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DE10149829A1 - Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage einer Bedruckstoffbahn - Google Patents

Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage einer Bedruckstoffbahn

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DE10149829A1
DE10149829A1 DE2001149829 DE10149829A DE10149829A1 DE 10149829 A1 DE10149829 A1 DE 10149829A1 DE 2001149829 DE2001149829 DE 2001149829 DE 10149829 A DE10149829 A DE 10149829A DE 10149829 A1 DE10149829 A1 DE 10149829A1
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DE2001149829
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Sven Fischer
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Manroland Web Systems GmbH
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MAN Roland Druckmaschinen AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
    • B41F13/02Conveying or guiding webs through presses or machines

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rotary Presses (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage einer Bedruckstoffbahn (16; 17) in einer Rotationsdruckmaschine mit mindestens zwei auf der Bedienseite übereinander angeordneten Druckwerken (4 bis 7), von denen ein Druckwerk (6; 7) durch die sich in der Betriebslage befindende Bedruckstoffbahn (16; 17) für einen Bedienenden verdeckt und außerhalb des Druckbetriebes mittels einer Lageveränderung der Bedruckstoffbahn (16; 17) zugängig ist, wobei über eine Veränderung der Lage der Bedruckstoffbahn (16; 17) eine den Zugang zu dem jeweils obenliegenden Druckwerk (6; 7) ermöglichende, durchhängende Bahnschlaufe (38) erzeugbar ist und eine die Bedruckstoffbahn (16; 17) führende Papierleitwalze (18; 27) in eine Betriebsstellung (46; 47) mittels einer Transportvorrichtung (49; 50) bringbar ist. Um eine mit einfachen, wenig Platz benötigenden technischen Mitteln in Betriebsstellung (44; 47) genau fixierbare Vorrichtung zu schaffen, ist zur exakten Positionierung in der Betriebsstellung (46; 47) die Papierleitwalze (18; 27) mittels Spannvorrichtungen (51; 52) gegen Anschläge (24; 33) ziehbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage einer Bedruckstoffbahn nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Die DE 197 42 560 A1 zeigt eine Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage, wobei die den Zugang zu oberen Druckwerkzylindern ermöglichende Lageveränderung der Bedruckstoffbahn in Form einer Bahnschlaufe erfolgt, wobei die Erzeugung dieser Bahnschlaufe über eine zusätzlich geförderte Bahnlänge - beispielsweise eine von der Abwickelvorrichtung zusätzlich geförderte Bahnlänge - bewerkstelligt ist.
  • Aus der DE 30 34 670 A1 ist ein Druckwerk, bestehend aus übereinander angeordneten Druckwerkzylindern, für eine Rollen-Rotationsdruckmaschine bekannt, in das eine zu bedruckende Bahn von einem aufsteigenden Bahnführungsabschnitt kommend über eine die Bahn umlenkende Leitwalze seitlich zwischen zwei Druckwerkzylindern einführbar ist, wobei die aufsteigende Bahn über die absenkbar ausgestaltete Leitwalze einen Zugang zu oberen Druckwerkzylindern ermöglicht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage einer Bedruckstoffbahn gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, die in Betriebsstellung mit einfachen, wenig Platz benötigenden technischen Mitteln genau fixierbar ist.
  • Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 realisiert. Die Unteransprüche enthalten weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Von Vorteil ist, dass bei der erfindungsgemäßen Ausbildung der Bahnzuführung es lediglich erforderlich ist, eine Papierleitwalze, die in einer Transportvorrichtung beidseitig gelagert ist, abzusenken. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass die Papierleitwalze in Betriebsstellung, d. h. im Druckbetrieb, von einer Vorrichtung lagegerecht fixiert ist. Die Vorrichtung zum lagegerechten Fixieren der Papierleitwalze besteht aus druckmittelbetriebenen Arbeitszylindern und mechanischen Anschlägen, wobei mittels der Arbeitszylinder die Papierleitwalze gegen die Anschläge zur lagegerechten Fixierung positionierbar ist.
  • Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass die als Kette oder Zahnriemen ausgeführten Transportmittel der Transportvorrichtung zum Absenken bzw. Hochfahren der Bedruckstoffbahn in der Lage sind Spiel aufzunehmen. Mittels dieses derartig spielbehafteten Transportmittels kann die Endlage der die Bedruckstoffbahn führenden Papierleitwalze immer ganz erreicht werden. Dies ist sogar möglich, selbst wenn die Endlage der die Bedruckstoffbahn führenden Papierleitwalze mittels der Transportvorrichtung nicht ganz erreicht wird, da aufgrund der Spielbehaftetheit des Transportmittels und dem Einwirken der Vorrichtung zum lagegerechten Fixieren der Papierleitwalze die lagegerecht fixierte Endlage immer erreicht wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
  • Fig. 1 eine aus zwei übereinander angeordneten Doppeldruckwerken mit waagerechter Zylinderanordnung bestehende H-Druckeinheit mit Vorrichtungen zur Veränderung der Bahnlage und
  • Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage nach Fig. 1.
  • Fig. 1 zeigt eine mit zwei übereinander angeordneten Doppeldruckwerken 1; 2 in waagerechter Zylinderanordnung ausgestattete H-Druckeinheit 3. Jedes Doppeldruckwerk 1; 2 besteht aus zwei Druckwerken 4; 5 bzw. 6; 7 mit jeweils einem außen liegenden Formzylinder 8 bis 11 und einem innen liegenden Übertragungszylinder 12 bis 15. Zwischen den Übertragungszylindern 12; 13 bzw. 14; 15 eines Doppeldruckwerkes 1; 2 wird im indirekten Druck jeweils eine Bedruckstoffbahn 16; 17 in einer Druckstelle gleichzeitig beiderseitig mit je einer Farbe belegt.
  • Die Bedruckstoffbahn 16 ist über eine Papierleitwalze 23 und eine Papierleitwalze 18 geführt. Die Papierleitwalze 18 ist stirnseitig mit Schlittenelementen 19 verschraubt und zwischen Transportmitteln 20 befestigt. Die Schlittenelemente 19 weisen eine Ausnehmung 22 auf, wobei die Ausnehmung 22 die Form eines Prismas hat.
  • Die Schlittenelemente 19 und/oder die Transportmittel 20 sind in Schienenelemente 21 geführt, wobei die Schienenelemente 21 an einem Maschinengestell 44 angeordnet sind.
  • Die Papierleitwalze 18 ist mit Hilfe zweier als Spannelemente ausgeführte druckmittelbetriebene Arbeitszylinder 26 in Betriebsstellung 46 lagegerecht fixiert, wobei die Arbeitszylinder 26 die mit der Ausnehmung 22 versehenen Schlittenelemente 19 gegen einen mechanischen Anschlag 24 drücken, ziehen oder positionieren und somit die Papierleitwalze 18 lagegerecht fixieren. Der Anschlag 24 ist in Form eines Prismas zur positionsgerechten Aufnahme der Schlittenelemente 19 bzw. der Ausnehmung 22 ausgestaltet.
  • Der druckmittelbetriebene Arbeitszylinder 26 und der Anschlag 24 bilden eine Spannvorrichtung 51 zum genauen und lagegerechten Fixieren der Papierleitwalze 18 in Betriebsstellung 46.
  • Das Transportmittel 20 ist mit einem Antrieb 25 verbunden, der das als Kette, Zahnriemen oder anderweitig als flexibles Übertragungsmittel ausgestaltete Transportmittel 20 direkt oder indirekt über Zahnräder oder Getriebe antreibt. Der Antrieb 25 und das in Schienenelementen 19 geführte Transportmittel 20 bilden eine Transportvorrichtung 49.
  • Das Transportmittel 20 ist nicht zwingend geradlinig im Schienenelement 19 geführt. Das Schienenelement 19 kann geradlinig, bogenförmig oder als Kurvenverlauf ausgestaltet sein, wobei das Transportmittel 20 sich bedingt durch seine Flexibilität und seine spielbehaftete Ausgestaltung an den Verlauf des Schienenelementes 19 anpaßt.
  • Die Bedruckstoffbahn 17 ist über eine Papierleitwalze 27 und Papierleitwalze 32 geführt. Die Papierleitwalze 27 ist stirnseitig mit Schlittenelementen 28 verschraubt und zwischen Transportmitteln 29 befestigt. Die Schlittenelemente 28 weisen eine Ausnehmung 45 auf, wobei die Ausnehmung 45 die Form eines Prismas hat.
  • Die Schlittenelemente 28 und/oder die Transportmittel 29 sind in Schienenelemente 30 geführt, wobei die Schienenelemente 30 am Maschinengestell 44 angeordnet sind.
  • Die Papierleitwalze 27 ist mit Hilfe zweier als Spannelemente ausgeführte druckmittelbetriebene Arbeitszylinder 35 in Betriebsstellung 47 lagegerecht fixiert, wobei die Arbeitszylinder 35 die mit der Ausnehmung 45 versehenen Schlittenelemente 28 gegen einen mechanischen Anschlag 33 drücken oder ziehen bzw. positionieren und somit die Papierleitwalze 27 lagegerecht fixieren. Der Anschlag 33 ist in Form eines Prismas zur positionsgerechten Aufnahme der Schlittenelemente 28 bzw. der Ausnehmung 45 ausgestaltet.
  • Der druckmittelbetriebene Arbeitszylinder 35 und der Anschlag 33 bilden eine Spannvorrichtung 52 zum genauen und lagegerechten Fixieren der Papierleitwalze 27 in Betriebsstellung 47.
  • Die druckmittelbetriebenen Arbeitszylinder 26; 35 können als Pneumatik oder Hydraulikzylinder ausgestaltet sein.
  • Das Transportmittel 29 ist mit einem Antrieb 31 verbunden, der das als Kette, Zahnriemen oder anderweitig als flexibles Übertragungsmittel ausgestaltete Transportmittel 29 direkt oder indirekt über Zahnräder oder Getriebe antreibt. Der Antrieb 31 und das in Schienenelementen 30 geführte Transportmittel 29 bilden eine Transportvorrichtung 50.
  • Das Transportmittel 29 ist nicht zwingend geradlinig im Schienenelement 30 geführt. Das Schienenelement 30 kann geradlinig, bogenförmig oder als Kurvenverlauf ausgestaltet sein, wobei das Transportmittel 29 sich bedingt durch seine Flexibilität und seine spielbehaftete Ausgestaltung an den Verlauf des Schienenelementes 30 anpaßt.
  • Werden die als Spannelemente ausgestalteten Arbeitszylinder 26; 35 gelöst, kann die jeweilige Papierleitwalze 18; 27 mit Hilfe eines an den Transportmitteln 20; 29 angeordneten und die Transportmittel 20; 29 antreibenden elektrischen Antriebes 25; 31 nach unten transportiert werden. Dies erfolgt bei Stillstand der Maschine.
  • Um ein Verkanten zu vermeiden, sind die Transportmittel 20 mit einer Synchronwelle 43 verbunden oder jedes Transportmittel 20 besitzt jeweils seinen eigenen synchronisierten Antrieb 25. Die Transportmittel 29 sind auch entweder mit einer Synchronwelle 48 verbunden, oder jedes Transportmittel 29 besitzt jeweils seinen eigenen synchronisierten Antrieb 31.
  • Während jeweils das untere Druckwerk 4 bzw. 5 für einen Bedienenden von einem Hallenboden 36 oder von einem gestellfesten Laufsteg 37 - beispielsweise für den Wechsel einer Druckform - frei zugänglich ist, wird das obere Druckwerk 6 durch die sich in ihrer als Vollinie dargestellten Betriebslage befindende Bedruckstoffbahn 16 verdeckt. Das obere Druckwerk 7 wird durch die in Betriebslage als gestrichelte Linie dargestellte Bedruckstoffbahn 17 verdeckt.
  • Um bezüglich der Bedruckstoffbahn 17 den Zugang zu dem oberen Druckwerk T zu ermöglichen, fährt bei stillstehendem oberen Doppeldruckwerk 2 und/oder stillstehendem unteren Doppeldruckwerk 1 die Transportvorrichtung 50 die Papierleitwalze 27 nach unten, so dass die Bedruckstoffbahn 17 eine vor dem unteren Druckwerk 5 frei durchhängende, gestrichelt dargestellte Bahnschlaufe 38 bildet, die lediglich auf einem weiterhin die doppelseitige Farbbelegung der Bedruckstoffbahn 17 in dem unteren Doppeldruckwerk 1 ermöglichenden Stützelement 39 aufliegt. Als Stützelement 39 kann beispielsweise eine im Maschinengestell 44 anordbare Traverse fungieren. Ist die Bahnschlaufe 38 voll ausgebildet, wird ein von der Bedruckstoffbahn 17 seitlich am Maschinengestell 44 angelenkter Auftritt 42 über die Bahnschlaufe 38 geschwenkt, so daß von dem Auftritt 42 die Bedienung des oberen Druckwerkes 7 erfolgen kann.
  • Nach Abschluß der Bedienung am Druckwerk 7 wird der Auftritt 42 - beispielsweise durch einen druckmittelbetriebenen Arbeitszylinder - zurückgeschwenkt und nachfolgend die Bahnschlaufe 38 mittels Anheben der Papierleitwalze 27 über die Transportvorrichtung 50 zurückgebildet.
  • Die Schlittenelemente 28 fahren oben gegen den mechanischen Anschlag 33 und ggf. gegen einen elektrischen Anschlag 34, der beispielsweise als Endschalter ausgestaltet ist.
  • Damit werden die als Spannelemente ausgestalteten Arbeitszylinder 35 aktiviert und die Papierleitwalze 27 sitzt wieder an ihrer genauen Position und ist somit in Betriebsstellung 47 lagegerecht fixiert.
  • Nicht näher dargestellt kann noch ein zweiter Klapptritt in mittlerer Höhe zum Einsatz kommen, der beispielsweise zum Erreichen eines oberen Farbkastens dient.
  • Die Erfindung soll sich nicht nur auf die Verwendung von druckmittelbetriebenen Arbeitszylindern 26; 35 beschränken. Es ist auch möglich die Spannvorrichtungen 51; 52 mit elektrischen Antrieben oder mechanischen Antriebsvorrichtungen, beispielsweise ein mittels Zugfedern oder Druckfedern ausgestalteter Antriebsmechanismus, anstelle der Arbeitszylinder 26; 35 auszugestalten. Bezugszeichenliste 1 Doppeldruckwerk
    2 Doppeldruckwerk
    3 H-Druckeinheit
    4 Druckwerk
    5 Druckwerk
    6 Druckwerk
    7 Druckwerk
    8 Formzylinder
    9 Formzylinder
    10 Formzylinder
    11 Formzylinder
    12 Übertragungszylinder
    13 Übertragungszylinder
    14 Übertragungszylinder
    15 Übertragungszylinder
    16 Bedruckstoffbahn
    17 Bedruckstoffbahn
    18 Papierleitwalze
    19 Schlittenelement
    20 Transportmittel
    21 Schienenelement
    22 Ausnehmung
    23 Papierleitwalze
    24 mechanischer Anschlag
    25 Antrieb
    26 Arbeitszylinder
    27 Papierleitwalze
    28 Schlittenelement
    29 Transportmittel
    30 Schienenelement
    31 Antrieb
    32 Papierleitwalze
    33 mechanischer Anschlag
    34 elektrischer Anschlag
    35 Arbeitszylinder
    36 Hallenboden
    37 Laufsteg
    38 Bahnschlaufe
    39 Stützelement
    40 Auftritt
    41 Stützelement
    42 Auftritt
    43 Synchronwelle
    44 Maschinengestell
    45 Ausnehmung
    46 Betriebsstellung
    47 Betriebsstellung
    48 Synchronwelle
    49 Transportvorrichtung
    50 Transportvorrichtung
    51 Spannvorrichtung
    52 Spannvorrichtung

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Veränderung der Bahnlage einer Bedruckstoffbahn (16; 17) in einer Rotationsdruckmaschine mit mindestens zwei übereinander angeordneten Druckwerken (4; 5; 6; 7), von denen ein Druckwerk (6; 7) durch die sich in der Betriebslage befindende Bedruckstoffbahn (16; 17) für einen Bedienenden verdeckt und außerhalb des Druckbetriebes mittels einer Lageveränderung der Bedruckstoffbahn (16; 17) zugängig ist, wobei über eine Veränderung der Lage der Bedruckstoffbahn (16; 17) eine, den Zugang zu dem jeweils obenliegenden Druckwerk (6; 7) ermöglichende, durchhängende Bahnschlaufe (38) erzeugbar ist, und eine die Bedruckstoffbahn (16; 17) führende Papierleitwalze (18; 27) in eine Betriebsstellung (46; 47) mittels einer Transportvorrichtung (49; 50) bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur exakten Positionierung in der Betriebsstellung (46; 47) die Papierleitwalze (18; 27) mittels Spannvorrichtungen (51; 52) gegen Anschläge (24; 33) ziehbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Veränderung der Bahnlage die Papierleitwalze (18; 27) von der Vorrichtung (51; 52) zum lagegerechten Fixieren der Papierleitwalze (18; 27) lösbar an der Transportvorrichtung (49; 50) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mechanische Anschlag (24; 33) von der Formgebung wie ein Prisma ausgestaltet ist und die Spannvorrichtungen (51; 52) druckmittelbetriebene Arbeitszylinder (26; 35) umfassen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtung (49; 50) aus mittels eines Antriebes (25; 31) synchron bewegbaren Transportmitteln (20; 29) besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportmittel (20; 29) ein flexibles, elastisches und Spiel aufnehmbares Übertragungsmittel, beispielsweise eine Kette oder ein Zahnriemen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Papierleitwalze (18; 27) an Schlittenelementen (19; 28) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannvorrichtung (51; 52) mit den Schlittenelementen (19; 28) zusammenwirkt.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die über die Spannvorrichtung (51, 52) bewirkte lagegerechte Fixierung der Papierleitwalze (18; 27) unabhängig von der Transportvorrichtung (49; 50) erfolgt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportmittel (20; 29) in Schienenelementen (21; 30) geführt sind, wobei das Schienenelement (21; 30) von seiner Formgebung geradlinig, bogenförmig oder als Kurvenverlauf ausgestaltet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Auftritt (42) über der Bahnschlaufe (38) verbringbar angeordnet ist.
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