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DE10151812C1 - Vorrichtung zum Einführen von Kabeln durch eine in eine Kabeleinführungsöffnung, insbesondere Bodenöffnung eines Schaltschrankes, eingesetzte Kabeleinführungstülle - Google Patents

Vorrichtung zum Einführen von Kabeln durch eine in eine Kabeleinführungsöffnung, insbesondere Bodenöffnung eines Schaltschrankes, eingesetzte Kabeleinführungstülle

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DE10151812C1
DE10151812C1 DE2001151812 DE10151812A DE10151812C1 DE 10151812 C1 DE10151812 C1 DE 10151812C1 DE 2001151812 DE2001151812 DE 2001151812 DE 10151812 A DE10151812 A DE 10151812A DE 10151812 C1 DE10151812 C1 DE 10151812C1
Authority
DE
Germany
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brush bristles
base body
opening
cable entry
brush
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE2001151812
Other languages
English (en)
Inventor
Marc Hartel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rittal GmbH and Co KG
Original Assignee
Rittal GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rittal GmbH and Co KG filed Critical Rittal GmbH and Co KG
Priority to DE2001151812 priority Critical patent/DE10151812C1/de
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Publication of DE10151812C1 publication Critical patent/DE10151812C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
    • H02G3/081Bases, casings or covers
    • H02G3/083Inlets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen von Kabeln durch eine in eine Gehäusewand eingebrachte Kabeleinführungsöffnung, insbesondere Bodenöffnung eines Schaltschrankes, mit einer in die Kabeleinführungsöffnung einsetzbaren Kabeleinführungstülle. Ist vorgesehen, dass die Kabeleinführungstülle aus einem in die Kabeleinführungsöffnung der Gehäusewand einsetzbaren, ringförmigen Grundkörper besteht, der auf seiner Innenwand radial abstehende Bürstenborsten unterschiedlicher Länge trägt, wobei die Länge der Bürstenborsten in Richtung der Längsmittelachse des Grundkörpers kontinuierlich reduziert oder stufig abgesetzt sind, dann ergibt sich stets eine eindeutige Abdichtung unabhängig von der Anzahl und Größe der eingeführten Kabel.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Einführen von Kabeln durch eine in eine Gehäusewand eingebrachte Kabeleinführungsöffnung, insbesondere Boden­ öffnung eines Schaltschrankes, mit einer in die Kabeleinführungsöffnung ein­ setzbaren Kabeleinführungstülle.
Wie die DE 40 28 570 C2 zeigt, sind zweiteilige, aus elastischem Material be­ stehende Kabeleinführungstüllen bekannt, die mit Presssitz in die Kabelein­ führungsöffnung einsetzbar sind. Die beiden Teile der Kabeleinführungstülle umschließen eine Bohrung, in die das Kabel eingeführt wird. Dabei ist der Kabeldurchmesser etwas größer als der Bohrungsdurchmesser. Das eingeführte Kabel verdrängt Teile der Kabeleinführungstülle, so dass diese sich abdichtend am Kabelmantel anlegen. Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass mehrere geschlitzte Tüllenringe ineinander gesteckt sind. Auf diese Weise kann die zusammengesetzte Kabeleinführungstülle durch Weglassen von inneren Tüllen­ ringen an große Kabeldurchmesser angepasst werden.
Diese bekannten Kabeleinführungstüllen sind auf einzelne Kabel ausgelegt, wo­ bei die verdrängten Tüllenteile unter Spannung am Kabelmantel anliegen und abdichten. Für große Kabeleinführungsöffnungen und Kabeleinführungstüllen zur Aufnahme von mehreren Kabeln unterschiedlicher Durchmesser sind diese be­ kannten Vorrichtungen nicht geeignet, da sie keine eindeutige Abdichtung für die eingeführten Kabel sicherstellen.
Dieselben Nachteile weisen auch Kabeltüllen mit stufenweise abgesetzten Zap­ fenstücken aus, wie sie aus der DE 42 07 281 C1 bekannt sind. Durch Abtren­ nen von mehr oder weniger Zapfenstücke wird die Kabeltülle an den Durchmes­ ser des einzuführenden Kabels angepasst.
Bei schlitzförmigen Kabeleinführungsöffnungen ist es auch bekannt, die beiden Seiten des Schlitzes mit Bürstenleisten zu versehen, wobei sich die Bürsten­ borsten etwa über die halbe Schlitzbreite erstrecken. Die Kabel werden neben­ einander liegend zwischen den beiden Bürstenleisten eingeführt. Die Kabel kön­ nen dabei durchaus unterschiedliche Durchmesser aufweisen, da sich die Bür­ stenborsten je nach Kabeldurchmesser mehr oder weniger auslenken und sich an dem Kabelmantel abdichtend anschmiegen. Diese Vorrichtung zum Einführen von Kabeln erfordert oft einen Einführungsschlitz großer Länge, die oft nicht zur Verfügung steht.
Aus der DE 42 10 433 A1 ist eine Vorrichtung zum Einführen von Kabeln bekannt. Dabei kann ein Grundkörper in eine Kabeldurchführungs-Öffnung ein­ gesetzt werden. Der Grundkörper weist auf zwei gegenüberliegenden Seiten nach innen ragende Bürstenborsten auf.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei der unter Beibehaltung des Tüllenprinzips mehrere Kabel unter­ schiedlichen Durchmessers eindeutig abgedichtet durch eine einzige Kabelein­ führungstülle eingeführt werden können.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass die Kabeleinfüh­ rungstülle aus einem in die Kabeleinführungsöffnung der Gehäusewand einsetz­ baren, ringförmigen Grundkörper besteht, der auf seiner Innenwand radial ab­ stehende Bürstenborsten unterschiedlicher Länge trägt, wobei die Länge der Bürstenborsten in Richtung der Längsmittelachse des Grundkörpers kontinuier­ lich reduziert oder stufig abgesetzt sind.
Je nach Anzahl und Größe der eingeführten Kabel beteiligen sich mehr oder we­ niger Bürstenborsten an der Abdichtung, wobei sich die beteiligten Bürsten­ borsten mehr oder weniger auslenken und an die Kabel anschmiegen und dabei an die Kontur der eingeführten Kabel optimal anpassen.
Nach einer Ausgestaltung kann in einem bestimmten Durchmesser der Vorrich­ tung eine beachtliche Anzahl von Kabeln eingeführt werden. Lange Einführungs­ schlitze sind nicht mehr erforderlich.
Für die Abdichtung nur eines einzigen, dünnen Kabels ist dafür gesorgt, dass die Bürstenborsten mit der größten Länge sich bis zur Längsmittelachse des Grundkörpers erstrecken.
Ist zudem vorgesehen, dass die Anzahl der Bürstenborsten pro Flächeneinheit der Innenwand des Grundkörpers mit abnehmender Länge der Bürstenborsten zunimmt, dann ist auch bei Kabeln größerer Durchmesser die Anzahl der an der Abdichtung beteiligter Bürstenborsten optimal anpassbar.
Das Einsetzen der Vorrichtung in eine Kabeleinführungsöffnung wird dadurch er­ leichtert, dass der Grundkörper auf seiner Außenseite mit Rastelementen ver­ sehen ist und dass der Grundkörper aus elastischem Material, insbesondere Gummi oder Kunststoff, besteht.
Die Anordnung kann nach einer Ausgestaltung so getroffen sein, dass die Bür­ stenborsten gleicher Länge jeweils in Lagen angeordnet sind, die sich in Rich­ tung der Längsmittelachse auf der Innenwand des Grundkörpers aneinander rei­ hen. Dabei kann die Lagenverteilung so gewählt sein, dass die Bürstenborsten mit der größten Länge in einer mittleren Lage angeordnet sind, an die sich beidseitig in der Länge abgesetzte Lagen von Bürstenborsten anschließen.
Die Einbringung der Bürstenborsten in den Grundkörper kann zweckmäßiger­ weise so erfolgen, dass die Bürstenborsten als Büschel in den Lagen angeordnet sind, die sich zu den freien Enden hin allseitig verbreitern.
Der Aufbau der Kabeleinführungstülle kann zum einen so erfolgen, dass die Bür­ stenborsten Teil eines Abschnittes einer Bürstenleiste sind, der mit der In­ nenwand des Grundkörpers verbunden ist. Andererseits kann die Kabeleinfüh­ rungstülle auch so gestaltet sein, dass die Bürstenborsten mit dem Grundkörper als Abschnitt einer Bürstenleiste ausgebildet sind, der zu einer hülsenförmigen Kabeleinführtülle gebogen und/oder verbunden ist.
Die Erfindung wird anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei­ spiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Kabeleinführungstülle mit ring­ förmigem Grundkörper und Lagen von unterschiedlich langen Bür­ stenborsten,
Fig. 2 einen Teilschnitt der Rastverbindung zwischen Grundkörper und Kabeleinführungsöffnung einer Gehäusewand,
Fig. 3 im Teilschnitt die Kabeleinführungstülle im eingerasteten Zustand und
Fig. 4 in perspektivischer Ansicht ein Bündel von Kabeln durch eine Ka­ beleinführungstülle eingeführt und abgedichtet.
Bei der Erfindung handelt es sich um eine Kabeleinführungstülle 10, die in eine runde Kabeleinführungsöffnung 21 einer Gehäusewand 20 einsetzbar ist und ein Bündel von unterschiedlich dicken Kabeln aufnehmen und abdichten kann.
Die Kabeleinführungstülle 10 umfasst einen ringförmigen Grundkörper 11, der auf seiner Außenseite ein Rastelement 18 mit anschließender umlaufender Rast­ nut für die Gehäusewand 20 aufweist, wie die Fig. 1 bis 3 zeigen. Die Einrast­ bewegung nach Fig. 2 wird durch den Anschlag 19 des Grundkörpers 11 be­ grenzt, wenn das Rastelement 18 hinter der Gehäusewand 20 eingerastet ist, wie Fig. 3 zeigt.
Die Innenwand 12 des Grundkörpers 11 trägt Lagen von Bürstenborsten 13, 14, 15 und 16, die etwa radial in Richtung zur Längsmittelachse 17 des Grund­ körpers 11 gerichtet sind, sich jedoch leicht spreizen, da sie als Büschel in den als Bürstengrundkörper ausgebildeten Grundkörper 11 eingebracht sind. Der Grundkörper 11 besteht wie die Bürstenborsten 13, 14, 15 und 16 aus elasti­ schem Material, wie Gummi oder Kunststoff. Dabei kann auch eine einstückige Herstellung der Kabeleinführungstülle 10 in Betracht gezogen werden. Entschei­ dend ist jedoch, dass nicht alle Büschel von Bürstenborsten gleiche Länge auf­ weisen und sich bis zur Längsmittelachse 17 erstrecken.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Bürstenborsten 13, 14, 15 und 16 in Lagen angeordnet, die sich in Richtung der Längsmittelachse 17 aneinan­ der reihen und lagenweise gleiche Länge aufweisen. Dabei können die Längen in den Lagen stufig abgesetzt sein, wie die Lagen mit den Bürstenborsten 13, 14, 15 und 16 zeigen. Die Bürstenborsten 13, 14, 15 und 16 spreizen sich zu ihren freien Enden hin, wie es bei Bürsten üblich ist. Die Lagen mit den längsten Bürstenborsten 13 ist etwa in der Mitte der Innenwand 12 angeordnet und die Lagen mit den kürzeren, abgestuften Bürstenborsten 14, 15 und 16 reihen sich zu beiden Seiten an die Lage mit den Bürstenborsten 13 an.
Der Aufbau der Kabeleinführungstülle 10 kann auch so gestaltet sein, dass in einen ringförmigen Grundkörper 11 ein Abschnitt einer Bürstenleiste eingesetzt und mit dessen Innenwand 20 verbunden wird. Der Abschnitt ist in seiner Län­ ge auf den Innenumfang des Grundkörpers 11 abgestimmt. Dieser Aufbau wird bevorzugt dann gewählt, wenn die Bürstenleiste einfacher hergestellt werden kann als die einstückige Kabeleinführungstülle.
Der Aufbau kann auch so vonstatten gehen, dass ein Abschnitt einer Bürsten­ leiste zu einem Ring geformt und zu einer Tülle verbunden wird, wobei die Bürstenborsten zur Innenseite der Tülle gerichtet sind.
Die Lagen der Bürstenborsten können in einer Richtung der Längsmittelachse 17 in ihrer Länge auch stufig ab- oder zunehmen und so eine Einführrichtung für die Kabel festlegen. Die Längenzunahme oder -abnahme kann auch kontinuierlich sein. Die Anzahl der Lagen und die Größe der Büschel von Bürstenborsten kann ebenso variieren wie der Lagenabstand und der Durchmesser des Grundkörpers 11.
Ist die Kabeleinführungstülle 10 mit ihrem Grundkörper 11 in die Kabelein­ führungsöffnung 21 der Gehäusewand 20 eingerastet, dann können einzelne Kabel oder ein Bündel 30 von Kabeln unterschiedlichen Durchmessers durch die Lagen von Bürstenborsten 13, 14, 15 und 16 geschoben werden, wie Fig. 4 zeigt. Dabei werden die Bürstenborsten je nach Länge mehr oder weniger aus­ gelenkt und abgebogen. Die Bürstenborsten schmiegen sich aufgrund ihrer Eigenelastizität an den Kabeln an und dichten diese unabhängig von der be­ legten Außenkontur des Kabelbündels allseitig ab. Werden Kabel entfernt, erfolgt eine automatische Rückstellung der frei werdenden Bürstenborsten.

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Einführen von Kabeln durch eine in eine Gehäusewand eingebrachte Kabeleinführungsöffnung, insbesondere Bodenöffnung eines Schaltschrankes, mit einer in die Kabeleinführungsöffnung einsetzbaren Kabeleinführungstülle, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabeleinführungstülle (10) aus einem in die Kabeleinführungs­ öffnung (21) der Gehäusewand (20) einsetzbaren, ringförmigen Grund­ körper (11) besteht, der auf seiner Innenwand (12) radial abstehende Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) unterschiedlicher Länge trägt, wobei die Länge der Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) in Richtung der Längsmittel­ achse (17) des Grundkörpers (11) kontinuierlich reduziert oder stufig abgesetzt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürstenborsten (13) mit der größten Länge sich bis zur Längs­ mittelachse (17) des Grundkörpers (11) erstrecken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) pro Flächeneinheit der Innenwand (12) des Grundkörpers (11) mit abnehmender Länge der Bürstenborsten zunimmt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass der Grundkörper (11) auf seiner Außenseite mit Rastelementen (18, 19) versehen ist und
dass der Grundkörper (11) aus elastischem Material, insbesondere Gum­ mi oder Kunststoff, besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) Teil eines Abschnittes einer Bürstenleiste sind, der mit der Innenwand (12) des Grundkörpers (11) verbunden ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) mit dem Grundkörper (11) als Abschnitt einer Bürstenleiste ausgebildet sind, der zu einer hülsen­ förmigen Kabeleinführtülle (10) gebogen und/oder verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) gleicher Länge in einer Lage angeordnet sind, und
dass die Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) sich in axialer Richtung aneinanderreihender Lagen unterschiedliche Längen aufweisen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürstenborsten (13, 14, 15, 16) als Büschel in den Lagen an­ geordnet sind, die sich zu den freien Enden hin allseitig verbreitern.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürstenborsten (13) mit der größten Länge in einer mittleren La­ ge angeordnet sind, an die sich beidseitig in der Länge abgesetzte Lagen von Bürstenborsten (15 bzw. 14, 16) anschließen.
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