DE10157512C1 - Vorrichtung zur Strömungsregulierung - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung zur Strömungsregulierung weist in einem Gehäuse (10) einen Strömungskanal (12) auf. Innerhalb des Strömungskanals (12) ist eine schwenkbare Klappe (14), wie beispielsweise eine Drossel- oder Abgasklappe, angeordnet. Die Klappe (14) ist über eine Welle (16) einseitig gelagert. Die Lagerung erfolgt in einer im Gehäuse (10) angeordneten Lagerbuchse (20). Zur Aufnahme von Radialkräften ist die Welle (16) zumindest teilweise von einem Einspannelement (22) umgeben. Durch das Einspannelement (22) ist die Welle (16) radial festgelegt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur
Strömungsregulierung. Hierbei handelt es sich insbesondere um
in einem Strömungskanal angeordnete Drossel- oder Abgasklappen.
Drossel- und Abgasklappen dienen zur Regulierung der durch
einen Strömungskanal, beispielsweise einem Brennraum eines
Kraftfahrzeugmotors, zugeführten Gasmenge. Zum Einstellen der
Stellung der Klappe, die in geschlossenem Zustand üblicherweise
den gesamten Querschnitt des Strömungskanals verschließen, sind
die Klappen mit in einem Gehäuse des Strömungskanals gelagerten
Wellen verbunden. Hierbei ist es bekannt, jede Klappe mit zwei
einander gegenüberliegenden Wellen zu verbinden. Zur
Verringerung des Bauraums ist es ferner bekannt, derartige
Klappen nur einseitig zu lagern. Die Klappen sind somit nur mit
einer in dem Gehäuse gelagerten Welle verbunden. Das einseitige
Lagern der Klappen hat jedoch den Nachteil, dass, insbesondere
auf Grund der hohen auftretenden Temperaturschwankungen, ein
Klemmen der Wellen in den Lagerbuchsen auftreten kann. Es ist
daher bei einseitigen Lagerungen erforderlich, die Welle in der
Lagerbuchse als Spielpassung auszuführen. Durch das Vorsehen
eines entsprechenden Spiels zwischen Welle und Lagerbuchse ist
das Klemmen der Welle vermieden. Das Vorsehen einer
Spielpassung führt jedoch zu erhöhter Geräuschemission. Dies
ist insbesondere bei Schaltvorgängen, d. h. sich ändernden
Strömungsverhältnissen innerhalb des Strömungskanals, der Fall.
In US 3,693,935 wird eine Drosselklappe in einer
Abgaseinrichtung beschrieben, die mit einem konischen Absatz in
einer konischen Halterung mit Hilfe einer Federkonstruktion
zentriert wird. Die Welle der Drosselklappe wird über die
Haltebuchse und einem Betätigungshebel gelagert, zwischen der
die Feder angeordnet ist. Damit die Welle der Drosselklappe
nicht verklemmt, müssen Haltebuchse und Betätigungshebel genau
fluchten, so dass ein erhöhter Montageaufwand notwendig ist.
Ferner wird für diese Anordnung viel Bauraum benötigt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Strömungsregulierung zu schaffen, bei der auch bei einseitiger
Lagerung der Klappe die Geräuschemission verringert ist.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Strömungsregulierung weist
einen in einem Gehäuse vorgesehenen Strömungskanal auf.
Innerhalb des Strömungskanals ist eine schwenkbare Klappe, wie
beispielsweise eine Drossel- oder Abgasklappe, angeordnet. Mit
der Klappe ist zur einseitigen Lagerung eine Welle verbunden.
Die Welle ist in einer in dem Gehäuse angeordneten Lagerbuchse
gelagert. Durch Drehen der Welle erfolgt ein Schwenken der
Klappe und somit eine Veränderung des Strömungsquerschnitts des
Strömungskanals. Erfindungsgemäß ist die Welle zumindest
teilweise von einem Einspannelement umgeben. Durch das
Einspannelement erfolgt ein radiales Festlegen der Welle. Durch
das erfindungsgemäße Vorsehen des Einspannelements ist es
möglich, die einseitige Lagerung der Klappe einerseits als
Spielpassung auszubilden, um ein Klemmen zu vermeiden und
gleichzeitig, trotz der Spielpassung, die Welle radial derart
festzulegen, dass das Auftreten von Geräuschen verringert ist.
Vorzugsweise handelt es sich bei einer ersten Ausführungsform
des Einspannelements um ein elastisches, federndes Element. Auf
Grund der elastischen und/oder federnden Ausgestaltung des
Einspannelements führen beispielsweise sich plötzlich ändernde
Druckverhältnisse innerhalb des Strömungskanals nicht zur
Geräuschentwicklung, da diese auf Grund der Federwirkung
abgefangen werden. Zusätzlich kann das elastische
Einspannelement eine Dämpfung in axialer Richtung der Welle
bewirken. Hierdurch ist die Geräuschemission weiter verringert.
Bei einer zweiten bevorzugten Ausführungsform des
Einspannelements ist dieses mehrteilig, insbesondere mindestens
zweiteilig, vorzugsweise mindestens dreiteilig, ausgebildet.
Jedes Teilelement weist erfindungsgemäß einen Aufnahmeteil zur
Aufnahme von Radialkräften sowie einen Abstützteil zum
Abstützen der Kräfte an dem Gehäuse auf. Hierbei sind die
einzelnen Teilelemente erfindungsgemäß vorzugsweise derart
ausgebildet, dass durch Drücken der Abstützteile gegen das
Gehäuse, vorzugsweise einen Vorsprung des Gehäuses, die
Aufnahmeteile der Teilelemente des Einspannelements gegen die
Welle gedrückt werden, so dass eine Aufnahme von Radialkräften
erfolgt. Vorzugsweise werden die Abstützteile durch ein
Federelement oder ein anderes elastisches Element in Richtung
des Gehäuses bzw. des an dem Gehäuse vorgesehenen Vorsprungs
gedrückt, so dass das Einspannelement radial vorgespannt ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand bevorzugter
Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die anliegenden
Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittansicht einer ersten
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie
II-II in Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Vorderansicht einer Lagerhülse,
Fig. 4 eine schematische Schnittansicht einer zweiten
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 5 eine schematische perspektivische Ansicht eines
Einspannelements der zweiten Ausführungsform der
Erfindung.
In einem Gehäuse 10 ist ein in Fig. 1 vertikal verlaufender
Strömungskanal 12 angeordnet. Innerhalb des Strömungskanals 12
ist eine Klappe 14, wie beispielsweise eine Drossel- oder
Abgasklappe, vorgesehen. Die Klappe 14 ist mit einer Welle 16
verbunden und um eine Achse 18 schwenkbar. Durch Schwenken der
Klappe 14 kann ein Öffnungsquerschnitt des Strömungskanals 12
verändert werden. Die Welle 16 ist in einer im Gehäuse
angeordneten Lagerbuchse 20 gelagert. Die einseitige Lagerung
der Welle 16 in der Lagerbuchse erfolgt mit großem Spiel.
Erfindungsgemäß ist zum radialen Festlegen der Welle 16 in der
Lagerbuchse 20 ein Einspannelement 22 vorgesehen. Das
Einspannelement weist im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei
Aufnahmeteile 24 auf, die an der Welle 16 anliegen. Im
dargestellten Ausführungsbeispiel ist jedes Aufnahmeteil 24 mit
jeweils zwei Abstützelementen 26, 28 verbunden. Die
Abstützelemente 26, 28 liegen an Anlageflächen 30 bzw. 32 (Fig.
3) von an der Lagerbuchse 20 vorgesehenen Ansätzen 34 an.
Ferner ist das Einspannelement 22 in dem dargestellten
bevorzugten Ausführungsbeispiel als einstückige Feder
ausgebildet, wobei die beiden Abstützteile 28 über ein
Zwischenteil 36 miteinander verbunden sind. Die Formgebung des
Einspannelements 22 ist im Mesentlichen W-förmig, wobei die
Seitenschenkel des "W", d. h. die Aufnahmeteile 24, vorzugsweise
entsprechend der Welle 16 gekrümmt sind, so dass die
Aufnahmeteile 24 flächig an der Welle 16 anliegen.
Da sich das Einspannelement 22 beim Schwenken der Welle 16
nicht mitdreht, können die Aufnahmeteile 24 vorzugsweise derart
angeordnet sein, dass sie an in Längsrichtung 38 des
Strömungskanals 12 weisenden Flächen der Welle 16 anliegen.
Hierdurch werden die größten auf die Welle 16 bei Standard-
Anwendungsfällen wirkenden Kräfte gedämpft. Hierdurch kann eine
Optimierung der Geräuschemission erfolgen.
Anstelle des dargestellten bevorzugten Einspannelements 22 kann
auch ein Einspannelement vorgesehen sein, das nur ein
Aufnahmeteil aufweist, das mit einem oder mehreren
Abstützteilen verbunden ist. Wenn nur ein Abstützteil
vorgesehen ist, kann dieses beispielsweise in eine Bohrung in
der Lagerbuchse eingesteckt werden, so dass durch ein
derartiges Aufnahmeteil ebenfalls Radialkräfte aufgenommen
werden können.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich, sind die beiden Aufnahmeteile 24
vorzugsweise einander gegenüberliegend angeordnet. Durch das
Einspannelement 22 werden auf die Welle 16 wirkende
Radialkräfte aufgenommen. Vorzugsweise sind die Aufnahmeteile
24 des Einspannelements 22 derart ausgerichtet, dass sie an
einer Fläche der Welle 16 anliegen, die in Längsrichtung
entsprechend dem Pfeil 38 des Strömungskanals 12 weisen. Das im
dargestellten Ausführungsbeispiel als Feder ausgebildete
Einspannelement ist innerhalb einer Ausnehmung 40 (Fig. 3) der
Lagerbuchse 20 angeordnet.
Da vorzugsweise zwischen den Aufnahmeteilen 24 des
Einspannelements 22 und den Ansätzen 34 der Lagerbuchse 20 ein
Spalt 42 ausgebildet ist, kann die Welle 16 beim in Richtung
des Pfeils 38 auftretenden Radialkräften innerhalb eines
gewissen Spiels federn. Dies führt zur Geräuschverringerung.
Ferner erfolgt durch das Einspannelement 22 eine Dämpfung in
axialer Richtung.
Die Aufnahme des Einspannelements 22 erfolgt vollständig
innerhalb der Ausnehmung 40 in der Lagerbuchse 20 (Fig. 3).
Hierzu weist die Lagerbuchse 20, in deren zylindrische Öffnung
44 die Welle 16 gesteckt wird, die zwei
kreisringsegmentförmigen Ansätze 34 auf. Eine Innenseite 46 der
beiden Ansätze 34 weist einen größeren Durchmesser als die
Öffnung 44 der Buchse 20 auf. Innerhalb eines Bereichs zwischen
der Innenfläche 46 und der Öffnung 44 können die Aufnahmeteile
24 des Einspannelements 22 angeordnet werden (Fig. 2). Bei in
die Öffnung 44 eingelegtem Einspannelement 22 liegen die
Abstützteile 26,28 an den Flächen 30,32 an. Zur Montage kann
das Einspannelement somit in die Ausnehmung 40 der Lagerbuchse
20 eingesetzt und anschließend die Welle 16 eingeführt werden.
Bei der in den Fig. 4 und 5 dargestellten zweiten bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung sind die der ersten
Ausführungsform (Fig. 1-3) entsprechenden Elemente mit den
selben Bezugszeichen bezeichnet.
Der wesentliche Unterschied der beiden Ausführungsformen
besteht in der Ausgestaltung des Einspannelements 22 bzw. 50.
Das Einspannelement 50 besteht im dargestellten
Ausführungsbeispiel aus drei Teilelementen 52 (Fig. 5), die die
Welle 16 umgeben. Die einzelnen Teilelemente 52 weisen
vorzugsweise zylinderförmige Aufnahmeteile 54 auf. Jedes
Teilelement 52 ist mit einem Abstützelement 56 fest verbunden.
Das Abstützelement 56 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
als im Querschnitt im wesentlichen dreieckförmiger Ansatz
ausgebildet. Das Abstützteil 56 wird über ein Federelement 58,
wie eine Spiralfeder, die sich an der Lagerbuchse 20 abstützt,
in Richtung der Längsachse 18 der Welle 16 gedrückt. Hierzu
weist das Abstützelement 56 im dargestellten
Ausführungsbeispiel eine im wesentlichen radial zur Welle 16
verlaufende Fläche 60 auf. Ebenso ist es möglich, dass sich die
Spiralfeder 58 oder ein anderes elastisches Element an einem
weiteren Ansatz oder Vorsprung der Teilelemente 52 abstützt,
der unabhängig von dem Abstützteil 56 ist.
Das Abstützelement 56 weist im dargestellten
Ausführungsbeispiel ferner eine geneigte Fläche 62 auf, die zur
Längsachse 18 der Welle 16 einen Winkel von etwa 30-60°
aufweist. Die Neigung der Fläche 60 ist derart ausgerichtet,
dass sie von der Klappe 14 weg geneigt ist. Der Anlagefläche 62
gegenüberliegend ist eine vorzugsweise ebenfalls geneigte
Fläche 64 vorgesehen. Die Fläche 64 ist durch einen Vorsprung
66 des Gehäuses 10 gebildet. Der Vorsprung 66 ist vorzugsweise
kreisringförmig und umgibt die Welle 16. Die beiden
Anlageflächen 62, 64 sind vorzugsweise im wesentlichen parallel
zueinander. Um ein Verklemmen des Einspannelements 22 in dem
ringförmigen Vorsprung 66 zu vermeiden, kann eine der beiden
Anlageflächen 62, 64 konvex ausgebildet sein.
Aufgrund der durch die Spiralfeder 58 erzeugten Kraft wird die
Anlagefläche 62 des Abstützteils 56 gegen die Anlagefläche 64
des Vorsprungs 66 gedrückt. Aufgrund der Neigung der beiden
Anlageflächen 62, 64 erfolgt aufgrund der Federkraft des
Federelements 58 ein radiales Verschieben der Teilelemente 52
nach innen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die im
wesentlichen einen Kreiszylinder bildenden Innenflächen 68 der
Teilelemente 52 gegen die Außenfläche der Welle 16 gedrückt
werden. Hierdurch ist eine radiale Lagerung der Welle 16
gewährleistet. Da das Federelement 58 eine gewisse Elastizität
aufweist, handelt es sich bei der radialen Lagerung der Welle
16 um eine elastische Lagerung, die beispielsweise bei
Schaltvorgängen auftretende radiale Belastungen abfedert.
Ferner dienen die Innenflächen 68 der Teilelemente 52 als
zusätzliche Lagerbuchse der Welle 16.
Vorzugsweise weist das Einspannelement 50 einen hohen
Keramikanteil auf oder besteht vollständig aus Keramik.
Claims (17)
1. Vorrichtung zur Strömungsregulierung, mit
einem in einem Gehäuse (10) vorgesehenen Strömungskanal (12),
einer in dem Strömungskanal (12) angeordneten schwenkbaren Klappe (14),
einer mit der Klappe (14) verbundenen Welle (16) zur einseitigen Lagerung der Klappe (14),
einer die Welle (16) aufnehmenden, im Gehäuse (10) angeordneten Lagerbuchse (20),
einem die Welle (16) zumindest teilweise umgebenden Einspannelement (22, 50) zum radialen Festlegen der Welle (16),
dadurch gekennzeichnet,
dass das Einspannelement (22, 50) mindestens ein an der Welle (16) anliegendes Aufnahmeteil (24, 54) zur Aufnahme von Radialkräften und mindestens ein mit dem Aufnahmeteil (24, 54) verbundenes, an der Lagerbuchse (20) und/oder dem Gehäuse (10) anliegendes Abstützteil (26, 28, 56) aufweist, über das das mindestens eine Aufnahmeteil (24, 54)radial nach innen gegen die Welle (16) spannbar ist.
einem in einem Gehäuse (10) vorgesehenen Strömungskanal (12),
einer in dem Strömungskanal (12) angeordneten schwenkbaren Klappe (14),
einer mit der Klappe (14) verbundenen Welle (16) zur einseitigen Lagerung der Klappe (14),
einer die Welle (16) aufnehmenden, im Gehäuse (10) angeordneten Lagerbuchse (20),
einem die Welle (16) zumindest teilweise umgebenden Einspannelement (22, 50) zum radialen Festlegen der Welle (16),
dadurch gekennzeichnet,
dass das Einspannelement (22, 50) mindestens ein an der Welle (16) anliegendes Aufnahmeteil (24, 54) zur Aufnahme von Radialkräften und mindestens ein mit dem Aufnahmeteil (24, 54) verbundenes, an der Lagerbuchse (20) und/oder dem Gehäuse (10) anliegendes Abstützteil (26, 28, 56) aufweist, über das das mindestens eine Aufnahmeteil (24, 54)radial nach innen gegen die Welle (16) spannbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Aufnahmeteil (24, 54) an einer in Längsrichtung (38) des
Strömungskanals (12) weisenden Fläche der Welle (16)
anliegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass zwei einander gegenüberliegende Aufnahmeteile (24)
vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, dass jedes Aufnahmeteil (24) mit zwei
Abstützteilen (26, 28) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aufnahmeteile (24) und die
Abstützteile (26, 28) ein einstückiges Einspannelement (22)
bilden.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, dass das Einspannelement (22) innerhalb
einer in der Lagerbuchse (20) vorgesehenen Ausnehmung (40)
angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch
gekennzeichnet, dass das Einspannelement (22, 50) die Welle
(16) federnd hält.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das Abstützteil (56) derart gegen das Gehäuse (10)
gedrückt wird, dass das Aufnahmeteil (54) zur Aufnahme von
Radialkräften gegen die Welle (16) gedrückt wird.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, dass das Einspannelement (50) mindestens
zweiteilig, vorzugsweise mindestens dreiteilig ist, wobei
jedes Teilelement (52) ein Aufnahmeteil (54) und ein
Abstützteil (56) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das Abstützteil (56) ein im wesentlichen radial zur
Welle (16) verlaufender Ansatz ist, der gegen einen
Vorsprung (66) des Gehäuses (10) drückt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-10, gekennzeichnet
durch ein das Abstützteil (56) gegen das Gehäuse (10)
drückendes Federelement (58).
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
das Federelement (58) gegen einen radial zur Welle (16)
verlaufenden Ansatz des Einspannelements (50), vorzugsweise
des als Ansatz ausgebildeten Abstützelements (56) drückt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10-12, dadurch
gekennzeichnet, dass der Ansatz (56) und der Vorsprung (66)
aneinander anliegende Anlageflächen (62, 64) aufweisen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
die Anlageflächen (62, 64) zur Längsachse (18) der Welle
(16) geneigt sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-14, dadurch
gekennzeichnet, dass das Abstützteil (56) im Querschnitt im
wesentlichen dreieckig ist, wobei an einer im wesentlichen
radial zur Welle (16) verlaufenden Fläche (60) das
Federelement (58) anliegt und eine bezüglich der Längsachse
(18) der Welle (16) geneigte Fläche (62) die Anlagefläche
bildet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8-15, dadurch
gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (54) teilkreis
zylinderförmig ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9-16, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aufnahmeteile (54) der
Teilelemente (52) eine Lagerbuchse bilden.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| 8304 | Grant after examination procedure | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |