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Die Erfindung betrifft eine Kaffeemaschine mit einer Schublade zum Zuführen von Kaffeepads gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Kaffeemaschinen des Standes der Technik arbeiten nach unterschiedlichen Prinzipien. Die gängigsten Modelle sind die sogenannten drucklos arbeitenden Kaffeemaschinen. Bei diesen fließt Wasser aus einem Vorratsbehälter in ein elektrisch beheizbares Rohr. Insbesondere durch Dampfentwicklung in diesem Rohr wird erwärmtes Wasser dann durch eine Steigleitung zu einem Auslauf gedrückt, über welchen das erwärmte Wasser dann in einen Kaffeefilter tropft. Aus diesem Kaffeefilter kann der Filterkaffee bei atmosphärischem Druck dann in eine Kanne fließen.
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Im Gegensatz hierzu liegt bei Espressomaschinen ein erhöhter Druck im Bereich des Kaffeemehls vor, beispielsweise 15 bar. Dies wird erreicht, indem Wasser aus einem Wasserbehälter oder einer sonstigen Wasserzuführung einer elektromotorisch angetriebenen Pumpe zugeführt wird, die das Wasser dann unter hohem Druck über einen elektrisch beheizbaren Bereich einer Kaffeemehlaufnahmeeinrichtung zuführt. Diese Kaffeemehlaufnahmeeinrichtung umfasst im Allgemeinen ein Sieb zur Aufnahme des Kaffees. Zur Erzeugung des hohen Drucks im Bereich des Kaffees ist die Kaffeemehlaufnahmeeinrichtung während des Betriebs in einem gegen die Atmosphäre abgedichteten Bereich angeordnet, der als Druckraum oder Brühkammer bezeichnet werden kann.
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Bei einer weiteren prinzipiell anders arbeitenden Kaffeemaschine ist vorgesehen, das Wasser zur Zubereitung des Kaffees zunächst aus einem Wasserbehälter in einen beheizbaren Zwischenbehälter zu überführen. Von diesem Zwischenbehälter gelangt das erwärmte Wasser zu einer elektromotorisch angetriebenen Pumpe, von der es unter erhöhtem Druck, beispielsweise 2 bis 3 bar, einer Kaffeemehlaufnahmeeinrichtung zugeführt wird. Dabei ist vorgesehen, dass der Kaffee, anders als bei der Espressomaschine, nicht in loser Form als Kaffeemehl in die Kaffeemehlaufnahmeeinrichtung eingebracht wird, sondern in Form eines Kaffeepads, das heißt in verdichteter Form mit Filterpapier umgeben, in einen Halter eingelegt wird. Der Halter kann mit einer Halterabdeckung, über die Wasser zugeführt wird, einen abgedichteten Druckraum bilden. Dem Halter für die Kaffeepads kommen dabei mehrere Funktionen zu. Zum einen stellt der Halter eine Dichtfläche bereit, so dass eine Druckkammer gebildet werden kann. Weiterhin hat der Halter eine Auslassöffnung, aus der der Kaffee austreten kann. Ferner soll der Kaffeepad in einer Weise in dem Halter gelagert sein, so dass das Durchströmen des Kaffeepads nicht behindert wird. Eine derartige Kaffeemaschine nimmt eine Zwischenstellung zwischen einer herkömmlichen drucklosen Kaffeemaschine und einer Espressomaschine ein.
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Die
WO 01/15582 A1 betrifft eine Kaffeemaschine, der das Kaffeemehl in Form von Kaffeepads zugeführt wird. Die Kaffeepads werden in ein Unterteil der Brühkammer eingelegt, und das Oberteil der Brühkammer kann über ein Scharnier von dem Benutzer auf das Unterteil geklappt werden, wobei eine einrastende Verbindung zwischen den beiden relativ zueinander klappbaren Gehäuseteilen für eine Abdichtung der Brühkammer sorgt. Problematisch an diesem System ist, dass das Kaffeepad nach dem Brühvorgang beim Öffnen der Kaffeemaschine am Brühkammeroberteil kleben bleiben kann. Ein weiteres Problem kann entstehen, wenn die Kaffeemaschine im geöffneten Zustand betätigt wird, da dann das heiße Wasser in Richtung des Benutzers der Kaffeemaschine spritzen kann.
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Aus der
EP 1 050 258 A1 ist eine Kaffeemaschine bekannt, bei der Kaffepads in eine herausgefahrene Schublade eingelegt und dann durch Hereinfahren der Schublade in die Brühposition gebracht werden. Zur Abdichtung der Brühkammer wird vor dem Brühvorgang ein Brühkammeroberteil automatisch von oben üben den Kaffeepad gefahren. Nach dem Brühvorgang werden die Kaffeepads automatisch innerhalb der Kaffeemaschine in einem Auffangbehälter entsorgt. Insbesondere aufgrund der motorisch angetriebenen Bauteile der Kaffeemaschine ist diese in der Fertigung sehr aufwendig und daher teuer.
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Die
DE 196 47 039 A1 offenbart eine Kaffeemaschine mit einem Gehäuse in dem ein Brühkopf auf- und abbewegbar geführt ist und mit einer darunter angeordneten Aufnahme für den gemahlenen Kaffee, die im Wesentlichen in der waagerechten Ebene aus der Brühstellung unterhalb des Brühkopfes in eine Füllstellung bei nach oben bewegtem Brühkopf verschiebbar ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Kaffeemaschine mit einer Schublade eine einfache Möglichkeit zum Zuführen beziehungsweise Entnehmen von Kaffeepads zu schaffen.
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Diese Aufgabe wird durch eine Kaffeemaschine mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs gelöst.
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Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die Erfindung baut auf der gattungsgemäßen Kaffeemaschine dadurch auf, dass die Schublade zum Entnehmen lösbar an der Kaffeemaschine gelagert ist. Der benutzte Kaffeepad kann auf diese Weise zusammen mit der Schublade aus der Kaffeemaschine entnommen werden, um dann aus der Schublade entfernt zu werden. Dieses Entfernen des Kaffeepads aus der Schublade kann vorzugsweise ohne Berührung des Kaffeepads durch Auskippen der Schublade erfolgen.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Schublade im Wesentlichen in Einschieberichtung auskragende Führungsfortsätze aufweist, die zur Lagerung der Schublade in einer Offenposition in Führungen des Gehäuses der Kaffeemaschine eingreifen. Durch derartige Führungsfortsätze wird ein Verkanten der Schublade beim Einführen in das Gehäuse vermieden. Durch die zentrierende Wirkung der Führungsfortsätze ist die Schublade beim Einführen des eigentlichen Aufnahmebereichs der Schublade bereits weitgehend bezüglich des Gehäuses ausgerichtet.
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Erfindungsgemäß sind die Enden der Führungsfortsätze zum zentrierenden Einschieben der Schublade zumindest geringfügig gegenüber der Einschieberichtung angeschrägt. Hierdurch gleitet die Schublade mit geringem Widerstand und ohne Verkantung in das Gehäuse.
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Es ist vorgesehen, dass die Schublade in einer geschlossenen Position zumindest teilweise formschlüssig an dem Gehäuse anliegt. Dabei finden die Führungsfortsätze in Aussparungen an der Rückseite des Gehäuses Platz, während andere Bereiche der Schublade formschlüssig an entsprechend geformten Gehäuseteilen anliegen.
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Die Erfindung ist in besonders vorteilhafter Weise dadurch weitergebildet, dass die Schublade im Wesentlichen horizontal in eine Nische der Kaffeemaschine einschiebbar ist, und dass die Schublade in ihrem Boden mindestens eine Öffnung aufweist, oberhalb der ein Kaffeepadhalter angeordnet ist, der in der geschlossenen Position der Schublade von mindestens einer im Wesentlichen vertikal verschiebbaren Halteeinrichtung zumindest teilweise umgriffen wird, so dass der Kaffeepadhalter durch die Halteeinrichtung anhebbar ist und durch Anheben des Kaffeepadhalters die Brühkammer geschlossen wird. Bei einer solchen Ausführungsform, in der Klammern vorhanden sind, um den Kaffeepadhalter anzuheben, ist es besonders nützlich, Führungsfortsätze zur Verfügung zu stellen.
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Diese verhindern nämlich ein Anecken der Schublade an den Klammern der Halteeinrichtung.
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Die Schublade ist nützlicherweise so ausgebildet, dass neben einer zentralen Öffnung im Boden der Schublade weitere Öffnungen vorgesehen sind. Diese weiteren Öffnungen gestatten es, dass sich unterhalb der Brühkammer entwickelnder Dampf nach oben durch die Öffnungen in dem Boden der Schublade entweichen kann.
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In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist der Kaffeepadhalter teleskopierbar an der Schublade gelagert. Dadurch ist der Kaffeepadhalter zum Heben und Senken zuverlässig in der Schublade geführt. Eine solche Führung, die erfindungsgemäß vorzugsweise teleskopierbar ausgebildet ist, kann beispielsweise durch zwei koaxial ineinanderliegender Rohrabschnitte am Kaffeepadhalter und an der Schublade gebildet werden. Durch eine solche teleskopierbare Führung ist ein störungsfreies Heben und Senken des Kaffepadhalters sichergestellt.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass eine insbesondere mit Führungsfortsätzen ausgestattete Schublade, die zum Entnehmen lösbar an der Kaffeemaschine gelagert ist, eine bequeme Handhabung einer Kaffeemaschine gestattet.
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Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen anhand besonders bevorzugter Ausführungsformen beispielhaft erläutert. Dabei zeigt:
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1a eine perspektivische Darstellung einer Kaffeemaschine in einem ersten Zustand zur Erläuterung der Erfindung;
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1b eine perspektivische Darstellung einer Kaffeemaschine in einem zweiten Zustand zur Erläuterung der Erfindung;
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2a eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Schublade;
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2b eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schublade mit eingesetztem Kaffeepadhalter;
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3a eine frontale Schnittansicht eines Gehäuseteils einer erfindungsgemäßen Kaffeemaschine; und
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3b eine Schnittansicht von oben auf eine Kaffeemaschine mit einer erfindungsgemäßen Schublade mit eingesetztem Kaffeepadhalter.
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1a zeigt eine perspektivische Darstellung einer Kaffeemaschine in einem ersten Zustand zur Erläuterung der Erfindung. 1b zeigt eine perspektivische Darstellung einer Kaffeemaschine in einem zweiten Zustand zur Erläuterung der Erfindung. Die erfindungsgemäße Kaffeemaschine 110 umfasst ein flaches Vorderteil 112 und eine säulenartige hintere Baugruppe 114. Auf dem Vorderteil 112 können Tassen zur Entnahme von Kaffee über einen Auslauf 116 angeordnet werden. In die hintere Baugruppe 114 ist ein Wasserbehälter 118 eingesetzt. Die hintere Baugruppe 114 umfasst weiterhin einen Einschubbereich 120, in den eine in Zusammenhang mit den 2a und 2b näher erläuterte Schublade 122 mit eingesetztem Kaffeepadhalter einschiebbar ist. Die mit Führungsfortsätzen 130 ausgestattete Schublade 122 ist in 1a im eingesetzten und in 1b im entnommenen Zustand abgebildet. Oberhalb des Einschubbereiches 120 sind innerhalb des Gehäuses eine Wasserzuführung sowie eine Halterabdeckung angeordnet, die zusammen mit dem in der Schublade 122 sitzenden Halter die Brühkammer bildet. Diese wird nach dem Einsetzen der Schublade 122 durch Umlegen des Hebels 124 und hierdurch bewirktes Anheben der Klammern 126, 128 durch Zusammenpressen von Halter und Halterabdeckung abgedichtet.
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2a zeigt eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Schublade. Die Schublade 210 hat einen Bodenbereich 212 und einen erhöhten Randbereich 214, 216. Weiterhin sind Führungsfortsätze 218 vorgesehen, die das Einführen der Schublade 210 in den Einschubbereich 120 (siehe 1b) erleichtern. Die Führungsfortsätze 218 weisen Abschrägungen 228 auf, die den Seitenwänden des Einschubbereichs 120 (siehe 1b) beim Einschieben zugewandt sind. Benachbart zu dem Randbereich 214 der Schublade 210 können im Boden der Schublade 210 weitere Öffnungen vorgesehen sein. Durch diese kann unterhalb der Schublade 210 entstehender Dampf nach oben entweichen.
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2b zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schublade mit eingesetztem Kaffeepadhalter. Hier ist zu erkennen, dass die Schublade 210 mit geringem Materialeinsatz gefertigt ist und den Kaffeepadhalter 220 formschlüssig aufnimmt. Der Kaffeepadhalter 220 selbst hat einen umlaufenden Rand 224, und der Bodenbereich 226 des Kaffeepadhalters 220 ist zur Mitte, das heißt zur Auslassöffnung 222 hin geneigt ausgebildet. Der Bodenbereich 226 kann mit hier nicht dargestellten Abstandshaltern versehen sein, die beispielsweise durch Noppen oder Kreissegmente mit unterschiedlichen Steigungswinkeln gebildet sein können. Ebenfalls ist es möglich, ein Gitter, beispielsweise ein Drahtgitter auf dem Bodenbereich 226 aufzulegen und so einen Abstand zwischen dem Kaffeepad und dem Bodenbereich 226 sicherzustellen.
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3a zeigt eine frontale Schnittansicht eines Gehäuseteils einer erfindungsgemäßen Kaffeemaschine. 3b zeigt eine Schnittansicht von oben auf eine Kaffeemaschine mit einer erfindungsgemäßen Schublade mit eingesetztem Kaffeepadhalter. Es sind zahlreiche Details der erfindungsgemäßen Kaffeemaschine dargestellt. Insbesondere ist die aus dem Kaffeepadhalter 320 und einer Halterabdeckung 328 gebildete Brühkammer 330 erkennbar. Die Halterabdeckung 328 ist vorzugsweise aus elastischem Silikon gefertigt, während der Kaffeepadhalter 320 aus Hartkunststoff hergestellt ist. Folglich kann durch das Anpressen des Kaffeepadhalters 320 an die Halterabdeckung 328 ein abgedichteter Druckraum beziehungsweise eine abgedichtete Brühkammer 330 gebildet werden. Das zur Bereitung des Kaffees erforderliche Wasser wird einem Kanal 332 oberhalb der Brühkammer 330 zugeführt, und es gelang von dort durch nicht dargestellte Öffnungen in der Halterabdeckung 328 in die Brühkammer 330. Weiterhin können an der Halterabdeckung 328 Vorsprünge 334 vorgesehen sein, die den eingelegten Kaffeepad gegen den Kaffeepadhalter 320 drücken. Das Anpressen des Kaffeepadhalters 320 gegen die Halterabdeckung 328 erfolgt durch ein Anheben der Klammern 336, 338. Diese Klammern 336, 338 untergreifen den Kaffeepadhalter 320 mit Führungsfortsätzen 344 an ihrem unteren Ende und liegen mit Führungsfortsätzen 344 am gegenüberliegenden Ende auf Endbereichen einer Welle 340 auf. Diese Endbereiche der Welle 340 haben in der Schnittebene einen größeren Durchmesser als senkrecht zur Schnittebene, so dass durch Verdrehen der Welle um 90° die Klammern 336, 338 abgesenkt werden können. Hierdurch wird auch der Kaffeepadhalter 320 abgesenkt, woraufhin er zusammen mit der Schublade 342 aus der Kaffeemaschine entnommen werden kann. Im eingesetzten Zustand der Schublade 342 liegen die Führungsfortsätze 344 der Schublade 342 in Ausnehmungen 354, die im Übergangsbereich zwischen dem Vorderteil 346 und der hinteren Baugruppe 348 gebildet sind. Weiterhin liegt der Randbereich 356 der Schublade 342 an einem entsprechend geformten Gehäusebereich formschlüssig an. Die Schublade 342 kann also durch die Fortsätze 344 beim Führungsfortsätze 344 beim Einführen zentriert werden, und sie sitzt dann definiert aufgrund der Formschlüssigkeit im Gehäuse. Der andere Randbereich 358 der Schublade 342 fluchtet mit der äußeren Kontur der benachbarten Gehäusebereiche. In der Darstellung gemäß 3b ist zusätzlich ein auf das Vorderteil 346 aufgelegtes Tropfgitter 352 und ein auf die hintere Baugruppe 348 aufgesetzter Wasserbehälter 350 dargestellt.
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Bezugszeichenliste
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- 110
- Kaffeemaschine
- 112
- Vorderteil
- 114
- hintere Baugruppe
- 116
- Auslauf
- 118
- Wasserbehälter
- 120
- Einschubbereich, Nische
- 122
- Schublade
- 124
- Hebel
- 126
- Klammer
- 128
- Klammer
- 130
- Führungsfortsätze
- 210
- Schublade
- 212
- Bodenbereich
- 214
- Randbereich
- 216
- Randbereich
- 218
- Führungsfortsätze
- 220
- Kaffeepadhalter
- 222
- Auslassöffnung
- 224
- umlaufender Rand
- 226
- Bodenbereich
- 228
- Abschrägungen
- 320
- Kaffeepadhalter
- 328
- Halterabdeckung
- 330
- Brühkammer
- 332
- Kanal
- 334
- Vorsprünge
- 336
- Klammer
- 338
- Klammer
- 340
- Welle
- 342
- Schublade
- 344
- Führungsfortsätze
- 346
- Vorderteil
- 348
- hintere Baugruppe
- 350
- Wasserbehälter
- 352
- Tropfgitter
- 354
- Ausnehmungen
- 356
- Randbereich
- 358
- Randbereich