DE10154185A1 - Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von Zehenfehlstellungen - Google Patents
Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von ZehenfehlstellungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von Zehenfehlstellungen mit einer Aufnahmeeinrichtung (2) für einen Großzeh eines Fußes und einem Zugelement (13), welches mit der Aufnahmeeinrichtung (2) in Verbindung steht und sich von dieser im Bereich einer Fußinnenseite (12) in Richtung zur Ferse erstreckt, wobei zumindest eine weitere Aufnahmeeinrichtung (3, 4, 5, 6) zur Aufnahme zumindest einer weiteren Zehe vorhanden ist und die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) aneinander in einer Querrichtung des Fußes gekoppelt, insbesondere zugstarr gekoppelt, sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von Zehenfehlstellungen nach dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 12.
- Aus der DE 100 34 354 A1 ist eine Fußbandage zur Behandlung von Fehlstellungen des Großzehs, beispielsweise von Hallux Valgus, bekannt. Sie weist eine in Fußlängsrichtung dehnbare Aufnahmeeinrichtung für den Großzeh auf, welche mit einem freien Ende an eine im Bereich des Mittelfußes angeordnete diesen umgebende Ringbandage angebunden ist, so daß auf den Großzeh eine redressierende Kraft in Richtung der anatomischen Sollstellung des Zehs wirkt.
- Solche Vorrichtungen werden erfahrungsgemäß nur ungern und unzuverlässig vom Patienten angelegt, weil sie stark auftragen und in normalem Schuhwerk als hinderlich oder nach längerer Tragedauer sogar lästig oder schmerzhaft empfunden werden. Hierdurch ist der Behandlungserfolg bei Anwendung einer derartigen Bandage nicht sichergestellt.
- Außerdem ist eine solche Bandage zur Behandlung von Fehlstellungen mehrer Zehen, wie sie z. B. bei einem fortgeschrittenen Krankheitsstadium des Hallux Valgus auftreten, ungeeignet. Solche Fehlstellungen aller Zehen können z. B. durch krankhafte Veränderungen der Fußstellung entstehen. Hierbei können infolge von Veränderungen der Fußgewölbe auch Fehlstellungen einzelner Zehen auftreten.
- Weiterhin sind Spreizvorrichtungen bekannt, die als Keil ausgebildet sind und im Zwischenraum zwischen dem Großzeh und dem 2. Zeh angeordnet sind, so daß der Großzeh zur Fußinnenseite hin gedrückt wird. Diese Vorrichtungen haben den Nachteil, daß sie sich zur Kraftausübung an den benachbarten Zehen abstützen und somit eine Fehlstellung der Nachbarzehen verursachen oder fördern können.
- Zudem sind Schienenvorrichtungen bekannt, die starre Hebelteile aufweisen und unter Ausnutzung der Hebelwirkung eine Stellungskorrektur des Großzehs bewirken können. Diese Vorrichtungen haben den Nachteil, daß sie nicht im Alltag in normalem Schuhwerk tragbar sind und deren Anwendung somit auf die Zeit der Bettruhe als sog. Nachtschiene beschränkt ist. Außerdem sind derartige Vorrichtungen umständlich anzulegen und werden vom Träger als unangenehm empfunden.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der Valgusfehlstellungen von Zehen, d. h. Fehlstellungen von einer oder mehreren Zehen zur Fußaußenseite hin, behandelt werden können. Weiterhin soll die Vorrichtung angenehm tragbar, insbesondere ohne größere Beeinträchtigung im Alltag tragbar sein. Der Behandlungserfolg soll gegenüber dem Stand der Technik verbessert werden.
- Diese Aufgaben werden mit einer orthopädischen Vorrichtung zur Korrektur von Zehenfehlstellungen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und 12 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf eine erste Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht auf eine dritte Ausführungsform der Erfindung.
- Eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen orthopädischen Vorrichtung 1 zur Korrektur von Zehenfehlstellungen (Fig. 1) weist eine Mehrzahl von Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 für einzelne oder jeweils eine Gruppe von Zehen auf. Die Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 sind vorzugsweise schlauchartig ausgebildet und weisen jeweils eine Außenseite 2a, 3a, 4a, 5a, 6a ein vorderes Ende 2b, 3b, 4b, 5b, 6b und ein hinteres Ende 2c, 3c, 4c, 5c, 6c auf. Die Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6, sind größenmäßig derart ausgebildet, daß sie ohne ein- oder abzuschnüren straff sitzend über Zehen eines Fußes ziehbar sind. Die Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6, bzw. die Vorrichtung 1 sind zweckmäßigerweise aus einem elastischen, schmiegsamen Material, z. B. aus Polyamid, Elastan®, skinprotect® der Firma JUZO Aichach, Deutschland gestrickt, gewirkt oder dgl. gefertigt.
- Benachbarte Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 sind in einer Fußquerrichtung im wesentlichen zugstarr - d. h. soweit es bei Verwendung von elastischen schmiegsamen Materialien für die Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 möglich ist zugstarr - miteinander verbunden. Hierzu sind z. B. im Berührbereich zweier benachbarter Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 Nähte 8 angebracht.
- Weiterhin liegt es im Bereich der Erfindung die Verbindungen zwischen den Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 lösbar auszugestalten. Hierzu sind beispielsweise auf den Ober- und/oder Unterseiten der Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 Hakenelementfelder 9 eines Klettverschlusses angeordnet, welche mit einem zugstarren, Schlaufenelemente aufweisenden Verbindungselement 10, insbesondere einem Riemen- oder Gurtelement, lösbar verbindbar sind, so daß ein in der Fußquerrichtung zugstarrer Verbund aus zumindest zwei der Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 herstellbar ist.
- Im Bereich einer Fußinnenseite 12 steht mit der Aufnahmeeinrichtung 2, die den Großzeh umgibt, ein Zugelement 13 in Verbindung. Das Zugelement 13 erstreckt sich entlang der Fußinnenseite 12 in einer Längsrichtung 15 des Fußes vom Großzeh weg ein Stück in Richtung zur Ferse des Fußes und steht mit einem als Zugwiderlager wirkenden Ringbandagenelement 14 in Verbindung. Das Ringbandagenelement 14 ist im Bereich des Mittelfußes angeordnet und umgibt den Fuß elastisch straff sitzend.
- Das Zugelement 13 ist in seiner Längsrichtung vorzugsweise elastisch und hinsichtlich seiner Elastizität an die notwendigen Korrekturkräfte angepasst ausgebildet.
- Besonders zweckmäßig ist es, die Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6, das Zugelement 13 und das Ringbandageelement 14 als Teile eines orthopädischen Sockens oder Strumpfes oder von Strumpfwaren 16 auszubilden, wobei die Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 mit ihren hinteren Enden 2c, 3c, 4c, 5c, 6c jeweils mit einem Fußteil 17 verbunden, insbesondere vernäht, verstrickt, verwirkt oder dgl. sind. Ebenso sind das Zugelement 13 und/oder das Ringbandageelement 14 als Teile des Fußteils 17 des Strumpfes 16 ausgebildet oder als separate Teile mit einem Fußteil 17 eines Strumpfes strumpfinnenliegend und somit äußerlich unsichtbar verbunden.
- Zweckmäßigerweise sind die Aufnahmeeinrichtungen 2, 3, 4, 5, 6 an ihren vorderen Enden 2b, 3b, 4b, 5b, 6b offen ausgebildet, was das Anlegen der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 erheblich erleichtert. Es liegt selbstverständlich auch im Bereich der Erfindung, die vorderen Enden 2b, 3b, 4b, 5b, 6b kappenartig geschlossen auszubilden, damit z. B. ein die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 aufweisender orthopädischer Strumpf 16 unauffällig auch zusammen mit vorne offenem Schuhwerk getragen werden kann.
- Durch Verschieben bzw. geeignetem Anordnen des Ringbandageelements 14 in der Längsrichtung 15 des Fußes kann die Zugkraft des Zugelements 13 auf die Aufnahmeeinrichtung 2 des Großzehs beeinflusst werden. Da die Zugkraft innerhalb des Drehpunktes des Zehengrundgelenks angreift entsteht ein Drehmoment, welches eine Rückstellung der fehlgestellten Zehe bewirkt. Durch die Kopplung der anderen Zehen an die Großzehe wird auch bei diesen eine Lagekorrektur in Pfeilrichtung 22 erreicht.
- Eine weitere Ausführungsform der Erfindung weist kein Ringbandagenelement 14 auf. Das Zugelement 13 ist gegenüber der ersten Ausführungsform verlängert ausgebildet und erstreckt sich entlang der Innenseite 12 des Fußes um die Ferse herumgreifend bis in den Bereich des Außenristes und ist dort mittels geeigneter Befestigungsmittel, z. B. einem Klettverschluss 19 am Fußteil 17 des Strumpfes 16 variabel spannbar befestigt.
- Das Zugelement 13 ist vorteilhafterweise in einem in den Strumpf 16 integrierten Kanal 20 geführt angeordnet, aus dem es mit seinem freien Ende 21 ein Stück hervorragt.
- Unterstützend können im Bereich der Unterseite des Strumpfes 16 Zehenunterlagekissen (nicht gezeigt) vorgesehen sein, so daß zusätzlich eine Stützung bzw. Streckung der Zehen erfolgt.
- Weiterhin kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 im Bereich der Sohle eine retrokapitale Abstützung (nicht gezeigt) der Mittelfußknochen in Form einer Pelotte aufweisen, welche zweckmäßigerweise strumpfinnenseitig befestigt ist.
- Eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen orthopädischen Vorrichtung 1 zur Korrektur von Zehenfehlstellungen (Fig. 3) weist eine Aufnahmeeinrichtung 2 für die Großzehe oder die Großzehe und zumindest eine weitere Zehe auf. Die Aufnahmeeinrichtung 2 ist vorzugsweise schlauchartig ausgebildet und weist eine Außenseite 2a, ein vorderes Ende 2b und ein hinteres Ende 2c auf. Die Aufnahmeeinrichtung 2 ist größenmäßig derart ausgebildet, daß sie ohne ein- oder abzuschnüren straff sitzend über die Großzehe eines Fußes ziehbar ist. Die Aufnahmeeinrichtung 2 bzw. die Vorrichtung 1 ist zweckmäßigerweise aus einem elastischen, schmiegsamen Material, z. B. aus Polyamid, Elastan®, skinprotect® der Firma JUZO Aichach, Deutschland gestrickt, gewirkt oder dgl. gefertigt.
- Im Bereich einer Fußinnenseite 12 steht mit der Aufnahmeeinrichtung 2, die den Großzeh umgibt, ein Zugelement 13 in Verbindung. Das Zugelement 13 erstreckt sich entlang der Fußinnenseite 12 in einer Längsrichtung 15 des Fußes vom Großzeh weg in Richtung zur Ferse des Fußes und steht mit einem Zugwiderlagerelement (30) in Verbindung, welches sich an der Ferse des Fußes abstützt. Das Zugwiderlagerelement (30) ist zweckmäßigerweise als ein die Ferse zumindest teilweise umgebendes Schalenelement 30 ausgebildet.
- Als Zugwiderlager wirkenden, die Ferse des Fußes zumindest teilweise umgebenden Schalenelement 30 in Verbindung.
- Das Zugelement 13 ist in seiner Längsrichtung vorzugsweise elastisch und hinsichtlich seiner Elastizität an die notwendigen Korrekturkräfte angepasst ausgebildet.
- Besonders zweckmäßig ist es, die Aufnahmeeinrichtung 2, das Zugelement 13 und das Schalenelement 30 als Teile eines orthopädischen Sockens oder Strumpfes oder von Strumpfwaren 16 auszubilden, wobei die Aufnahmeeinrichtung 2 mit ihrem hinteren Ende 2c jeweils mit einem Fußteil 17 verbunden, insbesondere vernäht, verstrickt, verwirkt oder dgl. ist. Ebenso sind das Zugelement 13 und/oder das Schalenelement 30 als Teile des Fußteils 17 des Strumpfes 16 ausgebildet oder als separate Teile mit einem Fußteil 17 eines Strumpfes strumpfinnenliegend und somit äußerlich unsichtbar verbunden.
- Vorteilhafterweise ist das Zugelement 13 derart als Teil eines Strumpfes 16 ausgebildet, daß der Strumpf 16 lokal im Bereich der Fußinnenseite 12 nicht in der der Fußgröße des Patienten entsprechenden Größe, sondern verkleinert ausgebildet, z. B. gestrickt, ist, so daß nach dem Anlegen des Strumpfes 16 durch eine übermäßige Dehnung des Strumpfmaterials im Bereich der Fußinnenseite 12 eine Zugkraft entsteht, die auf die Aufnahmeeinrichtung 2 wirkt.
- Zweckmäßigerweise ist die Aufnahmeeinrichtung 2 an ihrem vorderen Enden 2b offen ausgebildet, was das Anlegen der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 erheblich erleichtert. Es liegt selbstverständlich auch im Bereich der Erfindung, das vordere Ende 2b kappenartig geschlossen auszubilden, damit z. B. ein die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 aufweisender orthopädischer Strumpf 16 unauffällig auch zusammen mit vorne offenem Schuhwerk getragen werden kann.
- Das Schalenelement 30 ist beispielweise aus einem schmiegsamen, aber im wesentlichen undehnbaren Material ausgebildet, z. B. als Lederschale, Silikonschale oder dgl. Im Falle der Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 als Strumpfware ist das Schalenelement 30 bevorzugt aus einem nicht oder nicht wesentlich dehnbaren Gewebe, Gewirke, Gestrick oder dgl. ausgebildet und in den übrigen Strumpfkörper integriert, z. B. eingenäht, -gewirkt, -gestrickt oder dgl.
- Die Erfindung stellt eine im Alltag ohne nennenswerte Einschränkung des Laufkomforts tragbare orthopädische Vorrichtung zur Verfügung, mit der wirkungsvoll und in modisch unauffälliger Art und Weise valgische Zehenfehlstellungen korrigiert werden können. Zudem wird die notwendige Behandlungsdauer erheblich verkürzt, weil die Vorrichtung ohne weiteres im Alltag tragbar ist und somit keine die Heilung erschwerenden Tragepausen erforderlich sind. Für den Patienten stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung eine in angenehmer Weise tragbare und unauffällige Hilfe dar, die gegenüber herkömmlichen Hilfsmitteln eine größere Tragedisziplin und damit einen besseren Heilungserfolg bewirkt.
Claims (25)
1. Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von
Zehenfehlstellungen mit einer Aufnahmeeinrichtung (2) für einen
Großzeh eines Fußes und einem Zugelement (13), welches
mit der Aufnahmeeinrichtung (2) in Verbindung steht und
sich von dieser im Bereich einer Fußinnenseite (12) in
Richtung zur Ferse erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest eine weitere Aufnahmeeinrichtung (3, 4, 5,
6) zur Aufnahme zumindest einer weiteren Zehe vorhanden
ist und die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6)
aneinander in einer Querrichtung des Fußes gekoppelt,
insbesondere zugstarr gekoppelt, sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) lösbar
aneinander gekoppelt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) größenmäßig
derart ausgebildet sind, daß sie ohne ein- oder
abzuschnüren straff sitzend über Zehen eines Fußes ziehbar
sind.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
3,
dadurch gekennzeichnet, daß
benachbarte Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) sind in
einer Fußquerrichtung im wesentlichen zugstarr - d. h.
soweit es bei Verwendung von elastischen schmiegsamen
Materialien für die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6)
möglich ist zugstarr - miteinander verbunden.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
4,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Berührbereich zweier benachbarter
Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) Nähte (8) angebracht sind.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
5,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf Ober- und/oder Unterseiten der Aufnahmeeinrichtungen
(2, 3, 4, 5, 6) Hakenelementfelder (9) eines
Klettverschlusses angeordnet sind, welche mit einem zugstarren,
Schlaufenelemente aufweisenden Verbindungselement (10),
insbesondere einem Riemen- oder Gurtelement, lösbar
verbindbar sind, so daß ein in der Fußquerrichtung
zugstarrer Verbund aus zumindest zwei der Aufnahmeeinrichtungen
(2, 3, 4, 5, 6) herstellbar ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
6,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugelement (13) sich entlang der Fußinnenseite (12)
in einer Längsrichtung (15) des Fußes vom Großzeh weg ein
Stück in Richtung zur Ferse des Fußes erstreckt und mit
einem als Zugwiderlager wirkenden Ringbandagenelement
(14) in Verbindung steht.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
7,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Ringbandagenelement (14) im Bereich des Mittelfußes
angeordnet ist und den Fuß elastisch straff sitzend
umgibt.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
8,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugelement (13) und/oder das Ringbandageelement (14)
als Teile des Fußteils (17) des Strumpfes (16)
ausgebildet oder als separate Teile mit dem Fußteil (17) eines
Strumpfes (16) strumpfinnenliegend und somit äußerlich
unsichtbar verbunden sind.
10. vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
9,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugelement (13) verlängert ausgebildet ist und sich
entlang der Innenseite (12) des Fußes um die Ferse
herumgreifend bis in den Bereich des Außenristes erstreckt und
dort mittels geeigneter Befestigungsmittel, z. B. einem
Klettverschluss (19) am Fußteil (17) des Strumpfes (16)
variabel spannbar befestigt ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
10,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugelement (13) in einem in den Strumpf (16)
integrierten Kanal (20) geführt angeordnet ist, aus dem es mit
seinem freien Ende (21) ein Stück hervorragt.
12. Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von
Zehenfehlstellungen mit einer Aufnahmeeinrichtung (2) für einen
Großzeh eines Fußes und einem Zugelement (13), welches
mit der Aufnahmeeinrichtung (2) in Verbindung steht und
sich von dieser im Bereich einer Fußinnenseite (12) in
Richtung zur Ferse erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugelement (13) mit einem Zugwiderlagerelement (30)
in Verbindung steht, welches sich an der Ferse des Fußes
abstützt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugwiderlagerelement (30) als ein die Ferse zumindest
teilweise umgebendes Schalenelement 30 ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung (1) Teil eines Sockens (16) oder
Strumpfes oder in Strumpfwaren oder in einem Socken (16) oder
Strumpf oder in Strumpfwaren integriert angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) schlauchartig
ausgebildet sind und jeweils eine Außenseite (2a, 3a, 4a,
5a, 6a) ein vorderes Ende (2b, 3b, 4b, 5b, 6b) und ein
hinteres Ende (2c, 3c, 4c, 5c, 6c) aufweisen.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) zur Aufnahme
einer oder mehrer Zehen ausgebildet sind.
17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) bzw. die
Vorrichtung (1) aus einem elastischen, schmiegsamen
Material. z. B. aus Polyamid, Elastan®, skinprotect® der Firma
JUZO Aichach, Deutschland gestrickt, gewirkt oder dgl.
gefertigt sind.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
17,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugelement (13) in seiner Längsrichtung vorzugsweise
elastisch und hinsichtlich seiner Elastizität an die
notwendigen Korrekturkräfte angepasst ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
18,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) mit ihren
hinteren Enden (2c, 3c, 4c, 5c, 6c) jeweils mit einem
Fußteil (17) eines Sockens (16) verbunden, insbesondere
vernäht, verstrickt, verwirkt oder dgl. sind.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
19,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmeeinrichtungen (2, 3, 4, 5, 6) an ihren
vorderen Enden (2b, 3b, 4b, 5b, 6b) offen ausgebildet sind.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die vorderen Enden (2b, 3b, 4b, 5b, 6b) geschlossen
ausgebildet sind.
22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
21,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Bereich der Unterseite des Strumpfes (16)
Zehenunterlagekissen angeordnet sind, so daß zusätzlich eine
Stützung bzw. Streckung der Zehen erfolgt.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
22,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung (1) im Bereich der Sohle eine
retrokapitale Abstützung der Mittelfußknochen in Form einer
Pelotte aufweist, welche zweckmäßigerweise strumpfinnenseitig
befestigt ist.
24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis
23,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zugelement (13) derart als Teil eines Strumpfes (16)
ausgebildet, daß der Strumpf (16) lokal im Bereich der
Fußinnenseite (12) nicht in der der Fußgröße des
Patienten entsprechenden Größe, sondern verkleinert
ausgebildet, z. B. gestrickt, ist, so daß nach dem Anlegen des
Strumpfes (16) durch eine übermäßige Dehnung des
Strumpfmaterials im Bereich der Fußinnenseite (12) eine Zugkraft
entsteht, die auf die Aufnahmeeinrichtung (2) wirkt.
25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis
24,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Schalenelement (30) aus einem schmiegsamen, aber im
wesentlichen undehnbaren Material ausgebildet, z. B. als
Lederschale, Silikonschale oder aus einem nicht oder
nicht wesentlich dehnbaren Gewebe, Gewirke, Gestrick oder
dgl. ausgebildet und ggfs. in den übrigen Strumpfkörper
integriert, z. B. eingenäht, -gewirkt, -gestrickt oder
dgl. ist.
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Cited By (10)
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