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DE10157009C2 - Induktives Bauelement - Google Patents

Induktives Bauelement

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Publication number
DE10157009C2
DE10157009C2 DE2001157009 DE10157009A DE10157009C2 DE 10157009 C2 DE10157009 C2 DE 10157009C2 DE 2001157009 DE2001157009 DE 2001157009 DE 10157009 A DE10157009 A DE 10157009A DE 10157009 C2 DE10157009 C2 DE 10157009C2
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DE
Germany
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bracket
snap
clip
circuit board
core
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DE2001157009
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Wolfgang Ellhardt
Thomas Mielke
Ralf Schiffel
Eva Steiner
Egon Heringer
Josef Sedlmeier
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TDK Electronics AG
Original Assignee
Epcos AG
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01FMAGNETS; INDUCTANCES; TRANSFORMERS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR MAGNETIC PROPERTIES
    • H01F27/00Details of transformers or inductances, in general
    • H01F27/28Coils; Windings; Conductive connections
    • H01F27/2804Printed windings
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01FMAGNETS; INDUCTANCES; TRANSFORMERS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR MAGNETIC PROPERTIES
    • H01F27/00Details of transformers or inductances, in general
    • H01F27/24Magnetic cores
    • H01F27/26Fastening parts of the core together; Fastening or mounting the core on casing or support
    • H01F27/263Fastening parts of the core together

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Coils Or Transformers For Communication (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein induktives Bauelement, insbesondere eines, dessen magnetischer Kern aus Teilkernen zusammengesetzt ist, die mit einer die Teilkerne umgreifenden Klammer fixiert sind.
Aus dem Datenbuch 1999 "Ferrite und Zubehör" der Epcos AG ist beispielsweise aus S. 267 ein RM-Kern bekannt, der zwei zu einander symmetrische Kernhälften aufweist. Die Kernhälften sind auf einen Spulenkörper gesteckt und werden mit Hilfe zweier Klammern fixiert, die in Ausnehmungen an den Kernhälften eingreifen. Aus dem selben Datenbuch ist auch auf Seite 337 ein P-Kern bekannt, dessen beide Teilkerne mit Hilfe einer einteiligen Klammer mit einem Träger verbunden werden. Aus dem gleichen Datenbuch auf Seite 425 ist auch ein aus zwei Teilkernen bestehender E-Kern bekannt, dessen Teilkerne in einen Spulenkörper eingesteckt werden. Die Teilkerne sind mit Hilfe zweier Klammern am Spulenkörper befestigt, wobei die Klammern am Spulenkörper einrasten können.
Aus dem Datenbuch der Firma Ferroxcube 2000, Seite 255 und 283 ist ein aus zwei Teilkernen bestehender magnetischer Kern bekannt, dessen Teilkerne mit Hilfe eines einteiligen Bügels fixiert sind, der beide Teilkerne umgreift und in Ausnehmun­ gen an einem Teilkern eingreift. Aus diesem Datenbuch ist es auch von Seite 255 bekannt, diese Teilkerne für Planarüber­ trager zu verwenden, wobei die Teilkerne durch eine Leiter­ platte gesteckt sind, auf der planare Windungen für das in­ duktive Bauelement vorgesehen sind. Hierbei greift die Klam­ mer durch Ausnehmungen in der Leiterplatte, um die beiden Teilkerne zu umschließen und in Ausnehmungen eines Teilkernes einzurasten.
Aus dem Datenbuch Ferrite 2001 der EPCOS AG, Seite 163 ist es auch bekannt, Teilkerne miteinander zu verkleben.
Aus der DE 40 29 704 A1 und aus der DE 83 30 755 U ist jeweils ein magnetischer Kern bekannt dessen zwei Teilkerne mit zwei Federbügeln verbunden sind, die ineinander eingerastet sind. Aus der US 4 806 895 ist Befestigungsbügel für einen Ringkern bekannt, der in unterschiedlichen Höhen in einer Trägerplatte einrasten kann. Aus der US 3 671 903 ist es bekannt, zwei Teilkerne eines magnetischen Kerns mit Hilfe eines in den Bügeln Gewinde aufweisenden Federbügels und einer Jochplatte miteinander zu verschrauben.
Nachteilig an den bekannten Bauelementen mit Klammern fixierten Teilkernen ist, daß meist für jedes Bauelement ein eigener Bügel bzw. eigene Klammern erforderlich sind, deren Abmessungen speziell auf das Bauelement angepaßt sind. Das Verkleben von Teilkernen ist dagegen aufwendig und erfordert hohe Präzision bei der Ausbildung der Klebestelle, da diese die magnetischen Eigenschaften des Bauelementes bei nicht exakter Justierung in unerwünschter Weise beeinflussen kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein induktives Bauelement mit einem mehrteiligen Kern anzugeben, der in einfacher, sicherer und kostensparender Weise fixiert werden kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Bauelement mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sowie eine Leiterplatte mit integriertem Bauelement sind weiteren Ansprüchen zu entnehmen.
Auch die Erfindung schlägt vor, für die Fixierung der Teil­ kerne eine die Teilkerne umgreifende Klammer zu verwenden, die zwei Klammerhälften umfaßt, die gegeneinander einrasten können. Zum Einrasten weisen Klammerhälften einander entsprechende Einrastmittel und Einrasttaschen auf.
Erfindungsgemäß sind jedoch an einer der Klammerhälften die Einrastmittel oder Einrasttaschen mehrfach in unterschied­ licher Höhe vorgesehen, so daß ein Einrasten in zumindest zwei unterschiedlichen Positionen möglich ist.
Vorzugsweise kann so eine Klammer für unterschiedliche Kerne oder insbesondere für unterschiedlich hohe Bauelemente verwendet werden. Dies vereinfacht die Vorratshaltung bei einem Anwender von magnetischen Kernen mit unterschiedlichen Bauhöhen. Es spart außerdem zusätzliche Kosten für zusätzliche Werkzeuge zur Fertigung und Handhabung der Klammern ein und senkt somit Produktions- und Verarbeitungs­ kosten des erfindungsgemäßen induktiven Bauelementes.
Die Klammer ist zweiteilig ausgebildet, wobei eine erste Klammerhälfte Einrastmittel und eine zweite Klammerhälfte dazu passende Einrasttaschen aufweist.
Erfindungsgemäß sind die Einrasttaschen in einer größeren Anzahl als die Einrastmittel vorgesehen, so daß die zweiteilige Klammer zumindest zwei Einrastpositionen ermöglicht. Diese Einrastpositionen unterscheiden sich durch unterschiedliche Höhe und erlauben so das Fixieren von Teilkernen mit zumindest zwei unterschiedlichen Bauhöhen. Auf diese Weise ist es möglich, für unterschiedliche Kerne bzw. für unterschiedlich hohe Kerne ein und die selbe Klammer zur Fixierung zu verwenden.
Einrastmittel und Einrasttaschen an der Klammer sind aufeinander abgestimmt und können in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein. Die Einrastmittel können beispielsweise als Einrastnasen oder Einrastbügel ausgebildet sein, während die Einrasttaschen vorzugsweise als Ausnehmungen ausgebildet sind.
Die Klammerhälften sind in einfacher Weise vorzugsweise durch Stanzen und Biegen aus einem Stahlblech ausgebildet. Sie können dabei ein Joch und quer dazu je zwei Schenkel aufweisen, wobei Einrastmittel und Einrasttaschen an den entsprechenden Schenkeln angeordnet sind. Vorzugsweise sind an der Klammer oder an einer Klammerhälfte entweder Einrastmittel oder Einrasttaschen vorgesehen. Möglich ist es jedoch auch, Einrastmittel und Einrasttaschen an den beiden Schenkeln ein und der selben Klammer zu kombinieren.
Bei der bevorzugten Ausbildung der Klammer als U-förmige Klammer mit einem Joch und zwei Schenkeln können die Teile unabhängig voneinander so ausgebildet sein, daß eine sichere und federnde Fixierung der Teilkerne möglich ist. So können Schenkel und/oder Joch zumindest einer Klammer oder Klammerhälfte als Federbügel ausgebildet sein. Dazu besteht die Klammer oder Klammerhälfte vorzugsweise aus Federstahl, wobei zumindest einer aus Schenkel oder Joch einen federnden und insbesondere konkaven und zum Teilkern weisenden Abschnitt ausbildet. Bei der Fixierung der Teilkerne drückt dieser konkave Abschnitt gegen den Teilkern und kann auf Grund seiner konkaven Ausbildung und den federelastischen Eigenschaften der Klammer oder Klammerhälfte durch elastische Verformung den federnden aber dennoch festen und positionsgenauen Sitz des magnetischen Kerns bzw. der Teilkerne gewährleisten.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die Enden der Schenkel einer Klammer oder Klammerhälfte zur Ausbildung von Einrastbügeln abgebogen. Vorzugsweise weisen bei zweiteiliger Klammerausführung die abgebogenen Enden der Einrastbügel nach außen.
In Verbindung mit einer Ausbildung der Einrastbügel als Federbügel dient der durch die Federbügel zum Fixieren der Teilkerne auf den oder die Teilkerne ausgeübte Druck gleich­ zeitig zum aktiven und durch den genannten Druck unterstützten Einrasten der Klammerbügel in der entsprechenden Einrast­ tasche an der zweiten Klammerhälfte.
Sind die Einrastmittel durch Abbiegen der Schenkelenden als Einrastbügel ausgebildet, so sind die Einrasttaschen vorzugs­ weise als zueinander parallele Einschnitte in den Schenkeln der zweiten Klammerhälfte ausgebildet. Zusätzlich können die Einschnitte noch eine Rastnase aufweisen, so daß die einras­ tenden Bügel der ersten Klammerhälfte gegen ein seitliches Verrutschen in der zweiten Klammerhälfte fixiert sind. Mög­ lich ist es jedoch auch, die Einrasttaschen als Ausnehmungen auszubilden, die bereits auf Grund geeigneter Abmessungen einen sicheren Halt der Einrastmittel gegen ein seitliches Verrutschen der Klammerhälften gegeneinander ermöglichen.
Beim erfindungsgemäßen Bauelement können in der Klammer oder den Klammerhälften noch weitere Mittel zur Fixierung der Teilkerne gegen ein Verrutschen vorgesehen sein. So ist es möglich, bei einer Klammer oder Klammerhälfte die Schenkel seitlich zu verbreitern und am seitlichen Rand jeweils gegeneinander abzuwinkeln, um zwischen diesen abgewinkelten Enden die Teilkerne zu fixieren. Möglich ist es auch, die Schenkel der Klammer oder zumindest einer Klammerhälfte mit einem Abstandshaltet, z. B. einer Sicke zu versehen, die ebenfalls zur Fixierung der Teilkerne dienen kann.
Ein erfindungsgemäßes Bauelement hat besondere Vorteile, wenn der Kern als ELP-Kern (e-low-profile Kern) ausgebildet ist. Solche Kerne werden vorzugsweise auf Leiterplatten innerhalb gedruckter Schaltungen montiert, wobei sie auf Grund ihrer geringen Bauhöhe besonders vorteilhaft einsetzbar sind. Auf der Leiterplatte kann das Bauelement beispielsweise durch Verkleben befestigt sein. Möglich ist es jedoch auch, das Bauelement in einer Ausnehmung auf einer Leiterplatte anzu­ ordnen. Die Fixierung in der Ausnehmung kann ebenfalls durch Verkleben erfolgen. Möglich ist es auch, die Fixierung mit Hilfe der elektrischen Anschlüsse vorzunehmen, sofern das Bauelement mit einem Spulenkörper und einer Wicklung ausgestattet ist.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen insbesondere als E-Kern ausgebildeten Kern eines erfindungsgemäßen Bau­ elementes durch Öffnungen in der Leiterplatte durchzustecken. Vorzugsweise sind dazu Öffnungen in einer Anzahl vorgesehen, die der Anzahl der magnetischen Schenkel des Kerns entspre­ chen. Auf der anderen Seite der Leiterplatte wird der zweite Teilkern bzw. die zweite Kernhälfte mit der durchgesteckten Kernhälfte verbunden und mit Hilfe der Klammer fixiert. Bei dieser Ausführung wird die Leiterplatte vorteilhaft zwischen den beiden Kernhälften fixiert. Die beiden Teilkerne werden auf diese Weise sicher von beiden Seiten der Leiterplatte an dieser befestigt. Die Klammer bzw. die Schenkel der Klammer greifen dabei durch die Leiterplatte, wobei für die Schenkel der Klammer oder der Klammerhälften entweder eigene Ausnehmungen vorgesehen sind, oder die Ausnehmungen für die Teilkerne entsprechende Ausformungen besitzen, die zur Aufnahme der Klammer in einer Weise geeignet ist, die ein seitliches Verrutschen des Bauelementes auf der Leiterplatte verhindern.
Ein funktionsfähiges erfindungsgemäßes Bauelement weist zumindest eine Wicklung auf. Diese kann beispielsweise auch auf einem Spulenkörper aufgebracht sein, der vor dem Zusam­ menfügen der Teilkerne auf den Mittelbutzen des magnetischen Kerns aufgesteckt wird. Möglich ist es auch, die Wicklung als Planarwicklung vorzusehen, die dann auf der Leiterplatte so aufgebracht werden kann, daß in der Mitte der Wicklung ein Loch zur Aufnahme bzw. zum Durchstecken des Mittelbutzens des Kerns bzw. eines Teilkernes vorgesehen ist.
Im Folgenden wird die Erfindung an Hand von Ausführungs­ beispielen und den zugehörigen Figuren näher erläutert.
Fig. 1a und 1b zeigen ein induktives Bauelement im schematischen Querschnitt mit zwei in unterschiedlicher Höhe eingerasteten Klammerhälften
Fig. 2a zeigt eine erste Klammerhälfte in schematischer perspektivischer Darstellung
Fig. 2b zeigt die erste Klammerhälfte im schematischen Querschnitt
Fig. 3 zeigt eine Klammer bzw. eine zweite Klammerhälfte in perspektivischer schematischer Darstellung
Fig. 4 zeigt den Schenkel einer Klammer bzw. einer zweiten Klammerhälfte in perspektivischer schematischer Darstellung
Fig. 5 zeigt eine Klammer oder Klammerhälfte mit abgewinkelten seitlichen Abschnitten
Fig. 6 zeigt eine Klammer oder Klammerhälfte, welche am Joch seitliche Abschnitte mit abgewinkelten Enden aufweist
Fig. 7 zeigt im schematischen Querschnitt eine Klammer oder Klammerhälfte mit Sicken
Fig. 8 zeigt in schematischer Explosionsdarstellung eine Leiterplatte mit darauf zu montierendem induktiven Bauelement
Fig. 9 zeigt eine Leiterplatte mit Ausnehmungen für das induktive Bauelement
Fig. 10 zeigt eine Leiterplatte mit nur einer Ausnehmung für ein induktives Bauelement
Fig. 11 zeigt ein bekanntes induktives Bauelement in Explosionsdarstellung, bei dem die Teilkerne mit zwei Klammern am Spulenkörper fixiert sind.
Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen induktiven Bauelements im schematischen Querschnitt. Der magnetische Kern besteht aus zwei Teilkernen TK1 und TK2, die hier im Querschnitt E-förmig ausgebildet sind. Der magnetische Kern kann dabei ein reiner E-Kern oder auch ein Schalen- oder Teilschalenkern sein, beispielsweise ein EP- Kern. Die beiden Teilkerne TK1, TK2 werden von einer Klammer umfaßt, welche aus zwei ineinander eingerasteten Klammerhälften KH1 und KH2 besteht. Die Klammerhälften KH sind im Querschnitt U-förmig ausgebildet. Die erste Klammerhälfte KH1 weist am Ende ihrer Schenkel Einrastmittel EM auf, die zweite Klammerhälfte KH2 die entsprechenden Einrasttaschen ET auf. In der zweiten Klammerhälfte KH2 sind für jedes Einrastmittel EM der ersten Klammerhälfte KH1 wie hier zwei oder mehr in unterschiedlicher Höhe angeordnete Einrasttaschen ET1 und ET2 vorgesehen, so daß sich für die beiden Klammerhälften KH1, KH2 zwei Einrastpositionen ergeben. In Fig. 1a ist das Bauelement mit einer ersten Einrasthöhe der Klammer dargestellt, die einen magnetischen Kern der Bauhöhe h1 aufnehmen kann.
Fig. 1b zeigt ein weiteres Bauelement, bei dem die selbe Klammer in einer zweiten von mehreren Einrastposition dargestellt ist. Diese schafft Platz für einen aus den Teilkernen TK1 und TK2 bestehenden magnetischen Kern der Bauhöhe h2, die kleiner ist als die Bauhöhe h1.
Fig. 2a zeigt in perspektivischer schematischer Darstellung eine Ausführungsform der ersten Klammerhälfte KH1, die im Bauelement nach Fig. 1 eingesetzt ist. Diese ist vorzugsweise aus einem Stahlblech gestanzt und gebogen. Vorzugsweise wird für die erste Klammerhälfte ein nichtrostender Federstahl verwendet. Der obere als Joch KJ bezeichnete Teil der ersten Klammerhälfte kann gegenüber den Schenkeln KS der gleichen Klammerhälfte verbreitert sein, wie es beispielsweise in Fig. 2a dargestellt ist. Dies dient zur besseren Fixierung der Teilkerne zwischen den Klammerhälften KH1, KH2. Die Schenkel KS der Klammerhälfte KH1 sind hier nach außen abgebogen, wobei ein Bügel entsteht, der das Einrastmittel EM bildet. Das Joch KJ kann einen federnden und dazu z. B. konkav ausgebildeten zum Teilkern TK1 weisenden Abschnitt KA (siehe Fig. 1a) aufweisen, welcher auf Grund der federnden Eigenschaften des für die Klammerhälfte KH1 verwendeten Materials elastisch verformbar ist und beim Einrasten der beiden Klammerhälften einen Druck auf die Teilkerne TK ausüben kann, um diese besser zu fixieren.
Fig. 2b zeigt im schematischen Querschnitt eine weitere Ausführung der ersten Klammerhälfte KH1, die dazu ausgebildet ist, ein Verrutschen der Teilkerne TK entlang der Achse X zu verhindern. Hier weisen die Schenkel der Klammerhälfte KH1 federnde und z. B. konkave Abschnitte KA auf, die nach innen in Richtung Teilkern gewölbt sind. Zwischen den unter Druck federelastisch verformbaren konkaven Abschnitten KA kann der entsprechende Teilkern TK fixiert werden.
Fig. 3 zeigt eine einfache Ausführung einer zweiten Klammerhälfte KH2 in perspektivischer Darstellung. Die Klammerhälfte KH2 ist ebenfalls vorzugsweise aus einem nichtrostenden Federstahl. In den Schenkeln der Klammerhälfte KH2 sind jeweils zwei Einrasttaschen ET1 und ET2 als Ausnehmungen ausgebildet. Die Einrasttaschen weisen eine Breite c auf, die etwas größer gewählt ist als die Breite b der Einrastmittel der ersten Klammerhälfte KH1. Die Einrasttaschen ET1, ET2 sind in den Schenkeln jeweils übereinander und parallel zu einander angeordnet und ermöglichen das Einrasten der ersten Klammerhälfte KH1 mit ihren Einrastmitteln EM in zwei unterschiedlichen Einrastpositionen.
Die in Fig. 3 dargestellte Klammer(hälfte) KH2 ist auch für solche Ausführungsformen der Erfindung geeignet, bei der der Gegenpart mit den dazugehörigen Einrastmitteln, insbesondere Einrastnasen nicht eine zweite Klammerhälfte, sondern der Spulenkörper, ein Träger oder einer der Teilkerne ist. Ein Bauelement mit Einrastnasen EN am Spulenkörper SP ist zum Beispiel in der Fig. 11 dargestellt. Wird einer oder beide der dort dargestellten Klammerbügel KB durch eine Klammer(hälfte) KH2 ersetzt, erhält man ein erfindungsgemäßes Bauelement, in welchem der Spulenkörper SP mit ein und der selben Klammer KH2 wie in Fig. 3 (oder Fig. 5 oder Fig. 6) mit unterschiedlichen Teilkernen TK unterschiedlicher Höhe kombiniert werden kann.
Fig. 4 zeigt schematisch und ausschnittsweise eine weitere Ausgestaltung einer zweiten Klammerhälfte KH2. Auch hier weist der Schenkel der Klammerhälfte zwei Einrasttaschen ET1, ET2 auf, die als zueinander parallele Einschnitte der Breite c ausgebildet sind. Vorzugsweise ist jeder als Einrasttasche ET dienende Einschnitt zum offenen Ende hin mit einer vorstehenden Nase N abgegrenzt, welche ein seitliches Verrutschen eines eingerasteten Einrastmittels EM zum offenen Ende des Einschnitts hin verhindert.
Fig. 5 zeigt ausschnittsweise in schematischer Darstellung eine weitere Ausführung einer Klammerhälfte KH2, die auch im Bauelement nach Fig. 11 eingesetzt werden kann. Dabei weist der Schenkel KS zwei seitliche Abschnitte SA auf, deren Enden AE zum Teilkern hin abgewinkelt sind. Mit Hilfe dieser abgewinkelten Enden AE ist eine Fixierung der Teilkerne gegenüber einem Verrutschen entlang der Achse a möglich. Die Einrasttaschen ET1, ET2 sind hier nur schematisch als Ausnehmungen angedeutet, können aber ebenso wie in Fig. 4 als Einschnitte ausgebildet sein.
Fig. 6 zeigt in perspektivischer Darstellung eine weitere Ausführung der zweiten Klammerhälfte KH2, die auch im Bauelement nach Fig. 11 an Stelle der Klammerbügel KB eingesetzt werden kann. Diese Ausführung weist ein verbreitertes Joch KJ auf, welches an den seitlichen Enden nach oben abgewinkelte Enden AE aufweist. Auch diese abgewinkelten Enden AE können zur seitlichen Fixierung gegen ein Verrutschen der Teilkerne entlang der Achse a dienen.
Fig. 7 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung der zweiten Klammerhälfte KH2 im schematischen Querschnitt. Vorzugsweise im unteren Ende der Schenkel weist diese Klammerhälfte KH2 jeweils einen Abstandshalter wie insbesondere eine Sicke SK auf, die ebenfalls zur Fixierung der Teilkerne TK gegen ein Verrutschen entlang einer Achse x dienen kann. Auch diese Ausführung kann im Bauelement nach Fig. 11 oder einem ähnlichen Bauelement an Stelle der Klammerbügel KB eingesetzt werden.
Fig. 8 zeigt eine Möglichkeit, ein erfindungsgemäßes Bauele­ ment auf einer Leiterplatte LP zu montieren. Dazu kann die Leiterplatte Ausnehmungen AN1 bis AN3 aufweisen, durch die die Schenkel eines ersten Teilkernes TK1 gesteckt werden können. Auf der anderen Seite wird der zweite Teilkern TK2, der ebenfalls als E-Kern ausgebildet ist oder lediglich ein Joch umfaßt (wie in Fig. 8 dargestellt), angefügt und mit Hilfe zweier Klammerhälften KH1, KH2 an der Leiterplatte fixiert. Für die Klammerhälften sind extra Ausnehmungen ANK in der Leiterplatte vorgesehen, so daß die Klammerhälften die Teilkerne TK1 und TK2 sowohl gegeneinander als auch gegen die Leiterplatte LP fixieren. Um die Ausnehmung AN2, die für den Mittelbutzen des E-förmig ausgebildeten Teilkernes TK1 gedacht ist, ist auf der Leiterplatte LP zumindest eine Windung W als Planarwindung ausgebildet, die die Wicklung für das induktive Bauelement darstellt.
Die Klammerhälfte KH2 kann in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung auch an entsprechend ausgebildeten Einrastnasen oder anderen Einrastmitteln am Träger, hier also an der Leiterplatte LP einrasten(in der Figur nicht dargestellt). Die beiden Einrasttaschen an jedem Schenkel der Klammerhälfte KH2 ermöglichen dann das Befestigen unterschiedlich großer Teilkerne TK direkt an der Leiterplatte.
Fig. 9 zeigt eine weitere mögliche Ausgestaltung der Ausnehmungen AN1, AN2, AN3 in der Leiterplatte LP. Hier ist für die Klammerhälfte KH1 oder KH2 keine gesonderte Ausnehmung vorgesehen. Vielmehr weisen die für die beiden äußeren Schenkel des Teilkerns TK1 vorgesehenen Ausnehmungen AN1 und AN3 Verbreiterungen auf, die in ihrer Breite den Schenkeln der entsprechenden durchgreifenden Klammerhälfte angepaßt sind.
Fig. 10 zeigt eine weitere Möglichkeit der Befestigung eines induktiven Bauelementes auf einer Leiterplatte LP. Hier weist die Leiterplatte nur eine einzige Ausnehmung AN für das in­ duktive Bauelement auf. Die Ausnehmung AN weist eine dem Um­ fang des induktiven Bauelementes entsprechende Grundfläche auf, welche ein einfaches Einstecken des Bauelementes ermög­ licht, aber formschlüssig genug anliegt, um einen sicheren Halt des Bauelementes gegen seitliches Verrutschen zu gewähr­ leisten. Für die Klammer kann die Ausnehmung AN entsprechend erweitert sein. Diese Ausführungsform ermöglicht es, einen magnetischen Kern mit einem Spulenkörper (nicht dargestellt) zu verwenden, welcher beispielsweise über den Mittelbutzen des Teilkerns TK1 gesteckt wird und somit zwischen den beiden Teilkernen TK1, TK2 und den beiden Klammerhälften KH1 und KH2 fixiert ist. Innerhalb der Ausnehmung AN kann das Bauelement zusätzlich noch an der Leiterplatte LP fixiert sein, bei­ spielsweise durch Ankleben oder durch die entsprechenden (nicht dargestellten) Zuführungsdrähte für die Wicklung am Spulenkörper.
An Hand der Figuren konnten nur einige wenige Möglichkeiten der Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bauelementes darge­ stellt werden. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die darge­ stellten speziellen Beispiele beschränkt.
Vielmehr können magnetische Kerne mit anderen als den dar­ gestellten Querschnitten verwendet werden. Die Klammern können andere geometrische Ausformungen aufweisen, insbeson­ dere können auch die Einrastmittel EM anders ausgebildet sein, beispielsweise als Einrastnasen. Die Teilkerne TK1 und TK2 können symmetrisch zu einander ausgebildet sein oder wie beispielsweise in Fig. 9 dargestellt unterschiedlich sein.
Die Klammerhälften KH1 und KH2 können einheitliche Breite aufweisen oder können Verbreiterungen aufweisen, wie beispielsweise in den Fig. 2, 5 und 6 dargestellt. Die Materialstärke für die Klammerhälften kann beliebig gewählt sein, jedoch sind in der Regel 0,3 mm nicht rostender Federstahl ausreichend. Für die Breite b der Klammerhälfte KH1 sind 1,5 bis 6 mm ausreichend. Die übrigen Abmessungen, beispielsweise entlang der Achse x oder der Bauteilhöhe h sind entsprechend dem verwendeten magnetischen Kern gewählt.
Die zweite Klammerhälfte KH2 wurde der Einfachheit halber nur mit jeweils zwei Einrasttaschen ET pro Schenkel abgebildet, kann jedoch noch eine größere Anzahl an Einrasttaschen aufweisen, um eine entsprechende Vielzahl von Einrast­ möglichkeiten für unterschiedliche Bauhöhen h zu bieten.

Claims (17)

1. Induktives Bauelement mit einem für die Aufnahme einer Wicklung (W) vorgesehenen magnetischen Kern (TK1, TK2),
bei dem der magnetische Kern aus zumindest zwei übereinander angeordneten Teilkernen (TK1, TK2) zusammengesetzt ist,
bei dem die Teilkerne mit einer zweiteiligen, die Teilkerne umgreifenden Klammer (KH1, KH2) gegeneinander fixiert sind
wobei die Klammer (KH1) mit Hilfe von Einrastmitteln (EM) und Einrasttaschen (ET), die an einer ersten Klammerhälfte (KH1) und an einer zweiten Klammerhälfte (KH2) angeordnet sind, einrasten kann
wobei an der ersten Klammerhälfte (KH1) oder an der zweiten Klammerhälfte (KH2) zumindest zwei in unterschiedlicher Höhe angeordnete Einrasttaschen (ET) oder Einrastmittel (EM) angeordnet sind, die ein Einrasten in zumindest zwei unterschiedlichen Positionen erlauben.
2. Bauelement nach Anspruch 1, bei dem an der Klammer zwei unterschiedliche Einrast- Positionen in Form von zumindest zwei in unterschiedlicher Höhe angeordneten Einrasttaschen (ET) oder Einrastmitteln vorgesehen sind.
3. Bauelement nach einem der Ansprüche 1 oder 2, bei dem die Einrastmittel (EM) als Einrastnasen und die Einrasttaschen (ET) als Ausnehmungen ausgebildet ist.
4. Bauelement nach einem der Ansprüche 1-3, bei dem die Klammer (KH) ein Joch (KJ) und quer dazu zwei Schenkel (KS) aufweist und einteilig aus Federstahl ausgebildet ist.
5. Bauelement nach einem der Ansprüche 1-4, bei dem das Joch (KJ) der Klammer oder zumindest einer Klammerhälfte (KH) als Federbügel mit einem federnden, insbesondere konkaven, zu einem Teilkern weisenden Abschnitt (KA) ausgebildet ist.
6. Bauelement nach einem der Ansprüche 1-5, bei dem die Enden der Schenkel (KS) der ersten Klammerhälfte (KH1) zur Ausbildung eines Einrastbügel abgebogen sind.
7. Bauelement nach einem der Ansprüche 4 oder 5, bei dem die Schenkel (KS) der Klammer oder der Klammerhälfte (KH2) jeweils zumindest zwei quer zum Schenkel angeordnete Einschnitte (ET) zum Einrasten der Einrastmittel (EM) aufweist.
8. Bauelement nach einem der Ansprüche 1-7, bei dem beide Schenkel (KS) der Klammer oder zumindest einer Klammerhälfte (KH) seitlich abstehende und zum jeweils gegenüberliegenden Schenkel abgewinkelte Seitenabschnitte (SA) zur seitlichen Fixierung der Teilkerne (TK) aufweisen.
9. Bauelement nach einem der Ansprüche 1-8, bei dem die Schenkel (KS) der Klammer oder zumindest einer Klammerhälfte (KH) als Federbügel mit einem zum magnetischen Kern (TK) weisenden federnden, vorzugsweise konkaven Abschnitt (KA) ausgebildet sind.
10. Bauelement nach einem der Ansprüche 1-9, bei dem Klammer oder eine Klammerhälfte (KH) in den Schenkeln (KS) je einen Abstandshalter (SK) zur seitlichen Fixierung des magnetischen Kerns (TK) aufweist.
11. Bauelement nach einem der Ansprüche 1-10, bei dem der magnetische Kern (TK1, TK2) als ELP Kern ausgebildet ist.
12. Leiterplatte (LP) mit einer gedruckten Schaltung, auf der ein Bauelement nach einem der vorangehenden Ansprüche befestigt ist.
13. Leiterplatte nach Anspruch 12, bei der das Bauelement in einer Ausnehmung der Leiterplatte (LP) angeordnet ist.
14. Leiterplatte nach Anspruch 13, bei der das Bauelement zwei Teilkerne (TK1, TK2) aufweist, die auf gegenüberliegenden Oberflächen der Leiterplatte (LP) angeordnet sind, wobei ein Teilkern durch zumindest eine Ausnehmung (AN) der Leiterplatte gesteckt ist und wobei die Klammer oder eine Klammerhälfte (KH) mit zumindest einem Schenkel (KS) durch eine weitere Ausnehmung (ANK) der Leiterplatte greift.
15. Leiterplatte nach Anspruch 14, auf der planare Windungen (W) aufgebracht sind, die zwischen den Teilkernen (TK) angeordnet sind.
16. Leiterplatte nach einem der Ansprüche 12-15, bei der ein Teilkern (TK) einen Mittelbutzen und zwei Kernschenkel aufweist, die von einer Seite her durch je eine Ausnehmung (AN1, AN2, AN3) der Leiterplatte (LP) gesteckt sind, auf der anderen Seite mit einem zweiten Teilkern (TK2) zusammengefügt sind und von der Klammer (KH) zusammengehalten werden.
17. Leiterplatte nach einem der Ansprüche 12-16, bei der das Bauelement durch die elektrischen Zuleitungen für das Bauelement auf der Leiterplatte (LP) befestigt ist.
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