DE10151707C1 - Kabelführung - Google Patents
KabelführungInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (10) zum Führen für ein Kabel (16) an einem wahlweise um eine erste Schwenkachse (14) oder eine zweite Schwenkachse (14) zu öffnenden Deckel (18) eines Behälters (12) umfasst ein erstes Stegelement (20) und ein zweites Stegelement (22), wobei das freie Ende des ersten Stegelements (20) am Behälter (12) in einer ersten Lagerung (28) gelagert ist, das freie Ende des zweiten Stegelements (22) am Deckel (18) in einer zweiten Lagerung (26) gelagert ist und die Stegelemente (20, 22) miteinander durch eine dritte Lagerung (24) verbunden sind, wobei mindestens die dritte (24) und entweder die erste (28) oder die zweite Lagerung (26) eine Drehbewegung des ersten und/oder zweiten Stegelements (20, 22) um eine Achse parallel zur ersten und zweiten Schwenkachse ermöglichen und die verbleibende Lagerung (26, 28) entweder ebenfalls eine Drehbewegung des ersten bzw. des zweiten Stegelements (20, 22) um eine Achse parallel zur ersten und zweiten Schwenkachse (14) oder eine translatorische Bewegung des ersten bzw. zweiten Stegelements (20, 22) bezüglich des Behälters (12) bzw. des Deckels (18) erlaubt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kabelführung für einen Behälter,
der einen in zwei Richtungen zu öffnenden Deckel aufweist.
Für Fahrzeuge, insbesondere für Automobile, werden in der
letzten Vergangenheit vermehrt Deckel eingesetzt, die einen
Behälter meist nach oben abschließen und die wahlweise in
zwei Richtungen zu öffnen sind. Dabei wird der Deckel
bezüglich des Behälters um wahlweise eine von mindestens zwei
Schwenkachsen geschwenkt, wobei die Schwenkachsen
bevorzugterweise parallel zueinander sind und an zwei
gegenüberliegenden Seitenrändern des Behälters angebracht
sind.
Ein typisches Anwendungsgebiet solcher Behälter mit
entsprechendem Deckel ist beispielsweise die Mittelkonsole
eines Fahrzeugs, in der der Behälter mit dem Deckel derart
integriert ist, dass der Deckel bezüglich des Behälters
einerseits so aufschwenken kann, dass der Fahrer zum Behälter
Zugang hat und andererseits so aufschwenken kann, dass der
Beifahrer Zugang zum Behälter hat.
Diese Behälter sind wie lediglich in eine Richtung zu
öffnende Behälter, die beispielsweise durch Klappen des
Deckels in Richtung auf den Fahrzeughinterraum geöffnet
werden, zum Transport unterschiedlichster Güter gedacht.
Beispielsweise sollen diese Behälter bei einem Einsatz in
einem Kraftfahrzeug Karten, Getränke oder ähnliche
griffbereit zu transportierende Gegenstände aufnehmen können.
In letzter Zeit wird vielfach jedoch auch der Tatsache
Rechnung getragen, dass mobile Telefone im Kraftfahrzeug
mitgeführt werden, die ebenfalls in solchen Behältern während
der Fahrt untergebracht werden sollen. Andererseits besteht
vielfach der Wunsch nach Behältern, die eine Kühl- bzw.
Wärmewirkung vorsehen, so dass z. B. Medikamente jederzeit
unter gleich bleibenden Temperaturbedingungen transportiert
werden können.
Somit besteht in zunehmendem Maß die Notwendigkeit, derartige
Ablagefächer, die eine Strom- bzw. andere Versorgung und
damit hergehende Leitungen benötigen, in einem zweiseitig zu
öffnenden Behälter vorzusehen. Selbstverständlich kann eine
derartige Stromversorgung z. B. auch zum Vorsehen einer
Beleuchtung für den Deckel oder eines magnetisch betätigten
Öffnungs-/Schließmechanismus verwendet werden.
Prinzipiell gibt es die Lösungsmöglichkeit, eine
Kontaktierung zu verwenden, insbesondere wenn eine
Stromversorgung für den zweiseitig zu öffnenden Behälter
vorgesehen werden soll und die Leitungen in den
Behälterdeckel geführt werden müssen, beispielsweise um einen
Öffnungs-/Schließmechanismus für den Deckel bezüglich des
Behälters durch eine magnetische Einrichtung vorzusehen, oder
um eine Beleuchtungseinrichtung mit Strom zu versorgen. Dazu
werden Kontaktpunkte sowohl im Behälter als auch im Deckel
vorgesehen, die dann miteinander kontaktieren, wenn der
Behälterdeckel zu einer Seite des Behälters geöffnet wird.
Allerdings besteht hier das Problem, dass Kontakte
verhältnismäßig rasch verschmutzen bzw. korrodieren, wodurch
die Funktion der Kontaktstellen beeinträchtigt ist.
Das Führen von einem Kabel in ein bezüglich eines ersten
festen Teils bewegbares Teil ist beispielsweise aus der
DE 197 28 706 A1 bekannt, wobei ein karosserieseitiger
Steckverbinder auf der der Fahrgastzelle zugewandten Seite
einer Dichtungsleiste der Karosserie eingebaut ist. Ein
Kabelbaum mit türseitigem Steckverbinder, der mit dem
komplementären Steckverbinder zusammengesteckt ist, verläuft
in einer starren Schutzvorrichtung. Der türseitige
Steckverbinder ist an einem Ende der Schutzvorrichtung
angebracht, und deren anderes Ende ist gleitfähig in einer
Gleitführung gelagert, die an der Innenwand der Autotür
montiert ist. Beim Öffnen der Tür tritt jedoch nur eine
einseitige Schwenkbewegung auf.
Eine ähnliche Anordnung ist aus der DE 197 34 269 bekannt,
ebenfalls zum Einbauen eines Leiterbündels in eine
Fahrzeugtür, die gegenüber der Karosserie in eine Richtung
schwenkbar ist. Auch hier werden Linearführungen vorgesehen.
Ein Mittelabschnitt des Leiterbündels steht dabei
verschiebbar mit der Fahrzeugtür in Eingriff, während das
andere Ende des Leiterbündels mit der Seite einer
Fahrzeugkarosserie verbunden ist. Dabei erstreckt sich ein
herausführender Abschnitt des Leiterbündels aus dem
verschiebbar in Eingriff stehenden Abschnitt schräg in
Richtung zu dem oberen oder dem unteren Abschnitt der
Fahrzeugtür. Der herausführende Abschnitt des Leiterbündels
ist entsprechend der Gleitbewegung des Leiterbündels
schwenkbar.
Die DE 100 50 565 A1 betrifft eine Kabelabwickelvorrichtung
mit beweglich gelagerten Stegelementen. In den Stegelementen,
die zueinander um einen Stift verdrehbar sind, verläuft ein
Kabelbaum, der sich zusammen mit den Verbindungsarmen bewegt.
Als Einsatzgebiet der Vorrichtung ist die Schiebetür eines
Kraftfahrzeugs genannt, so dass der Kabelbaum entsprechend
einem Öffnen und Schließen der Schiebetür sich zusammen mit
den Verbindungsarmen abwinkeln lässt und ein Öffnen und
Schließen der Tür ermöglicht.
Die DE 297 19 821 U1 betrifft eine Vorrichtung zur Führung
von Kabeln mit einem Gelenk und mindestens zwei starren
Führungen, die durch ein Gelenk verbunden sind. Zwischen den
zwei starren Führungen ist ein dehn- und stauchbares Element
montiert, das außen um das Gelenk so geführt wird, dass es
die Stauchung, Krümmung und Dehnung in dem Maße der
Gelenkbewegung knickfrei ausgleicht, in dem das Gelenk bewegt
wird.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Kabelführung für einen zweiseitig zu öffnenden Deckel
vorzusehen, bei der ein Kabel aus einem Behälter in einen
Deckel geführt wird, der um zwei zueinander parallele
Schwenkachsen des Deckels bezüglich des Behälters wahlweise
drehbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum Führen von
Kabeln mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, eine mechanische
und einfache Einrichtung vorzusehen, entlang derer ein von
einem Behälter in einen Deckel zu führendes Kabel läuft, so
dass das Kabel sowohl bei einem Aufschwenken des Deckels
bezüglich des Behälters um eine erste Schwenkachse als auch
beim Aufschwenken des Deckels bezüglich des Behälters um eine
zweite Schwenkachse so geführt wird, dass es sicher in den
Deckel aus dem Behälter läuft. Dabei soll sichergestellt
werden, dass das Kabel nicht frei im Behälter oder entlang
des Deckels verläuft und somit durch ein unbeabsichtigtes
Einhaken eines anderen Elements beispielsweise
unbeabsichtigerweise herausgezogen werden könnte und etwaige
Anschlüsse am Kabel beschädigt werden könnten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Führen für ein oder
mehrere Kabel ist überdies mechanisch einfach und somit
kostengünstig in jedem zweiseitig zu öffnenden Behälter
einzubauen.
Dabei liegt der Erfindung weiter die Idee zugrunde, eine Art
Kniegelenkhebelmechanismus vorzusehen, bei dem mindestens
eine Lagerung, nämlich diejenige zwischen beiden Kniehebeln
oder Stegelementen derart ist, dass die Stegelemente
bezüglich einander drehbar sind. Zudem wird eine zweite
Lagerung vorgesehen, also eine Lagerung zwischen entweder dem
zweiten Stegelement und dem Deckel, oder eine Lagerung
zwischen dem ersten Stegelement und dem Behälter, die
ebenfalls eine Drehbewegung des entsprechenden Stegelements
um eine Achse parallel zur Schwenkachse des Deckels bezüglich
des Behälters zulässt. Die verbleibende Lagerung, also die
des ersten Stegelements am Behälter bzw. die des zweiten
Stegelements am Deckel kann schließlich wahlweise ebenfalls
eine Lagerung sein, die eine Drehelementbewegung des
Stegelements um eine Achse parallel zu den Schwenkachsen
zulässt oder aber alternativ dazu eine Lagerung sein, die
eine translatorische Verschiebung des jeweiligen Stegelements
bezüglich des Behälters oder des Deckels ermöglicht. Somit
wird ein Kniegelenkhebelmechanismus geschaffen, der in beiden
Aufschwenkrichtungen des Deckels bezüglich des Behälters das
zu führende Kabel bzw. die zu führenden Kabel entlang der
Stegelemente aus dem Behälter in den Deckel führt.
Bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtung zum Führen von
Kabeln sind durch die Ansprüche 2 bis 6 gekennzeichnet.
So ist nach einer bevorzugten Ausführungsform jede der
Lagerungen eine Lagerung, die eine Drehbewegung des
gelagerten Stegelements um eine Achse parallel zu den
Schwenkachsen des Deckels bezüglich des Behälters zulässt.
Dies ermöglicht eine besonders platzsparende Unterbringung
der Kabelführungsvorrichtung im Deckel ohne großen
konstruktiven Aufwand.
Bevorzugterweise ist die erste Lagerung in der Nähe der
ersten Schwenkachse des Deckels bezüglich des Behälters
angebracht. Dabei wird eine platzsparende und den Zugang zum
Behälter nicht beeinträchtigende Unterbringung der
Kabelführungsvorrichtung erzielt, unabhängig davon, ob der
Deckel bezüglich des Behälters zur einen oder anderen Seite
aufgeschwenkt wird. Bevorzugterweise ist dabei der
Kabelführungsmechanismus überdies in einem Randbereich des
Behälters vorgesehen, so dass der Zugang zum Behälter nicht
beeinträchtigt wird.
Auch die zweite Lagerung ist nach einer vorteilhaften
Ausführungsform in der Nähe der zweiten Schwenkachse des
Deckels bezüglich des Behälters angebracht. Dies ist aus den
gleichen Gründen vorteilhaft, wie sie bezüglich der Anordnung
der ersten Lagerung genannt wurden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind
vorteilhafterweise wenigstens am zweiten Stegelement, weiter
vorteilhafterweise aber auch am ersten Stegelement, Führungen
für das Kabel bzw. die Kabel vorgesehen. Diese können z. B.
eine Öse oder Nuten sein, in denen das Kabel verläuft.
Alternativ können die Stegelemente aber auch zumindest
teilweise als Röhren gestaltet sein, in denen das Kabel
geführt wird bzw. läuft. Dadurch ist eine sichere und
zuverlässige und vor Beschädigungen schützende Führung des
Kabels vorgesehen, ohne dass das Kabel und daran angebrachte
Kontakte mechanischen Belastungen ausgesetzt werden.
Vorteilhafterweise führen die Führungen das Kabel derart,
dass es aus dem Behälter kommend zwischen der ersten
Schwenkachse und der ersten Lagerung durchgeführt wird.
Weiterhin wird es zwischen der ersten Lagerung und der
dritten Lagerung, also der Verbindung zwischen dem ersten und
zweiten Stegelement geführt, und weiter entlang des zweiten
Stegelements in die Nähe der zweiten Lagerung. Um diese wird
es derart herumgeführt, dass das Kabel zwischen der zweiten
Lagerung und der zweiten Schwenkachse in den Deckel
hineinläuft. Diese Anordnung sieht eine insbesonders
beeinträchtigungsfreie Führung des Kabels vor, die das Kabel
in allen Positionen, also der Position, in der der Deckel
geschlossen ist, ebenso wie der Position, in der der Deckel
zu einer der beiden Öffnungsseiten geöffnet ist, sicher
führt, ohne dass die Gefahr besteht, dass ein Benutzer bei
geöffnetem Deckel unbeabsichtigterweise am Kabel reißt und
dieses beschädigt.
Die Stegelement können aus irgendeinem beliebigen Material,
beispielsweise aus Kunststoff, gefertigt sein. Auch die
Lagerungen können beispielsweise durch gewöhnliche
Verbindungen mit Stiften und entsprechenden Aussparungen
vorgesehen werden. Es sind jedoch auch andere Mechanismen
denkbar.
Auch wenn eine Lagerung als translatorische Lagerung
ausgebildet wird, wird bevorzugterweise eine Aussparung
vorgesehen, innerhalb derer ein Stift translatorisch gleiten
kann, der am entsprechenden Stegelement vorgesehen ist.
Die Ansprüche 7 bis 9 betreffen die vorteilhafte Verwendung
des Mechanismus zum Führen für Kabel im Rahmen einer
Mittelkonsole für ein Kraftfahrzeug, die einen Behälter und
einen Deckel umfasst, der um zwei zueinander parallele
Schwenkachsen bezüglich des Behälters aufklappbar ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform führt die
Vorrichtung zum Führen von Kabeln dabei Kabel für die
Beleuchtung des Behälters bzw. Kabel, die zur Stromversorgung
eines Magnetmechanismus dienen, der zum Öffnen und/oder
Schließen des Deckels bezüglich des Behälters vorgesehen ist.
Selbstverständlich sind jedoch auch andere Anwendungen
denkbar, insbesondere wenn beispielsweise im Deckel eine
Aufnahme für ein Telefon angebracht ist oder aber
beispielsweise ein Zusatzfach vorgesehen ist, in dem
Medikamente bei einer einstellbaren und gleichbleibenden
Temperatur transportiert werden sollen.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der
beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Führen von Kabeln zeigt, wobei der
Behälterdeckel geschlossen ist;
Fig. 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung aus Fig. 1 zeigt,
wobei der Behälterdeckel nach rechts aufgeklappt
ist; und
Fig. 3 die erfindungsgemäße Kabelführung aus Fig. 1 und
2 zeigt, wobei der Behälterdeckel nach links
aufgeklappt ist.
Fig. 1 bis 3 zeigen eine Vorrichtung 10 zum Führen von
Kabeln an einem wahlweise um eine erste Schwenkachse 14 oder
eine zweite Schwenkachse 14 zu öffnenden Deckel 18 eines
Behälters 12 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung in der
Position, in der der Deckel 18 über dem Behälter 12
geschlossen ist (Fig. 1), der Deckel 18 bezüglich des
Behälters 12 nach rechts geöffnet ist (Fig. 2) und der Deckel
18 bezüglich des Behälters 12 zur anderen Seite, nach links,
geöffnet ist (Fig. 3).
Der Behälter 12 weist an zwei zueinander parallel
verlaufenden Rändern von ihm jeweils eine Schwenkachse 14
auf, um die der Deckel 18 schwenkbar ist. Die Anbringung der
Schwenkachsen 14 kann auch am Deckel 18 mit entsprechenden
Lagerstellen am Behälter 12 sein.
Die Vorrichtung zum Führen für ein oder mehrere Kabel 16, die
das Kabel 16 aus dem Behälter 12 heraus in den Behälterdeckel
18 führt, umfasst im Wesentlichen zwei zueinander schwenkbar
gelagerte Stegelemente 20, 22. Die Stegelemente 20, 22, von
denen in der dargestellten Ausführungsform das erste
Stegelement 20 aus Platzgründen im Behälterdeckelbereich
wesentlich kürzer als das zweite Stegelement 22 ausgebildet
ist, sind an einem Drehgelenk 24 so miteinander verbunden,
dass sie zueinander relativ um eine Achse schwenkbar sind,
die parallel zu den Schwenkachsen des Deckels 18 bezüglich
des Behälters 12, also den Schwenkachsen 14, verläuft. Das
freie Ende des längeren Stegelements 22, des zweiten
Stegelements, ist an dem Drehgelenk 26 mit dem Behälterdeckel
18 verbunden. Dabei ist die Lagerung am Drehgelenk wiederum
so, dass das zweite Stegelement 22 bezüglich des
Behälterdeckels 18 um eine Achse schwenkbar ist, die parallel
zu den Schwenkachsen 14 des Deckels 18 bezüglich des
Behälters 12 verläuft.
Auch das erste Stegelement 20 ist bezüglich des Behälters 12
an einem Drehgelenk 28 in der dargestellten Ausführungsform
derart gelagert, dass es um dieses ebenfalls um eine Achse
parallel zu den Schwenkachsen 14 des Deckels 18 bezüglich des
Behälters drehbar ist.
Alternativ könnte zu dem Drehgelenk 28 bzw. dem Drehgelenk 26
jeweils eine translatorische Führung vorgesehen werden, die
entweder das erste Stegelement 20 translatorisch verschiebbar
entlang des Behälters 12 (in rechts/links Richtung) führt.
Alternativ ist es auch möglich, die Lagerstelle 26 als
translatorische Lagerstelle auszubilden, beispielsweise durch
Vorsehen einer Nut, in die die entsprechenden Zapfen des
Stegelements eingreifen, so dass das zweite Stegelement 22
translatorisch entlang des Deckels 18 verschiebbar ist.
Die Stegelemente 20, 22 können dabei als Röhren ausgebildet
sein. Es ist aber auch jede andere Form für die Stegelemente,
z. B. eine Plattenform möglich. Die Stegelemente können
alternativ oder zusätzlich (nicht dargestellte) Führungen
aufweisen, etwa Ösen oder Nuten, gegebenenfalls mit
Abdeckungen, in denen das Kabel 16 verlaufen kann. Die
Kabelführung des Kabels 16 ist, wie aus Fig. 1 bis 3 zu
entnehmen ist, so, dass das Kabel 16 aus dem Behälter 12
herausgeführt wird und um das Drehgelenk 28 zwischen dem
Drehgelenk 24 und dem Drehgelenk 28 durch entlang des zweiten
Stegelements 22 geführt wird. Anschließend wird es wiederum
um das Drehgelenk 26 geführt, so dass es in den
Behälterdeckel 18 läuft.
Nachfolgend wird die Arbeitsweise der Vorrichtung zum Führen
für Kabel gemäß der in Fig. 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform beschrieben.
Ist der Deckel 18 bezüglich des Behälters geschlossen, so
schließt das erste Stegelement 20 mit dem zweiten Stegelement
22, das zu einer Oberseite des Behälters 12 im Wesentlichen
parallel verläuft, ebenso wie zu dem Deckel 18, jeweils einen
spitzen Winkel ein. D. h. das erste Stegelement 20 ist
zumindest teilweise auf das zweite Stegelement 22
"zurückgeklappt".
Wird nunmehr, wie es in Fig. 2 gezeigt wird, der Deckel 18 um
die rechte Schwenkachse 14 geschwenkt, so bewegt sich das
erste Stegelement 20 ebenso wie das zweite Stegelement 22.
Dabei verschiebt sich das zweite Stegelement 22 im
Wesentlichen horizontal (in Einbaulage bzw. gemäß Fig. 1 bis
Fig. 3), ohne eine Schwenkbewegung (Drehbewegung)
durchzuführen. Das erste Stegelement 20 hingegen schwenkt um
den Drehpunkt 28, so dass es bezüglich des zweiten
Stegelements 22 einen stumpfen Winkel einnimmt. Wie aus Fig.
2 deutlich zu erkennen ist, kann dabei das Kabel 16 stets
entlang der Stegelemente 20, 22 geführt werden.
Soll schließlich wie es in Fig. 3 gezeigt ist, der
Behälterdeckel 18 um die linke Schwenkachse 14 bezüglich des
Behälters 12 geschwenkt werden, so schwenken in der in
Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform beide
Stegelemente 20, 22 um die jeweiligen Lagerstellen 26, 24 und
28. Insbesondere schwenkt das erste Stegelement 20 um die
Lagerstelle 28 etwas im Uhrzeigersinn, so dass es einen
größeren aber nach wie vor spitzen Winkel bezüglich der
Behälteroberseite einnimmt. Das zweite Stegelement 22
schwenkt um das Drehgelenk 24 bezüglich des ersten
Stegelements 20 so weit gegen den Uhrzeigersinn, dass es mit
dem ersten Stegelement 20 einen stumpfen Winkel einschließt.
Dabei schwenkt es gleichzeitig um den Drehpunkt 26, und zwar
ebenfalls gegen den Uhrzeigersinn.
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Anordnung mit
anderen Längen der Stegelemente 20, 22 zu realisieren. Die
Wahl der Abmessungen der Stegelemente hängt lediglich von den
gegebenen Platzverhältnissen ab.
Wie es auch in den Fig. 1 bis 3 zu erkennen ist, wird das
Kabel 16 bei jeder Schwenkbewegung des Deckels 18 bezüglich
des Behälters 12 sicher entlang der Stegelemente geführt, die
besonders vorteilhafterweise als Röhren gestaltet sind, so
dass das Kabel 16 in ihnen verlaufen kann.
Der wesentliche Aspekt der Erfindung liegt darin, eine
Vorrichtung vorzusehen, die ein sicheres und platzsparendes
Führen eines Kabels bei einem zweiseitig schwenkbaren Deckel
bezüglich eines Behälters erlaubt.
Claims (9)
1. Vorrichtung (10) zum Führen für Kabel (16) an einem
wahlweise um eine erste Schwenkachse (14) oder eine
zweite Schwenkachse (14) zu öffnenden Deckel (18) eines
Behälters (12), umfassend ein erstes Stegelement (20)
und ein zweites Stegelement (22), wobei das freie Ende
des ersten Stegelements (20) am Behälter (12) in einer
ersten Lagerung (28) gelagert ist, das freie Ende des
zweiten Stegelements (22) am Deckel (18) in einer
zweiten Lagerung (26) gelagert ist und die Stegelemente
(20, 22) miteinander durch eine dritte Lagerung (24)
verbunden sind, wobei mindestens die dritte (24) und
entweder die erste (28) oder die zweite Lagerung (26)
eine Drehbewegung des ersten und/oder zweiten
Stegelements (20, 22) um eine Achse parallel zur ersten
und zweiten Schwenkachse (14) ermöglichen und die
verbleibende Lagerung (26, 28) entweder ebenfalls eine
Drehbewegung des ersten bzw. zweiten Stegelements (20,
22) um eine Achse parallel zur ersten und zweiten
Schwenkachse (14) erlaubt oder eine translatorische
Bewegung des ersten bzw. zweiten Stegelements (20, 22)
bezüglich des Behälters (12) bzw. des Deckels (18)
erlaubt.
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die erste (28), zweite (26) und
dritte (24) Lagerung jeweils eine Drehbewegung um eine
Achse parallel zu den Schwenkachsen (14) ermöglichen.
3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die erste Lagerung (28) in der
Nähe der ersten Schwenkachse (14) des Deckels (18)
bezüglich des Behälters (12) ist.
4. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite
Lagerung (26) in der Nähe der zweiten Schwenkachse (14)
des Deckels (18) bezüglich des Behälters (12) verläuft.
5. Vorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens am
zweiten Stegelement (22) Führungen für ein Kabel (16)
vorgesehen sind.
6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungen das Kabel (16) aus
dem Behälter (12) kommend zwischen der ersten
Schwenkachse (20) und der ersten Lagerung (28)
durchführen, weiter zwischen der ersten Lagerung (28)
und der Verbindung (24) zwischen erstem und zweitem
Stegelement (20, 22), und weiter zwischen der zweiten
Lagerung (26) und der zweiten Schwenkachse (14) in den
Deckel (18) hinein führen.
7. Mittelkonsole für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen
Behälter (12), einen Deckel (18), der um zwei
zueinander parallele Schwenkachsen (14) bezüglich des
Behälters (12) schwenkbar ist, und eine Vorrichtung
(10) zum Führen für Kabel nach einem der vorhergehenden
Ansprüche.
8. Mittelkonsole nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (10) Kabel (16) für die
Beleuchtung des Behälters (12) führt.
9. Mittelkonsole nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) Kabel (16)
für die Stromversorgung eines Magnetmechanismus zum
Öffnen und/oder Schließen des Deckels (18) bezüglich
des Behälters (12) führt.
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| Country | Link |
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2001
- 2001-10-19 DE DE2001151707 patent/DE10151707C1/de not_active Expired - Fee Related
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