WO02/32165
A1 beschreibt ein Verfahren zum Aufbau einer Verbindung zwischen
Netzwerkelementen, bei welchem ein Proxy-CSCF Server eine Autorisierungsnachricht
mit beispielsweise der IP-Adresse des Anrufenden an einen PCF-Server sendet.
Um
ein Erfassen von Gebühren
für eine
Nutzung von reinen Transportressourcen zu vermeiden, werden bestimmte
Datenkanäle,
im Falle eines GPRS-Netzes spezielle GPRS-Kontexte durch einen entsprechenden
Netzbetreiber auf „gebührenfrei" oder „gebührenreduziert" gesetzt. Die GPRS-Kontexte werden durch
Konfiguration des Betreibers mit speziellen Kennungen versehen und
werden daher bei der Gebührenerfassung
besonders behandelt. Für
alle über
einen dieser Kontexte übertragenen
Daten werden somit seitens des Daten-Mobilfunknetzes keine Gebühren von
den an der Datenübertragung beteiligten
Teilnehmern erhoben. Zum Beispiel werden für sogenannte IMS-Anwendungen,
das heißt
für Anwendungen
eines sogenannten IP Multimedia Subsystem anfallende Gebühren in
separaten Netzfunktionselementen des IMS, wie beispielsweise in einer
sogenannten „Call
Session Control Function" (CSCF)
erhoben. Diese Netzfunktionselemente sind dabei Bestandteile des
IMS. Für
die durch das IMS genutzten Kontexte wurde eine spezielle IMS Kennung
des Kontextes standardisiert. Um eine doppelte Gebührenerfassung
zu vermeiden, werden alle Daten einer derartigen IMS-Anwendung über einen
gebührenfreien
Zugangsnetzknoten bzw.
Tunnels
von einem ersten Teilnehmer bis zum GPRS-Netzübergang zum eigentlichen IP-Netz aufgebaut.
Diese Tunnels, auch als PDP-Kontexte bezeichnet, stellen vergebührende Einheiten
dar, werden als solche erfasst und können demnach entsprechend dem
Verwendungszweck auch als gebührenfrei
gekennzeichnet werden. Die eigentliche Datenverbindung endet jedoch
nicht an diesem Netzübergang
sondern geht bis zu einem zweiten Teilnehmer.
Das
resultierende technische Problem dabei entsteht, wenn ein Teilnehmer
einen solchen gebührenfreien
Kontext für
eine Übertragung
weiterer nicht durch die Gebührenerfassung
des IMS erfasster Daten benutzt. Dazu könnte ein entsprechender erster Teilnehmer
beispielsweise als zweitem Teilnehmer einem Download-Rechner, dass
heißt
einem Rechner innerhalb eines IP Netzes, welcher Daten zur Verfügung stellt,
welche durch Anwender auf deren Endgerät geladen werden können, die
IP-Adresse des entsprechenden
Kontextes mitteilen, so dass dieser Rechner Daten auf einem definierten
Port, also einer zusätzlichen
Adressinformation, unter Umgehung des vergebührenden Netzfunktionselementes,
wie beispielsweise der genannten CSCF des IMS, an den Teilnehmer
bzw. an eine Mobil-Station des Teilnehmers senden kann. Der erste
Teilnehmer wird nämlich
vom IP-Netz aus nicht über
seine in der Regel temporäre
IP-Adresse angesprochen, sondern über die dem PDP-Kontext zugeordnete
IP-Adresse. Da ein dabei anfallendes Übertragungsvolumen nicht in
dem Daten-Mobilfunknetz erfasst wird, könnten dadurch kostenlos Daten übertragen
werden. Das heißt
zusammengefasst, dass ein erster Teilnehmer, der einen als gebührenfrei
eingestuften PDP-Kontext zu einem zweiten Teilnehmer aufgebaut hat,
von einem anderen zweiten Teilnehmer, einem unautorisierten Teilnehmer, über denselben
PDP-Kontext erreicht werden kann. Das wiederum bedeutet, dass über einen
gebührenfrei
eingestuften PDP-Kontext nicht als gebührenfrei einzustufender Datenverkehr von
bzw. zu dem anderen zweiten Teilnehmer, dass heißt dem unautorisierten Teilnehmer,
stattfinden kann.
Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein Verfahren bereit
zu stellen, mit dessen Hilfe es vermieden werden kann, dass Daten
in einem Daten-Mobilfunknetz unter Umgehung einer vergebührenden
Einheit übertragen
werden können.
Gelöst wird
diese Aufgabe durch das erfindungsgemäße Verfahren gemäß dem unabhängigen Anspruch
1. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen des
erfindungsgemäßen Verfahrens
sind in den Unteransprüchen
aufgeführt.
Gemäß Anspruch
1 wird ein Verfahren zur Autorisationskontrolle einer Datenübertragung
in einem Daten-Mobilfunknetz, wie beispielsweise einem GPRS-Netz,
zwischen einem ersten Teilnehmer mit einer ersten IP-Adresse und
einem zweiten Teilnehmer mit einer zweiten IP-Adresse über eine
gebührenreduzierte
Daten-, insbesondere eine gebührenreduzierte
GPRS-Verbindung, bereitgestellt, bei dem eine Funktionseinheit (GEF)
im Daten-Mobilfunknetz (GPRS-Netz)
vorgesehen wird, die anhand der IP-Adressen der an der Datenübertragung
beteiligten Teilnehmer die Autorisation der Teilnehmer überprüft.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird bei einem Aufbau eines zur Datenübertragung dienenden als „gebührenreduziert" gekennzeichneten Datentunnels,
wie beispielsweise eines sogenannten PDP-Kontextes von einem der Teilnehmer über einen Netzübergangsknoten,
wie im Falle eines GPRS-Netzes eines GGSNs (Gateway GPRS Support
Node) des Daten-Mobilfunknetzes bzw, des GPRS-Netzes zu dem anderen Teilnehmer die
Autorisation der Teilnehmer überprüft. Dabei
werden die IP-Adressen der an der anstehenden Datenübertragung,
für welche
der Datentunnel aufzubauen ist, beteiligten Teilnehmer erfasst und
hinsichtlich der Autorisation der Teilnehmer an einer Nutzung des
als „gebührenreduziert" gekennzeichneten
Datentunnels ausgewertet. Eine derartige Auswertung erfolgt beispielsweise
durch einen Vergleich der erfassten IP-Adressen mit in einer in
der Funktionseinheit hinterlegten Liste aufgeführten IP-Adressen, wobei die Liste
all diejenigen IP-Adressen umfasst, die für eine Nutzung des als „gebührenreduziert" gekennzeichneten
Datentunnels berechtigt bzw. autorisiert sind. Die in der Funktionseinheit
hinterlegte Liste kann dabei vorzugsweise dynamisch geändert werden.
Eine derartige Änderung
kann beispielsweise seitens eines Netzbetreibers vorgenommen werden.
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Funktionseinheit in dem Netzübergangsknoten des Daten-Mobilfunknetzes
integriert. Das bedeutet, dass im Falle eines GPRS-Netzes die Funktionseinheit
in dem entsprechenden GGSN integriert wird.
In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
nimmt die Funktionseinheit, auch als Gebührenerfassungsfunktion (GEF)
bezeichnet, eine Datenvolumenerfassung jeder über die Daten-(GPRS-)Verbindung,
das heißt über den
als „gebührenreduziert" gekennzeichneten Datentunnel
laufende Datenübertragung
in Abhängigkeit
der an der Datenübertragung
beteiligten IP-Adressen vor. Die derart vorgenommene Datenvolumenerfassung
in Abhängigkeit
von den an der Datenübertragung
beteiligten IP-Adressen ermöglicht
eine Differenzierung und Separierung der autorisierten und der unautorisierten
IP-Adressen und eine entsprechende Vergebührung der Nutzung des Datentunnels
durch die unautorisierten IP-Adressen.
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird die Funktionseinheit bzw. die Gebührenerfassungsfunktion (GEF)
mit einer Regelfunktion bzw. einer Gebührenregelfunktion (GRF) gekoppelt. Über diese
Gebührenregelfunktion
erhält
die Funktionseinheit (GEF) Anweisung, wie beispielsweise eine anstehende
unautorisierte Datenübertragung
zu handhaben ist. Unter einer anstehend unautorisierten Datenübertragung
wird dabei eine Datenübertragung
verstanden, die über
den als „gebührenreduziert" gekennzeichneten
Datentunnel erfolgen soll, wobei mindestens einer der an der Datenübertragung
beteiligten Teilnehmer mit seiner IP-Adresse nicht berechtigt ist, diesen
Datentunnel zu nutzen.
Vorzugsweise
werden nicht in der Funktionseinheit (GEF) selbst, sondern in der
Regelfunktion (GRF) die IP-Adressen derjenigen Teilnehmer hinterlegt,
die autorisiert sind an einer Datenübertragung über die gebührenreduzierte, vorzugsweise
gebührenfreie
Daten-(GPRS-)Verbindung bzw. über
den entsprechend gekennzeichneten Datentunnel teilzunehmen.
Vorzugsweise
wird eine anstehende unautorisierte Datenübertragung bereits im Vorfeld
blockiert, das heißt
es können
keine Daten übertragen werden.
Die unautorisierte Datenübertragung
wird, wie bereits beschrieben, anhand der beteiligten IP-Adressen
erkannt. Ankommende Datenpakete werden dann verworfen und dem Sender
kann eine Fehlermeldung gesendet werden. Damit wird vermieden, dass
eine gebührenreduzierte
oder gebührenfreie
Daten-Verbindung bzw. ein entsprechender Datentunnel zweckentfremdet
verwendet wird.
Das
erfindungsgemäße Verfahren
findet beispielsweise Anwendung bei bereits genannten sogenannten
IMS-Anwendungen. Ist ein Teilnehmer in einem IMS (IP-Multimedia
Subsystem) ange meldet und können
demnach von IMS-Anwendungen Daten zu dem entsprechenden Teilnehmer übertragen
werden, so bietet es sich an, diese Datenübertragung seitens des IMS
zu steuern und zu kontrollieren. Dazu wird vorzugsweise die Regelfunktion
(GRF) von dem IMS, insbesondere einer darin angeordneten Kontrolleinheit,
einer sogenannten CSCF (Call Session Control Function) dynamisch
gesteuert. Die Regelfunktion erhält
seitens der CSCF Auskunft darüber,
welche Teilnehmer autorisiert sind, einen entsprechenden PDP-Kontext,
das heißt
einen entsprechenden Datentunnel zur Übertragung von Daten zu verwenden.
Die Teilnehmer sind mit ihren jeweiligen IP-Adressen hinterlegt
und abgespeichert. Baut ein in dem IMS eingeschriebener Teilnehmer
eine Verbindung mittels des IMS zu einem weiteren in dem TMS eingeschriebenen
Teilnehmer auf, so können die
aufgrund dieser Verbindung anfallenden Gebühren durch das IMS erfasst,
vorzugsweise in einer entsprechenden CSCF, und den Teilnehmern entsprechend
in Rechnung gestellt werden. Dies ist beispielsweise in der Spezifikation
3GPP TS 32.260 genauer beschrieben. Um, wie eingangs erwähnt, zu vermeiden,
dass in dem Daten-Mobilfunknetz eine nochmalige Vergebührung für dieselbe
Verbindung stattfindet, wird die Gebührenerfassung in dem Daten-Mobilfunknetz
beispielsweise über
einen speziell ausgewählten
Zugangsnetzknoten, einen speziell ausgewählten APN (Access Point Name)
ausgeschaltet. Teilt der Teilnehmer nach der Datenübertragung
unter Einbeziehung des IMS einem weiteren nicht bei dem IMS eingeschriebenen
Teilnehmer bzw. einem entsprechenden Kommunikationsendgerät, wie beispielsweise
einem Download-Rechner seine IP-Adresse
bzw. die IP-Adresse des bereits aufgebauten Datentunnels mit, so
wird durch das erfindungsgemäße Verfahren
vermieden, dass eine Umgehung einer Gebührenerfassung für eine Datenübertragung
zwischen dem weiteren Kommunikationsendgerät und dem Teilnehmer möglich wird.
Die erfindungsgemäß vorgese hene
Funktionseinheit bzw. die Gebührenerfassungsfunktion
(GEF) kann aufgrund der IP-Adresse des Kommunikationsendgerätes feststellen,
dass die Daten von einer nicht autorisierten IP-Adresse, nämlich von
dem nicht in dem IMS eingeschriebenen Kommunikationsendgerät kommen. Aufgrund
dessen wird entweder jegliche Datenübertragung blockiert oder es
wird das Datenvolumen der übertragenen
Daten erfasst und dem entsprechenden Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Die Funktionseinheit bzw. die Gebührenerfassungsfunktion wird von
der Regelfunktion bzw. der Gebührenregelfunktion
(GRF) darüber
informiert, welche Regeln gegenüber
derartigen unautorisierten Datenübertragungen anzuwenden
sind. Dabei gibt es die Möglichkeit,
die Datenübertragung
zuzulassen und das Datenvolumen der übertragenen Daten zu erfassen
und in Rechnung zu stellen oder eine derartige Datenübertragung
zu blockieren.
Die
geltenden Regeln werde vorzugsweise durch das IMS dynamisch gesteuert.
Das bedeutet, dass die geltenden Regeln nicht statisch sind, sondern
flexibel geändert
werden können.
Vorzugsweise werden die Regeln von einem IMS-Element, der CSCF gesteuert.
1 zeigt
in schematischer Darstellung einen Ablauf einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Dabei sind die wesentlichen, am Ablauf des Verfahrens beteiligten
Netze mit ihren entsprechenden Netzelementen dargestellt. Gezeigt
ist ein IMS (IP Multimedia Subsystem) mit einem Netzelement, nämlich einer
Kontrolleinheit, einer sogenannten CSCF (Call Session Control Function).
Ferner ist ein Daten-Mobilfunknetz dargestellt, nämlich ein
GPRS-Netz mit einem Servicenetzknoten, einem sogenannten SGSN (Service
GPRS Support Node), einem Zugangsnetzknoten, einem sogenannten GGSN
(Gateway GPRS Support Node), einer erfindungsgemäßen Funktionseinheit bzw. einer
Gebührenerfassungsfunktion
GEF und einer erfindungsgemäßen Regelfunktion
bzw. Gebührenregelfunktion GRF.
Daneben ist ein Paketnetz mit einem Router gezeigt. Darüber hinaus
sind drei Teilnehmer dargestellt, die hier als „End User SIP (session initial
protocol) Clients" bezeichnet
werden. Ein erster Teilnehmer A mit einer ersten IP-Adresse ist
in dem GPRS-Netz eingebucht. Gleichzeitig ist er ein Teilnehmer
des IMS und baut mittels des IMS eine Datenverbindung zu einem zweiten
Teilnehmer B1 mit einer zweiten IP-Adresse auf. Der zweite Teilnehmer B1
ist auch ein IMS-Teilnehmer. Infolge dessen wird für eine vorzunehmende
Datenübertragung
zwischen dem ersten Teilnehmer A und dem zweiten Teilnehmer B1 in
dem GPRS-Netz ein Datentunnel aufgebaut, der als „gebührenfrei" gekennzeichnet wird.
Daten, die über
diesen Datentunnel von Teilnehmer A zu Teilnehmer B1 und umgekehrt übertragen
werden, werden somit innerhalb des GPRS-Netzes nicht hinsichtlich
einer Vergebührung
erfasst. Entsprechend anfallende Gebühren für diese Daten werden in dem IMS
erfasst. Der genaue Ablauf wird beispielsweise in der Spezifikation
3GPP TS 32.260 dargelegt und erklärt. Der Datentunnel passiert
innerhalb des GPRS-Netzes nun auch die Funktionseinheit GEF, die
mit der Regelfunktion GRF gekoppelt ist. In der GEF werden die IP-Adressen
der an der Datenübertragung über den
als „gebührenfrei" gekennzeichneten
Datentunnel beteiligten Teilnehmer A und B1 erfasst und hinsichtlich
ihrer Berechtigung an der Nutzung des Datentunnels überprüft. In der
mit der GEF gekoppelten und mit dieser zusammenwirkenden GRF ist
eine Liste der autorisierten IP-Adressen hinterlegt, so dass durch
Vergleich der IP-Adressen von Teilnehmer A und B1 mit den hinterlegten
IP-Adressen sehr schnell eine Kontrolle erfolgt. Teilt nun Teilnehmer
A nach einer Datenübertragung
zwischen Teilnehmer A und B1 dem weiteren dritten Teilnehmer B2
mit einer dritten IP-Adresse seine IP-Adresse mit, beziehungsweise
die dem zwischen A und B1 aufgebauten Datentunnel zugeordnete IP-Adresse, über welche
der Teilnehmer A ansprechbar ist, so kann zunächst der Teilnehmer B2, was
beispielsweise ein Download-Rechner sein kann, Daten an die IP-Adresse
des Teilnehmers A senden, was bedeutet, dass Teilnehmer B2 den als „gebührenfrei" gekennzeichneten
Datentunnel verwendet. Da die Gebührenerfassung für diesen
Datentunnel ausgeschaltet ist, werden zunächst für die darüber übertragenen Daten keine Gebühren erfasst.
Ferner ist das IMS über
eine Datenübertragung
zwischen Teilnehmer A und B2 nicht informiert, da Teilnehmer B2
kein IMS-Teilnehmer ist, wodurch auch durch IMS keine Gebühren erfasst
werden können.
Die GEF jedoch stellt unter Zusammenwirkung mit der GRF fest, dass die
IP-Adresse von Teilnehmer B2 nicht auf der Liste der autorisierten
IP-Adressen aufgeführt ist.
Von der GRF wird nun der GEF eine Regel bzw. Anweisung vorgegeben,
wie eine derartig anstehende Datenübertragung zwischen Teilnehmer
A und B2 zu handhaben ist. Die Regel wiederum kann dynamisch von dem
IMS bzw. von der CSCF gesteuert werden. Die Regel kann beispielsweise
besagen, dass eine Datenübertragung
zwischen Teilnehmer A und B2 unter Nutzung des als „gebührenfrei" gekennzeichneten Datentunnels
blockiert wird, das heißt
keine Daten übertragen
werden können.
Alternativ dazu kann die Regel auch festlegen, dass für eine Datenübertragung
zwischen Teilnehmer A und B2 das übertragene Datenvolumen erfasst
wird und einem der Teilnehmer, das heißt entweder A oder B2, in Rechnung
gestellt wird.