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DE10162810A1 - Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, insbesondere Tuben- oder Röhrchenverpackung, Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens sowie Verpackung - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, insbesondere Tuben- oder Röhrchenverpackung, Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens sowie Verpackung

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DE10162810A1
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DE
Germany
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packaging
code
tube
surface coating
burning
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10162810A
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English (en)
Inventor
Johann Beil
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Linhardt GmbH and Co KG
Original Assignee
Linhardt GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Linhardt GmbH and Co KG filed Critical Linhardt GmbH and Co KG
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Priority to EP02027473A priority patent/EP1321368A1/de
Publication of DE10162810A1 publication Critical patent/DE10162810A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65B61/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages
    • B65B61/26Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages for marking or coding completed packages
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D35/02Body construction
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein neuartiges Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, insbesondere Tuben- oder Röhrchenverpackung, bei dem (Verfahren) zumindest auf die Außenfläche eines Verpackungskörpers eine Oberflächenbeschichtung aufgebracht wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1, auf eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 10 sowie auf eine Verpackung gemäß Oberbegriff Patentanspruch 13.
  • Eine "Tubenverpackung" ist im Sinne der Erfindung eine Verpackung in Form einer Tube. Eine "Röhrchenverpackung" ist im Sinne der Erfindung insbesondere ein Röhrchen oder eine Verpackungsröhrchen, wie sie beispielsweise bei Arzneimitteln verwendet wird, aber auch eine Verpackungshülse, z. B. Zigarrenhülse.
  • Verpackungen, insbesondere auch solche in Form von Tuben oder Röhrchen oder Hülsen sind in unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Insbesondere dann, wenn der jeweiligen Verpackungskörper aus Metall, beispielsweise aus Aluminium gefertigt ist, ist es üblich, diesen insbesondere auch an der Außenfläche zu lackieren und anschließend in einem weiteren Arbeitsgang farblich und/oder grafisch zu gestalten, beispielsweise durch Bedrucken.
  • Verpackungen, insbesondere Tuben und Verpackungsröhrchen, die für Arzneimittel oder andere sensible Produkte bestimmt sind, unterliegen ebenso wie deren Produktion hohen Qualitätsanforderungen. Dies bedeutet auch, daß zur Bearbeitung evtl. Reklamationen und zur Optimierung des Fertigungsprozeß die Parameter, unter denen eine bestimmte Verpackung produziert wurde, eindeutig dokumentiert werden müssen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zum Herstellen von Verpackungen aufzuzeigen, insbesondere auch zum Herstellen von Verpackungen, die für den Arzneimittelbereich oder andere sensible Bereiche bestimmt sind, welches (Verfahren) eine eindeutige Überprüfung der Produktionsparameter zuläßt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Eine Vorrichtung zum Durchführen dieses Verfahrens ist Gegenstand des Patentanspruches 10. Eine Verpackung hergestellt nach dem Verfahren ist Gegenstand des Patentanspruches 13.
  • Bei der Erfindung wird jede einzelne Verpackung nach ihrer Herstellung mit einem Code versehen, der alle wesentlichen produktions- und/oder auftragsbezogenen Daten bzw. Informationen enthält, wie z. B. Auftragsnummer, fortlaufende Fertigungsnummer der Verpackung, Herstellungsdatum, Herstellungszeit sowie ggf. auch noch weitere produktionsbezogene Daten, wie z. B. Art des für die Lackierung verwendeten Materials usw. Das Aufbringen des Codes erfolgt mittels eines Lasers durch Einbrennen in die Lackierung oder punkt- oder strichförmiges Wegbrennen der Lackierung des betreffenden Behälters, und zwar vorzugsweise dort, wo diese Codierung auch nach dem Füllen und Verschließen des Behälters noch zugänglich und lesbar ist. Der Code ist vorzugsweise als zweidimensionaler Code (2D-Code) ausgebildet und besitzt z. B. eine Größe von etwa 2 × 2 mm2.
  • Als Code wird beispielsweise ein Data-Matrix-Code ECC200 mit zehn Zeichen und 14 × 14 dots oder mit zwanzig Zeichen und 18 × 18 dots verwendet.
  • Bei dem Codieren mit dem Laserstrahl wird der jeweilige Punkt in die Lackierung eingebrannt oder an dem jeweiligen Punkt wird der Farbauftrag der Lackierung entfernt, so daß sich dieser Punkt dann deutlich von der Farbe des übrigen Markier- bzw. Codierfeldes abhebt.
  • Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine Verpackung gemäß der Erfindung in Form einer Tube;
  • Fig. 2 in vergrößerter Darstellung den 2D-Code der Tube der Fig. 1;
  • Fig. 3 in vereinfachter Funktionsdarstellung und in Seitenansicht eine Vorrichtung zum Codieren gemäß Fig. 1.
  • Die in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Tube besteht in bekannter Weise aus dem kreiszylinderförmigen Tubenkörper 2 und aus dem Verschluß 3, der in ebenfalls bekannter Weise auf den an dem einen Ende bzw. an der dortigen Schulter 2' des Tubenkörpers 2 vorgesehenen, die Abgabeöffnung der Tube bildenden Nippel 2" befestigt ist, beispielsweise durch Aufschrauben. Das dem Verschluß 3 abgewandten Ende 2''' des Tubenkörpers 2 ist offen und wird beim Verwender der Tube 1 (z. B. Arzneimittelhersteller) nach dem Befüllen des Tubenkörpers 2 verschlossen.
  • Der Verschluß 3 ist beispielsweise als Spritzgießteil aus Kunststoff gefertigt. Der Tubenkörper 2 ist aus Metall, beispielsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung gefertigt und an seiner Außenfläche mit einer Lackschicht versehen.
  • Das Verschließen des Tubenkörpers 2 an dem offenen Ende 2''' nach dem Befüllen erfolgt an einem Randbereich 4 entweder z. B. durch Falzen, insbesondere bei der Herstellung des Tubenkörpers aus Metall.
  • In der Nähe des offenen Endes 2''' ist der Tubenkörper 2 an seiner Außenfläche mit einem 2D-Code 5 versehen, der in mehreren Reihen, die in der Fig. 2 mit R1 - Rn bezeichnet sind, codierte Informationen enthält, und zwar in Form einer Codierung aus Punkten, die in einem der jeweiligen Informationen sprechenden Muster vorgesehen sind. Die Informationen oder Daten sind auftrags- und produktionsbezogen und enthalten u. a. die jeweilige Auftragsnummer, die fortlaufende Produktionsnummer der Tube 1, das Produktionsdatum, die Produktionszeit sowie weitere produktspezifische Daten, wie z. B. Art der Lackierung usw. Die mit dem 2D-Code 5 aufgebrachten Informationen dienen u. a. der Produktionskontrolle, der Bearbeitung von Reklamationen, der Behebung von Produktionsfehlern und der Optimierung der Produktion. Der 2D-Code ist beispielsweise eine ECC200 Datenmatrix mit zehn bis zwanzig Zeichen und 14 × 14 bzw. 18 × 18 Punkten.
  • Bei der in der Fig. 1 dargestellten Tube 1 befindet sich der 2D-Code 5 außerhalb des Bereichs 4, an dem später das Verschließen der Tube 1 erfolgt, so daß dieser Code auch bei evtl. Reklamationen des vom Verpackungshersteller belieferten Kunden (z. B. Arzneimittelhersteller) nach dem Befüllen und Verschließen der Tube 1 lesbar ist. Grundsätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, diesen 2D-Code 5 in dem Bereich 4 zu verlegen, so daß der Code 5 bei gefüllter und verschlossener Tube 1 nicht mehr sichtbar ist oder nur am Falz der verschlossenen Tube sichtbar ist, also außerhalb der eigentlichen Ausstattung der Tube 1.
  • Die Fig. 3 zeigt in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht eine Vorrichtung 6, die zum Aufbringen des 2D-Codes 5 auf die Tuben 1 dient. Die Vorrichtung 6 ist bei der in der Fig. 3 dargestellten Ausführungsform in einer Produktionslinie nach einem Trockengerät 7 angeordnet, in welchem die nach dem Lackieren bedruckten Tuben 1 getrocknet werden. Am Ausgang des Trockengerätes 7 werden die Tuben 1 nacheinander auf einen beispielsweise von einem Transportband gebildeten Transporteur 8 aufgelegt, und zwar mit der Tubenachse senkrecht bzw. quer zu der horizontalen Transportrichtung A des Transporteurs 8. Die auf der horizontalen Transportfläche 8' des getaktet angetriebenen Transporteurs 8 oder in dortigen Aufnahmen in einem gegenseitigen Abstand angeordneten Tuben 1 werden zunächst von einem Sensor 9 erfaßt, der mit einer Steuereinrichtung 10 zusammenwirkt. An einer in Transportrichtung A auf den Sensor 9 folgenden Codierstation 11 erfolgt dann mit Hilfe eines dortigen Lasers 12 das Aufbringen des 2D-Codes 5 auf die jeweilige Tube 1, die mit dem Transporteur 8 an die Codierstation 11 unter dem Laser 12 gelangt ist. Der Laser 12 wird durch die Steuereinrichtung 10 aktiviert, und zwar unter Berücksichtigung des Signals des Sensors 9 und eines weiteren Sensors 13, der die Geschwindigkeit des Transporteurs 8 erfaßt, so daß die Aktivierung des Lasers 12 zum Aufbringen des 2D-Codes 5 tatsächlich dann erfolgt, wenn sich eine Tube 1 unter dem Laser 12 befindet. Das Aufbringen des 2D-Codes 5 erfolgt durch Einbrennen dieses Codes in den Lack des Tubenkörpers 2 oder durch punktuelles Wegbrennen des Lacks.
  • In Transportrichtung A auf die Codierstation 11 folgend ist oberhalb des Transporteurs 8 und damit oberhalb der Bewegungsbahn der Tuben 1 eine Kamera 14 vorgesehen, die Bestandteil eines in der Steuerelektronik 10 integrierten Bilderkennungssystems ist und mit der der 2D-Code 5 erfaßt und auf seine Lesbarkeit sowie Richtigkeit und/oder Plausibilität der eingebrannten Codierung überprüft wird. Diese Überprüfung erfolgt beispielsweise kontinuierlich oder aber stichprobenartig.
  • Die Verwendung eines Bilderkennungssystems mit Kamera 14 für das Auslesen des jeweiligen 2D-Codes 5 hat den Vorteil, daß keine allzu großen Anforderungen an die Genauigkeit der Lage und Orientierung des 2D-Codes 5 auf dem jeweiligen Tubenkörper 2 sowie auch keine überhöhten Anforderungen an die Genauigkeit der Lage und Orientierung der Tuben 1 auf dem Transporteur 8 gestellt werden müssen. Das Bilderkennungssystem kann vielmehr praktisch innerhalb des gesamten Bildfeldes der Kamera 14 den jeweiligen Code 5 erkennen und lesen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit der Kamera 14 bzw. dem Bilderkennungssystem weitere Produktionsmerkmale zu überwachen.
  • In Transportrichtung A auf die Kamera 14 folgend ist eine Auswurfstation 15 vorgesehen, an der solche Tuben 1 beispielsweise durch Ausblasen vom Transporteur 8 entfernt bzw. ausgeworfen werden, deren Code 5 nicht erkannt bzw. nicht gelesen werden könnte bzw. eine oder mehrere Codierung enthält, die den im Code 5 abzulegenden Informationen nicht entsprechen.
  • Nach dem Passieren der Auswurfstation 15 gelangen die Tuben 1 auf einen Transporteur 16 der den Auslaß der Vorrichtung 6 bildet und über den die Tuben 1 der weiteren Arbeitsstation, beispielsweise einer Verpackstation zugeführt werden.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen.
  • So ist die beschriebene Vorrichtung bzw. das beschriebene Verfahren nicht auf die Verwendung von Tuben beschränkt, sondern auch für andere Verpackungen geeignet, beispielsweise für hülsen- oder röhrchenartige Verpackungen, z. B. für Röhrchen für Tabellen oder dergleichen Arzneimittel. Bezugszeichenliste 1 Tube
    2 Tubenkörper
    2' Tubenschulter
    2" Tubennippel
    2''' offenes Tubenende
    3 Verschluß
    4 Verschließbereich des Tubenkörpers
    5 2D-Code
    6 Vorrichtung
    7 Trockner
    8 Transporteur
    8' Transportfläche
    9 Sensor
    10 Auswert- und Steuerelektronik
    11 Codierstation
    12 Laser
    13 Sensor bzw. Tachometer
    14 Kamera des Bilderkennungssystems
    15 Auswurfstation
    16 Transporteur
    A Transportrichtung
    R1 -
    Rn Reihe des 2D-Codes

Claims (15)

1. Verfahren zum Herstellen einer Verpackung, insbesondere Tuben- oder Röhrchenverpackung, bei dem (Verfahren) zumindest auf die Außenfläche eines Verpackungskörpers (2) eine Oberflächenbeschichtung aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß mit Hilfe eines Lasers (12) in die Oberflächenbeschichtung durch Einbrennen und/oder Wegbrennen der Oberflächenbeschichtung ein mehrere Informationen enthaltender Code (5) eingebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbrennen und/oder Wegbrennen der Oberflächenbeschichtung in einer Fertigungslinie erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenbeschichtung eine Lackschicht ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Code ein Punkt-Code ist.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Code ein zweidimensionaler Code (5) eingebrannt wird, der mehrere Produktions- und/oder auftragsbezogene Informationen enthält.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Verpackungskörper ein zylindrischer Körper ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbrennen des Codes (5) bei auf einem Transporteur aufliegenden Verpackungskörpern (2) erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Einbrennen des Codes (5) dieser mittels eines wenigstens eine Kamera (14) aufweisenden Bilderkennungssystems überprüft bzw. gelesen wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Transporteur getaktet angetrieben wird.
10. Vorrichtung zum Herstellen einer Verpackung, insbesondere Tuben- oder Röhrchenverpackung, die zumindest auf der Außenfläche ihres Verpackungskörpers (2) eine Oberflächenbeschichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Produktionslinie auf eine Station (7) zum Aufbringen der Oberflächenbeschichtung folgend wenigstens ein Laser (12) vorgesehen ist, mit dem in die Oberflächenbeschichtung durch Einbrennen und/oder Wegbrennen der Oberflächenbeschichtung ein mehrere Informationen enthaltender Code (5) eingebracht wird.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß Laser (12) an einem Transporteur (8) für die Verpackungen (1) vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß Laser (12) folgend wenigstens eine Kamera 14 eines Bilderkennungssystems zum Lesen des Codes (5) vorgesehen ist.
13. Verpackung, insbesondere Tuben- oder Röhrchenverpackung, mit einem Verpackungskörper (2), der zumindest an seiner Außenfläche mit einer Oberflächenbeschichtung, beispielsweise mit einem Lackauftrag versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Lackauftrag durch Ein- und/oder Wegbrennen ein Code (5) eingebracht ist, der produktions- und/oder auftragbezogene Informationen enthält.
14. Verpackung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Code ein zweidimensionaler Code (5) ist.
15. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächenbeschichtung zumindest im Bereich des Codes (5) aus hellen Farbpigmenten mit einem Bindemittel, beispielsweise aus einem Kunstharz besteht.
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