteten Handhabungsbahn 5, die ein Handhabungsteil 6 des Handhabungsgerätes 1 durchläuft, das mit einem zum lösbaren Halten des umzupositionierenden Teils 2 dienenden Greifer 7 einer geeigneten Bauart ausgestattet ist.
  • Bei dem Greifer 7 kann es sich beispielsweise um einen zangenartigen Greifer handeln, der über verschwenkbare oder parallel verschiebbare Greifbacken 8 verfügt, die sich elektrisch oder durch Fluidkraft betätigen lassen, um ein Teil 2 nach Bedarf festzuhalten oder loszulassen. Als weitere mögliche Ausführungsformen für den Greifer 7 können an dieser Stelle exemplarisch Sauggreifer oder Magnetgreifer genannt werden, die das handzuhabende Teil 2 durch Unterdruck oder durch Magnetkraft halten können.
  • Das Handhabungsgerät 1 enthält als Basis einen bevorzugt plattenförmig ausgebildeten Tragkörper 12, der an einer in
  • 1 schematisch angedeuteten Positioniereinrichtung 11 festgelegt sein kann, mit der sich das Handhabungsgerät 1 nach Bedarf positionieren lässt. Alternativ könnte der Tragkörper 12 auch an einer stationären Haltestruktur fixiert werden. Geeignete Befestigungsmittel sind in Gestalt von Befestigungslöchern bei 10 angedeutet.
  • Rückseitig ist an den Tragkörper 12 eine insbesondere von einem einzigen fluidbetätigten Drehantrieb gebildete Antriebseinrichtung 13 angesetzt. Eine Antriebswelle 14 durchsetzt den Tragkörper 12 und trägt ein im Bereich der in 5 nach oben weisenden Vorderseite des Tragkörpers 12 angeordnetes, radial abstehendes Schwenkteil 15. Letzteres ist vorzugsweise hebelförmig ausgebildet.
  • Alternativ könnte die Antriebseinrichtung 13 beispielsweise auch von einem elektrischen Drehantrieb gebildet sein. Durch Aktivierung der Antriebseinrichtung 13 lässt sich die Antriebswelle 14 zu einer hin und her gehenden Drehbewegung um ihre Längsachse antreiben, wobei diese Längsachse gleichzeitig eine erste Schwenkachse 16 bildet, bezüglich der das drehfest mit der Antriebswelle 14 verbundene Schwenkteil 15 somit zu einer oszillierenden ersten Schwenkbewegung 17 um die erste Schwenkachse 16 antreibbar ist.
  • Das Schwenkteil 15 sitzt beim Ausführungsbeispiel in einer zur Vorderseite des Tragkörpers 12 hin offenen Vertiefung 19. Es kann sich insbesondere um eine kreiszylindrisch gestaltete Vertiefung handeln, durch deren Zentrum die erste Schwenkachse 16 verläuft.
  • Das Handhabungsteil 6 ist ein insgesamt starrer Körper in vorzugsweise einstückiger Ausführung. Es erstreckt sich mit Abstand vor dem Tragkörper 12 in einer zur ersten Schwenkachse 16 rechtwinkeligen Ebene, die im Folgenden als Handhabungsebene 20 bezeichnet sei.
  • Das Handhabungsteil 6 ist um eine zur ersten Schwenkachse 16 parallele zweite Schwenkachse 23 verschwenkbar. Die entsprechende zweite Schwenkbewegung 25 ist durch einen Doppelpfeil angedeutet. Gleichzeitig ist das Handhabungsteil 6 aber auch in einer zu der zweiten Schwenkachse 23 radialen Richtung linear verstellbar, wobei die entsprechende Bewegung als Hubbewegung 26 bezeichnet sei, die ebenfalls durch einen Doppelpfeil verdeutlicht ist. Die beiden Bewegungen sind sowohl einzeln als auch überlagert ausführbar.
  • Die zweite Schwenkachse 23 wird definiert durch ein von dem Tragkörper 12 zur Vorderseite wegragendes Führungselement 27, das sich rechtwinkelig zu der Handhabungsebene 20 erstreckt. Es ist beim Ausführungsbeispiel von einem Stift gebildet, der einenends im Tragkörper 12 fest verankert ist. Es handelt sich um einen einfachen Metallstift aus verschleißfestem Material.
  • Das stiftartige Führungselement 27 greift in einen im Handhabungsteil 6 ausgebildeten linearen Führungsschlitz 28 ein. Die Breite des Führungsschlitzes 28 entspricht dem Durchmesser des in ihn eingreifenden Abschnittes des Führungselementes 27, sodass der Führungsschlitz 28 bei der Hubbewegung 26 auf dem Führungselement 24 entlanggleiten kann.
  • Das Handhabungsteil 6 ist über einen Mitnehmerhebel 32 mit dem Schwenkteil 15 antriebsmäßig gekoppelt, sodass es bei der ersten Schwenkbewegung 17 des Schwenkteils 15 in einer vorbestimmten Weise mitbewegt wird. Für die sich ergebende Bewegung des Handhabungsteils 6 mitverantwortlich ist dabei auch noch ein mit dem Handhabungsteil 6 bewegungsgekoppelter Kurvenfolger 33, der mit einer bezüglich den beiden Schwenkachsen 16, 23 ortsfesten, an dem Tragkörper 12 vorgesehenen Bahnvorgabekurve 34 in Führungseingriff steht.
  • Der Mitnehmerhebel 32 ist sowohl mit dem Schwenkteil 15 als auch mit dem Handhabungsteil 6 gelenkig verbunden. Die gelenkige Verbindung zu dem Schwenkteil 15 ist in einer ersten Anlenkzone 35 mit Abstand zur ersten Schwenkachse 16 vorgesehen. Dabei wird eine erste Gelenkachse 37 definiert, die zu den beiden Schwenkachsen 16, 23 parallel verläuft und beim Ausführungsbeispiel durch einen die beiden Bauteile 15, 6 verschwenkbar miteinander verbindenden ersten Lagerbolzen 42 realisiert wird.
  • Die gelenkige Verbindung zwischen dem Mitnehmerhebel 32 und dem Handhabungsteil 6 erfolgt in einer zweiten Anlenkzone 36, wo die beiden Bauteile über einen zweiten Lagerbolzen 43 derart verschwenkbar miteinander verbunden sind, dass sich eine zu der ersten Gelenkachse 37 parallele zweite Gelenkachse 38 ergibt.
  • Der Kurvenfolger 33 ist im Bereich der zweiten Anlenkzone 36 vorgesehen. Beim Ausführungsbeispiel ist er in koaxialer Verlängerung des zweiten Lagerbolzens 43 angeordnet, wobei er einstückig mit diesem ausgebildet sein kann. Vorzugsweise handelt es sich bei dem Kurvenfolger 33 allerdings um einen an dem zweiten Lagerbolzen 43 walzgelagerten Rollenkörper.
  • Führt das Schwenkteil 15 eine Schwenkbewegung aus, bewegt sich die erste Anlenkzone 35 auf einer Kreisbahn um die erste Schwenkachse 16. Die zweite Anlenkzone 36 hingegen folgt dem Verlauf der Bahnvorgabekurve 34.
  • Die Bahnvorgabekurve 34 ist beim Ausführungsbeispiel von einem den Tragkörper 12 durchsetzenden Längsschlitz gebildet. Der Kurvenfolger 33 taucht mit geringfügigem Spiel zwischen die sich gegenüberliegenden Flanken der schlitzartigen Bahnvorgabekurve 34 ein.
  • Die Bahnvorgabekurve 34 hat einen gekrümmten Längsverlauf, wobei allerdings wenigstens ihre beiden Endabschnitte 44, 45 einen linearen Verlauf haben. Diese beiden Endabschnitte 44, 45 sind durch einen Zwischenabschnitt 46 miteinander verbunden, der beim Ausführungsbeispiel durchgehend bogenförmig verläuft.
  • Die Bahnvorgabekurve 34 ist insgesamt so angeordnet, dass sich ihre Längsachsen 47, 48 in einem gemeinsamen Punkt auf der zweiten Schwenkachse 23 treffen. Gleichzeitig ist die zweite Schwenkachse 23 zwischen der ersten Schwenkachse 16 und der Bahnvorgabekurve 34 platziert. Die Ausrichtung der Bahnvorgabekurve 34 ist so gewählt, dass deren konvexe Außenseite der zweiten Schwenkachse 23 zugewandt ist.
  • Das in 1 mit einem Kreuz markierte Krümmungszentrum 52 der Bahnvorgabekurve 34 bzw. deren Zwischenabschnittes 46 liegt zweckmäßigerweise zusammen mit den bezüglich dem Tragkörper 12 ortsfesten ersten und zweiten Schwenkachsen 16, 23 auf einer strichpunktiert angedeuteten geraden Linie 53. Diese stellt insbesondere gleichzeitig die Winkelhalbierende zwischen den beiden Längsachsen 47, 48 dar.
  • Der zwischen den beiden Längsachsen 47, 48 vorhandene Winkel orientiert sich am Anwendungsfall. Beim Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, die Teile 2 während des Umpositioniervorganges in der Handhabungsebene 20 um 90° umzuorientieren. Während sie in der ersten Endposition 3 (2) horizontal ausgerichtet sind, nehmen sie in der zweiten Endposition 4 (4) eine vertikale Ausrichtung ein. Die beiden linearen Endabschnitte 44, 45 der Bahnvorgabekurve 34 verlaufen dabei rechtwinkelig zueinander.
  • Wie aus 5 zu ersehen ist, befindet sich der Mitnehmerhebel 32 vorzugsweise zwischen dem Handhabungsteil 6 und dem Tragkörper 12. Damit er mit dem Führungselement 27 nicht kollidiert, verfügt er über eine Durchbrechung 54, durch die das Führungselement 24 hindurchgreift. Die Durchbrechung 54 ist ausreichend lang und breit, um während des Betriebes des Handhabungsgerätes 1 eine unerwünschte Kollision mit dem Führungselement 27 auszuschließen.
  • Wie aus 1 bis 4 ohne weiteres ersichtlich ist, verläuft die Längsachse des linearen Führungsschlitzes 28 rechtwinkelig zur zweiten Schwenkachse 23. Überdies ist vorgesehen, dass sich der Führungsschlitz 28 auf der der ersten Schwenkachse 16 zugewandten Seite des Kurvenfolgers 33 befindet.
  • Im Folgenden sei anhand der 2 bis 4 ein Handhabungszyklus beschrieben, im Laufe dessen ein Teil 2 aus der ersten Endposition 3 in die zweite Endposition 4 verbracht wird.
  • In dem in 2 gezeigten Zustand nimmt das Handhabungsteil 6 seine erste Endposition ein. Der Kurvenfolger 33 befindet sich hier am äußeren Ende des ersten Endabschnittes 44 der Bahnvorgabekurve 34. Gleichzeitig befindet sich die zweite Schwenkachse 23 in dem vom Kurvenfolger 33 wegweisenden Endabschnitt des Führungsschlitzes 28. Das Schwenkteil 15 und der Mitnehmerhebel 32, die eine Kniehebelanordnung bilden, sind dabei winkelig zueinander ausgerichtet, wobei sie insbesondere einen spitzen Winkel einschließen.
  • Um nun einen Handhabungszyklus auszuführen, wird das Schwenkteil 15 durch die Antriebseinrichtung 13 zu einer unidirektionalen Schwenkbewegung angetrieben, wobei der Kurvenfolger 33 in der Bahnvorgabekurve 34 entlang läuft, bis er am Ende des zweiten Endabschnittes 45 der Bahnvorgabekurve 34 anlangt. Das Handhabungsteil 6 befindet sich dann in der 4 gezeigten Endposition.
  • Im Einzelnen wird in der ersten Phase der Schwenkbewegung des Schwenkteils 15 eine Zugkraft auf den Mitnehmerhebel 32 ausgeübt, wodurch der Kurvenfolger 33 entlang des ersten linearen Endabschnittes 44 in Richtung zur zweiten Schwenkachse 23 gezogen wird. Dabei verringert sich der zwischen dem Schwenkteil 15 und dem Mitnehmerhebel 32 eingeschlossene Winkel. Gleichzeitig wird das Handhabungsteil 6 mitgezogen, wobei es ausschließlich eine lineare Hubbewegung ausübt, weil die Längsachse 47 des ersten Endabschnittes 44 mit der zweiten Schwenkachse 23 zusammenfällt. Das Handhabungsteil 6 führt also zunächst noch keine Schwenkbewegung aus und bewegt sich in einer ersten Hubrichtung 26a, bis der Kurvenfolger 33 den Übergangsbereich zu dem sich anschließenden Zwischenabschnitt 46 der Bahnvorgabekurve 34 erreicht hat. In dieser anfänglichen Bewegungsphase verfügt somit die vom Handha bungsteil 6 durchlaufende Handhabungsbahn 5 über einen ersten linearen Endabschnitt 5a. Durch diese Bewegungsphase kann beispielsweise ein umzupositionierendes Teil 2 aus einer es bereitstellenden Aufnahme herausgezogen werden.
  • In der nächsten Bewegungsphase durchläuft der Kurvenfolger 33 den Zwischenabschnitt 46 der Bahnvorgabekurve 34. Dabei wird der in der ersten Hubrichtung 26a orientierten Hubbewegung 26 des Handhabungsteils 6 eine Schwenkbewegung 25 in einer ersten Schwenkrichtung 25a überlagert. Die 3 zeigt eine Zwischenstellung, bei der sich der Kurvenfolger 33 gerade im Scheitelbereich des bogenförmigen Zwischenabschnittes 46 befindet und der Mitnehmerhebel 32 innerhalb der Kniehebelanordnung 32, 15 gerade eine Totpunktstellung durchschreitet. Der zwischen dem Mitnehmerhebel 32 und dem Schwenkteil 15 eingeschlossene Winkel ändert sein Vorzeichen, wobei der Mitnehmerhebel 32 vergleichbar einem Kurbeltrieb über das Schwenkteil 15 hinwegläuft.
  • Nachdem der Kurvenfolger 33 den Scheitelbereich des Zwischenabschnittes 46 durchlaufen hat, setzt sich zunächst die Schwenkbewegung des Handhabungsteils 6 in der ersten Schwenkrichtung 25a noch weiter fort, während sich die Hubrichtung der Hubbewegung 26 umkehrt. Diese zweite Hubrichtung 26b ist der ersten Hubrichtung 26a entgegengesetzt, wobei sich der in der Zwischenstellung gemäß 3 maximal an die zweite Schwenkachse 23 angenäherte Kurvenfolger 33 allmählich wieder von der zweiten Schwenkachse 23 entfernt. Dabei gleitet der Führungsschlitz 28 auf dem ortsfesten Führungselement 27 ab. Gleichzeitig vergrößert sich wieder der Winkel zwischen dem Mitnehmerhebel 32 und dem Schwenkteil 15, allerdings mit bezüglich der in 2 gezeigten Anordnung entgegengesetztem Vorzeichen.
  • Diese Bewegungsphase ist abgeschlossen, wenn der Kurvenfolger 33 von dem Zwischenabschnitt 46 in den zweiten linearen Endabschnitt 45 übergeht. Ab dann findet, wie schon in der anfänglichen Bewegungsphase, kein Verschwenken des Handhabungsteils 6 mehr statt. Das Handhabungsteil 6 führt nun ausschließlich eine Hubbewegung 26 in der zweiten Hubrichtung 26b aus, die dadurch bedingt ist, dass der Mitnehmerhebel 32 den Kurvenfolger 33 innerhalb des zweiten Endabschnittes 45 zum Ende der Bahnvorgabekurve 34 hin verschiebt. Wie schon bei der anfänglichen Bewegungsphase ist das Handhabungsteil 6 auch bei der letzten Bewegungsphase durch den in einem linearen Endabschnitt der Bahnvorgabekurve 34 geführten Kurvenfolger 33 und das in dem linearen Führungsschlitz 28 geführte Führungselement 24 eindeutig geführt, sodass ausschließlich eine Linearbewegung ohne überlagerte Schwenkbewegung stattfinden kann.
  • Auf diese Weise verfügt die Handhabungsbahn 5 über einen zweiten linearen Endabschnitt 5b, wobei die zugehörige Bewegungsphase dazu geeignet ist, das zuvor an der ersten Endposition 3 aufgenommene Teil 2 im Rahmen einer linearen Steckbewegung in die zweite Endposition 4 abzugeben.
  • Wird das Schwenkteil 15 anschließend mit umgekehrter Schwenkrichtung in die in 2 gezeigte Ausgangsstellung zurückgeschwenkt, durchläuft das Handhabungsteil 6 die Handhabungsbahn 5 in gleicher Weise, jedoch in umgekehrter Bewegungsrichtung.
  • Das Schwenkteil 15 und der Mitnehmer 32 bilden einen oszillierenden Kurbelmechanismus, wobei der Mitnehmerhebel 32 bei jedem Schwenkhub des Schwenkteils 15 zunächst zurückgezogen und dann wieder vorwärts geschoben wird. Dieser Zug- und Schubvorgang wird auf das angelenkte Handhabungsteil 6 übertragen, wobei durch den in der Bahnvorgabekurve 34 geführten Kurvenfolger 33 erreicht wird, dass das Handhabungsteil 6 beim Übergang zwischen den beiden Endabschnitten 44, 45 zusätzlich verschwenkt wird.
  • Die Endlagen des Handhabungsteils 6 könnten theoretisch dadurch vorgegeben werden, dass der Kurvenfolger 33 auf die Bahnvorgabekurve 34 endseitig begrenzende Anschlagflächen aufläuft. Bei einer schlitzartigen Ausgestaltung gemäß des Ausführungsbeispiels könnten die Anschlagflächen von den den Längsschlitz begrenzenden Stirnflächen gebildet sein.
  • Als vorteilhaft wird es jedoch angesehen, insbesondere seit1ich neben den beiden linearen Endabschnitten 44, 45 der Bahnvorgabekurve 34 jeweils sich am Tragkörper 12 abstützende Anschlagmittel 56 vorzusehen, die in die Bewegungsbahn von seitlich am Handhabungsteil 6 angeordneten Gegenanschlagmit teln 57 ragen. In der gewünschten Endlage läuft das Handhabungsteil 6 mit seinen Gegenanschlagmitteln 57 auf die den betreffenden Endabschnitt 44, 45 zugeordneten Anschlagmittel 56 auf.
  • Um die Endlagen variabel vorgeben zu können, sind die Anschlagmittel 56 und/oder die Gegenanschlagmittel 57 verstellbar.
  • Die Anschlagmittel 56 sitzen beim Ausführungsbeispiel jeweils an einer an der Vorderseite des Tragkörpers 12 befestigten Halterung 58. Diese ist jeweils zusätzlich ausgebildet, um einen Sensor 60 daran fixieren zu können, der anspricht, wenn das Handhabungsteil 6 die Endlage erreicht hat.
  • Soll der Endaufprall des Handhabungsteils 6 abgedämpft werden, können zusätzlich noch Stoßdämpfmittel 59 vorgesehen werden. Diese sind beim Ausführungsbeispiel mit den Gegenanschlagmitteln 57 kombiniert und treffen zeitlich vor den Gegenanschlagmitteln 57 auf den Anschlagmitteln 56 auf. Auf diese Weise wird das Handhabungsteil 6 in der letzten kurzen Bewegungsphase bei der Annäherung in seine jeweilige Endlage abgebremst und dadurch der Endaufprall reduziert.

Claims (16)

  1. Handhabungsgerät zum Umpositionieren von Teilen, mit einem durch eine Antriebseinrichtung (13) zu einer oszillierenden Schwenkbewegung um eine ortsfeste Schwenkachse (16) antreibbaren Schwenkteil (15), mit einem zum Tragen eines Greifers (7) dienenden Handhabungsteil (6), das unter Ausführung einer zweiten Schwenkbewegung um eine bezüglich der ersten Schwenkachse (16) ortsfeste zweite Schwenkachse (23) verschwenkbar und außerdem unter Ausführung einer linearen Hubbewegung radial bezüglich der zweiten Schwenkachse (23) verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet ist, dass eine bezüglich den beiden Schwenkachsen (16, 23) ortsfeste Bahnvorgabekurve (34) vorhanden ist, die zwei lineare Endabschnitte (44, 45) aufweist, deren Längsachsen (47, 48) sich in einem gemeinsamen Punkt auf der zweiten Schwenkachse (23) treffen, wobei sich die zweite Schwenkachse (23) zwischen der ersten Schwenkachse (16) und der Bahnvorgabekurve (34) befindet, dass mit dem Handhabungsteil (6) ein mit der Bahnvorgabekurve (34) in Führungseingriff stehender Kurvenfolger (33) bewegungsgekoppelt ist, und dass das Schwenkteil (15) über einen Mitnehmerhebel (32) mit dem Handhabungsteil (6) antriebsmäßig gekoppelt ist, der zum einen mit Abstand zur ersten Schwenkachse (16) an dem Schwenkteil (15) angelenkt ist und zum anderen im Bereich des Kurvenfolgers (33) mit dem Handhabungsteil (6) gelenkig verbunden ist.
  2. Handhabungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnvorgabekurve (34) so angeordnet ist, dass ihre konvexe Außenseite der zweiten Schwenkachse (23) zugewandt ist.
  3. Handhabungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden linearen Endabschnitte (44, 45) der Bahnvorgabekurve (34) rechtwinkelig zueinander verlaufen.
  4. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Krümmungszentrum (52) der Bahnvorgabekurve (34) und die beiden Schwenkachsen (16, 23) mit Abstand zueinander gemeinsam auf einer geraden Linie (53) liegen.
  5. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schwenkteil (5) hebelartig ausgebildet ist.
  6. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Bahnvorgabekurve (34) schlitzartig ausgebildet ist.
  7. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch Anschlagmittel (56), die den beiden linea ren Endabschnitten (44, 45) der Bahnvorgabekurve (34) zugeordnet sind und zur Vorgabe der Endlagen des Handhabungsteils (6) mit an diesem vorgesehenen Gegenanschlagmitteln (57) zusammenwirken.
  8. Handhabungsgerät nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch Stoßdämpfmittel (59) zum Abbremsen des Handhabungsteils (6) bei der Annäherung in seine Endlagen.
  9. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schwenkachse (23) durch ein von einem Tragkörper (12) wegragendes Führungselement (27) definiert ist, das in einen linearen Führungsschlitz (28) des Handhabungsteils (6) eingreift, wobei die Längsachse des Führungsschlitzes (28) rechtwinkelig zur zweiten Schwenkachse (22) verläuft.
  10. Handhabungsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (27) stiftförmig ausgebildet ist.
  11. Handhabungsgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmerhebel (32) zwischen dem Handhabungsteil (6) und dem Tragkörper (12) platziert ist.
  12. Handhabungsgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (27) den Mitnehmerhebel (32) in einer die Bewegung des Mitnehmerhebels (32) nicht behindernden Weise durchsetzt.
  13. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Führungsschlitz (28) auf der der ersten Schwenkachse (16) zugewandten Seite des Kurvenfolgers (33) befindet.
  14. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die gelenkige Verbindung zwischen dem Mitnehmerhebel (32) und dem Handhabungsteil (6) durch eine zu den beiden Schwenkachsen (16, 23) parallele Gelenkachse (38) definiert ist, bezüglich der der Kurvenfolger (33) koaxial angeordnet ist.
  15. Handhabungsgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Kurvenfolger (33) ein Rollenkörper ist, der an einem die Gelenkachse (38) vorgebenden Lagerbolzen in koaxialer Anordnung drehbar gelagert ist.
  16. Handhabungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (13) einen fluidbetätigten Drehantrieb aufweist.
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