DE10152614A1 - Implantat, Zahnersatz sowie Verfahren zum Implantieren eines Implantats - Google Patents
Implantat, Zahnersatz sowie Verfahren zum Implantieren eines ImplantatsInfo
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Abstract
Ein Implantat mit einer integrierten Schaltungsanordnung auf einem Halbleiterchip zum Durchführen der dem Implantat zugeordneten Funktionen wird dauerhaft im Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege eines Menschen oder eines Tieres angeordnet. Das Implantat kann dabei in einem Zahnersatz oder an einem Nasendilatator angeordnet sein.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Implantat, einen Zahnersatz, einen Nasendilatator sowie ein Verfahren zum Implantieren eines Implantats.
- Aus [1] ist ein Nasendilatator aus Silikon bekannt, der zum Weiten einer Nasenklappe dient und damit den Luftdurchfluss durch die Nase eines Probanden erhöht. Der Nasendilatator weist dabei eine dünne, schmetterlingsförmige Silikonfolie auf.
- Bekannt sind weiter Blutdrucksensoren zum Erfassen des Blutdruckes, die in den Rumpf oder in Gliedmaßen des Menschen implantiert werden und so zur dauerhaften Erfassung des Blutdrucks geeignet sind.
- Problematisch dabei ist jedoch die Immunreaktion des menschlichen oder tierischen Körpers, die das Implantat unter Umständen abstößt.
- Zudem sind größtenteils beträchtliche invasive Eingriffe erforderlich, die körperbelastend und kostenspielig sind.
- Aus [2] ist ein tragbarer elektronischer Atemanalysator bekannt. Der Proband führt dabei dem Atemanalysator Atemluft zu, die von diesem auf ihren Stickstoffmonoxidgehalt untersucht wird. Der Stickstoffmonoxidanteil in ausgeatmeter Luft erhöht sich bereits im Frühstadium von Infektionen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Implantat und ein Verfahren zum Implantieren eines Implantats anzugeben, das minimalinvasiv in den Körper des Probanden eingebracht werden kann.
- Der das Implantat betreffende Teil der Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
- Der das Verfahren betreffende Teil der Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 29.
- Darüber hinaus wird ein Zahnersatz vorgeschlagen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 18 sowie ein Nasendilatator mit den Merkmalen des Patentanspruchs 28.
- Das erfindungsgemäße Implantat enthält eine integrierte Schaltungsanordnung auf einem Halbleiterchip zum Durchführen der dem Implantat zugeordneten Funktionen. Das Implantat ist ausgebildet zur dauerhaften Anordnung im Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege eines Menschen oder eines Tieres und wird bei seinem Einsatz in diesem Bereich des menschlichen oder tierischen Körpers angebracht. Das Implantat wird auch als Mikrolabor bezeichnet.
- Der Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege umfasst dabei den Mundraum - auch Mundhöhle genannt -, den Nasenraum - auch Nasenhöhle genannt -, und den Rachenraum. Der Mundraum umfasst im Rahmen der Erfindung auch insbesondere die Zähne des Probanden.
- Als dauerhafte Anordnung im Sinne der Erfindung wird eine Langzeit-Verwendung des Implantats im Körper des Probanden verstanden. Die Aufenthaltsdauer des Implantats im Körper kann sich je nach Funktion des Implantats von mehreren Stunden oder Tagen bis zu vielen Jahren erstrecken. Mit einer Aufenthaltsdauer von wenigen Stunden kann das Implantat beispielsweise zur Ermittlung von Körperparametern während Ausdauersportarten im Körper des Probanden angeordnet sein, wohingegen bei einer mehrjährigen Einpflanzung des Implantats stetig Körperfunktionen gemessen werden können.
- Unter dauerhafter Anordnung wird im Rahmen der Erfindung nicht die Anordnung des Implantats im Probanden zur temporären Einmalmessung verstanden, wie es beispielsweise bei der Temperaturmessung mittels eines Fieberthermometers der Fall ist.
- Die Begriffe Implantieren und Implantat beziehen sich im Rahmen der Erfindung nicht ausschließlich auf das Einpflanzen eines Hilfsmittels im Gewebe eines Lebewesens, sondern insbesondere auch auf eine andersgeartete dauerhafte Anordnung des Hilfsmittels in einem der obengenannten Körperbereiche, wie z. B. in einem Zahn oder in der Nase unter Verwendung eines Nasendilatators.
- Die Ausgestaltung des Implantats zur Anordnung im Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege bedingt, dass das Implantat ein bestimmtes körperliches Ausmaß nicht überschreitet. Insbesondere bei der Anordnung des Implantats in einem Zahn wird das Implantat nur geringen Bauraum beanspruchen dürfen. Des weiteren ist das Implantat vorzugsweise versehen mit einer Schutzschicht oder Passivierung, die das Implantat vor der Umgebung schützt. Gerade im Mund- und Nasenbereich eines Lebewesens ist die Umgebung mitunter aggressiv hinsichtlich vorhandener Säuren, Feuchtigkeit, etc.. Das Implantat weist beispielsweise eine geeignete Ummantelung auf, die eine rasche Zerstörung der integrierten Halbleiteranordnung verhindert. Es kann auch eine Passivierung des Halbleiterchips genügen, sofern der Chip direkt in Kontakt mit der Umgebung gebracht wird.
- Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass der Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege ein Umfeld bietet, das einerseits bereits innigen Kontakt mit dem Körper hat und das Implantat daher gute Meßergebnisse oder Steuerergebnisse aufweisen kann, das andererseits aber leicht zugänglich ist und daher ein Einbringen des Implantats minimalinvasiv, gegebenenfalls sogar nichtinvasiv durchgeführt werden kann.
- Vorteilhaft wirkt sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren aus, dass bei einem Eingriff in den Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege für einen Probanden die Akzeptanz höher und die Überwindung im Hinblick auf den Eingriff geringer ist. Diese Akzeptanz wird dadurch erreicht, dass die meisten Probanden bereits Erfahrungen mit Eingriffen im Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege vorweisen können, z. B. bei zahnärztlichen Eingriffen, und andererseits das Implantieren geringer invasiv durchgeführt werden kann als im Bereich der Gliedmaßen oder des Rumpfes. Zudem sind die vorgeschlagenen Anordnungsorte des Implantats leicht zugänglich.
- Das Implantat kann dabei in das Gewebe des Mundraumes, des Nasenraumes oder des Rachenraumes eingebracht werden.
- Diese Anordnung eignet sich insbesondere dazu, physikalische oder chemische Parameter des Probandenkörpers wie Pulsschlag, Blutdruck, Temperatur, Atem-, Speichel-, oder Nahrungsinhaltsstoffe aufzunehmen, oder auch Steuersignale auszugeben.
- Vorzugsweise wird das Implantat in einen Zahn eingebracht.
- Dieser Eingriff ist bezüglich des Probandengewebes nichtinvasiv und kann mit den üblichen zahnärztlichen Eingriffsmethoden durchgeführt werden.
- Bei der Anordnung des Implantats in einem Zahn kann das Implantat zusammen mit einer Zahnfüllung in dem Zahn angeordnet werden.
- Hierbei braucht nicht ein nichtkariöser Zahn zum Anordnen des Implantats bearbeitet werden.
- Dabei kann das Implantat auch in der Zahnfüllung eines Zahnes angeordnet werden, entweder dergestalt, dass das Implantat in die Zahnfüllung eingebettet ist, oder dass ein Teil der Oberfläche des Implantats gleichzeitig auch die Oberfläche, gegebenenfalls sogar die Kauoberfläche des Zahnes bildet.
- Hierdurch wird der begrenzte Bauraum im Zahn bestmöglich genutzt.
- Das Implantat kann aber auch in einem Zahnersatz angeordnet sein, welcher seinerseits im Mundraum des Menschen oder des Tieres angeordnet wird.
- Hierbei kann das Implantat zur Gänze nichtinvasiv in die Mundhöhle des Probanden eingebracht werden, da bei der Herstellung des Zahnersatzes das Implantat in den Zahnersatz eingebracht wird. Der Zahnersatz mit Implantat kann dann in üblicher Art und Weise in die Mundhöhle des Probanden eingebracht werden.
- Das Implantat kann auch in einer Zahnlücke angeordnet werden.
- Das Implantat weist für den dauerhaften Einsatz vorzugsweise eine autarke Energieversorgung aufweist.
- Die Energieversorgung wird vorzugsweise durch eine Batterie gewährleistet.
- Als Energieversorgung kann das Implantat aber auch einen Wandler enthalten, der eine auf den Wandler einwirkende mechanische Größe in eine zur Versorgung des Implantats bestimmte elektrische Größe wandelt. So ein Wandler kann vorzugsweise ein Piezoelement sein, das bei einer Implantierung des Implantats in einem Zahn des Probanden den bei Kaubewegungen des Probanden aufgebrachten Druck auf die Zähne in elektrische Energie umwandelt. Diese Energieversorgung eignet sich insbesondere für ein Implantat, das dauerhaft im Mundraum verbleibt.
- Als Energieversorgung kann das Implantat auch einen Wandler enthalten, der eine auf den Wandler einwirkende thermische Größe, beispielsweise auch eine Temperaturdifferenz, in eine zur Versorgung des Implantats bestimmte elektrische Größe wandelt. Hierzu muss der Wandler mit zwei thermischen Energiereservoirs mit möglichst unterschiedlicher Temperatur in gutem thermischen Kontakt stehen. Durch die Temperaturdifferenz wird im Wandler (beispielsweise in einem Thermoelement) eine elektrische Spannung erzeugt, die zur Versorgung des Implantats mit elektrischer Energie herangezogen werden kann. Aus diesem Grund eignet sich der Einsatz eines derartigen Wandlers insbesondere im Nasenraum, da dort die vergleichsweise große Temperaturdifferenz zwischen Nasenschleimhaut (hohe Temperatur) und eingeatmeter Umgebungsluft (niedrige Temperatur) ausgenutzt werden kann.
- Die beiden letztgenannten Wandlerformen zeichnen sich dadurch aus, dass das Implantat dauerhaft ohne Austausch der Energieversorgung betrieben werden kann. Es kann aber auch ein sonstiger Lokalwandler verwendet werden.
- Vorzugsweise enthält das Implantat einen Sensor zum Aufnehmen eines körperspezifischen Parameters eines Menschen oder Tieres, oder zum Aufnehmen eines Parameters von einem menschlichen oder tierischen Körper zugeführten Substanzen oder Gasen.
- Die aufgenommenen Parameter können auf vielfältige Weise ausgewertet und weiterverarbeitet werden, z. B. zur Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit des Probanden, zur Feststellung des physiologischen Zustandes des Probanden allgemein, zur Blutalkoholbestimmung, zur Erkennung von Krankheitsbildern, etc..
- In einer vorteilhaften Weiterbildung weist der Halbleiterchip den Sensor auf. Hier können Bestandteile der integrierten Schaltungsanordnung selbst den Sensor darstellen, z. B. ionensensitive Feldeffekttransistoren (ISFET), oder der Sensor auf dem Substrat als mikromechanischer Sensor aufgebaut sein und somit einen Bestandteil der integrierten Schaltungsanordnung darstellen.
- Diese Art der Sensorrealisierung ermöglicht kleine Implantatsabmessungen.
- Vorzugsweise weist die integrierte Schaltungsanordnung eine Ausgabeeinheit zum drahtlosen Ausgeben von von dem Sensor gelieferten Messwerten auf. Dabei können die Messwerte oder aus den Messwerten abgeleitete Werte per Funk an eine Basisstation im eigenen Haus, an das Handy des Probanden, über das Handy gegebenenfalls an ein zentrales Expertensystem oder allgemein an einen Auswertecomputer übermittelt werden.
- Die integrierte Schaltungsanordnung kann auch einen Speicher enthalten zum Ablegen von von dem Sensor gelieferten Messwerten. Dieser Speicher kann bei Bedarf ausgelesen werden.
- Der Sensor kann erfindungsgemäß auf viele unterschiedliche Arten ausgebildet sein, je nach Funktion, für die das Implantat vorgesehen ist.
- Dabei kann der Sensor ein Temperatursensor sein, z. B. zum Aufnehmen der Körpertemperatur des Probanden, der Temperatur in der Mund- oder Nasenhöhle, etc..
- Der Sensor kann ein Blutdrucksensor sein.
- Der Sensor kann zum Aufnehmen des Pulses ausgebildet sein.
- Der Sensor kann zum Aufnehmen von Parametern des Speichels ausgebildet sein.
- Dabei kann der Sensor pH-sensitiv zum Aufnehmen eines pH- Wertes des Speichels ausgebildet sein.
- Der Sensor kann gassensitiv zum Aufnehmen von Parametern von eingeatmeten oder ausgeatmeten Gasen ausgebildet sein.
- Der Sensor kann zum Aufnehmen von Parametern des Zahnsystems ausgebildet sein.
- Der Sensor kann zum Aufnehmen von Parametern der aufgenommenen Nahrung ausgebildet sein.
- Erfindungsgemäß wird auch ein Zahnersatz vorgeschlagen, der ein Implantat mit einer integrierten Schaltungsanordnung auf einem Halbleiterchip zum Durchführen der dem Implantat zugeordneten Funktionen enthält.
- Mittels des Zahnersatzes kann also auf einfache Weise ein Implantat in den Körper des Probanden und dabei in seine Mundhöhle eingebracht werden.
- Dabei kann das Implantat vollständig in den Zahnersatz eingebettet sein.
- Vorzugsweise ist dann ein Zugang zum Implantat vorgesehen, der ein Entfernen oder Austauschen des Implantats ohne Zerstörung des Zahnersatzes ermöglicht. Dieser Zugang kann insbesondere auch dazu genutzt werden, Batterien zu wechseln.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung kann das Implantat zumindest einen Teil der Oberfläche des Zahnersatzes bilden.
- Hierbei lassen sich wie auch bei der äquivalenten Anordnung im Zahn selbst Nahrungsmittelparameter aufnehmen und insbesondere auch der mechanische Wandler zum Umsetzen von durch Kaubewegungen hervorgerufenen Drücken auf das Implantat in elektrische Energie einsetzen.
- Der Zahnersatz selbst kann als (Zahn-)Brücke ausgebildet sein.
- Der Zahnersatz selbst kann als Krone ausgebildet sein.
- Der Zahnersatz selbst kann als Zahn-Implantat ausgebildet sein.
- Der Zahnersatz selbst kann als (Zahn-)Prothese ausgebildet sein.
- Das Implantat im Zahnersatz enthält dabei vorzugsweise einen Sensor zum Aufnehmen eines körperspezifischen Parameters eines Menschen oder Tieres, oder zum Aufnehmen eines Parameters von einem menschlichen oder tierischen Körper zugeführten Substanzen oder Gasen.
- Auch dieses im Zahnersatz angeordnete Implantat enthält in einer vorteilhaften Weiterbildung eine dem Sensor nachgeschalteten Schaltungsanordnung zum Speichern oder zum Ausgeben der von dem Sensor gelieferten Messwerte.
- Erfindungsgemäß wird auch ein Nasendilatator vorgeschlagen, welcher das Implantat enthält und seinerseits in die Nase eingeführt wird.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden im weiteren näher erläutert.
- Es zeigen
- Fig. 1 ein schematisches Bild eines Implantats;
- Fig. 2 einen Zahn im Schnitt mit einem Implantat;
- Fig. 3 einen weiteren Zahn im Schnitt mit einem Implantat;
- Fig. 4a) bis d) unterschiedliche Ausprägungen von Zahnersatz im Schnitt mit je einem Implantat;
- Fig. 5 einen Backenzahn in Draufsicht mit einem Implantat;
- Fig. 6a das schematische Abbild eines menschlichen Kopfes mit einem in die Nase eingebrachten Nasendilatator;
- Fig. 6b den Nasendilatator in perspektivischer Großansicht.
- Gleiche Elemente in den Figuren weisen figurenübergreifend die gleichen Bezugszeichen auf.
- Fig. 1 zeigt den prinzipiellen schematischen Aufbau eines erfindungsgemäßen Implantats 1, das auch integriertes Mikrolabor genannt wird. Dabei enthält das Implantat 1 einen Halbleiterchip 2, der passiviert ist.
- Der Halbleiterchip 2 trägt einen Sensor 4 zum Aufnehmen eines körperspezifischen Parameters eines Menschen oder Tieres, oder zum Aufnehmen eines Parameters von einem menschlichen oder tierischen Körper zugeführten Substanzen oder Gasen. Der Sensor 4 ist vorzugsweise als elektro-chemischer Sensor ausgebildet und nimmt physiologische Parameter wie Temperatur, Pulsschlag oder Atemfrequenz auf, oder aber Parameter des Speichels wie pH-Wert, Enzyme, Hormone, Bakterien oder Viren, oder aber Atemgas-Parameter wie O2 /CO2-Verhältnis, Aceton, Alkohol, oder aber Parameter der Nahrungszusammensetzung wie Bakterien, Viren, Gifte, Nährstoffe, Vitamine oder Mineralien.
- Darüber hinaus trägt der Halbleiterchip 2 eine Auswerteschaltung 5 zum Auswerten der von dem Sensor 4gelieferten Messwerte. Die Auswerteschaltung 5 ist eine elektronische Auswerteschaltung und enthält einen A/D- Wandler, eine Messsignalauswertung und eine Alarmfunktion.
- Die Auswerteschaltung 5 kann dabei eine automatische Medikation veranlassen.
- Ferner ist eine Ausgabeeinheit 6 vorgesehen zum drahtlosen Ausgeben von Messwerten oder von verarbeiteten Messwerten. Die Ausgabeeinheit 6 ist dabei vorzugsweise als drahtlose bidirektionale Datenschnittstelle ausgebildet mit einem Sender und einem Empfänger.
- Die Messwerte oder auch die daraus abgeleiteten Werte können auch in einem Speicher 7 abgelegt werden, welcher seinerseits auch Bestandteil der Auswerteschaltung 5 sein kann.
- Speicher 7, Ausgabeschaltung 6, Auswerteschaltung 5 und Sensor 4 sind auf dem Halbleiterchip 2 integriert und bilden eine integrierte Schaltungsanordnung.
- Das Implantat 1 enthält ferner eine Energieversorgung 3, beispielsweise in Form einer Batterie, eines Lokalelements, eines Piezoelements oder eines Induktionselements.
- Fig. 2 zeigt einen menschlichen Zahn 8 in Schnittansicht. In den Zahn 8 ist ein erfindungsgemäßes Implantat 1 eingebracht. Das Implantat 1 ist dabei unmittelbar unter der Kaufläche des Zahnes 8 angeordnet oder bildet sogar einen Teil der Zahnoberfläche.
- Gemäß Fig. 3 ist das Implantat 1 in eine Zahnfüllung 81 eines Zahnes 8 eingebracht. Das Implantat 1 wird dabei gleichzeitig mit der Zahnfüllung 81 in den Zahn 8 eingebracht.
- Die Fig. 4a bis Fig. 4d zeigen jeweils einen Zahnersatz 9 unterschiedlicher Ausprägung, enthaltend jeweils ein erfindungsgemäßes Implantat 1.
- Fig. 4a zeigt dabei als Zahnersatz 9 ein Zahn-Implantat, das auf einen in dem Kiefer des Probanden verankerten Stift mit der in der Figur angedeuteten Bohrung aufgesetzt wird.
- Fig. 4b zeigt eine Brücke mit einem Halbleiter-Implantat 1.
- Fig. 4c zeigt eine Krone mit einem Implantat 1.
- Fig. 4d zeigt einen Ausschnitt aus einer Zahnprothese mit einem erfindungsgemäßen Implantat 1.
- Das Implantat 1 wird dabei in den Zahnersatz 9 eingesetzt, z. B. vergossen, bevor der Zahnersatz 9 dem Probanden angepaßt oder eingesetzt wird.
- Fig. 5 zeigt einen Backenzahn 8 in Draufsicht mit einer Zahnfüllung 81. Dabei ist ein Kaubereich 811 der Zahnfüllung 81 ausgewiesen. Unterhalb der Kaufläche dieses Kaubereichs kann in der Zahnfüllung 81 die Elektronik der Auswerteschaltung oder aber auch die Energieerzeugung angeordnet sein. In eingezeichneten Randbereichen 812 der Zahnfüllung 81, die mechanisch weniger beansprucht sind als der Kaubereich 811, ist vorzugsweise die Sensorik 4 angeordnet.
- Fig. 6a zeigt das schematische Abbild eines menschlichen Kopfes mit einem in die Nase eingebrachten Nasendilatator 10, auch Nasenspreizer oder Nasenklemme genannt. Dieser Nasendilatator 10 aus Silikon dient zum Weiten einer Nasenklappe und erhöht damit den Luftdurchfluss durch die Nase eines Probanden. Der Nasendilatator 10 weist dabei eine dünne, schmetterlingsförmige Silikonfolie auf. Der Nasendilatator 10 beugt damit Schnarchen vor, oder erhöht die Sauerstoffzufuhr durch die Nase bei Ausdauersportarten. Allgemein dient er der Verbesserung der Ventilation in der Nase. Das Silikonplättchen ist dabei in die Nasenhöhle eingeführt und kann auch vom Patienten wieder selbst entfernt werden.
- Fig. 6b zeigt den in der Fig. 6a in der Nase angeordneten Nasendilatator 10 in perspektivischer Großansicht. Dabei ist auf das Silikonplättchen ein elektronisches Mikrolabor 1 aufgebracht, das aufgrund der Anordnung des Nasendilatators 10 in der Nase des Probanden Atemluftparameter aufnehmen kann. Die Nasenklemme kann auch andere Formen aufweisen.
- In diesem Dokument sind folgende Veröffentlichungen zitiert:
[1] "Schmetterling für Schnarcher", Der Spiegel, Ausgabe 39/2000, Seite 264.
[2] Joachim Czichos, "Atemtest soll Infektionen im Frühstadium nachweisen", Bild der Wissenschaft online, Newsticker Gesundheit vom 17.03.2001 Bezugszeichenliste 1 Implantat
2 Halbleiterchip
3 Energieversorgung
4 Sensor
5 Auswerteschaltung
6 Ausgabeeinheit
7 Speicher
8 Zahn
81 Zahnfüllung
811 Kaubereich
812 Randbereich
9 Zahnersatz
10 Nasendilatator
Claims (36)
1. Implantat,
mit einer integrierten Schaltungsanordnung auf einem Halbleiterchip zum Durchführen der dem Implantat zugeordneten Funktionen,
ausgebildet zur dauerhaften Anordnung im Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege eines Menschen oder eines Tieres.
mit einer integrierten Schaltungsanordnung auf einem Halbleiterchip zum Durchführen der dem Implantat zugeordneten Funktionen,
ausgebildet zur dauerhaften Anordnung im Bereich der oberen Luft- und/oder Speisewege eines Menschen oder eines Tieres.
2. Implantat nach Anspruch 1,
das eine autarke Energieversorgung aufweist.
3. Implantat nach Anspruch 2,
das eine Batterie als Energieversorgung aufweist.
4. Implantat nach Anspruch 2,
das als Energieversorgung einen Wandler enthält, der eine auf
den Wandler einwirkende mechanische Größe in eine zur
Versorgung des Implantats bestimmte elektrische Größe
wandelt.
5. Implantat nach Anspruch 2,
das als Energieversorgung einen Wandler enthält, der eine auf
den Wandler einwirkende thermische Größe in eine zur
Versorgung des Implantats bestimmte elektrische Größe
wandelt.
6. Implantat nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
mit einem Sensor zum Aufnehmen eines körperspezifischen
Parameters eines Menschen oder Tieres, oder zum Aufnehmen
eines Parameters von einem menschlichen oder tierischen
Körper zugeführten Substanzen oder Gasen.
7. Implantat nach Anspruch 6,
bei dem der Halbleiterchip den Sensor aufweist.
8. Implantat nach Anspruch 6 oder Anspruch 7,
bei dem die integrierte Schaltungsanordnung eine
Ausgabeeinheit zum drahtlosen Ausgeben von von dem Sensor
gelieferten Messwerten aufweist.
9. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
bei dem die integrierte Schaltungsanordnung einen Speicher
zum Ablegen von von dem Sensor gelieferten Messwerten
aufweist.
10. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen einer Temperatur ausgebildet
ist.
11. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen des Blutdrucks ausgebildet
ist.
12. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 11,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen des Pulsschlages ausgebildet
ist.
13. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 12,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen von Parametern des Speichels
ausgebildet ist.
14. Implantat nach Anspruch 13,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen eines pH-Wertes des
Speichels ausgebildet ist.
15. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 14,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen von Parametern von
eingeatmeten oder ausgeatmeten Gasen ausgebildet ist.
16. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 15,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen von Parametern des
Zahnsystems ausgebildet ist.
17. Implantat nach einem der Ansprüche 6 bis 16,
bei dem der Sensor zum Aufnehmen von Parametern von
aufgenommener Nahrung ausgebildet ist.
18. Zahnersatz,
enthaltend ein Implantat mit einer integrierten
Schaltungsanordnung auf einem Halbleiterchip zum Durchführen
der dem Implantat zugeordneten Funktionen.
19. Zahnersatz nach Anspruch 18,
bei dem das Implantat vollständig in den Zahnersatz
eingebettet ist.
20. Zahnersatz nach Anspruch 19,
bei dem ein Zugang zum Implantat vorgesehen ist, der ein
Entfernen oder Austauschen des Implantats ohne Zerstörung des
Zahnersatzes ermöglicht.
21. Zahnersatz nach Anspruch 18 oder Anspruch 19,
bei dem das Implantat zumindest einen Teil der Oberfläche des
Zahnersatzes bildet.
22. Zahnersatz nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
der als Brücke ausgebildet ist.
23. Zahnersatz nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
der als Krone ausgebildet ist.
24. Zahnersatz nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
der als Zahn-Implantat ausgebildet ist.
25. Zahnersatz nach einem der Ansprüche 18 bis 21,
der als Prothese ausgebildet ist.
26. Zahnersatz nach einem der Ansprüche 18 bis 25,
bei dem das Implantat einen Sensor zum Aufnehmen eines
körperspezifischen Parameters eines Menschen oder Tieres,
oder zum Aufnehmen eines Parameters von einem menschlichen
oder tierischen Körper zugeführten Substanzen oder Gasen
enthält.
27. Zahnersatz nach Anspruch 16,
mit einer dem Sensor nachgeschalteten Schaltungsanordnung zum
Speichern oder zum Ausgeben der von dem Sensor gelieferten
Messwerte.
28. Nasendilatator,
enthaltend ein Implantat mit einer integrierten
Schaltungsanordnung auf einem Halbleiterchip zum Durchführen
der dem Implantat zugeordneten Funktionen.
29. Verfahren zum Implantieren eines Implantats nach einem
der Ansprüche 1 bis 17 in einen menschlichen oder
tierischen Körper,
bei dem das Implantat dauerhaft im Bereich der oberen Luft-
und/oder Speisewege des Menschen oder des Tieres angeordnet
wird.
30. Verfahren nach Anspruch 29,
bei dem das Implantat im Gewebe des Mundraumes, des
Nasenraumes oder des Rachenraumes angeordnet wird.
31. Verfahren nach Anspruch 29,
bei dem das Implantat in einem Zahn angeordnet wird.
32. Verfahren nach Anspruch 29,
bei dem das Implantat zusammen mit einer Zahnfüllung in dem
Zahn angeordnet wird.
33. Verfahren nach Anspruch 29,
bei dem das Implantat in einer Zahnfüllung des Zahnes
angeordnet wird.
34. Verfahren nach Anspruch 29,
bei dem das Implantat in einem Zahnersatz angeordnet wird,
der seinerseits im Mundraum des Menschen oder des Tieres
angeordnet wird.
35. Verfahren nach Anspruch 29,
bei dem das Implantat in einer Zahnlücke angeordnet wird.
36. Verfahren nach Anspruch 29,
bei dem das Implantat an einem Nasendilatator angeordnet
wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10152614A DE10152614A1 (de) | 2001-10-25 | 2001-10-25 | Implantat, Zahnersatz sowie Verfahren zum Implantieren eines Implantats |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10152614A DE10152614A1 (de) | 2001-10-25 | 2001-10-25 | Implantat, Zahnersatz sowie Verfahren zum Implantieren eines Implantats |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10152614A1 true DE10152614A1 (de) | 2003-05-15 |
Family
ID=7703647
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10152614A Ceased DE10152614A1 (de) | 2001-10-25 | 2001-10-25 | Implantat, Zahnersatz sowie Verfahren zum Implantieren eines Implantats |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10152614A1 (de) |
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| 8131 | Rejection |