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DE10162237A1 - Vorrichtung zum Fixieren eines schlauchartigen Objekts an einem Teil des Körpers eines Lebewesens - Google Patents

Vorrichtung zum Fixieren eines schlauchartigen Objekts an einem Teil des Körpers eines Lebewesens

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DE10162237A1
DE10162237A1 DE2001162237 DE10162237A DE10162237A1 DE 10162237 A1 DE10162237 A1 DE 10162237A1 DE 2001162237 DE2001162237 DE 2001162237 DE 10162237 A DE10162237 A DE 10162237A DE 10162237 A1 DE10162237 A1 DE 10162237A1
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pliers
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DE2001162237
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Edgar Biemer
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KLOEPPEL MARCUS
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KLOEPPEL MARCUS
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren eines schlauchartigen Objekts, insbesondere eines Katheters oder eines Drainage- oder Infusionsschlauches, an einem Teil des Körpers eines Lebewesens, vorzugsweise an der Hautoberfläche. Sie besitzt zwei zangenartig so miteinander verbundene Elemente (1, 2), dass diese zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung relativ zueinander bewegbar sind. Zwischen den Elementen (1, 2) ist ein definierter Bereich (3), durch den sich das schlauchartige Objekt (O) erstrecken vermag und in dem das schlauchartige Objekt in der zweiten Stellung der beiden Elemente (1, 2) zwischen diesen einklemmbar ist. Ein Mittel (4) ist vorgesehen, das die beiden Elemente (1, 2) in der zweiten Stellung zu halten vermag. Ferner sind an den Elementen (1, 2) Vorsprünge (5) vorgesehen, die so angeordnet und ausgebildet sind, dass sie beim Bewegen der beiden Elemente (1, 2) von der ersten in die zweite Stellung in den Teil des Körpers (K) des Lebewesens eingreifen können, um die Vorrichtung relativ zu dem Teil des Körpers zu fixieren.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fixieren eines schlauchartigen Objekts, insbesondere eines Katheters oder eines Drainage- oder Infusionsschlauches an einem Teil des Körpers eines Lebewesens, vorzugsweise an der Hautoberfläche.
  • Auf dem Gebiet der Chirurgie werden in der Praxis bisher Wunddrainagen an der Haut in chirurgischer Weise mit Hilfe einer Einzelnaht, einer vorgelegten Schlinge sowie einer Umknotung des Schlauchs fixiert. Eine derartige Fixierung verursacht relativ hohe Kosten in Form eines steril abgepackten Fadenpakets und großen zeitlichen Aufwand, der durch die Anlegung der Schlinge sowie der Umknotung bedingt ist und durch den Operateur aufgebracht werden muss. Hinzu kommt, dass ein gewisses Maß an chirurgischem Geschick als Vorraussetzung für die Anbringung der Fixationsschlinge notwendig ist und dieser Vorgang daher nicht ohne weiteres von Hilfspersonal durchgeführt werden kann.
  • Aus der WO 99/20334 ist ein System zum Befestigen eines Katheters an der Haut eines Patienten bekannt, bei dem ein Basisteil und ein Deckelteil gelenkig und integral miteinander verbunden sind und zwischen sich Ausnehmungen aufweisen, in den der Katheter in der Schließstellung festgeklemmt wird. Deckelteil und Basisteil können mittels einer lösbaren Verriegelung in der Schließstellung miteinander gekoppelt werden. Das Basisteil ist auf einer separaten Klebeschicht angebracht und wird über diese an der Haut des Patienten befestigt.
  • Eine ähnliche, allerdings mehrteilige Vorrichtung zum Fixieren eines perkutan verlegten Schlauches auf der Haut eines Patienten in einer abgewinkelten Richtung ist in der WO 99/24103 beschrieben. Auch diese Vorrichtung wird über eine größere Auflageplatte und Heftpflaster an der Haut befestigt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte Vorrichtung zum Fixieren eines schlauchartigen Objekts, insbesondere eines Katheters oder eines Drainage- oder Infusionsschlauches, an einem Teil des Körpers eines Lebewesens in Vorschlag zu bringen, der sowohl Einsparungen hinsichtlich der Materialkosten als auch des Zeitaufwandes bei seiner Anbringung ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe bringt die Erfindung eine Vorrichtung gemäß dem Patentanspruch 1 in Vorschlag. Bevorzugte Ausgestaltungen dieser Erfindung sind in den davon abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Fixieren eines schlauchartigen Objekts (im folgenden kurz als "Fixationsclip" bezeichnet) lässt sich hinsichtlich Gestalt und Funktionsweise am besten anhand der nachfolgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen verstehen. In den Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Fixationsclip in geschlossener Stellung;
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf den Fixationsclip von Fig. 1 in geöffneter Stellung;
  • Fig. 3 eine Seitenansicht des Fixationsclips in einer Stellung, in der dieser einen Drainageschlauch an der Hautoberfläche fixiert;
  • Fig. 4 eine Vorderansicht des Fixationsclips in einer Stellung, in der dieser einen Drainageschlauch an der Hautoberfläche fixiert;
  • Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fixationsclips. Die Darstellung ist lediglich schematisch und beispielhaft. Wie besonders in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, umfasst der Fixationsclip zwei über ein Gelenk 6 zangenartig so miteinander verbundene Elemente 1, 2, dass diese zwischen einer ersten, geöffneten Stellung (siehe Fig. 2) und einer zweiten, geschlossenen Stellung (siehe Fig. 1) relativ zueinander verschwenkbar sind. Zwischen den Elementen 1, 2 ist ein Bereich 3 definiert, durch den sich ein schlauchartiges Objekt O, beispielsweise ein Drainageschlauch durch den Fixationsclip erstreckt. In der geschlossenen Stellung der zangenartigen Elemente 1, 2 wird der Drainageschlauch in diesem Bereich festgeklemmt und so relativ zu dem Fixationsclip fixiert. Die Vorrichtung hat damit insgesamt grob angenähert etwa die Form einer Wäscheklammer. Die beiden zangenartig verbundenen Elemente 1, 2 haben eine längliche Form, wobei sich griffartige Bereiche 1a, 1b an den Bereich 3 zum Festklemmen des Objekts anschließen. Zur Verbesserung der Greifbarkeit und Bedienbarkeit mit den Händen können seitlich zusätzlich Griffmulden 7 oder andere Ausformungen unter ergonomischen Gesichtspunkten vorgesehen werden. Bis auf die Bestandteile einer im folgenden noch zu erläuternder Verriegelungsvorrichtung 4 können die beiden zangenartig verbundenen Elemente 1, 2 symmetrisch zueinander ausgebildet sein.
  • Hierbei bietet es sich an, die beiden zangenartig verbundenen Elemente 1, 2 integral bzw. einteilig z. B. als Kunststoffteil miteinander verbunden auszugestalten und dabei den Verbindungsbereich in bekannter Weise als elastisches Gelenk oder Lasche 6 auszubilden. Eine geeignete Herstellungsweise für ein solches einteiliges Bauteil ist das Spritzgießen. Je nach Materialwahl können auch andere Herstellungsverfahren gewählt werden. So kann auch beim Spritzgießen das Gelenk aus anderem Material, z. B. Metall durch Umspritzen mit den zangenartigen Elementen verbunden werden.
  • Die geschlossene Stellung der zangenartigen Elemente wird durch eine Verriegelungsvorrichtung 4 gewährleistet, die die beiden Elemente 1, 2 zumindest in der geschlossenen bzw. Klemmstellung miteinander koppelt. In der gezeigten Ausführungsform sind die zangenartigen Elemente in der geöffneten Stellung an einer Seite auseinandergeschwenkt, so dass der Drainageschlauch an dieser Stelle zwischen die Elemente in den Bereich 3 eingeführt werden kann. Bei dieser Ausführungsform muss ein solcher Schlauch nicht von unten durch den Bereich 3 hindurch durch den Fixationsclip geführt werden, sondern der Fixationsclip kann nachträglich auf den Schlauch aufgesetzt werden.
  • Der Klemmbereich 3 wird bei der gezeigten Ausführungsform des Fixationsclips durch sich ergänzende und in der zweiten Stellung zum Festklemmen des schlauchartigen Objekts gegenüberliegende und zusammenwirkende Ausnehmungen 3a, 3b in den beiden Elementen 1, 2 gebildet. Die Ausnehmungen sind vorzugsweise an die Querschnittsform des zu klemmenden Objekts angepasst. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, da grundsätzlich drei oder mehrere Kontaktpunkte um den Umfang des Objekts verteilt den Zweck der Fixierung erfüllen können. Deshalb können in dem Bereich zusätzlich oder alternativ zu einer ausgeprägten Ausnehmung auch mehrere kleine Vorsprünge ausgebildet sein, die in der zweiten Stellung an dem schlauchartigen Objekt O angreifen. Alternativ oder zusätzlich kann in dem Klemmbereich 3 ferner eine Oberfläche mit einem erhöhten Reibungskoeffizienten vorgesehen sein, die in der zweiten Stellung an dem schlauchartigen Objekt O anliegt, um die Fixierungswirkung bei geringeren Klemmkräften zu erhöhen. Dies kann durch Aufrauen des Bereichs oder durch Aufbringen von zusätzlichen Materialien wie weichem Kunststoff, Gummi etc. erreicht werden. Schließlich können an dem Fixationsclip mehrere solche Bereiche 3 vorgesehen sein, um mehrere und ggf. auch unterschiedliche schlauchartige Objekte aufzunehmen und zu fixieren.
  • Die Verriegelungsvorrichtung 4 ist in der gezeigten Ausführungsform als formschlüssige, rastende bzw. ratschenartige Vorrichtung mit einem gezahnten Teil 4a, das an dem einen Element 2 angeformt ist und einem passenden Eingriffsteil 4b, das an dem anderen Element 1 angeformt ist.
  • Das Vorsehen mehrerer Raststufen ermöglicht das Verriegeln in unterschiedlichen Stellungen und damit eine Anpassung an unterschiedliche Durchmesser des jeweils festzuklemmenden Objekts sowie eine Einstellung der Höhe der aufzubringenden Klemmkraft. Bei Fertigung als Spritzgießteil können die einzelnen Elemente der Verriegelungsvorrichtung integral angeformt werden. Die Verriegelungsvorrichtung sollte vorzugsweise eine lösbare Verbindung ermöglichen, so dass der Fixationsclip nach Gebrauch wieder abgenommen werden kann. In der gezeigten Ausführungsform wird das durch eine kleine Lasche 4c erreicht, über die von Hand der Verriegelungseingriff gelöst werden kann.
  • Grundsätzlich sind unterschiedliche Ausführungen einer solchen Rastverriegelung denkbar. So ist zum Beispiel ein Verriegelungsmechanismus anwendbar, der in Fig. 1 zusätzlich skizziert ist und bei dem an einem der Elemente ein Zapfen mit einem z. B. pilzartig erweiterten Kopf angeformt ist und an dem anderen Element ein Loch vorgesehen ist, das so angeordnet und dimensioniert ist, dass beim Verschwenken der Elemente in die Schließstellung der Kopf des Stiftes durch das Loch gedrückt wird und die Erweiterung dann hinter dem Loch angreift und die Elemente in dieser Stellung miteinander koppelt.
  • Auch die Positionierung am Fixationsclip ist an sich beliebig, sofern die Verriegelung bzw. Kopplung der beiden zangenartigen Elemente in der Klemmstellung bezüglich des Objekts gewährleistet ist. Alternativ ist auch eine Klebeverbindung an Stelle der Rastverbindung denkbar.
  • Ferner ist es im Hinblick auf die Verriegelungsvorrichtung unter dem Gesichtspunkt der Hygiene von Vorteil, wenn die Verriegelung nur einmal lösbar ist und sich dabei zerstört oder zum Lösen zu zerstören ist, um eine Wiederverwendung zu vermeiden. Gerade bei Kunststoffteilen hat es sich gezeigt, dass Proteine an den Kunststoffpartikeln so stark anhaften bzw. mit diesen eine Verbindung eingehen können, dass übliche Techniken der Desinfektion diese nicht entfernen können.
  • Die Einwegfunktion kann an der Verriegelungsvorrichtung dadurch gewährleistet werden, dass z. B. eine geschwächte Sollbruchstelle an einem der Verriegelungselemente vorgesehen wird, an der dieses bei Betätigung leicht abbricht und die Verriegelung löst (siehe z. B. die schematische Einzelheit in Fig. 2) oder aber ein Bereich vorgesehen wird, an dem die Verriegelung z. B. mittels einer Schere einfach zu durchtrennen und damit zu lösen ist.
  • In einer weiteren nicht dargestellten Alternative kann anstelle oder ggf. zusätzlich zu der Verriegelungsvorrichtung ein Federelement, das die beiden zangenartigen Elemente in die zweite, also die Klemmstellung drängt, verwendet werden. Ein Anwender würde die zangenartigen Elemente des Fixationsclips dann zum Anbringen an dem Objekt und dem Körper eines Patienten kurzzeitig aus der normalen Klemmstellung gegen die Vorbelastung des Federelements in eine erste Stellung drücken, in der der Fixationsclip um das Objekt gelegt und zum Beispiel auf die Haut aufgesetzt wird. Durch Loslassen der Elemente wird die Klemmstellung wieder hergestellt und der Fixationsclip mit dem darin gehaltenen Objekt an der Haut fixiert, wie das im folgenden noch genauer erläutert werden wird.
  • Zur Fixierung des Fixationsclips an einem Teil des Körpers, vorzugsweise auf der Haut eines Patienten sind in den Fig. 1 und 2 nur angedeutete, weil an der Unterseite liegend, und in Fig. 4 besser erkennbare Vorsprünge 5 an den zangenartigen Elementen 1, 2 vorgesehene. Diese Vorsprünge 5 sind so angeordnet und ausgebildet, dass sie beim Verschwenken der beiden Elemente 1, 2 von der geöffneten bzw. ersten Stellung, in der der Fixationsclip auf das schlauchartige Objekt aufgesetzt werden kann, in die zweite Stellung, also die Klemmstellung, in der das Objekt im Klemmbereich 3 fixiert ist, in den Teil K des Körpers des Patienten eingreifen können, um die Vorrichtung relativ zu diesem Teil des Körpers zu fixieren.
  • Hierzu sind die Vorsprünge 5 wie in Fig. 4 angedeutet als Zähne ausgebildet, deren Spitze zumindest teilweise annähernd in Richtung der Schwenkbewegung der beiden zangenartig verbundenen Elemente 1, 2 von der ersten in die zweite Stellung gerichtet bzw. gekrümmt sind. Dadurch wird erreicht, dass die Zähne bei der Schließbewegung des Fixationsclips zum Festklemmen des schlauchartigen Objekts gleichzeitig z. B. an der Hautoberfläche angreifen. Nach Arretierung des Fixationsclips in der Klemmstellung (zweite Stellung) werden auch die Zähne in Eingriff an der Haut gehalten und der gesamte Fixationsclip zusammen mit dem schlauchartigen Objekt relativ zur Haut fixiert. In der gezeigten Ausführungsform ist jeweils ein Zahn an jedem der zangenartigen Elemente vorgesehen. Alternativ können weitere Zähne an unterschiedlichen Stellen vorgesehen sein. Falls gewünscht können die Spitzen der Zähne so ausgestaltet sein, dass diese zumindest teilweise in den Teil des Körpers, an dem die Vorrichtung zu fixieren ist, eindringen können.

Claims (21)

1. Vorrichtung zum Fixieren eines schlauchartigen Objekts (O) an einem Teil des Körpers (K) eines Lebewesens, mit:
zwei zangenartig so miteinander verbundenen Elementen (1, 2), dass diese zwischen einer ersten und einer zweiten Stellung relativ zueinander bewegbar sind,
einem zwischen den Elementen (1, 2) definierten Bereich (3), durch den sich das schlauchartige Objekt (O) zu erstrecken vermag und in dem das schlauchartige Objekt in der zweiten Stellung der beiden Elemente (1, 2) zwischen diesen einklemmbar ist,
einem Mittel (4), das die beiden Elemente (1, 2) in der zweiten Stellung zu halten vermag,
an den Elementen (1, 2) vorgesehene Vorsprünge (5), die so angeordnet und ausgebildet sind, dass sie beim Bewegen der beiden Elemente (1, 2) von der ersten in die zweite Stellung in den Teil des Körpers (K) des Lebewesens eingreifen können, um die Vorrichtung relativ zu dem Teil des Körpers zu fixieren.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Elemente (1, 2) zangenartig über ein Gelenk (6) miteinander verbunden sind, um das die Elemente verschwenkbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Mittel zum Halten der beiden Elemente (1, 2) in der zweiten Stellung eine Verriegelungsvorrichtung (4), die die beiden Elemente (1, 2) zumindest in der zweiten Stellung miteinander koppelt, oder ein Federelement, das die beiden Elemente in die zweite Stellung drängt, ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Bereich (3) durch sich ergänzende und in der zweiten Stellung zum Festklemmen des schlauchartigen Objekts (O) zusammenwirkende Ausnehmungen (3a, 3b) in den beiden Elementen (1, 2) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei in dem Bereich (3) kleine Vorsprünge ausgebildet sind, die in der zweiten Stellung an dem schlauchartigen Objekt (O) angreifen können.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei in dem Bereich (3) eine Oberfläche mit einem erhöhten Reibungskoeffizienten vorgesehen ist, die in der zweiten Stellung an dem schlauchartigen Objekt (O) anliegen kann.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die beiden zangenartig verbundenen Elemente (1, 2) eine längliche Form haben und griffartige Bereiche (1a, 1b) aufweisen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die beiden zangenartig verbundenen Elemente (1, 2) im wesentlichen symmetrisch zueinander ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, jeweils in Verbindung mit Anspruch 2, wobei das Gelenk (6) an einem Ende der Elemente (1, 2) vorgesehen ist, derart, dass der Bereich (3) zum Festklemmen des schlauchartigen Objekts (O) dieses in der ersten Stellung nicht am gesamten Umfang umgreift.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die beiden zangenartig verbundenen Elemente (1, 2) integral miteinander verbunden sind und der Verbindungsbereich als elastisches Gelenk (6) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10, jeweils in Verbindung mit Anspruch 3, wobei die Verriegelungsvorrichtung (4) als formschlüssige, insbesondere rastende Vorrichtung ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, jeweils in Verbindung mit Anspruch 3, wobei die Verriegelungsvorrichtung (4) als eine lösbare Verriegelungsvorrichtung ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 11, jeweils in Verbindung mit Anspruch 3, wobei die Verriegelungsvorrichtung (4) als eine sich bei einer Lösung der Verriegelung zerstörende oder als eine zur Lösung der Verriegelung zu zerstörende Vorrichtung ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, wobei die Verriegelungsvorrichtung (4) eine Soll-Trennstelle oder eine Soll-Bruchstelle aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 14, jeweils in Verbindung mit Anspruch 3, wobei die Teile der Verriegelungsvorrichtung (4) integral mit den zangenartig verbundenen Elementen (1, 2) ausgebildet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei die Vorsprünge (5) annähernd in Richtung der Schwenkbewegung der beiden zangenartig verbundenen Elemente (1, 2) von der ersten in die zweite Stellung ausgerichtet sind.
17, Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, wobei die Vorsprünge (5) als Zähne ausgebildet sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, wobei die Zähne in den Teil des Körpers, an dem die Vorrichtung zu fixieren ist, zumindest teilweise eindringen können.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, wobei die Vorsprünge integral mit den beiden zangenartig verbundenen Elementen (1, 2) ausgebildet sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, wobei diese als Kunststoff-Spritzgießteil ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, wobei diese sterilisiert ist.
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