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DE10150204A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens

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DE10150204A1
DE10150204A1 DE10150204A DE10150204A DE10150204A1 DE 10150204 A1 DE10150204 A1 DE 10150204A1 DE 10150204 A DE10150204 A DE 10150204A DE 10150204 A DE10150204 A DE 10150204A DE 10150204 A1 DE10150204 A1 DE 10150204A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens. DOLLAR A Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens zu schaffen, die unabhängig von der Wahrnehmung über das Auge wirken und eine stärkere und länger anhaltende Verbesserung des Wohlbefindens erzielen. DOLLAR A Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens, mit: DOLLAR A - wenigstens einer Erzeugungseinrichtung, die wenigstens eine Strahlungsquelle aufweist und derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens eine kohärente elektromagnetische Welle erzeugt; und DOLLAR A - einer Lenkeinrichtung, die derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens eine der Wellen auf wenigstens einen Bereich der Körperoberfläche des Lebewesens lenkt. DOLLAR A Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens, mit den Schritten, dass: DOLLAR A - wenigstens eine kohärente elektromagnetische Welle erzeugt wird; und DOLLAR A - wenigstens eine der Wellen auf wenigstens einen Bereich der Körperoberfläche des Lebewesens gelenkt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens.
  • Es ist bekannt, das Wohlbefinden von Menschen mit Hilfe von farbigem Licht zu verbessern. Bei der sogenannten Farbentherapie wird die psychologische Wirkung der Farbgestaltung eines Ortes auf die Stimmung und Leistungsfähigkeit von Menschen verwendet. Dabei wirken "kalte Farben" wie Violett, Blau und Grün, beruhigend und "warme Farben" wie Rot, Orange und Gelb anregend. Zur Behandlung wird zum Beispiel eine Person vor mehrere Strahler mit Glühlampen und jeweils verschiedenen Farbfiltern gesetzt, werden die Strahler nacheinander für jeweils wenigstens eine Minute eingeschaltet und soll die Person mit geöffneten Augen in das farbige Licht blicken.
  • Ein Nachteil besteht darin, dass die Person das farbige Licht über ihre Augen wahrnehmen muss, so dass die Farbentherapie nicht für blinde Personen geeignet ist.
  • Es ist auch bekannt, Krankheiten mit Hilfe von Licht zu behandeln. Bei der sogenannten Phototherapie werden Sonnenlicht, mit Rotlichtlampen erzeugtes IR-Licht und mit UV-Lichtlampen erzeugt UV-Licht bei chronischen Entzündungen, Haut-, Blut- und Knochenerkrankungen verwendet. Zur Behandlung wird der gewünschte Bereich des Körpers mit dem geeigneten Licht bestrahlt.
  • Ein Nachteil ist jedoch, dass die Phototherapie oft als unangenehm empfunden wird.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens zu schaffen, die unabhängig von der Wahrnehmung über das Auge wirken und eine stärkere und länger anhaltende Verbesserung des Wohlbefindens erzielen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens, mit:
    • - wenigstens einer Erzeugungseinrichtung, die wenigstens eine Strahlungsquelle aufweist und derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens eine kohärente elektromagnetische Welle erzeugt; und
    • - einer Lenkeinrichtung, die derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens eine der Wellen auf wenigstens einen Bereich der Körperoberfläche des Lebewesens lenkt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens, mit den Schritten, dass:
    • - wenigstens eine kohärente elektromagnetische Welle erzeugt wird; und
    • - wenigstens eine der Wellen auf wenigstens einen Bereich der Körperoberfläche des Lebewesens gelenkt wird.
  • Im Unterschied zu den bekannten Vorrichtungen und Verfahren wird hier also kohärente Strahlung, wie beispielsweise Laserlicht verwendet. Versuche haben gezeigt, dass kohärente Wellen eine deutliche und lang anhaltende Verbesserung des Wohlbefindens bewirken können. Dabei ist eine Wahrnehmung über die Augen nicht erforderlich.
  • Die Erfindung ist gleichermaßen für Menschen und Tiere geeignet. Sie ist zudem unabhängig von dem zu Beginn der Behandlung vorhandenen Maß des Wohlbefindens. Das Wohlbefinden, wie es hier verstanden wird, kann zum Beispiel durch Müdigkeit, Erschöpfung, Unausgeglichenheit, Alpträume, körperliche und geistige Anspannung, Lust- und Antriebslosigkeit beeinträchtigt sein und kann durch die Erfindung wieder auf das normale Maß gebracht werden. Die Erfindung kann aber auch ein bereits auf normalem Maß befindliches Wohlbefinden weiter steigern. Ein gesteigertes Wohlbefinden unterstützt auf der einen Seite die Heilungs- und Erholungsvorgänge des Körpers und hemmt auf der anderen Seite dessen Alterung und Erkrankungs- und Ermüdungsanfälligkeit.
  • Weitere Merkmale und Ausbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Wellenlängen der Wellen zwischen 300 und 900 nm und vorzugsweise zwischen 400 und 800 nm liegen. Wellen mit diesen Wellenlängen haben sich als besonders wirksam herausgestellt, obwohl auch andere Wellenlängen geeignet sind. Es hat sich zudem gezeigt, dass die Wirksamkeit einer Welle mit einer bestimmten Wellenlänge von Person zu Person und auch bei ein und derselben Person zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich ist und von dem bestrahlten Bereich der Körperoberfläche abhängt.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass der bestrahlte Bereich der Körperoberfläche eine Fläche von wenigstens 9 cm2, vorzugsweise von wenigstens 16 cm2, vorzugsweise von wenigstens 25 cm2, vorzugsweise von wenigstens 36 cm2 und vorzugsweise von wenigstens 81 cm2 hat.
  • Des weiteren kann vorgesehen sein, dass eine Anpassungseinrichtung vorgesehen ist, die derart ausgebildet ist, dass sie den Querschnitt des Strahls an die Form und die Größe des zu bestrahlenden Bereichs anpasst.
  • In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass die Anpassungseinrichtung eine Blende mit einstellbarer Öffnung ist. Der Querschnitt des Strahls kann in den einfachsten Fällen kreisförmig oder quadratisch sein.
  • Falls der Querschnitt des Strahls kleiner als der zu bestrahlenden Bereich ist, dann kann vorgesehen sein, dass eine Führungseinrichtung vorgesehen ist, die derart ausgebildet ist, dass sie den Strahl in einer vorbestimmten Kurve über den zu bestrahlenden Bereich führt. Die Führungseinrichtung kann zum Beispiel einen Spiegel, der den von der Erzeugungseinrichtung stammenden Strahl auf den zu bestrahlenden Bereich umlenkt, und eine Steuerung für dessen Winkelverstellung aufweisen.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass:
    • - die Erzeugungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens zwei Wellen erzeugt, deren Wellenlängen sich jeweils von denen der übrigen Wellen unterscheiden; und
    • - die Lenkeinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie jede Welle auf einen ihr zugeordneten Bereich der Körperoberfläche lenkt.
  • Zudem kann vorgesehen sein, dass für jeden Bereich eine Wellenlänge ausgewählt wird, die von seinem Abstand vom Kopf des Lebewesens abhängig ist.
  • In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass die Wellenlänge mit zunehmendem Abstand zwischen dem ihr zugeordneten Bereich und dem Kopf des Lebewesens zunimmt. So kann beispielsweise für den Kopf und Hals einer Person eine Wellenlänge von ungefähr 400 nm, entsprechend violettem Licht, für ihre Brust eine Wellenlänge von ungefähr 450 nm, entsprechend blauem Licht, für ihren Bauch eine Wellenlänge von ungefähr 550 nm, entsprechend grünem Licht, für ihren Unterleib eine Wellenlänge von ungefähr 570 nm, entsprechend gelbem Licht, für ihre Oberschenkel und Knie eine Wellenlänge von ungefähr 600 nm, entsprechend orangefarbenem Licht, und für ihre Unterschenkel und Füße eine Wellenlänge von ungefähr 750 nm, entsprechend rotem Licht verwendet werden. Die Wellenlängen können auch in feineren Abstufungen oder kontinuierlich verteilt sein.
  • Außerdem kann vorgesehen sein, dass die Wellen kontinuierlich sind. Obwohl auch nicht-kontinuierliche Wellen, wie sie beispielsweise durch Pulslaser erzeugt werden, geeignet sind, ist die Wirksamkeit von kontinuierlichen Wellen deutlich höher.
  • In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass die Strahlungsquelle ein kontinuierlicher Laser ist. Mit einem derartigen Laser, der auch als cw-Laser bezeichnet wird, können besonders einfach kontinuierliche Wellen erzeugt werden.
  • Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass die Strahlungsquelle ein Weißlicht- Laser ist. Mit einem derartigen Laser können besonders einfach mehrere Wellen mit unterschiedlichen Wellenlängen in einem einzigen Strahl erzeugt werden.
  • In diesem Fall kann vorgesehen sein, dass die Erzeugungseinrichtung einen Farbfilter mit einstellbarer Durchlasskurve aufweist. Der Farbfilter kann einen akusto- optischen Modulator oder ein drehbares Prisma umfassen. Mit dem Farbfilter kann beispielsweise aus dem mit einem Weißlicht-Laser erzeugten Strahl die Welle mit der gewünschten Wellenlänge herausgefiltert werden. Durch Verstellen des Farbfilters gemäß einer vorbestimmten zeitlichen Abfolge können nacheinander verschiedene Wellen herausgefiltert werden, die mit Hilfe der Lenkeinrichtung, die synchron zum Farbfilter gesteuert wird, auf ihre jeweils zugeordneten Bereiche der Körperoberfläche gelenkt werden.

Claims (31)

1. Vorrichtung zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens, mit:
wenigstens einer Erzeugungseinrichtung, die wenigstens eine Strahlungsquelle aufweist und derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens eine kohärente elektromagnetische Welle erzeugt; und
einer Lenkeinrichtung, die derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens eine der Wellen auf wenigstens einen Bereich der Körperoberfläche des Lebewesens lenkt.
2. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenlängen der Wellen zwischen 300 und 900 nm und vorzugsweise zwischen 400 und 800 nm liegen.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bestrahlte Bereich der Körperoberfläche eine Fläche von wenigstens 9 cm2, vorzugsweise von wenigstens 16 cm2, vorzugsweise von wenigstens 25 cm2, vorzugsweise von wenigstens 36 cm2 und vorzugsweise von wenigstens 81 cm2 hat.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anpassungseinrichtung vorgesehen ist, die derart ausgebildet ist, dass sie den Querschnitt des Strahls an die Form und die Größe des zu bestrahlenden Bereichs anpasst.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpassungseinrichtung eine Blende mit einstellbarer Öffnung ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Strahls kleiner als der zu bestrahlenden Bereich ist und eine Führungseinrichtung vorgesehen ist, die derart ausgebildet ist, dass sie den Strahl in einer vorbestimmten Kurve über den zu bestrahlenden Bereich führt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass:
die Erzeugungseinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie wenigstens zwei Wellen erzeugt, deren Wellenlängen sich jeweils von denen der übrigen Wellen unterscheiden; und
die Lenkeinrichtung derart ausgebildet ist, dass sie jede Welle auf einen ihr zugeordneten Bereich der Körperoberfläche lenkt.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Bereich eine Wellenlänge ausgewählt wird, die von seinem Abstand vom Kopf des Lebewesens abhängig ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenlänge mit zunehmendem Abstand zwischen dem ihr zugeordneten Bereich und dem Kopf des Lebewesens zunimmt.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellen kontinuierlich sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquelle ein kontinuierlicher Laser ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquelle ein Weißlicht-Laser ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erzeugungseinrichtung einen Farbfilter mit einstellbarer Durchlasskurve aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Farbfilter einen akusto-optischen Modulator umfasst.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Farbfilter ein drehbares Prisma umfasst.
16. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens.
17. Verfahren zur Verbesserung des Wohlbefindens eines Lebewesens, mit den Schritten, dass:
wenigstens eine kohärente elektromagnetische Welle erzeugt wird; und
wenigstens eine der Wellen auf wenigstens einen Bereich der Körperoberfläche des Lebewesens gelenkt wird.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenlängen der Wellen zwischen 300 und 900 nm und vorzugsweise zwischen 400 und 800 nm liegen.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der bestrahlte Bereich der Körperoberfläche eine Fläche von wenigstens 9 cm2, vorzugsweise von wenigstens 16 cm2, vorzugsweise von wenigstens 25 cm2, vorzugsweise von wenigstens 36 cm2 und vorzugsweise von wenigstens 81 cm2 hat.
20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Strahls an die Form und die Größe des zu bestrahlenden Bereichs angepasst wird.
21. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpassung mit einer Blende mit einstellbarer Öffnung erfolgt.
22. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Strahls kleiner als der zu bestrahlenden Bereich ist und der Strahl in einer vorbestimmten Kurve über den zu bestrahlenden Bereich geführt wird.
23. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass:
wenigstens zwei Wellen erzeugt werden, deren Wellenlängen sich jeweils von denen der übrigen Wellen unterscheiden; und
jede Welle auf einen ihr zugeordneten Bereich der Körperoberfläche gelenkt wird.
24. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden Bereich eine Wellenlänge ausgewählt wird, die von seinem Abstand vom Kopf des Lebewesens abhängig ist.
25. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellenlänge mit zunehmendem Abstand zwischen dem ihr zugeordneten Bereich und dem Kopf des Lebewesens zunimmt.
26. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellen kontinuierlich sind.
27. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die kontinuierlichen Wellen mit einem kontinuierlicher Laser erzeugt werden.
28. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellen mit einem Weißlicht-Laser erzeugt werden.
29. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wellen mit einem Farbfilter mit einstellbarer Durchlasskurve aus dem Weißlicht-Laserlicht erzeugt werden.
30. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Farbfilter einen akusto-optischen Modulator umfasst.
31. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Farbfilter ein drehbares Prisma umfasst.
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