DE10152487A1 - Verfahren zur Erhöhung der Temperatur an Nebenaggregaten und/oder in Fahrgastinnenräumen in einer Antriebsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Nutzkraftwagen und Antriebsvorrichtung - Google Patents
Verfahren zur Erhöhung der Temperatur an Nebenaggregaten und/oder in Fahrgastinnenräumen in einer Antriebsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Nutzkraftwagen und AntriebsvorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Beeinflussung der Temperatur eines Heizsystems für Nebenaggregate und/oder einen Fahrgastraum in einer Antriebsvorrichtung eines Fahrzeuges DOLLAR A - mit einer Verbrennungskraftmaschine; DOLLAR A - mit wenigstens einem, wenigstens mittelbar mit wenigstens einem Antriebsrad koppelbaren Elektromotor; DOLLAR A - mit einer mechanisch mit der Verbrennungskraftmaschine koppelbaren und im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine; DOLLAR A - mit einer elektrischen Kopplung zwischen den Elektromotoren und der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine; DOLLAR A - mit einem Heizsystem zur wenigstens mittelbaren Aufheizung an Nebenaggregaten und/oder einem Fahrgastinnenraum; DOLLAR A - mit einer mit der elektrischen Kopplung wenigstens im Bremsbetrieb zur Aufladung koppelbaren Energiespeichereinrichtung. DOLLAR A Die Erfindung ist gekennzeichnet durch das folgende Merkmal, DOLLAR A bei welchen bei Bedarf das Heizsystem wenigstens mittelbar mit der Energiespeichereinrichtung zur Erhöhung der Temperatur gekoppelt wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erhöhung der Temperatur an
Nebenaggregaten und/oder im Fahrgastinnenraum in einer
Antriebsvorrichtung für ein Fahrzeug, im Einzelnen mit den Merkmalen aus
dem Oberbegriff des Anspruchs 1, ferner eine Antriebsvorrichtung für ein
Fahrzeug, insbesondere ein Nutzkraftfahrzeug, im Einzelnen mit den
Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruchs 4.
Diese elektrische Antriebssysteme sind in einer Vielzahl von Ausführungen
bekannt. Der Sonderdruck G 1407 der J. M. Voith GmbH verdeutlicht
beispielhaft in dieselelektrisches Antriebssystem für Nutzfahrzeuge,
insbesondere für Stadtbusse. Dieses umfaßt mindestens einen, mit
wenigstens einem Antriebsrad wenigstens mittelbar koppelbaren
Elektromotor, welcher vorzugsweise als Transfersalflußmaschine ausgeführt
ist, und welcher jeweils von einer Wechselrichtereinheit mit elektrischer
Leistung versorgt wird. Des weiteren ist eine im Traktionsbetrieb als Generator
betreibbare elektrische Maschine vorgesehen, welche ebenfalls vorzugsweise
als Transfersalflußmaschine ausgeführt sein kann, und die mechanisch mit
einer Verbrennungskraftmaschine, insbesondere einem Dieselmotor,
koppelbar ist. Zur Erzeugung der elektrischen Leistung wird der Generator
dabei ebenfalls über einen Wechselrichter angesteuert, vorzugsweise einen
Vierquadranten-Wechselrichter. Für die Vorgabe der Sollwerte für die
Radmotoren, das heißt die mit den Rädern gekoppelten Elektromotoren,
sowie die Drehzahlsteuerung der Verbrennungskraftmaschine ist eine
übergeordnete Fahrsteuerung vorgesehen, welche unter anderem in der Lage
ist, den Fahrerwunsch auszuwerten.
Die Wechselrichter für den oder auch die Radmotoren und den Generator
sind über einen Wechselrichterzwischenkreis miteinander gekoppelt. Hierbei
besteht auch die Möglichkeit, die Wechselrichter zu einer einheitlichen
Baugruppe zusammenzufassen.
Die Energieversorgung der Radmotoren erfolgt in dieser dieselelektrischen
Ausführung über den Dieselmotor-Generatorsatz. Des weiteren ist für hybride
Antriebssysteme die Systemerweiterung durch das Vorsehen einer
Energiespeichereinrichtung in Form einer Batterie möglich. Ein weitere
dieselelektrische Antriebsvorrichtung in Form eines Zentralmotorenantriebs ist
beispielsweise aus dem Voith-Druck G 1483 11.96 1.000 BA/MSW bekannt.
Dieser beschreibt ebenfalls einen dieselelektrischen Antrieb mit einer
Verbrennungskraftmaschine, eine mit der Verbrennungskraftmaschine
wenigstens mittelbar koppelbare und im normalen Traktionsbetrieb als
Generator betreibbare elektrische Maschine sowie zwei mit der elektrischen
Maschine elektrisch gekoppelte Fahrmotoren, deren Abtriebswellen über ein
Summiergetriebe und einer mit der Abtriebswelle des Summiergetriebes
gekoppelten Gelenkwelle mit dem Achsantrieb verbunden sind. Dabei treibt
die Verbrennungskraftmaschine die als Generator betreibbare elektrische
Maschine zur Erzeugung elektrischer Leistung an. Diese Leistung speist die
elektrischen Fahrmotoren, die über das Summiergetriebe miteinander
gekoppelt sind. Der Generator und die Elektromotoren erfordern jeweils eine
separate Leistungselektronik, die vorzugsweise über einen
Gleichspannungszwischenkreis gekoppelt ist. Der Ausgang des
Summiergetriebes treibt hier mittels einer üblichen Gelenkwelle eine
mechanische Niederflurachse an. Dabei übernimmt die Einheit aus Generator
und Elektromotoren die Funktion eines elektrischen Getriebes.
Derartige dieselelektrische Konzepte werden vorallem für den Einsatz in
Stadtbussen konzipiert. Bei diesen erfolgt die Heizung des
Fahrzeuginnenraumes, das heißt des Fahrgastraumes, in der Regel über den
Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine, in den die
Verbrennungskraftmaschine die bei der Verbrennung anfallende Verlustwärme
einspeist. Üblicherweise weisen Stadtbusse noch eine Zusatzheizung auf,
mittels derer es möglich ist, den Kühlmittelkreislauf des Dieselmotors
zusätzlich aufzuheizen, falls die vom Dieselmotor erzeugte Abwärme nicht
ausreichend ist, um die gewünschte Temperatur im Fahrzeuginnenraum zu
halten oder zu erzielen. Dies wird erforderlich, da an kalten Wintertagen die
Abwärme der Verbrennungskraftmaschine oft nicht ausreicht und auch
längere Standzeiten bei Stadtbussen, zum Beispiel an Endhaltestellen, eine
entsprechende Abkühlung bewirken.
Neben der Verlustleistung der Verbrennungskraftmaschine wird bei
Stadtbussen mit Automatgetriebe und Retarder auch die im Retarder
anfallende Bremsleistung während eines Bremsvorganges eingespeist, was
die Energiebilanz bezüglich der Fahrzeugaufheizung verbessert. Es ist
bekannt, in Stadtbussen mit dieselelektrischem Antrieb ein System mit
wassergekühlten Bremswiderstand einzusetzen, wobei die im
Bremswiderstand während des Bremsvorganges anfallende Leistung in den
Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine eingespeist wird. Eine
derartige Betriebsweise ist jedoch nur im Betrieb der
Verbrennungskraftmaschine beziehungsweise beim generatorischen Antrieb
der als Fahrmotoren fungierenden Elektromotoren möglich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Realisierung der Aufheizung von Nebenaggregaten und/oder eines
Fahrgastinnenraumes eines Fahrzeuges mittels einer Antriebsvorrichtung
derart weiterzuentwickeln, daß der genannte Nachteil vermieden wird. Im
Einzelnen soll eine zusätzliche Heizmöglichkeit geschaffen werden, welche
sich durch einen geringen konstruktiven und steuerungstechnischen Aufwand
auszeichnet. Es wird dabei angestrebt, ein bereits vorhandenes System zu
nutzen, so daß keinerlei zusätzliche Aggregate eingesetzt werden müßten.
Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine entsprechende
Antriebsvorrichtung zu gestalten.
Die erfindungsgemäße Lösung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 und
des Anspruchs 4 charakterisiert. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind jeweils in
den Unteransprüchen beschrieben.
Eine Antriebsvorrichtung weist wenigstens eine Verbrennungskraftmaschine,
wenigstens einen, wenigstens mittelbar mit wenigstens einem Antriebsrad
koppelbaren Elektromotor, sowie eine, in Kraftflußrichtung im Traktionsbetrieb
betrachtet als Generator betreibbare elektrische Maschine, welche
mechanisch mit der Verbrennungskraftmaschine koppelbar ist, auf. Die als
Generator betreibbare elektrische Maschine und der beziehungsweise die
Elektromotoren sind über eine elektrische Kopplung miteinander verbunden.
Des weiteren ist eine Energiespeichereinrichtung vorgesehen, welche mit der
elektrischen Kopplung koppelbar ist und wenigstens im Bremszustand über
diese aufladbar ist. Zusätzlich ist ein Heizsystem für Nebenaggregate
und/oder einen Fahrgastinnenraum des Fahrzeuges vorgesehen.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß bei Bedarf das Heizsystem wenigstens
mittelbar mit der Energiespeichereinrichtung koppelbar ist und von dieser
gespeist werden kann.
Eine derartige Lösung ermöglicht es in vorteilhafter Weise auf die übliche
Zusatzheizung in Fahrzeugen zu verzichten, welche in der Regel zusätzliche
Energie benötigt. Vielmehr wird die ansonsten genutzte Bremsenergie, welche
über die Energiespeichereinrichtung zwischengespeichert wird, zeitlich
versetzt zur Fahrzeugheizung vor allem bei Fahrzeugstillstand oder bei Bedarf
während des Betriebszustandes Fahren verwendet. Die erfindungsgemäße
Lösung ermöglicht es somit, mit kaum merklichen oder ohne zusätzlichen
Aufwand, die Energiebilanz des Antriebssystems zu optimieren. Unter dem
Begriff "bei Bedarf" ist dabei der Zustand zu verstehen, daß entweder im
Fahrzeugstillstand eine Temperatur eingestellt wird und/oder gehalten,
beziehungsweise im Zustand Fahren und/oder Bremsen die Temperatur der
Nebenaggregate und/oder im Fahrgastinnenraum auf eine gewünschte
Temperatur einstellbar ist beziehungsweise gehalten werden kann.
Die Aufheizung des Heizsystems kann dabei direkt durch Kopplung mit der
Energiespeichereinrichtung oder indirekt über ein weiteres System,
beispielsweise einen Kühlmittelkreislauf erfolgen. Die Leistungsversorgung
erfolgt dabei direkt von der Energiespeichereinrichtung oder indirekt über die
Kopplung mit dem Spannungszwischenkreis.
In einer vorteilhaften Ausführung ist das Heizsystem wenigstens mittelbar mit
dem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine gekoppelt, das heißt
die Aufheizung der Nebenaggregate und/oder des Fahrgastinnenraumes
erfolgt über den Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine. Zur
Erhöhung der Temperatur im Heizsystem ist ein entsprechendes Mittel
vorgesehen, beispielsweise in Form eines sogenannten Bremswiderstandes,
welcher entweder unmittelbar im Kühlmittelkreislauf integriert ist, d. h. von
diesem gekühlt wird oder aber mit diesem wenigstens mittelbar gekoppelt ist.
Der Bremswiderstand ist des weiteren wenigstens mittelbar mit der
Energiespeichereinrichtung gekoppelt. Die Kopplung kann dabei entweder
direkt über eine elektrische Verbindung, sozusagen durch Anordnung parallel
zum normalen Antriebsstrang oder aber über den Spannungszwischenkreis,
das heißt die elektrische Kopplung zwischen den Elektromotoren und der als
Generator betreibbaren elektrischen Maschine erfolgen. Bei Bedarf wird im
ersten Fall lediglich der Bremswiderstand sowie die
Energiespeichereinrichtung angesteuert, während im zweiten Fall auch die
Wechselrichtereinheiten, welche den Elektromotoren beziehungsweise dem
Generator zugeordnet sind, angesteuert werden müssen.
Die Antriebsvorrichtung umfaßt dazu vorrichtungsmäßig eine
Verbrennungskraftmaschine, wenigstens einen, wenigstens mittelbar mit
wenigstens einem Antriebsrad koppelbaren Elektromotor, eine mit der
Verbrennungskraftmaschine mechanisch koppelbare und im Traktionsbetrieb
als Generator betreibbare elektrische Maschine sowie eine elektrische
Kopplung zwischen der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine und
den Elektromotoren. Des weiteren ist ein Heizsystem für Nebenaggregate
und/oder den Fahrgastinnenraum vorgesehen. Zusätzlich ist der
Antriebsvorrichtung eine Energiespeichereinrichtung zugeordnet, welche
wenigstens zur Aufladung im Bremsbetrieb mit der elektrischen Kopplung
zwischen Generator und Elektromotoren verbindbar ist. Erfindungsgemäß sind
Mittel vorgesehen, mit welchen eine Temperaturerhöhung im Heizsystem
über die Energiespeichereinrichtung erfolgen kann.
Das Heizsystem kann dabei direkt über die Energiespeichereinrichtung
angesteuert werden oder aber mittelbar, beispielsweise im Falle der Kopplung
des Heizsystems mit einem Kühlmittelkreislauf der
Verbrennungskraftmaschine. Im letztgenannten Fall sind Mittel vorgesehen,
welche unmittelbar eine Erhöhung der Temperatur im Kühlmittelkreislauf der
Verbrennungskraftmaschine bewirken. Die Möglichkeit der Erwärmung des
Heizsystems über den Kühlmittelkreislauf der Verbrennungsmaschine ist als
konventionelle Lösung bereits bekannt und findet als bevorzugte Ausführung
in Stadtbussen Verwendung.
Zur wenigstens mittelbaren Erhöhung der Temperatur im Heizsystem kann ein
mit dem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine gekoppelter
Bremswiderstand vorgesehen werden. Theoretisch denkbar ist auch die
Verwendung mehrerer Bremswiderstände. Die Ansteuerung des
Bremswiderstandes kann auch in diesem Fall entweder direkt, das heißt
unabhängig von der elektrischen Kopplung zwischen Elektromotor und
Generator, über die Energiespeichereinrichtung erfolgen oder aber indirekt
über den zwischen Elektromotor und Generator vorhandenen
Spannungszwischenkreis. Im letztgenannten Fall ist eine entsprechende
Ansteuerung der Wechselrichtereinheiten zur Realisierung der Aufheizfunktion,
d. h. der Einstellung am Bremswiderstand erforderlich, da ansonsten
gleichzeitig entweder die Antriebsräder oder aber der Generator angetrieben
werden.
Eine bevorzugte Ausführungsvariante besteht darin, ein System mit einer
Energiespeichereinrichtung zu nutzen, wobei die Energiespeichereinrichtung
gleichzeitig zum Anlassen beziehungsweise Starten der
Verbrennungskraftmaschine verwendet wird. Die Energiespeichereinrichtung
wird dabei während eines Bremsvorganges geladen, so daß die für den
Anlaßvorgang benötigte Energie sozusagen aus der kinetischen Energie des
Fahrzeuges rekupiert wird. Vorzugsweise wird neben der Aufladung der
Energiespeichereinrichtung während des Bremsvorganges eine Aufladung
auch während des Betriebes ermöglicht. Dies erfolgt im einfachsten Fall durch
entsprechende Ansteuerung der Wechselrichtereinheiten sowie der Kopplung
zwischen dem Bremswiderstand und dem elektrischen Zwischenkreis.
Des weiteren wird in einer vorteilhaften Ausführung während des Betriebes
des Fahrzeuges wenigstens eine, den aktuellen Bewegungs- und/oder
Fahrzustand des Fahrzeuges wenigstens mittelbar charakterisierende Größe
fortlaufend erfaßt und ausgewertet. Ergibt die Auswertung der den
Fahrzustand charakterisierenden Größen, daß diese zu einem Stillstand des
Fahrzeuges führen, erfolgt automatisch eine Abschaltung der
Verbrennungskraftmaschine, insbesondere des Dieselmotors. Dabei kann es
sich vorzugsweise um eine Reduzierung oder Abstellung der Kraftstoffzufuhr
beziehungsweise eine Beeinflußung des Leistungsstellgliedes der
Verbrennungskraftmaschine derart handeln, daß keine Antriebsleistung mehr
erzeugt wird. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die
Verbrennungskraftmaschine vom Antriebsstrang zu entkoppeln, beispielsweise
durch eine entsprechende schaltbare Kupplung zwischen der als Generator
betreibbaren elektrischen Maschine und der Verbrennungskraftmaschine. Ein
Anlaß- beziehungsweise Startvorgang der Verbrennungskraftmaschine,
insbesondere des Dieselmotors, durch die im normalen Traktionsbetrieb als
Generator betreibbare elektrische Maschine erfolgt bei einer bestimmten
minimalen Drehzahl, deren Größe jedoch auch über der Leerlaufdrehzahl
festlegbar ist. Für diesen Zweck wird die der elektrischen Kopplung
zugeordnete Energiespeichereinrichtung, welche vorzugsweise als Batterie
ausgeführt ist, mit einer wesentlich geringeren Spannung UBATT <
< UEK (Zwischenkreisspannung) direkt mit dem Spannungszwischenkreis
verbunden und nach dem Start beziehungsweise Anlaßvorgang wieder von
der elektrischen Kopplung getrennt. Das Aufladen der
Energiespeichereinrichtung, vorzugsweise der Batterie erfolgt ebenfalls über
die elektrische Kopplung. Diese Ansteuerung beinhaltet den Vorteil der
Realisierung eines Anlaßvorganges ohne zusätzliche separate Elemente
aufgrund der vorhandenen gespeicherten kinetischen Energie. Des weiteren
kann durch die vorzeitige Abschaltung der Verbrennungskraftmaschine bei
einem Hinweis auf einen kommenden Stillstand des Fahrzeuges unter
Ausnutzung der im Fahrzeug noch vorhandenen beziehungsweise
eingeprägten Energie der Kraftstoffverbrauch wesentlich verringert werden.
Als die den Bewegungs- und/oder Fahrzustandes des Fahrzeuges wenigstens
mittelbar charakterisierenden Größen können beispielsweise die aktuelle
Fahrgeschwindigkeit, die Gaspedalstellung, die Schaltpositionen des
Tastenschalters, die Türbetätigung des Fahrzeuges, die Geschwindigkeit der
Freigabe des Gaspedals sowie die Geschwindigkeit beziehungsweise die Art
und Weise der Bremsbetätigung fungieren. Theoretisch ist es auch denkbar,
lediglich nur eine den Fahrzustand charakterisierende Größe zu ermitteln.
Vorzugsweise werden jedoch wenigstens zwei Signale für die den
Fahrzustand charakterisierenden Größen ausgewertet, wobei auch
Zusammenhänge zwischen beiden Signalen Berücksichtigung finden können.
Ein Beispiel dafür wäre die Auswertung der Geschwindigkeit, mit welcher der
Fahrer das Gaspedal beziehungsweise den Gashebel freigibt bei
gleichzeitiger Berücksichtigung der Art und Weise der Betätigung des
Bremspedals.
Zur Realisierung der einzelnen Funktionen, insbesondere der Aufladung der
Batterie und des Anlaßvorganges der Verbrennungskraftmaschine, ist die
Ankopplung der Energiespeichereinrichtung an den Spannungszwischenkreis
mittels entsprechender Mittel vorzusehen. Dazu werden wenigstens ein
Element zur Reduzierung der Zwischenkreisspannung UEK auf UBATT sowie ein
Schaltelement zum wahlweisen Trennen und Verbinden der
Energiespeichereinrichtung im Zwischenkreis vorgesehen. Die Ankopplung
der Energiespeichereinrichtung an den Spannungszwischenkreis kann
beispielsweise über ein Gleichrichterelement in Form eines Thyristors
erfolgen. Das Zünden des Thyristors erfolgt dann beispielsweise über die
Fahrsteuerung. Die Löschung wiederum erfolgt ebenfalls automatisch, wenn
die Zwischenkreisspannung die Batteriespannung überschreitet.
Die Aufladung der Batterie kann aus dem Zwischenkreis mit einer einfachen
Chopperlösung zur Reduzierung der Zwischenkreisspannung auf die
Ladespannung der Batterie erfolgen.
Für den Fall, daß das Mittel zur Erhöhung der Temperatur am Heizsystem
ebenfalls von der Energiespeichereinrichtung über den Zwischenkreis
angesteuert wird, kann die in der Kopplung integrierte Schaltungseinrichtung
genutzt werden. Des weiteren müßten jedoch die Wechselrichterbaueinheiten,
welche den Elektromotoren sowie der als Generator betreibbaren elektrischen
Maschine zugeordnet sind, angesteuert werden.
Zur Realisierung der Ansteuerung der einzelnen Aggregate ist dem
Antriebssystem eine Steuervorrichtung zugeordnet, welche wenigstens eine
Steuereinrichtung umfaßt, die wenigstens einen Eingang und Ausgang
aufweist. Die Eingang ist mit einer Einrichtung zur Erfassung einer die aktuelle
Temperatur des Heizsystems wenigstens mittelbar charakterisierenden Größe
gekoppelt. Der Ausgang ist mit einer Einrichtung zur Ansteuerung der
Kopplung zwischen Energiespeichereinrichtung und dem Mittel zur
wenigstens mittelbaren Beeinflussung der Temperatur T im Heizsystem
verbunden. Je nach Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit dem Mittel
zur wenigstens mittelbaren Beeinflussung der Temperatur T im Heizsystem ist
entweder nur eine Ausgangsgröße als Stellgröße erforderlich oder mehrere.
Bei direkter Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit dem Mittel zur
wenigstens mittelbaren Beeinflussung der Temperatur T im Heizsystem und
Anordnung des Mittels frei von einer Kopplung zum Spannungszwischenkreis
parallel zu diesem kann eine Ausgangsgröße genügen. Bei Kopplung des
Mittels zur wenigstens mittelbaren Beeinflussung der Temperatur T im
Heizsystem über den Spannungszwischenkreis mit der
Energiespeichereinrichtung sind zusätzlich Stellgrößen zur Ansteuerung der
einzelnen Wechselrichtereinheiten der als Generator betreibbaren elektrischen
Maschine und der Elektromotoren entsprechend der gewünschten
Betriebsweise erforderlich.
Bei der vorteilhaften Ausführungsvariante mit Nutzung der
Energiespeichereinrichtung zum Anlassen der Verbrennungskraftmaschine ist
ein weiterer Eingang vorgesehen. Dieser ist in diesem Fall wenigstens
mittelbar mit einer Erfassungseinrichtung für eine den aktuellen Fahrzustand
wenigstens mittelbar charakterisierende Größe verbunden. Diese
Erfassungseinrichtung kann beispielsweise in Form eines Sensors ausgeführt
sein und entsprechend der Art der zu ermittelnden Größe an der
entsprechenden Stelle im Fahrzeug angeordnet werden. Denkbar ist
beispielsweise eine Anordnung des Sensors im Bereich der anzutreibenden
Räder zur Erfassung der aktuellen Fahrgeschwindigkeit. Eine andere
Möglichkeit besteht darin, den Sensor im Bereich des Gaspedals anzuordnen,
um die Geschwindigkeit der Freigabe beziehungsweise den Verstellweg
dessen zu ermitteln. Des weiteren ist es denkbar, als Erfassungseinrichtung
eine Einrichtung zu verwenden, die ein Größe, welche den Stillstand des
Fahrzeuges anzeigt beziehungsweise eine Anfahrmöglichkeit signalisiert.
Denkbar ist hierbei auch die Erfassung des Signals zur Türbetätigung in
Bussen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, festzustellen, wo sich das
Fahrzeug gerade befindet, um aufgrund der Erfahrung im Dauerbetrieb eine
vorausschauende Abstellung der Verbrennungskraftmaschine, insbesondere
des Dieselmotors zu bewirken. Auch ermöglicht die moderne
Nachrichtentechnik mittels Telematik über einen Verkehrsleitrechner die
Erfassung einer Information über die aktuelle Verkehrsdichte und eventuelle
Staumöglichkeiten. Denkbar ist des weiteren auch die Erfassung mehrerer,
den aktuellen Fahr- und Bewegungszustand charakterisierenden Größen.
Dementsprechend viele Eingänge sind vorzusehen. Die Erfassungseinrichtung
beziehungsweise die Erfassungseinrichtungen sind mit den Eingängen der
Steuereinrichtung gekoppelt. In der Steuereinrichtung erfolgt dann eine
Auswertung hinsichtlich des zu erwartenden Fahrzustandes, wobei im Hinblick
auf einen Stillstand des Fahrzeuges am Ausgang der Steuereinrichtung eine
Stellgröße ausgegeben wird, welche auf das Leistungsstellglied der
Verbrennungskraftmaschine dahingehend wirkt, daß diese zum Stillstand
gebracht wird. Zur erneuten Inbetriebnahme des Antriebssystems muß dann
die Verbrennungskraftmaschine wieder gestartet werden. Dies erfolgt nach
Stillstandszeiten durch Nutzung der im normalen Traktionsbetrieb als
Generator betreibbaren elektrischen Maschine als Anlaß- beziehungsweise
Startvorrichtung. Die Verwendung der als Generator betreibbaren elektrischen
Maschine zum Anlaß- beziehungsweise Startvorgang bietet den Vorteil, daß
diese für entsprechend hohe Belastungen ausgelegt ist, während die
Verwendung eines konventionellen Anlassers bezüglich der Lebensdauer für
derartig Dauerbelastungen aus einem Start-Stop-Betrieb mit einer hohen
Anzahl von Startvorgängen nicht ausgelegt ist.
Die Inbetriebnahme des Antriebssystems erfolgt durch Ansteuerung eines
Mittels zur Aktivierung oder Unterbrechung der Kopplung zwischen der
Energiespeichereinrichtung und der elektrischen Kopplung zwischen den
Elektromotoren und der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine. Zu
diesem Zweck ist ein weiterer Ausgang der Steuervorrichtung mit den Mitteln
zur Kopplung beziehungsweise Entkopplung der Energiespeichereinrichtung
mit der elektrischen Kopplung von Elektromotoren und elektrischer Maschine
verbunden. Das erneute Anfahren wird dann durch ein Signal über eine
Steuervorrichtung, vorzugsweise die Fahrsteuerung realisiert. Die Mittel zur
Kopplung der Energiespeichereinrichtung, insbesondere der Batterie, mit der
Kopplung zwischen den Elektromotoren und der elektrischen Maschine sind
dabei vorzugsweise als Schalteinrichtung ausgeführt. Die als Zwischenkreis
ausgeführte elektrische Kopplung weist dabei eine Spannung UBATT auf. Über
den Zwischenkreis wird dabei durch entsprechende Ansteuerung der
Wechselrichtereinheiten die elektrische Maschine als Motor zum Antrieb
beziehungsweise zum Starten der Verbrennungskraftmaschine genutzt. Hat
die Verbrennungskraftmaschine die entsprechende Drehzahl erreicht, erfolgt
eine Trennung der Energiespeichereinrichtung, insbesondere der Batterie,
über die Schalteinrichtung, von der als Zwischenkreis ausgeführten
elektrischen Kopplung. Daß allein die als Generator im Traktionsbetrieb
betreibbare elektrische Maschine von der Energiespeichereinrichtung
angetrieben wird, kann entweder durch Ansteuerung der einzelnen
Wechselrichterelemente im Spannungszwischenkreis, d. h. der elektrischen
Kopplung, oder über entsprechende Stromrichtereinheiten, welche lediglich
bei bestehender Kopplung zwischen der Energiespeichereinrichtung und dem
Zwischenkreis aktiviert werden, realisiert werden. Die konkrete Ausführung
liegt dabei im Ermessen des Fachmannes.
Bei Inbetriebnahme des Antriebssystems erfolgt dann ein Zünden des
Thyristors über die Fahrsteuerung. Die Außerbetriebnahme des Thyristors
erfolgt automatisch, wenn die Spannung im Wechselrichterzwischenkreis die
Batteriespannung überschreitet.
Die Aufladung der Energiespeichereinrichtung, insbesondere der Batterie, aus
dem Spannungszwischenkreis kann allgemein beispielsweise mit einer
einfachen Chopperlösung zur Reduzierung der Zwischenkreisspannung auf
die Ladespannung der Batterie erfolgen. Der Ladevorgang kann ebenfalls mit
der Steuervorrichtung beziehungsweise der Fahrsteuerung realisiert werden.
Dazu ist es vorteilhaft, wenn der Ladezustand vorerst ermittelt wird und ein
Signal für den aktuellen Ladezustand der Batterie beziehungsweise der
Energiespeichereinrichtung der Steuervorrichtung zugeführt wird. Bei einem
auftretenden Bremsvorgang, wobei ein Signal für die Bremsbetätigung am
Eingang der Steuereinrichtung anliegt, wird in Abhängigkeit vom Ladezustand
der Batterie entschieden, ob über den Generator Energie in den
Spannungszwischenkreis und damit dann der Batterie zugeführt wird oder
nicht. Eine andere Möglichkeit besteht darin, generell Energie in den
Spannungszwischenkreis einzuspeisen, und den aktuellen Spannungswert
des Spannungszwischenkreises ständig zu überwachen und bei
Überschreitung eines bestimmten, für den Bremsvorgang charakteristischen
Wertes, am Eingang der Steuereinrichtung entweder ein Signal für die Größe
des ermittelten Spannungswertes oder ein allgemeines Signal im Hinblick auf
das Vorliegen eines Bremsvorganges anzulegen.
Die Steuervorrichtung, welche zur Ansteuerung der als Generator
betreibbaren elektrischen Maschine genutzt wird, kann auch zur Ansteuerung
des Mittels zur Erhöhung der Temperatur eines Nebenaggregates
beziehungsweise des Fahrgastinnenraumes genutzt werden. Vorzugsweise
sind die Steuereinrichtungen in einer gemeinsamen Steuervorrichtung, welche
vorzugsweise der Fahrsteuerung entspricht, integriert. Denkbar ist jedoch
auch die einzelnen Steuereinrichtungen nebeneinander als einzelne
Baugruppen einzusetzen und diese mit einer zentralen Steuer
beziehungsweise Regelvorrichtung zu koppeln, wobei bestimmte
Ausgangsgrößen der zentralen Steuer- und Regelvorrichtung wiederum als
Eingangsgrößen der einzelnen Steuereinrichtungen dienen.
Weitere Eingangsgrößen der der Antriebsvorrichtung zugeordneten
Steuervorrichtung sind eine gewünschte einzustellende beziehungsweise zu
haltende Temperatur T im Heizsystem beziehungsweise eine diese
wenigstens mittelbar charakterisierende Größe. Die aus den Eingangsgrößen
gebildete Ausgangsgröße ist eine Stellgröße zur Beaufschlagung eines
Stellgliedes zur Beeinflussung des Mittels zur wenigstens mittelbaren
Erhöhung der Temperatur im Heizsystem.
Die erfindungsgemäße Lösung ist in einer Vielzahl von dieselelektrischen
Antriebssystemen einsetzbar. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen
Einzelradantrieb handelt, wobei die Antriebsmotoren unmittelbar im Bereich
der anzutreibenden Räder angeordnet werden, oder lediglich ein
Antriebsmotor vorgesehen wird, welcher wenigstens zwei oder auch mehrere
Räder gleichzeitig antreibt, beispielsweise über ein Differential, wobei der
Antriebsmotor entweder in Kraftflußrichtung im Traktionsbetrieb dem
Differential vorgeschaltet ist und in räumlicher Anordnung zentral, das heißt in
der Mitte der die Räder verbindenden Achse vorgesehen ist. Eine weitere
Möglichkeit besteht darin, den Elektromotor räumlich im Bereich eines
anzutreibenden Rades anzuordnen und über ein, dem Elektromotor
unmittelbar zugeordnetes Differential eine Leistungsaufteilung auf die beiden
Räder vorzunehmen. Es sind auch dieselelektrische Antriebseinheiten
denkbar, bei welchen die Elektromotoren in räumlicher Nähe zum Generator
angeordnet sind und mit diesen sowie den Wechselrichterbaueinheiten eine
elektrische Getriebebaueinheit bilden. In diesem Fall wird die Leistung vom
Elektromotor beziehungsweise bei Einsatz mehrerer Elektromotoren, welche
über ein Summiergetriebe miteinander gekoppelt sind, von diesem bzw. der
Abtriebswelle des Summiergetriebes auf einen Wellenstrang und damit ein mit
dem Wellenstrang gekoppeltes Differential auf die einzelnen Antriebsräder
übertragen.
Die erfindungsgemäße Lösung wird nachfolgend anhand von Figuren
erläutert. Im Einzelnen ist darin folgendes dargestellt:
Fig. 1a und 1b verdeutlichen in schematisch vereinfachter Darstellung
eine Antriebsvorrichtung mit Zuordnung eines Heizsystems
zur Energiespeichereinrichtung, wobei das anzusteuernde
Mittel zur wenigstens mittelbaren Erhöhung der
Temperatur am Heizsystem frei von einer Kopplung zum
Spannungszwischenkreis zwischen den Elektromotoren
und der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine
ist und eine Anordnung mit Kopplung des Mittels zur
wenigstens mittelbaren Erhöhung der Temperatur des
Heizsystems über den Spannungszwischenkreis an die
Energiespeichereinrichtung;
Fig. 2a bis 2c verdeutlichen Grundausführungen dieselelektrischer
Antriebskonzepte, bei welchen die erfindungsgemäße
Lösung zum Einsatz kommen kann;
Fig. 3 zeigt eine bevorzugte Ausführung eines dieselelektrischen
Antriebssystems, bei welchem die
Energiespeichereinrichtung neben der zusätzlichen
Heizfunktion auch die Anlaßfunktion der
Verbrennungskraftmaschine übernimmt.
Die Fig. 1 verdeutlicht schematisch eine Ausführung einer erfindungsgemäß
gestalteten Antriebsvorrichtung 1. Diese dient der Verdeutlichung des
erfindungsgemäßen Grundprinzips. Die Antriebsvorrichtung 1 umfaßt
mindestens einen, wenigstens ein Antriebsrad 2 wenigstens mittelbar
antreibenden Elektromotor 3, welcher vorzugsweise als
Transfersalflußmaschine ausgeführt ist. Im dargestellten Fall wird jeder
Elektromotor 3 von jeweils einer Wechselrichtereinheit 4 mit elektrischer
Leistung versorgt. Des weiteren ist eine, im Traktionsbetrieb, das heißt im
Betriebszustand "Fahren" bei Kraftübertragung von einer
Verbrennungskraftmaschine 6 auf die Räder 2 als Generator betreibbare
elektrische Maschine 5, nachfolgend als Generator bezeichnet, vorgesehen,
welche ebenfalls vorzugsweise als Transfersalflußmaschine ausgeführt ist, und
die mechanisch mit der Verbrennungskraftmaschine 6 koppelbar ist. Zur
Erzeugung der elektrischen Leistung wird der Generator 5 durch eine
Wechselrichtereinheit, vorzugsweise einen Vierquadranten-Wechselrichter 7
angesteuert. Die Wechselrichtereinheiten 4 und 7 für die mit den
Antriebsrädern verbunden Elektromotoren 3 und den Generator 5 sind über
einen Spannungszwischenkreis 8 miteinander gekoppelt. Der
Spannungszwischenkreis 8, welcher vorzugsweise als
Gleichspannungszwischenkreis ausgeführt ist, ist über eine
Ansteuereinrichtung 9 mit einer Energiespeichereinrichtung 10 in Form einer
Batterie koppelbar. Diese Ansteuereinrichtung 9 umfaßt dabei wenigstens eine
Schalteinrichtung 11, welche ein An- oder Entkoppeln der
Energiespeichereinrichtung 10 vom Spannungszwischenkreis 8 ermöglicht.
Des weiteren kann, in Abhängigkeit der Kopplung an den
Spannungszwischenkreis eine Spannungsrichtereinheit 12 vorgesehen
werden, welche in der Verbindung zwischen dem Spannungszwischenkreis 8
und der Energiespeichereinrichtung 10 in der Ansteuereinrichtung 9
angeordnet ist.
Die Antriebsvorrichtung umfaßt des weiteren ein Heizsystem 13. Dem
Heizsystem 13 sind Mittel 14 zur wenigstens mittelbaren Beeinflussung,
insbesondere Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13 zugeordnet. Diese
sind über die Ansteuereinrichtung 9 mit der Energiespeichereinrichtung 10
entsprechend der Fig. 1a koppelbar.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß bei Bedarf, entweder in Abhängigkeit
von einem Fahrerwunsch, ein Signal für eine gewünschte Temperatur T an
einem ersten Eingang 15 einer zentralen Steuer- und/oder Regelvorrichtung
16, welche vorzugsweise der zentralen Fahrsteuerung entspricht, anliegen
kann oder aber ein bestimmter fest vordefinierbarer gewünschter
Temperaturwert, welcher in der zentralen Steuer- bzw. Regelvorrichtung 16
hinterlegt sein kann, als Sollwert fungiert. Die Sollwertvorgabe kann des
weiteren auch aus in der zentralen Steuer- und Regelvorrichtung 16
hinterlegten Kennfeldern in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der
Temperatur im Fahrgastinnenraum erfolgen. Der erste Eingang ist
entsprechend der ersten Variante dazu mit einer Einrichtung 48 zur Vorgabe
der gewünschten Temperatur T gekoppelt. Aus dieser Größe kann dann eine
Stellgröße Y zur wenigstens mittelbaren Ansteuerung einer, die Temperatur T
im Heizsystem 13 wenigstens mittelbar beeinflussenden Größe gebildet
werden. Eine weitere denkbare Möglichkeit besteht darin, bei Bedarf
automatisch die entsprechende Temperatur T im Heizsystem 13 durch
Regelung einzustellen, wobei dazu an der zentralen Steuer- und/oder
Regelvorrichtung 16 an einem weiteren Eingang 17 ein Signal für eine die
Temperatur T im Heizsystem wenigstens mittelbar charakterisierenden Ist-
Größe anliegt. Der Wert dieser Größe kann beispielsweise die direkt mittels
eines Sensors, beispielsweise eines Temperatursensors 18 im Heizsystem 13
erfaßte Temperatur T verdeutlichen. Die zentrale Steuer- und/oder
Regelvorrichtung 16 bildet dann aus der oder den Eingangsgrößen eine
Stellgröße Y, welche an einem ersten Ausgang 19 der zentralen Steuer-
und/oder Regelvorrichtung 16 ausgegeben wird, und wenigstens mittelbar an
der Kopplung zwischen Energiespeichereinrichtung 10 und dem Mittel 14
wirksam wird. Die Ansteuerung der Energiespeichereinrichtung 10 erfolgt
dabei vorzugsweise über die Ansteuereinrichtung 9, welche der
Energiespeichereinrichtung 10 vorgeschalten ist. Die Ansteuereinrichtung 9
bewirkt dann, daß die Energiespeichereinrichtung 10 die Mittel 14 zur
Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13 entsprechend beaufschlagt, so
daß die Mittel die elektrische Energie in entsprechende Wärmeenergie
umsetzen können.
Die Mittel 14 zur Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13 können
entsprechend der Kapazität der Energiespeichereinrichtung 10 unter
Auslegung der Kopplung, hier über die Ansteuereinrichtung 9 mit einer
bestimmten elektrischen Leistung versorgt werden. Dabei können bezüglich
der Energieversorgung über die Energiespeichereinrichtung 10 im
wesentlichen drei Grundzustände unterschieden werden. In einem ersten
Grundzustand dient die Energiespeichereinrichtung 10 lediglich der
Bereitstellung von elektrischer Leistung am Spannungszwischenkreis 8. Dies
ist vor allem dann der Fall, wenn über die Energiespeichereinrichtung 10 die
als Generator betreibbare elektrische Maschine 5 zum Anlassen der
Verbrennungskraftmaschine 6 dient. Ein zweiter Grundzustand ist dadurch
gekennzeichnet, daß die volle von der Energiespeichereinrichtung 10
bereitstellbare elektrische Leistung den Mitteln 14 zur Erhöhung der
Temperatur im Heizsystem 13 zugeführt wird. Der dritte Zustand ist durch eine
Leistungsaufteilung zwischen der Beaufschlagung des
Spannungszwischenkreises 8 und den Mitteln 14 zur wenigstens mittelbaren
Beeinflussung, insbesondere Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13
gekennzeichnet. In diesem Fall umfaßt die Ansteuereinrichtung 9 des weiteren
ein Mittel 20 zur Aufteilung der von der Energiespeichereinrichtung 10
bereitstellbaren elektrischen Leistung auf den Spannungszwischenkreis 8 und
die Mittel 14 zur Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13. Die
Bestimmung der erforderlichen Leistungsanteile kann dadurch ebenfalls über
die zentrale Steuer- und/oder Regelvorrichtung 16 erfolgen, welche als
Eingangsgröße entweder wenigstens eine die Temperatur im Heizsystem 13
wenigstens mittelbar charakterisierende Größe oder einen Fahrerwunsch nach
einer Erhöhung der Temperatur im Heizsystem und damit eine der
Nebenaggregate und/oder des Fahrgastinnenraumes und der erforderlichen
elektrischen Leistung zum Anlassen der Verbrennungskraftmaschine 6 nach
erfolgtem Stillstand, das heißt bei Vorliegen eines weiteren Eingangssignales
an der zentralen Steuer- und/oder Regelvorrichtung 16, hier mit 22
bezeichnet, welche eine, eine Wiederinbetriebnahme der
Verbrennungskraftmaschine anzeigende oder wenigstens mittelbar
charakterisierende Größe verdeutlicht. Dabei können bezüglich der
Leistungsaufteilung entsprechend der von der Energiespeichereinrichtung 10
bereitstellbaren Leistung Prioritäten gesetzt werden. Dies kann dazu führen,
daß zuerst wenigstens die Verbrennungskraftmaschine 6 über die als
Generator betreibbare elektrische Maschine 5 anzulassen ist, während dem
Heizsystem 13 nur eine untergeordnete Bedeutung zugesprochen wird.
Weitere vier Grundzustände verdeutlichen die Leistungsübertragung aus dem
Spannungszwischenkreis 8 zur Energiespeichereinrichtung 10 (vierter
Grundzustand) oder zum Mittel 14 (fünfter Grundzustand; im Betriebszustand
"Fahren" oder "Bremsen" einsetzbar) oder eine Leistungsaufteilung zwischen
der Energiespeichereinrichtung 10 und den Mitteln 14, welche vorallem für
den Betriebszustand "Bremsen" in Betracht gezogen werden kann (sechster
Grundzustand) oder eine Entkoppelung sowohl der
Energiespeichereinrichtung 10 als auch des Mittels 14 vom Zwischenkreis.
Die entsprechenden Grundschaltstellungen sind in der Schalteinrichtung 11
eingetragen. Zur Realisierung der erfindungsgemäßen Lösung sind lediglich
die ersten vier Grundzustände und der letzte Grundzustand erforderlich. Die
Speisung des Heizsystems 13 während des Betriebes aus dem
Spannungszwischenkreis 8 kann als Sonderfunktion zusätzlich vorgenommen
werden.
Die in der Fig. 1a verdeutlichte Ausführung dient lediglich zur Erläuterung
des Grundprinzips der erfindungsgemäßen Ausführung. Weitere Ausführungen
sind denkbar. Die Fig. 1b verdeutlicht dabei eine, entsprechend der Fig. 1a
modifizierte Ausführung einer Antriebsvorrichtung 1.1b, wobei der
Grundaufbau im wesentlichen dem in der Fig. 1a beschriebenen entspricht,
weshalb für gleiche Elemente die gleichen Bezugszeichen verwendet werden,
jedoch hier die Mittel 14 über den Spannungszwischenkreis 8.1 mit der
benötigten elektrischen Leistung beaufschlagt werden, während in der Fig.
1a das Heizsystem 13 beziehungsweise die Mittel 14 zur Erhöhung der
Temperatur am Heizsystem 13 parallel zum Spannungszwischenkreis 8
angeordnet sind, wobei keine Kopplung zwischen diesen besteht. In der Fig.
1a sind somit die Mittel 14 zur Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13
nicht mit dem Spannungszwischenkreis 8 und damit dem Antriebsstrang
zwischen Verbrennungskraftmaschine 6 und den Rädern 2 gekoppelt.
In der Fig. 1b erfolgt, wie bereits ausgeführt, die Anbindung der Mittel 14 zur
Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13 an die
Energiespeichereinrichtung 10 über die elektrische Kopplung zwischen der als
Generator betreibbaren elektrischen Maschine 5 und dem Elektromotor 3,
dem Spannungszwischenkreis 8. Die Kopplung zwischen dem
Spannungszwischenkreis 8 und den Mitteln 14 zur Erhöhung der Temperatur
am Heizsystem 13 wird hier mit 23 bezeichnet. Zur Realisierung einer,
entsprechend dem dritten Grundzustand erforderlichen Leistungsaufteilung
der von der Energiespeichereinrichtung 10 bereitstellbaren elektrischen
Leistung auf die als Generator betreibbare elektrische Maschine 5 sowie die
Mittel 14 zur Erhöhung der Temperatur im Heizsystem 13 sowie zur Speisung
über die Energiespeichereinrichtung 10 ist in der Kopplung 23 zwischen
dem Spannungszwischenkreis 8 und den Mitteln 14 eine Einrichtung zur
Ansteuerung der Mittel 14, hier mit 25 bezeichnet, vorgesehen. Diese
Einrichtung 25 zur Ansteuerung der Mittel 14 ist mit einem weiteren dritten
Ausgang 26 der zentralen Steuer- und/oder Regelvorrichtung 16 gekoppelt.
Über einen vierten Ausgang 27 ist die, der als Generator betreibbaren
elektrischen Maschine 5 zugeordnete Wechselrichtereinheit 7 ansteuerbar.
Zur Realisierung des ersten Grundzustandes, das heißt der Nutzung der von
der Energiespeichereinrichtung 10 bereitstellbaren elektrischen Leistung zum
Anlassen der Verbrennungskraftmaschine 6 wird die gesamte zur Verfügung
stehende elektrische Leistung der Energiespeichereinrichtung 10 der im
Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine 5
zugeführt, welche in diesem Zustand als Motor zum Antrieb der
Verbrennungskraftmaschine 6 fungiert. Im Fahrbetrieb, das heißt bei
Leistungsübertragung von der Verbrennungskraftmaschine 6 zu den
Antriebsrädern 2 kann ein Teil der von der Energiespeichereinrichtung 10 zur
Verfügung stellbaren elektrischen Leistung zusätzlich in den
Spannungszwischenkreis 8 eingespeist werden und bei entsprechender
Ansteuerung der Ansteuereinrichtung 25 und den einzelnen
Wechselrichtereinheiten 4 und 7 nur den Mitteln 14 zur Erhöhung der
Temperatur im Heizsystem 13 zugeführt werden. Des weiteren besteht bei
entsprechender Ansteuerung der Wechselrichtereinheiten 4 und 7 und des
Stellgliedes 25 die Möglichkeit, die von der Energiespeichereinrichtung 10
bereitstellbare elektrische Leistung auf den Generator 5 und das Heizsystem
13 aufzuteilen.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, jeweils durch entsprechende
Ansteuerung der Schalteinrichtung in der Steuereinrichtung 9 die
Energiespeichereinrichtung 10 vom Spannungszwischenkreis zu entkoppeln.
Beide Ausführungen entsprechend den Fig. 1a und 1b weisen zusätzliche
Mittel auf, die vorzugsweise in der Ansteuereinrichtung 9 der
Energiespeichereinrichtung 10 angeordnet sind und zu einer
Energiespeicherung im Bremsbetrieb dienen. In diesem Fall wird die über die
Räder 2 an die elektrischen Maschinen 3 eingeleitet mechanische Leistung,
welche durch den generatorischen Betrieb der Elektromotoren 3 im
Bremsbetrieb in elektrische Leistung umgewandelt wird, der
Energiespeichereinrichtung 10 bei Kopplung dieser mit dem
Spannungszwischenkreis 8 zugeführt. Dies erfolgt durch die entsprechende
Ansteuerung der Wechselrichtereinheiten 7 der als Generator betreibbaren
elektrischen Maschine 5 und/oder der Wechselrichtereinheit 4, welche den
elektrischen Maschinen 3 zugeordnet sind sowie der Schalteinrichtung 11. Die
Ansteuerung erfolgt dabei vorzugsweise ebenfalls über die zentrale Steuer-
und/oder Regelvorrichtung 16.
Es besteht theoretisch die Möglichkeit, für die einzelnen Steuer- und/oder
Regelaufgaben jeweils eine separate Steuer- und/oder Regelvorrichtung
vorzusehen, welche miteinander durch eine übergeordnete zentrale Steuer-
und/oder Regelung miteinander verknüpft werden können. Die einzelnen
Steuer- und/oder Regelvorrichtungen sind in diesem Fall als separate
Baugruppen ausgeführt, welche mit einer zentralen Steuer- und/oder
Regelbaugruppe gekoppelt sind, oder in dieser integriert werden können.
Vorzugsweise wird jedoch für die Steuer- und/oder Regelaufgaben eine
zentrale Steuer- und/oder Regeleinrichtung verwendet, welche eine Vielzahl
von Eingängen aufweist, um die einzelnen Ist- und/oder Sollgrößen zu
erfassen beziehungsweise die entsprechenden zur Verarbeitung dieser
Größen erforderlichen Signale zu empfangen und mit einer entsprechenden
Anzahl von Ausgängen versehen ist, die mit den entsprechenden
anzusteuernden Einrichtungen koppelbar sind. Die zentrale Steuer- und/oder
Regelvorrichtung ist dann vorzugsweise in Form eines Mikroprozessors
ausgeführt, in welchem durch Durchlaufen entsprechender Routinen die
einzelnen Stellgrößen gebildet werden können. Die konkrete Auswahl der
entsprechenden Steuer- und/oder Regelvorrichtungen und deren
Verknüpfung, ob als einzelne Baueinheiten oder als eine zentrale Baueinheit,
liegt im Ermessen des Fachmannes.
Die erfindungsgemäße Lösung zur Speisung des Heizsystems 13 über die
Energiespeichereinrichtung 10 ist für jegliche Art dieser elektrischen Antriebe
geeignet. Beispielhaft sind in den Fig. 2a und 2b zwei mögliche
Ausführungen eines Antriebssystems beziehungsweise einer
Antriebsvorrichtung 1.2a und 1.2b dargestellt.
Die Fig. 1a und 1b verdeutlichen die Möglichkeit der Ausführung als
Einzelradantrieb. In diesem Fall dient jeder Elektromotor 3 jeweils dem Antrieb
eines Rades 2. Dabei besteht die Möglichkeit, den Elektromotor 3, wie in den
Fig. 1a und 1b auch dargestellt, jeweils einem Rad 2 zuzuordnen. Es
besteht jedoch in diesem Fall auch die hier nicht dargestellte
Ausführungsmöglichkeit, nur einen Elektromotor 3 einem Rad 2 unmittelbar
zuzuordnen und zwischen dem Elektromotor 3 und der Radnabe ein
Verteilergetriebe vorzusehen, welches die vom Elektromotor 3 abgegebene
Leistung auf das Rad 2 und das diesen auf einer gedachten geometrischen
Achse gegenüberliegende Rad aufteilt. Das Verteilergetriebe ist dabei
vorzugsweise in Form wenigstens eines Differentials ausgeführt. Der Antrieb
erfolgt über einen Elektromotor 3.
Demgegenüber ist in der Fig. 2a eine Möglichkeit dargestellt, bei welcher
der Elektromotor 3.2a zum Achsantrieb dient. Dieser ist in Kraftflußrichtung im
Traktionsbetrieb der Fahrzeugachse 30 vorgeschalten und steht über ein
Differential 31 mit den Rädern 2.12a und 2.22a in Triebverbindung. Die vom
Elektromotor 3.2a abgegebene elektrische Leistung wird somit über das
Differential 31 auf die Räder aufgeteilt.
Die in den Fig. 1a, 1b und 2a dargestellten Möglichkeiten der Zuordnung
des Elektromotors beziehungsweise der Elektromotoren 3 zu den einzelnen
Rädern 2 zeichnen sich durch eine erhebliche räumliche Entfernung zwischen
dem Elektromotor und der als Generator betreibbaren elektrischen
Maschine 5 aus. Die Fig. 2b verdeutlicht daher eine Möglichkeit, welche es
erlaubt, die als Generator betreibbare elektrische Maschine 5 und wenigstens
einen Elektromotor 3 zu einer Baueinheit 32 zusammenzufassen. Der
Elektromotor ist hier mit 3.2b bezeichnet, die als Generator betreibbare
Maschine mit 5.2b. Die Wechselrichter der einzelnen elektrischen
Antriebsaggregate, das heißt des Elektromotors 3.2b und der als Generator
betreibbaren elektrischen Maschine 5.2b sind in einer
Wechselrichterbaugruppe 33 zusammengefaßt. Die einzelnen Wechselrichter
sind hiermit 4.2b für den Elektromotor 3.2b und 7.2b für die als Generator
betreibbare elektrische Maschine 5.2b bezeichnet. Die Zusammenfassung der
als Generator betreibbaren elektrischen Maschine 5.2b, der
Wechselrichterbaueinheit 33 und der elektrischen Maschine 3.2b zu einer
Saugruppe 32 wird auch als sogenanntes elektrisches Getriebe bezeichnet.
Die Leistungsübertragung von dem Elektromotor 3.2b auf die Achse 30.2b
erfolgt über einen Wellenstrang 34, welcher vorzugsweise in Form einer
Gelenkwelle 49 ausgeführt ist.
Eine weitere Möglichkeit zur Erhöhung der bereitstellbaren elektrischen
Leistung ist in der Fig. 2c dargestellt. Diese verdeutlicht eine weitere
Ausführung eines elektrischen Getriebes. Dieses ist hier mit 35 bezeichnet.
Das elektrische Getriebe 35 umfaßt die als Generator betreibbare elektrische
Maschine 5.2c, einen Spannungszwischenkreis 8.2c sowie zwei
Elektromotoren 3.12c und 3.22c, deren erzeugte mechanische Leistung im
Traktionsbetrieb über ein Summiergetriebe 37 zusammengeführt wird. Den
Elektromotoren 3.12c und 3.22c sind jeweils eine Wechselrichtereinheit 4.12c
und 4.22c zugeordnet. Die der als Generator betreibbaren elektrischen
Maschine 5.2c zugeordnete Wechselrichtereinheit ist hier mit 7.2c bezeichnet.
Die Wechselrichtereinheiten 4.12c, 4.22c und 7.2c dienen der Ansteuerung
der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine 5.2c und der einzelnen
Elektromotoren 3.12c und 3.22c. Der somit hergestellte
Spannungszwischenkreis 8.2c ist ein Gleichspannungszwischenkreis.
Der Ausgang des Summiergetriebes 37 ist über einen Wellenstrang, hier dem
Wellenstrang 38 mit der Achse 30.2c und damit den Rädern 2.12c und 2.22c
koppelbar.
Den mechanischen Übertragungswegen, insbesondere den
Wellensträngen 34 beziehungsweise 38 werden vorzugsweise
Dämpfungseinrichtungen zugeordnet. Diese können in Form von
Schwingungsdämpfern, das heißt Drehmomentübertragungseinrichtungen mit
entsprechenden Dämpfungsgliedern, in die Wellenstränge 34
beziehungsweise 38 oder in Kraftflußrichtung im Traktionsbetrieb vor diesen,
eingebaut werden oder aber in Form von sogenannten Schwingungstilgern in
den mechanischen Übertragungswegen integriert werden. Die konkrete
Ausgestaltung liegt im Ermessen des Fachmannes.
In der Fig. 3 ist beispielhaft einen bevorzugte Anwendung der
erfindungsgemäßen Lösung dargestellt. Der Grundaufbau entspricht auch hier
im wesentlichen dem in den Fig. 1a und 1b beschriebenen. Die
Antriebsvorrichtung ist hier mit 1.3 bezeichnet und umfaßt eine als
Dieselmotor ausgeführte Verbrennungskraftmaschine 6.3, welche mechanisch
mit einer in Kraftflußrichtung im Traktionsbetrieb betrachtet als Generator
betreibbaren elektrischen Maschine 5.3 koppelbar ist. Die Kopplung kann
dabei starr mit Integration entsprechender Dämpfungseinrichtungen,
beispielsweise einer Drehmoment übertragenden Einrichtung in Form einer
Kupplung mit entsprechenden Dämpfungsglied ausgeführt sein. Es besteht
jedoch auch die Möglichkeit die mechanische Kopplung zwischen der als
Generator betreibbaren elektrischen Maschine 5.3 und der
Verbrennungskraftmaschine 6.3 lösbar, beispielsweise mittels einer
schaltbaren Kupplung, zu realisieren. Die Antriebsvorrichtung 1.3 umfaßt des
weiteren zwei Elektromotoren 3.13 und 3.23, welche jeweils zum Antrieb der
Räder 2.13 und 2.23 dienen. Jedem Elektromotor, der vorzugsweise in Form
einer Transfersalflußmaschine ausgeführt ist, ist jeweils eine
Wechselrichterbaueinheit, eine Wechselrichterbaueinheit 4.13 für den
Elektromotor 3.13 und eine Wechselrichterbaueinheit 4.23 für den
Elektromotor 3.23 zugeordnet. Eine weitere Wechselrichterbaueinheit 7.3 ist
der im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine 5.3
zugeordnet. Die Elektromotoren 3.13 und 3.23 beziehungsweise deren
Wechselrichterbaueinheiten 4.13 und 4.23 und die als Generator betreibbare
elektrische Maschine 5.3 beziehungsweise der diesem zugeordnete
Wechselrichter 7.3 sind elektrisch über einen sogenannten
Spannungszwischenkreis 8.3 gekoppelt. Der Spannungszwischenkreis ist hier
somit ebenfalls als Gleichspannungszwischenkreis ausgeführt. Des weiteren
ist eine Energiespeichereinrichtung 10.3 vorgesehen, welche mit dem
Gleichspannungszwischenkreis 8.3 koppelbar ist.
Der Verbrennungskraftmaschine 6.3 ist ein Kühlmittelkreislauf 40 zugeordnet.
Dieser umfaßt eine Kühleinrichtung 41 in Form eines Kühlers, welche in der
Zulaufleitung 42 der Verbrennungskraftmaschine 6.3 angeordnet ist. Des
weiteren ist im Kühlmittelkreislauf 40 eine Wärmetauscheinrichtung 43
integriert. Diese Wärmetauscheinrichtung 43 kann dabei zur Heizung des
Fahrgastinnenraumes genutzt werden, vorzugsweise ist der
Kühlmittelkreislauf 40 über den Wärmetauscher 43 mit einem
Heizmittelkreislauf 44, welcher mit dem Fahrgastinnenraum wenigstens
mittelbar koppelbar ist, gekoppelt. Das Mittel zur wenigstens mittelbaren
Erhöhung der Temperatur im Heizsystem, als welches hier der
Heizmittelkreislauf 44 angesehen werden kann, ist hier in Form eines im
Kühlmittelkreislauf 40 der Verbrennungskraftmaschine 6.3 integrierten
Bremswiderstandes, welcher durch den Kühlmittelkreislauf 40 der
Verbrennungskraftmaschine 6.3 gekühlt wird, integriert. Dieser ist hier mit 14.3
bezeichnet. Der Bremswiderstand 14.3, das heißt das Mittel zur wenigstens
mittelbaren Beeinflussung der Temperatur im Heizsystem, hier dem
Heizmittelkreislauf 44, ist über eine elektrische Kopplung 47 mit dem
Spannungszwischenkreis 8.3 und damit über eine Ansteuereinrichtung 9.3 mit
der Energiespeichereinrichtung 10.3 koppelbar.
Die vorliegende Antriebsvorrichtung wird vorzugsweise auch zur Realisierung
des Anlassens der Verbrennungskraftmaschine 6.3 nach erfolgtem Stillstand
über die Energiespeichereinrichtung 10.3 genutzt. Der Antriebsvorrichtung ist
dazu eine Steuervorrichtung, hier die Steuervorrichtung 16.3 zugeordnet,
welche wenigstens eine Steuervorrichtung 50 mit einer Steuereinrichtung 51
umfaßt. Die Steuereinrichtung 51 weist wenigstens einen ersten Eingang 52
und einen ersten Ausgang 53 auf. Vorzugsweise sind der Steuereinrichtung
51 eine Vielzahl von Eingängen zugeordnet, im dargestellten Fall des weiteren
die Eingänge 54 und 56. Diese Eingänge sind mit Erfassungseinrichtungen,
hier den Erfassungseinrichtungen 57, 58 und 59 gekoppelt, die der Ermittlung
einer den Fahrzustand wenigstens mittelbar charakterisierenden Größe
ermöglichen. Die Erfassungseinrichtungen 57 bis 59 sind beispielsweise als
Sensoren ausgeführt. Die Erfassungseinrichtung 57 kann dabei den
Antriebsrädern 2.13 beziehungsweise 2.23 zugeordnet sein, und die Drehzahl
der Antriebsräder als proportionale Größe zur aktuellen Fahrgeschwindigkeit
erfassen. Die Erfassungseinrichtung 58 ist beispielsweise dem
Betätigungspedal für die Bremseinrichtung zugeordnet und dient der
Erfassung der Geschwindigkeit beziehungsweise der Intensität der Betätigung
des Bremspedals. Die Erfassungseinrichtung 59 ist beispielsweise dem
Gashebel beziehungsweise dem Gaspedal zugeordnet und dient der
Erfassung der Geschwindigkeit, mit welcher der Fahrer den Gashebel
beziehungsweise das Gaspedal freigibt. Diese Signale werden den
Eingängen 52, 54 und 56 der Steuereinrichtung 51 zugeführt. Die
Steuereinrichtung 51 umfaßt eine Einrichtung zur Auswertung der den
Fahrzustand charakterisierenden Größen, wobei im Hinblick auf einen zu
erzielenden Stillstand des Fahrzeuges eine Stellgröße am Ausgang 53
gebildet wird, welche am Leistungsstellglied der
Verbrennungskraftmaschine 6.3, das heißt am Dieselmotor, wirksam wird.
Diese Auswertung kann beispielsweise mittels Algorithmen oder aber durch
Vergleiche mit abgespeicherten oder abspeicherbaren, ständig
aktualisierbaren Kennwerten oder Kennfeldern erfolgen.
Eine andere, hier im Einzelnen nicht dargestellte Möglichkeit besteht darin, in
der Steuereinrichtung 51 einen elektronischen Stadtplan zu hinterlegen,
mittels welchem ständig nachvollzogen werden kann, wo sich das Fahrzeug
gerade befindet, um aufgrund dauerhafter Erfahrungen in bezug auf
Verkehrsstockungen entsprechend dem im Stadtplan hinterlegten
Informationen eine Abstellung der Verbrennungskraftmaschine zu bewirken.
Dies kann auch mittels Telematik durch einen Verkehrsleitrechner realisiert
werden, welcher dabei noch weitere Informationen, wie insbesondere die
Verkehrsdichte, auswerten kann.
Zur Wiederinbetriebnahme der Verbrennungskraftmaschine 6.3 ist der
Steuereinrichtung 51 ein weiterer Eingang zugeordnet. Dieser ist hier mit 60
bezeichnet. Der Eingang 60 ist dabei mit einer Einrichtung zur Vorgabe eines
Signals über eine Wiederinbetriebnahme der Verbrennungskraftmaschine 6.3
wenigstens mittelbar koppelbar. Da die Steuereinrichtung 51 Bestandteil einer
Fahrsteuerung sein kann, kann daher dieser Eingang ebenfalls mit der
Fahrersteuerung gekoppelt werden, wobei die Vorgabe des Wunsches nach
dem Wiederanfahren über eine Betätigungseinrichtung erfolgt, welche mit
einem Eingang der Fahrsteuerung verbunden ist. Die Steuervorrichtung 50
und damit auch die Steuereinrichtung 51 kann jedoch auch Bestandteil der
Fahrsteuerung 16.3 sein. In diesem Fall ist der Eingang 60 der
Steuereinrichtung 51 selbst mit der Betätigungseinrichtung wenigstens
mittelbar gekoppelt. Des weiteren wird an einem weiteren zweiten Ausgang 61
der Steuervorrichtung 51 ein Signal zur Ansteuereinrichtung 9.3, insbesondere
der in dieser integrierten Schalteinrichtung 63 ausgegeben, welches bewirkt,
daß die Energiespeichereinrichtung 10.3 mit der elektrischen Kopplung in
Form des Spannungszwischenkreises 8.3 verbunden wird. Zusätzlich werden
Signale zur Ansteuerung der Wechselrichterbaueinheiten 4.13 und 4.23 bzw.
7.3 an den diesen zugeordneten Ausgängen 28.13 bzw. 28.23 und 27.3
ausgegeben. Über die Energiespeichereinrichtung 10.3 wird dann Energie in
den Spannungszwischenkreis 8.3 eingespeist, welche zum Antrieb der im
normalen Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine 5
genutzt wird. Dieser arbeitet dann in diesem Betriebszustand als Motor und
treibt die Verbrennungskraftmaschine 6.3 an. Damit kann der Generator 5 als
Starteinrichtung bei Inbetriebnahme der Verbrennungskraftmaschine 6.3
genutzt werden.
Damit während des Anfahrvorganges der Anteil der über die
Schalteinrichtung 63 in dem Zwischenkreis 8.3 eingespeisten Energie lediglich
zum Anfahren der Verbrennungskraftmaschine 6.3 genutzt wird, sind
entsprechende, hier nicht dargestellte Einrichtungen im Zwischenkreis
vorgesehen, die vorzugsweise während des Anfahrvorganges lediglich ein
Einspeisen von Energie in den Generator 5 ermöglichen. Dies kann durch
zusätzliche Einrichtungen im Zwischenkreis 8 realisiert werden oder aber
durch die entsprechende Ansteuerung der einzelnen Wechselrichtereinheiten
4.13 und 4.32 beziehungsweise 7.3.
Die Ladung der Energiespeichereinrichtung 10.3, das heißt der Batterie,
erfolgt aus dem Spannungszwischenkreis 8.3, mittels einer einfachen
Chopperlösung zur Reduzierung der Zwischenkreisspannung UEK auf die
Ladespannung der Batterie UBATT. Der Ladevorgang der Batterie kann dabei
ebenfalls mittels der Steuervorrichtung 50 bzw. der Steuereinrichtung 51
realisiert werden. Dazu weist diese Steuereinrichtung 51 einen weiteren
Eingang 62 auf, welcher mit der Batterie gekoppelt ist und über welchen ein
Signal in bezug auf den Ladezustand der Batterie der Steuereinrichtung 51
zugeführt wird. Da der Ladevorgang vorzugsweise nur im Betriebszustand
Bremsen möglich sein soll, ist des weiteren erforderlich, ein Signal für den
Betriebszustand Bremsen an der Steuereinrichtung 51 zu verarbeiten. Als
dieses Signal kann beispielsweise das am Eingang 54 anliegende Signal
gewertet werden. In der Steuereinrichtung 51 sind Mittel vorgesehen, welche
in bezug auf den Ladezustand der Batterie entscheiden, ob die mittels der im
Bremszustand als Generator betreibbaren Elektromotoren 3.13 und 3.23
erzeugte Bremsenergie der Batterie zuzuführen ist. Als dieses Mittel kann
beispielsweise ein Differenzbildner 55 verwendet werden, welcher die
Abweichung eines aktuellen Ladezustandes von einem vorgebbaren Soll-
Ladezustand, welcher vom Fahrer vorgebbar oder aber in einem Speicher der
Steuereinrichtung 51 bzw. der zentralen Fahrsteuer- und/oder
Regelvorrichtung 16.3 hinterlegt ist, ermittelt und bei Überschreitung einer
bestimmten vorgebbaren Größe für die Abweichung am Ausgang ein Signal
für die Zuspeisung der Bremsenergie zur Batterie ausgibt, das heißt
beispielsweise die entsprechenden Wechselrichtereinheiten 4.13 und 4.23
beziehungsweise 7.3 und die Schalteinrichtung 11.1 bzw. die
Steuereinrichtung 9.3 entsprechend angesteuert werden.
Ein Laden der Energiespeichereinrichtung 10.3 kann auch im normalen
Traktionsbetrieb durch Entnahme elektrischer Leistung aus dem
Zwischenkreis 8.3 erfolgen. Vorzugsweise wird jedoch die Aufladung der
Energiespeichereinrichtung 10.3 lediglich im Bremsbetrieb erfolgen.
Die Realisierung der Heizfunktion, das heißt der Erhöhung der Temperatur im
Heizsystem, hier der Heizmitteltemperatur im Heizmittelkreislauf 44, erfolgt
vorzugsweise lediglich in den Betriebszuständen, welche sich durch die
Außerbetriebnahme der Verbrennungskraftmaschine 6.3 auszeichnen,
beispielsweise während kürzerer Stillstandszeiten aber auch im normalen
Traktionsbetrieb oder im Bremsbetrieb. Diese Möglichkeiten gelangen
vorzugsweise in Nutzfahrzeugen, insbesondere Stadtbussen zum Einsatz. Es
wäre jedoch zu berücksichtigen, daß vorzugsweise im dargestellten
Ausführungsbeispiel die zum Anfahren des Fahrzeuges, das heißt zum
Anfassen der Verbrennungskraftmaschine 6.3 erforderliche elektrische
Leistung von der Energiespeichereinrichtung 10.3 noch erbracht werden kann.
Der Ladezustand der Energiespeichereinrichtung 10.3 kann dabei ebenfalls
über die Steuereinrichtung 51 überwacht werden.
In der Ansteuereinrichtung 9.3 sind demzufolge entsprechende Mittel
beispielsweise in Form der Schalteinrichtung 63 vorzusehen, welche die
Energiespeichereinrichtung 10.3 entweder direkt mit dem Zwischenkreis 8.3
koppeln oder entkoppeln. Zur alleinigen Realisierung der Ansteuerung der
Mittel 14.3 über die elektrischen Kopplung 47 zum Bremssteller 45 zur
wenigstens mittelbaren Beeinflussung der Temperatur T im Heizsystem 13.3,
oder des Generators 5.3 oder beider gemeinsam müssen des weiteren die
Stellglieder der einzelnen Aggregate, d. h. des dem Bremswiderstand 14.3
zugeordneten Bremsstellers 45, der einzelnen Wechselrichterbaueinheiten
7.3 bzw. 4.13 und 4.23 in entsprechender Weise angesteuert werden. Zur
gewünschten Energieversorgung sind im Fall des Anlaßvorganges werden die
Wechselrichtereinheiten 7.3 des Generators 5.3, 4.13 und 4.23 der
Elektromotoren 3.13 und 3.23 sowie die Schalteinrichtung 63 und der
Bremssteller 45 derart angesteuert, daß kenne Energie über die Kopplung 47
sowie an die Elektromotoren 3.13 und 3.23 übertragen wird. Der Bremssteller
45 wird dabei über einen Ausgang 64 der Steuer- und/oder Regeleinrichtung
16 bzw. der Steuereinrichtung 51 angesteuert.
Die Erhöhung der Temperatur im Heizsystem, hier dem Heizmittelkreislauf 44
erfolgt über die Ansteuerung des Bremsstellers 45 sowie beispielsweise der
Wechselrichtereinheiten 4.13 beziehungsweise 4.23 und 7.3 sowie der
Ansteuereinrichtung 9.3. Zur Realisierung lediglich der Aufheizfunktion wird
die Energiespeichereinrichtung 10.3 über den Zwischenkreis 8.3 mit dem
Bremssteller 45 gekoppelt. Die Ansteuerung der Wechselrichtereinheiten
erfolgt derart, daß weder Leistung an die Elektromotoren 3.13 bzw. 3.23 oder
den Generator 5.3 übertragen wird. Der Bremssteller 45 bewirkt eine
entsprechende Beaufschlagung des wassergekühlten Bremswiderstandes
14.3. Die Größe der am Ausgang 64 ausgegebenen Stellgröße B zur
Ansteuerung des Bremsstellers 45 wird entsprechend der gewünschten
einzustellenden Erwärmung vorgenommen. Ein derartiges Signal für eine
gewünschte einzustellende Temperatur liegt beispielsweise am Eingang 65
der zentralen Steuer- und/oder Regelvorrichtung 16.3 bzw. der
Steuereinrichtung 51 an. Die Sollwertvorgabe kann auch, wie für die Fig. 1
bereits erläutert, aus dem Speicher der zentralen Steuer- und/oder
Regelvorrichtung 16.3 bzw. der Steuereinrichtung 51 in Abhängigkeit
bestimmter Istgrößen, beispielsweise der Außentemperatur und der aktuell
ermittelten Isttemperatur T im Heizsystem 13.3 und/oder dem
Kühlmittelkreislauf 40 der Verbrennungskraftmaschine 6.3 oder einer, die
Temperatur im Heizsystem 13.3 wenigstens mittelbar charakterisierenden
Größe erfolgen. Das Signal für den gewünschten Sollwert liegt dann
beispeilsweise am Eingang 65 der zentralen Steuer- und/oder
Regelvorrichtung und/oder der Steuereinrichtung 51 an. Der aktuelle Istwert
bzw. eine den Istwert wenigstens mittelbar charakterisierende Größe liegt am
Eingang 66 an. Aus der Ist- und der Sollgröße werden Stellgrößen gebildet,
welche entsprechend der gewünschten vorzusehenden Heizleistung die
einzelen Aggregate ansteuern, im Einzelnen die Wechselrichterbaueinheiten
7.3, 4.13, 4.23 und der Bremssteller 14.3 sowie die Schafteinrichtung 63.
Die Schalteinrichtung 63 umfaßt dazu wenigstens die folgen den drei
Schaltstellungen - Kopplung Energiespeichereinrichtung 10.3 mit dem
Spannungszwischenkreis 8.3 und Energieflußrichtung vom
Spannungszwischenkreis 8.3 zur Energiespeichereinrichtung 10.3; Kopplung
Energiespeichereinrichtung 10.3 mit dem Spannungszwischenkreis 8.3 und
Energieflußrichtung von der Energiespeichereinrichtung 10.3 zum
Spannungszwischenkreis 8.3; Entkoppelung der Energiespeichereinrichtung
10.3 vom Spannungszwischenkreis 8.3.
Im Anfahrzustand kann auch eine Leistungsaufteilung der von der
Energiespeichereinrichtung 10.3 bereitstellbaren elektrischen Energie auf die
als Generator betreibbare elektrische Maschine 5.3 sowie den Bremssteller 45
und damit das Mittel 14.3 zur Erhöhung der Temperatur des Heizsystemes,
hier des Heizmittelkreislaufes 44, erfolgen. Die Aufteilung der bereitstellbaren
elektrischen Leistung kann dabei nach Prioritätsgesichtspunkten
vorgenommen werden. Diese Aufteilung erfolgt ebenfalls über die
Ansteuerung der einzelnen Stellglieder.
Die dritte Möglichkeit, das heißt lediglich die Ansteuerung der des Generator
betreibbaren elektrischen Maschine 5.3 zum Antrieb der
Verbrennungskraftmaschine 6.3 wird ebenfalls durch entsprechende
Ansteuerung der Ansteuereinrichtung 9.3, des Bremsstellers 45 sowie der
einzelnen Wechselrichterbaueinheiten 4.13, 4.23 und 7.3 realisiert.
Entsprechend der Stellung des Bremsstellers 45 als Stellgröße für das
Mittel 14.3 zur Erhöhung der Temperatur im Heizmittelkreislauf 44, wird der
Widerstand des Bremswiderstandes erhöht. Die dort zu verwendete Energie
wird in Wärme umgesetzt, welche dem Kühlmittelkreislauf 40 der
Verbrennungskraftmaschine 6.3 zugeführt wird. Vorzugsweise ist der
Wärmetauscher 43, welcher die Kopplung mit dem Heizmittelkreislauf 44
realisiert, in räumlicher Nähe in Durchflußrichtung hinter dem
Bremswiderstand 14.3 angeordnet.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Varianten stellen Ausführungsvarianten
sowie bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Lösung dar.
Weitere Modifikationen bei Kenntnis des erfindungsgemäßen Grundgedanken
sind denkbar und liegen im Ermessen des Fachmannes.
Claims (23)
1. Verfahren zur Beeinflussung der Temperatur eines Heizsystems für
Nebenaggregate und/oder einen Fahrgastraum in einer
Antriebsvorrichtung eines Fahrzeuges
mit einer Verbrennungskraftmaschine;
mit wenigstens einem, wenigstens mittelbar mit wenigstens einem Antriebsrad koppelbaren Elektromotor;
mit einer mechanisch mit der Verbrennungskraftmaschine koppelbaren und im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine;
mit einer elektrischen Kopplung zwischen den Elektromotoren und der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine;
mit einem Heizsystem zur wenigstens mittelbaren Aufheizung an Nebenaggregaten und/oder einem Fahrgastinnenraum;
mit einer mit der elektrischen Kopplung wenigstens im Bremsbetrieb zur Aufladung koppelbaren Energiespeichereinrichtung;
gekennzeichnet durch das folgende Merkmal:
bei welchen bei Bedarf das Heizsystem wenigstens mittelbar mit der Energiespeichereinrichtung zur Erhöhung der Temperatur gekoppelt wird.
mit einer Verbrennungskraftmaschine;
mit wenigstens einem, wenigstens mittelbar mit wenigstens einem Antriebsrad koppelbaren Elektromotor;
mit einer mechanisch mit der Verbrennungskraftmaschine koppelbaren und im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine;
mit einer elektrischen Kopplung zwischen den Elektromotoren und der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine;
mit einem Heizsystem zur wenigstens mittelbaren Aufheizung an Nebenaggregaten und/oder einem Fahrgastinnenraum;
mit einer mit der elektrischen Kopplung wenigstens im Bremsbetrieb zur Aufladung koppelbaren Energiespeichereinrichtung;
gekennzeichnet durch das folgende Merkmal:
bei welchen bei Bedarf das Heizsystem wenigstens mittelbar mit der Energiespeichereinrichtung zur Erhöhung der Temperatur gekoppelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Antriebsvorrichtung die
folgenden weiteren Merkmale aufweist:
das Heizsystem ist wenigstens mittelbar mit einem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine koppelbar;
mit einem Bremswiderstand, welcher wenigstens mittelbar mit dem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine gekoppelt ist und dem ein Stellglied zugeordnet ist;
gekennzeichnet durch das folgende Merkmal:
bei Bedarf wird der Bremswiderstand mit der Energiespeichereinrichtung gekoppelt und der Widerstand entsprechend einer zu erbringenden Heizleistung angesteuert.
das Heizsystem ist wenigstens mittelbar mit einem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine koppelbar;
mit einem Bremswiderstand, welcher wenigstens mittelbar mit dem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine gekoppelt ist und dem ein Stellglied zugeordnet ist;
gekennzeichnet durch das folgende Merkmal:
bei Bedarf wird der Bremswiderstand mit der Energiespeichereinrichtung gekoppelt und der Widerstand entsprechend einer zu erbringenden Heizleistung angesteuert.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Stellglied des Bremswiderstandes mit dem Zwischenkreis zwischen der
als Generator betreibbaren elektrischen Maschine und den
Elektromotoren gekoppelt wird und die Elektromotoren
beziehungsweise die als Generator betreibbare elektrische Maschine
derart angesteuert werden, daß der von der Energiespeichereinrichtung
erbringbare Leistungsanteil dem Bremswiderstand zugeführt und der
Bremssteller entsprechend der zu erbringenden Heizleistung
angesteuert wird.
4. Antriebsvorrichtung für Fahrzeuge
- 1. 4.1 mit einer Verbrennungskraftmaschine;
- 2. 4.2 mit wenigstens einem, wenigstens mittelbar mit wenigstens einem Antriebsrad koppelbaren Elektromotor;
- 3. 4.3 mit einer mit der Verbrennungskraftmaschine mechanisch koppelbaren und im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine;
- 4. 4.4 mit einer elektrischen Kopplung zwischen dem Generator und dem Elektromotor;
- 5. 4.5 mit einem Heizsystem für Nebenaggregate und/oder den Fahrgastinnenraum;
- 6. 4.6 mit einer mit der elektrischen Kopplung koppelbaren Energiespeichereinrichtung und Mitteln zur Aufladung der Energiespeichereinrichtung im Bremsbetrieb;
- 1. 4.7 es sind Mittel zur Zuführung von Energie aus der Energiespeichereinrichtung zum Heizsystem vorgesehen.
5. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch die
folgenden Merkmale:
- 1. 5.1 das Heizsystem ist frei von einer Kopplung mit der elektrischen Kopplung zwischen der im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine und dem Elektromotor;
- 2. 5.2 die Mittel zur Zuführung von Energie aus der Energiespeichereinrichtung zum Heizsystem umfassen eine Schalteinrichtung mit wenigstens zwei Schaltstellungen zur wahlweisen, wenigstens mittelbaren Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit der elektrischen Kopplung zwischen der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine und dem Heizsystem - einer ersten Schaltstellung zur Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit dem Heizsystem und einer zweiten Schaltstellung zur Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit der elektrischen Kopplung zwischen der im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine.
6. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
die Schalteinrichtung eine weitere dritte Schaltstellung zur
Entkoppelung der elektrischen Kopplung und des Heizsystems von der
Energiespeichereinrichtung aufweist.
7. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung eine weitere Schaltstellung
zur Leistungsaufteilung zwischen der elektrischen Kopplung zwischen
der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine und den
Elektromotoren und dem Heizsystem aufweist.
8. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch die
folgenden Merkmale:
- 1. 8.1 das Heizsystem ist wenigstens mittelbar mit der elektrischen Kopplung zwischen der im Traktionsbetrieb als Generator betreibbaren elektrischen Maschine und dem Elektromotor gekoppelt;
- 2. 8.2 die Mittel zur Zuführung von Energie aus der Energiespeichereinrichtung zum Heizsystem umfassen eine Einrichtung zur wahlweisen An- oder Entkoppelung der Energiespeichereinrichtung von der elektrischen Kopplung und wenigstens eine Einrichtung zur Ansteuerung der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine und/oder den Elektromotoren.
9. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, gekennzeichnet
durch die folgenden Merkmale:
- 1. 9.1 das Heizsystem ist wenigstens mittelbar mit einem der Verbrennungskraftmaschine zugeordneten Kühlmittelkreislauf gekoppelt;
- 2. 9.2 es sind Mittel zur Beeinflussung der Temperatur des Kühlmittelkreislaufes der Verbrennungskraftmaschine vorgesehen.
10. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch die
folgenden Merkmale:
- 1. 10.1 das Mittel zur Beeinflussung der Temperatur des Kühlmittelkreislaufes der Verbrennungskraftmaschine ist ein steuerbarer Widerstand, welcher wenigstens mittelbar mit dem Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine gekoppelt ist;
- 2. 10.2 dem steuerbaren Widerstand ist eine Stelleinrichtung zugeordnet.
11. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Mittei zur Beeinflussung der Temperatur im
Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine elektrisch mit der
Energiespeichereinrichtung koppelbar ist.
12. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das Mittel zur Beeinflussung der Temperatur im
Kühlmittelkreislauf der Verbrennungskraftmaschine elektrisch mit der
elektrischen Kopplung zwischen der als Generator betreibbaren
elektrischen Maschine und den Elektromotoren gekoppelt ist.
13. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 12,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 13.1 jedem Elektromotor ist wenigstens eine erste elektrische Wechselrichtereinheit und der als Generator betreibbaren elektrischen Maschine eine weitere zweite Wechselrichtereinheit zugeordnet;
- 2. 13.2 die elektrische Kopplung erfolgt durch die Verbindung der Wechselrichtereinheiten über einen Spannungszwischenkreis.
14. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 13,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 14.1 mit einer Steuer- und/oder Regelvorrichtung umfassend mindestens eine Steuereinrichtung;
- 2. 14.2 die Steuer- und/oder Regelvorrichtung weist wenigstens einen Eingang zur Vorgabe einer gewünschten einzustellenden Temperatur auf;
- 3. 14.3 die Steuer- und/oder Regelvorrichtung weist wenigstens einen Ausgang zur Ansteuerung einer der Energiespeichereinrichtung zugeordneten Einrichtung zur An- oder Entkoppelung der Energiespeichereinrichtung von der elektrischen Kopplung oder der Schalteinrichtung auf.
15. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch folgende
Merkmale:
- 1. 15.1 die Steuer- und/oder Regelvorrichtung weist einen weiteren Eingang auf, welcher mit einer Einrichtung zur Erfassung einer die Temperatur im Heizsystem wenigstens mittelbar charakterisierenden Größe koppelbar ist;
- 2. 15.2 die Steuer- und/oder Regelvorrichtung umfaßt eine Vergleichseinrichtung;
- 3. 15.3 die Steuer- und/oder Regelvorrichtung umfaßt einen weiteren Ausgang, welcher mit einem Stellglied des Mittels zur wenigstens mittelbaren Beeinflussung der Temperatur im Heizsystem koppelbar ist.
16. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuer- und/oder Regelvorrichtung wenigstens
zwei weitere Ausgänge aufweist, welche mit der als Generator
betreibbaren elektrischen Maschine beziehungsweise den
Elektromotoren gekoppelt sind.
17. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16,
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 1. 17.1 es sind Mittel zur Außerbetriebnahme der Verbrennungskraftmaschine bei einem beabsichtigten Fahrzeugstillstand vorgesehen;
- 2. 17.2 es sind Mittel zur Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit einer Spannung UBATT < = der in der elektrischen Kopplung anliegenden Spannung UEK zum Starten der Verbrennungskraftmaschine nach dem Stillstand mit der elektrischen Kopplung zwischen den Elektromotoren und der als Generator im Traktionsbetrieb betreibbaren elektrischen Maschine und zur Unterbrechung der Verbindung zwischen der Energiespeichereinrichtung und der elektrischen Kopplung nach Beendigung des Startvorganges vorgesehen.
18. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch die
folgenden Merkmale:
- 1. 18.1 mit wenigstens einer am Fahrzeug angebrachten Überwachungs- beziehungsweise Erfassungseinrichtung zur fortlaufenden Ermittlung einer den Fahrzustand beziehungsweise den aktuellen Bewegungszustand wenigstens mittelbar charakterisierenden Größe;
- 2. 18.2 die Steuer- und/oder Regelvorrichtung umfaßt einen weiteren Eingang, der mit der Überwachungs- beziehungsweise Erfassungseinrichtung koppelbar ist;
- 3. 18.3 ein weiterer Ausgang der Steuer- und/oder Regelvorrichtung ist mit dem Leistungsstellglied der Verbrennungskraftmaschine koppelbar;
- 4. 18.4 die Steuer- und/oder Regelvorrichtung umfaßt eine Auswerteinrichtung, welche die an den Eingängen anliegenden Signale von den Überwachungs- beziehungsweise Erfassungseinrichtungen im Hinblick auf einen nachfolgenden beabsichtigten Fahrzeugstillstand auswertet;
- 5. 18.5 die Auswerteinrichtung bildet bei Vorliegen eines Auswertergebnisses im Hinblick auf einen folgenden Fahrzeugstillstand eine Stellgröße zur Außerbetriebnahme der Verbrennungskraftmaschine, welche dem Ausgang der Steuereinrichtung zugeführt wird;
- 6. 18.6 ein weiterer Ausgang ist mit den Mitteln zur Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit der elektrischen Kopplung und Unterbrechung nach dem Stillstand des Fahrzeuges verbindbar.
19. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
das Mittel zur wahlweisen Kopplung der Energiespeichereinrichtung mit
der elektrischen Kopplung eine mittels einer Steuereinrichtung
ansteuerbare Schalteinrichtung umfaßt.
20. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel zur Kopplung der
Energiespeichereinrichtung mit der elektrischen Kopplung und
Unterbrechung nach dem Stillstand des Fahrzeuges der
Schalteinrichtung oder der Einrichtung zur wahlweisen An- oder
Entkoppelung der Energiespeichereinrichtung an die elektrische
Kopplung den Mitteln zur Zuführung von Energie aus der
Energiespeichereinrichtung zum Heizsystem entsprechen.
21. Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß weitere Mittel zur Aufladung der
Energiespeichereinrichtung während des Fahrvorganges und/oder
eines Bremsvorganges aus der elektrischen Kopplung vorgesehen
sind.
22. Antriebssystem nach einem der Ansprüche 13 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuer- und/oder Regelvorrichtung Bestandteil
einer zentralen Fahrsteuerung ist.
23. Antriebssystem nach Anspruch 13 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuer- und/oder Regelvorrichtung einer zentralen Fahrsteuerung
untergeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10152487A DE10152487A1 (de) | 2001-10-24 | 2001-10-24 | Verfahren zur Erhöhung der Temperatur an Nebenaggregaten und/oder in Fahrgastinnenräumen in einer Antriebsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Nutzkraftwagen und Antriebsvorrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10152487A DE10152487A1 (de) | 2001-10-24 | 2001-10-24 | Verfahren zur Erhöhung der Temperatur an Nebenaggregaten und/oder in Fahrgastinnenräumen in einer Antriebsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Nutzkraftwagen und Antriebsvorrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10152487A1 true DE10152487A1 (de) | 2002-02-28 |
Family
ID=7703573
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10152487A Withdrawn DE10152487A1 (de) | 2001-10-24 | 2001-10-24 | Verfahren zur Erhöhung der Temperatur an Nebenaggregaten und/oder in Fahrgastinnenräumen in einer Antriebsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere Nutzkraftwagen und Antriebsvorrichtung |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE10152487A1 (de) |
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- 2001-10-24 DE DE10152487A patent/DE10152487A1/de not_active Withdrawn
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