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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Selbstbedienungskassensystem zur
Erfassen von Daten an Handelswaren.
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Es
sind verschiedene Selbstbedienungskasseneinrichtungen bekannt, bei
denen die vom Kunden ausgewählten
Waren vom Kunden erfasst und bezahlt werden. Der Kunde bringt hierzu
die in der Regel in einem Einkaufswagen abgelegten Waren zu einem
Warenerfassungsplatz und führt
sie einem Abtastvorgang zu, bei dem normalerweise der auf den Waren
befindliche Barcode mittels eines Barcodelesers abgetastet wird.
Beim Identifizieren der Waren durch Abtasten des Barcodes werden
der Warenpreis und die Warenart ermittelt. Es kann sich bei dem
Warenkennzeichen aber auch um einen RFID-Chip handeln. Danach werden
die Waren in eine Ablage gelegt, die auch ein weiterer Einkaufswagen
oder eine Einkaufstüte
sein kann, die üblicherweise
mit einer Waage gekoppelt ist. Die Waage ist eine Kontrolleinheit,
mit der verglichen werden kann, ob das eingelesene Gewicht mit dem
tatsächlich
gemessenen Gewicht übereinstimmt
und dient somit zur Überprüfung eines
korrekt durchgeführten
Abtastvorgangs.
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Da
mit diesen Selbstbedienungskasseneinrichtungen Personalkosten in
den Supermärkten
gespart werden können,
setzen sie sich immer mehr durch. Da der Kunde die Ware einscannt
und anschließend
per Karte oder mit Bargeld zahlt, ist der Einsatz einer Bedienperson
nicht erforderlich. Insbesondere die eingesetzten Geldeingabe- und
ausgabegeräte
für Bargeld
sind jedoch sehr teuer und werden zudem seltener von den Kunden
genutzt als die Möglichkeit
der Bezahlung mit einer Karte. Darüber hinaus ist der Platzbedarf
für Selbstbedienungskassengeräte größer als
für einen
bedienten Kassenplatz, da eine Vielzahl von Geräten in einem Selbstbedienungskassengerät untergebracht
werden muss.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Selbstbedienungskasseneinrichtung
anzugeben, die kompakter und preisgünstiger aufgebaut ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Durch
zwei Selbstbedienungskasseneinrichtungen, die mit einem Trägergehäuse verbunden
sind, ist ein sehr platzsparendes Selbstbedienungskassensystem geschaffen worden.
Da jedoch nur ein Bargeldmodul für
beide Selbstbedienungskasseneinrichtungen verwendet wird, können die
Kosten des Systems deutlich reduziert werden. In einer Weiterentwicklung
der Erfindung sind die beiden Selbstbedienungskasseneinrichtungen
im wesentlichen spiegelbildlich zueinander angeordnet, wodurch eine
sehr kompakte Selbstbedienungseinheit geschaffen wird.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und der Zeichnung.
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In
der Zeichnung zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht eines Selbstbedienungskassensystems
gemäss
der Erfindung;
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2 eine
Seitenansicht des Selbstbedienungskassensystems aus 1;
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3:
eine schematische perspektivische Darstellung eines Tresors mit
einem Förderkanal;
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4:
eine schematische perspektivische Darstellung eines Tresors mit
einem Roboterarm;
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5:
eine schematische perspektivische Darstellung einer Münzausgabeeinrichtung.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
eines Selbstbedienungskassensystems mit einer Selbstbedienungskasseneinrichtung 1 dargestellt,
die ein Trägergehäuse 2 umfasst.
An der Außenseite
des Trägergehäuses 2 befindet
sich ein Warenerfassungsplatz 3, der mit einem Barcodelesegerät 4 und/oder einem
RF-ID-Lesegerät ausgestattet
ist. Des weiteren kann in den Warenerfassungsplatz 3 noch
vorteilhafterweise eine Waage für
die Erfassung von Stückgütern wie
Obst und Gemüse
integriert sein.
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Neben
dem Warenerfassungsplatz 3, an dem die Kunden die Waren
manuell scannen, ist vorteilhafterweise ein Ablageplatz 5 für einen
Einkaufskorb vorgesehen. Es kann hier aber auch ein Transportband
vorgesehen sein, auf das die Kunden die Waren legen und das die
Waren in den Abtastbereich des Warenerfassungsplatzes 3 transportiert.
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Des
weiteren ist ein Display 4 zur Anzeige von Wareninformationen
wie Preis, Gewicht, Warenart etc. vorgesehen, wobei sich das Display 6 vorzugsweise
oberhalb des Warenerfassungsplatzes 3 befindet. Das Display 6 kann
als Flüssigkristallbildschirm
ausgebildet und mit einer Touchscreenfunktion versehen sein. Neben
dem Warenerfassungsplatz 3 ist eine Warenablage 7 mit
Halterungen 8 für
Tüten vorgesehen,
in die die erfassten Waren hineingelegt werden können. Die Warenablage umfasst
außerdem
eine Wägeeinrichtung 9,
die mit den Tütenhalterungen 8 verbunden
ist, so dass das Gewicht der abgelegten Waren erfasst werden kann.
Dies dient zur Überprüfung des
Gewichts der gescannten Waren. Weiterhin sind ein Karteneinzugsleser 10 für Kreditkarten
und ec-Karten und eine PIN-Eingabetastatur 11 für Bezahlvorgänge vorgesehen.
Außerdem
kann noch eine separate Anzeige 12 zur Gewichtsanzeige der
gescannten Waren sowie ein Lautsprecher 13 neben dem Display 6 vorgesehen sein.
Weiterhin kann an dem Warenerfassungsplatz 3 eine hier
nicht dargestellte Videokamera angebracht sein. Des weiteren ist
die Selbstbedienungskasseneinrichtung mit einem Bargeldmodul 14 für die Bezahlung
mit Geldnoten und Münzen
ausgestattet. Vorzugsweise enthält
das Bargeldmodul 14 eine Noteneingabevorrichtung sowie
für die
Münzen
eine Münzeneingabe-
und ausgabevorrichtung. Es ist aber auch denkbar, das Bargeldmodul 14 mit
einer Geldnotenausgabevorrichtung auszustatten. Das Bargeldmodul 14 umfasst vorzugsweise
einen Tresor 15, der in dem Trägergehäuse 2 angeordnet ist.
In dem Tresor 15 befinden sich Kassetten zur Ablage der
durch einen Geldnoteneingabeschlitz 16 eingegebenen Geldnoten.
Falls auch eine Rückgabe
des Restgeldes in Form von Geldnoten erfolgen soll, kann vorgesehen
sein, den Tresor mit Geldausgabekassetten oder auch mit kombinierten
Geldeingabe- und Geldausgabekassetten zu bestücken. Darüber hinaus kann gegebenenfalls
auf den Tresor verzichtet werden, falls die Kassetten selbst mit
Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sind. Die Münzen werden in einen Münzeneingabeschlitz 17 gesteckt.
Eventuelles Restgeld wird in Form von Münzen oder auch von Geldnoten
wieder in einem Rückgeldfach 18 zurückgegeben.
Des weiteren sind noch Ausgabeschlitze 19 vorgesehen für die Entgegennahme
eines von einem Belegdrucker gedruckten Belegs. Außerdem ist
noch eine Signalleuchte 20 vorgesehen, die anzeigt, ob
das Selbstbedienungsterminal gerade in Benutzung ist oder frei ist.
Dies kann beispielsweise durch die Verwendung der Farben rot und
grün angezeigt
werden. In dem Trägergehäuse 2 ist
des weiteren eine Datenverarbeitungseinrichtung untergebracht.
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Nach
dem Aussuchen der Waren bringt der Kunde in der Regel die in einem
Einkaufswagen gesammelten Waren zu der Selbstbedienungkasseneinrichtung 1,
nimmt die Waren aus dem Wagen und scannt sie über dem Warenerfassungsplatz 3.
An dem Warenerfassungsplatz 3 werden ein an den Waren angebrachter
Barcode oder eine RF-ID-Identifikationsmarke erfasst. Nach der Warenerfassung
legt der Kunde die Waren in eine der auf dem Tütenhalter 8 gehalterten
Tüte, so
dass das Gewicht des Artikels von der Wägeeinrichtung 9 bestimmt
werden kann. Diese Wägeeinrichtung 9 dient
der Diebstahlsicherung.
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Stimmt
das Gewicht der auf die Wägeeinrichtung 9 gelegten
Artikel nicht mit dem Gewicht der erfassten Artikel überein,
wird eine entsprechende Meldung an dem Display 6 oder akustisch
ausgegeben, die dem Kunden mitteilt, den gerade abgelegten Artikel
nochmals nachzuerfassen.
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Hat
der Kunde alle Waren eingescannt und stimmt das Gewicht der auf
der Wägeeinrichtung 9 gelegten
Waren mit dem Gewicht überein,
das sich aus der Warenerfassung ergibt, so drückt der Kunde am Ende des Vorgangs
eine Taste bzw. in diesem Ausführungsbeispiel
auf eine auf dem Touchscreen 6 dargestellte Taste, um zu
signalisieren, dass nun alle Waren erfasst sind und leitet damit
den Bezahlvorgang ein. Am Display 6 wird der Gesamtpreis
angezeigt und der Kunde kann nun mittels einer Kreditkarte oder
seiner ec-Karte oder bar die Rechnung bezahlen. Den Kassenbeleg
nimmt er aus dem Ausgabeschlitz 19. Rückgeld entnimmt er dem Rückgeldfach 18.
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Um
eine raumsparenden Anordnung von mehreren Selbstbedienungskasseneinrichtungen
zu ermöglichen,
besteht wie in 2 dargestellt erfindungsgemäß ein Selbstbedienungskassensystem aus
zwei Selbstbedienungskasseneinrichtungen 1, wobei diese
durch ein gemeinsames Trägergehäuse 2 miteinander
verbunden sind und sich vorzugsweise im wesentlichen spiegelbildlich
gegenüberstehen. Auf
beiden Seiten des Trägergehäuses 2 sind
die gleichen Komponenten wie ein Warenerfassungsplatz 3,
ein Display 6 und eine Wägeeinrichtung 9 angeordnet.
Während
jedoch die Bedienungskomponenten des Selbstbedienungskassensystemsjeweils zweifach
vorgesehen sind, ist das Bargeldmodul 14 mit einem Tresor 15 und
einem Münzrückgabemodul 25 nur
einfach in dem Trägergehäuse 2 vorhanden.
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Wie
aus der 3 hervorgeht, ist der Tresor 15,
in dem sich die Kassetten zur Aufbewahrung der Geldscheine befinden,
mit einem Förderkanal 21 verbunden
zur Beförderung
von Geldnoten in oder aus dem Tresor 15. Der Förderkanal 21 ist
innenseitig mit hier nicht dargestellten Riementransporten und Rollen
für den
Transport der Geldnoten ausgestattet. Der Förderkanal 21 ist im
oberen Be reich mit einer zwischen zwei Positionen schaltbaren Weiche 22 versehen,
so dass sowohl die in den rechtsseitigen Noteneingabeschlitz 16 als
auch die in den linksseitigen Noteneingabeschlitz 116 eingegebenen
Noten in den Förderkanal 21 überführbar sind.
Darüber
hinaus ist jedoch auch eine Notenausgabe zur linken oder zur rechten
Seite über
den Förderkanal 21 und
die Weiche 22 möglich.
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Wie
in 4 dargestellt, kann für die wechselseitige Eingabe
bzw. Ausgabe der Geldnoten auch ein Roboterarm 23 vorgesehen
sein, der im oberen Bereich mit einer Zange oder einer Greifvorrichtung 24 versehen
ist und sowohl beispielsweise ein rechtes als auch ein linkes Geldausgabefach
bedienen kann.
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In 5 ist
ein Münzrückgabemodul 25 für die rechts-
und linksseitige Ausgabe von Münzen dargestellt.
Das Münzrückgabemodul 25 umfasst verschiedene
Behältnisse 26,
die jeweils mit Münzen einer
Sorte gefüllt
sind. Die Münzen
werden mittels einer hier nur schematisch dargestellten Entnahme- und
Transportvorrichtung 27 aus den Behältnissen 26 entnommen
und auf ein Transportband 28 geleitet. Je nach der gewählten Transportrichtung
werden die auf dem Transportband 28 befindlichen Münzen zu
einer rechten und einer linken Münzausgabe 18, 118 gefördert.
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Darüber hinaus
ist es auch denkbar, dass der Journaldrucker zum Drucken von Belegen
nur einfach vorhanden ist und mittels einer Weiche der gedruckte
Beleg zu einer rechtsseitig oder zu einer linksseitig angeordneten
Ausgabe 19 transportiert wird.
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Das
Selbstbedienungssystem kann in einer Weiterentwicklung der Erfindung
modular aufgebaut sein, so dass das die Komponenten der zweiten Selbstbedienungskasseneinrichtung
wie der Warenerfassungsplatz 3, das Display 6,
die Wägeeinrichtung 9 sowie
die verschiedenen Eingabe- und Ausgabekomponenten an das Trägergehäuse 2 des
Selbstbedienungskassensystem anschließbar bzw. auch leicht wieder
demontierbar sind. Nach der Demontage ist für die Verkleidung der rückwärtigen Fläche des Trägergehäuses 2 eine
passend gestalte te Rückwand
vorgesehen. Durch den modularen Aufbau und das leichte Umrüsten kann
je nach Bedarf ein einfacher Selbstbedienungskassenplatz leicht
zu einem doppelten Selbstbedienungskassenplatz erweitert werden,
ohne dass ein hoher Kostenaufwand hierfür erforderlich wäre. Da während der
Gesamtzeit des Gebrauchs einer Selbstbedienungskasseneinrichtung
durch einen Kunden das Bargeldmodul nur am Ende während des
Bezahlvorgangs benutzt wird, ist eine doppelseitige Nutzung des
Bargeldmoduls 14 in der Regel ohne gegenseitige Störung möglich, da selten
zwei Kunden synchron einen Scann- und Bezahlvorgang durchführen. Durch
die doppelte Nutzung des Bargeldmoduls durch zwei Selbstbedienungseinrichtungen
können
daher die Kosten des Gesamtsystems deutlich reduziert werden, ohne dass
es zu Wartezeiten bei der Nutzung des Systems kommt.