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Meßgerät mit Handgriff und umklappbaren Schutz gegen Beschädigung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Meßgerät mit Meßkörper und Handgriff z. B. wie
bei einem Gewindelehrdolrn, wo sich vorn der Meßkörper und dahinter der Handgriff
befindet.
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Zweck der Erfindung ist es, einmal während des Gebrauches des Meßgerätes
eine Abstrahlung der Handwärme auf den Meßkörper herabzusetzen und im weiteren während
des Nichtgebra,uches des Meßgerätes den Meßkörper vor mechanischen Beschädigungen
zu schützen.
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Weiterer Erfindungszweck ist es, eine derartige Schutzvo,rrichtung
billig herstellbar auszuführen, sie soll ferner unverlierbar sein, formschön sein
und weiterhin noch die Möglichkeit bieten, durch verschiedene Farben oder Beschriftungen
auf der einen oder anderen Seite die Lehre besonders zu kenrizeichnen.
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Es sind Meßgeräte, bestehend aus einem Meßkörper mit einem dahinterliegenden
Handgriff, bekannt, bei denen man Schutzkästen oder Hüllen verwendet, um eine mechanische
Beschädigung während des Nichtgebrauches zu verhindern.
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Diese Schutzkästen und Hüllen haben den. Nachteil, daß sie verlierbar
sind oder wenn der Werkma,n,n, aus dem Lager die Lehre ho4t, der Schutzkasten dott
bleibt und die Lehre dann gerade dort, wo sie der meisten mechaniischen Beschädigung
ausgesetzt ist, nämlich am Arbeitsplatz, nicht geschützt ist, im weiteren haben
die bekannten Vofrichtungen keine Möglichkeit, um Strahlungseinfiüs.se, die von
der Handwärme auf den Meßkörper übertragen werden können, auszuschließen. Bei empfindlichen
Meß geräten ist das aber von großer Bedeutung.
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Aufga,be der Erfindung ist es, die Nachteile der bekannten Anordnungen
zu vermeiden und eine Schutzvornchtung so auszubilden, daß sie sowohl .während des
Gebrauches und Nichtgebrauches des Meßgerätes wirksam ist.
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Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe l>esteht darin, daß sich
zwischen Meßkörper und Handgriff eine nach der Meßkörper- oder Hnndgnffseite hin
klappbare Schutzvorrichtung befindet.
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Nach diesem Erfindungsmerkmal wird z. B. zwangläufig immer die Wärmeabstrahlung
der Hand verhindert, da man mit dem Gerät nur messen kann, wenn man die Schutzvorrichtung
vom Meßkörper wegklappt. Sie wird daam aber gleichzeitig als Wärmeschutz gegenüber
der Hand wirken.
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Im weiteren ist durch die Anordnung der Schutzvorrichtung zwischen
Meßkörper und Handgriff e s möglich, daß sofort nach dem Gebrauch die Schutzvorrichtung
wieder zurückgeklappt wird.
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Eine bevorzugte Ausführung der Schutzvorrichtung besteht darin, daß
die Schutzvorrichtung aus einem
nichtmetallischen Stoff von geringer Wärmeleitfähigkeit
und großer Elastizität, z. B. Gummischaumstoff oder Kunststoff, besteht.
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Nach diesem Erfindungsmerkmal werden billig und einfach herzustellende
Werkstoffe verwandt, die wegen der Umklappbarkeit zumindest an; der Klapp stelle
eine große Elastizität besitzen miissen, damit auch ein enges Anliegen am Meßkörper
gewährleistet ist. Gleichzeitig haben in der Regel die nichtmeta.llischen Werkstoffe
aber eine geringe Wärmeleitfähig keit, so daß ebenfalls wieder die Lehre sowohl
im Gebrauch wie auch im Nichtgebrauch gegen schädliche äußere Temperatureinflüsse
und mechanische Beschädigungen weitgehendst geschützt ist.
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Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel, nämlich bei der Anwendung
der erfindungsgemäßen Lehre bei der Erfindung, ist es fernerhin wesentlich, daß
bei einem Gewindelehrdorn die Schutzvorrichtung einen nach zwei Seiten klappbaren
Behälter bildet, der eine Bodenplatte mit hochgezogenem Rand besitzt, wobei der
Behälter durch eine Druckplatte und Schrauben an der Lehre befestigt ist.
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Der Behälter, der sich also sonst im Lager befindet und an vier Seiten
geschlossen ist und sonst einen abnehmbaren Deckel hat, ist nach der Erfindung ein
P,ehälter, der nur an drei Seiten geschlossen ist, nämlich vorn und hinten offen,
da dort die Lehre ja unempfindlich ist, bezogen auf einen Gewindelehrdorn.
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Selbstverständlich kann bei anderen Meßwetkzeugen dieser Behälter
entsprechend geformt werden, so daß jeweils die zu schützenden Teile vom Behälter
geschützt werden.
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Der hochgezogene Rand kann um so höher gezogen werden bzw. noch mit
einer kreisrunden Scheibe im Durchmesser vergrößert werden, je mehr man den Eintritt
der Handwärme eindämmen will.
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In Anwendung des Behälters auf einen Gewindelehrdorn ist es weiterhin
wesentlich, daß die Bodenplatte
eine Zentrieröffnung für die Meßgerätekörperstufe
besitzt und die Klappstelle der Bodenplatte durch einen Radius abgerundet ist.
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Nach diesem Erfindungsmerkmal ist der zwischen Meßkörper und Handgriff
unverlierbar angebrachte Behälter so ausgebildet, daß er immer satt den, geíikörper
umschließt, d. h., er muß deswegen zentriert angebracht werden, die Klappstelle
selbst wird zweclimäßig abgerundet sein, damit keine Makeriai ermüdung auftritt
im häufigen Gebrauch.
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Für das Einordnen der Lehren ist es weiterhin noch wesentlich, daß
die Schutzvorrichtung Beschriftung und verschiedene Farben besitzt.
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Nach diesem Erfindungsmerkmal kann man jetzt z. B. durch. auffallende
Farben die Gebrauch und Nichtgebrauchsweite dadurch unterscheiden., daß innen und
außen eine andere Farbe am Behälter angebracht ist, so daß von weitem schon zu erkennen
ist, ob der Meßkörper geschützt ist; im weiteren kann der Standort der Lehre, die
Ausschußweite oder die Zugehörigkeit zu einem Arbeitsgang auf dem Behälter angebracht
werden, wobei, obwohl der Behälter unverlierbar ist, es immer möglich ist, beim
Verwellden der Lehre für einen anderen Arbeitsgang dann einen anderen Behälter mit
anderer Beschriftung aufzubringen.
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Selbstverständlich kann der Behälter sich auch so weit erstrecken,
wenn es unbedingt die Sicherheit gegen Wärmeabstrahlung notwendig machen sollte,
daß in der Gebrauchsstellung der Han,dgriff zum Teil von der Behälterwand mit iibergriffen
wird, so daß eine unbedingte Wärmeisolierung vorhanden ist, sofern dadurch aber
nicht der sichere Halt der Lehre gefährdet wird.
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Ein Ausführungsbeispiel, bezogen auf einen Gewindelehrdorn, ist in
der Zeichnung dargestellt, dabei gehen aus der Zeichnung und der Beschreibung hierfür
noch weitere Merkmale der Erfindung hervor.
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In der Fig. 1 ist ein. Schutzbehälter in der Vorderansicit gezeigt;
Fig. 2 ist ein Schnitt der Fig. 1 in der Seitenansicht; Fig. 3 zeigt den Schutzbehälter
auf der Lehre i Schutzstellung für den Meßkörper; Fig. 4 zeigt den Schutzbebälter
auf der Lehre in Gebrauchsstellung der Lehre; Fig. 5 zeigt eine Lehre ohne Schutzbehälter;
Fig. 6 zeigt dieselbe Lehre im Vergleich mit Schutzbehälter.
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In der Fig. 1 ist der Schutzbehälter gezeigt, der sich aus der Bodenplatte
1 und dem hochgezogenen Rand 2 zusammensetzt. Der Rand i e ist abgerundet, da dort
die Klappstelle ist. Man erkennt, daß wen der Behälter aus elastischem Werkstoff
hergestellt ist,
es ohne weiteres möglich ist, den Behälter mit seinem hochgezogenen
Rand nach der einen oder anderen Seite umzustülpen.
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Mit 3 ist eine konzentrische Ausnehmung bezeichnet, die als Zentrieröffnung
für den. Meßkörper 4 dient, wobei mit 4 der gerändelte Handgriff bezeichnet ist.
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Mit 5 ist eine Ausnehmung bezeichnet, durch die eine Schraube 6 greift,
um dann, wie die Fig. 3 und 4 zeigen, den Schutzbehälter zwischen Meßkörper und
Handgriff befestigen zu können.
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Der Meßkörper selbst ist mit 7 bezeichnet, eine Druckplatte 8 dient
noch dazu, um den Behälter fest zwischen Meßkörper und Handgriff einzuspannen.
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Mit 9 ist eine an sich bekannte mechanische Ver bindung zwischen
Meßkörper und Handgriff dargestellt.
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Man erkennt deutlich durch den Vergleich der Fig. 5 und 6, daß bei
5 z. B. bei einem Gewindelehrdorn die Einlaufrinne des Gewindes beschädigt wünle,
während sie bei der Fig. 6 durch den hochgezogellen Rand 2 gegen mechanische Beschädigung
geschützt tSt.
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Als Anwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung sind alle Möglichkeiten
zu bezeichnen, bei denen man bei Meßgeräten eine Schutzhülle unverlierbar anbringen
will und sowohl in der Gebrauchs- als auch Nichtgebrauchsstellung verschiedene Funktionen
mit der Schutzhülle erreichen will.