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DE102004004165B3 - Lufteintritt für eine Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Lufteintritt für eine Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102004004165B3
DE102004004165B3 DE200410004165 DE102004004165A DE102004004165B3 DE 102004004165 B3 DE102004004165 B3 DE 102004004165B3 DE 200410004165 DE200410004165 DE 200410004165 DE 102004004165 A DE102004004165 A DE 102004004165A DE 102004004165 B3 DE102004004165 B3 DE 102004004165B3
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ventilation flap
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Klaus Arold
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Mercedes Benz Group AG
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  • Thermal Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Lufteintritt (1) für eine Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, mit einem Außenluft zuführenden Außenluftkanal (2), mit einem Umluft zuführenden Umluftkanal (3), mit einer Stauluftklappe (4) zum Steuern des Außenluftkanals (2) sowie mit einer Umluftklappe (5) zum Steuern des Umluftkanals (3). Erfindungswesentlich ist dabei, dass die Umluftklappe (5) und die Stauluftklappe (4) zu einer einzigen Lüftungsklappe (6) zusammengefasst sind, die bei geschlossenem Umluftkanal (3) eine Drosselung des Außenluftkanals (2) ermöglicht.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Lufteintritt für eine Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • In der DE 199 15 966 A1 ist ein gattungsgemässer Lufteintritt einer Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs offenbart, welcher eine als Zylinderklappe ausgebildete Lüftungsklappe aufweist. Die Lüftungsklappe ist dabei zwischen zwei Endstellungen beweglich, wobei in einer ersten Endstellung ein Aussenluftkanal vollständig freigegeben und ein Umluftkanal vollständig abgedeckt sind und in einer zweiten Endstellung der Umluftkanal vollständig freigegeben und der Aussenluftkanal vollständig abgedeckt sind. Die Lüftungsklappe der D1 kommt in ihren Endstellungen an den den Aussenluftkanal und die Umluftöffnung begrenzenden Anschlagwänden dichtend zum Anliegen und ist in ihrer verdeckenden Erstreckung entlang der Drehbewegung derart bemessen, dass in der Bewegung der Lüftungsklappe zwischen den beiden Endstellungen die Öffnungsverhältnisse von Aussenluftkanal und Umluftkanal linear gegenläufig miteinander gekoppelt sind. Somit ist das Schließen des Aussenluftkanals direkt mit einem entsprechenden Öffnen des Umluftkanals zwangsläufig verbunden.
  • Des Weiteren ist aus der DE 197 33 052 A1 ein Lufteintritt bekannt, dessen Frischluft- und Umluftöffnung mittels einer drehbaren Klappe steuerbar sind. Dabei ist die drehbare Klappe als Topfklappe ausgeführt, welche einerseits im Bereich des Antriebs mit einer Achse und andererseits in einem unteren Bereich des Lufteintrittgehäuses in einer ringförmigen Lagerung geführt ist. Die Klappe weist dabei in Bezug auf ihre Drehbewegung einen die Lüftungsöffnungen freigebenden Ausschnitt auf, der sich über einen gleich grossen Drehwinkelbereich erstreckt, wie die beiden gleich grossen Öffnungen des Aussenluft- und des Umluftkanals. Der durch den Wandbereich der Klappe die Öffnungen sperrende Drehwinkel umfasst den restlichen Drehwinkelbereich einer vollständigen Umdrehung.
  • In der DE 199 57 858 A1 ist ein Lufteintritt offenbart, der einen Aussenluftkanal und einen Umluftkanal mit bezogen auf die Luftklappe gleich grossen Öffnungswinkeln aufweist. Bei diesem Lufteintritt wird der Umluftkanal beim Androsseln des Aussenluftkanals geöffnet.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen gattungsgemässen Lufteintritt zu schaffen, der insbesondere eine verbesserte Handhabung eines hohen Staudrucks ermöglicht und gleichzeitig kostengünstig und konstruktiv einfach herzustellen ist, wobei bei Staudruckbetriebszuständen mittels der Lüftungsklappe eine Luftmengenreduzierung bei weiterhin geschlossener Umluftöffnung ermöglicht ist.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einem Lufteintritt für eine Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, welche einen Außenluft zuführenden Außenluftkanal und einen Umluft zuführenden Umluftkanal aufweist, eine bisher zum Steuern des Außenluftkanals vorgesehene Stauluftklappe mit einer bisher separat ausgeführten Umluftklappe zum Steuern des Umluftkanals zu einer einzigen Lüftungsklappe zusammenzufassen. Durch die erfindungsgemäße Lüftungsklappe wird bei geschlossenem Umluftkanal eine Drosselung des Außenluftkanals ermöglicht.
  • Um den fahrgeschwindigkeitsabhängigen Staudruck der Außenluft zu regeln, reicht es meistens nicht aus, ein etwaiges Gebläse abhängig von der Fahrgeschwindig herunterzuregeln. Deshalb sind bisher getrennte Frischluft- und Umluftklappen vorgesehen, welche über separate Getriebe und/oder zusätzliche Schrittmotoren bewegt werden können. Die erfindungsgemäße Lösung fasst die bisher separat ausgeführte Frischluft- bzw. Umluftklappe zu einer einzigen Lüftungsklappe zusammen, welche sowohl den Außenluftkanal und damit den Staudruck, als auch den Umluftkanal steuert.
  • Da die Lüftungsklappe an einem Dichtungsumfang deutlich größer ist als ein durchströmbarer Querschnitt des Umluftkanals, lässt sich mit Hilfe der Lüftungsklappe auch bei geschlossenem Umluftkanal die Frischluftzufuhr im Außenluftkanal geschwindigkeitsabhängig drosseln.
  • Die erfindungsgemäße Lösung bietet dabei einen konstruktiv einfachen Aufbau, da keine zusätzliche Staudruckklappe erforderlich ist. Darüber hinaus entfällt auch der für die bisher erforderliche zusätzliche Staudruckklappe erforderliche Schrittmotor bzw. ein zusätzliches Getriebe, wodurch zusätzlich Kosten eingespart werden können. Die Erfindung bietet somit die Möglichkeit, mit einer einzigen Lüftungsklappe sowohl den Umluftkanal als auch den Außenluftkanal zu steuern und damit einen gewohnt hohen Lüftungskomfort zu realisieren, ohne dass hierfür eine zusätzliche Staudruckklappe samt Steuerung erforderlich wäre.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist die Lüftungsklappe drehbar um eine Lagerachse an einem Lüftungsgehäuse gelagert. Hierdurch wird in besonders vorteilhafter Art und Weise die Montage der Lüftungsklappe vereinfacht, da diese beispielsweise einfach über angeformte Lagerstifte in dazu komplementäre Lagerbuchsen am Vorrichtungsgehäuse eingesetzt werden kann.
  • Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung ist die Lüftungsklappe als schalenförmig gewölbter Hohlkörper ausgebildet, dessen Wandung symmetrisch zur Lagerachse der Lüftungsklappe ist. Durch diese Ausbildung kann eine besonders kompakte Bauweise erreicht werden und zudem eine besonders effektive Dichtwirkung, ähnlich dem Dichtungsprinzip bei Kugelhähnen. Zudem wird durch die symmetrische Anordnung der Wandung bezüglich der Lager achse ein Verschließen bzw. Öffnen der Kanäle durch eine einfache Drehbewegung der Lüftungsklappe erreicht, wodurch sich eine besonders einfache Art der Lagerung bzw. der Ansteuerung der Lüftungsklappe ergibt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung überlappt ein zum Reduzieren oder Verschließen des Lüftungskanals ausgebildeter Wandabschnitt der Lüftungsklappe einen Querschnitt des Umluftkanals deutlich, so dass dieser bis zu einer definierten Drehbewegung der Lüftungsklappe zum Drosseln des Außenluftkanals verschlossen bleibt. Hierdurch ist es, im Unterschied zum Stand der Technik, möglich, bei geschlossenem Umluftkanal den Außenluftkanal und damit den Staudruck bedarfsgerecht, beispielsweise abhängig von der Fahrzeuggeschwindigkeit, zu steuern, ohne dass durch die Drehbewegung der Lüftungsklappe zum Drosseln des Außenluftkanals der Umluftkanal geöffnet wird.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus den zugehörigen Figurenbeschreibungen anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Lufteintritt bei maximal geöffnetem Außenluftkanal,
  • 2 eine Darstellung wie in 1, jedoch bei reinem Umluftbetrieb.
  • Entsprechend 1 weist ein Lufteintritt 1 für eine Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines im Übrigen nicht dargestellten Kraftfahrzeugs einen Außenluft zuführenden Außenluftkanal 2 sowie einen Umluft zuführenden Umluftkanal 3 auf. Der Außenluftkanal 2 und der Umluftkanal 3 sind dabei im wesentlichen V-förmig angeordnet und treffen einander im Bereich einer Lagerachse 7, welche gemäß 1 und 2 senkrecht zur Bildebene verläuft. Ebenfalls zum Schnittpunkt der beiden Kanäle 2 und 3 verläuft ein Abströmkanal 11, dessen Verlauf gemäß den 1 und 2 rein exemplarisch dargestellt ist und in welchen ein Gebläse 10 integriert sein kann. Gemäß den 1 und 2 sind die drei genannten Kanäle 2, 3 und 11 im wesentlichen Y-förmig zueinander angeordnet. Generell ist aber auch eine andere, an spezielle Anforderungen angepasste Anordnung bzw. Ausrichtung der einzelnen Kanäle 2, 3 und 11 denkbar.
  • Zum Steuern des Außenluftkanals 2 ist eine Stauluftklappe 4 vorgesehen, wogegen zum Steuern des Umluftkanals 3 eine Umluftklappe 5 vorgesehen ist, welche gemäß den 1 und 2 zu einer einzigen, vorzugsweise einstückigen, Lüftungsklappe 6 zusammengefasst sind. Die Umluftklappe 5 bzw. die Stauluftklappe 4 stellen somit Segmente der Lüftungsklappe 6 dar.
  • Gemäß den 1 und 2 ist die Lüftungsklappe 6 drehbar um die Lagerachse 7 an einem Lüftungsgehäuse 8 gelagert und kann von einer ersten Endposition (vgl. 1) über beliebige Zwischenpositionen in eine zweite Endposition (vgl. 2) und wieder zurück verstellt werden. Die Lüftungsklappe 6 kann dabei als schalenförmig gewölbter Hohlkörper ausgebildet sein, dessen Wandung 9 symmetrisch, d.h. mit gleichem Abstand, zur Lagerachse 7 ist.
  • Generell ist hierbei denkbar, dass die Lüftungsklappe 6 entsprechend der Hohlform eines Kugel- oder Zylindersegments ausgebildet ist, welches größer als eine Viertelkugel bzw. größer als ein Viertelzylinder ist. Dies gewährleistet, dass bei geschlossenem Umluftkanal 3 eine Drosselung des Außenluftkanals 2 (Zwischenstellung zwischen 1 und 2) möglich ist.
  • Entsprechend 1 ist bei maximal geöffnetem Außenluftkanal 2 der Umluftkanal 3 geschlossen. Der maximal geöffnete Außenluftkanal 2 ist gemäß 1 mit einem Öffnungswinkel α bezeichnet, welcher beispielsweise ca. 60° betragen kann. Ein zum Reduzieren oder Verschließen des Umluftkanals 3 ausgebildeter Wandungsabschnitt 5' der Lüftungsklappe 6 überlappt gemäß 1 und 2 einen Querschnitt des Umluftkanals 3 deutlich, so dass dieser bis zu einer definierten Drehbewegung der Lüftungsklappe 6 um die Lagerachse 7 zum Drosseln des Außenluftkanals 2 verschlossen bleibt. Die einseitige Überlappung des Wandungsabschnitts 5' ist gemäß 1 und 2 mit dem Öffnungswinkel β bezeichnet und kann beispielsweise ca. 40° betragen.
  • Entsprechend 1 befindet sich die Lüftungsklappe 6 in einer ersten Ausgangsstellung, bei der der Umluftkanal 3 vollständig geschlossen ist, wogegen der Außenluftkanal 2 seinen maximal Öffnungswinkel α aufweist. Insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten stellt sich jedoch das Problem, dass ein im Innenraum des Fahrzeugs erhöhter Staudruck vermieden werden soll. Um den Staudruck im Innenraum des Fahrzeugs zu reduzie ren kann die Lüftungsklappe 6 gemäß 1 entgegen dem Uhrzeigersinn um die Lagerachse 7 verdreht werden, so dass der Öffnungswinkel α des Außenluftkanals 2 reduziert wird, ohne dass zunächst der Umluftkanal 3 geöffnet wird. Erreicht die Drehbewegung der Lüftungsklappe 6 den Drehwinkel β, so bewirkt eine weitere Verdrehung derselben entgegen des Uhrzeigersinns ein Öffnen des Umluftkanals 3 und ein weiteres Drosseln des Öffnungswinkels α und damit des Querschnitts des Außenluftkanals 2. Bei einer Drehbewegung der Lüftungsklappe entgegen dem Uhrzeigersinn um einen Winkel, der größer als β ist, erfolgt somit ein Mischbetrieb, was bedeutet, dass sowohl der Außenluftkanal 2 als auch der Umluftkanal 3 mit dem Abströmkanal 11 kommunizieren.
  • Wird die soeben beschriebene Drehbewegung der Lüftungsklappe 6 entgegen des Uhrzeigersinns fortgeführt, so führt dies zum in 2 gezeigten Zustand, bei welchem der Außenluftkanal 2 vollständig geschlossen ist und der Umluftkanal 3 seine maximale Öffnung aufweist. Gemäß 2 kommuniziert daher lediglich der Umluftkanal 3 mit dem Abströmkanal 11. Der maximale Öffnungswinkel des Umluftkanals 3 und damit der maximal erreichbare Querschnitt des Umluftkanals 3 ergibt sich aus der Differenz des maximalen möglichen Drehwinkels α der Lüftungsklappe 6 und der einseitigen Überlappung 5' bzw. β. Die Winkelgrößen α und β können dabei auf individuelle Anfordernisse des Lüftungsbedarfs bzw. eine konstruktive Anforderungen angepasst sein.
  • Es wird somit erreicht, dass eine bisher separat ausgebildete Stauluftklappe 4 mit einer ebenfalls separaten Umluftklappe 5 zu einer einzigen Lüftungsklappe 6 zusammengefasst werden, wodurch ein besonders einfacher, kompakter und kostengünstiger Aufbau erreicht wer den kann. Insbesondere ist keine zweite separate Staudruckklappe erforderlich und ebenfalls kein zusätzlicher Stellmechanismus, wie beispielsweise ein Schrittmotor, wodurch ebenfalls Kosten eingespart werden können.
  • Darüber hinaus gewährleistet die Lüftungsklappe 6 eine effektive Verringerung des Staudrucks in einem Fahrzeuginnenraum bei höheren Geschwindigkeiten sowie eine besonders exakte und mechanisch einfache Dosierung eines Außenluft- bzw. Umluftanteils im Fahrzeuginnenraum. Die Erfindung gewährleistet somit neben der Absperrmöglichkeit des Außenluftkanals 2 oder des Umluftkanals 3 ein individuell einstellbaren Mischbetrieb, wodurch ein besonders hoher Fahrkomfort und damit auch eine erhöhte Fahrsicherheit erreicht werden kann.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale wie folgt charakterisieren:
    Bei einem Lufteintritt 1 einer Lüftungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs ist eine bisher separat ausgebildete Stauluftklappe 4 und eine Umluftklappe 5 zu einer einzigen, insbesondere einstückigen, Lüftungsklappe 6 zusammenzufassen, die bei geschlossenem Umluftkanal 3 eine Drosselung des Außenluftkanals 2 ermöglicht. Dadurch entfällt somit eine Klappe sowie die dafür benötigte Steuerung bzw. der dafür benötigte Antriebsmechanismus, wodurch Kosten reduziert werden können und Bauraum gewonnen wird.
  • Das Absperren des Außenluftkanals 2 bzw. des Umluftkanals 3 sowie ein Mischbetrieb wird dabei durch die um die Lagerachse 7 drehbar gelagerte Lüftungsklappe 6 in besonders einfacher Bauweise realisiert.

Claims (10)

  1. Lufteintritt (1) für eine Lüftungs-, Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeugs, – mit einem Außenluft zuführenden Außenluftkanal (2), – mit einem Umluft zuführenden Umluftkanal (3), – mit einer Stauluftklappe (4) zum Steuern des Außenluftkanals (2) und – mit einer Umluftklappe (5) zum Steuern des Umluftkanals (3), – wobei die Umluftklappe (5) und die Stauluftklappe (4) zu einer einzigen Lüftungsklappe (6) zusammengefasst sind dadurch gekennzeichnet, dass der Außenluftkanal (2) bezogen auf die Bewegung der Lüftungsklappe einen maximalen Öffnungswinkel α und der Umluftkanal einen maximalen Öffnungswinkel α–β aufweist, wobei β der Verdeckungswinkel einer einseitigen Überlappung (5') der Umluftklappe (5) mit der Gehäusewand ist, durch die bei geschlossenem Umluftkanal (3) eine Drosselung des Außenluftkanals (2) ermöglicht ist.
  2. Lufteintritt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftungsklappe (6) drehbar um eine Lagerachse (7) an einem Lüftungsgehäuse (8) gelagert ist.
  3. Lufteintritt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftungsklappe (6) als schalenförmig gewölbter Hohlkörper ausgebildet ist, dessen Wandung (9) symmetrisch zur Lagerachse (7) der Lüftungsklappe (6) ist.
  4. Lufteintritt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein zum Reduzieren oder Verschließen des Umluftkanals (3) ausgebildeter Wandungsabschnitt (5') der Lüftungsklappe (6) einen Querschnitt des Umluftkanals (3) deutlich überlappt, so dass dieser bis zu einer definierten Drehbewegung der Lüftungsklappe (6) zum Drosseln des Außenluftkanals (2) verschlossen bleibt.
  5. Lufteintritt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftungsklappe (6) entsprechend der Hohlform eines Kugel- oder Zylindersegments ausgebildet ist, welches größer als eine Viertelkugel oder ein Viertelzylinder ist.
  6. Lufteintritt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenluftkanal (2) und der Umluftkanal (3) im wesentlichen V-förmig angeordnet sind.
  7. Lufteintritt nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei maximal geöffnetem Außenluftkanal (2) der Umluftkanal (3) geschlossen ist und umgekehrt.
  8. Lufteintritt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im wesentlichen Y-förmig zu den beiden Zuströmkanälen (2, 3) ein Abströmkanal (11) angeordnet ist.
  9. Lufteintritt nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftungsklappe (6) um ca. 60° um die Lagerachse (7) drehbar ist.
  10. Lufteintritt nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lüftungsklappe (6) einstückig ausgestaltet ist.
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