DE10148785A1 - Start-Generatoren zum Antrieb zur Energieerzeugung und zum Betreiben von Mehrbereichs-Bordspannungsanlagen in Sportbooten und Wasserfahrzeugen - Google Patents
Start-Generatoren zum Antrieb zur Energieerzeugung und zum Betreiben von Mehrbereichs-Bordspannungsanlagen in Sportbooten und WasserfahrzeugenInfo
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Abstract
Das Patent bezieht sich auf den Einsatz entwickelter neuartiger Start-Generatoren in Sportbooten oder anderen Wasserfahrzeugen und den sich dadurch ergebenden Vorteilen für das Antriebssystem der Boote in Verbindung mit dem Einsatz von Hochleistungs-Kondensatoren (Ultra-Caps) und der Nutzung von Mehrspannungs-Bordnetzen.
Description
Der erhöhte Bedarf an Elektroenergie beim Betrieb von Wasserfahrzeugen erfordert
verbesserte Lösungen der Energieerzeugung. Dazu bietet sich der für den Kfz-Sektor
entwickelte Start-Generator an. Der Start-Generator ist ein kompaktes Bausystem,
welches Starter und Generator vereinigt und im Abtriebsbereichs des Motors, teilweise
auch als Ersatz für die Schwungmasse, angeordnet ist, so daß der Starter die
Antriebsmaschine direkt antreiben kann bzw. die Antriebsmaschine direkt den
Generator treibt (Anlage 1). Neben der Maximalleistung - je nach Anlage - von 5 bis
10 kW sind unterschiedliche Spannungsabgriffe im Bereich von 14 V, 42 V bis 230 V usw.
möglich, oder es werden Spannungswandler eingesetzt, um unterschiedliche
Spannungsgrößen zu erreichen. Durch das erhöhte Leistungsspektrum und dem
großen Durchmesser des Start-Generators (siehe Anlage 1, Durchmesser 0 entspricht
etwa dem Schwungmassendurchmesser des Motors) ergibt sich ein sehr hohes Start-
Drehmoment, welches den Motor bis über die Leerlaufdrehzahl hinaus beschleunigen
kann, so daß ein äußerst gutes Startverhalten erreicht wird.
Durch die direkte Verbindung Antriebsmaschine-Generator-Starter können die
Übertragunselemente wie Keilriemen, Zahnräder usw., wie bei externen Start- und
Generator-Systemen erforderlich, wegfallen. Damit entfallen auch die damit
verbundenen Fehlermöglichkeiten und der gesamte Wartungsaufwand. Durch eine
elektronisch gesteuerte Drehfeldänderung nach dem Stand der Technik kann eine
Drehrichtungsänderung des Start-Antriebssystems vorgenommen werden.
Die beim Betrieb der Antriebsmaschine über den Generatorteil erzeugte Energie kann
neben den bekannten Speicherbatterien (Blei-Säurebatterien, Nickel-Metallhydrit-
Batterien, Lithium-Ionen-Batterien) in neuartigen Hochleistungs-Kondensatoren (Ultra-
Caps) gespeichert werden. Diese Ultra-Caps bieten einen sehr hohen Entwicklungs
stand gegenüber den Speicherbatterien, so daß sie in der Zukunft die Batterien
möglicherweise gänzlich ersetzen können.
Als weiterer Vorteil dieses Start-Generators ist die mögliche elektrische Dämpfung von
Drehungleichförmigkeiten (Drehschwingungen) im Antriebssystem, indem elektronisch
Drehmoment-Impulse eingesteuert werden. Dies ist besonders vorteilhaft für
Bootsmotoren mit geringer Zylinderzahl, da dadurch Bootsgeräusche und Verschleiß
im Antriebssystem verringert werden können.
Weiterhin kann der Starterteil dieser Start-Generatoren wie bei Kraftfahrzeugen zur
Drehmomentunterstützung in der Beschleunigungsphase genutzt werden, so daß man
in Zukunft mit kleineren Motoren auskommen kann. Die Funktion der automatischen
Drehzahlerhöhung kann bei der Fahrt des Bootes mit Motor gegen sich aufbauende
Wellenberge genutzt werden, indem durch das Startsystem der Geschwindigkeitsabfall
automatisch durch gesteuerte Drehzahlerhöhung des Antriebssystems auszugleichen
versucht wird.
Aber auch die kurzfristig einsetzbare und drehmomentstarke Drehrichtungsänderung
des Bootsantriebes ist für die Bremsfunktion des Bootes vorteilhaft, speziell dann,
wenn die Flügelstellung des Propellers der Bremsfunktion angepaßt werden kann.
Diese Besonderheiten des neuartigen Start-Generators-Systems für Wasserfahrzeuge,
besonders in Verbindung mit den durch das vorgestellte Patent ergebenden
zusätzlichen Funktionen, können sich für die Entwicklung der Antriebs- und
Energietechnik von Booten und anderen Wasserfahrzeugen bedeutsame Vorteile
ergeben.
Präzisierung des Patentes: Der Start-Generator im Einsatz bei Booten und anderen
Wasserfahrzeugen wird lt. Anlage 1 zwischen drehmomenterzeugendes Energiesystem
C (Antriebsmaschine) und dem Abtriebssystem im Wasser E (z. B. Schiffspropeller)
geschaltet. Der Stator (1) des Start-Generators kann fest mit der Antriebsmaschine
verbunden sein. Dabei wird auf der Antriebsseite des Start-Generators eine
Trennkupplung (A) angebracht, über die der Rotor (2) des Start-Generators mit der
Antriebsmaschine C verbunden oder von ihr abgetrennt werden kann. Eine zweite
Trennkupplung (B) befindet sich auf der Abtriebsseite des Start-Generators zwischen
dem Rotor (2) des Start-Generators und dem Antriebssystem im Wasser (z. B.
Schiffspropeller E), wobei es unabhängig ist, durch welche technische Lösung
(mechanisch, hydraulisch oder elektrisch) die Übertragung zum Bootsabtrieb (D)
erfolgt.
Für den Einsatz des Start-Generator-Systems in Verbindung mit den Trennkupplungen
A und B ergeben sich 4 Schaltzustände:
1. Trennkupplung A geschlossen, Trennkupplung B offen: Kein Fahrbetrieb des
Bootes. Durch den Starterteil des Start-Generators und über die geschlossene
Trennkupplung (A) wird die Antriebsmaschine gestartet. Durch das hohe Anlaß-
Drehmoment kann eine sehr hohe Anlaßdrehzahl erreicht werden, wodurch ein sehr
sichers Starten der Antriebsmaschine garantiert wird. Läuft die Antriebsmaschine aus
eigener Kraft, wird über die Trennkupplung (A) der Rotor des Generatorteils zur
Energieerzeugung angetrieben. Die Energieabnahme erfolgt (Anlage 1) an den
Klemmen (U,V,W) zur direkten Nutzung, zur Gleichrichtung bzw. zur Wandlung der
Spannung. Zur Energiespeicherung werden neben den bekannten Batteriesätzen
elektrisch günstige Hochleistungs-Kondensatoren eingesetzt.
Da die Trennkupplung (B) offen ist, erfolgt kein Antrieb zur Bootsbewegung.
2. Trennkupplung A und Trennkupplung B geschlossen: Normaler Fahrbetrieb unter
Maschine. Das Antriebsmoment (C) der Maschine wird über beide geschlossenen
Trennkupplungen (A und B) an das Boots-Antriebssystem (E) im Wasser gelegt.
Außerdem erzeugt der Start-Generator die Elektroenergie zum Aufladen der Batterie-
Speichersätze bzw. der Hochleistungskondensatoren (Ultra-Caps).
3. Trennkupplung A offen, Trennkupplung B geschlossen: Elektrische Rückwärts- und
Vorwärtsfahrt des Bootes. Durch den Starterteil des Start-Generators wird das
Drehmoment über die Trennkupplung (B) zum Bootsantrieb im Wasser (z. B.
Schiffspropeller E) geleitet, um das Manövrieren des Bootes im Hafen bzw. bei Fahrten
in Bereichen, in denen nur elektrische Antriebe zugelassen oder erwünscht sind, zu
bewirken. Kurzfristiger Einsatz des Antriebssystems des Fahrzeuges in beiden
Fahrtrichtungen auch bei Notmanövern oder bei Fahrten in engen Fahrtrinnen ohne
Start der Antriebsmaschine. Die große Kapazität der neuartigen Hochleistungs
kondensatoren (Ultra-Caps), getrennt oder in der elektrischen Zusammenschaltung
(Parallel- und/oder Reihenschaltung) mit Speicher-Batterien, lassen diese
Speichersysteme längere Betriebszeiten des dafür ausgelegten Starterantriebes und
somit des Bootsantriebes zu. Damit kann auf die Wendegetriebe in den Booten
verzichtet werden.
Im Schleppbetrieb (z. B. bei Booten unter Segel) kann rückwirkend über den
Bootsantrieb (z. B. Bootspropeller E) und der Trennkupplung (B) der Rotor (2) des
Start-Generators zur Energieerzeugung angetrieben werden. Durch Verstellein
richtungen entsprechend dem Stand der Technik lassen sich z. B. die Anstellwinkel der
Propellerflügel verändern, um günstigere Anströmwinkel und damit bessern
Wirkungsgrad für die Energieerzeugung zu erreichen. Zusätzlich kann durch
Veränderung der magnetischen Erregung das Widerstandsmoment des Rotors so
verändert werden, daß in Anpassung der Bootsgeschwindigkeit (Fahrt durchs Wasser)
an den Generator, die für diese Situationen bestmögliche Energieerzeugung ermöglicht
wird. Durch diese Art der Energiegewinnung kann bei längeren Fahrten z. B. unter
Segeln die Energieversorgung der Boote besser abgesichert werden.
4. Trennkupplungen A und B offen: kein extra Motorbetrieb, kein Energieabtrieb zum
Wasser, d. h. Boot ohne Fahrt. Mit dem Einschalten des Startersystems des Start-
Generators kann über ein Übertragungsglied (F) wie Keilriemen- oder Zahnscheibe die
erzeugte mechanische Energie zu einem Zusatzsystem wie Luft- oder Klima-
Kompressor, Ruderanlage, Hydraulikpumpen oder ähnlichem geleitet werden, für die
ansonsten ein externer Antrieb oder der Betrieb der Antriebsmaschine erforderlich
wäre. Das Antriebssystem (F) ist elektromagnetisch an den Rotor anzukuppeln oder
die angetriebenen Aggregate sind extern ankuppelbar. So kann z. B. der Klima-
Kompressor auch ohne Einsatz der Antriebsmaschine über bestimmte Zeit
weiterbetrieben werden.
Vorteile durch den Einsatz des Start-Generators für den Betrieb in Wasserfahrzeugen
bietet das große Leistungsspektrum des Generators in Verbindung mit den
unterschiedlichen Spannungsabgriffen (Mehrspannungs-Bordnetz) und/oder den
Einsatz von Wandlern. Mit der Erhöhung der Bordnetzspannung z. B. auf 42 V kann bei
gleichen Kabelquerschnitten die dreifache Leistung übertragen werden.
Die geteilten Spannungen können etwa folgendermaßen aufgeteilt werden (Anlage 2):
14 V: Bootsbeleuchtung, Scheibenwischer, Zusatzscheinwerfer, Motormanagement für Otto- und Dieselmotoren
42 V: Starter- und elektrischer Fahrbetrieb des Bootes ohne wirksame Antriebsmaschine, elektrische Steuerungssysteme, günstigere Energiespeicherung, Hilfssysteme für Bootsanlagen, Kühl- und Lüfteranlagen,
230 V: Versorgungsanlagen für die Mannschaft, Funk- und Wettertechnik, Computer technik usw. Folgende Grundschaltungen können bei Mehrspannungs-Bordnetzen ausgewählt werden:
14 V: Bootsbeleuchtung, Scheibenwischer, Zusatzscheinwerfer, Motormanagement für Otto- und Dieselmotoren
42 V: Starter- und elektrischer Fahrbetrieb des Bootes ohne wirksame Antriebsmaschine, elektrische Steuerungssysteme, günstigere Energiespeicherung, Hilfssysteme für Bootsanlagen, Kühl- und Lüfteranlagen,
230 V: Versorgungsanlagen für die Mannschaft, Funk- und Wettertechnik, Computer technik usw. Folgende Grundschaltungen können bei Mehrspannungs-Bordnetzen ausgewählt werden:
- - Spannungsabgriff 14 V u. 42 V: Über DC/AC-Wandler kann die Spannung von 42 V auf 230 V gesetzt werden.
- - Spannungsabgriff 42 V u. 230 V: 14 V können durch DC/DC-Wandler von 42 V auf 14 V gesetzt werden.
- - Spannungsabgriff nur 230 V: 14 V u. 42 V können durch DC/DC- oder AC/DC- Wandler gesetzt werden.
- - Spannungsabgriff 14 V, 42 V u. 230 V: größerer technischer Aufwand, jedoch kein Wandlereinsatz.
Mehrspannungs-Bordnetze bringen erhöhte Probleme bezüglich von Kurzschlüssen
zwischen den unterschiedlichen Spannungen und den Masseverbindungen bzw.
Massepunkten, die jedoch technisch lösbar sind.
Im Rahmen der elektrotechnischen Aufrüstung der Boote sind Energie-
Einspeisungspunkte für die Brennstoffzellentechnik und die Solartechnik bzw. für die
Nutzung externer Stromversorgungsanlagen (Aggregate) vorzusehen, damit über diese
Energiesysteme und den dann vorhandenen Start-Generatoren ohne weiteren
technischen Aufwand die Fahrt des Bootes gewährleistet werden kann. Bei Ausfall
dieser Systeme ist kurzfristig die normale Antriebsmaschine wieder einsetzbar.
Claims (13)
1. Die Verbindung der Antriebsmaschine (z. B. Verbrennungsmotor) von Sportbooten
oder anderen Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb (z. B. Bootspropeller) über
eine Elektro-Baugruppe, bei der Starter und Generator eine zusammenhängende
Einheit bilden (genannt Start-Generator), wobei der Rotor des Startgenerators das
Verbindungsglied zwischen drehmomenterzeugender Maschine und dem Abtrieb zum
Boots-Antriebssystem darstellt,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Start-Generator an der Antriebsseite und an der Abtriebsseite je eine
Trennkupplung angebracht ist, die kraft-, formschlüssig oder durch Magnetkraft das
Drehmoment übertragen, oder daß diese Kupplungen einzeln auf der Antriebs- oder
Abtriebsseite vorhanden sind und bedarfsweise Ein- oder Ausgekuppelt werden
können.
2. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß über die Antriebskupplung in eingekuppeltem Zustand der Starter des Start-
Generators den Startvorgang der Antriebsmaschine vollzieht und nach dem Start den
Antrieb des Generators zur Energieerzeugung gewährleistet. Und daß die
Antriebsmaschine in ausgekuppeltem Zustand vom Start-Generator getrennt ist.
3. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abtriebskupplung in eingekuppeltem Zustand den Rotor des Start-Generators
mit der Abtriebswelle, die zum Antriebssystem des Bootes führt, verbindet, und die in
ausgekuppeltem Zustand den Rotor des Start-Generators von der Abtriebswelle trennt.
4. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 2 und 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß diese Kupplungen über ein mechanisches, elektrisches, pneumatisches oder
hydraulisches System voneinander unabhängig jeweils Ein- oder Ausgekuppelt werden
können.
5. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 2, 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Schleppbetrieb (z. B. Segelfunktion des Bootes) bei eingekuppelter
Abtriebskupplung und getrennter Antriebskupplung der Rotor des Generators über das
antreibende System des Bootes (z. B. Schiffspropeller) zur Energieerzeugung
angetrieben wird. Einbezogen die konstruktiven Möglichkeiten, die Flügelstellung des
Wasser-Triebsystems in einen für die Schleppsituation günstigen Anstellwinkel (Stand
der Technik) zu verändern und daß durch Veränderung der magnetischen Erregung
des Start-Generators das Widerstands-Schleppmoment des Generators so beeinflußt
wird, daß dieser in Anpassung an die Geschwindigkeit des Bootes (Fahrt durchs
Wasser) die bestmögliche elektrische Leistung erreicht bzw. daß durch kein zu hohes
Widerstandsmoment das Generator-Antriebssystem zum Stoppen gebracht wird.
6. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 3, 4, 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Starter des Start-Generators bei Zuführung elektrischer Energie über die
Abtriebskupplung das im Wasser befindliche Antriebssystem (z. B. Schiffspropeller) zur
Fahrt des Bootes antreibt. Dabei kann durch elektronische Umsteuerung die
Drehrichtung des Rotors geändert werden, so daß zwischen Vorwärts- und
Rückwärtsfahrt des Bootes gewählt werden kann, und daß durch Veränderung der
Anstellwinkel des Antriebssystems das günstigste Vortriebs- und Bremsverhalten des
Bootes erreicht wird.
7. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Drehmoment zwischen Rotorwelle des Startgenerators und dem
Antriebssystem des Bootes (z. B. Schiffspropeller) in Antriebs- oder Schlepprichtung
mittels mechanischer, hydraulischer oder elektrischer Systeme übertragen werden
kann.
8. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 2, 3, 5, und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Energie für den Startvorgang und für den elektrischen Antrieb des
Schiffspropellers für Vorwärts-, Rückwärts- und Schleichfahrt Hochleistungs-
Kondensatoren (sog. Ultracaps), Nickel-Metallhydrit-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien,
normalen oder in spezieller Wickeltechnik hergestellten Blei-Säure-Batterien
entnommen wird oder durch spezielle elektrische Schaltungen (Reihen- oder
Parallelschaltung) entsprechend verstärkt bzw. dem Mehrspannungs-Bordnetz
angepaßt wird.
9. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 2, 3 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Start-Generator in seiner Funktion als Starter und Energieerzeuger zur
Drehgleichförmigkeit der Antriebsmaschine (Drehschwingungsdämpfung) und der
Übertragungssysteme Generator/Boots-Antriebssystems in beiden Übertragungs
richtungen genutzt werden kann.
10. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 3, 5 und 7
dadurch gekennzeichnet,
daß bei getrennter Antriebs- und Abtriebskupplung der Rotor des Start-Generators
elektrisch angetrieben und ein am Rotor abzunehmendes Drehmoment erzeugt wird,
welches zum Antrieb unterschiedlicher Systeme wie Klima- oder Luftkompressoren,
Hydraulikpumpen für Hilfssysteme usw. genutzt werden kann oder daß bei
geschlossener Abtriebskupplung die Schleppbewegung des Bootes (z. B. bei
Segelfunktion) über den Schiffsantrieb für den mechanischen Antrieb dieser genannten
Zusatzsysteme genutzt wird.
11. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 3, 6, 8 und 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die durch Solar- und Brennstoffzellentechnik oder durch andere Energiesysteme
erzeugte Elektroenergie an den Starterteil des Start-Generators gelegt wird, um den
Antrieb des Bootes für die Fahrt im Wasser zu gewährleisten, daß die Energie-
Speichersysteme geladen werden und daß das durch diese Energieträger erzeugte
Drehmoment für den Antrieb der unter Punkt 10. genannten Zusatzsysteme (Klima- und
Luftkompressoren, Hydraulikpumpen usw.) eingesetzt wird.
12. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Bordnetz für den elektrischen Antrieb der Sportboote und der anderen
Wasserfahrzeuge auf der Grundspannung von 42 V aufgebaut ist und daß durch
Wandler oder spezielle Abgriffe am Generator Spannungswerte von 14 V und 230 V
erreicht werden können.
13. Die Verbindung der Antriebsmaschine von Sportbooten oder anderen
Wasserfahrzeugen mit dem Boots-Antrieb nach Anspruch 1, 3, 5, 6, 8, 10 und 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß unter Antriebssystem der Sportboote oder der Wasserfahrzeuge jede Art von
Schiffspropellern, Schiffsschrauben, Schaufelrädern usw. anzusehen sind, die eine
Drehbewegung des Starterteils (Rotor) des Start-Generators in eine Fahrbewegung der
Boote und Wasserfahrzeuge umsetzen.
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