DE10158485A1 - Farbwerk in einer Druckmaschine - Google Patents
Farbwerk in einer DruckmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Farbwerk in einer Druckmaschine, welches einer Rasterwalze (1) und ein in Farbzonen (A, B, C) unterteiltes Farbdosiersystem (9) umfaßt, das der Rasterwalze (1) zur auf letzteren erfolgenden zonalen Farbdosierung zugeordnet ist. DOLLAR A Das Farbwerk zeichnet sich dadurch aus, dass das Farbdosiersystem (9) zueinander beweglich angeordnete Dosierelemente (11, 12, 13) aufweist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Farbwerk in einer Druckmaschine, welches eine
Rasterwalze und ein in Farbzonen unterteiltes Farbdosiersystem umfasst, das der
Rasterwalze zur auf letzteren erfolgenden zonalen Farbdosierung zugeordnet ist, nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
In der DE 41 08 883 A1 ist ein solches Farbwerk beschrieben, welches eine mit
Temperiervorrichtungen versehene Rakel aufweist, die mit der Rasterwalze
zusammenwirkt. Die Rakel ist in thermisch isolierte Zonen unterteilt, von denen jede durch
eine der Temperiervorrichtungen selektiv beheizbar ist, so dass eine
Temperaturprofilierung der Rakel erfolgt. Bei diesem Farbwerk fungiert die Rakel mit
ihren Temperiervorrichtungen als Farbdosiersystem, mittels welchem eine Druckfarbe in
unterschiedlichen Schichtdicken auf eine Bedruckstoffbahn aufgetragen wird und auf
dieser infolgedessen unterschiedliche Farbtöne hervorgerufen werden.
Ungünstig an diesem Farbwerk ist, dass es nur für Farben geeignet ist, deren Viskosität
stark temperaturabhängig ist.
Lediglich ferneren Stand der Technik bildende Farbwerke sind in den nachfolgend
genannten Dokumenten beschrieben.
In der EP 0 315 091 B1 ist ein Farbwerk mit einer Kammerrakel beschrieben, in deren
Farbverteilungskammer ein einziger Profilkörper schwenkbar angeordnet ist.
In der DE 37 04 433 C2 und der DE 38 00 411 C2 (EP 0 324 141 B1) sind Farbwerke mit
einer Kammerrakel beschrieben, die eine Vorkammer aufweist.
Keines der in den zuvor genannten Dokumenten beschriebenen Farbwerke ermöglicht eine
zonenweise unterschiedliche Farbdosierung einer Druckfarbe, deren Viskosität wenig
temperaturabhängig ist.
In der EP 0 752 311 B1 ist ein nicht der eingangs genannten Gattung entsprechendes
Farbwerk beschrieben, dessen in Farbzonen unterteiltes Farbdosiersystem einer
Farbkastenwalze zugeordnet ist und welches eine Dosierwalze umfaßt, an die eine
Dosierrakel anstellbar ist und welche auf ihrer Umfangsoberfläche feine Ausnehmungen
zur Aufnahme von Druckfarbe aufweist.
Ferneren Stand der Technik bildet auch ein in der Zeitschrift "COATING", Ausgabe
12/1996 abgedruckter Artikel "Rasterwalzenauftragsverfahren mit Druckkammerrakel - ein
Beschichtungswerkzeug auch für strahlungschemisch härtende Systeme" von Dr. W.
Neumann, wobei der Artikel auf einen auf dem 21. Münchner Klebstoff und
Veredelungsseminar gehaltenen Vortrag Bezug nimmt und in dem Artikel
Linienrasterwalzen Erwähnung finden.
Ausgehend vom genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Farbwerk der eingangs genannten Gattung zu schaffen, das auch für Druckfarben
geeignet ist, deren Viskosität vergleichsweise wenig temperaturabhängig ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Farbwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst,
welches durch zueinander beweglich angeordnete Dosierelemente des Farbdosiersystems
gekennzeichnet ist.
Jedes der Dosierelemente ist einer der Farbzonen zugeordnet und steuert den Farbzufluß in
die jeweilige Farbzone. Durch eine manuelle oder motorische Verstellung der
Dosierelemente zueinander kann mittels dieser in jeder der Farbzonen eine andere
Dosiermenge der Druckfarbe eingestellt werden. Letztere kann in ihrer Viskosität
vergleichsweise wenig temperaturabhängig sein.
Das erfindungsgemäße Farbwerk ist besonders gut zur Verwendung in einem
Flexodruckwerk geeignet.
Funktionell und konstruktiv vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Farbwerks sind in den Unteransprüchen genannt und ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles und der dazugehörigen Zeichnung.
In dieser zeigt:
Fig. 1 ein Farbwerk in einer Druckmaschine,
Fig. 2 eine Linienrasterwalze und eine Kammerrakel des Farbwerks,
Fig. 3 ein in die Kammerrakel integriertes Farbdosiersystem,
Fig. 4 einem Farbprofil entsprechend eingestellte Dosierelemente des
Farbdosiersystems,
Fig. 5 verschiedene Verstellmöglichkeiten eines jeden der Dosierelemente und
Fig. 6 eine Vorkammer der Kammerrakel.
Fig. 1 zeigt ein Farbwerk in einer Druckmaschine, mit einer Rasterwalze 1 und einer an
dieser als eine Dosierrakel anliegenden Kammerrakel 2, die schematisch dargestellt sind.
Letztere weist eine negativ ausgerichtete messerförmige Arbeitsrakel 3 und eine positiv
ausgerichtete messerförmige Schließrakel 4 auf, die eine Farbkammer 5 begrenzen, in
welche die Rasterwalze 1 eintaucht.
Ein Einlaß der Farbkammer 5 ist an eine Förderpumpe 6 angeschlossen, die einen
Überdruck einer Druckfarbe oder einer statt dieser verwendeten anderen
Beschichtungsflüssigkeit in der Farbkammer 5 erzeugt. Die variable Größe des
Überdruckes ist mittels eines an einen Auslaß der Farbkammer 5 angeschlossenen
Drosselventiles 7 im Bereich von 0 bis 1 bar einstellbar. Das der Kammerrakel 2
ausgangsseitig zugeordnete Drosselventil 7, dessen durchgelassener Volumenstrom der
Druckfarbe einstellbar ist, ermöglicht vorteilhafterweise den Verzicht auf eine zweite
Pumpe.
Bestandteile der Kammerrakel 2 sind weiterhin eine Vorkammer 8, die sich auf der der
Farbkammer 5 entgegengesetzten Seite der Schließrakel 4 befindet, und ein zonal
unterteiltes Farbdosiersystem 9, das derselben Walze zugeordnet ist, wie die Dosierrakel
(Kammerrakel 2), nämlich der Rasterwalze 1, und welches innerhalb der Farbkammer 5
angeordnet ist. Die Rasterwalze 1 steht im Abrollkontakt mit einem Zylinder 30, der ein
Druckform- oder Gummituchzylinder ist oder mit einem solchen in Abrollkontakt steht.
Auf dem Zylinder 30 kann beispielsweise eine Flexodruckform aufgespannt sein.
Fig. 2 zeigt einen 30° bis 60° (vorzugsweise 45°) betragenden Steigungswinkel α von
wendelförmig verlaufenden Rasterlinien eines Linienrasters 10 der Rasterwalze 1. Im
Zusammenwirken mit der Vorkammer 8, die an oder dicht bei der Schließrakel 4
angeordnet ist, verhindert das Linienraster 10 einen unerwünschten Lufteintrag in die
Farbkammer 5 und ein Schäumen der darin befindlichen Druckfarbe viel wirkungsvoller,
als dies mit einer Kammerrakel ohne Vorkammer und einer Rasterwalze mit einem
Näpfchenraster möglich wäre.
Fig. 3 zeigt das neben der Rasterwalze 1 angeordnete Farbdosiersystem 9 in einer
detaillierten Darstellung, bei welcher ein seitliches Verschlußstück der Kammerrakel 2 zur
Freigabe des Blickes auf das Farbdosiersystem 9 nicht mit dargestellt worden ist. Das über
die Druckbreite hinweg in verschiedene, nebeneinander liegende Farbzonen A, B, C
unterteilte Farbdosiersystem 9 besteht aus in einer zu Rasterwalze 1 achsparallelen Reihe
angeordneten Dosierelementen 11, 12, 13, von denen jedes unabhängig von den anderen
relativ zur Rasterwalze 1 verstellbar in der Kammerrakel 2 gelenkig gelagert ist. Die
Dosierelemente 11, 12, 13 sind exzentrisch zur Farbkammer 5, dicht bei oder an der
Arbeitsrakel 3 angeordnet. Im Speziellen sind die Dosierelemente 11, 12, 13 sehr nah an
einer an der Rasterwalze 1 anliegenden Abstreifkante der Arbeitsrakel 3 aus deren
Innenseite herausragend angeordnet. Ein folien- oder lamellenförmiger Abdeckstreifen 14
zur Überdeckung von Trennfugen 15, 16 zwischen den Dosierelemente 11, 12, 13 ist auf
deren der Rasterwalze 1 zugewandten Unterseiten angeordnet.
Fig. 4 zeigt, dass jedes der in der Farbkammer 5 angeordneten Dosierelemente 11, 12, 13
je einer der Farbzonen A, B, C zur Einstellung eines hydrodynamischen Staudruckes der
Druckfarbe in der jeweiligen Farbzone A, B, C zugeordnet ist. Die in den Farbzonen A, B,
C verschieden großen Staudrücke korrespondieren mit einem druckbildabhängigen
Farbprofil (nicht dargestellt), das innerhalb der Farbkammer 5, speziell zwischen dem
Farbdosiersystem 9 und einer mit dem Linienraster 10 versehenen Umfangsoberfläche 18
der Rasterwalze 1, mittels des Farbdosiersystems 9 erzeugt wird. Der Abdeckstreifen 14
dient nicht nur einer Abdichtung der Trennfugen 15, 16, sondern bewirkt auch in deren
Bereich stufenlos verlaufende Übergänge von Farbzone zu Farbzone des Farbprofils.
In der Farbzone A ist das Dosierelement 11 dichter an die Umfangsoberfläche 18
herangestellt als das Dosierelement 12 in der Farbzone B. Infolgedessen ist paradoxerweise
die Schichtdicke des Farbprofils in der Farbzone A größer als in der Farbzone B. Die
Schichtdicken des Farbprofils in den Farbzonen A, B, C verhalten sich proportional zu den
Staudrücken in den entsprechenden Farbzonen A, B, C. Infolgedessen ist der Staudruck in
der Farbzone A größer als jener in der Farbzone B. Daraus resultiert eine größere
Dosiermenge der Druckfarbe 8 auf der Rasterwalze 1 innerhalb der Farbzone A als
innerhalb der Farbzone B. Somit sind die Rasterlinien des Linienrasters 10 im Bereich der
Farbzone A in stärkerem Maße mit der Druckfarbe meniskusförmig überfüllt als im
Bereich der Farbzone B. Innerhalb ein und desselben Betriebsmodus erfolgen gleichzeitig
einerseits die in den Farbzonen A, B, C unterschiedlich starke Farbdosierung, wobei die
Dosierelemente 11, 12, 13 zusammen mit der Umfangsoberfläche 18 unterschiedliche
Spaltweiten bestimmen, und andererseits ein Abstreifen überschüssiger Druckfarbe mittels
der Dosierrakel (Kammerrakel 2) von der Umfangsoberfläche, an welcher die Dosierrakel
dabei anliegt.
Mit Bezug auf Fig. 5 werden nachfolgend anhand des Dosierelementes 11 die Lagerung,
der Antrieb, die Formgebung und verschiedene Stellungen eines jeden der Dosierelemente
11, 12, 13 beispielhaft erläutert. Das Dosierelement 11 ist von nasen- bzw. keilförmiger
Gestalt und begrenzt einen keilförmigen Stauraum 19, der sich zur Arbeitsrakel 3 hin
verengt. Die Abstreifkante der Arbeitsrakel 3 bestimmt die Lage einer Tangente, die
zusammen mit der flachen Unterseite des Dosierelementes 11 einen spitzen Stauwinkel β
einschließt, der den Staudruck der Druckfarbe innerhalb des Stauraumes 19 und damit die
Schichtdicken des Farbprofils bestimmt. Es wird von der Annahme ausgegangen, dass bei
groß eingestelltem Stauwinkel (Stellung 11b) der Staudruck von anderer Größe als bei
klein eingestelltem Stauwinkel β (Stellung 11a) ist. Zur stufenlosen Einstellung des
Stauwinkels β ist das Dosierelement 11 um ein Drehgelenk 20 der Lagerung schwenkbar.
Der Staudruck innerhalb des Stauraumes 19 und damit die relative Fließgeschwindigkeit
der Druckfarbe in den rillenförmigen Rasterlinien des Linienrasters 10 ist aber nicht nur
durch eine wahlweise Verengung oder Erweiterung des Stauraumes 19 sondern auch durch
dessen wahlweise Verkürzung oder Verlängerung einstellbar. Ein Schubgelenk 21 der
Lagerung ermöglicht stufenlose Verschiebungen des Dosierelementes 11 zur Verlängerung
des Stauraumes 19 von der Arbeitsrakel 3 weg in eine Stellung 11c und zur Verkürzung
des Stauraumes 19 zur Arbeitsrakel 3 wieder zurück in die Stellung 11a. Es wird von der
Annahme ausgegangen, dass bei weit in die Farbkammer 5 hineinragendem Dosierelement
11 (Stellung 11c) der Staudruck und infolgedessen die Fließgeschwindigkeit in der
Rasterwalze 1 von anderer Größe als bei weniger weit in die Farbkammer 5
hineinragendem Dosierelement 11 ist.
Wie bereits erwähnt, ist jedes der anderen Dosierelemente 12, 13 selbstverständlich
ebenfalls mittels eines Drehgelenkes und/oder eines Schubgelenkes gelenkig gelagert. Vom
dargestellten Ausführungsbeispiel abweichend ist auch die Verwendung eines
Biegegelenkes anstelle des Drehgelenkes 20 oder anstelle des Schubgelenkes 21 denkbar,
wobei die Dosierelemente 11, 12, 13 als Federzungen ausgebildet sein können.
In Fig. 5 ist weiterhin ein Geschwindigkeitsprofil 25 von Flüssigkeitsschichten der
Druckfarbe im Bereich zwischen der Arbeitsrakel 3 und der Rasterwalze 1 und in einer
geschnitten dargestellten Rasterlinie 26 des Linienrasters 10 gezeigt. An einen die
Rasterlinie 26 von einer benachbarten Rasterlinie (nicht dargestellt) trennenden Rastersteg
27 des Linienrasters 10 ist die Arbeitsrakel 3 angestellt. Die Rasterlinie 26 und der
Rastersteg 27 verlaufen dem Steigungswinkel α (vgl. Fig. 2) entsprechend schräg zur
Bildebene der Fig. 5. Die Rasterlinie 26 stellt somit eine von der Druckfarbe aufgrund des
Überdruckes in der Farbkammer 5 durchströmte Verbindung der Farbkammer 5 mit der
Umgebung dar, in welcher der normale Luftdruck herrscht. Die in der Rasterlinie 26
befindliche Druckfarbe wird also nicht nur durch die Rotation der Rasterwalze 1 aus der
Farbkammer 5 heraus und dabei an der Arbeitsrakel 3 vorbeigefördert sondern zusätzlich
durch den Überdruck, nämlich den statischen Überdruck in der Farbkammer 5 und den
dynamischen Überdruck im Stauraum 19, zwischen der Arbeitsrakel 3 und der Rasterwalze
1 hindurchgepresst.
Infolgedessen kann angenommen werden, dass das Geschwindigkeitsprofil 25 folgende
Eigenschaften aufweist: Am Grund der Rasterlinie 26 ist die Strömungsgeschwindigkeit
der Druckfarbe gleich Null, so dass dort die Druckfarbe keine Differenzgeschwindigkeit
relativ zum Grund der Rasterlinie 26 aufweist und sich mit der Umfangsoberflächen
geschwindigkeit des Grundes zusammen mit diesem relativ zur feststehenden
Kammerrakel 2 bewegt. Die der Arbeitsrakel 3 am nächsten liegende Flüssigkeitsschicht
der Druckfarbe weist keine Differenzgeschwindigkeit relativ zur feststehenden Arbeitsrakel
3 auf, so dass sich diese Flüssigkeitsschicht nicht bewegt. Das Geschwindigkeitsprofil 25
weist ein Geschwindigkeitsmaximum M auf, dessen Größe nicht nur von der Drehzahl der
Rasterwalze 1 und dem eingestellten Überdruck in der Farbkammer 5 sondern auch vom
Staudruck im Stauraum 19, d. h. auch von den Stellungen 11a, 11b, 11c des
Dosierelementes 11 abhängig ist. Das Geschwindigkeitsmaximum M hat einen größeren
Wert als die Umfangsoberflächengeschwindigkeit des Grundes der Rasterlinie 26, so dass
sich zwischen deren Grund und der Arbeitsrakel 3 die im wesentlichen parabelförmige
Form des Geschwindigkeitsprofils 25 ergibt.
In jeder der Farbzonen A, B, C kann ein von den anderen dieser Farbzonen verschiedenes
Geschwindigkeitsmaximum M eingestellt werden, indem das der jeweiligen Farbzone A, B
oder C zugeordnete Dosierelement 11, 12 oder 13 in eine dem jeweils gewünschten
Geschwindigkeitsmaximum entsprechende Stellung 11a, 11b oder 11c eingestellt wird.
Aus der funktionalen Abhängigkeit des Füllgrades der Rasterlinie 26 vom
Geschwindigkeitsmaximum M, aus dessen funktionaler Abhängigkeit vom
hydrodynamischen Staudruck im Stauraum 19 und aus den von Farbzone zu Farbzone
mittels der Dosierelemente 11, 12, 13 einem Druckbild entsprechend unterschiedlich
eingestellten hydrodynamischen Staudrücken ergeben sich von Farbzone zu Farbzone
unterschiedliche Füllgrade der Rasterlinie 26 bzw. des Linienrasters 10.
Beispielsweise kann eine gemittelte Durchschnittsgeschwindigkeit aller
Flüssigkeitsschichten des Geschwindigkeitsprofiles 25 größer als die
Umfangsoberflächengeschwindigkeit des Grundes der Rasterlinien 26 sein, so dass ein
nach dem Austritt der Druckfarbe aus der Kammerrakel 2, d. h. nach dem Durchtritt des
die Druckfarbe enthaltenden Linienabschnittes der Rasterlinie 26 unter der Arbeitsrakel 3
hindurch, eine meniskusförmige Überfüllung der Rasterlinie 26 im Bereich des
Linienabschnittes von gewünschter Größe gegeben ist. Die meniskusförmige Überfüllung
ist eine Aufwölbung der Druckfarbe über das radiale Niveau des Rastersteges 27 hinaus.
Die Dosiermenge der auf die Rasterwalze 1 zu übertragenden Druckfarbe ist mittels des
Drosselventiles 7, durch Einstellung des Überdruckes in der Farbkammer 5 für alle
Farbzonen A, B, C gleich voreinstellbar. Darüber hinaus ist eine zonenweise
Feineinstellung der Dosiermenge pro Farbzone A, B, C mittels der Dosierelemente 11, 12,
13 möglich. Ebenso ist es möglich, das Farbdosiersystem 9 in funktionaler Abhängigkeit
von Drehzahlveränderungen der Rasterwalze 1 zu regeln, so dass die mittels der
Dosierelemente 11, 12, 13 erzeugten hydrodynamischen Staudrücke, die sonst von den
Drehzahlveränderungen ungewollt beeinflußt würden, bei jeder Drehzahlveränderung ihre
konstanten Staudruck-Werte beibehalten. Aus den drehzahlunabhängigen Staudrücken
resultieren drehzahlunabhängige Farbschichtdicken auf der Rasterwalze 1, dem Zylinder
30 und im Druckbild.
Fig. 6 zeigt die konstruktive Ausbildung der Vorkammer 8, in welche die Rasterwalze 1
eintaucht. Die Vorkammer 8 wird von der Umfangsoberfläche 18, der Schließrakel 4 und
einer Profilleiste 28 begrenzt, die auf der Außenseite der Schließrakel 4 nahe an deren
Abstreifkante angeordnet ist. Die sich in Richtung der Schließrakel 4 verengende
Vorkammer 8 ist in mehrere Kammerabschnitte 8.1, 8.2, 8.3 unterteilt.
Der äußerste, erste Kammerabschnitt 8.1 ist ein schmaler Einlaßspalt 34, der durch einen
nasenförmigen Vorsprung des Profils der Profilleiste 28 gebildet wird.
Der zweite Kammerabschnitt 8.2 ist eine hohlkehlenförmige Aufweitung, die zwischen
dem nasenförmigen Vorsprung und einem Überströmkanal 29 angeordnet ist und stufenlos
in den dritten Kammerabschnitt 8.3 übergeht, in welchem Kapillarkräfte herrschen. Die
Profilleiste 28 weist im Bereich des zweiten Kammerabschnitts 8.2 eine hydrophobe
Innenfläche 31 auf, die konkav gewölbt ist und in welche zur Rasterwalze 1 in etwa
achsparallele und sich über alle Farbzonen A, B, C hinweg erstreckende Querrillen 32
eingebracht sind.
Im Bereich des dritten Kammerabschnittes 8.3 weist die Profilleiste 28 eine hydrophile
Innenfläche 33 auf. Die Abstreifkante der Schließrakel 4 bestimmt die Lage einer
Tangente, die zusammen mit der Innenfläche 33 einen spitzen Keilwinkel γ der
Vorkammer 8 einschließt. Dieser bestimmt eine sehr flache Keilform des dritten
Kammerabschnittes 8.3, welcher der Schließrakel 4 am nächsten liegt, sich in deren
Richtung verengt und sich von der Schließrakel bis zum Überströmkanal 29 erstreckt.
Die Kammerabschnitte 8.1, 8.2, 8.3 erstrecken sich in der gezeigten Profilierung über die
gesamte Druckbreite, d. h. über sämtliche Farbzonen A, B, C, hinweg. Der Überströmkanal
29, welcher die Profilleiste 28 und die Schließrakel 4 als eine Bohrung oder als ein Schlitz
durchdringt, verbindet die Vorkammer 8 mit der Farbkammer 5 derart, dass fortwährend
eine geringe Menge der Druckfarbe aus der Farbkammer 5 in die Vorkammer 8
überströmen kann. Über die Druckbreite hinweg können mehrere solcher Überströmkanäle
vorgesehen sein, z. B. ein solcher Überströmkanal pro Farbzone A, B, C.
Die Wirkung der Vorkammer 8 ist folgende:
Die durch die Kammerrakel 2 in das Linienraster 10 eingefüllte Druckfarbe wird nur teilweise von der Rasterwalze 1 auf den Zylinder 30 übertragen. Aufgrund der Flüssigkeitsspaltung im von der Rasterwalze 1 zusammen mit dem Zylinder 30 gebildeten Walzenspalt erfolgt keine vollständige Entleerung des Linienrasters 10 und verbleibt eine nicht übertragene Restfarbmenge auf der Rasterwalze 1. Im Laufe von deren weiterer Rotation wird die Restfarbmenge zur Vorkammer 8 transportiert. Die Spaltweite des Einlaßspaltes 34 ist so dimensioniert, dass die gesamte in dem Linienraster 10 der Rasterwalze 1 befindliche Restfarbmenge in die Vorkammer 8 hineintransportiert wird und dass von der Restfarbmenge aus der Vorkammer 8 verdrängte Luft durch den Einlaßspalt 34 aus der Vorkammer 8 entweichen kann. Die Restfarbmenge staut sich im Bereich des dritten Kammerabschnittes 8.3, worin ein hydrodynamischer Staudruck von in etwa 0,6 bar herrscht. Durch diesen hydrodynamischen Staudruck im dritten Kammerabschnitt 8.3 wird die Restfarbmenge zumindest teilweise in das Linienraster 10 zurückgepresst, wobei dessen Rasterlinien wieder vollständig mit der Druckfarbe gefüllt werden. Dabei wird die vorher in den Rasterlinien befindliche Luft aus den Rasterlinien verdrängt und entweicht, wie zuvor bereits erwähnt, durch den Einlaßspalt 34. Die verdrängte Luft gelangt somit nicht in die Farbkammer 5, so dass vorteilhafterweise die Bildung von Schaum in der Beschichtungsflüssigkeit in der Farbkammer 5 und infolgedessen eine Viskositätsänderung vermieden wird.
Die durch die Kammerrakel 2 in das Linienraster 10 eingefüllte Druckfarbe wird nur teilweise von der Rasterwalze 1 auf den Zylinder 30 übertragen. Aufgrund der Flüssigkeitsspaltung im von der Rasterwalze 1 zusammen mit dem Zylinder 30 gebildeten Walzenspalt erfolgt keine vollständige Entleerung des Linienrasters 10 und verbleibt eine nicht übertragene Restfarbmenge auf der Rasterwalze 1. Im Laufe von deren weiterer Rotation wird die Restfarbmenge zur Vorkammer 8 transportiert. Die Spaltweite des Einlaßspaltes 34 ist so dimensioniert, dass die gesamte in dem Linienraster 10 der Rasterwalze 1 befindliche Restfarbmenge in die Vorkammer 8 hineintransportiert wird und dass von der Restfarbmenge aus der Vorkammer 8 verdrängte Luft durch den Einlaßspalt 34 aus der Vorkammer 8 entweichen kann. Die Restfarbmenge staut sich im Bereich des dritten Kammerabschnittes 8.3, worin ein hydrodynamischer Staudruck von in etwa 0,6 bar herrscht. Durch diesen hydrodynamischen Staudruck im dritten Kammerabschnitt 8.3 wird die Restfarbmenge zumindest teilweise in das Linienraster 10 zurückgepresst, wobei dessen Rasterlinien wieder vollständig mit der Druckfarbe gefüllt werden. Dabei wird die vorher in den Rasterlinien befindliche Luft aus den Rasterlinien verdrängt und entweicht, wie zuvor bereits erwähnt, durch den Einlaßspalt 34. Die verdrängte Luft gelangt somit nicht in die Farbkammer 5, so dass vorteilhafterweise die Bildung von Schaum in der Beschichtungsflüssigkeit in der Farbkammer 5 und infolgedessen eine Viskositätsänderung vermieden wird.
Gelangt in die Vorkammer 8 eine zu große Restfarbmenge, deren Volumen das des dritten
Kammerabschnitts 8.3 übersteigt, so dass dieser überzulaufen droht, erfolgt ein
Druckausgleich zwischen den Kammern 5 und 8, wobei der überschüssige Teil der
Restfarbmenge durch den Überströmkanal 29 aus der Vorkammer 8 in die Farbkammer 5
strömt. Der zweite Kammerabschnitt 8.2 fungiert dabei als ein Zwischenspeicher für den
überschüssigen Teil der Restfarbmenge, welche im zweiten Kammerabschnitt 8.2 durch die
Rotation der Rasterwalze 1 umgewälzt wird.
Gelangt jedoch in die Vorkammer 8 eine zu geringe Restfarbmenge, deren Volumen nicht
zur vollständigen Füllung des dritten Kammerabschnittes 8.3 bis zum Überströmkanal 29
hin ausreicht, erfolgt ein entgegengesetzter Druckausgleich zwischen den Kammern 5 und
8, wobei ein der Restfarbmenge zur vollständigen Füllung des dritten Kammerabschnittes
8.3 fehlendes Differenzvolumen der Druckfarbe aus der Farbkammer 5 durch den
Überströmkanal 29 in die Vorkammer 8 strömt.
Durch die Hydrophobie der Innenfläche 31 ist es sichergestellt, dass Tropfen der
Druckfarbe, welche vorzugsweise eine wasserbasierende Druckfarbe oder ein
wasserbasierender Lack ist, auf der Innenfläche 31 in Richtung des Einlaßspaltes 34
ablaufen bzw. abperlen, und im Bereich des Einlaßspaltes 34 von der rotierenden
Rasterwalze 1 erfaßt, mitgerissen und wieder in den dritten Kammerabschnitt 8.3
transportiert werden. Somit ist es absolut sichergestellt, dass keine Tropfen der Druckfarbe
aus dem Einlaßspalt 34 austreten können und ist ein langzeitig bestehendes Problem,
nämlich das der tropfenden Schließrakel, gelöst.
1
Rasterwalze
2
Kammerrakel
3
Arbeitsrakel
4
Schließrakel
5
Farbkammer
6
Förderpumpe
7
Drosselventil
8
Vorkammer
8.1
,
8.2
,
8.3
Kammerabschnitt der Vorkammer
8
9
Farbdosiersystem
10
Linienraster
11
Dosierelement
11
a,
11
b,
11
c Stellung des Dosierelementes
11
12
Dosierelement
13
Dosierelement
14
Abdeckstreifen
15
Trennfuge
16
Trennfuge
17
-
18
Umfangsoberfläche
19
Stauraum
20
Drehgelenk
21
Schubgelenk
22
Stellantrieb
23
Stellantrieb
24
Stellantrieb
25
Geschwindigkeitsprofil
26
Rasterlinie
27
Rastersteg
28
Profilleiste
29
Überströmkanal
30
Zylinder
31
Innenfläche
32
Querrille
33
Innenfläche
34
Einlaßspalt
α Steigungswinkel
β Stauwinkel
γ Keilwinkel
A, B, C Farbzone
M Geschwindigkeitsmaximum
α Steigungswinkel
β Stauwinkel
γ Keilwinkel
A, B, C Farbzone
M Geschwindigkeitsmaximum
Claims (10)
1. Farbwerk in einer Druckmaschine, welches eine Rasterwalze (1) und ein in Farbzonen
(A, B, C) unterteiltes Farbdosiersystem (9) umfaßt, das der Rasterwalze (1) zur auf
letzteren erfolgenden zonalen Farbdosierung zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Farbdosiersystem (9) zueinander beweglich angeordnete Dosierelemente
(11, 12, 13) aufweist.
2. Farbwerk nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass an der Rasterwalze (1) eine Kammerrakel (2) mit einer Arbeitsrakel (3) und einer
Schließrakel (4) anliegt.
3. Farbwerk nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Dosierelemente (11, 12, 13) in einer Farbkammer (5) der Kammerrakel (2)
angeordnet sind.
4. Farbwerk nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Dosierelemente (11, 12, 13) dicht bei oder an der Arbeitsrakel (3) angeordnet
sind.
5. Farbwerk nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Vorkammer (8) dicht bei oder an der Schließrakel (4) angeordnet ist.
6. Farbwerk nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Vorkammer (8) in einem spitzen Keilwinkel (γ) zur Schließrakel (4) hin
verengt.
7. Farbwerk nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorkammer (8) zwischen einem Einlaßspalt (34) und einem Überströmkanal
(29) einen aufgeweiteten Kammerabschnitt (8.2) aufweist.
8. Farbwerk nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Kammerrakel (2) auslaßseitig ein einstellbares Drosselventil (7) zugeordnet
ist.
9. Farbwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Rasterwalze (1) mit einem gewendelten Linienraster (10) versehen ist.
10. Druckmaschine mit einem nach einem der Ansprüche 1 bis 9 ausgebildeten Farbwerk.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10158485A DE10158485A1 (de) | 2001-01-12 | 2001-11-28 | Farbwerk in einer Druckmaschine |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10101133 | 2001-01-12 | ||
| DE10158485A DE10158485A1 (de) | 2001-01-12 | 2001-11-28 | Farbwerk in einer Druckmaschine |
Publications (1)
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| DE10158485A1 true DE10158485A1 (de) | 2002-07-18 |
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ID=7670324
Family Applications (1)
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| DE10158485A Withdrawn DE10158485A1 (de) | 2001-01-12 | 2001-11-28 | Farbwerk in einer Druckmaschine |
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