DE10156758A1 - Garnitur von modularen Behältern zur Handhabung, zum Transport und zur Aufbewahrung von Mikroskopproben-Objektträgern - Google Patents
Garnitur von modularen Behältern zur Handhabung, zum Transport und zur Aufbewahrung von Mikroskopproben-ObjektträgernInfo
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Abstract
Es wird eine Garnitur (10) von gestapelten modularen Behältern (12, 12', 12'', 12''') zur Handhabung, zum Transport und zur Aufbewahrung von Mikroskopproben-Objektträgern (30) beschrieben. Die Seitenwände (24, 26) der rechteckigen Behälter (12, 12', 12'', 12''') sind verschiebbar miteinander verbunden, um eine Längsverschiebung der Behälter (12, 12', 12'', 12''') in Bezug zueinander zu ermöglichen. Auf einem Fortsatz (36) von einer (22) der anderen Behälterwände (20, 22) ist eine lösbare Arretieranordnung (38, 44) vorgesehen, um eine unerwünschte Längsverschiebebewegung der Behälter (12, 12', 12'', 12''') zu verhindern und sie in einer gesicherten Stapelformation festzuhalten. Der Fortsatz (36) der Behälterwand (22) ist teilweise biegsam gemacht, um das Lösen von Arretierelementen (38, 44) auf den Fortsätzen (36) benachbarter Behälter (12, 12') von Hand zu ermöglichen, um dadurch die Verschiebung von Behältern (12, 12', 12'', 12''') zum Einführen oder zur Entnahme von Objektträgern (30) in und aus den Behältern (12, 12', 12'', 12''') zu gestatten.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Garnitur oder
Zusammenstellung von modularen Behältern zur Handhabung, zum
Transport und zur Aufbewahrung von Mikroskopproben-
Glasobjektträgern.
Um eine Analyse von biologischen Proben auf medizinischen
Gebieten, wie beispielsweise in der Mikrobiologie, der
Zytologie, der Hämatologie, usw. zu erhalten, hat man sich
verschiedenes Zubehör und verschiedene Behälter ausgedacht, um
Proben-Objektträger in Laboratorien zu transportieren.
Solche Behälter kann man zum Beispiel in dem am 3. September
1991 an Webber et al. erteilten U. S. Patent Nr. 4,044,500
beschrieben finden, das eine Verpackung zur Handhabung und zum
Transport von Glasobjektträgern veranschaulicht. Das am 25.
Februar 1992 an Tse erteilte U. S. Patent Nr. 5,090,568 und das
am 11. April 1989 an Levy erteilte U. S. Patent Nr. 4,819,804
beschreiben einzelne Objektträgerhalter.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine neue und
verbesserte Garnitur von Proben-Objektträgerbehältern
bereitzustellen, welche die Objektträger während der
Handhabung, der Aufbewahrung und des Transports in einer
sicheren Weise schützen.
Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen neuen
und verbesserten Proben-Objektträgerbehälter bereitzustellen,
der mit gleichartig konstruierten Behältern zu einer
gestapelten Anordnung zusammengesetzt werden kann.
Ein noch ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es,
eine solche Garnitur von Probenbehältern bereitzustellen, bei
der wahlweise der Zugriff auf einen beliebigen Behälter der
gestapelten Anordnung leicht erfolgen kann.
Außerdem ist es ein Ziel der Erfindung, eine manuelle Entnahme
eines Glasobjektträgers aus einem beliebigen Behälter zu
erleichtern.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher eine Garnitur von
modularen Behältern zur Handhabung, zum Transport und zur
Aufbewahrung von Mikroskopproben-Objektträgern, bei der die
Behälter übereinandergestapelt sind, wenn sie zusammengesetzt
worden sind, und bei der jeder Behälter umfasst:
einen rechteckigen Körper mit einer entgegengesetzten vorderen und hinteren Stirnwand, entgegengesetzten Seitenwänden und einer Bodenwand, die einen Aufnahmebereich begrenzen, um darin einen Proben-Objektträger aufzunehmen;
Eingriffseinrichtungen auf den entgegensetzten Seitenwänden, die einen gegenseitigen Eingriff des Körpers mit einem darüber liegenden und einem darunter liegenden gleichartig aufgebauten Körper ermöglichen; wobei die Eingriffseinrichtungen eine Längsverschiebung der Körper in Bezug zueinander gestatten;
mit einer der Stirnwände des Körpers integrale Arretiereinrichtungen, die angepasst sind, um mit entsprechenden Arretiereinrichtungen auf dem darüber liegenden und dem darunter liegenden Körper in Kontakt zu treten, um eine unerwünschte Längsverschiebebewegung der Körper in Bezug zueinander zu verhindern; und
Einrichtungen, die ein Lösen der Arretiereinrichtungen gestatten, um es dadurch zuzulassen, dass die Körper zum Einführen oder zur Entnahme von Objektträgern in und aus den Körpern von Hand in Bezug zueinander verschoben werden.
einen rechteckigen Körper mit einer entgegengesetzten vorderen und hinteren Stirnwand, entgegengesetzten Seitenwänden und einer Bodenwand, die einen Aufnahmebereich begrenzen, um darin einen Proben-Objektträger aufzunehmen;
Eingriffseinrichtungen auf den entgegensetzten Seitenwänden, die einen gegenseitigen Eingriff des Körpers mit einem darüber liegenden und einem darunter liegenden gleichartig aufgebauten Körper ermöglichen; wobei die Eingriffseinrichtungen eine Längsverschiebung der Körper in Bezug zueinander gestatten;
mit einer der Stirnwände des Körpers integrale Arretiereinrichtungen, die angepasst sind, um mit entsprechenden Arretiereinrichtungen auf dem darüber liegenden und dem darunter liegenden Körper in Kontakt zu treten, um eine unerwünschte Längsverschiebebewegung der Körper in Bezug zueinander zu verhindern; und
Einrichtungen, die ein Lösen der Arretiereinrichtungen gestatten, um es dadurch zuzulassen, dass die Körper zum Einführen oder zur Entnahme von Objektträgern in und aus den Körpern von Hand in Bezug zueinander verschoben werden.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist der
Behälterkörper auf einer seiner Stirnwände einen integralen
Fortsatz auf, auf dem die Arretiereinrichtungen in Form einer
Fingergriffeinrichtung vorgesehen sind.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist dieser
Fortsatz biegsam gemacht, wodurch ein Druck von Hand darauf das
Lösen der Arretiereinrichtungen ermöglicht.
Andere Ziele und weitere Anwendungsbereiche der vorliegenden
Erfindung werden aus der nachfolgenden ausführlichen
Beschreibung ersichtlich. Es versteht sich jedoch, dass diese
ausführliche Beschreibung trotz der Darstellung von bevorzugten
Ausführungsformen dieser Erfindung nur beispielhaft ist, da für
den Fachmann innerhalb des Geists und des Umfangs der Erfindung
verschiedene Veränderungen und Abwandlungen ersichtlich sind.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Garnitur von
modularen Behältern, die gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellt worden sind;
Fig. 2 ist eine vertikale Querschnittsansicht entlang der
Linie 2-2 der Fig. 1;
Fig. 3 ist eine vergrößerte Stirnseitenansicht, die ein Lösen
der Arretiereinrichtungen auf Behältern der Garnitur zeigt;
Fig. 4 ist eine Seitenansicht, die einen Verschiebeeingriff
eines Behälter mit den anderen Behältern der Garnitur zeigt;
und
Fig. 5 ist eine die Entnahme eines Glasobjektträgers
veranschaulichende Längsschnittansicht der Garnitur.
Bezug nehmend auf Fig. 1, ist dort eine allgemein mit 10
bezeichnete Garnitur oder Zusammenstellung von vier identisch
aufgebauten modularen Behältern 12, 12', 12", 12''' zur
Handhabung, zum Transport und zur Aufbewahrung von
Mikroskopproben-Objektträgern dargestellt. Die Behälter sind in
übereinander gestapelter Formation dargestellt.
Es folgt nun eine ausführliche Beschreibung von nur einem der
Behälter. Der Behälter 12 weist einen rechteckigen Körper mit
einer entgegengesetzten hinteren und vorderen Stirnwand 20 und
22, entgegengesetzten Seitenwänden 24 und 26 und einer
Bodenwand 28 auf, wodurch ein Aufnahmebereich begrenzt wird, um
einen Proben-Glasobjektträger 30 (vergleiche Fig. 2)
aufzunehmen. Die Bodenwand weist zwei schräge Bereiche 32 und
34 auf, deren Funktion weiter unten beschrieben wird.
Die vordere Stirnwand 20 weist einen integralen, nach außen
überstehenden Fortsatz 36 auf, der auf seiner Oberseite mit
einem überstehenden Element 38 versehen ist und eine Öffnung 42
aufweist. Zwischen dem Element 38 und der Stirnwand 20 ist ein
Teil des Fortsatzes 36 durch einen einseitig offenen Schlitz 40
von der Stirnwand 20 getrennt, so dass dieser Teil flexibel
oder biegsam ist. Wie man in Fig. 3 sehen kann, weist auch die
Unterseite des Fortsatzes 36 ein überstehendes Element 44 auf,
das unterhalb des Elements 38 angeordnet ist und eine zur Form
des überstehenden Elements 38 komplementäre Form besitzt.
Auch Bezug nehmend auf Fig. 2, weisen die oberen Ränder der
Seitenwände 24 und 26 jeweils eine in Längsrichtung verlaufende
Schulter 46, 48 auf, während auf der Innenseite der Seitenwände
angrenzend an die oberen Ränder eine Reihe von in Längsrichtung
im Abstand angeordneten, nach innen überstehenden Rippen 50
bzw. 52 vorgesehen ist. Die Unterseite des Behälters umfasst
eine Reihe von im horizontalen Abstand angeordneten Längsrippen
54, 56, 58 und 60. Die äußeren Längsrippen 54 bzw. 60 weisen
eine Reihe von in Längsrichtung im Abstand angeordneten Fingern
62, 64 auf, die so angepasst sind, dass sie sich auf den
Schultern 46 und 48 der Seitenwände eines darunter liegenden
Behälters verschieben können und unter ihren zugehörigen
Fingern 50 und 52 am oberen Rand der Seitenwände des darunter
liegenden Behälters zur Ruhe kommen.
Fig. 4 zeigt den Verschiebeeingriff eines Behälters 12 auf
einem darunter liegenden Behälter 12'. Man kann sehen, dass der
Behälter 12, während er sich in der durch den Pfeil 70
angezeigten Richtung verschiebt, eine Arretierstellung mit dem
Behälter 12' erreicht, wo sich das überstehende Element 44 des
Behälters 12 auf die gerundete Rückseite 38a des überstehenden
Elements 38 des Behälters 12 schiebt, um hinter seiner
vertikalen Vorderseite 38b einzurasten. Wie in Fig. 3
dargestellt, zeigt der Pfeil 72 die Biegebewegung an, die von
Hand auf den biegsamen Teil des Fortsatzes 36 ausgeübt werden
muss, um das Element 44 des Behälters 12 vom Element 38 des
darunter liegenden Behälters 12' zu lösen. Der Pfeil 74 zeigt
an, dass zum Lösen ein beliebiger der Behälter ausgewählt
werden kann, in welchem Fall eine Reihe von übereinander
liegenden Behältern gemeinsam in Bezug zum restlichen
Behälterstapel verschoben werden kann.
Bezug nehmend auf Fig. 5, zeigt der Pfeil 76 an, dass ein
Fingerdruck auf ein Ende des Glasobjektträgers 30 ausgeübt
werden kann, wodurch der letztere die Neigung der Vertiefung 34
einnehmen kann, wodurch das entgegengesetzte Ende des
Glasobjektträgers angehoben wird, um seine Entnahme zu
erleichtern, wie durch den Pfeil 78 angezeigt.
Die Bereitstellung der Öffnung 42 auf jedem Fortsatz 36 der
Behälter gestattet es, durch sämtliche der Öffnungen der
übereinander gestapelten Behälter der Garnitur ein Band oder
eine Schnur hindurch zu führen, um die modularen Behälter
während des Transports oder der Handhabung in ihrem arretierten
und übereinander gestapelten Zustand zusätzlich zu sichern.
Ein bevorzugtes Material für den Behälter ist Kunststoff, so
dass für die Flexibilität gesorgt wird, die erforderlich ist,
um die Arretierung der Behälter miteinander und das Lösen
voneinander zu bewirken.
Obwohl die Erfindung im Vorangehenden unter Bezugnahme auf eine
spezifische Form beschrieben worden ist, ist es für den
Fachmann ersichtlich, dass sie vielerlei Weise verfeinert und
abgewandelt werden kann. Es soll daher klar sein, dass die
Auslegung der vorliegenden Erfindung außer durch die Begriffe
in den nachfolgenden Ansprüchen nicht beschränkt werden sollte.
Claims (11)
1. Garnitur (10) von modularen Behältern (12, 12', 12",
12''') zur Handhabung, zum Transport und zur Aufbewahrung von
Mikroskopproben-Objektträgern (30), bei der die Behälter (12,
12', 12", 12''') übereinandergestapelt sind, wenn sie
zusammengesetzt worden sind, und bei der jeder Behälter (12,
12', 12", 12''') umfasst:
einen rechteckig geformten Körper mit einer entgegengesetzten vorderen und hinteren Stirnwand (22, 20), entgegengesetzten Seitenwänden (24, 26) und einer Bodenwand (28), die einen Aufnahmebereich begrenzen, um darin einen Proben-Objektträger (30) aufzunehmen;
Eingriffseinrichtungen (50, 52; 62, 64) auf den entgegensetzten Seitenwänden (24, 26), die einen gegenseitigen Eingriff des Körpers mit einem darüber liegenden und einem darunter liegenden gleichartig aufgebauten Körper ermöglichen;
wobei die Eingriffseinrichtungen (50, 52; 62, 64) eine Längsverschiebung der Körper in Bezug zueinander gestatten;
mit einer der Stirnwände (20) des Körpers integrale Arretiereinrichtungen (38, 44), die angepasst sind, um mit entsprechenden Arretiereinrichtungen (38, 44) auf dem darüber liegenden und dem darunter liegenden Körper in Kontakt zu treten, um eine unerwünschte Längsverschiebebewegung der Körper in Bezug zueinander zu verhindern; und
Einrichtungen, die ein Lösen der Arretiereinrichtungen (38, 44) gestatten, um es dadurch zuzulassen, dass die Körper zum Einführen oder zur Entnahme von Objektträgern (30) in und aus den Körpern von Hand in Bezug zueinander verschoben werden.
einen rechteckig geformten Körper mit einer entgegengesetzten vorderen und hinteren Stirnwand (22, 20), entgegengesetzten Seitenwänden (24, 26) und einer Bodenwand (28), die einen Aufnahmebereich begrenzen, um darin einen Proben-Objektträger (30) aufzunehmen;
Eingriffseinrichtungen (50, 52; 62, 64) auf den entgegensetzten Seitenwänden (24, 26), die einen gegenseitigen Eingriff des Körpers mit einem darüber liegenden und einem darunter liegenden gleichartig aufgebauten Körper ermöglichen;
wobei die Eingriffseinrichtungen (50, 52; 62, 64) eine Längsverschiebung der Körper in Bezug zueinander gestatten;
mit einer der Stirnwände (20) des Körpers integrale Arretiereinrichtungen (38, 44), die angepasst sind, um mit entsprechenden Arretiereinrichtungen (38, 44) auf dem darüber liegenden und dem darunter liegenden Körper in Kontakt zu treten, um eine unerwünschte Längsverschiebebewegung der Körper in Bezug zueinander zu verhindern; und
Einrichtungen, die ein Lösen der Arretiereinrichtungen (38, 44) gestatten, um es dadurch zuzulassen, dass die Körper zum Einführen oder zur Entnahme von Objektträgern (30) in und aus den Körpern von Hand in Bezug zueinander verschoben werden.
2. Garnitur nach Anspruch 1, bei welcher die
Eingriffseinrichtungen aus Rippen (50, 52; 62, 64) an oberen
und unteren Rändern der entgegengesetzten Seitenwände (22, 24)
des Körpers bestehen, so dass Rippen (62, 64) an den unteren
Rändern der entgegengesetzten Wände (24, 26) eines oberen
Behälters (12) mit Rippen (50, 52) an den oberen Rändern der
entgegengesetzten Wände (24, 26) eines darunter liegenden
Behälters (12') verschiebbar und miteinander arretierbar in
Eingriff treten können.
3. Garnitur nach Anspruch 1, bei welcher eine Stirnwand (22)
des Körpers einen integralen Fortsatz (36) aufweist, und bei
welcher die Arretiereinrichtungen aus überstehenden Elementen
(38, 44) bestehen, die auf einer Ober- und Unterseite des
Fortsatzes (36) angeordnet sind.
4. Garnitur nach Anspruch 3, bei welcher die Einrichtungen,
die ein Lösen der Arretiereinrichtungen (38, 44) gestatten, aus
einem flexiblen Teil des Fortsatzes (36) bestehen, wodurch ein
von Hand auf den flexiblen Teil ausgeübter Druck ein Lösen der
Arretiereinrichtungen (38, 44) voneinander ermöglicht.
5. Garnitur nach Anspruch 4, bei welcher der Fortsatz (36)
einen Schlitz (40) aufweist, um den flexiblen Teil zu bilden.
6. Garnitur nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei welcher die
Bodenwand (28) eine mit Längsrippen (56, 58) versehene
Unterseite aufweist, um zur Sicherung eines Proben-
Objektträgers (30) im Aufnahmebereich eines darunter liegenden
Körpers beizutragen.
7. Garnitur nach der Ansprüche 1 bis 6, bei welcher die
Bodenwand (28) eine Oberseite mit Vertiefungen (32, 34)
aufweist, um die Entnahme eines Proben-Objektträgers (30) von
Hand aus dem Aufnahmebereich zu unterstützen.
8. Garnitur nach Anspruch 7, bei welcher die Vertiefungen
(32, 34) auf der Bodenwand (28) benachbart zur vorderen
Stirnwand (22) und zur hinteren Stirnwand (20) vorgesehen sind.
9. Garnitur nach Anspruch 3, bei welcher der Fortsatz (36)
eine Öffnung (42) aufweist, die das Einführen einer
Sicherungseinrichtung zum Festhalten der Körper in übereinander
gestapeltem Zustand gestattet.
10. Garnitur nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei welcher der
Körper aus Kunststoffmaterial besteht.
11. Modularer Objektträgerbehälter (12) zur Handhabung, zum
Transport und zur Aufbewahrung von Proben-Objektträgern (30),
wobei der Behälter (12) zum Stapeln mit gleichartig aufgebauten
Behältern (12', 12", 12''') angepasst ist, um eine
Stapelgarnitur (10) zu bilden, wobei der Behälter (12) umfasst:
einen rechteckigen Körper mit einer vorderen Wand (22), einer hinteren Wand (20), einer Bodenwand (28) und entgegensetzten Seitenwänden (24, 26), die einen offenen Bereich begrenzen, um darin einen Proben-Objektträger (30) aufzunehmen;
Eingriffseinrichtungen (46, 48, 50, 52; 54, 60, 62, 64) auf den Seitenwänden (24, 26), die es ermöglichen, den Körper verschiebbar mit gleichartig aufgebauten darüber liegenden und darunter liegenden Körpern zu verbinden; wobei die vordere Wand (22) einen integralen Fortsatz (36) aufweist;
Arretiereinrichtungen (38, 44) auf einer Ober- und Unterseite des Fortsatzes (36); wobei der Fortsatz (36) einen biegsamen Teil einschließt, der sein Verbiegen von Hand ermöglicht, um die Arretiereinrichtungen (38, 44) immer dann zu lösen, wenn sie mit Arretiereinrichtungen (44, 38) von gleichartig aufgebauten gestapelten Körpern im Eingriff stehen.
einen rechteckigen Körper mit einer vorderen Wand (22), einer hinteren Wand (20), einer Bodenwand (28) und entgegensetzten Seitenwänden (24, 26), die einen offenen Bereich begrenzen, um darin einen Proben-Objektträger (30) aufzunehmen;
Eingriffseinrichtungen (46, 48, 50, 52; 54, 60, 62, 64) auf den Seitenwänden (24, 26), die es ermöglichen, den Körper verschiebbar mit gleichartig aufgebauten darüber liegenden und darunter liegenden Körpern zu verbinden; wobei die vordere Wand (22) einen integralen Fortsatz (36) aufweist;
Arretiereinrichtungen (38, 44) auf einer Ober- und Unterseite des Fortsatzes (36); wobei der Fortsatz (36) einen biegsamen Teil einschließt, der sein Verbiegen von Hand ermöglicht, um die Arretiereinrichtungen (38, 44) immer dann zu lösen, wenn sie mit Arretiereinrichtungen (44, 38) von gleichartig aufgebauten gestapelten Körpern im Eingriff stehen.
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