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DE10148035A1 - Vorrichtung zum Widerstandsschweißen eines Werkstücks - Google Patents

Vorrichtung zum Widerstandsschweißen eines Werkstücks

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DE10148035A1
DE10148035A1 DE2001148035 DE10148035A DE10148035A1 DE 10148035 A1 DE10148035 A1 DE 10148035A1 DE 2001148035 DE2001148035 DE 2001148035 DE 10148035 A DE10148035 A DE 10148035A DE 10148035 A1 DE10148035 A1 DE 10148035A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (2) zum Widerstandsschweißen eines Werkstücks (40, 40'), umfassend wenigstens eine Schweißelektrode (10a, 10a'; 10b, 10b') mit einem Elektrodenkörper (11a, 11b). Weiter sind Meßmittel zur Erfassung der Temperatur der wenigstens einen Schweißelektrode (10a, 10a'; 10b, 10b') bzw. des Werkstücks (40, 40') durch Messung elektromagnetischer Strahlung, vorzugsweise Infrarotstrahlung, vorgesehen. Die Meßmittel umfassen wenigstens eine Aufnahmeeinheit zur Aufnahme der Strahlung sowie eine Wandlereinheit zur Erzeugung eines Signals, das wenigstens von einem Parameter der von der Aufnahmeeinheit aufgenommenen Strahlung abhängt. Erfindungsgemäß ist die wenigstens eine Aufnahmeeinheit der Meßmittel räumlich im Bereich der wenigstens einen Schweißelektrode (10a, 10a'; 10b, 10b') angeordnet. Die Erfindung bezieht sich darüber hinaus auf eine besonders vorteilhaft gestaltete Schweißelektrode.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Schweißen, insbesondere zum Widerstandsschweißen, der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art. Sie bezieht sich darüber hinaus auf Schweißelektroden, insbesondere zur Verwendung in einer solchen Vorrichtung.
  • Beim Widerstandsschweißen werden zwei aufeinandergelegte Werkstücke, beispielsweise Bleche, mit einem Schweißstrom beaufschlagt, der durch Schweißelektroden in die Werkstücke eingeleitet wird. Der Schweißstrom erzeugt in den zu verschweißenden Werkstücken Joulesche Wärme, aufgrund derer die Werkstücke aufschmelzen und sich ein flüssiges Schmelzbad bildet, das auch als Schweißlinse bezeichnet wird. Beim Widerstandsschweißen mit Gleichstrom erwärmt sich die positiv gepolte Elektrode stärker, was in im allgemeinen unerwünschter Weise dazu führt, daß sich die Schweißlinse zu der positiv gepolten Elektrode hin verschoben bildet.
  • WO 00/59673 schlägt ein Verfahren zur Unterdrückung bzw. Kontrolle dieses Effektes vor, bei dem die Flußrichtung des Gleichstroms in Abhängigkeit von der Elektrodentemperatur gewechselt wird. Durch dieses Verfahren kann einem wachsenden Temperaturunterschied zwischen den Elektroden entgegengewirkt werden. Entscheidend ist jedoch die Möglichkeit einer genauen Überwachung der Elektrodentemperatur. Hierzu schlägt die genannte Veröffentlichung die Verwendung einer Vorrichtung vor, die die Elektrodentemperatur berührungslos durch Messung der von den Elektroden ausgehenden Infrarotstrahlung erfaßt. Insbesondere wird die Verwendung einer Infrarotkamera vorgeschlagen, die das Werkstück sowie die beiden Elektroden im Infrarotbereich aufnimmt. Eine derartige Anordnung hat den Nachteil, daß gleichzeitig mit der interessierenden Temperatur der Elektroden sehr viel nicht nutzbare Information aufgenommen wird. Darüber hinaus muß die Kamera so weit von dem Werkstück und den Elektroden beabstandet sein, daß beide Elektroden, d. h. beide Seiten des Werkstücks gleichzeitig erfaßt werden können. Dies führt insbesondere bei großen Werkstücken dazu, daß die relevante Information einen nur kleinen Bildbereich ausmacht und entsprechend ungenau ist. Darüber hinaus bedarf es zur Auswertung komplizierter Bildanalyseprogramme, die entweder jeder Werkstückform einzeln angepaßt werden müssen oder über komplexe Algorithmen verfügen müssen, die selbsttätig die relevanten Informationen ermitteln. Dies ist teuer und zeitaufwendig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art derart weiterzubilden, daß die interessierende Information über die Elektrodentemperatur zuverlässiger und kostengünstiger erhalten werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Widerstandsschweißen eines Werkstücks umfaßt in der Regel zwei Schweißelektroden. Die Schweißelektroden weisen jeweils einen Elektrodenkörper als Basiselement auf. Dieser kann, wie weiter unten noch auszuführen ist, weitere Elemente tragen, insbesondere mit einer Elektrodenkappe versehen sein. Gattungsgemäß weist die erfindungsgemäße Schweißvorrichtung darüber hinaus Meßmittel zur Erfassung der Temperatur wenigstens einer Schweißelektrode auf. Die Erfassung der Elektrodentemperatur, also der Temperatur des Elektrodenkörpers und/oder der Temperatur der Elektrodenkappe kann unmittelbar an einer beliebigen geeigneten Stelle der Schweißelektrode oder auch mittelbar über die Erfassung der Werkstücktemperatur erfolgen. Zur Messung wird die von der Schweißelektrode und/oder dem Werkstück ausgehende elektromagnetische Strahlung erfaßt. Die Meßmittel umfassen wenigstens eine Aufnahmeeinheit zur Aufnahme der zu erfassenden Strahlung sowie wenigstens eine Wandlereinheit zur Erzeugung eines Signals, das von wenigstens einem Parameter der zu erfassenden Strahlung abhängt. Erfindungsgemäß ist jedoch die Aufnahmeeinheit der Meßmittel, im Gegensatz zum Stand der Technik, in unmittelbarer Nähe zur Strahlungsquelle der zu erfassenden elektromagnetischen Strahlung, d. h. räumlich im Bereich der wenigstens einen Schweißelektrode angeordnet.
  • Hieraus ergibt sich der Vorteil, daß eine bildgebende Erfassung der Strahlung zwar möglich, jedoch nicht notwendigerweise erforderlich ist. Eine aufwendige Bildanalyse erübrigt sich, da die in unmittelbarer Nähe der Schweißelektrode angebrachte Aufnahmeeinheit im wesentlichen nur die zu erfassende Strahlung und keine überflüssigen Informationen aufnimmt. Darüber hinaus wird eine Unabhängigkeit von der speziellen Werkstückform und -größe erzielt.
  • Gemäß der Spektralverteilung der Schwarzkörperstrahlung, der wenigstens näherungsweise auch die von einer Schweißstelle ausgehende Strahlung entspricht, ist es besonders vorteilhaft, die Strahlung im infraroten Spektralbereich zu erfassen. Grundsätzlich ist jedoch auch die Aufnahme von Strahlung anderer Wellenlängenbereiche möglich.
  • Die erfindungsgemäße Anordnung einer Aufnahmeeinheit im Bereich einer Schweißelektrode kann grundsätzlich auf zwei Weisen erfolgen. Besonders vorteilhaft ist die Integration der Aufnahmeeinheit in den Elektrodenkörper der Schweißelektrode (im folgenden: "integrierte Variante"). Andererseits ist es auch möglich, die Aufnahmeeinheit außerhalb der Schweißelektrode anzuordnen (im folgenden: "externe Variante"). Bei der integrierten Variante ist es besonders vorteilhaft, im Elektrodenkörper eine kanalartige Ausnehmung vorzusehen, in welcher die Aufnahmeeinheit angeordnet ist. Diese kanalartige Ausnehmung verläuft vorzugsweise zentral im Elektrodenkörper. Selbstverständlich ist aber auch eine seitliche Anordnung möglich. Um der Aufnahme von elektromagnetischer Strahlung, insbesondere Infrarotstrahlung, dienen zu können, muß die Aufnahmeeinheit in einem solche Strahlung aussendenden Bereich liegen. Hieraus folgt, daß der Kanal bis in entsprechende Bereiche des Elektrodenkörpers hineinreichen muß. Eine häufig verwendete, besonders vorteilhafte Ausführungsform von Schweißelektroden ist wenigstens zweiteilig aufgebaut. Außer dem Elektrodenkörper ist eine Elektrodenkappe vorgesehen, die im vorderen Bereich auf den Elektrodenkörper aufgesetzt bzw. aufsetzbar ist. Dies hat den Vorteil, daß die Form der Elektrodenkappe dem jeweils speziellen Schweißvorgang angepaßt werden kann. Auch kann ihr Material entsprechend optimiert werden. Bei Änderungen des Werkstücks bzw. Verschleiß der Elektrodenkappe ist dann nicht der Austausch der gesamten Elektrode, sondern lediglich der Kappe erforderlich. Bei Verwendung einer solchen zweiteiligen Schweißelektrode läßt sich die integrierte Variante der vorliegenden Erfindung besonders vorteilhaft realisieren. In diesem Fall nämlich kann der Kanal die vordere Spitze des Elektrodenkörpers durchstoßen und die Aufnahmeeinheit gegenüber der Innenseite der Elektrodenkappe angeordnet werden. Die Aufnahmeeinheit nimmt dann im wesentlichen nur Strahlung auf, die von der Rückseite der Elektrodenkappe ausgeht. Vorzugsweise ist zwischen der Spitze des Elektrodenkörpers und der Innenseite der Elektrodenkappe ein kleiner Hohlraum vorgesehen, in welchen die aufzunehmende Strahlung von der Innenseite der Elektrodenkappe abgestrahlt wird. Diese Anordnung hat den besonderen Vorteil, daß die Aufnahmeeinheit sehr gut geschützt liegt und die Strahlungsparameter, wie Strahlungsquelle oder Abstand der Aufnahmeeinheit zur Strahlungsquelle wohldefiniert sind. Dies ermöglicht eine besonders exakte Temperaturbestimmung. Um weiteren Schutz der Aufnahmeeinheit zu gewährleisten, kann die Kanalöffnung mit einer Trennscheibe versehen sein, die die Aufnahmeeinheit von der Elektrodenkappe trennt. Hierdurch wird auch beim Wechsel der Elektrodenkappe ein optimaler Schutz der Aufnahmeeinheit gewährleistet. Selbstverständlich muß die Trennscheibe für die zu erfassende Strahlung transparent sein.
  • Bei der externen Variante der vorliegenden Erfindung ist es besonders vorteilhaft, wenn die Aufnahmeeinheit an einer speziellen Halterung befestigt ist, die ihrerseits an der Elektrode selbst angebracht ist. Sie hat vorzugsweise die Form eines im wesentlichen parallel zur Elektrode verlaufenden Tragarms.
  • Für die konkrete Ausführung der Aufnahmeeinheit stellen sich verschiedene, je nach speziellem Einsatz wählbare Alternativen. So kann die Aufnahmeeinheit beispielsweise eine Linse oder ein Linsensystem, insbesondere ein Objektiv, umfassen. Hierdurch kann die aufgenommene Strahlungsmenge maximiert und damit die Meßgenauigkeit optimiert werden. Außerdem kann die Aufnahmeeinheit auch oder alternativ den Eingang einer optischen Faser bzw. eines optischen Faserbündels umfassen. Insbesondere in Verbindung mit einer Linse oder einem Objektiv kann die Verwendung eines Faserbündels zur bildgebenden Messung und Analyse benutzt werden. In diesem Fall bietet sich die Verwendung eines geordneten Faserbündels an.
  • Für alle vorgenannten Ausführungsbeispiele eignen sich zwei grundsätzliche Ausführungsformen der Meßmittel. Einerseits können Aufnahmeeinheit und Wandlereinheit als bauliche Einheit ausgeführt werden. Andererseits ist es auch möglich, beide Einheiten räumlich getrennt anzuordnen.
  • Der Vorteil der Ausführung der Meßmittel als bauliche Einheit liegt in den besonders niedrigen Kosten einfacher Sensoren, wie z. B. Fotodioden, die oft in ein linsenartiges Gehäuse eingegossen sind. Als nachteilig sind allerdings die extremen Bedingungen zu nennen, unter denen die Aufnahme-/Wandlereinheit zu arbeiten hat. In unmittelbarer Nähe der Elektroden herrschen nämlich einerseits sehr hohe Temperaturen, andererseits erzeugt der Schweißstrom starke magnetische Felder, die die Tätigkeit des Wandlers beeinträchtigen können. Auch sollten in einem solchen Fall die elektrischen Leitungen, welche die erzeugten elektrischen Signale ableiten, gegen diese Felder abgeschirmt sein. Dies führt zu baulichem Mehraufwand.
  • Sind dagegen Aufnahme- und Wandlereinheit räumlich voneinander getrennt, kann die Wandlereinheit in einem Bereich der Vorrichtung angeordnet sein, in dem im wesentlichen Raumtemperatur herrscht und/oder die durch den Schweißstrom erzeugten magnetischen Felder, zumindest was die Funktion des Wandlers anbelangt, vernachlässigbar sind. Räumlich getrennte Aufnahme- und Wandlereinheit sind vorzugsweise durch eine optische Faser bzw. ein optisches Faserbündel miteinander verbunden.
  • Ein für die Messung geeigneter Parameter der zu erfassenden Strahlung ist deren Intensität. Zur exakten Analyse der Strahlung und damit zur präzisen Temperaturmessung kann es jedoch vorteilhaft sein, die spektrale Information nicht außer acht zu lassen. Dies kann insbesondere dadurch geschehen, daß ein optischer Filter vorgesehen ist, der selbstverständlich vor der Wandlereinheit, was insbesondere auch die Anordnung vor der Aufnahmeeinheit umfaßt, plaziert sein. Darüber hinaus ist es auch möglich und ggf. vorteilhaft, zur Auswertung der Daten eine Spektralanalysevorrichtung vorzusehen.
  • Soweit bei einer konkreten Ausführungsform eine für den verwendeten Wandler zu geringe Intensität der Strahlung zu besorgen ist, kann an geeigneter Stelle ein Lichtverstärker bzw. bei bildgebender Aufnahme ein Bildverstärker vorgesehen sein. Ein solches Verstärkerelement befindet sich vorzugsweise hinter spektralsensitiven Elementen.
  • Als konkrete Ausführungsformen einer Wandlereinheit können vorzugsweise Fotodioden, Zeilen- oder Matrixkameras und/oder Spektralapparate verwendet werden.
  • Eine besonders einfache und damit kostengünstig herstellbare Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß die Aufnahmeeinheit einen temperaturabhängigen Widerstand aufweist, der während des Schweißvorganges durch Wärmestrahlung der Schweißelektrode oder durch Wärmeübertragung durch Kontakt mit der Schweißelektrode erwärmt wird. Der Widerstand dient gleichzeitig als Wandlereinheit, deren elektrisches Ausgangssignal unmittelbar einer Auswerteeinheit zugeführt werden kann. Auf diese Weise ist die Auswertung der Meßwerte besonders einfach gestaltet.
  • Der Widerstand ist vorzugsweise in einer Ausnehmung in dem Elektrodenkörper oder der Elektrodenkappe angeordnet.
  • Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Schweißelektrode, die sich insbesondere zum Aufbau einer erfindungsgemäßen Vorrichtung eignet.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert, in der Ausführungsbeispiele dargestellt sind.
  • Es zeigt:
  • Fig. 1 in stark schematisierter Seitenansicht ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • Fig. 2 in gleicher Darstellung wie Fig. 1 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • Fig. 3 in gleicher Darstellung wie Fig. 1 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung und
  • Fig. 4 in gleicher Darstellung wie Fig. 1 ein viertes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
  • In den Figuren der Zeichnung sind gleiche bzw. sich entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Fig. 1 stellt die besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schweißvorrichtung 2 dar. Als Werkstück sind zwei gleich starke Platten 40, 40' dargestellt, die zwischen zwei Elektroden 10a, 10a' zusammengepreßt werden. Die Elektroden 10a, 10a', von denen nur die untere 10a detailliert dargestellt ist, sind aus einem Elektrodenkörper 11a und einer Elektrodenkappe 12 aufgebaut, die im vorderen Bereich auf den Elektrodenkörper 11 aufgesetzt ist. Zwischen Elektrodenkörper 11 und Elektrodenkappe 12 befindet sich ein kleiner Zwischenraum 13, in welchen die von der Elektrodenkappe 12 rückwärtig ausgesandte Strahlung 100 eindringt. Die Strahlung 100 wird von einer als Linse 20 ausgeführten Aufnahmeeinheit aufgenommen und in eine optische Faser 21 eingespeist. Die optische Faser 21 liegt in einem den Elektrodenkörper 11a zentral durchsetzenden Kanal 14, an dessen vorderem Ende, der Innenseite der Elektrodenkappe 12 gegenüber liegend, die Linse 20 angeordnet ist. Die über die Linse 20 in die Faser 21 eingespeiste Strahlung 100 durchläuft einen optischen Filter 22, der einen geeigneten Spektralbereich der Strahlung 100, zum Beispiel einen wohldefinierten Ausschnitt des Infrarotbereichs passieren läßt. Ein Lichtverstärker 23 erhöht die Intensität der erfaßten Strahlung, die schließlich von einem Detektor 24 aufgenommen wird. Dieser leitet ein elektrisches Signal an den Verstärker 25 weiter, der sein Ausgangssignal einer nicht dargestellten Analyse und Steuereinheit zuführt.
  • Fig. 2 zeigt eine ähnliche, nämlich ebenfalls integrierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Im Unterschied zu der in Fig. 1 dargestellten Variante sind hier jedoch Aufnahme- und Wandlereinheit als bauliche Einheit 30 ausgeführt. Das Ausgangssignal der Baueinheit 13 ist folglich ein elektrisches, das über eine elektrische Leitung 31 durch den Kanal 14 im Elektrodenkörper 11a geführt und in einen Verstärker 25 eingespeist wird, der wiederum ein elektrisches Ausgangssignal an eine nicht dargestellte Analyse- und Steuereinheit weiterleitet.
  • In Fig. 3 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, nämlich eine externe Variante dargestellt. Im wesentlichen parallel zu den Elektroden 10b, 10b' verlaufen Tragarme 50, 50', an deren vorderen Enden je eine Linse 20, 20' angebracht ist. Die Linse 20 nimmt die von der Elektrode 10b und/oder dem Blech 40 ausgehende Strahlung 100 auf und speist sie in eine optische Faser 21 ein, welche in einem zentralen Kanal 54 im Tragarm 50 verläuft. Die in die Faser 21 eingespeiste Strahlung 100 wird von einem optischen Filter 22 gefiltert, anschließend in der Lichtverstärkereinheit 23 verstärkt und schließlich vom Detektor 24 erfaßt. Das Ausgangssignal des Detektors 24 wird wiederum an einen Verstärker 25 weitergeleitet, dessen Ausgangssignal einer nicht dargestellten Analyse- und Steuereinheit zugeführt wird.
  • Fig. 4 zeigt schließlich eine ebenfalls externe Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der jedoch im Gegensatz zu der in Fig. 3 dargestellten Version Aufnahme- und Wandlereinheit als Baueinheit 30 ausgeführt sind. Das Ausgangssignal der Baueinheit 30 wird über eine elektrische Leitung 31 durch den Kanal 54 im Tragarm 50 einem Verstärker 25 zugeleitet, dessen Ausgangssignal einer nicht dargestellten Analyse- und Steuereinheit zugeführt wird.

Claims (39)

1. Vorrichtung zum Widerstandsschweißen von Werkstücken, umfassend wenigstens eine Schweißelektrode mit einem Elektrodenkörper
sowie Meßmittel zur Erfassung der Temperatur der wenigstens einen Schweißelektrode und/oder des Werkstücks durch Messung von elektromagnetischer Strahlung,
wobei die Meßmittel wenigstens eine Aufnahmeeinheit zur Aufnahme der zu erfassenden Strahlung und wenigstens eine Wandlereinheit zur Erzeugung eines Signals, das wenigstens von einem Parameter der von der wenigstens einen Aufnahmeeinheit aufgenommenen Strahlung abhängt, aufweisen,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die wenigstens eine Aufnahmeeinheit der Meßmittel räumlich im Bereich der wenigstens einen Schweißelektrode (10a, 10a'; 10b, 10b') angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das die zu erfassende Strahlung (100) im wesentlichen im infraroten Spektralbereich liegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit in den Elektrodenkörper (11a) der wenigstens einen Schweißelektrode integriert ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Elektrodenkappe (12) im Schweißbereich an dem Elektrodenkörper (11a, 11a') anbringbar oder angebracht ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit der Innenseite der Elektrodenkappe (12) gegenüber angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Elektrodenkörper (11a) und -kappe (12) ein Hohlraum (13) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißelektrode (10a, 10a'; 10b, 10b') eine kanalartige Ausnehmung (14) aufweist, in der die wenigstens eine Aufnahmeeinheit angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalartige Ausnehmung in dem Elektrodenkörper (11a) gebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalartige Ausnehmung in der Elektrodenkappe (12) gebildet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung eine zu der Außenfläche der Elektrodenkappe (12) führende Durchgangsbohrung ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit durch eine für die zu erfassende Strahlung (100) durchlässige Trennscheibe von der Elektrodenkappe (12) abgeschirmt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit außerhalb der wenigstens einen Schweißelektrode (10b, 10b') angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit an einer mit der wenigstens einen Elektrode (10b, 10b') verbundenen Halterung befestigt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung als im wesentlichen parallel zum Elektrodenkörper (11b) verlaufender Tragarm (50') ausgebildet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit als Eingang einer optischen Faser (21) oder eines optischen Faserbündels ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit eine Linse (20) oder ein Linsensystem umfaßt.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Aufnahmeeinheit und die wenigstens eine Wandlereinheit eine bauliche Einheit (30) bilden.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Wandlereinheit (24) von der wenigstens einen Aufnahmeeinheit (20) räumlich getrennt angeordnet ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens Wandlereinheit (24) in einem Bereich der Vorrichtung angeordnet ist, in dem im wesentlichen Raumtemperatur herrscht.
20. Vorrichtung nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Wandlereinheit (24) in einem Bereich der Vorrichtung angeordnet ist, in dem die durch den Schweißstrom verursachten magnetischen Felder im Hinblick auf den Wandelvorgang vernachlässigbar sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor der wenigstens einen Wandlereinheit (24) wenigstens ein optischer Filter (22) angeordnet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das von der Wandlereinheit (24) erzeugte Signal von der Intensität der aufgenommenen elektromagnetischen Strahlung (100) abhängt.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das von der wenigstens einen Wandlereinheit (24) erzeugte Signal von der spektralen Verteilung der aufgenommenen elektromagnetischen Strahlung (100) abhängt.
24. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Lichtverstärker (23) zur Verstärkung der Intensität der zu erfassenden Strahlung (100) vorgesehen ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Schweißelektroden (10a, 10a'; 10b, 10b') vorgesehen sind, denen jeweils Meßmittel zur Erfassung ihrer jeweiligen Temperatur zugeordnet sind.
26. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Wandlereinheit (24) eine Fotodiode umfaßt.
27. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Wandlereinheit (24) eine Zeilen- oder Matrixkamera umfaßt.
28. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Wandlereinheit (24) eine Spektralanalysevorrichtung umfaßt.
29. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinheit einen temperaturabhängigen Widerstand aufweist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand in der Ausnehmung in dem Elektrodenkörper (11a) oder der Elektrodenkappe (12) angeordnet ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Widerstand an einer Innenfläche der Elektrodenkappe (12) angeordnet ist.
32. Schweißelektrode mit einem Elektrodenkörper, insbesondere zur Verwendung in einer Vorrichtung zum Widerstandsschweißen, dadurch gekennzeichnet, daß Haltemittel zur Halterung wenigstens einer Aufnahmeeinheit von Meßmitteln zur Messung der Elektrodentemperatur vorgesehen sind.
33. Schweißelektrode nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltemittel einen im wesentlichen parallel zum Elektrodenkörper (11b) geführten Tragarm (50, 50') umfassen.
34. Schweißelektrode nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (50, 50') einen Kanal (54) zur Aufnahme von Leitungsmitteln (21; 31) zur Leitung optischer und/oder elektrischer Signale enthält.
35. Schweißelektrode nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß eine Elektrodenkappe (12) vorgesehen ist, die im Schweißbereich am Elektrodenkörper (11a) angebracht oder anbringbar ist.
36. Schweißelektrode nach Anspruch 32 oder 35, dadurch gekennzeichnet, daß der Elektrodenkörper (11a) und/oder die Elektrodenkappe (12) eine kanalartige Ausnehmung (14) zur Halterung der Aufnahmeeinheit und/oder zur Aufnahme von Leitungsmitteln (21; 31) zur Leitung elektrischer und/oder optischer Signale enthält.
37. Schweißelektrode nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Elektrodenkappe (12) und dem Elektrodenkörper (11a) ein Hohlraum vorgesehen ist.
38. Schweißelektrode nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, daß eine Öffnung der kanalartigen Ausnehmung (14) der Innenseite der Elektrodenkappe (12) in etwa gegenüberliegt.
39. Vorrichtung nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die kanalartige Ausnehmung (14) durch eine für die zu erfassende Strahlung durchlässige Trennscheibe abgeschlossen ist.
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