DE10154872A1 - Meßverfahren und Meßvorrichtung zum Bestimmen der Masse und/oder des Schwerpunktes eines Bauteils - Google Patents
Meßverfahren und Meßvorrichtung zum Bestimmen der Masse und/oder des Schwerpunktes eines BauteilsInfo
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Abstract
Um die Masse und/oder den Schwerpunkt eines Bauteils (1) genau und mit geringem Aufwand zu messen, werden Wägemessungen an wenigstens zwei unterschiedlichen Positionen (3-1, 3-2, ..., 3-n) des Bauteils (1) vorgenommen und die ermittelten Meßdaten gemeinsam ausgewertet. Weiterhin ist zur Durchführung des Meßverfahrens eine Meßvorrichtung vorgesehen, die wenigstens zwei Wägemeßeinrichtungen (2-1, 2-2, ..., 2-n), welche an unterschiedliche Meßpositionen (3-1, 3-2, ..., 3-n) des Bauteils (1) angeordnet sind sowie eine zentrale Datenauswerteeinheit (6) für die Auswertung der Meßdaten aufweist. Die Übertragung der Meßdaten von den Wägemeßeinrichtungen (2-1, 2-2, ..., 2-n) zur zentralen Datenauswerteeinheit (6) erfolgt vorzugsweise drahtlos.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Meßverfahren zum Bestimmen der Masse und/oder des Schwerpunkts eines Bauteils, sowie eine Meßvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
- Die Gesamtmasse und/oder der Massenschwerpunkt größerer Bauteile, Baugruppen oder Bauwerke werden heutzutage aus den Konstruktionsdaten bestimmt, die sich z. B. in Zusammenhang mit der Bearbeitung mittels CAD-Systemen ergeben. Derartige Bestimmungen sind jedoch für viele Zwecke ungeeignet oder zu ungenau, da eine Vielzahl von Einflußgrößen damit nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Beispielsweise ist auf diese Weise die Masse von Schweißnähten, Kleinteilen, Ausrüstungsgegenständen usw. nicht erfaßbar, so daß sowohl die Bestimmung der Gesamtmasse als auch des Massenschwerpunktes eines Bauteils nicht zuverlässig möglich ist.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Meßverfahren anzugeben und eine Meßvorrichtung zu schaffen, mit der die Massen und/oder Schwerpunkte von Teilen, Baugruppen und Bauwerken mit großer Genauigkeit und auf einfache Weise bestimmt werden können.
- Diese Aufgabe wird mit dem erfindungsgemäßen Meßverfahren dadurch gelöst, daß Wägemessungen an wenigstens zwei unterschiedlichen Meßpositionen des Bauteils vorgenommen und die Meßdaten gemeinsam ausgewertet werden. Auf diese Weise ist es möglich, die Masse und/oder den Schwerpunkt eines fertigen größeren Bauteils oder einer Baugruppe, wie sie beispielsweise im Schiffsbau vorliegen, genau zu bestimmen, wobei insbesondere auch Abweichungen von den Konstruktionszeichnungen, sowie die Masse von Schweißnähten, Zusatzteilen oder Ausrüstungsgegenständen in den Meßergebnissen zuverlässig berücksichtigt sind.
- Vorzugsweise ist wenigstens eine Meßposition ein Auflagepunkt des Bauteils. Beispielsweise werden Pallungen oder ähnliches im Falle von Schiffen oder Schiffsteilen als Auflagepunkte verwendet, an denen auf einfache Weise beispielsweise Kraftaufnehmer angebracht werden können.
- Gemäß einer sehr vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung werden bei der Auswertung nicht nur die Wägemessungen an den einzelnen Meßpositionen, sondern auch die Daten betreffend den Meßpositionen selbst bei der Auswertung berücksichtigt, wodurch insbesondere auch der Schwerpunkt eines Bauteils zuverlässig bestimmbar ist.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung werden die Meßdaten einer zentralen Meßdatenauswerteeinheit ausgewertet, wobei die Meßdatenübertragung vorzugsweise drahtlos, beispielsweise über eine Funkverbindung übertragen werden.
- Vorteilhafterweise werden die Meßdatensignale vor der Übertragung in digitale Signale übertragen.
- Zur weiteren Verbesserung und Absicherung der Meßergebnisse ist gemäß einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, die Wägemeßeinrichtungen an den Meßpositionen, vorzugsweise zyklisch, auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, zu kalibrieren und/oder zu eichen. Vorteilhaft ist in diesem Zusammenhang die Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Meßverfahrens, wonach die ermittelten Kalibrierungs- und/oder Eich-Datenwerte bei der Meßdatenauswertung berücksichtigt werden.
- Um die Meß-, Kalibrierungs- und/oder Eich-Datensignale zuverlässig übertragen zu können, ist es vorteilhaft, sie zuvor zu verstärken.
- Die gestellte Aufgabe wird auch mit einer Meßvorrichtung gelöst, die wenigstens zwei Wägemeßeinrichtungen an unterschiedlichen Meßpositionen des Bauteils, sowie eine zentrale Datenauswerteeinheit für die Auswertung der Meßdaten umfaßt. Die Vorteile dieser Meßvorrichtung entsprechen den zuvor in Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Meßverfahren beschrieben Vorteilen. Insbesondere ist es mit der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung möglich, am konkreten Bauteil oder der konkreten Baugruppe die Massen und Schwerpunkte exakt zu bestimmen, ohne sich auf die CAD-Daten der Konstruktionszeichnungen verlassen zu müssen.
- Die Wägemeßeinrichtungen bestehen vorzugsweise jeweils aus einer Kraftmeßeinheit, etwa einem Kraftaufnehmer, obwohl eine Wägemeßeinrichtung auch mehrere Kraftaufnehmer umfassen kann.
- Zur Absicherung und Verbesserung der Genauigkeit der Meßergebnisse ist es gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorteilhaft, wenn die Wägemeßeinrichtungen jeweils eine Kalibrierungs- und/oder Eicheinrichtung aufweisen.
- Eine sehr vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Meßvorrichtung besteht darin, eine Datenübertragungseinrichtung zum Übertragen der Meß-, Kalibrierungs- und/oder Eichdaten an die zentrale Datenauswerteeinheit vorzusehen. Die Datenübertragungseinrichtung überträgt dabei die Daten vorzugsweise drahtlos, beispielsweise über Funk, wobei die Wägemeßeinrichtungen beispielsweise ein Funkmodem aufweisen, das die Datensignale an die Datenauswerteeinheit bzw. dessen Empfänger überträgt.
- Zur sicheren Übertragung der Datensignale ist es vorteilhaft, zwischen der Wägemeß-, Kalibrierungs- und/oder Eicheinrichtung und der jeweiligen Sendeeinrichtung, beispielsweise einem Funkmodem, einen Signalverstärker vorzusehen, der die zu übertragenden Signale mindestens soweit verstärkt, daß sie sicher und ohne Informationsverlust drahtlos zur zentralen Datenauswerteeinheit übertragen werden.
- Die Ausgabedaten der Wägemeßeinrichtungen werden vorzugsweise als digitale Daten übertragen, so daß gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vor der jeweiligen Sendeeinrichtung einer Wägemeßeinrichtung ein Analog/Digital-Wandler vorgesehen ist.
- Die erfindungsgemäße Meßvorrichtung ist vorzugsweise so aufgebaut, daß die Wägemeßeinrichtungen jeweils die Clients und die zentrale Datenauswerteeinheit der Server eines Client-Server-Netzwerkes sind bzw. ist.
- Obgleich die jeweiligen Wägemeßeinrichtungen zur Energieversorgung am Stromnetz angeschlossen sein können, ist es insbesondere dann vorteilhaft, wenigstens eine Wägemeßeinrichtung über eine netzunabhängige Energieversorgung, beispielsweise mit einem Akkumulator zu speisen, wenn sich Wägemeßeinrichtungen entfernt von Stromnetzanschlüssen befinden oder wenn sie aus anderen Gründen, beispielsweise aus Gründen der Mobilität, stromnetz-unabhängig betrieben werden sollen.
- Die Datenerfassung und -auswertung übernimmt vorzugsweise ein Rechner, beispielsweise ein PC der Datenauswerteeinheit mit Hilfe eines speziell für diese Aufgaben vorgesehenen Programms, oder eines handelsüblichen Datenerfassungs- und -auswerteprogramms, beispielsweise unter Einsatz von Programmen wie DasyLab oder LABView, wobei die Daten vom Rechner beispielsweise mit weiteren Standards- Softwareprogrammen aufbereitet und visualisiert werden.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert, die in den Figuren schematisch dargestellt sind. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Meßvorrichtung der vorliegenden Erfindung in schematischer Darstellung unter Verwendung einer drahtlosen Datenübertragungseinrichtung, sowie
- Fig. 2 ein Ausführungsbeispiel für eine Wägemeß-Einheit.
- Fig. 1 zeigt ein großes Bauteil 1, beispielsweise ein Bauteil, eine Baugruppe im Schiffbau oder das fertige Schiff, an dem Wägemeßeinrichtungen 2-1, 2-2, . . ., 2-n an Meßpositionen 3-1, 3-2, . . ., 3-n des Bauteils 1 angeordnet sind. Die Wägemeßeinrichtungen 2-1, 2-2, . . ., 2-n weisen jeweils einen Kraftaufnehmer 4-1, 4-2, . . ., 4-n sowie jeweils einen Sender 5-1, 5-2, . . ., 5-n, beispielsweise in Form eines Funkmodems, auf. Eine zentrale Datenauswerteeinheit 6 umfaßt einen Empfänger 7 sowie einen Rechner 8.
- Die Kraftaufnehmer 4-1, 4-2, . . ., 4-n nehmen an den jeweiligen Meßpositionen 3-1, 3-2, . . ., 3-n die Wägemeßdaten des Bauteils 1 auf, die über die jeweiligen Sender 5-1, 5-2, . . . 5-n dem Empfänger 7 der zentralen Datenauswerteeinheit 6 drahtlos übertragen und im Rechner 8, der beispielsweise ein Laptop sein kann und mit entsprechender Software ausgerüstet ist, ausgewertet werden. Die von den verwendeten Auswerte- und Graphik-Programmen ermittelten Ergebnisse werden auf dem Bildschirm entsprechend ausgegeben und visualisiert. Für die Auswertung, insbesondere zur Bestimmung des Massenschwerpunkts des Bauteils 1, werden dem Rechner 8 auch die geometrischen Daten der Meßpositionen 3-1, 3-3, . . . 3-n bereitgestellt, entweder dadurch, daß sie manuell in den Rechner eingegeben werden, oder durch entsprechende Positionssysteme, mit denen die Positionsdaten zusammen mit den Meßdaten der zentralen Datenauswerteeinheit 6 übertragen werden.
- Ein Ausführungsbeispiel für die Wägemeßeinrichtung 2 ist in Form eines schematischen Blockschaltbilds in Fig. 2 dargestellt. Der Kraftaufnehmer 4 gibt sein Ausgangssignal an einen Signalverstärker 9 ab, der nach einer Verstärkung des Datensignals dieses über einen Analog/Digital- Wandler 10 einem Sender 11, beispielsweise einem Funkmodem, weiterleitet. Die jeweiligen Bausteine 4, 9, 10 und 11 werden von einem Akkumulator 12 mit Energie versorgt. Der Kraftaufnehmer 4, für den beispielsweise eine Kraftmeßdose verwendet wird, ist mit einer Kalibrierungs-Eichvorrichtung 13 zu dessen Kalibrierung und Eichung versehen, wobei die Kalibrierungs- bzw. Eich-Daten ebenfalls dem Sender 11 zugeleitet und über diesen an die zentrale Datenauswerteeinheit 6 zur Berücksichtigung bei der Auswertung der Daten übertragen werden.
- Sofern die Sender 5-1, 5-2, . . ., 5-n sowie der Empfänger 7 ein Modem ist, ist es selbstverständlich auch möglich, den jeweiligen Wägemeßeinrichtungen beispielsweise zyklisch oder zeitlich versetzt Befehle zur Funktionsüberwachung oder zur Kalibrierung bzw. Eichung zukommen zu lassen.
- Die Erfindung wurde zuvor anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben. Dem Fachmann sind jedoch Abwandlungen und Ausgestaltungen möglich, ohne daß dadurch der Erfindungsgedanke verlassen wird.
Claims (19)
1. Meßverfahren zum Bestimmen der Masse und/oder des
Schwerpunktes eines Bauteils (1), dadurch gekennzeichnet, daß Wäge-
Messungen an wenigstens zwei unterschiedlichen Meßpositionen
(3-1, 3-2, . . ., 3-n) des Bauteils (1) vorgenommen und die Meßdaten
gemeinsam ausgewertet werden.
2. Meßverfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Meßposition (3-1, 3-2, . . ., 3-n) ein Auflagepunkt des
Bauteils (1) ist.
3. Meßverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß Daten betreffend die Meßpositionen (3-1, 3-2, . . ., 3-n) bei der
Auswertung berücksichtigt werden.
4. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Daten über die Meßpositionen (3-1, 3-2, . . .,
3-n) zur Bestimmung des Schwerpunkts herangezogen werden.
5. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Meßdaten in einer zentralen
Meßdatenauswerteeinheit (6) ausgewertet werden.
6. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Meßdaten der Meßdatenauswerteeinheit
(6) drahtlos übertragen werden.
7. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Datensignale als digitale Signale
übertragen werden.
8. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wägemeßeinrichtungen (2-1, 2-2, . . ., 2-n)
an den Meßpositionen (3-1, 3-2, . . ., 3-n) auf ihre
Funktionstüchtigkeit überprüft, kalibriert und/oder geeicht, werden.
9. Meßverfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
ermittelten Kalibrierungs- und/oder Eichwerte bei der
Meßdatenauswertung berücksichtigt werden.
10. Meßverfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Meß-, Kalibrierungs- und/oder Eich-
Datensignale vor der Datenübertragung verstärkt werden.
11. Meßvorrichtung zum Bestimmen der Masse und/oder des
Schwerpunkts eines Bauteils (1), gekennzeichnet durch
- wenigstens zwei Wägemeßeinrichtungen (2-1, 2-2, . . ., 2-n), die an
unterschiedlichen Meßpositionen (3-1, 3-2, . . ., 3-n) des Bauteils
(1) angeordnet sind, und
- eine zentrale Datenauswerteeinheit (6) für die Auswertung der
Meßdaten.
12. Meßvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Wägemeßeinrichtungen (2-1, 2-2, . . ., 2-n) jeweils eine
Kraftmeßeinheit (4-1, 4-2, . . ., 4-n) aufweisen.
13. Meßvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wägemeßeinrichtungen (2-1, 2-2, . . . 2-n) jeweils eine
Kalibrierungs- und/oder Eicheinrichtung (12) aufweisen.
14. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
gekennzeichnet durch eine Datenübertragungseinrichtung (5-1, 5-2, . . ., 5-n) zum
Übertragen der Meß-, Kalibrierungs- und/oder Eichdaten an die
zentrale Datenauswerteeinheit (6).
15. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Datenübertragungseinrichtung (5-1, 5-2, . . .,
5-n) (7) die Datensignale drahtlos überträgt.
16. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Wägemeß-, Kalibrierungs- und/oder
Eicheinrichtung (2-1, 2-2, . . ., 2-n) und einer jeweiligen
Sendeeinrichtung (5-1, 5-2, . . ., 5-n) ein Signalverstärker (9) vorgesehen ist.
17. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß vor der jeweiligen Sendeeinrichtung (5-1, 5-2, . . .,
5-n) ein Analog/Digital-Wandler (10) vorgesehen ist.
18. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wägemeßeinrichtungen (2-1, 2-2, . . ., 2-n)
jeweils Clients und die zentrale Datenauswerteeinheit (6) ein Server
eines Client-Server-Netzwerkes sind bzw. ist.
19. Meßvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß eine netzunabhängige Energieversorgung (11)
für wenigstens eine Wägemeßeinrichtung (2-1, 2-2, . . ., 2-n)
vorgesehen ist.
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