DE10151853C1 - Verfahren zur Kratzfestbeschichtung von optischen Speichermedien - Google Patents
Verfahren zur Kratzfestbeschichtung von optischen SpeichermedienInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft optische Datenspeicher mit einer Beschichtung, die durch Strahlungshärtung eines strahlungshärtbaren Überzugsmittels, das mindestens ein kolloidales Metalloxid, mindestens ein Hydrolyseprodukt mindestens eines Alkoxysilylacrylates, mindestens ein Acrylat-Monomer sowie gegebenenfalls mindestens einen UV-Photoinitiator umfaßt, erhalten werden, sowie Verfahren zu deren Herstellung.
Description
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur transparenten
Kratzfestbeschichtung von optischen Datenträger- und Datenaufzeichnungs
materialien.
Optische Datenaufzeichnungsmaterialien sind in der letzten Zeit in
wachsendem Maße als ein variables Aufzeichnungs- und/oder
Archivierungsmedium für große Datenmengen in Gebrauch gekommen. In
diesen Aufzeichnungsmedien sind die Aufzeichnungsmaterialien einem örtlich
begrenzten Wechsel der optischen Eigenschaften unterworfen wie dem
Absorptionsmaximum, der Lichtreflexionseigenschaften oder dem
Extinktionskoeffizienten, wenn diese der Strahlung zum Beispiel eines
Laserstrahls ausgesetzt sind. Die örtliche Veränderung kann zur
Informationsaufzeichnung nutzbar gemacht werden.
Da aber auch Kratzer auf der Leseseite des optischen Datenträgers für den
Leselaser eine örtliche Veränderung darstellt, führen diese zu
Falschinformationen und damit zu Störungen des Einleseprozesses.
Fehlerkompensationssoftware kann solche durch Oberflächenstörungen
verursachten Einlesefehler zwar bis zu einem bestimmten Umfang ausgleichen,
sind aber für die Kompensation stärkerer Oberflächenstörungen bekanntlich
nicht geeignet.
Für optische Speichermedien werden typischerweise transparente
thermoplastische Kunststoffe eingesetzt wie zum Beispiel Polycarbonat,
Polymethylmethacrylat und chemische Modifikationen hiervon. Diese
thermoplastischen Kunststoffe verfügen über eine ausgezeichnete
mechanische Stabilität gegenüber Dimensionsveränderungen, haben eine hohe
Transparenz und Schlagzähigkeit, jedoch auch eine gewisse Empfindlichkeit
gegenüber Verkratzungen. Dem zufolge sind Polycarbonatsubstrate empfindlich
gegen Zerstörung durch Kratzer, Abnutzung und mechanische Erosion. Die
bekannte Kratzempfindlichkeit der verwendeten Aufzeichnungssubstrate
machte es sinnvoll, nach technischen Verfahren zu suchen, die insbesondere
diese Empfindlichkeit auf der Leseseite reduziert.
Um das Substrat vor physikalischer Abnutzung zu schützen, ist es vorteilhaft,
einen Überzug, bestehend aus einem kratzfesten Material, auf das
Substratmaterial aufzubringen. Dabei hat der transparente, kratzfeste Überzug
eine Reihe von Anforderungen in Bezug auf die Applizierbarkeit, die
Aushärtungsgeschwindigkeit, seine technischen Eigenschaften und nicht zuletzt
seine optischen und elektrischen Eigenschaften zu erfüllen. Hierzu wurden
bisher Verfahren zum Auftrag bestimmter Beschichtungsmaterialien
vorgeschlagen, die für das Substrat einen gewissen Schutz vor Verkratzung
ergaben.
So wird beispielsweise in US Patenten 4,455,205 und US 4,491,508 und in US
4,198,465 vorgeschlagen, photohärtbare Acrylate als kratzfesten
Schutzüberzug von Kunststoffen zu verwenden. Als beschichtbare Substrate
werden verschiedene Kunststoffe, Metalle und metallisierte Thermoplaste
erwähnt. Die Beschichtung transparenter Substrate wird nicht hervorgehoben.
Für den Fachmann war es nicht naheliegend die dort beschriebenen
Überzugsmittel bei optischen transparenten Datenträgern zu verwenden, da
diese Überzugsmittel kolloidales Siliziumdioxid enthalten. Optische Datenträger
erfordern nämlich eine besonders hohe Transparenz (< 80% Transmission) im
verwendeten Wellenlängenbereich der Lese- und Schreibe-Laser, zumal der
Lichtstrahl bei beiden Vorgängen das Substrat zweimal durchläuft. Der
Wellenlängebereich des Lasers soll dabei nicht nur sichtbares Licht bis 750 nm,
sondern auch den ultravioletten Bereich bis 300 nm umfassen.
Ferner werden verschiedene Schutzüberzüge für optische Speichermedien in
der Fachliteratur beschrieben (siehe dort in Zech, Spie "Review of Optical
Storage Media" Optical Information Storage, Vol. 177, 1979, pp 56 ff, oder z. B.
US 5,176,943, JP 02-260145).
Diese Beschichtungsmaterialien bestehen aus einem UV- oder
Elektronenstrahl-härtbaren Acrylatbindemittel, das gegebenenfalls mit einem
Slip-Additiv und/oder weiteren Additiven versetzt werden kann und das
gegebenenfalls mit einer Schichtdicke von 0,004 bis 10 Mikron auf das Substrat
durch das Schleuderguß-Beschichtungsverfahren aufgebracht wird.
Maßnahmen zum Schutz vor Verkratzungen von CD und DVD sind
beispielsweise in der US 5,939,163 beschrieben, die einen Acrylatüberzug
offenbart, der in Schichtdicken von 0.01-30 Micron, vorzugsweise von 0,05-
10 Mikron aufgetragen wird.
Die dort dargestellten Überzugsmaterialien liefern zwar einen gewissen Schutz
vor Verkratzung; jedoch konnten sich diese Systeme bisher wegen eines zu
geringen Schutzeffektes nicht durchsetzen. Ferner neigen die beschriebenen
Systeme dazu, nach Bewitterung, d. h. Lagerung unter bestimmten klimatischen
Bedingungen, trübe zu werden oder ihre Haftung zum Substrat zu mindern oder
zu verlieren.
Die US 5,662,988 offenbart lichthärtbare Acrylatbeschichtungen (hardcoats)
ohne Metalloxide für magnetoptische Speicherscheiben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines wirtschaftlich
herstellbaren kratzfesten und auf der Substratoberfläche haftenden Überzuges
auf der Leseseite von optischen Speichermedien, der aufgrund seiner Filmhärte
nach erfolgter Aushärtung die Substratoberfläche vor mechanischer
Verkratzung schützt und der gegen äußere Umwelteinwirkungen unter dem
Begriff "Bewitterung" (sog. Klimatest) beständig ist und der keine Nachteile
technischer Natur einbringt wie z. B. die Erhöhung der Doppelbrechung,
Signaldämpfung, oder das Verbiegen der Scheiben, Verfärbung oder Trübung
der Oberfläche, Veränderung der Lesbarkeit oder der Beschreibbarkeit durch
einen fokussierten Laserstrahl.
Die bekannten Systeme auf Basis organischer photohärtbarer Acrylate liefern
Überzüge mit einer Schichtdicke zwischen 7 und 12 Mikron, die während der
Härtung stark schrumpfen und die Polycarbonatplatte durch den eintretenden
Schrumpf verziehen, was dazu führt, daß die Informationsträger nicht spielbar
oder schreibbar/lesbar werden.
Durch geeignete Maßnahmen kann zwar erreicht werden, daß die Schichtdicke
reduziert werden kann, jedoch sinkt hierdurch die Kratzfestigkeit erheblich.
Es wurde nun überraschend gefunden, daß unter Verwendung spezieller UV-
härtbarer anorganischer Lacksysteme sowohl eine gute Haftung des Überzuges
auf den Substratmaterialien, eine ausreichende Transparenz als auch eine
überlegene Kratzfestigkeit bei niedrigen Schichtdicken des Überzuges erreicht
wird, durch die die Geometrie der optischen Datenträger nicht oder nur im
Rahmen der zulässigen Toleranzen verändert wird.
Die erfindungsgemäß verwendeten Acrylatharzzusammensetzung enthalten
alkoxysilylacrylatmodifizierte Metalloxide, die durch Umsetzung von
Hydrolyseprodukten von Alkoxysilylacrylaten mit Metalloxiden gebildet werden.
Die vorliegende Erfindung stellt somit optische Datenspeicher bereit, die mit
einer Beschichtung versehen sind, die durch Strahlungshärtung eines
strahlungshärtbaren Überzugsmittels, das mindestens ein Acrylat-Monomer
enthält, erhalten wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Überzugsmittel
zusätzlich mindestens ein kolloidales Metalloxid, mindestens ein
Hydrolyseprodukt mindestens eines Alkoxysilylacrylates sowie mindestens
einen Photoinitiator umfaßt.
Die strahlungshärtbaren Überzugsmittel enthalten zweckmäßig:
- A) 1% bis 60 Gew.-% mindestens eines kolloidalen Metalloxides,
- B) 0,1% bis 50 Gew.-% mindestens eines Materials, das durch Hydrolyse von mindestens einem Alkoxysilylacrylat, bevorzugt der Formel (I) entsteht,
- C) 25% bis 90 Gew.-% mindestens eines Acrylatmonomers, bevorzugt der Formel (II) und
- D) 0,01% bis 15 Gew.-% mindestens eines Photoinitiators, bezogen auf die Gesamtmasse des Überzugsmittels.
Kolloidale Metalloxide (A) schließen zweckmäßig ein: Siliziumdioxid,
Zirconiumdioxid, Titandioxid, Aluminiumoxid und Zinkoxid.
Bevorzugt ist kolloidales Siliziumdioxid. Die kolloidalen Metalloxide werden
zweckmäßig als Dispersion von Metalloxidteilchen im Submikronbereich in
einem wäßrigen und/oder organischen Lösungsmittelmedium verwendet.
Solche kolloidalen Dispersionen von Metalloxidteilchen sind entweder durch
Hydrolyse der entsprechenden Metallalkoxide oder, ausgehend von wäßrigen
Lösungen der entsprechenden Alkalimetallate durch Entfernung der
Alkalimetallionen mit Hilfe von Ionenaustauschern erhältlich. Man erhält,
abhängig von den Verfahrensbedingungen, kolloidale wäßrige oder alkoholisch
wäßrige Dispersionen der Metalloxide mit einer Teilchengrößenverteilung
zwischen 1 und 1000 nm. Für die Verwendung in den erfindungsgemäßen
Beschichtungsmitteln sollten die Partikelgrößen bevorzugt nicht über 100 nm
liegen. Eine typische Teilchengrößenverteilung der Siliziumdioxidpartikel liegt
zwischen 5 und 40 nm.
Die Bestimmung der Teilchengrößenverteilung kann entweder mit Hilfe der
Rasterelektronenmikroskopie durch optische Vermessung einer ausgezählten
Teilchenmenge oder durch elektronische Zählgeräte (z. B. Coulter-Multisizer 3,
Beckman Coultert Inc. oder Laser Diffraction Sizer CDA 500, Malvern
Instruments, Ltd. UK) erfolgen. Bei sehr kleinen Teilchen (< 100 nm) hat sich
der Einsatz von Zeta-Civern zur Vermessung der Partikelgrößen als genaueste
Methode bewährt.
Die Metalloxide, insbesondere die SiO2-Partikel beinhalten tetrafunktionelle (Q)
Metall- bzw. Siliziumatome und liefern die Härte in die Beschichtungsmassen.
Diese kolloidalen Metalloxide besitzen im Solzustand auf ihrer Oberfläche
Hydroxylfunktionen.
Diese Funktionen können durch Kondensationsreaktion mit den beispielsweise
trifunktionellen Acrylatsilantriolen der Formel (I) (gebildet durch Hydrolyse aus
trialkoxysilan-modifizierten Acrylaten "siliconmodifizierten Acrylaten") unter
Bildung von Partikeln mit einer "core-shell"-Struktur reagieren.
Dispersionen von kolloidalem Siliziumdioxid sind beispielsweise von
verschiedenen Herstellern wie DuPont, Nalco Chemical Company oder der
Bayer AG zu beziehen. Kolloidale Dispersionen von Siliziumdioxid sind
entweder in saurer oder alkalischer Form erhältlich. Für die Herstellung der
Beschichtungsmaterialien wird vorzugsweise die saure Form verwendet, da
diese bessere Eigenschaften der Beschichtungen liefern als die alkalischen
Formen.
Nalcoag 1034A.RTM. ist ein Beispiel für ein kolloidales Siliziumdioxid mit
befriedigenden Eigenschaften. Es enthält ca. 34 Gew.-% an SiO2. In den
Beispielen beinhalten die angegebenen Werte auch den Wasseranteil. Somit
repräsentieren beispielsweise 520 Gramm Nalcoag 1034A.RTM. ungefähr 177
Gramm SiO2.
Bevorzugt enthalten die erfindungsgemäßen Überzugsmittel 1 bis 60 Gew.-%
kolloidale Metalloxide, besonders bevorzugt 5 bis 40 Gew.-%, jeweils auf die
Gesamtmenge des Überzugsmittel bezogen.
Die erfindungsgemäß eingesetzte Komponente (B) stellt bevorzugt ein
Hydrolyseprodukt eines Silylacrylates der allgemeine Formel (I) dar:
worin
a eine ganze Zahl von 0 bis 2, bevorzugt 0 ist,
b ist eine ganze Zahl von 1 bis 3, bevorzugt 1 ist, und
die Summe von a + b 1 bis 3, bevorzugt 1 beträgt.
a eine ganze Zahl von 0 bis 2, bevorzugt 0 ist,
b ist eine ganze Zahl von 1 bis 3, bevorzugt 1 ist, und
die Summe von a + b 1 bis 3, bevorzugt 1 beträgt.
In der Formel (I) stellt R einen geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 1
bis 8 Kohlenstoffatomen, einen Cycloalkylrest mit 3 bis 8 Kohlenstoffatomen
oder einen gegebenenfalls substituierten Arylrest mit 6 bis 10
Kohlenstoffatomen im Arylteil dar. Wenn eine Mehrzahl von Gruppen R vorliegt
(a = 2), können die Reste R gleich oder verschieden voneinander sein. Der
geradkettige oder verzweigte Alkylrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen schließt
beispielsweise ein Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, usw.
Bevorzugte Reste für R sind Methyl, Ethyl, Propyl, Cyclohexyl, Hexyl, Octyl,
Isopropyl und Isobutyl. Bevorzugt sind die Alkylreste. Besonders bevorzugt
stellt R Methyl und Ethyl dar.
Der gegebenenfalls substituierte Arylrest mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen
schließt beispielsweise Phenyl- oder Naphthylreste ein, die durch einen oder
mehrere, bevorzugt ein bis drei Substituenten substituiert sein können, die aus
der Gruppe von Alkylgruppen mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen und
Halogenatomen, wie Fluor, Chlor, Brom oder Iod, ausgewählt sind, wie z. B.
Phenyl, Toluyl, Xylyl, Naphthyl, Chlorophenyl usw.
Ein bevorzugter Arylrest für R ist Phenyl.
R1 in der allgemeinen Formel (I) stellt Wassserstoff, einen geradkettigen oder
verzweigten Alkylrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen, einen Cycloalkylrest mit 3
bis 8 Kohlenstoffatomen oder einen gegebenenfalls substituierten Arylrest mit 6
bis 10 Kohlenstoffatomen im Arylteil dar, und wenn eine Mehrzahl von Gruppen
R1 vorliegt (a + b < 1) können diese gleich oder verschieden voneinander sein.
Bezüglich des geradkettigen oder verzweigten Alkylrestes mit 1 bis 8
Kohlenstoffatomen oder des gegebenenfalls substituierten Arylrestes mit 6 bis
10 Kohlenstoffatomen und deren bevorzugten Definitionen kann zu den
Erläuterungen zum Substituenten R verwiesen werden.
Bevorzugt stellt R1 Methyl oder Ethyl dar.
R2 in der allgemeinen Formel (I) stellt Wasserstoff, einen geradkettigen oder
verzweigten Alkylrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen oder einen gegebenenfalls
substituierten Arylrest mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen dar, und die Gruppen R2
können gleich oder verschieden voneinander sein.
Bezüglich des geradkettigen oder verzweigten Alkylrestes mit 1 bis 8
Kohlenstoffatomen oder des gegebenenfalls substituierten Arylrestes mit 6 bis
10 Kohlenstoffatomen und deren bevorzugten Definitionen kann zu den
Erläuterungen zum Substituenten R verwiesen werden.
Bevorzugt stellt R2 Wasserstoff und/oder Methyl dar, wobei insbesondere auch
das Kohlenstoffatom in Nachbarstellung zum Carbonylkohlenstoffatom eine
Methylgruppe als R2 tragen kann (Methacrylate). Bevorzugt sind die
Substituenten R2 also alle Wasserstoff, wobei der Substituent R2, der am
Kohlenstoffatom in Nachbarstellung zum Carbonylkohlenstoffatom sitzt, auch
Methyl sein kann.
R3 in der allgemeinen Formel (I) stellt eine Einfachbindung oder einen
geradkettigen oder verzweigten, gegebenenfalls substituierten Alkylenrest
(Alkandiylrest) mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen im Alkylenrest oder einen
gegebenenfalls substituierten Arylenrest (Aryldiylrest) mit 6 bis 10
Kohlenstoffatomen im Arylenrest dar. Gegebenenfalls ist der Alkylenrest
bevorzugt mit ein bis drei, bevorzugter einem Substituenten substituiert, der aus
der Gruppe aus Halogen und Hydroxy ausgewählt wird. Gegebenenfalls ist der
Arylenrest bevorzugt mit ein bis drei, bevorzugter einem Rest substituiert, der
aus der Gruppe von Alkylgruppen mit 1 bis 6 Kohlenstoffatomen,
Halogenatomen, wie Fluor, Chlor, Brom oder Iod, und Hydroxy ausgewählt wird.
Beispiele für R3 schließen ein:
Lineare Alkylenreste, wie z. B. Methylen, Ethylen, Trimethylen, Tetramethylen, usw., bevorzugt unverzweigte Reste, gegebenenfalls verzweigte halogenierte Alkylenreste mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls verzweigte hydroxylierte Alkylenreste mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen, Arylenradikale mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen z. B. Phenylen (1,2-, 1,3- und 1,4-Phenylen), Tolylen, Naphthylen, usw., halogenierte Arylenradikale mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen im Arylenteil usw.
Lineare Alkylenreste, wie z. B. Methylen, Ethylen, Trimethylen, Tetramethylen, usw., bevorzugt unverzweigte Reste, gegebenenfalls verzweigte halogenierte Alkylenreste mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen, gegebenenfalls verzweigte hydroxylierte Alkylenreste mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen, Arylenradikale mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen z. B. Phenylen (1,2-, 1,3- und 1,4-Phenylen), Tolylen, Naphthylen, usw., halogenierte Arylenradikale mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen im Arylenteil usw.
Bevorzugt ist R3 eine Einfachbindung, Methylen oder Ethylen.
Die erfindungsgemäß verwendeten Silylacrylate der allgemeinen Formel (I) sind
an sich bekannt und sind beispielsweise u. a. in der US 4,491,508 beschrieben,
auf die insoweit in Bezug genommen wird.
Die Silylacrylate der Formel (I) beinhalten bevorzugt Acrylat- bzw. Methacrylat-
Verbindungen, wie:
CH2=CCH3CO2-CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH3)3, etc.
CH2=CCH3CO2-CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CCH3CO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH2CH3)3,
CH2=CHCO2-CH2CH2CH2CH2-Si(OCH3)3, etc.
Die in dem erfindungsgemäß verwendeten Überzugsmittel enthaltenen
Hydrolyseprodukte (B) der Alkoxysilylacrylate, vorzugsweise der Formel (I),
werden durch Inkontaktbringen der Alkoxysilylacrylate mit Wasser erzeugt.
Dabei handelt es sich um partiell oder vollständig hydrolysierte
Alkoxysilylacrylate. Durch die Hydrolyse entstehen die entsprechenden
Hydroxysilylacrylate, die untereinander und mit den Hydroxylgruppen der
kolloidalen Metalloxide unter Kondensation reagieren können.
Man nimmt an, dass die Hydrolyseprodukte mit den kolloidalen Metalloxiden
unter Bildung von Si-O-Metall-Bindungen reagieren.
Wie weiter unten genauer bei der Herstellung der erfindungsgemäßen
Überzugsmittel beschrieben, kann die Bildung der Hydrolyseprodukte der
Silylacrylate vor oder während der Herstellung der erfindungsgemäß
verwendeten Überzugsmittel erfolgen.
Die Menge des erfindungsgemäß verwendeten Materials (B) in dem
erfindungsgemäß verwendeten Überzugsmittel beträgt zweckmäßig 0,1 bis
50 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge
des Überzugsmittels.
Die erfindungsgemäß verwendeten Acrylatmonomere (C) besitzen bevorzugt
die allgemeine Formel (II):
worin n eine Zahl von 1 bis 6 ist, R4 Wasserstoff, einen geradkettigen oder
verzweigten Alkylrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen oder einen gegebenenfalls
substituierten Arylrest mit 6 bis 10 Kohlenstoffatomen im Arylteil darstellt, und
die Substituenten R4 gleich oder verschieden voneinander sein können, und R5
einen gegebenenfalls substituierten ein- bis sechswertigen organischen Rest
bedeutet.
n ist bevorzugt eine ganze Zahl von 1 bis 4, besonders bevorzugt von 2 bis 4.
Bezüglich des geradkettigen oder verzweigten Alkylrestes mit 1 bis 8
Kohlenstoffatomen oder des gegebenenfalls substituierten Arylrestes mit 6 bis
10 Kohlenstoffatomen für R4 und deren bevorzugten Definitionen kann zu den
Erläuterungen zum Substituenten R der Formel (I) verwiesen werden.
Bevorzugt stellt R4 Wasserstoff und/oder Methyl dar, wobei insbesondere auch
das Kohlenstoffatom in Nachbarstellung zum Carbonylkohlenstoffatom eine
Methylgruppe als R4 tragen kann (Methacrylate). Bevorzugt sind die
Substituenten R4 also alle Wasserstoff (Acrylate), wobei der Substituent R4, der
am Kohlenstoffatom in Nachbarstellung zum Carbonylkohlenstoffatom sitzt
auch Methyl sein kann (Methacrylate).
R5 schließt ein- bis sechwertige, vorzugsweise zwei- bis vierwertige organische
Reste ein, die gegebenenfalls substituiert sein können. Die Wertigkeit entspricht
der Anzahl der Acrylatgruppen n. Bevorzugt schließt R5 gegebenenfalls
substituierte geradkettige oder verzweigte aliphatische oder aromatische
Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis 20, bevorzugt 1 bis 10 Kohlenstoffatomen ein.
Bezüglich der zweiwertigen Reste kann zu den für R3 oben genannten Resten
verwiesen werden.
R5 weist gegebenenfalls bevorzugt ein bis drei Substituenten auf, wie Halogen
oder Hydroxy.
Die Acrylatmonomere der Formel (II) schließen mono- und polyfunktionelle
Acrylatmonomere ein.
Monoacrylate schließen gegebenenfalls Hydroxy-substituierte Alkylacrylate und
Alkylmethacrylate, wie z. B. Hydroxyethylacrylat etc. ein. Die Acrylatmonomere
der Formel (II) sind in den erfindungsgemäßen Zubereitungen in einem
Mengenanteil von mindestens 5 Gew.-% bis 25 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 10 Gew.-%,
enthalten, um eine erhöhte Haftung auf den verwendeten Substraten
zu gewährleisten.
Bevorzugt ist in dem erfindungsgemäß verwendeten Überzugsmittel
mindestens ein Acrylat mit mindestens zwei ethylenisch ungesättigten Gruppen,
wahlweise in Kombination mit einem mono- oder polyfunktionellen Acrylat
enthalten.
Beispiele der polyfunktionellen Acrylate der Formel (II) schließen ein:
Derartige Acrylate sind an sich bekannt, und es kann z. B. auf diejenigen
verwiesen werden, die in der US 4,491,508 sowie US 4,198,465 beschrieben
sind, verwiesen werden.
Bevorzugt enthält das erfindungsgemäß verwendete Überzugsmittel eine
Mischung aus zwei oder mehreren polyfunktionellen Acrylat-Monomeren der
Formel (II), noch bevorzugter ein Diacrylat und ein höherfunktionelles Acrylat.
Überzugsmittel, die eine Mischung aus Diacrylaten und höherfunktionellen
Acrylaten enthalten, haben zweckmäßig ein Gewichtsverhältnis aus Diacrylat
und höherfunktionellem Acrylat von 0,5 : 99 bis etwa 99 : 0,5, besonders
bevorzugt von 1 : 99 bis 99 : 1. Beispielsweise kann eine Mischung eines Di-
und eines Tri-acrylates der allgemeinen Formel (II) verwendet werden.
Beispielhafte Mischungen von Diacrylat und polyfunktionellem Acrylat
beinhalten Hexandioldiacrylat mit Trimethylolpropantriacrylat (TMPTA),
Hexandioldiacrylat mit Pentaerythrit-tetraacrylat, Diethylenglycoldiacrylat mit
Pentaerythrit-triacrylat und Diethylenglycoldiacrylat mit
Trimethylolpropantriacrylat. Überzugsmittel, die zwei polyfunktionelle
Acrylatmonomere der Formel (II) enthalten, sind besonders bevorzugt.
Die Menge des Acrylatmonomers (C) in dem erfindungsgemäß verwendeten
Überzugsmittel beträgt zweckmäßig 25 bis 90 Gew.-%, bevorzugt 40 bis 85 Gew.-%,
jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der Zusammensetzung.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung beträgt der Anteil
monofunktioneller Acrylate als Komponente (C) (n = 1), bezogen auf die
Gesamtmenge der Komponente (C) 5 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 5 bis 25, noch
bevorzugter 5 bis 10 Gew.-%.
Die photovernetzbaren, erfindungsgemäß verwendeten Überzugsmittel
enthalten eine für die Photosensibilisierung erforderliche Menge mindestens
eines Photoinitiators (D), d. h. eine Menge, die geeignet ist, die UV-
Photohärtung zu bewirken. Im allgemeinen liegt diese erforderliche Menge in
einem Bereich zwischen 0,01 bis 15 Gew-%, bevorzugt 0,1 bis 10 Gew.-%, 1
bis 8 Gew.-%, noch bevorzugter 1,5 bis 7 Gew.-% bezogen auf die Summe aller
Bestandteile in der Beschichtungszusammensetzung. Bei Verwendung
größerer Photoinitiatormengen erhält man Überzugsmittel, die schneller
aushärten.
Als Photoinitiatoren (D) können beispielsweise die in den US-Patenten
4,491,508 sowie 4,455,205 genannten verwendet werden. Photoinitiatoren, wie
z. B. Methylbenzoylformiat, die für den erfindungsgemäßen Einsatz geeignet
sind, sind unter verschiedenen Handelsnamen erhältlich.
Die erfindungsgemäß verwendeten UV-härtenden Überzugsmittel bestehen
bevorzugt im wesentlichen aus den Komponenten (A) bis (D). Es ist dem
Fachmann jedoch bekannt, dass den erfindungsgemäß verwendeten
Überzugsmitteln gegebenenfalls noch weitere, an sich bekannte Zusatzstoffe in
einem Anteil, der die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe nicht
beinträchtigt, hinzugefügt werden können, wie z. B. lösliche Salze, Seifen,
Amine, nichtionische und anionische Tenside, Säuren, Basen, sowie
Substanzen, die der Vergelung entgegenwirken. Ferner können verschiedene
Verlaufshilfsmittel sowie Benetzungsmittel, Lichtstabilisatoren und Farbstoffe
zugesetzt werden.
Derartige Zusatzstoffe sind beispielsweise in den US-Patenten 4,491,508 und
4,455,205 beschrieben.
Die verschiedenen grenzflächenaktiven Hilfsmittel, die den Beschichtungs
zusammensetzungen zugesetzt werden können, sind an sich bekannt und
bedürfen keiner weiteren Erklärung. Sie sind beispielsweise in:
Kirk-Othmer "Encyclopedia of Chemical Technology", Vol. 19, Interscience Publishers, New York, 1969, s. 507-593, und der "Encyclopedia of Polymer Science and Technology", Vol. 13, Interscience Publishers, New York, 1970, s. 477-486 beschrieben.
Kirk-Othmer "Encyclopedia of Chemical Technology", Vol. 19, Interscience Publishers, New York, 1969, s. 507-593, und der "Encyclopedia of Polymer Science and Technology", Vol. 13, Interscience Publishers, New York, 1970, s. 477-486 beschrieben.
Weitere Nicht-Acrylmonomere wie N-Methylpyrrolidon oder Styrole dienen wie
einige Monoacrylate z. B. Isobornylacrylat, Phenoxyethylacrylat oder
Hydroxyethylmethacrylat sowohl der Verbesserung der Eigenschaften des
ausgehärteten Produktfilmes, indem sie deren Flexibilität steigern, als auch
ihre Haftung auf den Substratmaterialien verbessern. Ferner wirken sie
viskositätssenkend auf die Mischungszubereitung.
Die Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten UV-härtbaren Überzugs
mittel kann durch Zusammenmischen der Komponenten (A) bis (D) und der
gegebenenfalls vorhandenen weiteren Komponenten erfolgen.
In einem Mischvogang kann das Silylacrylat in Gegenwart des wäßrig
kolloidalen Metalloxids und des mit Wasser mischbaren Alkohols hydrolysiert
werden. In einem, weiteren Verfahrensschritt kann das wässrige kolloidale
Metalloxid zu dem Silylacrylat gegeben werden, das in wäßrig-alkoholischer
Lösung entweder bei Raumtemperatur oder bei Refluxtemperatur des
verwendeten Lösungsmittels hydrolysiert wurde.
Geeignete Lösungsmittel schließen zum Beispiel alle wassermischbaren
Alkohole sowie Alkohol-Lösungsmittel-Azeotrope ein. Beispiele solcher
Lösungsmittel sind Isopropylalkohol, 4-Methoxypropanol, n-Butanol, 2-Butanol,
Ethanol und ähnliche Alkohole.
Um ein lösungsmittelfreies Produkt zu erhalten, wird ein azeotropes Gemisch
aus Wasser und Alkohol aus der Formulierung abdestilliert. In solcher Fällen,
wo kein Alkohol in der ursprünglichen Hydrolysemischung eingesetzt wurde, ist
der für die azeotrope Destillation erforderliche Alkohol nachträglich zuzusetzen,
um das in der Mischung enthaltene Wasser vollständig zu entfernen.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich weiterhin auf ein Verfahren zur
Beschichtung von optischen Datenträgern wie beispielsweise CD, Super-
Audio-CD, CD-R, CD-RW, DVD, DVD-R, DVD-RW und DVR auf der
Leseseite. Eine systematische Übersicht über die derzeit bekannten optischen
und magnetooptischen Datenträgersysteme ist in der nachstehenden Tabelle
gegeben. Bevorzugte Systeme sind: CD-R, CD-RW, DVD, DVD-R, DVD-RW
und DVR.
zur Erzielung kratzfester Überzüge auf diesen optischen Datenträgern unter
Verwendung der vorstehend beschriebenen UV-härtbaren Überzugsmittel.
Die erfindungsgemäß beschichteten optischen Datenspeicher bestehen im
allgemeinen aus transparenten Thermoplasten wie Polycarbonat auf Basis von
Bisphenol-A (BPA-PC), Polycarbonat auf Basis von Trimethyl-Cyclohexyl-
Bisphenol-Polycarbonat (TMC-PC), Fluorenyl-Polycarbonat,
Polymethylmethacrylat, cyclisches Polyolefin-Copolymer COC 513 (Hersteller:
Ticona GmbH, Nippon Zeon, Japan, Japan Synthetic Rubber, Japan), hydrierte
Polystyrole (HPS) (Hersteller: Dow Chemical) sowie amorphe Polyolefine und
Polyester (Hersteller: Kodak Corp., USA).
Die UV-härtbaren Überzugsmittel werden dabei zweckmäßig bei Beschichtung
scheibenförmiger optischer Datenträger, wie CD, DVD und DV-R, durch ein
Schleudergußverfahren auf die einzelnen Scheiben aufgetragen und
anschließend durch die Einwirkung von UV-Strahlen gehärtet.
Hierzu wird vorzugsweise die Scheibe, die entweder in einer staubfrei
gehaltenen Kammer innerhalb einer Fertigungslinie oder, wenn sie in einem
vorgelagerten Schritt hergestellt wurde, nach Vorbehandlung mit entionisierter
Luft, in einer Schleudergußkammer mit der für den Prozess erforderlichen
Menge des Beschichtungsmaterials in Form eines Flüssigkeitsringes oder einer
Spirale belegt und anschließend durch Erhöhung der Rotationszahl des
Substrates auf Umdrehungszahlen von 1000 bis 10000 pro Minute innerhalb
von 1,0 bis 10 Sekunden gleichmäßig auf der Substratoberfläche verteilt und
der Überschuß abgeschleudert. Es ist möglich, den Abschleudervorgang mit
Hilfe eines Drehzahlprogrammes so zu gestalten, daß die radiale
Schichtdickenverteilung weitgehend konstant ist.
Dieser Vorgang erzeugt auf der Substratoberfläche einen gleichmäßigen
Flüssigkeitsfilm mit einer Schichtdicke zwischen 0,001 und 100 Mikron. Die
erzielbare Schichtdicke ist abhängig von den rheologischen Eigenschaften des
Überzugmaterials wie der Viskosität, der Umdrehungszahl des Schleudertellers
und der Einwirkungsdauer hoher Umdrehungszahlen während des
Abschleudervorganges.
Der ungehärtete Film auf der Oberfläche des Substrates sollte unmittelbar nach
dem Abschleudervorgang mit Hilfe einer geeigneten Strahlungsart wie UV oder
Elektronenstrahlen ausgehärtet werden, vorzugsweise jedoch durch
Ultraviolettstrahlung; zweckmäßig bei Raumtemperatur bis etwa 45°Celsius.
Geeignete UV-Strahlungsquellen sind dabei beispielsweise ungepulste
Strahlungsquellen. Gepulste Strahlungsquellen werden hier in der Praxis der
UV-Srahlungshärtung nicht eingesetzt. Grundsätzlich läßt sich Elektronen-
Strahlung (EB) für die Härtung von strahlungsvernetzbaren
Beschichtungsmaterialien einsetzen, in der Praxis haben sich EB-
Härtungseinrichtungen jedoch als zu groß oder zu langsam bezüglich der
Prozeßzeit erwiesen.
Die Strahlungsleistung der verwendeten UV-Lampen sind im eingesetzten
System variabel von 1000 bis 20000 Watt, bevorzugt ca. 1600 bis 2200 Watt
(für CD, CD-R, CD-RW und DVD). Die verwendete UV-Lampe (Hersteller: Fa.
Singulus; Typ: 200 BTZ/DF) ist eine Quecksilberhochdrucklampe mit einer
variablen Leistungsaufnahme von 1000 bis 20000 Watt/h. Es können aber auch
andere Standard-Hg-Lampen eingesetzt werden, wenn sie eine entsprechende
Leistung im härtungsrelevanten UV-Bereich (250 bis 400 nm, vorzugsweise
jedoch im Bereich von 360 bis 380 nm) abgeben.
Die bei diesem Härtungsverfahren sonst übliche Verwendung einer
Inertgasatmosphäre, wie einer Stickstoffatmosphäre, ist bei diesen Verfahren
nicht erforderlich.
Die Dicke der resultierenden gehärteten Beschichtung sollte bevorzugt maximal
100 Mikron betragen, um eine ausreichende Durchhärtung zu gewährleisten.
Höhere Schichtdicken können durch Schrumpf bei der Durchhärtung zur
Verformung (dishing) der optischen Datenträger führen, so dass diese nicht
mehr lesbar bzw. beschreibbar sind. Bevorzugte Schichtdicken liegen in einem
Bereich zwischen 100 und 1 Mikron. Besonders bevorzugte Schichtdicken
liegen in einem Bereich zwischen 10 und 3 Mikron.
Das erfindungsgemäß verwendete Überzugsmittel stellt im allgemeinen die
äußere Schicht der Schreibe- und Leseseite, d. h. die Seite des beschichteten
optischen Datenträgers dar, die der Laserstrahl durchdringt,. Sie kann aber
auch sowohl zur Beschichtung der Schreibe- und Leseseite als auch zur
Beschichtung der gegenüberliegenden Seite verwendet werden.
Die erfindungsgemäß hergestellten Beschichtungen bieten eine Reihe von
Vorteilen gegenüber dem Stand der Technik.
Sie haben eine besonders gute Adhäsion zu ihren Substraten, insbesondere zu
Polycarbonat, insbesondere nach Alterung durch den Klimatest für CD, DVD
und DV-R.
Die erfindungsgemäß hergestellten Beschichtungen besitzen weiterhin
gegenüber den im Stand der Technik verwendeten Beschichtungen eine
verbesserte Härte und Kratzfestigkeit.
Außerdem verursachen die erfindungsgemäß hergestellten Beschichtungen bei
den CD bzw. DVD entweder kein "electronic noise" oder keine zusätzlichen
Fehler, die sich auf die Auslesegenauigkeit oder die Beschreibbarkeit negativ
auswirken können.
Die nachfolgenden Beispiele sollen die Erfindung erläutern.
In den Beispielen wurden die folgenden Testverfahren angewendet:
Im Klimatest werden die beschichteten CD oder DVD unter bestimmten
künstlich eingestellten klimatischen Bedingungen gelagert (Temperatur:
70°Celsius; relative Luftfeuchtigkeit: 50%; Lagerzeit: 96 Stunden; In einer
verschärften Variante diese Tests werden die CD bzw. DVD unter anderen
Bedingungen gelagert: Temperatur: 80°Celsus; relative Luftfeuchtigkeit: 95%,
Lagerzeit: 96 Stunden; in einer weiter verschärften Variante dieses Tests
werden die CD bzw. DVD unter anderen Bedingungen gelagert: Temperatur:
70°Celsius; relative Luftfeuchtigkeit: 90%; Lagerzeit: 500 Stunden). Nach
Beendigung der jeweiligen Lagerzeit unter den jeweils genannten Bedingungen
beläßt man die CD bzw. DVD in einem Normklima für 24 Stunden und mißt
anschließend die Abweichung von der Planarität. Ferner wird der Zustand der
Beschichtung mit dem Auge begutachtet. Es dürfen keine Stellen mit
Ablösungen der Beschichtung sichtbar sein.
Zusätzlich wird durch den Gitterschnitt-Test die Haftung der Beschichtung vor
und nach Durchführung des Klimatests überprüft. Der genannten Gitterschnitt-
Test wird durchgeführt, indem man mit Hilfe eines Mehrfachmessers parallele
Einschnitte in das CD/DVD-Material einbringt. Danach wird die Scheibe um 90°
gedreht und die Operation wiederholt. Dadurch wird ein Gitterschnittmuster mit
1 mm2 Mustern auf der Beschichtung erzeugt. Mit einem Klebeband z. B. des
Typs 3M Scotch 710 wird der Gitterschnitt kurz bedeckt und das Band daraufhin
abgezogen.
Eine Probe besteht den Gitterschnitt-Test nicht, wenn eines der erzeugten
Quadrate durch das Klebeband vom Substrat abgelöst wird. Dieser Versuch
wird bei jeder Probe dreimal wiederholt.
Die Kratzfestigkeit wird nach der Methode der Bleistifthärte und nach der "Taber
Abrader" Methode bestimmt.
Bei der Methode nach der Bleistifthärte werden handelsübliche Bleistiftminen
von 2 mm Durchmesser auf feinem Korundpapier zweiseitig so angeschliffen,
daß eine Schneide entsteht. Diese Schneide wird mit der Hand auf die
Beschichtung aufgesetzt und vorwärtsgeschoben. Wenn die verwendete
Bleistiftmine härter als die zu untersuchende Beschichtung ist, entsteht eine
Einkerbung auf der Oberfläche der Beschichtung; ist die Bleistiftmine weicher
als das zu untersuchende Substrat, hinterläßt die Mine keine Einkerbung
(Kratzer). Diejenige Bleistifthärte gilt als Härte der Beschichtung, die noch keine
Verkratzung der Beschichtungsoberfläche erzeugen konnte. Der Versuch wird
jeweils dreimal pro Probe wiederholt.
Der Taber Abrader Test verwendet runde Scheiben, die in der Mitte mit einem
Loch versehen sind. Der Taber Abrader ist mit CS-10F Rädern ausgestattet, die
alle 500 Cyclen neu konditioniert werden, indem man sie für 15 Cyclen auf einer
S-111-Scheibe laufen läßt. Die dabei verwendeten Gewichte betragen 500 g.
Bei jeder beschichteten Scheibe wird an 4 Stellen der zukünftigen Abrasion die
Trübung mit einem GARDNER Trübungsmessgerät gemessen. Die Probe wird
über eine bestimmte Zyklenzahl abradiert und von anhaftenden Partikel
gereinigt. Die Trübungsdifferenz wird aus dem nach gleichem Vorgehen
ermittelten Trübungswert abzüglich der Anfangstrübung als Delta Haze
ermittelt. Jede Messung wird jeweils an 5 Proben durchgeführt.
Eine Mischung aus 50 Teilen t-Butanol, 16.6 Teilen Nalcoag 1034A, ein Produkt
der Nalco Company, Oak Brook, Illinois und 1 Teil gamma-
Methacryloxypropyltrimethoxysilan (MAPTMS) wurde während 5 Minuten zum
Rückfluß erhitzt. Nach Abkühlung auf Raumtemperatur wurden 13.2 Teile einer
1 : 1 Mischung Hexandioldiacrylat und Trimethylolpropantriacrylat zugegeben.
Das Lösungsmittel wurde anschließend unter reduziertem Druck abdestilliert.
Nachdem etwa die Hälfte des Lösungsmittels abdestilliert war, wurden
zusätzliche 30 Teile t-Butanol zugegeben. Das gesamte Lösungsmittel sowie
Wasser wurde abdestilliert. Man erhielt eine klare Lösung. Zu 100 Teilen dieser
Lösung wurden 1.5 Teile alpha,alpha-Diethoxyacetophenon zugesetzt.
Das so erhaltene UV-härtbare Beschichtungsmittel wurde in einer
automatischen Beschichtungsanlage der Fa. STEAG-Hamatech, Type DVD-
R2500 in der Weise auf CD-R Scheiben, die aus eigener Produktion stammen
aufgetragen, gecoated und während 2 Sekunden bei 2200 Watt/h
Leistungsaufnahme der UV-Lampe gehärtet.
Die Eigenschaften der erhaltenen Beschichtung sind Tabelle 1 gezeigt.
Eine Mischung von 52 g Nalcoag 1034A (kolloidales Silicasol) und 10 g
gamma-Methacryloxypropyltrimethoxysilan, gelöst in 80 g Isobutanol und 80 g
Isopropanol wurde während 30 Minuten zum Rückfluß erhitzt. Nach dem
Abkühlen auf Raumtemperatur wurde ein Tropfen einer 50%-igen
Natriumhydroxidlösung zugesetzt. Unter vermindertem Druck wurde das
Lösungsmittel entfernt. Das dickflüssige Harz wurde in 3.2 g
Diethylenglycoldiacrylat, 3.2 g Trimethylolpropantriacrylat und 4 g N-Vinyl
pyrrolidon aufgenommen. Nach dem Verdampfen der Lösungsmittel und des
Wassers gab man als Photoinitiator 2,1 g Benzophenon und 2,1 g
Methyldiethanolamin pro 100 g des erhaltenen Reaktionsgemisches zu.
Dieses Beschichtungsmittel wurde in einer automatischen Beschichtungsanlage
der Fa. STEAG-Hamatech, Type DVD-R2500 in der Weise auf eine CD-RW
aufgetragen, gecoated und gehärtet, wie in Beispiel 1 angegeben.
Die Eigenschaften der erhaltenen Beschichtung sind Tabelle 1 gezeigt.
Zum Vergleich wurde ein kratzfester Lack aus dem Markt eingesetzt, der als
besonders geeignet für die Lackierung von transparenten thermoplastischen
Kunststoffen herausgestellt wird. Dieser Lack ist unter der Bezeichnung UVT
200 erhältlich (Hersteller: Red Spot and Varnish Co., Evansville, USA).
Die Aufbringung auf dem Substrat erfolgte unter den gleichen Bedingungen wie
bei der Applikation der erfindungsgemäßen Lacke. Das Abschleudern im
Spincoater erfolgte bei 3000 U/min für 2 sec. Hierbei wurde eine Schichtdicke
von 8.5 Mikron (µm) erhalten.
Die Eigenschaften der erhaltenen Beschichtung sind Tabelle 1 gezeigt.
Zum Vergleich wurde ein speziell für die CD-Beschichtung empfohlener Lack
(Type: Daicure Clear SD-715, Hersteller: Dainippon Ink & Chemicals, Inc.,
Japan) auf CD-R in der im Beispiel 3 dargestellten Weise aufgetragen, Nach
der Härtung wurde eine Schichtdicke von 5 Mikron (µm) gemessen.
In der folgenden Tabelle 1 sind die mechanischen Daten der erhaltenenen
Beschichtungen gegenübergestellt.
In Tabelle 2 sind die elektrischen Eigenschaften und die Klimabeständigkeit der
beschichteten Substrate dargestellt.
BLER = Block Error Rate; Änderung gegenüber ungebeschichteten Produkt;
Korrektureinheiten/sec, die für eine Lesekorrektur erforderlich sind. BLER wird
als Rate der aufgetretenen Fehler pro Sekunde angegeben. Die
Spezifikationsgrenze liegt bei 220 Fehlern pro Sekunde, wobei für CD-ROM
eine Spezifikation von 50 Fehlern pro Sekunde als maximalem Durchschnittwert
und 100 Fehlern pro Sekunde als maximalem Spitzenwert zu empfehlen ist.
BLER ist insofern von entscheidender Bedeutung, als die Anzahl der
auftretenden Fehler so gering wie möglich zu halten ist, um die Datenintegrität
zu gewährleisten.
Radial Noise(RN) = gemessene Spurveränderung gemäß ISO/IEC 10 149, hat
innerhalb einer Bandbreite von 500 bis 2500 Hz einen Grenzwert von 30
Nanometern. RN tritt auf, wenn die Spur beschädigt ist. Bei hohen RN-Spitzen
kann die Servosteuerung Spuren überspringen. Ein hohes durchschnittliches
RN-Niveau ist ein Indiz für schlecht definierte Pits.
Deviation (DEV) = in Winkelgrad (°) gemessene (Höhen)Abweichung von der
Ebene aus Sicht der metallisierten Oberseite. DEV wird an 10 verschiedenen
Durchmessern, verteilt über die Diskoberfläche gemessen. Er ergibt sich aus
dem Winkel zwischen Scheibenmittelpunkt und der von der Ebene
abweichenden Fläche der Scheibe Die Spezifikation für die DEV erlaubt im
Randbereich sowohl für bespielte wie unbespielte CD-R eine Höhen
abweichung zur Ebene von +/-0,5 mm. Zu hohe Werte für die Deviation
verursachen Probleme bei der Fokussierung und damit den Verlust des HF-
Signals.
Obwohl dass Überzugsmittel gem. Vergleichsversuch in einer größeren Dicke
aufgetragen wurde, zeigt es eine deutliche geringere Härte und einen stärkeren
Schrumpf der zum Verbiegen des optischen Datenträgers führt.
Claims (7)
1. Optischer Datenspeicher, der mit einer Beschichtung versehen ist, die durch
Strahlungshärtung eines strahlungshärtbaren Überzugsmittels, das
mindestens ein Acrylat-Monomer enthält, erhalten wird, dadurch
gekennzeichnet, dass das Überzugsmittel zusätzlich mindestens ein
kolloidales Metalloxid, mindestens ein Hydrolyseprodukt mindestens eines
Alkoxysilylacrylates sowie gegebenenfalls mindestens einen UV-Photoinitiator
umfaßt.
2. Optische Datenspeicher nach Anspruch 1, worin das strahlungshärtbare
Überzugsmittel ein UV-härtbares Überzugsmittel ist, das mindestens einen
UV-Photoinitiator umfaßt.
3. Optische Datenspeicher nach Anspruch 1 oder 2, worin das UV-härtbares
Überzugsmittel
- A) 1 bis 60 Gew.-% mindestens eines kolloidalen Metalloxids,
- B) 0,1 bis 50 Gew.-% mindestens eines Hydrolyseproduktes eines Alkoxysilylacrylates,
- C) 25 bis 90 Gew.-% mindestens eines Acrylat-Monomers, und
- D) 0,01 bis 15 Gew.-% mindestens eines UV-Photoinitiators,
4. Optische Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei denen es sich
um optische Datenträger auf Basis von Polycarbonaten handelt.
5. Optische Datenträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei denen es sich
um CD, DVD oder DVD-R auf Basis von Polycarbonaten handelt.
6. Verfahren zur Herstellung von optischen Datenträgen nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das strahlungshärtbare
Überzugsmittel auf das Substrat aufgebracht, durch ein Schleuderverfahren
auf die gewünschte Dicke gebracht und anschließend gehärtet wird.
7. Verwendung eines strahlungshärtbaren Überzugsmittels, dass mindestens ein
kolloidales Metalloxid, mindestens ein Hydrolyseprodukt mindestens eines
Alkoxysilylacrylates, mindestens ein Acrylat-Monomer sowie gegebenenfalls
mindestens einen Photoinitiator umfaßt, zur Beschichtung von optischen
Datenträgern.
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