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DE10156626A1 - Elektronische Anordnung - Google Patents

Elektronische Anordnung

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Publication number
DE10156626A1
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DE
Germany
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carrier
layer
electronic arrangement
signal
chips
Prior art date
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DE10156626A
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Rainer Topp
Dirk Balszunat
Christoph Ruf
Andreas Fischer
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • H10W70/453
    • H10W90/00
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K3/00Apparatus or processes for manufacturing printed circuits
    • H05K3/40Forming printed elements for providing electric connections to or between printed circuits
    • H05K3/4092Integral conductive tabs, i.e. conductive parts partly detached from the substrate
    • H10W72/07251
    • H10W72/20
    • H10W72/877
    • H10W90/736

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  • Structures For Mounting Electric Components On Printed Circuit Boards (AREA)
  • Cooling Or The Like Of Semiconductors Or Solid State Devices (AREA)
  • Battery Mounting, Suspending (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Abstract

Es wird eine elektronische Anordnung in Sachwich-Bauweise mit zwei Trägern (10, 11) vorgeschlagen, wobei jeder Träger eine Leiterbahnschicht (8, 13, 14) aufweist, wobei die obere Leiterbahnschicht (13, 14) in verschiedenen Ebenen verläuft.

Description

    Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einem elektronischen Modul nach der Gattung des Hauptanspruchs. Aus der WO 98/15005 ist bereits ein Power-Modul bekannt, bei dem Leistungstransistoren zwischen zwei DBC-Substraten (direct bonded copper) mit strukturierten CU-Schichten als Verdrahtungsebene montiert werden, wobei die Anbindung der Chipvorder- und -rückseiten an die CU-Bahnen über eine Lotschicht erfolgt. Mit Hilfe von optional verwendbaren Abstandskugeln kann bei Bedarf sichergestellt werden, dass die Lotschicht an den strukturierten Metallbahnen der Chip-Vorderseiten eine ausreichende Dicke während und nach dem Reflow-Lötprozess beibehält. Ein Merkmal der DBC-Substrate ist dabei, dass die CU-Schichten aufgrund ihrer Dicke - typischerweise ca. 300 µm - nicht beliebig fein strukturiert werden können. Die Dicke der CU- Schicht ist dabei notwendig, um die Verlustwärme der Powerchips ausreichend abführen zu können und um die hohen Ströme im Modul möglichst widerstandsarm leiten zu können. Hierbei verhält es sich so, dass der Minimalabstand zwischen zwei CU-Bereichen nicht wesentlich geringer sein kann als die Dicke der CU-Schicht.
  • Vorteile der Erfindung
  • Ein wesentlicher Nachteil des aus dem Stand der Technik bekannten Aufbaus ist, dass er zunächst nur für die Montage von vorzugsweise grob strukturierten Vorderseitenanschlüssen von Powerchips und einheitlichen Chipdicken geeignet ist. Daraus resultiert, dass eine Kombination von Leistungsbauelementen (Powerchips) und von Signalbauelementen (Signal- IC's) nicht möglich ist, wenn die Signal-IC's viele fein strukturierte Vorderseitenanschlüsse aufweisen und wenn die Signal-IC's Chipdicken aufweisen, die wesentlich von den Chipdicken der Powerchips abweichen. Die erfindungsgemäße elektronische Anordnung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat daher gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil, dass eine sehr einfache und kostengünstige Erweiterung des Modulaufbaus dadurch erreicht wird, dass die Kombination von Leistungschips und Powerchips ermöglicht wird.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind weitere vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen elektronischen Anordnung möglich.
  • Zeichnung
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
  • Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der elektronischen Anordnung,
  • Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel der elektronischen Anordnung,
  • Fig. 3 ein oberes DBC-Substrat vor der Stanz- und Prägebearbeitung und
  • Fig. 4 ein oberes DBC-Substrat nach der Stanz- und Prägebearbeitung.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In Fig. 1 ist ein Modulaufbau einer erfindungsgemäßen elektronischen Anordnung für eine erste Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Die elektronische Anordnung umfasst einen ersten Träger 10 und einen zweiten Träger 11. Zwischen den Trägern 10, 11 befinden sich in der Regel eine Mehrzahl von elektronischen Schaltkreisen in Form von Halbleiterchips, die in der Fig. 1 mit den Bezugszeichen 21, 22 und 23 bezeichnet sind. Erfindungsgemäß ist es sowohl möglich weniger als drei Halbleiterchips 21, 22, 23 zwischen den Trägern 10, 11 vorzusehen als auch eine größere Anzahl solcher Halbleiterchips 21, 22, 23 vorzusehen. In Fig. 1 ist es nun so, dass mit den Bezugszeichen 21 und 22 ein erster und zweiter Leistungshalbleiterchip bezeichnet ist. Die Leistungshalbleiterchips 21, 22 zeichnen sich dadurch aus, dass insbesondere eine große Wärmemenge, die ggf. in dem Leistungshalbleiterchip 21, 22 dissipiert wird, über thermische Kopplungen abzuführen ist. Dem gegenüber ist mit dem Bezugszeichen 23 in Fig. 1 ein Signal-IC bezeichnet, der zur Signalverarbeitung vorgesehen ist. Bei dem Signal-IC 23 sind die Anforderungen an die Wärmeabfuhr in der Regel wesentlich geringer ausgeprägt als bei den Leistungshalbleiterchips 21, 22. In Fig. 1 ist der Signal-IC 23 derart vorgesehen, dass das Halbleitersubstrat des Signal-ICs 23 eine größere Dicke aufweist als das Halbleitersubstrat der beiden Leistungshalbleiterchips 21, 22.
  • In Fig. 2 ist ebenfalls die erfindungsgemäße elektronische Anordnung dargestellt, wobei wiederum der erste Träger 10, der zweite Träger 11 und die Halbleiterchips 21, 22, 23 vorgesehen sind. In Fig. 2 ist es jedoch im Gegensatz zu Fig. 1 so, dass die Dicke des Signal-IC's 23 kleiner vorgesehen ist als die Dicke der Leistungshalbleiterchips 21, 22.
  • Im folgenden werden sowohl die Fig. 1 als auch die Fig. 2 gemeinsam beschrieben, wobei jedoch auf die Unterschiede eingegangen wird. Kern der vorliegenden Erfindung ist die Verwendung eines speziellen zweiten Trägers 11 in der Form, dass der zweite Träger 11 in Teilbereichen eine feinstrukturierte und im Abstand zum unteren ersten Träger 10 anpassbare Kontaktschicht aufweist, so dass ohne Änderung des Modulmontage-Verfahrens gegenüber dem Stand der Technik eine kostengünstige Integration von Signal-IC Chips in das Gesamtmodul bzw. in die gesamte elektronische Anordnung ermöglicht wird.
  • Der erste Träger 10, der im folgenden auch als unterer Träger 10 bezeichnet wird, umfasst als Trägersubstanz insbesondere ein Keramikmaterial, auf welchem eine untere Kontaktierungsschicht 8 in Teilbereichen - d. h. die untere Kontaktierungsschicht 8 ist strukturierbar vorgesehen - aufgebracht ist. Die untere Kontaktierungsschicht 8 ist erfindungsgemäß insbesondere als Kupferschicht vorgesehen, welche im folgenden auch als untere CU-Schicht 8 bezeichnet wird. Der untere Träger 10 samt der auf ihm befindlichen unteren Kontaktierungsschicht 8 ist erfindungsgemäß insbesondere als DBC- Substrat vorgesehen und wird im folgenden daher auch als unteres DBC-Substrat 10 bezeichnet. Auf der unteren CU-Schicht 8 des unteren Trägers 10 ist sowohl in der Fig. 1 als auch in der Fig. 2 eine elektrisch und thermisch leitende Verbindung jeweils einzeln zu den Halbleiterchips 21, 22, 23 in Form von unteren Lotschichten 7 vorgesehen.
  • Die Halbleiterchips 21, 22, 23 weisen ebenfalls Anschlüsse an ihrer Vorderseite bzw. an ihrer Oberseite auf, welche mittels des zweiten Trägers bzw. des oberen Trägers 11 versorgt werden. Der obere Träger 11 ist erfindungsgemäß insbesondere ebenfalls als DBC-Substrat vorgesehen und wird daher auch als oberes DBC-Substrat 11 bezeichnet. Der obere Träger 11 weist in Teilbereichen Ausnehmungen 12 auf. Weiterhin ist auch am oberen Träger 11 eine Kontaktierungsschicht vorgesehen, welche in den Bereichen, wo der obere Träger keine Ausnehmung 12 aufweist das Bezugszeichen 13 trägt und welche in den Bereichen, wo der obere Träger 11 Ausnehmungen 12 aufweist, mit dem Bezugszeichen 14 versehen ist. Die obere Kontaktierungsschicht 13, 14, welche erfindungsgemäß insbesondere ebenfalls als CU-Schicht 13, 14 vorgesehen ist, dient der Kontaktierung mit der Oberseite der Halbleiterchips 21, 22, 23. Da die Kontaktierungsschicht in ihren Bereichen 14 an dem oberen Träger 11 nicht anliegt, ist es möglich, dass die "Freie Kontaktierungsschicht" 14 in einer Richtung, die rechtwinklig zur Ebene des oberen Trägers 11 steht, in Grenzen flexibel ist. So ist es möglich, dass die freie Kontaktierungsschicht 14 in Fig. 1 nach oben, d. h. in Richtung des zweiten Trägers 11 hin, biegbar bzw. plastisch verformbar ist, so dass die obere Kontaktierungsschicht 13, 14 im ganzen sowohl eine Kontaktierung eines eine geringere Dicke aufweisenden Leistungshalbleiterchips 21, 22 als auch die elektrische Kontaktierung eines eine größere Dicke aufweisenden Signal-IC Chips 23 erfüllen kann, obwohl der Leistungshalbleiterchip und der Signal-IC Chip von ihrer Unterseite her, d. h. von dem ersten Träger 10, der Kontaktierungsschicht 8 und der Lötschicht 7 her auf gleichem Niveau angeordnet sind. In Fig. 2 ist der umgekehrte Fall dargestellt, nämlich bei dem der Signal-IC Chip 23 eine geringere Dicke aufweist als die Leistungshalbleiterchips 21, 22. Bei dieser zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen elektronischen Anordnung wird daher die obere Kontaktierungsschicht 13, 14 in ihrem freien Bereich 14 nach unten hin plastisch verformt, so dass wiederum durch die obere Kontaktierungsschicht 13, 14 im ganzen sowohl eine Kontaktierung der Leistungshalbleiterchips 21, 22 als auch des Signal-IC Chips 23 gewährleistet ist. Die obere Kontaktierungsschicht 13, 14 ist daher erfindungsgemäß in ihrem keine Ausnehmung 12 aufweisenden Bereich 13 in einer ersten Ebene angeordnet und in ihrem "freien Bereich" 14 zumindest teilweise in einer von der ersten Ebene unterschiedlichen zweiten Ebene vorgesehen.
  • Erfindungsgemäß ist es bei beiden Ausführungen so, dass zwischen der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 und den Halbleiterchips eine Lötschicht 15 vorgesehen ist, welche nicht mittels eines Bezugszeichens näher bezeichnete Abstandskugeln aufweist.
  • In Fig. 3 ist der obere Träger 11 mit der oberen Kontaktierungsschicht 13 dargestellt. Im mittleren Bereich des oberen Trägers 11 ist mittels eines punktierten Rechtecks die Ausnehmung 12 dargestellt. In Fig. 3 sind wiederum die Bereiche 13 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 erkennbar, die in Bereichen des oberen Trägers 11 vorgesehen sind, wo die Ausnehmung 12 nicht vorgesehen ist. Weiterhin sind auch die Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 erkennbar, welche im Bereich der Ausnehmung 12 vorgesehen sind. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass die freien Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14, beispielsweise mittels eines Stanzwerkzeugs, im Bereich der Ausnehmung 12 weiter und feiner strukturiert werden als dies die Strukturierung der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 im Bereich des oberen Trägers 11 an Stellen wo die Ausnehmung 12 nicht vorgesehen ist vorsieht.
  • Eine solche zusätzliche und weitergehende Strukturierung ist in Fig. 4 dargestellt, wo der obere Träger 11 mit der oberen Strukturierungsschicht 13, 14 und der Ausnehmung 12 dargestellt ist, wobei jedoch in Fig. 4 im Unterschied zu Fig. 3 die weitergehende Strukturierung der freien Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 durchgeführt wurde. Erkennbar ist, dass ausgehend von dem noch in Fig. 3 sichtbaren und mit dem Bezugszeichen M angedeuteten unstrukturierten mittleren Bereich der freien oberen Kontaktierungsschicht 14 eine feine Strukturierung des freien Bereichs 14 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 erreicht wurde, insbesondere in Form von feinstrukturierten Anschlüssen, die insbesondere für Signal-IC Chips 23 gedacht sind.
  • Der Strukturierungsschritt der den Übergang von Fig. 3 zu Fig. 4 markiert, ist erfindungsgemäß insbesondere als Stanz- und Prägevorgang vorgesehen. Andere mechanische und/oder sonstige Strukturierungsverfahren sind jedoch erfindungsgemäß ebenfalls vorgesehen. Beim erfindungsgemäßen Stanz- und Prägeverfahren ist es so, dass sowohl die geometrische Strukturierung der freien Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht durchgeführt wird, d. h. Strukturierung entlang der Ebene des oberen Trägers 11, als auch die Strukturierung in hierzu ortogonaler Richtung d. h. das Vorsehen von Auslenkungen der freien Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 zur Kompensation von unterschiedlichen Chipdicken der im Bereich der freien Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht vorgesehenen Halbleiterchips.
  • Erfindungsgemäß ist es daher vorteilhaft möglich, Chips 21, 22, 23 mit unterschiedlichen Dicken in einer einzigen erfindungsgemäßen elektronischen Anordnung in Sandwich-Bauweise vorzunehmen. Weiterhin ist es daher erfindungsgemäß vorteilhaft möglich, die Integration von Signal-IC's mit fein strukturierten Anschlüssen und mit einer großen Anzahl von Anschlüssen in die erfindungsgemäße elektronische Anordnung, welche insbesondere als Powermodul vorgesehen ist, zu ermöglichen. Hierfür sind erfindungsgemäß in vorteilhafter Weise keine zusätzlichen Teile notwendig. Weiterhin ergibt sich erfindungsgemäß der Vorteil, ein unverändertes Modulmontageverfahren zu verwenden, d. h. es ist möglich, die Montage aller Chips in einem Reflow-Lötvorgang vorzunehmen. Die erfindungsgemäße elektronische Anordnung ist darüber hinaus kostengünstig möglich weil der geringe Zusatzaufwand für die Stanz- und Prägebearbeitung des noch unbestückten DBC- Substrats in einem Werkzeug bereits im Substratmehrfachnutzen möglich ist. Der Begriff Substratmehrfachnutzen bedeutet dabei den Verbund von mehreren Einzelsubstraten zur simultanen Bearbeitung. Erfindungsgemäß ist es darüber hinaus weiterhin möglich, die feine Strukturierung der freien Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 im Bereich der externen Anschlüsse der erfindungsgemäßen elektronischen Anordnung zu verwenden, um eine deutlich erhöhte Anzahl von Außenanschlüssen des Moduls zu ermöglichen. Weiterhin ist von Vorteil, dass erfindungsgemäß sowohl die Signal-ICs 23 als auch die Leistungschips 21, 22 in derselben Ebene auf dem unteren Träger 10 bzw. dessen Kontaktierungsschicht 8 montierbar sind. Dadurch kann das vollständige Leistungsmodul bzw. die vollständig elektronische Anordnung weiterhin auf der Vorder- und der Rückseite flächig, d. h. thermisch optimal, montiert werden.
  • Beim Stand der Technik sind die Signal-ICs auf der äußeren Oberfläche des Moduls montiert und verhindern so eine beidseitige flächige Kühlung des Moduls.
  • Der obere Träger 11 der erfindungsgemäßen elektronischen Anordnung weist zusammen mit seiner Kontaktierungsschicht 13, 14 erfindungsgemäß die folgenden Eigenschaften auf:
    Im Bereich der Powerchips 21, 22 bleibt der Aufbau der DBC- Schicht 11 gegenüber einem oberen Träger 11 ohne Ausnehmung 12 unverändert.
  • In den Bereichen, in denen mit Hilfe der freien Bereiche 14 der oberen Kontaktierungsschicht 13, 14 Signal-IC's 23 angeschlossen werden sollen, ist der Keramikbereich des Substrats, d. h. des oberen Trägers 11, ausgespart - d. h. es ist die Ausnehmung 12 bzw. sind die Ausnehmungen 12 vorgesehen - und die ursprünglich typischerweise 300 µm dicke Kontaktierungsschicht 13, 14 ist durch ein Stanz- und ein Prägeverfahren so verändert, dass eine fein strukturierte und in der Höhe, d. h. in zur Ebene des oberen Trägers 11 ortogonaler Richtung, an die IC-Dicke des Signal-ICs 23 angepasste Kontaktierung des Signal-ICs 23 möglich ist, ohne den Montageprozess des gesamten Moduls bzw. der gesamten elektronischen Anordnung verändern zu müssen. Dabei kann die Kontaktierungsschicht 13, 14 in ihrem freien Bereich 14 im Vergleich zu den Leistungschips 21, 22 sowohl an dickere als auch an dünnere IC-Chips 23 angepasst werden. Um den Stanz- und Prägevorgang der oberen Kontaktierungsschicht im IC- Kontaktierungsbereich der Ausnehmung 12 möglichst einfach durchführen zu können, kann es optional erfindungsgemäß hilfreich sein, die obere Kontaktierungsschicht 13, 14 im Prägebereich, d. h. im freien Bereich 14, bereits vor dem Aufsintern auf den oberen Träger 11 dünner, d. h. beispielsweise mit einer Dicke von etwa 50 bis 250 µm, auszugestalten.

Claims (5)

1. Elektronische Anordnung in Sandwich-Bauweise mit einem ersten Träger (10) und einem zum ersten Träger (10) im wesentlichen parallel angeordneten zweiten Träger (11), wobei der erste Träger (10) auf der zum zweiten Träger (11) hinweisenden Seite eine erste Leiterbahnschicht (8) umfasst, wobei der zweite Träger (11) auf der zum ersten Träger (10) hinweisenden Seite eine zweite Leiterbahnschicht (13, 14) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Leiterbahnschicht (13, 14) teilweise in einer ersten Ebene vorgesehen ist und das die zweite Leiterbahnschicht (13, 14) in einem Teilbereich (14) zumindest teilweise in einer zweiten Ebene vorgesehen ist.
2. Elektronische Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Träger (11) in dem Teilbereich (12) ausgespart vorgesehen ist.
3. Elektronische Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Teilbereich (12) zwischen den Trägern (10, 11) wenigstens ein Signal-IC (23) vorgesehen ist.
4. Elektronische Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass außerhalb des Teilbereichs (12) zwischen den Trägern (10, 11) wenigstens ein Leistungshalbleiterchip (21, 22) vorgesehen ist.
5. Elektronische Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Signal-IC (23) und der Leistungshalbleiterchip (21, 22) eine unterschiedliche Dicke aufweisen.
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