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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1, welche insbesondere zum schnellen Bewegen
und Positionieren von Objekten wie Bearbeitungseinheiten oder Gegenständen in
einer Bewegungsebene anwendbar ist.
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Bekannte Bewegungsvorrichtungen nutzen häufig Anordnungen
mehrerer miteinander verbundener und aufeinander aufbauender Bewegungsplattformen
zum Bewegen und Positionieren von Bearbeitungseinheiten oder Gegenständen mit
einem seriellen Aufbau entsprechender Bewegungsachsen der Bewegungsplattformen.
Derartige Bewegungsvorrichtungen mit seriellem Aufbau können aus
zwei Bewegungsplattformen zur Bewegung von Objekten in einer Bewegungsebene
bestehen, wobei eine erste Bewegungsplattform, die sog. Grundbewegungsplattform,
welche entlang einer ersten Bewegungsachse in eine vorgegebene Position
bewegbar ist, eine zweite Bewegungsplattform, welche entlang einer
zweiten Bewegungsachse in eine vorgegebene Position bewegbar ist
trägt.
Diese Bewegungsachsen sind meist orthogonal zueinander ausgerichtet. Auf
der zweiten Bewegungsplattform ist das zu bewegende Objekt, beispielsweise
eine Bearbeitungseinheit oder ein Gegenstand angeordnet.
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Bei einem sequentiellen Bewegen der
Bewegungsplattformen wird dann zunächst die Grundbewegungsplattform
in eine vorgegebene Position verfahren und anschließend die
mit der Grundbewegungsplattform verbundene zweite Bewegungsplattform
orthogonal zu der Bewegungsrichtung der Grundbewegungsplattform
in eine gewünschte
Position der Bearbeitungseinheit oder des Gegenstandes bewegt.
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Derartige serielle Anordnungen sind
beispielsweise bei konventionellen Werkzeugmaschinen realisiert,
wobei die Antriebsachsen einer solchen konventionellen Werkzeugmaschine
aufeinander aufbauen. Dies bedeutet, dass eine erste Achse eine
nachfolgende zweite orthogonal zur ersten Achse angeordnete Achse
mitträgt. Über eine
solche serielle Anordnung ist gewährleistet, dass die Achsen orthogonal
zueinander ausgerichtet sind und eine Ausrichtung der Maschinenachsen
mit einer Ausrichtung der Werkstückachsen übereinstimmt.
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Dementsprechend ist es bei derartigen
seriellen Anordnungen notwendig, bei einer Bewegung bzw. Positionierung
der Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung eine kombinierte
Masse aller Bewegungsplattformen derselben zu bewegen, wodurch derartige
Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtungen eine geringe Dynamik
bei einer Bewegung bzw. Positionierung aufweisen. Zudem werden eventuell
auftretende Bewegungs- bzw. Positionierungsfehler durch die gekoppelte
Bewegung beider Bewegungsplattformen zueinander bei der Bewegung
oder Positionierung aufsummiert. Um derartige Summenfehler zu minimieren,
werden hohe Genauigkeitsanforderungen an die entsprechenden an einer
Bewegung beteiligten Bauelemente derartiger serieller Anordnungen
gestellt, wodurch ein hoher Fertigungsaufwand und hohe Herstellkosten
begründet
sind. Weiterhin weisen derartige serielle Anordnungen eine geringe
Anzahl an gleichartigen Bauteilen, also Wiederholungsbauteilen,
auf, wodurch der Fertigungsaufwand und die mit diesem verbundenen
Herstellkosten noch zusätzlich
ansteigen.
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Weiterhin sind Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtungen mit Parallelstrukturen bekannt. Solche
Parallelstrukturen. bestehen zumindest aus einer Bewegungsplattform,
der sog. Werkzeugplattform, und einer Gestellplattform, welche durch
Führungsketten
miteinander verbunden sind. Hierzu zählen auch die allgemein als
Hexapoden bezeichneten Bewegungs- und/oder Positionierungsvorrichtungen, welche
sechs Führungsketten
mit jeweils sechs Gelenkfreiheitsgraden aufweisen, wobei ein Gelenk
pro Führungskette
als Antrieb ausgeführt
ist. Der Antrieb der Führungsketten
ist als Dreh- oder Schubantrieb ausgebildet, welcher in der Gestellplattform
gelagert oder in die Führungskette
integriert ist.
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Somit besitzen Hexapoden getriebetechnisch
sechs Bewegungsfreiheitsgrade, vergleichbar den vorstehend beschriebenen
seriellen Anordnungen.
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Derartige Hexapoden erfordern jedoch
einen hohen fertigungstechnischen Aufwand, insbesondere im Hinblick
auf die räumlich
bewegbaren Gelenke, verbunden mit hohen Herstellkosten. Ein hoher
Aufwand ist zudem hinsichtlich einer Kalibrierung, also einer Ermittlung
der Lage der räumlichen
Gelenkpunkte notwendig. Weiterhin ist zur Steuerung und Kontrolle
einer Bewegung bzw. Positionierung bei Hexapoden ein hoher steuerungstechnischer
und insbesondere auch ein hoher messtechnischer Aufwand erforderlich.
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Ergibt sich die Notwendigkeit die
Parallelkinematik zu bewegen, wobei die Gestellplattform und die
Werkzeugplattform bewegt werden, so spricht man von Hybridkinematiken.
Es ergeben sich vergleichbar den Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtungen
mit seriellen Anordnungen hohe zu bewegende Massen. Zudem treten
für die
Parallelkinematiken Problematiken bezüglich eines Summenfehlers vergleichbar
den seriellen Kinematiken auf.
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Bei Parallelkinematiken treten zudem
abhängig
von einer Stellung der Führungsketten
im Arbeitsraum auch Schwankungen der Übersetzungsverhältnisse
und der Steifigkeiten auf.
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Eine weitere bekannte Ausführungsform
parallelen Anordnungen sind die sog. Scherenkinematiken, wobei bei
Scherenkinematiken anzumerken ist, dass diese zusätzlich zu
den vorgenannten Nachteilen eine ausgeprägte Schwankung der Übersetzungsverhältnisse
und der Steifigkeiten der Führungsketten
aufweisen.
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Weiterhin sind aus der zur Bildung
des Oberbegriffes des Patentanspruches
1 herangezogenen
EP 0 868 964 A1 räumliche,
kinematisch bestimmte Maschinenkinematiken offenbart, mit denen
eine Plattform (ein Werkstück
oder ein Werkzeugträger) im
Raum bewegbar ist, wobei eine Anzahl an Freiheitsgraden jeweils
einer Anzahl an Antrieben entspricht. Insbesondere die in den
6 und
6a gezeigte
Maschinenkinematik weist eine Plattform mit einer dreiseitigen Grundfläche auf.
An jeder der drei Seitenflächen
oder Plattform ist ein Stab S3 angeordnet. Jeder dieser Stäbe S3 ist
Teil eines Gelenkvierecks mit den Stäben S1 bis S4. Jeweils zwei
der Stäbe
S1 bis S4 sind an ihren Enden gelenkig an den Gelenkpunkten GP1
und GP4 über
Kugelgelenke miteinander verbunden. Aufgrund der gemeinsamen Befestigung
an der Plattform sind die Stäbe
S3 zwangsgeführt.
Somit sind die einzelnen Gelenkvierecke über die Plattform miteinander
gekoppelt. Die Gelenkpunkte der Stäbe S3 sind jeweils gleichzeitig Bestandteil
zweier unmittelbar benachbarter Gelenkvierecke, wodurch die jeweils
benachbarten Gelenkvierecke sich jeweils einen Gelenkpunkt teilen
und sich eine Kopplung der Plattform und eine Beschränkung der
Bewegungsmöglichkeiten derselben
ergibt. Jeweils der zum Stab S3 parallele Stab S1 jedes der Gelenkvierecke
ist an einem Drehmotor D gelagert. Jeder Drehmotor D wiederum ist
an einem Linearantrieb A1 bis A3 gelagert, wobei die einzelnen Linearantriebe
A1 bis A3 längsbeweglich
an einer gestellfesten Linearführung
G1 bis G3 abgestützt
sind, und wobei diese Linearführungen
G1 bis G3 parallel zueinander angeordnet sind.
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Ein Parallelführung über die drei miteinander in
der beschriebenen Weise gekoppelten Gelenkvierecke ist allerdings
nicht möglich.
Die Plattform ist dementsprechend nicht in einer Bewegungsebene parallel
geführt.
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Zudem ist aus der
DE 199 63 863 A1 eine Bearbeitungsanlage
für die
spanende Bearbeitung von Freiformflächen von Werkstücken mit
zwei Bearbeitungsvorrichtungen bekannt. Die Bearbeitungsvorrichtungen
sind gleichartig ausgebildet und (zumindest mechanisch) voneinander
unabhängig.
Die Bearbeitungsvorrichtungen weisen dabei jeweils eine Quertraverse
und einen Kreuzschieber auf, wobei ein sog. Spindelstock an einem
Kreuzschieber gelagert ist, und wobei der Kreuzschieber an einer
Quertraverse angeordnet ist. Die Quertraverse ist in ihren Endbereichen
jeweils an einem, beiderseits eines Werkstücktisches angeordneten Maschinenrahmen gelagert,
wobei die Quertraverse entlang des Maschinenraumes verlagerbar ist.
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Weiterhin ist aus der WO 99/32256
A1 eine Werkzeugmaschine zum Bearbeiten von länglichen Werkstücken bekannt,
wobei das Werkstück
in einer Aufnahme eingespannt, in der Aufnahme um seine Längsachse
drehbar und mit einer Werkzeugspindel bearbeitbar ist, und wobei
die Werkzeugspindel in einer die Werkzeugspindel tragenden Einheit
aufgenommen ist. Die Werkzeugmaschine weist drei Führungsschlitten
auf, welche mit der die Werkzeugspindel tragenden Einheit jeweils über einen
Lenker verbunden sind. Dabei sind zwei der Führungsschlitten zur Lagerung
der die Werkzeugspindel tragenden Einheit an einem Maschinengestell
vorgesehen, wobei diese beiden Führungsschlitten
entlang einer gemeinsamen Führungsschiene
verlagerbar sind, wodurch die die Werkzeugspindel tragende Einheit
in der X-Z-Ebene verlagerbar ist. Der dritte Führungsschlitten ist derart
an der Werkzeugspindel bzw. der die Werkzeugspindel tragenden Einheit
angelenkt, daß eine
Rotation der Werkzeugspindel um die Y-Achse ermöglicht ist.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung zu schaffen,
die eine schnelle und präzise
Parallelführung
eines Objektes in einer Bewegungsebene bei einem geringen fertigungstechnischen
Aufwand ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung mit den Merkmalen des
Patentanspruches 1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
weist eine Bewegungsplattform, eine Mehrzahl an Führungsschlitten und
zumindest zwei erste Führungsbahnen
auf, wobei die einzelnen Führungsschlitten
mittels zumindest eines Koppelgliedes mit der Bewegungsplattform
verbunden und entlang der zumindest zwei ersten Führungsbahnen
jeweils unabhängig
voneinander bewegbar sind, wobei die Bewegungsplattform eine konstante
Orientierung in einer ersten Bewegungsebene aufweist, wobei die
Bewegungsplattform zumindest mittels zweier parallel zueinander
angeordneter, jeweils einzeln an einem gemeinsamen Führungsschlitten
gelenkig gelegerter und jeweils einzeln an der Bewegungsplattform
gelenkig gelegerter Koppelglieder geführt ist, und wobei eine Anzahl
an Führungsschlitten
eine
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Anzahl an Bewegungsfreiheitsgraden
der Bewegungsplattform in einer ersten Bewegungsebene übersteigt.
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Durch Ausbildung einer Parallelführung mittels
der zwei parallelen Koppeln ist es mit der erfindungsgemäßen Bewegungs-
und/oder Positioniervorrichtung in vorteilhafter Weise möglich, eine
Bewegungsplattform in der ersten Bewegungsebene zu bewegen bzw.
zu positionieren, wobei die Orientierung der Bewegungsplattform
in der Bewegungsebene erhalten bleibt.
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Zudem weist die erfindungsgemäße Bewegungs-
und/oder Positioniervorrichtung annähemd konstante Steifigkeiten
unabhängig
von einer Stellung der Führungsketten
im Arbeitsraum auf.
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Da die Anzahl an Führungsschlitten
die Anzahl an Bewegungsfreiheitsgraden der Bewegungsplattform übersteigt,
die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung demzufolge eine redundante
Anzahl an unabhängig
voneinander bewegbaren Führungsschlitten
aufweist, beinhaltet die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
zumindest eine redundante Führungskette.
Dementsprechend bestehen weitreichende Optimierungsmöglichkeiten
der Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung, insbesondere im
Hinblick auf eine Steifigkeit oder eine Dynamik der Bewegung der
Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung.
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Zudem ermöglicht die erfindungsgemäße Bewegungs-
und/oder Positioniervorrichtung auf einfache Art und Weise eine
Integration eines direkten Meßsystems
zum Messen der Lage der Bewegungsplattform.
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Die erfindungsgemäße Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
weist zudem eine hohe Anzahl an gleichartig ausgeformten Bauteilen (Wiederholungsbauteilen)
auf, wodurch die Fertigungskosten gegenüber bekannten Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtungen mit einer geringen Anzahl an Wiederholungsbauteilen
erheblich reduziert sind. Folglich sind die Fertigungskosten insbesondere
gegenüber
bekannten seriellen Bewegungsvorrichtungen verringert.
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Gemäß einem besonders bevorzugten
Ausführungsbeispiel
weisen die Führungsschlitten
der Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung jeweils zumindest
einem linearen Bewegungsfreiheitsgrad auf.
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Gemäß einem besonders bevorzugten
Ausführungsbeispiel
weist die Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtung drei Führungsschlitten
auf, wobei zumindest einer der drei Führungsschlitten mittels jeweils
zweier parallel zueinander angeordneter Koppelglieder mit der Bewegungsplattform
verbunden ist.
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Gemäß einem weiteren, ebenfalls
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung vier Führungsschlitten
auf, wobei zumindest zwei der vier Führungsschlitten mittels zweier
parallel zueinander angeordneter Koppelglieder mit der Bewegungsplattform
verbunden sind.
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Dadurch ergibt sich eine Anordnung
mehrerer Scherenkinematiken, wobei eine räumliche Orientierung der Bewegungsplattform
aufgrund der Parallelführungen)
in der ersten Bewegungsebene auch bei Verlagerungen der Führungsschlitten
erhalten bleibt. Dabei ist anzumerken, dass sich in diesem Ausführungsbeispiel
eine sehr effektive Möglichkeit der
Steifigkeitsoptimierung, insbesondere Steifigkeitserhöhung der
Bewegungs- und Positionierungsvorrichtung ergibt.
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Bevorzugterweise sind die Koppelglieder
jeweils mittels einer ersten Gelenkverbindung mit der Bewegungsplattform
und mittels einer zweiten Gelenkverbindung mit dem jeweiligen Führungsschlitten verbunden,
wobei die einzelnen ersten und zweiten Gelenkverbindungen jeweils
einen Drehfreiheitsgrad aufweisen.
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Auf vorteilhafte Weise sind somit
einfache Gelenke im Gegensatz zu den vorerwähnten räumlichen Gelenken der parallelen
Kinematiken ermöglicht.
Dennoch ergibt sich eine Anordnung vergleichbar einer Scherenkinematik,
wobei eine räumliche Orientierung
der Bewegungsplattform in der ersten Bewegungsebene auch bei Verlagerungen
der Führungsschlitten
erhalten bleibt. Dementsprechend kann die Bewegungsplattform mittels
der Verlagerung der ersten und der zweiten Quertraverse in der Bewegungsebene
bewegt bzw. positioniert werden, wobei eine Orientierung der Bewegungsplattform
in der Bewegungsebene durch den gleichbleibenden Abstand zwi schen
der ersten und der zweiten Quertraverse, falls keine Verlagerung
der Führungsschlitten
erfolgt, erhalten bleibt. Wird ein Abstand zwischen der ersten und
der zweiten Quertraverse verändert,
kann eine Orientierung der Bewegungsplattform in der ersten Bewegungsebene
beeinflusst werden. Folglich ergibt sich eine weitere Beeinflussungsmöglichkeit
der Bewegung und/oder Positionierung der Bewegungsplattform.
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Die vorliegende Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtung kann zudem Dämpfungselemente aufweisen,
wobei die Dämpfungselemente
an den ersten Gelenkverbindungen und/oder an den zweiten Gelenkverbindungen
und/oder in die Koppelglieder integriert angeordnet sein können.
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Die einzelnen Koppelglieder können weiterhin
längenunveränderlich
ausgeführt
sein. Alternativ dazu kann zumindest eines der Koppelglieder längenveränderlich
ausgebildet sein, wobei das längenveränderliche
Koppelglied eine längenveränderbare Einheit
aufweist.
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Bevorzugterweise wissen die Führungsschlitten
jeweils eine mit denselben verbundene Antriebseinheit auf, wobei
die Antriebseinheiten insbesondere Linearaktoren, wie Linearmotoren,
pneumatische oder hydraulische Zylinder, hydraulische Motoren oder
Servomotoren aufweisen.
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Da wie schon vorstehend erläutert, die
Anzahl an Führungsschlitten
und damit auch die Anzahl an Antriebseinheiten die Anzahl an Bewegungsfreiheitsgraden
der Bewegungsplattform übersteigt,
und folglich die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung eine
redundante Anzahl an Antriebseinheiten aufweist, bestehen weitreichende
Optimierungsmöglichkeiten
der Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung, insbesondere im
Hinblick auf eine Antriebsleistung der zur Bewegung der Führungsschlitten eingesetzten
Antriebe.
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Die zumindest zwei ersten Führungsbahnen der
Führungsschlitten
sind vorteilhafterweise parallel zu oder in der ersten Bewegungsebene
der Bewegungsplattform angeordnet.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung genau zwei
erste Führungsbahnen
auf, wobei die eine der zwei ersten Führungsbahnen mit einer ersten
Quertraverse und die entsprechend weitere erste Führungsbahn
mit einer zweiten Quertraverse verbunden ist, und wobei zumindest
zwei der Führungsschlitten
entlang einer der beiden ersten Führungsbahnen bewegbar sind.
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Bevorzugterweise sind die erste und
die zweite Quertraverse parallel zueinander ausgerichtet.
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Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung sind die erste und
die zweite Quertraverse jeweils entlang von zumindest einer zweiten
Führungsbahn
bewegbar abgestützt,
wobei ein Abstand zwischen der ersten und der zweiten Quertraverse
fest vorgegeben oder veränderbar
ist.
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Die zweite Führungsbahn kann im wesentlichen
senkrecht zu der ersten bzw. der zweiten Quertraverse ausgerichtet
sein.
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Bevorzugterweise weist die Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtung genau zwei zweite Führungsbahnen auf, welche jeweils
die erste und die zweite Quertraverse abstützen.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel
sind die Führungsschlitten
als Kreuzschlitten ausgebildet, wobei die Führungsschlitten jeweils entlang
einer der ersten Führungsbahnen
und entlang einer dritten Führungsbahn,
welche zu der jeweiligen ersten Führungsbahn quer angeordnet
ist, verlagerbar sind, und wobei eine Bewegung der Führungsschlitten
entlang der jeweiligen dritten Führungsbahnen
einer Bewegung der Führungsschlitten
entlang der jeweiligen ersten Führungsbahnen überlagert
ist. Die dritten Führungsbahnen
der Führungsschlitten
sind vorteilhafterweise jeweils im wesentlichen senkrecht zu den
ersten Führungsbahnen
der Führungsschlitten angeordnet.
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Folglich ist die Bewegungsplattform
zusätzlich
zur Bewegung in der ersten Bewegungsebene vorteilhafterweise auch
schnell und präzise
in einer zweiten Bewegungsebene verlagerbar.
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Es ist vorteilhaft, wenn eine Kontrolleinrichtung
zur Steuerung und Koordinierung der einzelnen Antriebseinheiten
der Führungsschlitten
und/oder der Antriebseinheiten der ersten und der zweiten Quertraverse
und/oder des längenveränderbaren Koppelgliedes
vorgesehen ist.
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Dadurch wird auf vorteilhafterweise
möglich, den
Mechanismus der Bewegungsund/oder Positioniervorrichtungen elektronisch
zu verspannen und Meßsysteme
einzubringen bzw. mit der Vorrichtung zu verbinden.
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Die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
umfasst vorzugsweise in optisches und/oder induktives Meßsystem
zu einer Erfassung einer Position der Bewegungsplattform und/oder
der Führungsschlitten.
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Bevorzugterweise weist die Bewegungsplattform
eine Aufnahmeeinrichtung insbesondere zu einer Aufnahme eines Werkzeuges,
eines Werkstückes
oder eines zu bewegenden Stückgutes
auf.
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Weitere bevorzugte Ausführungsbeispiele der
Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung sind in den entsprechenden
weiteren abhängigen
Ansprüchen
dargelegt.
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Die Endung wird nachstehend anhand
von bevorzugten Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den dazugehörigen
Zeichnungen näher
erläutert. In
diesen zeigt:
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1 eine
schematische Darstellung einer Draufsicht eines Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung,
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2 eine
schematische Darstellung einer Draufsicht eines weiteren Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung,
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3 eine
schematische Darstellung von Relativbewegungen zwischen einer ersten
und einer zweiten Quertraverse der Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
nach 2,
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4 eine
schematische Darstellung zweier Ausführungsbeispiele eines Führungsschlittens
der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung,
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5 eine
schematische dreidimensionale Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispieles der
vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung, und
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6 eine
Seitendarstellung der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung nach 5.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung gezeigt,
welches insbesondere zur schnellen und präzisen Bewegung und Positionierung
einer Bewegungsplattform 2 in einer ersten Bewegungsebene
vorgesehen ist, wobei die erste Bewegungsebene in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
horizontal angeordnet ist. Die Bewegungsplattform 2 weist
zudem eine Aufnahmeeinrichtung (nicht gezeigt), insbesondere zur
Aufnahme eines Werkzeuges, eines Werkstückes oder eines zu bewegenden
Stückgutes
auf, wobei die Bewegungsplattform 2 insbesondere auch mit
einer Aufnahme einer Werkzeughalterung ggf. mit einer Arbeitsspindel
zur Ausführung
einer zusätzlichen
Vertikalbewegung bestückt
sein. Die Bewegungsplattform 2 weist im gezeigten Ausführungsbeispiel
eine rechteckige Querschnittsfläche
auf.
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In 1 ist
ein derartiges zu bearbeitendes Werkstück durch die gestrichelte Umrisslinie 2a angedeutet,
welches als eine ebene Platte mit einer rechteckigen Querschnittsfläche ausgeführt ist.
Diese ist mit der Bewegungsplattform 2 verbunden. Die Querschnittsfläche des
Werkstückes 2a ist
dabei exzentrisch zu einer Längsachse
M der Bewegungsplatfform 2, die der Symmetrieachse der
Bewegungsplattform 2 entspricht, angeordnet.
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Die vorliegende Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtung ist jedoch nicht auf das in 1 gezeigte Ausführungsbeispiel bezüglich der
Querschnittsfläche
der Bewegungsplatfform 2 oder einer Ausrichtung der Bewegungsplattform 2 bezüglich des
Werkstückes 2a,
oder der Querschnittsfläche
der Werkstückes
beschränkt.
Abhängig
vom konkreten Anwendungsfall beispielsweise bezüglich einer Ausgestaltung Werkstückes 2a,
eines zur Verfügung
stehenden Einbauraumes oder eines benötigten Arbeitsraumes ist die
Querschnittsfläche
und/oder die Ausrichtung der Bewegungsplattform 2 anpassbar, ohne
dass wesentliche Änderungen
der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung notwendig
wären.
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Die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
weist mehrere in dem gezeigten Ausführungsbeispiel acht parallel
geschaltete Koppelglieder 9 auf, welche die Bewegungsplattform 2 mit
den einzelnen Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 verbinden,
wobei die vorliegende Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
mehrere in gezeigten Ausführungsbeispiel
vier parallel geschaltete Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 aufweist.
Dabei weist die Bewegungsplattform 2 an einer Mantelfläche derselben
mehrere in gezeigten Ausführungsbeispiel
acht erste Gelenkverbindungen 9a auf, welche die Bewegungsplattform 2 jeweils
einzeln mit den Koppelgliedern 9 verbinden, wobei die Koppelglieder 9 zudem
jeweils über
eine zweite Gelenkverbindungen 9b mit den einzelnen Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 verbunden
sind.
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Folglich weist jedes der acht Koppelglieder 9 eine
erste Gelenkverbindung 9a und eine zweite Gelenkverbindung 9b auf,
wobei die ersten und die zweiten Gelenkverbindungen 9a, 9b in
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
jeweils einen Drehfreiheitsgrad jeweils um eine zur ersten Bewegungsebene senkrechte
Achse und damit um eine vertikale Achse, die senkrecht auf der Längserstreckung
der Koppelglieder 9 angeordnet ist, aufweisen.
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Dabei sind die ersten und die zweiten
Gelenkverbindungen 9a, 9b in dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
als Scharniergelenke ausgeführt.
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Das in 1 gezeigte
Ausführungsbeispiel weist
vier gleichartig ausgebildete Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 auf,
deren Eigenschaften nachstehend noch eingehend erläutert werden.
Dabei definiert eine Längserstreckung
der einzelnen Koppelglieder 9 einen jeweiligen Abstand
zwischen den einzelnen Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 und
der Bewegungsplattform 2.
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Die Koppelglieder 9 sind
in dem in 1 gezeigten
Ausführungsbeispiel
längenunveränderlich ausgeführt.
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Zudem sind die Koppelglieder 9 in
einer zur Längserstreckung
der einzelnen Koppelglieder 9 senkrechten Ebene, d.h. in
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
einer vertikalen Ebene, als flächige
Einheiten mit einer rechteckigen Querschnittsfläche ausgebildet, wobei eine
Breite der Querschnittsfläche
der Koppelglieder 9 wesentlich geringer ist als eine Höhe dieser
Querschnittsfläche.
Dabei bezieht sich die Breite der Querschnittsfläche der Koppelglieder 9 auf
eine Kante derselben, welche parallel zur ersten Bewegungsebene
angeordnet ist und die Höhe
der Querschnittsfläche
der Koppelglieder 9 auf eine weitere Kante derselben, welche
senkrecht zur ersten Bewegungsebene angeordnet ist. Dementsprechend
ist die Höhe
der Querschnittsfläche
der Koppelglieder 9 vertikal und im wesentlichen senkrecht
zur Längserstreckung
der Koppelglieder 9 zwischen dem jeweiligen Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 und
der Bewegungsplattform 2 angeordnet.
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Bei dieser Ausgestaltung der Koppelglieder 9 weisen
die Koppelglieder 9 eine hohe Steifigkeit senkrecht zu
ihrer Längserstreckung
und damit eine hohe Steifigkeit senkrecht zu einer ersten Bewegungsebene
der Bewegungsplattform 2 auf. Die hohe Steifigkeit bewirkt
eine hohe Tragfähigkeit
der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung bei
einer gleichzeitigen hohen Dynamik der (sehr präzisen) Positionierbewegung.
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Abhängig vom konkreten Anwendungsfall, insbesondere
bei Restriktionen bezüglich
eines zur Verfügung
stehenden Einbauraumes verbunden mit Vorgaben für einen benötigten Arbeitraum der vorliegenden
Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung, können die Koppelglieder 9 jedoch
auch als stabförmige
Gebilde mit beispielsweise rechteckigen, polygonen, elliptischen
oder kreisförmiger
Querschnittsfläche
ausgeführt
werden, ohne dass die vorliegende Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
wesentlich verändert
werden müsste.
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In dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist jeder der
vier Führungsschlitten, 5, 6, 7, 8 über zwei
parallel zueinander ausgerichtete Koppelglieder 9 mit der
Bewegungsplattform 2 verbunden. Dabei sind die parallelen
Koppelglieder 9 an der Mantelfläche der Bewegungsplattform 2 über die
ersten Gelenkverbindungen 9a angelenkt. Über die zweiten
Gelenkverbindungen 9b sind die Koppelglieder 9 mit
den einzelnen Führungsschlitten 5,6,7,8 verbunden.
Dementsprechend bildet jeder der Führungsschlitten 5,6,7,8 zusammen
mit Bewegungsplattform 2 eine Scherenkinematik, wobei über die hohe
An zahl an Koppelgliedern 9 die Steifigkeit der vorliegenden
Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung mitbestimmt und dementsprechend
gesteigert ist.
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Zwei der Führungsschlitten, die in 1 links von Bewegungsplattform 2 angeordneten
Führungsschlitten 5, 6,
sind entlang einer geradlinigen ersten Führungsbahn 3a verlagerbar.
Diese erste Führungsbahn 3a,
die an einer ersten Quertraverse 3 angeordnet ist, weist
eine Führungsschiene
auf, in die jeweils ein entsprechendes Gegenstück der Führungsschlitten 5, 6 eingreift.
Dabei ist die Quertraverse 3 an den Stirnseiten derselben
auf zwei zweiten Führungsbahnen 13, 14 abgestützt.
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Zwischen der Führungsschiene der ersten Führungsbahn 3a und
dem entsprechenden Gegenstück
der Führungsschlitten 5, 6 sind
jeweils Linearaktoren als Antriebseinrichtungen angeordnet, wobei
die Linearaktoren mit einer zentralen Steuereinheit (nicht gezeigt)
verbunden sind. Im gezeigten Ausführungsbeispiel umfassen die
Linearaktoren Linearmotoren. Die Führungsschlitten 5, 6 sind
entlang der ersten Führungsbahn 3a jeweils
unabhängig
voneinander bewegbar, wobei die Steuereinheit Start/Stop Signale
bzw. ein Zeitintervall zwischen diesen Start/Stop Signalen verbunden
mit einem Bewegungsgeschwindigkeitsverlauf in diesem Zeitintervall
an die Antriebseinheiten sendet.
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Über
ein nicht im einzelnen gezeigtes Messsystem ist eine tatsächliche
Position der Führungsschlitten 5, 6 entlang
der ersten Führungsbahn 3a ertassbar,
wobei das Meßsystem
bevorzugt optische oder induktive Wegaufnehmer umfasst.
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Zwei weitere Führungsschlitten, die in 1 rechts der Bewegungsplattform 2 angeordneten
Führungsschlitten 7, 8,
sind entlang einer weiteren, ebenfalls geradlinigen ersten Führungsbahn 4a,
die an einer zweiten Quertraverse 4 angeordnet ist, bewegbar.
Die zweite Quertraverse 4 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
parallel zur ersten Quertraverse 3 angeordnet und an den
Enden derselben auf den beiden zweiten Führungsbahnen 13, 14 abgestützt.
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Die weitere Führungsbahn 4a weist
ebenfalls eine Führungsschiene
auf, in die entsprechend geformte Gegenstücke der Führungsschlitten 7, 8 eingreifen.
Zwischen der Führungsschiene
der weiteren Führungsbahn 4a und
den Führungsschlitten 7, 8 sind
wiederum Linearaktoren zum unabhängigen
Bewegen der Führungsschlitten
entlang der Führungsbahn 4a vorgesehen,
wobei die Antriebseinheiten mit der zentralen Steuereinheit verbunden
und eine Position dieser Führungsschlitten über das
(optische oder induktive) Messsystem bestimmbar ist.
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Die vorliegende Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtung ist jedoch nicht auf die beschriebene Ausgestaltung
der Antriebseinheiten mit Linearmotoren beschränkt. Ebenso können als
Antriebseinheiten pneumatische oder hydraulische Zylinder, hydraulische
Motoren, oder Servomotoren eingesetzt werden.
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Die erste Führungsbahn 3a der
ersten Quertraverse 3 und die erste Führungsbahn 4a der
zweiten Quertraverse 4 sind in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel parallel zueinander
ausgerichtet.
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Aus den vorangestellten Betrachtung
ergibt sich auch, dass die in 1 links
der Bewegungsplattform 2 angeordneten Führungsschlitten 4, 6 eine Doppelscherenkinematik
für eine
Bewegung in der ersten Bewegungsebene bilden. Die in 1 rechts der Bewegungsplattform 2 angeordneten
Führungsschlitten 7, 8 bilden
ebenfalls eine eigenständige Doppelschere
für eine
Bewegung in der ersten Bewegungsebene.
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Aus den vorangestellten Ausführungen
wird zudem deutlich, dass jeder der vier Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 über eine
separate Parallelführung
aus zwei parallelen Koppelgliedern 9 mit der Bewegungsplattform 2 verbunden
ist. Dementsprechend bleibt eine Orientierung der Bewegungsplattform 2 in
der Bewegungsebene konstant.
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In dem Ausführungsbeispiel nach 1 weist jeder der Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 einen
Bewegungsfreiheitsgrad auf. Die Bewegungsplattform 2 weist
hingegen lediglich zwei Freiheitsgrade auf. Folglich umfasst die
Bewegungs- oder Positioniervorrichtung in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel eine redundante
Anzahl an Führungsschlitten
(Bewegungseinheiten), wodurch sich eine Überbestimmung und damit Optimierungsmöglichkeiten der
Bewegungsabläufe,
der Antriebsleistung und der Steifigkeit ergeben.
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Zudem besteht die Möglichkeit,
den Mechanismus über
die Steuereinheit (oder die Steuereinheiten) elektronisch zu spannen.
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Durch die ausschließliche Bewegung
der Führungsschlitten 5,6,7,8 entlang
zweier erster Führungsbahnen 3a, 4a ergibt
sich zudem eine einfache Möglichkeit,
eine Lage und/oder Orientierung der Bewegungseinrichtung 2 direkt
zu messen.
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Weiterhin ist durch die beschriebene
Gleichgestaltung der Koppelglieder 9 ein thermosymmetrischer
Aufbau realisiert, wodurch eine Orientierung der Bewegungsplattform
nicht durch unterschiedliche Erwärmungen
von Baugruppen der Bewegungsund/oder Positioniervorrichtung abhängig ist.
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In 2 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel dargestellt.
Auch in diesem Ausführungsbeispiel weist
die Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung zwei parallele erste
Führungsbahnen 3a, 4a auf, die
an den entsprechenden ersten und zweiten Quertraversen 3, 4 angeordnet
sind, wobei jeweils zwei Führungsschlitten 5, 6 bzw. 7, 8 entlang
der beiden ersten Führungsbahnen 3a, 4a verlagerbar
sind.
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Wie schon im Zusammenhang mit 1 beschrieben, ist auch
in dem in 2 dargestellte
Ausführungsbeispiel
die erste Quertraverse 3 an einem Ende derselben auf einer
ersten der beiden zweiten Führungsbahnen 13 abgestützt. Am
entsprechend gegenüberliegenden
Ende der ersten Quertraverse 3 ist dieselbe auf der weiteren
der beiden zweiten Führungsbahnen 14 abgestützt.
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Die zweite Quertraverse 4,
die in diesem Ausführungsbeispiel
parallel zur ersten Quertraverse 3 ausgerichtet ist, ist
an einem Ende derselben auf der ersten der beiden zweiten Führungsbahnen 13 abgestützt. Das
entsprechend gegenüberliegende Ende
des Querträgers 4 ist
auf der weiteren der beiden zweiten Führungsbahnen 14 abgestützt.
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Die beiden zweiten Führungsbahnen 13, 14, sind
parallel zueinander und senkrecht zu den Quertraversen 3, 4 ausgerichtet.
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Über
zwischen der ersten Quertraverse 3 bzw. der zweiten Quertraverse 4 und
den beiden zweiten Führungsbahnen 13, 14 im
Kontaktbereich derselben angeordnete Antriebseinheiten, insbesondere
Linearaktoren sind die erste bzw. die zweite Quertraverse entlang
der zweiten Führungsbahnen 13, 14 verlagerbar.
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Dabei kann ein Abstand zwischen der
ersten und der zweiten Quertraverse 3, 4 verändert werden. Ebenso
sind die erste und die zweite Quertraverse 3, 4 bei
gleichbleibendem Abstand (zusammen) verlagerbar.
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In 3 sind
diese vorstehend beschriebenen Bewegungsmöglichkeiten der ersten und
der zweiten Quertraverse 3, 4 gemeinsam oder relativ zueinander über die
darin dargestellten Bewegungspfeile A bzw. B verdeutlicht.
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Die abgebildeten Bewegungspfeile
A verdeutlichen dabei ein Ausführungsbeispiel
bei dem jede der Quertraversen 3, 4 entlang der
zweiten Führungsbahnen 13, 14 unabhängig von
der jeweils anderen Quertraverse verlagerbar ist, wodurch die relative
Bewegung der Quertraversen 3, 4 zueinander und/oder
relativ zu den zweiten Führungsbahnen 13, 14 geschaffen
ist.
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Folglich ist ein Abstand zwischen
der ersten und der zweiten Quertraverse 3, 4 frei
wählbar
und beeinflussbar, wodurch eine weitere Bewegungs- und Positionierungsmöglichkeit
für die
Bewegungsplattform 2 zusätzlich zu der Bewegung bzw.
Positionierungsmöglichkeit
mittels der Führungsketten,
welche jeweils einen angetriebenem Führungsschlitten und ein zugehöriges Koppelglied 9 bzw.
die zugehörigen
Koppelglieder 9 umfassen. Es ergibt sich somit bei einem
veränderbaren
Abstand zwischen den Quertraversen 3, 4 eine weitere
Optimierungsmöglichkeit
der Bewegung der Bewegungsplattform 2 in der ersten Bewegungsebene.
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Der ebenfalls abgebildete Bewegungspfeil
B zeigt in Verbindung mit der durch die Linie 16 symbolisierten
längenunveränderlichen
Verbindung zwischen den Quertraversen 3, 4 ein
alternatives Ausführungsbeispieles,
wobei die Quertraversen 3, 4 bei gleichbleibendem
Abstand entlang der zweiten Führungsbahnen 13, 14 verschoben
werden. Durch diesen Bewegungspfeil B und die schematisch angedeutete
längenunveränderliche
Verbindungseinrichtung 16 ist die Bewegungsmöglichkeit
mit festem Abstand zwischen den Quertraversen 3, 4 verdeutlicht.
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Eine derartige Ausgestaltung der
Abstützung mit
festem Abstand zwischen den Quertraversen 3, 4 ist
exemplarisch in 5 gezeigt,
wobei der Seitenständer 11,
welche in 5 im Vordergrund
angeordnet ist, und der Seitenständer 12,
welcher in 5 im Hintergrund
angeordnet ist, jeweils als U-förmige Träger mit
zwei Armen und einer die Arme verbindenden Basis ausgebildet sind.
In diesem Fall ist eine Antriebseinheit pro zweiter Führungsbahn 13 oder 14 ausreichend,
um die Verlagerung der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
zu gewährleisten.
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Die weiteren Merkmale der beiden
Ausführungsbeispiele
nach 3 entsprechen den
im Zusammenhang mit 1 beschriebenen
Merkmalen.
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In dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die entlang
der ersten Führungsbahn 3a der
ersten Quertraverse 3 angeordneten Führungsschlitten 5, 6,
also die in 2 links
der Bewegungsplattform 2 dargestellten Führungsschlitten,
jeweils über
eine Parallelführung,
d.h. über
zwei Koppelglieder 9 mit der Bewegungsplattform 2 verbunden.
Die beiden entlang der weiteren ersten Führungsbahn 4a der
zweiten Quertraverse 4 angeordneten Führungsschlitten 7, 8,
also den in 2 rechts
der Bewegungsplattform 2 dargestellten Führungsschlitten, sind
hingegen jeweils über
ein Koppelglied 9 mit der Bewegungsplattform 2 verbunden.
Dementsprechend bilden die links angeordneten Führungsschlitten 5, 6 eine
Doppelscherenkinematik, jeweils mit einer Parallelführung, und
die rechts der Bewegungsplattform 2 angeordneten Führungsschlitten 7, 8 bilden
eine weitere Doppelscherenkinematik.
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Auch bei einer derartigen Kinematik
nach dem in 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist eine Orientierung der Bewegungsplattform 2 in der ersten Bewegungsebene
konstant. Es ergibt sich wiederum eine redundante Anzahl an angetriebenen
Führungsschlitten 5, 6, 7, 8,
wodurch sich die Überbestimmung und
damit Optimierungsmöglichkeiten
ergeben.
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In dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel greifen die
Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 wiederum
in Führungsschienen
der ersten Führungsbahnen 3a, 4a.
Allerdings sind die Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 in
dem in 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel
als Kreuzschieber ausgebildet, wodurch ein gleichmäßiges Absenken
der Führungsschlitten
aus der ersten Bewegungsebene heraus möglich ist. Damit ergibt sich
eine zweite, im wesentlichen senkrechte Bewegungsebene zu der vorstehend
beschriebenen ersten Bewegungsebene der Bewegungsplattform 2.
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Die Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 weisen
in dem in 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel
jeweils ein als Vierkanthohlprofil ausgebildetes Bewegungselement 8b auf,
das mit den Koppelgliedern 9 verbunden ist. Dieses Bewegungselement 8b ist
in einem gleichartig ausgebildeten Hohlprofil, dem Führungselement 8a,
aufgenommen, welches das Bewegungselement 8b allerdings
nicht vollständig
umfasst. Das Bewegungselement 8b ist in diesem Führungselement 8a,
welches eine dritte Führungsbahn darstellt,
quer zu den ersten Führungsbahnen 3a, 4a bewegbar.
Eine Bewegung entlang der dritten Führungsbahnen wird durch Antriebseinrichtungen,
die einzeln mit den Bewegungselementen 8b verbunden sind,
ermöglicht.
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Die vorliegende Bewegungs- und/oder
Positioniervorrichtung ist jedoch nicht auf die vorstehend beschriebene
Ausbildung des Querschnitts des 8b als Vierkanthohlprofil
und des dieses umfassenden Führungselementes 8a als
entsprechendes Hohlprofil festgelegt. Ohne wesentliche Änderungen
am vorliegenden Kreuzschiebersystem vornehmen zu müssen, kann
die Querschnittsfläche
des Bewegungselementes 8b auch kreisförmig, elliptisch oder polygon ausgeführt werden.
Das dieses umfassende Führungselement 8a weist
dann eine entsprechende Querschnittsfläche zur Erfüllung der Aufnahme- und Führungsfunktion
auf. Als Antriebseinheiten sind wiederum Linearaktoren, insbesondere
Linearmotoren, sowie hydraulische als auch pneumatische Zylinder, Schrittmotoren,
Spindelanordnungen, Servomotoren einsetzbar.
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Unterhalb der in 2 gezeigten Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung
ist ein Maschinentisch 15 zum Aufnehmen oder Ablegen eines mit
der Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung bewegten Objektes,
beispielsweise eines geformten Blechteiles oder des Werkstückes 2a angedeutet.
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In 4 ist
die im Zusammenhang mit 2 beschriebene
Ausgestaltung der Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 als
Kreuzschieber verdeutlicht, wobei in der linken Hälfte der 4 schematisch ein als Kreuzschieber
ausgebildeter Führungsschlitten 8 abgebildet
ist.
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Die schon vorstehend eindeutig beschriebene
Bewegungsmöglichkeit
des Führungsschlittens 8 entlang
der ersten Führungsbahn 4a der
Quertraverse 4 ist durch den Bewegungspfeil C dargestellt.
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Die weitere Bewegungsmöglichkeit
des Bewegungselementes 8b, welches mit dem Koppelglied 9 verbunden
und im Führungselement 8a beweglich aufgenommen
ist, ist ebenfalls schematisch gezeigt. Diese zweite Bewegungsmöglichkeit,
also die Bewegungsmöglichkeit
quer zur ersten Führungsbahn 4a, ist
durch den weiteren Bewegungspfeil D, der eine Bewegungsmöglichkeit
des Bewegungselementes 8a angibt, verdeutlicht.
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In 4 ist
im rechten Teil die vorstehend im Zusammenhang mit 1 beschriebene Ausführung des Führungsschlittens 7 mit
der Bewegungsmöglichkeit
gemäß dem Bewegungspfeil
C entlang der ersten Führungsbahn 4a als
Alternative zur Ausbildung als Kreuzschieber schematisch dargestellt.
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In 5 ist
ein Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung nach
den 2 oder 3 in einer dreidimensionalen
Darstellung abgebildet. Der in 5 im
Vordergrund abgebildete U-förmige
Seitenständer 11 stützt dabei
die ersten und der zweiten Quertraverse 3, 4 auf
der im Vordergrund angeordneten zweiten Führungsbahn 14 ab.
Der in 5 im Hintergrund
abgebildete U-förmige
Seitenständer 12 stützt dabei
die ersten und der zweiten Quertraverse 3, 4 auf
der im Hintergrund angeordneten zweiten Führungsbahn 13 ab.
Dementsprechend ist ein Abstand zwischen den Quertraversen 3, 4 konstruktiv
vorgegeben, vergleichbar der vorstehend beschriebenen längenunveränderlichen
Verbindungseinrichtung 16.
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Aus 5 sind
weiterhin die schon vorstehend beschriebenen Bewegungselemente mit
Vierkanthohlprofilen zusammen mit den entsprechenden als Hohlprofile
ausgebildeten Führungselementen der
einzelnen Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 entnehmbar.
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Weiterhin ist in dieser Darstellung
die Längserstreckung
der Bewegungsplattform 2 in Vertikalrichtung, d.h. senkrecht
zur ersten Bewegungsebene, und die Ausbildung der Bewegungsplattform
als Hohlprofil erkennbar.
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Auch ist eine Anlenkung der Koppelglieder 9 an
den Führungselementen
der Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 deutlich
entnehmbar. Dabei ist jedes der Koppelglieder 9 über ein
Scharniergelenk mit zwei Anlenkpunkten an der Bewegungsplattform 2 und
an den Bewegungselementen der entsprechenden Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 angelenkt.
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Zudem wird die Ausbildung der Koppelglieder 9 als
flächige
Einheit senkrecht zur ersten Bewegungsebene deutlich. Durch diese
flächige
Ausgestaltung der Koppelglieder 9 ist die Steifigkeit der
vorliegenden Bewegungs- und/oder Positioniervorrichtung wesentlich
gegenüber
normalen Stäben
erhöht.
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In 6 ist
das in 5 dreidimensional
gezeigte Ausführungsbeispiel
in einer Seitenansicht dargestellt.
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Die Längserstreckung der Vierkantprofile
der Kreuzschieber zusammen mit der Bewegung entlang der dritten
Führungsbahnen
gut erkennbar.
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In 6 ist
ebenfalls die Ausbildung der zweiten Führungsbahn 14 in einem
Stirnbereich einer Abstützung 14a erkennbar.
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Die im Zusammenhang mit der vorstehenden
Beschreibung der 1 bis 6 beschriebenen Antriebseinheiten
können
alle bekannten Antriebsarten für
lineare Bewegungen umfassen. Insbesondere können die Führungsschlitten mit Linearaktoren
wie Linearmotoren oder Servomotoren bzw. hydraulischen Motoren oder
hydraulischen oder pneumatischen Zylindern verbunden sein.
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Den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
ist insbesondere gemeinsam, dass diese eine Parallelkinematik mit
redundanten Antrieben aufweisen, d.h. dass eine Anzahl an Antrieben bzw.
Führungsschlitten,
die mit diesen Antrieben verbunden sind, größer ist als ein Freiheitsgrad
der Kinematik der Bewegung der Bewegungsplattform 2 insbesondere
in der ersten Bewegungsebene.
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Vorstehend wurden die Koppelglieder 9 als längenunveränderliche
flächig
ausgebildete Baueinheiten beschrieben. Es ist jedoch ebenso möglich, eines
bzw. mehrere o der alle Koppelglieder längenveränderbar auszubilden, wodurch
eine Ändenrung
der Orientierung der Bewegungsplattform in der ersten Bewegungsebene
ermöglicht
ist.
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Weiterhin kann durch Einbringung
von Dämpfungselementen
zwischen den Koppelgliedern 9 und den Führungsschlitten 5, 6, 7, 8 bzw.
zwischen den Koppelgliedern 9 und der Bewegungsplattform 2 bzw.
integriert in die Koppelglieder 9 das dynamische Verhalten
weitergehend optimiert werden.
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Durch die beschriebene Ausbildung,
insbesondere die gleichartige Ausführung (Gleichgestaltung) der
Koppelglieder 9 ist ein thermosymmetrischer Aufbau realisiert.