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DE10156681A1 - Auf einem abschüssigen Gelände oder einem Gefälleelement anordenbare Rutsche - Google Patents

Auf einem abschüssigen Gelände oder einem Gefälleelement anordenbare Rutsche

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Publication number
DE10156681A1
DE10156681A1 DE2001156681 DE10156681A DE10156681A1 DE 10156681 A1 DE10156681 A1 DE 10156681A1 DE 2001156681 DE2001156681 DE 2001156681 DE 10156681 A DE10156681 A DE 10156681A DE 10156681 A1 DE10156681 A1 DE 10156681A1
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DE
Germany
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slideway
slide according
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stairs
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Withdrawn
Application number
DE2001156681
Other languages
English (en)
Inventor
Laura Schneider
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE10156681A1 publication Critical patent/DE10156681A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63GMERRY-GO-ROUNDS; SWINGS; ROCKING-HORSES; CHUTES; SWITCHBACKS; SIMILAR DEVICES FOR PUBLIC AMUSEMENT
    • A63G21/00Chutes; Helter-skelters
    • A63G21/18Water-chutes

Landscapes

  • Tents Or Canopies (AREA)

Abstract

Gegenstand der Erfindung ist eine auf einem abschüssigen Gelände oder einem Gefälleelement (318) anordenbare Rutsche. Eine Rutsche zu schaffen, die kostengünstig herstellbar, leicht zu transportieren und einfach auf- und abbaubar ist, wird durch eine aufblasbare Gleitbahn (100) und mit einer die Gleitbahn (100) seitlich begrenzenden Einfassung (102) erreicht.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine auf einem abschüssigen Gelände oder einem Gefälleelement anordenbare Rutsche für Kinder und Erwachsene. Derartige Vergnügungs-Rutschen bestehen aus einer Halbschale aus glasfaserverstärktem Kunststoff und sind häufig auf Kinderspielplätzen, in Schwimmbädern und in Vergnügungsparks aufgestellt. Diese Rutschen sind in der Regel auf metallenen Unterkonstruktionen montiert, um eine für das Rutschvergnügen ausreichende Steilheit der Rutsche zu erreichen.
  • In Schwimmbädern eingesetzte Rutschen sind häufig mit fließendem Wasser benetzt, um das Gleiten der rutschenden Person zu verbessern.
  • Die Herstellung einer solchen Rutsche und einer dazugehörigen Unterkonstruktion, sowie die entsprechende Montage ist sehr aufwendig und teuer, weshalb derartige Rutschen an einem Platz fest montiert sind.
  • Auch sind aufblasbare Rutschen zum Einsatz in Schwimmbädern oder Badeseen bekannt, bei denen die zum Rutschen erforderliche Steilheit nur mit großem Aufwand erreicht werden. Aufgrund deren Größe und Konstruktion ist ein Transport und der Auf- und Abbau vor Ort nur mit erheblichem Aufwand möglich.
  • Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde eine Rutsche zu schaffen, die kostengünstig herstellbar, leicht zu transportieren und einfach auf- und abbaubar ist.
  • Als technische Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß eine Rutsche mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Rutsche sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Eine nach dieser technischen Lehre ausgebildete Rutsche hat den Vorteil, dass die Gleitbahn zwecks Transport sehr kompakt zusammengerollt oder gelegt werden kann und am Einsatzort schnell und einfach mit Luft aufblasbar ist. Die vor Ort aufgeblasene Gleitbahn besitz noch eine seitliche Einfassung, die als optische und tatsächliche Begrenzung dient. Diese Einfassung verhindert auch das Abfließen des als Gleitmittel eingesetzten Wassers.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die erfindungsgemäße Rutsche ohne Unterbau, Gerüst oder dergleichen auskommt. Vielmehr kann die Rutsche in einfacher Weise auf einem Sandstrand, einer Wiese oder dergleichen aufgebaut werden, sofern diese ein ausreichendes Gefälle aufweist. Dabei hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, die Rutsche im ufernahen Bereich einzusetzen, so dass die rutschenden Personen direkt ins Wasser gleiten können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Gleitbahn zwischen 1 m und 6 m, vorzugsweise 3,5 m breit ausgestaltet, so daß mehrere Personen nebeneinander rutschen können, was dem Spaßfaktor deutlich erhöht.
  • Auch hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Gleitbahn mit Wasser zu benetzen, um die Reibung zu verringern. Hierzu ist bergseitig ein Wasserauslass vorzusehen. Dies hat den großen Vorteil, dass mit Wasser als Gleitmittel bereits ab einer Neigung von 4% ein Rutschvorgang möglich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Gleitbahn und/oder die Einfassung talseitig mit Wasser befüllbar. Hierdurch wird die Rutsche talseitig beschwert und ein Ausbrechen verhindert. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das talseitige Ende der Rutsche in das Wasser eines Sees, Flusses oder Bassins mündet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Gleitbahn keilförmig ausgebildet, um bereits von sich aus ein gewisses Gefälle zur Verfügung zu stellen. Hierdurch kann die Rutsche auch an flacheren oder ganz und gar ebenen Geländeabschnitten eingesetzt werden.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform besitzt das vorzugsweise aufblasbare Gefälleelement seitlich angebrachte Schnallen, über die das Gefälleelement einstellbar ist. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, dem Gefälleelement eine mehr oder weniger starke Neigung zu geben, so dass die Rutsche dem Gelände angepasst werden kann und stets die zum Rutschen optimale Neigung aufweist.
  • Damit das Gefälleelement der Rutsche eine ausreichende Neigung liefert, muss dieses mitunter sehr hoch ausgebildet sein. Damit aber die Personen dennoch die eigentliche Gleitbahn erreichen, ist es vorteilhaft, dem Gefälleelement eine aufblasbare Treppe zuzuordnen.
  • In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform ist das Gefälleelement und/oder die Gleitbahn und/oder die Treppe an einem Gebläse angeschlossen, mittels dem die gesamte Rutsche aufgeblasen und in Form gehalten wird. Damit die gesamte Rutsche mit einem einzigen Gebläse mit entsprechender Druckluft versorgt werden kann, ist es vorteilhaft, dass Gefälleelement und die Gleitbahn und die Treppe luftmäßig miteinander zu verbinden.
  • Alternativ hierzu kann die Rutsche selbstverständlich auch eine oder mehrere geschlossene Luftkammern aufweisen, die einmal befüllt dem erzeugten Druck konservieren.
  • In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform setzt sich die Gleitbahn aus mehreren, voneinander unabhängigen, aufblasbaren Röhren zusammen, die fest miteinander verbunden, insbesondere miteinander verschweißt, sind. In diese Röhren wird unter Überdruck Luft eingeblasen. Dies hat den Vorteil, dass durch die Röhren mehrere kleine Kammern entstehen, die im Vergleich zu einer großen Kammer eine höhere Formstabilität aufweisen. Folglich wird bei dieser Ausgestaltungsform ein geringerer Überdruck und eine geringere Materialfestigkeit benötigt, um eine Gleitbahn vergleichbarer Größe zu realisieren.
  • Insbesondere bei der zuvor genannten Ausführungsform ist es vorteilhaft, die durch die Röhren gebildete Gleitbahn mit einer darüber angeordneten, durchgehenden Gleitschicht zu versehen. Hierdruch wird der Reibungswiderstand der rutschenden Person reduziert, was den Rutschspaß erhöht.
  • Die Rutsche selbst kann aus einer Kunststofffolie, beispielsweise aus Polyurethan, Polyester, Vinyl oder einem anderen Polymer oder aus einem eine Gewebeschicht aufweisenden Verbundmaterial mit einer glatten Oberfläche gebildet sein. Dieses Verbundmaterial besitzt vorzugsweise einen Kern aus einem Kunststoffgewebe, welches mit PVC beschichtet ist. Beide Materialien sind sehr robust und gleichzeitig sehr kostengünstig und einfach in der Verarbeitung. Gleichzeitig ist ihre Oberfläche sehr glatt. Es hat sich herausgestellt, dass eine Materialdicke von mindestens 0,5 mm ausreichend ist. Beim Verbundmaterial verleiht das Gewebe dem Ganzen eine gewisse Steifigkeit, so dass Faltenbildung verhindert wird und eine glatte Rutschfläche bereitgestellt wird. Außerdem wird durch die geringe Faltenbildung das Material geschont, so dass Ermüdungsbrüche vermieden werden.
  • In anderen Ausführungsformen kann die Einfassung der Gleitbahn entweder U-förmig oder lediglich rechts und links der Gleitbahn angeordnet sein. Die Einfassung gibt den rutschenden Personen eine gewisse Führung und einen gewissen Halt und gewährleistet, dass das als Gleitmittel eingesetzte Wasser auf der Gleitbahn verbleibt. Bei einer U-förmigen Einfassung der Gleitbahn kann sich im unteren Bereich eine gewisse Menge Wasser ansammeln, insbesondere wenn dieser auf einem etwas flacher ausgelegten Untergrund angesiedelt ist. Hierdurch entsteht am Ende der Gleitbahn ein Wasserbassin, in welches die rutschenden Personen hineinrutschen. Dabei bremst das Wasser den Rutschenden wieder ab und erhöht gleichzeitig den Unterhaltungswert der Rutsche.
  • In einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform ist die Einfassung als durchgehende Tasche ausgebildet, insbesondere indem die entsprechende Kunststofffolie oder Plane am Rand der Gleitbahn einfach umgeschlagen und angenäht oder verschweißt wird. Eine derartige Tasche ist über die gesamte Länge der Gleitbahn gleich hoch und dient somit als Begrenzung. Diese Tasche kann je nach Kundenwunsch auch mit Weichschaumstoff, Weichschaumstoffflocken oder mit einem anderen, weichen und schüttbaren Füllmaterial gefüllt werden. Wenn man die Stirnwände der Einfassung luft- oder wasserdicht verschließt, kann die Einfassung auch mit Luft oder Wasser gefüllt werden, um eine Begrenzung der Gleitbahn zu realisieren.
  • In einer anderen, bevorzugten Ausführungsform wird die Gleitbahn am oberen Rand mit Schlaufen versehen, welche an wiederum weiter oben eingebrachten Erdnägel befestigt werden. Hierdurch wird ein Abrutschen der Gleitbahn verhindert.
  • Die einzelnen Teile der Rutsche sind beispielsweise miteinander verschweißt oder miteinander vulkanisiert. Dies hat den Vorteil, dass die einzelnen Teile fest miteinander verbunden sind und zuverlässig in dieser Position gehalten werden. Alternativ hierzu ist es möglich, die einzelnen Teile auch mittels Klettverschlüssen miteinander zu verbinden. Auch diese Klettverschlüsse halten die einzelnen Teile zuverlässig in ihrer Position. Die Verbindung mittels Klettverschlüssen hat weiterhin den Vorteil, dass nach Beendigung des Einsatzes der einzelnen Teile unabhängig voneinander entfernt werden können und somit kleinere Einheiten entstehen, die in einfacher Weise transportiert und verstaut werden können.
  • Weitere Vorteile der erfindungsgemäßen Rutsche ergeben sich aus der beigefügten Zeichnung und den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter ausgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln oder in beliebigen Kombinationen miteinander verwendet werden. Die erwähnten Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Seitenansicht einer ersten, erfindungsgemäßen Rutsche;
  • Fig. 2 eine Frontansicht der Rutsche gemäß Fig. 1, geschnitten entlang Linie II-II in Fig. 1;
  • Fig. 3 eine Draufsicht auf die Rutsche gemäß Fig. 1;
  • Fig. 4 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rutsche;
  • Fig. 5 eine Draufsicht auf die Rutsche gemäß Fig. 4;
  • Fig. 6 eine Seitenansicht einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rutsche;
  • Fig. 7 eine Frontansicht auf die Rutsche gemäß Fig. 6, geschnitten entlang Linie VII-VII in Fig. 6;
  • Fig. 8 eine Seitenansicht einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rutsche.
  • In den Fig. 1-3 ist eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rutsche dargestellt. Diese umfasst eine aufblasbare Gleitbahn 100, eine ebenfalls aufblasbare Einfassung 102, eine Gleitschicht 104 und einen Wasserauslass 106. Die Gleitbahn 100 setzt sich aus insgesamt fünf Röhren 108 zusammen, die an ihren Berührungslinien miteinander verschweißt sind. Auf den Röhren 108 ist die Gleitschicht 104 angeordnet, wobei die Gleitschicht 104 lediglich an den beiden äußeren Röhren 108 angeschweißt ist. Die Einfassung 102 umfasst eine linke Einfassung 110 und eine rechte Einfassung 112, die jeweils ebenfalls aus einer durchgehenden Röhre gebildet sind. Die Einfassungen 110 und 112 sind aus der Gleitschicht 104 im Bereich der äußeren Röhren 108 miteinander verschweißt. Die einzelnen Röhren 108, sowie die linke und die rechte Einfassung 110, 112 sind jede für sich mit Druckluft beaufschlagbar und verschließbar, so dass in den Röhren 108 und in der Einfassung 110, 112ein Überdruck aufbaubar ist. Zur Beschwerung der Rutsche kann in die Röhren 108 und/oder in die Einfassung 110, 112 eine gewisse Menge Wasser eingefüllt werden, die ein talseitiges Ausbrechen der Rutsche verhindert.
  • Bergseitig ist auf der Gleitbahn 100 ein Wasseranschluss 106 vorgesehen, der über eine Wasserleitung 114 gespeist wird. Durch dieses Wasser wird das Gleiten der rutschenden Person vereinfacht, was zu einem erhöhren Badespaß beiträgt.
  • Die gesamte Rutsche ist aus einem gewebeverstärkten Kunststoff, insbesonder PVC gebildet, der eine hohe Robustheit und ein geringes Eigengewicht aufweist und der in einfacher Weise verarbeitet werden kann.
  • Die in Fig. 1-3 dargestellte Rutsche kann zu Transportzwecken relativ kompakt zusammengerollt bzw. zusammengefaltet werden und benötigt wenig Stauraum. Am gewünschten Einsatzort braucht diese Rutsche lediglich mit Druckluft aufgepumpt werden, was aufgrund des geringen Volumens in kürzester Zeit bewerkstelligt ist. Diese leicht zu transportierende und schnell aufzubauende Rutsche kann beispielsweise an einem Sandstrand, eine Wiese oder dergleichen transportiert werden, um dort rutschen zu können. Besonderen Spaß bereitet das Rutschen, wenn das talseitige Ende der Rutsche in einen Badesee, in einen Fluß oder dergleichen mündet. Durch die leichte und kompakte Bauweise wird somit eine schnell aufbaubare Rutsche bereitgestellt, die auch an nahezu jeden Ort transportiert werden kann, insbesondere da ihr Eigengewicht sehr gering ist. Gleichzeitig ist die etwa 0,5 mm bis 1 mm dicke Plane aus Verbundwerkstoff so robust, dass die Rutsche auch auf Kieselsteinen oder anderen unebenem Untergrund aufgebaut werden kann, ohne beschädigt zu werden.
  • Durch den Einsatz von Wasser als Gleitmittel kann diese Rutsche auch auf vergleichsweisen flachen Geländeabschnitten eingesetzt werden. Zur Erzeugung eines Rutscheffektes reicht eine Neigung von 4° aus.
  • Die in Fig. 4 und 5 dargestellte zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rutsche umfasst eine Gleitbahn 200 mit einer darauf angeordneten, U-förmig ausgebildeten Einfassung 202, sowie einen Wasserauslass 206 und einen den Wasserauslass 206 speisenden Wasserschlauch 214. In dieser Ausführungsform ist die Gleitbahn 200 aus einer einzigen Kammer gebildet, so dass auf eine Gleitschicht verzichtet werden kann. Auch hier ist die Einfassung 202 auf der Gleitbahn 200 aufgeschweißt und ein Wasserauslass 206 stellt das Gleitmittel Wasser bereit. Durch die U-förmige Ausbildung der Einfassung 202 sammelt sich talseitig Wasser auf der Gleitbahn, so dass die rutschenden Personen in dieses Wasserbassin 216 hineinrutschen können.
  • Im Gegensatz zur ersten Ausführungsform ist die Gleitbahn 200 dieser zweiten Ausführungsform von der Seite her gesehen keilförmig ausgebildet, so dass diese Rutsche auch auf flacheren Geländeabschnitten einsetzbar ist. Die in einer Kammer ausgebildete Gleitbahn 200 und in einer Kammer ausgebildete Einfassung 202 werden jeweils mit Überdruck beaufschlagt und konservieren diesen. Auch in dieser Ausführungsform kann die Gleitbahn 200 zur Stabilisierung der Rutsche teilweise mit Wasser gefüllt werden.
  • Die in den Fig. 6 und 7 dargestellte dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rutsche stellt eine Weiterbildung der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten ersten Ausführungsform dar. Bei den in Fig. 6 und 7 dargestellten dritten Ausführungsform ist unter die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Rutsche lediglich ein Gefälleelement 318 und neben das Gefälleelement 318 eine Treppe 320 hinzugefügt. Das Gefälleelement 318besteht aus einer einzigen Kammer und verfügt an seiner rechten und linken Seite über eine Vielzahl von Riemen und Schnallen 322. Mit diesen Riemen und Schnallen 322 kann das Gefälle des Gefällelementes 318 je nach örtlichen Gegebenheiten eingestellt werden, so dass diese Rutsche sowohl auf ebene Geländeabschnitte, als auch auf leicht geneigte Geländeabschnitte aufstellbar ist.
  • Damit die rutschenden Personen die Gleitbahn 100 in einfacher Weise erreichen, ist dem Gefälleelement 318 die Treppe 320 zugeordnet, welche ebenfalls mit Luft aufgeblasen ist. In der hier gezeigten Ausführungsform ist die Gleitbahn 100 auf dem Gefälleelement 318 aufgeschweißt. In anderen Ausführungsformen kann die Gleitbahn auch auf dem Gefälleelement aufvulkanisiert sein oder die Gleitbahn ist über Klettverschlüsse mit dem Gefälleelement verbunden. Analoges gilt für die Treppe 320.
  • Die in Fig. 6 und 7 dargestellte dritte Ausführungsform ist ebenfalls aus einem Verbundmaterial mit Gewebeschicht gebildet, wobei die einzelnen Kammern jede für sich mit Druckluft beaufschlagt sind.
  • Die in Fig. 8 dargestellte vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Rutsche entspricht im Wesentlichen der in den Fig. 6 und 7 dargestellten Ausführungsform. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8 die einzelnen Kammer miteinander verbunden sind und dass hierbei die Rutsche mit einem Druckluftgebläse 424 permanent mit Druckluft beaufschlagt wird. Bezugszeichenliste 100; 200 Gleitbahn
    102; 202 Einfassung
    104 Gleitschicht
    106; 206 Wasserauslaß
    108 Röhre
    110 Linke Einfassung
    112 Rechte Einfassung
    114; 214 Wasserschlauch
    216 Wasserbassin
    318 Gefällelement
    320 Treppe
    322 Riemen und Schnallen
    424 Druckluftgebläse

Claims (25)

1. Auf einem abschüssigen Gelände oder einem Gefälleelement (318) anordenbare Rutsche mit einer aufblasbaren Gleitbahn (100, 200) und mit einer die Gleitbahn (100, 200) seitlich begrenzenden Einfassung (102, 202).
2. Rutsche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (100, 200) und/oder die Einfassung (102, 202) talseitig mit Wasser befüllbar ist/sind.
3. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (200) keilförmig ausgebildet ist, wobei die Gleitbahn (200) bergseitig dicker ausgeführt ist als talseitig.
4. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gefälleelement (318) aufblasbar ausgebildet ist.
5. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gefälleelement (318) Mittel zur Regulierung der Neigung aufweist.
6. Rutsche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass diese Mittel zur Regulierung der Neigung mehrere seitlich angebrachte, einstellbare, mit Schnallen versehene Riemen (322) sind.
7. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gefälleelement (318) eine aufblasbare Treppe (320) angeordnet ist.
8. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gefälleelement (318) und/oder die Gleitbahn (100) und/oder die Treppe (320) mittels eines Gebläses (424) derart mit Luft beaufschlagbar ist/sind, dass der durch das Gebläse (424) erzeugte Luftdruck das Gefälleelement (318) und/oder die Gleitbahn (100) und/oder die Treppe (320) in Form hält.
9. Rutsche nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Gefälleelement (318) und/oder die Gleitbahn (100) und/oder die Treppe (320) luftmässig miteinander verbunden sind.
10. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (100, 200) zwecks Benetzung der Oberfläche mit Wasser bergseitig einen Wasserauslaß (106, 206) aufweist.
11. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (100) aus mehreren, aufblasbaren Röhren (108) gebildet ist, die fest miteinander verbunden sind.
12. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Gleitbahn (100) eine durchgehende Gleitschicht (104) angeordnet ist.
13. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (100, 200) und/oder die Gleitschicht (104) und/oder die Treppe (320) und/oder das Gefälleelement (318) aus einer Kunststofffolie aus Polyurethan, Polyester, Vinyl oder einem anderen Polymer gebildet ist/sind.
14. Rutsche nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (100, 200) und/oder die Gleitschicht (104) und/oder die Treppe (320) und/oder das Gefälleelement (318) aus einer Plane aus einem mindestens eine Gewebeschicht aufweisendem Verbundmaterial mit einer glatten Oberfläche gebildet ist/sind.
15. Rutsche nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundmaterial ein flächendeckend mit Kunststoff, insbesondere mit PVC, beschichtetes Kunstoffgewebe ist.
16. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofffolie oder die Plane zwischen 0,5 mm und 2,5 mm, vorzugsweise 1 mm, dick ausgeführt ist.
17. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden Seiten der Gleitbahn (100) je eine Einfassung (110, 112) vorgesehen ist, während die Gleitbahn (100) oben und unten offen ausgeführt ist.
18. Rutsche nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (202) die Gleitbahn (200) U-förmig umgibt, wobei die Gleitbahn (200) an einer Schmalseite offen ausgebildet ist.
19. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (102, 202) als durchgehende Tasche ausgebildet ist.
20. Rutsche nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (102, 202) mit einem nachgiebigen Füllmaterial, insbesondere mit einstückigem Weichschaumstoff oder mit Weichschaumstoffflocken gefüllt ist.
21. Rutsche nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (102, 202) luftdicht ausgebildet ist und mit Luft aufblasbar ist.
22. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Gleitbahn (200) talseitig ein Wasserbassin (216) angeordnet ist.
23. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (100, 200) zwischen 1 m und 6 m, vorzugsweise 3,5 m breit ist.
24. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gefälleelement (318) mittels Erdnägeln gegen abrutschen gesichert ist.
25. Rutsche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (100, 200) und/oder die Gleitschicht (104) und/oder die Treppe (320) und/oder das Gefälleelement (318) und/oder die Einfassung miteinander verschweißt, miteinander vulkanisiert oder mittels Klettverschlüssen miteinander verbunden sind.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2021217229A1 (en) * 2020-04-28 2021-11-04 Proslide Technology Inc. Water slide segment incorporating wear layer and related methods

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