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DE10150217A1 - Längliches Halteelement - Google Patents

Längliches Halteelement

Info

Publication number
DE10150217A1
DE10150217A1 DE10150217A DE10150217A DE10150217A1 DE 10150217 A1 DE10150217 A1 DE 10150217A1 DE 10150217 A DE10150217 A DE 10150217A DE 10150217 A DE10150217 A DE 10150217A DE 10150217 A1 DE10150217 A1 DE 10150217A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holding element
holding
elements
element according
transverse
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10150217A
Other languages
English (en)
Inventor
Bernd Sperber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10150217A priority Critical patent/DE10150217A1/de
Publication of DE10150217A1 publication Critical patent/DE10150217A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D3/00Hot-water central heating systems
    • F24D3/12Tube and panel arrangements for ceiling, wall, or underfloor heating
    • F24D3/14Tube and panel arrangements for ceiling, wall, or underfloor heating incorporated in a ceiling, wall or floor
    • F24D3/141Tube mountings specially adapted therefor
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B7/00Connections of rods or tubes, e.g. of non-circular section, mutually, including resilient connections
    • F16B7/04Clamping or clipping connections
    • F16B7/044Clamping or clipping connections for rods or tubes being in angled relationship
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02BCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO BUILDINGS, e.g. HOUSING, HOUSE APPLIANCES OR RELATED END-USER APPLICATIONS
    • Y02B30/00Energy efficient heating, ventilation or air conditioning [HVAC]

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
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Abstract

Ein längliches Halteelement weist eine Unterseite (5, 6, 30, 34) und eine dieser gegenüberliegende Oberseite (7, 8, 28) auf. In die Oberseite (7, 8, 28) sind in Querrichtung verlaufende, zur Oberseite (7, 8, 28) hin offene Aufnahmen (9, 10) für längliche Elemente eingebracht. Die Oberseite (7, 8, 28) ist als Auflage- und Befestigungsfläche (7', 7'', 8', 8'') für in Querrichtung verlaufende Flächenelemente ausgebildet, die sich in Querrichtung über die Oberseite (7, 8, 28) hinaus erstrecken.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein längliches Halteelement mit einer Unterseite und einer der Unterseite gegenüberliegenden Oberseite, wobei in die Oberseite in Querrichtung verlaufende, zur Oberseite hin offene Aufnahmen für längliche Elemente eingebracht sind.
  • Derartige Halteelemente sind beispielsweise aus der DE 30 40 894 A1, der DE 43 40 312 A1 und der CH-664 429 A5 bekannt.
  • Die Halteelemente des Standes der Technik weisen im wesentlichen einen U-, L-, oder T-förmigen Querschnitt auf. Die Unterseite bildet dabei die Unterseite des U-förmigen oder die Querseite des T-förmigen Querschnitts. Auch bei Verwendung eines L-förmigen Querschnitts ist die Unterseite flächig, so dass sich das Halteelement zur Oberseite hin im wesentlichen in Form eines schmalen Steges erstreckt, der insbesondere nicht als Befestigungsfläche nutzbar ist. Die Halteelemente des Standes der Technik sind daher im wesentlichen nur dann einsetzbar, wenn sie nach der Montage mit Estrich oder dergleichen vergossen werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Halteelemente des Standes der Technik derart auszugestalten, dass sie universeller einsetzbar sind.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Oberseite als Auflage- und Befestigungsfläche für in Querrichtung verlaufende Flächenelemente ausgebildet ist, die sich in Querrichtung über die Oberseite hinaus erstrecken.
  • Denn dann ist es auch möglich, ohne Aufbringen eines Estrichs oder eines anderen Ausgleichsmediums auf die Oberseite Flächenelemente aufzulegen und diese an der Oberseite zu befestigen.
  • Das Material, aus dem das Halteelement hergestellt ist, kann prinzipiell beliebiger Natur sein. Es kann beispielsweise sogar aus Beton, Styropor, Kork und dergleichen bestehen. Vorzugsweise aber besteht es aus Holz, Metall oder Kunststoff.
  • Wenn das Halteelement im wesentlichen massiv ausgebildet ist, ist es besonders stabil. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das Halteelement aus Holz oder Kunststoff besteht.
  • Wenn das Halteelement einen im wesentlichen U-förmigen, zur Unterseite hin offenen Querschnitt aufweist oder als Hut- oder Hohlprofil ausgebildet ist, ergibt sich ein guter Kompromiss zwischen Stabilität auf der einen und Gewicht und Materialbedarf auf der anderen Seite. In diesem Fall besteht das Halteelement vorzugsweise aus Kunststoff oder Metall.
  • Wenn das Halteelement an seinen Enden Verbindungselemente aufweist, mittels derer es an einen Querträger anbindbar und/oder zwei aneinander anstoßende Halteelemente miteinander verbindbar sind, ist es auf einfache Weise montierbar bzw. beliebig verlängerbar.
  • Wenn die Verbindungselemente gleich ausgebildet sind, ist die Herstellung des Halteelements einfacher.
  • Wenn jedes Verbindungselement komplementär zu dem Verbindungselement eines an das Halteelement anstoßenden Halteelements ist, ergibt sich eine besonders stabile Verbindung der Halteelemente.
  • Wenn die Verbindungselemente derart ausgebildet sind, dass die Verbindungselemente von aneinander anstoßenden Halteelementen ineinander verhakbar sind, ist eine etwaige Zugübertragung von Halteelement zu Halteelement besonders einfach bewerkstelligbar.
  • Wenn die Verbindungselemente Bohrungen für Befestigungselemente aufweisen, sind die Halteelemente noch stabiler miteinander verbindbar.
  • Wenn die Bohrungen sich in Querrichtung erstrecken, ist die Verbindung besonders einfach und platzsparend.
  • Wenn die Oberseite als im Mittel parallel zur Unterseite verlaufende Treppe ausgebildet ist, ist das Halteelement insbesondere auch an Außenfassaden und auf Dächern verwendbar, beispielsweise für eine überschuppende Verschalung oder für Sonnenkollektoren.
  • Wenn die Auflage- und Befestigungsfläche in Querrichtung als durchgehende Fläche ausgebildet ist, ist die Auflage- und Befestigungsfläche besonders groß.
  • Wenn die Ober- und die Unterseite mit einem schalldämmenden Belag versehen ist, ist eine etwaige Schallübertragung von den Flächenelementen auf einen Untergrund, auf dem das Halteelement angeordnet ist, besonders gering.
  • Wenn das Halteelement eine längenspezifische Belastbarkeit von mindestens 100 kg/m aufweist, ist es in der Regel fußbodentauglich. Denn es ist davon auszugehen, dass die Halteelemente quer zur Längsachse in der Regel in einem Abstand von 40 bis maximal 50 cm verlegt sind. Je nach gewünschter Bodenbelastbarkeit kann das Halteelement aber auch eine höhere längenspezifische Belastbarkeit aufweisen. Eine längenspezifische Belastbarkeit von 350 kg/m sollte aber aus Gewichts- und Materialgründen nicht überschritten werden.
  • Wenn es mindestens zwei gegeneinander längsversetzte, von der Oberseite zur Unterseite verlaufende Bohrungen für den Durchtritt von Befestigungselementen aufweist, ist es auf einfache Weise mit seiner Unterseite auf einen Untergrund befestigbar. Bei geeigneter Ausgestaltung des Befestigungselements ist dabei sogar ein Niveauausgleich möglich.
  • Wenn es mindestens eine auf der Unterseite angeordnete Ausnehmung zum Aufsetzen des Halteelements auf ein über das Halteelement auf beiden Querseiten überstehendes längliches Querelement aufweist, ist auf einfache Weise ein Aufsetzen des Halteelements auf eine Konterlattung möglich.
  • Wenn umgekehrt das Halteelement mindestens eine auf der Oberseite angeordnete Ausnehmung zum Aufsetzen eines über das Halteelement auf beiden Querseiten überstehenden länglichen Querelements auf das Halteelement aufweist, ist eine Konterlattung auf das Halteelement aufsetzbar.
  • In beiden Fällen ist die Verbindung des Halteelements mit dem Querelement besonders einfach, wenn eine der Bohrungen im Bereich der Ausnehmung angeordnet ist.
  • Wenn das Halteelement mindestens eine Aufnahme für ein Verbindungselement aufweist, mittels dessen es mit dem Querelement verbindbar ist, ist - unabhängig vom Vorhandensein von durchgehenden Bohrungen und einer etwaigen Anordnung einer der Bohrungen im Bereich der Ausnehmung - eine einfache Verbindung des Halteelements mit dem Querelement erreichbar.
  • Wenn auch das Querelement eine Unterseite und eine Oberseite aufweist und die Unterseiten und die Oberseiten des Halteelements und des Querelements im wesentlichen höhengleich zueinander verlaufen, ergibt sich ein im wesentlichen höhengleiches Rechteckraster ("Fachwerk") von Halte- und Querelementen.
  • Wenn zwischen dem Halteelement und dem Querelement eine schalldämmende Schicht angeordnet ist, ist auf einfache Weise eine Schallübertragung vom Halteelement auf das Querelement oder umgekehrt unterdrückbar.
  • Das Querelement kann selbst als Halteelement ausgebildet sein. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit den Zeichnungen. Dabei zeigen in Prinzipdarstellung
  • Fig. 1 ein Paar von Halteelementen aus der Perspektive von oben,
  • Fig. 2 das Paar von Halteelementen von Fig. 1 aus der Perspektive von unten,
  • Fig. 3 das Paar von Halteelementen von Fig. 1 in Richtung der Längsachse des einen Halteelements gesehen,
  • Fig. 4 das Paar von Halteelementen von Fig. 1 in Richtung der Längsachse des anderen Halteelements gesehen,
  • Fig. 5 ein Detail von Fig. 3,
  • Fig. 6 ein Detail von Fig. 4,
  • Fig. 7 ein Ende eines Halteelements von oben gesehen,
  • Fig. 8 das Ende von Fig. 7 von der Seite gesehen,
  • Fig. 9 schematisch eine alternative Ausführungsform eines Halteelements von der Seite und
  • Fig. 10 eine Kombination eines weiteren Halteelements und eines Querelements in der Perspektive.
  • In den Fig. 1 bis 4 sind zwei stabförmige Halteelemente 1, 2 dargestellt. Die Halteelemente 1, 2 erstrecken sich im wesentlichen in Richtung von Längsachsen 3, 4. Sie weisen je eine Unterseite 5, 6 und je eine Oberseite 7, 8 auf. Die Oberseiten 7, 8 liegen den Unterseiten 5, 6 gegenüber. In die Oberseiten 7, 8 sind Aufnahmen 9, 10 eingebracht, die quer zur jeweiligen Längsachse 1, 2, also in Querrichtung, und parallel zur jeweiligen Oberseite 7, 8 verlaufen. Die Aufnahmen 9, 10 sind zur Oberseite 7, 8 hin offen. In sie sind längliche Elemente, z. B. Elektrokabel oder (Fußboden-)Heizungsrohre, einbringbar.
  • Die Aufnahmen 9, 10 sind ersichtlich in einem Rastermaß angeordnet. Ersichtlich sind die Aufnahmen 9, 10 dabei nicht durchgängig in diesem Rastermaß angeordnet. Im Bereich von Halteelementmitten 11, 12 sowie im Bereich von Ausnehmungen 13, 14 ist nämlich ersichtlich jeweils keine Aufnahme 9, 10 angeordnet. Auch würde, wenn zwei Halteelemente 1, 2 in Richtung ihrer Längsachsen 3, 4 gesehen unmittelbar aneinander anstoßend angeordnet würden, auch hier jeweils eine Aufnahme 9, 10 nicht vorhanden sein. An diesen Stellen beträgt der Abstand unmittelbar benachbarter Aufnahmen 9, 10 also das Doppelte des Rastermaßes. Für bestimmte Anwendungen kann gegebenenfalls auch sinnvoll sein, in den Halteelementen 1, 2 nur einzelne der Aufnahmen 9, 10 vorzusehen. Im Extremfall kann sogar pro Halteelement 1, 2 nur eine einzige Aufnahme 9, 10 vorhanden sein.
  • Die Halteelemente 1, 2 gemäß den Fig. 1 bis 4 sind aus Holz massiv gefertigt. Sie könnten aber auch aus Kunststoff hergestellt sein. Sie weisen typischerweise eine Gesamtlänge von 0,60 m bis 12,50 m auf. Ihre Breite beträgt typischerweise zwischen 20 mm und 120 mm, ihre Höhe 20 mm bis 360 mm. Das Rastermaß liegt typischerweise zwischen 40 mm und 80 mm. Ferner weisen die Aufnahmen 9, 10 Durchmesser zwischen 6 mm und 120 mm auf.
  • Aufgrund der oben stehend beschriebenen Ausgestaltung sind die Oberseiten 7, 8 als Auflage- und Befestigungsflächen 7', 7", 8', 8" ausgebildet, die sich quer zu den Längsachsen 3, 4 gesehen durchgehend erstrecken. Auf ihnen sind somit (der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellte) Flächenelemente (z. B. Paneele, Bretter und dergleichen) aufleg- und befestigbar, die sich quer zu den Längsachsen 3, 4 über die Oberseiten 7, 8 hinaus erstrecken. Ein Netzwerk von erfindungsgemäßen Halteelementen 1, 2 bildet also sozusagen das Rahmenwerk, auf dem die Flächenelemente dann flächendeckend befestigt werden. Soweit erforderlich, kann dabei in die Zwischenräume zwischen den Halteelementen 1, 2 ein Dämmmaterial, z. B. Baumwolle, Kork oder eine Holzweichfaserplatte, eingebracht sein.
  • Gemäß den Fig. 1 und 2 erstrecken sich die Auflage- und Befestigungsflächen 7', 7", 8', 8" über die gesamte Breite der Halteelemente 1, 2. Gegebenenfalls könnten die Halteelemente 1, 2 aber auch auf einer Seite oder auf beiden Seiten Absätze aufweisen, so dass sich die Auflage- und Befestigungsflächen 7', 7", 8', 8" nur über einen Teil der Breite der Halteelemente 1, 2 erstrecken.
  • Die Ausnehmungen 13, 14 sind - in Richtung der jeweiligen Längsachse 3, 4 gesehen - hintereinander angeordnet, also gegeneinander längsversetzt. Die Ausnehmungen 13 des einen Halteelements 1 sind dabei auf der Unterseite 5 dieses Halteelements 1 angeordnet. Die Ausnehmungen 14 des anderen Halteelements 2 sind auf der Oberseite 8 dieses Halteelements 2 angeordnet. Im Bereich der Ausnehmungen 13, 14 sind die Halteelemente 1, 2 somit aufeinandersetzbar, so dass sie jeweils über beide Querseiten des jeweils anderen Halteelements 2, 1 überstehen. Jedes der Halteelemente 1, 2 dient also als Querelement 1, 2 für das jeweils andere Halteelement 2, 1. Gegebenenfalls könnte jedes der Halteelemente 1, 2 auch zwei Ausnehmungen 13, 14 aufweisen, von denen je eine auf der Oberseite 7, 8 und eine auf der Unterseite 5, 6 des jeweiligen Halteelements 1, 2 angeordnet ist.
  • Ersichtlich weisen die Halteelemente 1, 2 im Bereich der Ausnehmungen 13, 14 Bohrungen 15, 16 auf. Wenn die Halteelemente 1, 2 aufeinandergesetzt sind, fluchten die Bohrungen 15, 16 miteinander. Durch die Bohrungen 15, 16 kann somit ein (gemeinsames) Befestigungselement von den Oberseiten 7, 8 zu den Unterseiten 5, 6 verlaufend durchtreten. Der Abstand der Bohrungen 15, 16 liegt typischerweise zwischen 0,25 m und 0,80 m.
  • Aufgrund der sich hierdurch ergebenden typischen Abstände von Stützstelle der Halteelemente 1, 2 zu Stützstelle der Halteelemente 1, 2 sind die Halteelemente 1, 2 fußbodentauglich, wenn sie eine längenspezifische Belastbarkeit von mindestens 100 kg/m aufweisen. Für höhere Belastungen kann es von Vorteil sein, die längenspezifische Belastbarkeit auf bis zu 350 kg/m zu erhöhen.
  • Wie insbesondere aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, verlaufen die Oberseiten 7, 8 und die Unterseiten 5, 6 der Halteelemente 1, 2 im wesentlichen höhengleich zueinander. Bei dem einen Halteelement 1 verlaufen die Unterseite 5 und die Oberseite 7 aber geringfügig oberhalb der Unterseite 6 bzw. der Oberseite 8 des anderen Halteelements 2. Dadurch wird vermieden, dass Schall, beispielsweise Trittschall, von auf das eine Halteelement 1 aufgelegten Flächenelementen direkt auf das andere Halteelement 2 übertragen wird. Zur Erhöhung einer derartigen Schalldämmung ist es zusätzlich sogar möglich, die Oberseite 8 dieses anderen Halteelements 2 mit einem schalldämmenden Belag, z. B. Filz, zu versehen. Der schalldämmende Belag ist in den Fig. 1 bis 4 der Übersichtlichkeit halber nicht mit dargestellt.
  • Aufgrund des - wenn auch geringfügigen - Abstands des einen Halteelements 1 vom Untergrund, auf dem das andere Halteelement 2 mit seiner Unterseite 6 aufliegt, wird ferner auch eine Schallübertragung von diesem einen Halteelement 1 auf den Untergrund vermieden. In diesem Fall kann der Effekt dadurch noch verbessert werden, dass die Unterseite 5 dieses einen Halteelements 1 ebenfalls mit einem schalldämmenden Belag (z. B. Filz) versehen ist. Auch dieser schalldämmende Belag ist in den Fig. 1 bis 4 der Übersichtlichkeit halber nicht mit eingezeichnet.
  • Wie besonders deutlich aus den Fig. 5 und 6 ersichtlich ist, weisen die Halteelemente 1, 2 ferner miteinander korrespondierende Aufnahmen 17, 18 auf. Die Aufnahmen 17, 18 sind z. B. als halbrunde Nuten 17, 18 seitlich in die Halteelemente 1, 2 eingebracht. In die Aufnahmen 17, 18 sind Verbindungselemente 19 einbringbar. Die Verbindungselemente 19 können beispielsweise handelsübliche Holzdübel sein. Mittels der Verbindungselemente 19 sind - auch ohne Befestigungselemente durch die Bohrungen 15, 16 - die Halteelemente 1, 2 stabil miteinander verbindbar.
  • Wie ferner aus Fig. 5 und 6 ersichtlich ist, ist im Verbindungsbereich zwischen den Halteelementen 1, 2 zwischen den beiden Halteelementen 1, 2 eine schalldämmende Schicht 20 angeordnet. Die schalldämmende Schicht kann z. B. wieder aus Filz bestehen. Somit ist auch eine Schallübertragung von dem einen Halteelement 1 auf das andere Halteelement 2 unterdrückbar. Zur Erhöhung der Gleitfähigkeit der Verbindungselemente 19 kann die schalldämmende Schicht 20 dabei gegebenenfalls beispielsweise ölgetränkt sein.
  • Gemäß den Fig. 1 bis 4 (besonders deutlich ersichtlich aus den Fig. 1 und 2) weisen die Halteelemente 1, 2 an ihren Enden gleich ausgebildete Verbindungselemente 21, 22 auf. Sie sind als senkrechte Schlitze 21, 22 ausgebildet und weisen waagrechte, quer zu den jeweiligen Längsachsen 3, 4 verlaufende Bohrungen 23, 24 auf. In die Schlitze 21, 22 sind beispielsweise Metallplättchen einführbar, die durch in die Bohrungen 23, 24 eingeführte Befestigungselemente (Splinte, Schrauben) in den Schlitzen 21, 22 fixierbar sind. Alternativ könnten die Verbindungselemente 21, 22 z. B. schwalbenschwanzartig ausgebildet sein. Auf diese Weise sind mehrere stabförmige Halteelemente 1, 2, die in Richtung ihrer jeweiligen Längsachsen 3, 4 aneinander anstoßen, miteinander verbindbar. Auch ist auf diese Weise eine Anbindung an einen Querträger möglich.
  • Auch mittels der in den Fig. 7 und 8 dargestellten Verbindungselemente 25 sind Halteelemente 1, 2 miteinander verbindbar, die aneinander anstoßen. Bei der in den Fig. 7 und 8 dargestellten Form sind die Verbindungselemente 25 aber komplementär zum Verbindungselement 25 des anstoßenden Halteelements 1, 2 ausgebildet. In den Fig. 7 und 8 ist dabei nur eines der Enden eines der Halteelemente 1, 2 mit seinem Verbindungselement 25 dargestellt. Das andere Verbindungselement 25 ist gleich ausgebildet.
  • Ersichtlich sind die Verbindungselemente 25 derart ausgebildet, dass sie in das Verbindungselement 25 des anstoßenden Halteelements 1, 2 einhakbar sind. Sie weisen Bohrungen 26 auf, die sich quer zur Längsachse 3 bzw. 4 erstrecken. In die Bohrungen 26 sind nicht dargestellte Befestigungselemente (Splinte, Keile, Schrauben) einführbar.
  • In den Fig. 1 bis 8 wurden Halteelemente 1, 2 beschrieben, deren Auflage- und Befestigungsflächen 7', 7", 8', 8" parallel zu den Unterseiten 5, 6 verlaufen. Dies ist aber nicht zwangsweise erforderlich. In Fig. 9 ist beispielsweise ein Halteelement 27 dargestellt, dessen Oberseite 28 in Richtung der Längsachse 29 dieses Halteelements 27 gesehen als Treppe ausgebildet ist, die parallel zur Unterseite 30 dieses Halteelements 27 verläuft. Die übrige Ausgestaltung kann auch bei diesem Halteelement 27 ebenso sein wie bei den oben stehend in Verbindung mit den Fig. 1 bis 8 beschriebenen Halteelementen 1, 2.
  • Fig. 10 zeigt nun eine weitere Kombination eines Halteelements 31 mit einem Querelement 32. In diesem Fall ist das Querelement 32 ein "echtes" Querelement 32. Es ist also nicht gleichzeitig auch als Halteelement ausgebildet.
  • Gemäß Fig. 10 weist das Halteelement 31 in Richtung seiner Längsachse 33 gesehen einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, der zur Unterseite 34 hin offen ist. Alternativ könnte das Halteelement 31 als Hut- oder als Hohlprofil ausgebildet sein. Bei Ausbildung als Hohlprofil kann dieses dabei wahlweise völlig geschlossen sein oder auf der Oberseite 7, 8 bzw. der Unterseite 5, 6 einen Längsschlitz aufweisen. In diesem Fall kann das Halteelement 1, 2 insbesondere als Stanzbiegeteil gefertigt sein, wenn es aus Metall besteht. Bei Verwendung eines geschlossenen Hohlprofils oder eines Hutprofils kann das Halteelement 31 gemäß Fig. 10 aber auch aus Kunststoff bestehen. Es kann in seinem Innenbereich leer oder mit einem Dämmstoff verfüllt sein, z. B. ausgeschäumt sein.
  • Auch hier ist das Halteelement 31 mit dem Querelement 32 über ein Verbindungselement 19 verbindbar. In diesem Fall ist das Verbindungselement 19 als Halteplättchen 19 ausgebildet, das diagonal zwischen das Halteelement 31 und das Querelement 32 in entsprechende schlitzförmige Aufnahmen 17, 18 des Halteelements 31 und des Querelements 32 einführbar ist.
  • Im übrigen sind auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 10 die gleichen Ausgestaltungen möglich, die oben stehend in Verbindung mit den Fig. 1 bis 9 beschrieben wurden.
  • Mittels der erfindungsgemäßen Halteelemente 1, 2, 27, 31 wird ohne Beeinträchtigung der Anwendungen, die auch bei Halteelementen des Standes der Technik möglich sind, erreicht, auf einfache Weise Flächenelemente auf den Halteelementen 1, 2, 27, 31 anzuordnen und zu befestigen.
  • Bei den Darstellungen in den Fig. 1 bis 10 sind ferner die Aufnahmen 9, 10 nur auf den Oberseiten 7, 8 angeordnet. Gegebenenfalls könnten aber auch auf den Unterseiten 5, 6 solche Aufnahmen vorhanden sein. Die auf den Unterseiten 5, 6 angeordneten Aufnahmen können dabei wahlweise an den gleichen Stellen wie die Aufnahmen 9, 10 auf den Oberseiten 7, 8 oder auf Lücke zu diesen angeordnet sein.
  • Ferner müssen die Halteelemente 1, 2 nicht notwendigerweise stabförmig sein. Die Längsachsen 3, 4 können gegebenenfalls gebogen sein. Im Extremfall können die Halteelemente 1, 2 sogar in sich verwunden sein. Entscheidend ist nur, dass die Halteelemente 1, 2 länglich sind. Bezugszeichenliste 1, 2, 27, 31 Haltelemente
    3, 4, 29, 33 Längsachsen
    5, 6, 30, 34 Unterseiten
    7, 8, 28 Oberseiten
    7', 7", 8', 8" Auflage- und Befestigungsflächen
    9, 10 Aufnahmen
    11, 12 Halteelementmitten
    13, 14 Ausnehmungen
    15, 16 Bohrungen
    17, 18 Aufnahmen
    19 Verbindungselemente
    20 schalldämmende Schicht
    21, 22 Schlitze
    23, 24, 26 Bohrungen
    25 Verbindungselemente
    32 Querelement

Claims (25)

1. Längliches Halteelement mit einer Unterseite (5, 6, 30, 34) und einer der Unterseite (5, 6, 30, 34) gegenüberliegenden Oberseite (7, 8, 28), wobei in die Oberseite (7, 8, 28) in Querrichtung verlaufende, zur Oberseite (7, 8, 28) hin offene Aufnahmen (9, 10) für längliche Elemente eingebracht sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (7, 8, 28) als Auflage- und Befestigungsfläche (7', 7", 8', 8") für in Querrichtung verlaufende Flächenelemente ausgebildet ist, die sich in Querrichtung über die Oberseite (7, 8, 28) hinaus erstrecken.
2. Halteelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es aus Holz, Metall oder Kunststoff besteht.
3. Halteelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es im wesentlichen massiv ausgebildet ist.
4. Halteelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es einen im wesentlichen U-förmigen, zur Unterseite (34) hin offenen Querschnitt aufweist oder als Hut- oder Hohlprofil ausgebildet ist.
5. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es an seinen Enden Verbindungselemente (21, 22, 25) aufweist, mittels derer es an einen Querträger anbindbar und/oder zwei aneinander anstoßende Halteelemente (1, 2) miteinander verbindbar sind.
6. Halteelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (21, 22, 25) gleich ausgebildet sind.
7. Halteelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Verbindungselement (25) komplementär zu dem Verbindungselement (25) eines an das Halteelement (1, 2) anstoßenden Halteelements (1, 2) ist.
8. Halteelement nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (25) derart ausgebildet sind, dass die Verbindungselemente (25) von aneinander anstoßenden Halteelementen (1, 2) ineinander verhakbar sind.
9. Halteelement nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (21, 22, 25) Bohrungen (23, 24, 26) für Befestigungselemente aufweisen.
10. Halteelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen (23, 24, 26) sich in Querrichtung erstrecken.
11. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (28) als im Mittel parallel zur Unterseite (30) verlaufende Treppe ausgebildet ist.
12. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage- und Befestigungsfläche (7', 7", 8', 8") in Querrichtung als durchgehende Fläche ausgebildet ist.
13. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ober- oder die Unterseite (5, 6, 7, 8) mit einem schalldämmenden Belag versehen ist.
14. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es eine längenspezifische Belastbarkeit von mindestens 100 kg/m aufweist.
15. Halteelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass es eine längenspezifische Belastbarkeit von höchstens 350 kg/m aufweist.
16. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens zwei gegeneinander längsversetzte, von der Oberseite (7, 8) zur Unterseite (5, 6) verlaufende Bohrungen (15, 16) für den Durchtritt von Befestigungselementen aufweist.
17. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine auf der Unterseite (5, 34) angeordnete Ausnehmung (13) zum Aufsetzen des Halteelements (1, 31) auf ein über das Halteelement (1, 31) auf beiden Querseiten überstehendes längliches Querelement (1, 32) aufweist.
18. Halteelement nach Anspruch 16 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Bohrungen (15) im Bereich der Ausnehmung (13) angeordnet ist.
19. Halteelement nach einem der obigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine auf der Oberseite (8) angeordnete Ausnehmung (14) zum Aufsetzen eines über das Halteelement (2) auf beiden Querseiten überstehenden länglichen Querelements (1) auf das Halteelement (2) aufweist.
20. Halteelement nach Anspruch 16 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Bohrungen (16) im Bereich der Ausnehmung (14) angeordnet ist.
21. Halteelement nach einem Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens eine Aufnahme (17, 18) für ein Verbindungselement (19) aufweist, mittels dessen es mit dem Querelement (1, 2, 32) verbindbar ist.
22. Kombination eines Halteelements (1, 2, 31) nach einem der Ansprüche 17 bis 21 und eines korrespondierenden Querelements (1, 2, 32).
23. Kombination nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass auch das Querelement (1, 2, 32) eine Unterseite (5, 6) und eine Oberseite (7, 8) aufweist und dass die Unterseiten (5, 6) und die Oberseiten (7, 8) des Halteelements (1, 2, 31) und des Querelements (1, 2, 32) im wesentlichen höhengleich zueinander verlaufen.
24. Kombination nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Halteelement (1, 2) und dem Querelement (1, 2) eine schalldämmende Schicht (20) angeordnet ist.
25. Kombination nach Anspruch 22, 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Querelement (1, 2) als Halteelement (1, 2) nach einem der Ansprüche 1 bis 20 ausgebildet ist.
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