-
Die Erfindung betrifft ein Modul zur temporären Lagerung einer Folge von flachen
Druckprodukten mit einer ersten Trägerelementfolge auf einem ersten Transportelement,
welches einer ersten Seitenwand des Moduls zugeordnet ist, und mit einer zweiten
Trägerelementfolge auf einem zweiten Transportelement, welches einer der ersten
Seitenwand gegenüberliegenden zweiten Seitenwand des Moduls zugeordnet ist, wobei die
Transportelemente relativ zu den Seitenwänden und korreliert zueinander bewegbar sind,
für die formschlüssige, wenigstens teilweise Unterstützung der Unterseite eines in das
Modul geladenen Druckproduktes durch die Oberseite eines ersten Trägerelementes der
ersten Trägerelementfolge und durch die Oberseite eines zweiten Trägerelementes der
zweiten Trägerelementfolge.
-
Ein Druckendprodukt, beispielsweise eine Zeitschrift, ein Katalog, eine Broschüre, ein
Buch oder dergleichen, besteht in der Regel aus einer Anzahl verschiedener Signaturen
oder flacher Druckprodukte. Es ist üblich, dass die für derartige Druckendprodukte
benötigte Signaturen oder flache Druckprodukte auf Druckmaschinen, seien es
Rollenrotationsdruckmaschinen oder Bogendruckmaschinen, typischerweise
Offsetdruckmaschinen, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten parallel
oder sukzessiv produziert und vor der Verarbeitung in Maschinen der
Druckweiterbearbeitung, wie Buchbindereimaschinen, Heftmaschinen,
Fadensiegelmaschinen, Falzmaschinen, Versandraummaschinen und dergleichen, temporär
gelagert werden. Des weiteren werden häufig Signaturen oder flache Druckprodukte auf
Druckmaschinen an einem anderen Ort als dem Ort der Weiterverarbeitungsmaschinen
produziert, so dass eine temporäre, auch für einen Transport geeignete Lagerung
erforderlich ist. In der Folge wird von flachen Druckprodukten gesprochen. Darunter
sollen auch Signaturen, seien es flache Bogen oder flache Falzbogen, verstanden sein.
-
Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl für den Zweck einer Zwischenlagerung oder
temporären Lagerung von flachen Druckprodukten vorgesehenen Vorrichtungen bekannt.
-
Weit verbreitet sind dabei unter anderem die folgenden verschiedenen Speicher- oder
Lagerformen:
Es können beispielsweise lose Stapel von Signaturen oder flachen Produkten versetzt auf
einer Palette abgelegt werden. Diese Form der temporären Lagerung wird auch als
Lagerung in bricks bezeichnet, ist aber aufgrund eines relativ hohen Personaleinsatzes
nachteilig kostenintensiv und deshalb wenig für die industrielle Anwendung geeignet.
-
Im Dokument WO 99/32386 ist beschrieben, wie ein Strom flacher Druckprodukte nach
Aufteilung in longitudinale Abschnitte und Befestigung eines Trägerelementes für eine
temporäre Lagerung in einer Transporteinrichtung aufgenommen werden kann, indem die
seitlichen Enden des Trägerelementes auf Aufnahmeflächen der Transporteinrichtung
abgelegt werden können. Obschon diese Lagerform eine hohe Speicherdichte ermöglicht
und mit relativ niedrigen Investitionskosten verbunden ist sowie die flachen Produkte nicht
gebogen werden, führt die Lagerung in Form von zu Stangen verbundenen flachen
Druckprodukten zu aufwendigen, häufig bauraumintensiven Vorrichtungen für die
Entnahme aus der temporären Lagerung, insbesondere für die Entnahme zur Beschickung
in eine Weiterverarbeitungsmaschine oder Druckproduktweiterverarbeitungseinrichtung.
-
Eine mit in der Regel geringem Personalaufwand und zur automatischen Entnahme,
insbesondere zur Beschickung in eine Weiterverarbeitungsmaschine, verbundene Art der
temporären Lagerung ist die Speicherung von Signaturen oder flachen Druckprodukten
durch spiralförmige Aufwicklung auf eine Rolle. Eine derartige temporäre
Lagerungsvorrichtung ist im Dokument US 4,684,118 offenbart. Flache Druckprodukte
werden zwischen zwei sukzessiven Verarbeitungsmaschinen einer Produktionslinie,
beispielsweise einer Druckmaschine und einer Weiterverarbeitungsmaschine, auf eine
Rolle oder Rotor zeitweise oder temporär gelagert, indem die Druckprodukte mit einem
flexiblen Band derart zusammengelegt werden, dass die Druckprodukte zwischen
benachbarten Lagen des spiralförmig aufgewickelten Bandes zu liegen kommen und durch
die Kraftwirkung benachbarter Lagen des Bandes gehalten werden. Ein wesentlicher
Nachteil der Lagerung in Form einer spiralförmig aufgewickelten Rolle ist, dass ein zuerst
aufgenommenes und damit innenliegendes Druckprodukt von der Rolle nur nach einem
später aufgenommenen und damit außenliegenden Druckprodukt entnommen werden kann.
Neben relativ hohen Investitionskosten und Platzbedarf ist nachteilig, dass die flachen
Druckprodukte in gekrümmter Formen, obendrein unterschiedlicher Krümmungsstärke, da
die Krümmung mit abnehmenden Durchmesser der geladenen Rolle zunimmt,
aufgenommen sind. Durch die relativ hohe Kraftwirkung (Druck) des aufnehmenden
flexiblen Bandes können die flachen Druckprodukte aneinander haften.
-
Aus dem Dokument EP 0 359 727 sind ein Verfahren und ein Modul für die temporäre
Lagerung einer Folge von flachen Druckprodukten, welche auf einer Transporteinrichtung
schuppenförmig im wesentlichen horizontal befördert werden, bekannt, welche zwei
Folgen von vertikal bewegbaren Regalplanken als Trägerelemente umfasst. Im Modul sind
die Folgen von Regalplanken jeweils auf einem Transportelement aufgenommen und
jeweils einer Seitenwand des Moduls zugeordnet. Die Transportelemente sind relativ zu
den Seitenwänden und korreliert zueinander bewegbar. Die Oberseite einer Regalplanke
der ersten Folge und die Oberseite einer Regalplanke der zweiten Folge wirken im Modul
derart zusammen, dass wenigstens teilweise eine formschlüssige Unterstützung der
Unterseite eines in das Modul geladenen Druckproduktes oder der Unterseiten eines
Abschnitts von eine Folge der auf der Transporteinrichtung beförderten Druckprodukte
erfolgt. Jeweils in Zusammenwirkung zweier Regalplanken der Folge von Regalplanken
werden Lagerebenen für Abschnitte einer Folge von Druckprodukten gebildet, welche im
Vergleich zur von der Transporteinrichtung definierten Fläche senkrecht bewegbar sind.
Das Modul umfasst damit eine Folge von im wesentlich parallel zueinander angeordneten,
übereinander liegenden Lagerebenen, welche auf das Niveau der Transporteinrichtung
verbracht werden können. Das offenbarte Modul zur temporären Lagerung ist in
nachteiliger Weise auf die beschriebene Geometrie beschränkt: Die gespeicherten flachen
Druckprodukte liegen auf den im wesentlichen waagerecht angeordneten Regalplanken nur
auf, können also bei Abweichung von der Horizontallage der Regalplanken ihre Position
ändern. Das offenbarte Modul ist des weiteren nur einsetzbar für flache Druckprodukte,
welche durch ihre Eigensteifigkeit gefestigt den Spalt zwischen einer Regalplanke der
ersten Folge und einer Regalplanke der zweiten Planke überbrücken.
-
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Modul zur temporären Lagerung von
flachen Druckprodukten zu schaffen, in welchem die flachen Druckprodukte vereinzelt
aufgenommen werden können und in ihrer Lage fixiert sind, so dass bei einem Transport
des Moduls oder bei einer Änderung der Orientierung des Moduls eine Lageänderung der
geladenen flachen Druckprodukte vermieden wird.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Modul zur temporären Lagerung mit den
Merkmalen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen charakterisiert.
-
Das erfindungsgemäße Modul zur temporären Lagerung einer Folge von flachen
Druckprodukten umfasst eine erste Trägerelementfolge auf einem ersten Transportelement,
welches einer ersten Seitenwand des Moduls zugeordnet ist, und eine zweite
Trägerelementfolge auf einem zweiten Transportelement, welches einer der ersten
Seitenwand gegenüberliegenden zweiten Seitenwand des Moduls zugeordnet ist, wobei die
Transportelemente relativ zu den Seitenwänden und korreliert zueinander bewegbar sind,
für die formschlüssige, wenigsten teilweise Unterstützung der Unterseite eines in das
Modul geladenen Druckproduktes durch die Oberseite eines ersten Trägerelementes der
ersten Trägerelementfolge und durch die Oberseite eines zweiten Trägerelementes der
zweiten Trägerelementfolge. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die Oberseite des
geladenen Druckproduktes durch die Unterseite eines dritten Trägerelementes der ersten
Trägerelementfolge und durch die Unterseite eines vierten Trägerelementes der zweiten
Trägerelementfolge formschlüssig auf die Oberseiten des ersten und zweiten
Trägerelementes niedergehalten wird.
-
Die flachen Druckprodukte werden in vorteilhafter Weise vereinzelt im Modul
aufgenommen. Die aufgenommenen Druckprodukte können flach zwischen den
Trägerelementen sein oder eine Schüsselung bzw. Krümmung, bevorzugt gering,
aufweisen. Anders ausgedrückt, der Abstand zwischen dem ersten Transportelement und
dem zweiten Transportelement kann entweder größer oder gleich oder alternativ dazu
kleiner sein. Durch die Krümmung kann eine Rückstellkraft der aufgenommenen
Druckprodukte, welche jeweils auf die Transportelemente gerichtet ist, erzeugt werden.
Die Druckprodukte werden dann durch eine Klemmwirkung in Position gehalten. Eine
eindeutige Identifikation durch Zuordnung eines Trägerelementes einer Trägerelementfolge
zu einem flachen Druckprodukt ist optional möglich, ein Vorteil, welcher insbesondere für
personalisierte Druckprodukte von großer Bedeutung ist. Das Modul ist erfindungsgemäß
derart ausgeführt, dass eine Beladung des Moduls von der Unterseite des Moduls und eine
Entladung des Moduls von der Oberseite des Moduls oder eine Beladung von der Oberseite
und eine Entladung von der Unterseite möglich ist. Anders gesagt, ein zeitlich vor einem
zweiten aufgenommenes erste flaches Druckprodukt kann zeitlich vor dem zweiten
aufgenommenen flachen Druckprodukt wieder entladen oder entnommen werden.
-
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird von den Unterseiten des dritten
und der vierten Trägerelementes beim Niederhalten eine Kraftwirkung derart auf das
geladene Druckprodukt ausgeübt, dass dieses jeweils durch das erste und dritte
Trägerelement und durch das zweite und vierte Trägerelement ergriffen wird. In anderen
Worten ausgedrückt, die Oberseite des ersten Trägerelementes und die Unterseite des
dritten Trägerelementes, beide der ersten Trägerelementfolge, sowie die Oberseite des
zweiten Trägerelementes und die Unterseite des vierten Trägerelementes, beide der zweiten
Trägerelementfolge, bilden jeweils zusammenwirkende Flächen, zwischen denen
wenigstens seitliche Abschnitte jeweils nahe einer Kante eines flaches Druckproduktes
aufgenommen, festgehalten oder fixiert werden können. Durch die Oberseiten
beziehungsweise Unterseiten der Trägerelemente kann auch eine Reibkraft auf die
Oberflächen des geladenen Druckproduktes ausgeübt werden. In anderen Worten, die
Kraftwirkung kann Komponenten senkrecht zur Oberfläche und/oder parallel zur
Oberfläche der geladenen Druckprodukte aufweisen.
-
In bevorzugter Ausführungsform des erfindungsgemäßen Moduls werden das erste und das
zweite Transportelement jeweils vom Riementeil und die zugeordneten Trägerelemente
von den Zähnen eines ersten und eines zweiten Zahnriemens gebildet. Es ist vorgesehen,
dass die Zahnriemen in ihrer Länge und ihrer Zahnteilung, in der Anzahl, der Größe und
der Form der Zähne, im wesentlichen gleich sind. Die Zahnflanken können dabei bevorzugt
im wesentlichen parallel zueinander sein. Sie können darüber hinaus im wesentlichen
senkrecht zum Riemen verlaufen. Wenn ein Winkel verschieden von 90 Grad zwischen
Zahnflanken und Riemen vorgesehen ist, so werden geringe Winkeldifferenzen zu 90 Grad
bevorzugt. Des weiteren ist es auch möglich, dass die Zahnflanken zur Spitze der Zähne
einem linearen oder nichtlinearen Kurvenverlauf folgen.
-
In der bevorzugten Ausführungsform des Modul zur temporären Lagerung einer Folge von
flachen Druckprodukten kann der erste Zahnriemen eine erste und eine zweite Umlenkrolle
und der zweite Zahnriemen eine dritte und eine vierte Umlenkrolle teilweise umschließen,
wobei die Pfade der Zahnriemen wenigstens abschnittsweise im wesentlichen parallel
zueinander und im wesentlichen parallel zu den Seitenwänden verlaufen. Die Zähne der
Zahnriemen liegen dann auf der von den Umlenkrollen abgewandten Seite, also außerhalb
der von den Zahnriemen gebildeten geschlossenen Pfade. Es ist vorgesehen, dass ein Zahn
des ersten Zahnriemens (ein erster Phasenpunkt) und ein Zahn des zweiten Zahnriemens
(ein zweiter Phasenpunkt) einander zugeordnet werden, insbesondere dass die Oberseite
eines Zahnes des ersten Zahnriemens und die Oberseite eines Zahnes des zweiten
Zahnriemens einander zugeordnet sind. Die Zahnriemenbewegung, insbesondere die
Bewegung der auf dem Riemen aufgenommenen Zähne, kann korreliert ausgeführt werden.
-
Es ist in einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Moduls vorgesehen, die Bewegungen
der ersten und zweiten Trägerelementfolge selbsthemmend sind. Anders ausgedrückt, die
aufgrund der Gewichtkraft der geladenen Druckprodukte ausgeübte Kraft auf die
Trägerelementfolgen wird durch eine geeignete Vorrichtung kompensiert, beispielsweise
durch Feststellen oder Blockieren der Transportelemente zur Vermeidung von Bewegung,
damit die geladenen Druckprodukte nicht an der Unterseite aus dem erfindungsgemäßen
Modul ausgeworfen werden.
-
Es ist vorteilhaft und in einer Weiterbildung der vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung vorgesehen, dass der Abstand der ersten zu der zweiten Umlenkrolle, welche
vom ersten Zahnriemen umfasst werden, und der Abstand der dritten und vierten
Umlenkrolle, welche vom zweiten Zahnriemen umfasst werden, korreliert zueinander
wenigstens in Richtung des abschnittsweisen Parallelverlaufs der Zahnriemen veränderbar
sind. In Abhängigkeit der Elastizität des Zahnriemens kann eine Vorspannung in Richtung
des Riemenverlaufs aufgebracht werden und/oder die Abstände der Zähne zueinander, die
Teilung des Zahnriemens, verändert werden.
-
Im erfindungsgemäßen Modul zur temporären Lagerung einer Folge von flachen
Druckprodukten gemäß einem der vorstehenden Ansprüche ist darüber hinaus vorgesehen,
der Abstand der ersten zur zweiten Seitenwand veränderbar ist. Die Zuordnung der ersten
Trägerelementfolge zur ersten Seitenwand und der zweiten Trägerelementfolge zur zweiten
Seitenwand impliziert, dass auch der Abstand der ersten Trägerelementfolge zur zweiten,
beziehungsweise in der bevorzugten Ausführungsform des ersten Zahnriemens zum
zweiten, veränderbar ist. In vorteilhafter Weise kann durch eine Veränderung dieses
Abstands das Modul zur Aufnahme von flachen Druckprodukten verschiedener Breiten
eingestellt oder angepasst werden.
-
Zur Erzeugung der Relativbewegung zwischen Transportelementen und Seitenwänden
kann darüber hinaus im erfindungsgemäßen Modul wenigstens ein Aktuator vorgesehen
sein. Beispielsweise ist in der vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung der Aktuator
ein Elektromotor, welche durch eine geeignete mechanische Momentübertragung eine oder
mehrere Wellen der Umlenkrollen antreibt, so dass die Zahnriemen entlang ihrer Pfade
bewegt werden. Es kann in vorteilhafter Weise eine automatische Be- und Entladung des
Moduls vorgenommen werden.
-
In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Moduls kann
ohne geladene Druckprodukte der Abstand der ersten Seitenwand zur zweiten Seitenwand
derart reduzierbar sein, dass wenigstens eine Teilfläche der erste Seitenwand mit der
zweiten Seitenwand und/oder die Zähne des ersten Zahnriemens mit den Zähnen des
zweiten Zahnriemens in Formschluss gebracht werden können. Durch die Verbringung der
ersten Seitenwand in Kontakt mit der zweiten Seitenwand bzw. der Zähne der zwei
Zahnriemen in Kontakt zueinander wird das ungeladene Modul zu einer kompakten
Einheit, welche platzsparend für Lagerung und/oder Transport ist. Des weiteren können die
Module mit einer Codierung zur Identifikation versehen sein, so dass eine einfache und
fehlervermeidende Zuordnung der Module für die Weiterverarbeitungsprozesse erfolgen
kann.
-
Das erfindungsgemäße Modul kann einerseits als transportable oder mobile Einheit
realisiert sein, die von einem ersten Ort an einen zweiten Ort gebracht werden kann, welche
also in vorteilhafter Weise einen einfachen Austausch von flachen Druckprodukten
zwischen Druckereien, Weiterverarbeitungsunternehmen und/oder innerhalb eines
Betriebes ermöglicht. Andererseits kann das erfindungsgemäße Modul auch einen Teil
eines Anlegers für eine Druckproduktweiterverarbeitungseinrichtung, also für Maschinen
der Druckweiterbearbeitung, wie Buchbindereimaschinen, Heftmaschinen, Sammelhefter,
Klebebinder, Fadensiegelmaschinen, Falzmaschinen, Versandraummaschinen,
Schneidmaschinen, Versandraumanlagen und dergleichen, bilden. Des weiteren kann das
erfindungsgemäße Modul als ein festes oder stationäres Modul an einem Anleger derart
ausgeführt sein, also mit einer ersten geometrischen Schnittstelle versehen sein, dass ein
mobiles Modul, welches eine der ersten geometrischen Schnittstelle entsprechende
komplementäre zweite geometrischen Schnittstelle aufweist, wenigstens für ein
Zeitintervall aufgenommen werden kann, so dass in das mobile Modul aufgenommene
flache Druckprodukte vom mobilen Modul sukzessiv entladen und sukzessiv in das
stationäre Modul geladen werden können. In anderen Worten ausgedrückt, es kann eine
dosierte Zuführung der flachen Druckprodukte in den Anleger der
Druckproduktweiterverarbeitungseinrichtung erfolgen. Das feste Modul kann auch als
Zwischenmodul bezeichnet werden. Durch die Schaffung des erfindungsgemäßen Moduls
ist ein System zur Verfügung gestellt, welches in vorteilhafter Weise stationäre und mobile
Lagerung von flachen Druckprodukten verbindet.
-
Durch das erfindungsgemäße Modul wird Ausschuss durch unsachgemäßen Transport
und/oder Lagerung, insbesondere durch Veränderung der Orientierung des Moduls,
vermieden.
-
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der Erfindung
werden anhand der nachfolgenden Figuren sowie deren Beschreibungen dargestellt. Es
zeigt im Einzelnen:
-
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Moduls zur temporären Lagerung einer Folge von
Druckprodukten,
-
Fig. 2 eine vergrößerte schematische Darstellung des Ausschnitts A der Fig. 1,
-
Fig. 3 eine schematische Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Moduls zur Erläuterung der Abstandsveränderung der Seitenwände,
-
Fig. 4 Teilbild A eine schematische Darstellung eines leeren erfindungsgemäßen
Moduls mit zusammengeschobenen, verriegelbaren Seitenwänden und
optionaler schmaler Querwand, und im Teilbild B einen vergrößerten
Ausschnitt V der schematischen Darstellung in Fig. 4A, und
-
Fig. 5 im Teilbild A eine schematische Darstellung eines Anlegers mit einem
stationären erfindungsgemäßen Modul für einen Klebebinder, im Teilbild B
eine schematische Darstellung eines Anlegers mit einem stationären
erfindungsgemäßen Modul für einen Sammelhefter und im Teilbild C eine
schematische Darstellung eines Anlegers mit einem stationären Modul für
eine Bindemaschine.
-
Die Fig. 1 zeigt eine schematische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Moduls zur temporären Lagerung einer Folge von Druckprodukten.
Eine Folge von flachen Druckprodukten 10 in leichter Krümmung, konkav an ihrer
Unterseite 114 und konvex an ihrer Oberseite 116 ist in diese Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Moduls aufgenommen zu sehen, welche eine erste Seitenwand 110 mit
einer ersten Trägerelementfolge 12 auf einem ersten Transportelement 14 und eine zweite
Seitenwand 112 mit einer zweiten Trägerelementfolge 16 auf einem zweiten
Transportelement 18 zu sehen. Die erster Trägerelementfolge 12 auf dem ersten
Transportelement 14 wird durch Zähne auf dem Riemen eines Zahnriemens gebildet.
Entsprechendes gilt für die zweite Trägerelementfolge 16 auf dem zweiten
Transportelement 18. In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform umlaufen die
Zahnriemen jeweils zwei Umlenkrollen 118, welche um ihre Rotationsachsen 120 drehbar
sind, so dass die Zahnriemen oder Transportelemente 14, 18 mit Trägerelementfolgen 12,
16 auf ihren Pfaden die Umlenkrollen 118 umlaufen können. Die Pfade der
Transportelemente 14,18 verlaufen mit Ausnahme der Abschnitte entlang der
Umlenkrollen 118 im wesentlichen parallel zu der ersten und zweiten Seitenwand 110,
112. Es sind in dieser Ausführungsform beispielhaft vier, den Umlenkrollen 118
zugeordnete Transportelementantriebe 122 vorgesehen. Das erste und das zwei
Transportelement 14, 18 können korreliert in zueinander verschiedenem Drehsinn, so dass
auf parallelem, innenliegenden Weg die erste Trägerelementfolge 16 und die zweite
Trägerelementfolge 18 eine parallele, gleichgerichtete und korrelierte Bewegung ausführen.
-
Die erste und zweite Seitenwand 110, 112 sind in dieser Ausführungsform mittels einer
Querwand 124 miteinander verbunden. Eine entsprechende Querwand an der Vorderseite
des erfindungsgemäßen Moduls ist in der Fig. 1 nicht zeichnerisch dargestellt, um
innenliegende Details zeigen zu können. Es ist alternativ dazu möglich, eine andere
geeignete Verbindung zur Sicherstellung hinreichender Parallelität der
Transportelementpfade und zur Fixierung des Moduls vorzusehen, beispielsweise können
Stangen, Rahmen oder dergleichen verwendet werden. Die Querwand weist beispielhaft
eine Führungsausnehmung 126 auf, so dass die Seitenwände 110, 112 mit ihren
Führungsformgebungen 132, welche formschlüssig mit der Führungsausnehmung 126 in
Verbindung gebracht werden, eine Lagefixierung erfahren. Es sind Aktuatoren 128 zur
Veränderung des Seitenwandabstands 130 vorgesehen. Die erste und die zweite
Seitenwand 110, 112 können damit relativ gesehen aufeinander zu oder voneinander
wegbewegt werden, so dass eine Formateinstellung realisierbar ist.
-
Beispielhafte Maße für das erfindungsgemäße Modul sind für eine wie in Fig. 1 gezeigt
Ausführungsform: Stärke der Seitenwände 110, 112 von 20 mm bis 30 mm, bevorzugt
25 mm, Höhe des Moduls von 800 mm bis 1200 mm, bevorzugt 1000 mm, Breite der
Seitenwände 110, 112 von 280 mm bis 360 mm, bevorzugt 320 mm. Es ist aber für den
Fachmann klar, dass erfindungsgemäße Module zweckmäßigerweise wesentlich andere
Maße aufweisen können, um beispielsweise Druckprodukte in Postkartenformaten,
Standard DIN-Maßen oder dergleichen aufnehmen zu können. Ein Ausschnitt A der Fig.
1 betrifft den unteren Teil des erfindungsgemäßen Moduls mit jeweils einer Umlenkrolle
118 in einer Seitenwand 110, 112.
-
Die Fig. 2 ist eine vergrößerte schematische Darstellung des Ausschnitts A der Fig. 1
und zeigt die unteren Umlenkrollen 118, um welche jeweils in der ersten Seitenwand 110
der Pfad des ersten Transportelementes 14 mit der ersten Trägerelementfolge 14 und in der
zweiten Seitenwand 112 der Pfad des zweiten Transportelementes 18 mit der zweiten
Trägerelementfolge 16 verlaufen. Auf dem um die Umlenkrolle 118 gekrümmten Pfad sind
die einzelnen Trägerelemente auf der der Umlenkrolle 118 abgewandten Seite
auseinandergespreizt, gleichzeitig sind Abschnitte des ersten Transportelementes 14 und
Abschnitte des zweiten Transportelementes 18, die zueinander korreliert sind, weiter
voneinander entfernt als korrelierte Abschnitte beider Transportelemente 14, 18, wenn die
Pfade beider Transportelemente 14, 18 im wesentlichen parallel zueinander laufen. Diese
Tatsachen können zur Be- bzw. Entladung des erfindungsgemäßen Moduls genutzt werden.
Ein geladenes Druckprodukt 20 wird auf seiner Unterseite 114 zwischen dem ersten
Transportelement 14 und dem zweiten Transportelement 16 von der Oberseite 24 eines
ersten Trägerelementes 22 und von der Oberseite 210 eines zweiten Trägerelementes 28
unterstützt, während es auf seiner Oberseite 116 von der Unterseite 216 eines dritten
Trägerelementes 216 und von der Unterseite 220 eines vierten Trägerelementes 218
niedergehalten wird. Auf den gekrümmten Pfaden um die Umlenkrollen 118 kann für die
Beladung ein Druckprodukt 20 von unten durch eine hier nicht gezeigt
Transporteinrichtung zwischen die Transportelemente und die Trägerelemente zugeführt
werden, beziehungsweise erfolgt für eine Entladung eine Freigabe des Druckproduktes 20,
da sich die Trägerelemente auf der der Umlenkrolle 118 abgewandten Seite voneinander
abspreizen, während sich korrelierte Abschnitte des ersten und des zweiten
Transportelementes 14, 18 voneinander entfernen. Analoge Verhältnisse herrschen an der
Oberseite des erfindungsgemäßen Moduls; hier kann analog eine Be- bzw. Entladung der
Druckprodukte 20 vorgenommen werden. Der Pfad des ersten Transportelementes 14
umschlingt eine Unterstützungsfläche 222 der ersten Seitenwand 110. Diese kann eine
Bewegung des ersten Transportelementes 14 in Richtung senkrecht zum parallelen
Pfadverlauf der beiden Transportelemente 14, 18 verhindern, so dass ein Herausrutschen
der flachen Druckprodukte aus der ersten Trägerelementfolge 16 vermieden wird.
-
Entsprechend ist in der zweiten Seitenwand 112 eine Unterstützungsfläche 224 vorgesehen,
welche von Pfad des zweiten Transportelementes 16 umschlungen wird.
-
Die Fig. 3 bezieht sich schematisch auf eine mögliche Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Moduls zur Erläuterung der Abstandsveränderung der Seitenwände.
In der ersten Seitenwand 110 sind Umlenkrollen 118 gezeigt, welche einen Abstand 36
aufweisen. Beispielhaft ist in dieser Ausführungsform der obere Transportelementantrieb
122 derart ausgelegt, dass neben der Rotationsbewegung der oberen Umlenkrolle 118 auch
eine Lageveränderung 34 der oberen Umlenkrolle 118 wenigstens in Richtung des
Parallelverlaufs der Transportelemente 14, 18 durchgeführt werden kann. Einerseits kann
das erste Transportelement 14 mit der ersten Trägerelementfolge 12 dadurch auf seinem
Pfad um die Umlenkrollen 118 gestrafft oder gespannt werden, andererseits kann eine
einfacher und bequemer Ausbau bzw. Einbau des Transportelementes 14 bei kleinem
Abstand 36 vorgenommen werden. Entsprechend sind in der zweiten Seitenwand 112
Umlenkrollen 118 mit einem Abstand 310 gezeigt. Analog zur ersten Seitenwand 110 ist
auch in der zweiten Seitenwand 112 der obere Transportelementantrieb 122 derart
ausgelegt, dass neben der Rotationsbewegung der oberen Umlenkrolle 118 auch eine
Lageveränderung 38 der oberen Umlenkrolle 118 wenigstens in Richtung des
Parallelverlaufs der Transportelemente 14, 18 durchgeführt werden kann. Die Lage der
Umlenkrollen 118 zueinander ist korreliert. Anders ausgedrückt, der Abschnitt, auf
welchem die Pfade der ersten und zweiten Transportelemente 14, 18 im wesentlichen
parallel und einander gegenüberliegend an den Innenseiten der ersten und zweiten
Seitenwand 110, 112 verlaufen, bestimmt den Abstand 36 der Umlenkrollen 118 in der
ersten Seitenwand 110 und den Abstand 310 der Umlenkrollen 118 in der zweiten
Seitenwand 112. Für den Einsatz des erfindungsgemäßen Moduls sind der Abstand 36 und
der Abstand 310 im wesentlichen gleich.
-
Bevorzugte Ausführungsform für das erste bzw. zweite Transportelement 14, 18 mit erster
bzw. zweiter Trägerelementfolge 12, 16 ist wiederum jeweils ein Zahnriemen. In Fig. 3
ist schematisch eine vorteilhafte Variante dieser Ausführungsform gezeigt. In der ersten
Seitenwand 110 ist gezeigt, dass sich der Zahnriemen flächenartig über einen großen Teil
der Breite der Seitenwand, also entlang der Richtung von einer Querwand zur anderen
Querwand, erstreckt. Es ist vorgesehen, dass die Breite des Zahnriemens wenigstens
derjenigen einer maximalen Länge eines in das Modul zu ladenden flachen Druckproduktes
entspricht oder größer ist. Alternativ dazu kann eine Anzahl von weniger breiten
Zahnriemen, welche nicht notwendigerweise aber bevorzugt dieselbe Breite haben und
deren Pfade im wesentlichen parallel verlaufen, in wenigstens einer der Seitenwände 110,
112 vorgesehen sein. In dieser alternativen Ausführungsform müssen die
Zahnriemenpositionen (Phasenpunkte, Positionen der Zähne) zueinander in gleicher Phase
korreliert sein, damit ein flaches Druckprodukt ohne Formveränderung geladen werden
kann.
-
Anhand der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform sei auch die Formateinstellung oder
Formateinstellbarkeit des erfindungsgemäßen Moduls erläutert. Die hintere Querwand 124
weist in der Nähe ihres oberen Endes und in der Nähe ihres unteren Endes jeweils eine
Führungsausnehmung 126 auf. Diesen zugeordnet sind Führungsformgebungen 132 an der
ersten bzw. zweiten Seitenwand 110, 112, so dass dem erfindungsgemäßen Modul
Stabilität verliehen wird und eine Variation des Abstandes 130 zwischen der ersten und der
zweiten Seitenwand 110, 112 durchgeführt werden kann. Alternativ zu der Anzahl zwei
können auch weitere Führungen vorgesehen sein. Führungsausnehmungen können sich
auch an den Stirnseiten der Seitenwände 110, 112 befinden, welche
Führungsformgebungen an der Querwand 124 zugeordnet sind. Die bevorzugte
Ausführungsform umfasst hier nicht zeichnerisch dargestellte Elemente zur Festsetzung
des Abstandes 130, beispielsweise Klemmelemente, Verschlüsse, Schrauben, Bolzen oder
dergleichen. Optional ist eine Aktuatorik zur automatischen Einstellung des Abstandes 130
vorgesehen. Bevorzugt erfolgt eine Abstandsänderung durch eine symmetrische Bewegung
beider Seitenwände 110, 112.
-
In der Fig. 4 ist eine schematische Darstellung eines leeren erfindungsgemäßen Moduls
mit zusammengeschobenen, verriegelbaren Seitenwänden und mit einer optionalen
schmaler Querwand gezeigt. Im Teilbild A der Fig. 4 sind die erste Seitenwand 110 mit
dem die Umlenkrollen 118 umschlingenden ersten Transportelement 14 und die zweite
Seitenwand 112 mit dem die Umlenkrollen 118 umschlingenden zweiten Transportelement
18 einander derart angenähert, dass ein kompakter Block gebildet wird. In der gezeigten
Ausführungsform ist vorgesehen, dass die breite Querwand 124 dank bevorzugt bis zu
ihren Stirnflächen durchgehenden Führungsausnehmungen 126 abnehmbar ist, so dass an
einem leeren, zusammengeschobenen Modul an ihrer Statt eine schmale Querwand 40, in
welche die Führungsformgebungen 123 zur Aufrechterhaltung der Stabilität des Moduls
angebracht werden können. Alternativ dazu kann vorgesehen sein, dass durch eine
klammerartige Verbindung, Klemmelemente, Schrauben, Bolzen oder dergleichen die
Seitenwände 110, 112 in der engen Position zueinander gehalten werden können. In der
Fig. 4 ist beispielhaft ein gattungsgemäßes Verriegelungselement 46 gezeigt. Durch
Drehung in Bewegungsrichtung 48 kann eine Verbindung der zusammengeschobenen
ersten und zweiten Seitenwand 110, 112: In einer ersten Position des
Verriegelungselementes 46 sind die Seitenwände 110, 112 aneinander fixiert, in einer
zweiten Position sind die Seitenwände gegeneinander bewegbar. Des weiteren kann
vorgesehen sein, dass die breite Querwand 124 in einer Ausnehmung der Seitenwand, hier
der zweiten Seitenwand 112, integriert oder aufgenommen werden kann, wenn das leere
Modul im zusammengeschobenen Zustand ist.
-
Das Teilbild B der Fig. 4 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt V der schematischen
Darstellung in Teilbild A der Fig. 4. Gezeigt ist der untere Bereich der
zusammengeschobenen Seitenwände 110, 112. Eine Teilfläche 42 der ersten Seitenwand
110 liegt an einer Teilfläche 44 der zweiten Seitenwand 112 an. Bevorzugt ist vorgesehen,
dass derartige Teilflächen an den vorderen und hinteren Rändern der Seitenwände 110, 112aneinander anliegen. Für die Oberseite und Unterseite, welche die zwei Be- bzw.
Entladungsseiten darstellen, kann in vorteilhafter Weise vorgesehen sein, dass die
Seitenwände 110, 112 leicht ausgenommen sind, so dass eine einfache Beschickung der
ersten und der zweiten Trägerelementfolge 12, 16 an den Umlenkrollen 118 erfolgen kann,
wenn das erfindungsgemäße Modul einsatzbereit auseinandergefahren ist. Im Teilbild B
der Fig. 4 ist des weiteren dargestellt, dass im zusammengeschobenen Modul die erste
und die zweite Trägerelementfolge 12, 16 an ihren Stirnseiten aneinander anliegen.
-
Sowohl die Module in Einsatzformat als auch die Module im leeren Transportformat
können auf ein Tablett oder ein tray, eine Grundfläche mit vier im wesentlichen senkrecht
dazu stehenden Seitenwänden geringer Höhe im Vergleich zu den Abmessungen der
Grundfläche, gestellt werden. Dieses Tablett, sei es aus einem metallischen oder hölzernen
Werkstoff oder aus einem Kunststoff, kann auch als Palette oder tray bezeichnet werden.
Ein Tablett kann ausgeführt für die Aufnahme eines Modul oder für die Aufnahme einer
Anzahl von Modulen, typischerweise zwölf, sein. Dem Tablett entsprechend kann ein
Deckel über die Oberseite des Moduls oder der Module gestülpt werden. Besonders
vorteilhaft sind Tabletts, welche ein geeignetes Format für eine Anzahl voller Module
aufweisen, aber auch leere, zusammengeschobene Module aufnehmen können. Es kann
vorgesehen sein, dass die Tabletts und die Module verbindbar zueinander sind.
-
Die Fig. 5 besteht aus drei Teilbildern A, B und C, welche beispielhaft den Einsatz eines
Anlegers für eine Druckproduktverarbeitungseinheit, ausgestattet mit einem
erfindungsgemäßen stationären Modul, an welchem ein erfindungsgemäßes mobiles Modul
aufgenommen werden kann, zeigt. Alternativ zu den gezeigten können auch andere
Druckproduktverarbeitungseinheiten mit stationären Modulen versehen werden.
-
Das Teilbild A der Fig. 5 ist eine schematische Darstellung eines Anlegers mit einem
stationären erfindungsgemäßen Modul 52 für einen Klebebinder. Das stationäre Modul 52
verfügt über Schnittstellen 53, also geometrische Formgebungen zur Lageausrichtung und
auch gegebenenfalls zur Fixierung, an denen die Schnittstellen 51 des mobilen
erfindungsgemäßen Moduls 50, welche komplementär zu denjenigen des stationären
Moduls 52 sind, angebracht werden können. Flache Druckprodukte 10 können dann in
Pfeilrichtung vom mobilen Modul 50 ins stationäre Modul 52 zur temporären Lagerung
überführt werden. Von diesem gelangen sie in den Anleger 54 und schließlich zur
Vereinzelungseinrichtung 56, welche mittels einer Rotationsbewegung vereinzelte flache
Druckprodukte 58 oder auch, hier nicht gezeigt, separate Pakete von Druckprodukten auf
einer Transporteinrichtung 510 ablegt. Gesammelte flache Druckprodukte 512 werden in
Transportrichtung 514 zur Klebeinrichtung geführt.
-
Das Teilbild B der Fig. 5 stellt schematisch einen Anleger eines Sammelhefters mit einem
stationären erfindungsgemäßen Modul 52 dar. Beispielsweise von einem mobilen Modul
50, entsprechend wie im Teilbild A gezeigt, beschickt, kann vom stationären Modul 52
eine Folge flacher Druckprodukte 10, welche wenigstens einmal gefalzte Signaturen sind,
in den Anleger 54 überführt werden. Mittels der Rotationsbewegung der
Vereinzelungseinrichtung 516 werden vereinzelte flache Druckprodukte 518 von der Folge
flacher Druckprodukte entnommen. Diese gelangen zwischen Öffnungswalzen 520 und
werden rittlings entlang des Falzes auf die Transporteinrichtung 514 des Sammelhefters
abgelegt, so dass sattelförmig gesammelte Druckprodukte 522 entlang der Sammelkette
524, hier in Richtung senkrecht zur Papierebene, transportiert werden.
-
Im Teilbild C der Fig. 5 ist eine schematische Darstellung eines Anlegers 54 mit einem
stationären Modul 52 für eine Bindemaschine zu sehen. Aus dem Anleger 54 wird ein
vereinzeltes flaches Druckprodukt 526, beispielsweise ein Deckblatt, einem Block von
Druckprodukten 528, welche in einer Folge in Transportrichtung 514 den Anleger
passieren, aufgelegt.
-
Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass auch die Beschickung eines konventionellen
Anlegers, gegebenenfalls mit entsprechenden Schnittstellen, Anschlägen, Führungen,
Fixiereinrichtungen und dergleichen versehen, direkt aus einem erfindungsgemäßen
mobilen Modul erfolgen kann. Betont sei erneut, dass die Beladung des mobilen Moduls
von der einen, beispielsweise seiner Unterseite und die Entladung des mobilen Moduls an
der anderen, seiner vormaligen Oberseite, jetzt aufgrund einer Drehung um 180 Grad um
eine horizontal verlaufende Achse Unterseite erfolgen kann. Da die flachen Druckprodukte
im erfindungsgemäßen Modul in ihrer Lage fixiert sind, kann das Modul auch unter
Winkeln verschieden von null Grad gegen die Vertikale eingesetzt werden.
BEZUGSZEICHENLISTE
10 flaches Druckprodukt
12 erste Trägerelementfolge
14 erstes Transportelement
16 zweite Trägerelementfolge
18 zweites Transportelement
110 erste Seitenwand
112 zweite Seitenwand
114 Unterseite
116 Oberseite
118 Umlenkrolle
120 Rotationsachse
122 Transportelementantrieb
124 Querwand
126 Führungsausnehmung
128 Aktuator zur Veränderung des Seitenwandabstands
130 Seitenwandabstand
132 Führungsformgebung
20 geladenes Druckprodukt
22 erste Trägerelement
24 Oberseite des ersten Trägerelementes
26 Unterseite des ersten Trägerelementes
28 zweites Trägerelement
210 Oberseite des zweiten Trägerelementes
212 Unterseite des zweiten Trägerelementes
214 drittes Trägerelement
216 Unterseite des dritten Trägerelementes
218 viertes Trägerelement
220 Unterseite des vierten Trägerelementes
222 Unterstützungsfläche der ersten Seitenwand
224 Unterstützungsfläche der zweiten Seitenwand
30 Bewegungsrichtung der ersten Seitenwand
32 Bewegungsrichtung der zweiten Seitenwand
34 Lageveränderung der Umlenkrolle 118
36 Abstand der Umlenkrollen in der ersten Seitenwand
38 Lageveränderung der Umlenkrolle 118
310 Abstand der Umlenkrolle in der zweiten Seitenwand
40 schmale Querwand
42 Teilfläche der ersten Seitenwand
44 Teilfläche der zweiten Seitenwand
46 Verriegelungselement
48 Bewegungsrichtung
50 mobiles Modul
51 Schnittstelle des mobilen Moduls
52 stationäres Modul
53 Schnittstelle des stationären Moduls
54 Anleger
56 Vereinzelungseinrichtung
58 vereinzeltes flaches Druckprodukt
510 Transporteinrichtung
512 gesammelte flache Druckprodukte
514 Transportrichtung
516 Vereinzelungseinrichtung
518 vereinzeltes flaches Druckprodukt
520 Öffnungswalzen
522 sattelförmig gesammelte Druckprodukte
524 Sammelkette
526 vereinzeltes flaches Druckprodukt
528 Block von Druckprodukten
A Ausschnitt der Fig. 1
V Ausschnitt der Fig. 4A