DE10147349A1 - Medizinischer oder dentalmedizinischer Behandlungsstuhl - Google Patents
Medizinischer oder dentalmedizinischer BehandlungsstuhlInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen medizinischen oder detalmedizinischen Behandlungsstuhl (1) mit einem Sitzteil (2), einem Rückenteil (4), einem an dem Rückenteil (4) angeordneten Kopfstützen-Träger (12) und einer Kopfstütze (8), die bezüglich dem Rückenteil (4) verstellbar ist. Um eine Verbesserung bezüglich der Verstellbarkeit zu erzielen, ist eine Verstellvorrichtung (16) vorgesehen, mit der alternativ entweder eine Einstellung der Kopfstütze (8) derart vorgenommen werden kann, daß ein fluchtender Übergang vom Kopfstützenpolster zum Rückenlehnenpolster (4c) vorhanden ist, oder daß das Kopfstützenpolster mit dem Rückenteilpolster (4c) einen Winkel von mehr als 180 DEG einschließt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen medizinischen oder dentalmedizinischen
Behandlungsstuhl mit einer Kopfstütze nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Behandlungsstuhl dieser Art ist z. B. in der DE 296 20 801 U1 beschrieben. Bei
den bekannten Behandlungsstühlen ist die Kopfstütze in Positionen verstellbar, in denen
sie geeignet ist, den Kopf des zu behandelnden Patienten sicher zu unterstützen, so daß
eine störungsfreie Behandlung gewährleistet ist. In diesen Positionen gleicht die
Kopfstütze unter Berücksichtigung der anatomischen Form des zu behandelnden
Körpers den Positionsunterschied zwischen der Rückenfläche und der Kopffläche des
Patienten aus. Hierbei sollen Kopfstützenstellungen erreichbar sein, die sowohl die
anatomische Form des zu behandelnden Körpers als auch die Behandlungsart
berücksichtigen. Je nach Behandlungsart ist nämlich eine spezifische Kopfstellung des
Patienten und somit auch eine angepaßte Position der Kopfstütze erwünscht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Behandlungsstuhl der eingangs
angegebenen Art bezüglich der Verstellbarkeit der Kopfstütze zu verbessern.
Insbesondere soll die Kopfstütze wenigstens eine zusätzliche Stützfunktion erfüllen.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Bei dem erfindungsgemäßen Behandlungsstuhl nach Anspruch 1 ist die Kopfstütze
alternativ in Positionen verstellbar, in der sie zum einen mit dem Rückenlehnenpolster
fluchtet und zum anderen einen stumpfen Winkel einschließt. Dies ermöglicht
wenigstens eine zusätzliche Stützfunktion, nämlich eine Verlängerung des
Rückenlehnenpolsters. Hierdurch wird der Verstellbereich der Kopfstütze nicht nur
erweitert, sondern die Kopfstütze ermöglicht in ihrer fluchtenden Position die
Behandlung in Sonderstellungen, die sich insbesondere bei einem dentalmedizinischen
Behandlungsstuhl aufgrund der beengten und vielfältigen Behandlung im Mundraum des
Patienten ergeben, um eine günstige Position des Mundraumes zu erhalten. Dies gilt
sowohl für die Behandlung von Erwachsenen als auch für Kinder. Darüber hinaus
ermöglicht die Kopfstütze in ihrer fluchtenden Stellung eine vorteilhafte Kinderstellung,
die sich für Kinder besonders gut eignet, und zwar insbesondere dann, wenn die
Kopfstütze in ihrer fluchtenden Stellung an das Rückenteil herangeschoben ist,
vorzugsweise in eine Ausnehmung am der Kopfstütze zugewandten Ende des
Rückenteils eingeschoben ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird auch durch die Ausgestaltung nach
Anspruch 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den zugehörigen
Unteransprüchen beschrieben.
Diese Ausgestaltung ermöglicht es, die Kopfstütze in Positionen zu verstellen, in der
ihre Kopfstützfläche nicht nur unterschiedliche Höhen aufweist und sich somit für
besondere Kopfstellungen eignet, sondern die Kopfstütze eignet sich auch in der
Position, in der ein Querwulst der Kopfstütze an dem das Rückenteil zugewandten
Ende der Kopfstütze angeordnet ist, als Nackenstütze, wodurch der Patientenkopf eine
zusätzliche und verbesserte Abstützung erhält. In der bezüglich dieser Position um
180° verdrehten Stellung der Kopfstütze oder wenigstens ihres Polsters eignet sich
diese vorteilhaft für Kinder, und zwar insbesondere in der vorbeschriebenen
Kinderstellung.
Eine Verstellung der Kopfstütze läßt sich in einfacher und handhabungsfreundlicher
Weise dadurch verwirklichen, daß die Kopfstütze oder wenigstens ihre Polster durch
eine Schnellschlußverbindung, insbesondere in Form einer Klemmvorrichtung oder
Verrastungsvorrichtung, lösbar verbunden ist. Hierdurch ist es möglich, die Kopfstütze
oder wenigstens ihr Polster zu ihrer Verstellung zu lösen und in einer anderen Stellung
zu montieren. Als Schnellschlußverbindung eignet sich eine manuell überdrückbare
Klemm- oder Verrastungsvorrichtung besonders gut, weil sich eine solche
Ausgestaltung kostengünstig und preiswert herstellen läßt und bei schneller und dabei
handhabungsfreundlicher Verstellung eine sichere Halterung gewährleistet.
Um die Kopfstütze eines vorliegenden Behandlungsstuhls in für den Patienten und für
den Behandler günstige Stellungen verstellen zu können, sind bereits manuell oder
motorisch betätigbare Einstellvorrichtungen vorgeschlagen worden. An eine solche
Einstellvorrichtung bestehen eine Mehrzahl Forderungen. Zum einen soll die
Einstellvorrichtung eine einfache, handhabungsfreundlich bedienbare und gezielte
Einstellung unter Berücksichtigung der Anatomie des Patienten ermöglichen, wobei
außerdem zu berücksichtigen ist, daß wesentliche Körpermerkmale, z. B. die
Körpergröße, die Halslänge und die Kopfform, unterschiedlich sein können. Außerdem
soll die Einstellvorrichtung von kleiner und einfache Bauweise sein, um sie in möglichst
einfacher Weise im Rückenlehnen/Kopfstützen-Bereich des Behandlungsstuhls
integrieren zu können. Des weiteren sollen auch die Herstellungskosten gering sein, um
die Marktchancen zu verbessern.
Um die recht komplizierten Bewegungen der Kopfstütze zu ermöglichen, ist bereits
vorgeschlagen worden, eine den Abstand zwischen der Kopfstütze und der Rückenlehne
verändernde Bewegung der Kopfstütze dazu auszunutzen, durch ein Getriebe, z. B.
einen Kurventrieb, bestimmte Neigungsstellungen der Kopfstütze herbeizuführen. Eine
solche Ausgestaltung ist von komplizierter Bauweise und bedarf auch eines aufwendigen
Antriebs- oder Steuerungsaufwandes, wobei auch die Stabilität beeinträchtigt wird. Dies
soll jedoch vermieden werden.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, einen vorliegenden
Behandlungsstuhl so auszugestalten, daß bei Gewährleistung eines einfachen oder
gezielten Bewegungsablaufs eine gezielte Einstellung der Kopfstütze möglich ist,
insbesondere ihres Abstands und/oder ihre Neigung bezüglich der Rückenlehne.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 12 gelöst vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 12 ermöglicht eine einfache und kleine Bauweise, die
sich u. a. in den recht flachen Hohlraum einer Rückenlehne vorteilhaft integrieren läßt
und außerdem eine gezielte Verstellung der Kopfstütze, insbesondere deren Neigung,
ermöglicht. Letzteres ist bereits dadurch gewährleistet, daß zur Verstellung der
Kopfstützenneigung ein Antriebsmotor vorgesehen ist, der nur diese Funktion erfüllt.
Hierbei ist es in einfacher Weise möglich, den Behandlungsstuhl und eine zugehörige
elektronische Steuereinrichtung so auszubilden, daß der Antriebsmotor zur Verstellung
der Kopfstützenneigung gleichzeitig mit einem Antriebsmotor zum Verstellen der Höhe
der Kopfstütze bzw. deren Abstand zur Rückenlehne oder jeweils einzeln betrieben
werden kann. Bei einer gleichzeitigen Verstellung ist es vorteilhaft, die Bewegungen so
zu wählen, daß die resultierende Bewegung der Kopfstütze an die anatomischen
Kopfbewegungen des menschlichen Körpers angepaßt sind bzw. ihnen nahekommt.
Hierdurch werden bei Anlage des Patientenkopfes an der Kopfstütze dessen
Wohlbefinden verbessert und Verkrampfungen im Nackenbereich vermieden, was
möglichst bei allen Kopfstützenbewegungen angestrebt wird.
Eine hinreichend einfache Bewegungssteuerung der Kopfstütze läßt sich erreichen,
wenn diese durch ein Gelenkviereck bzw. Viergelenkgetriebe mit dem Kopfstützen-
Träger verbunden ist. Ein solches Getriebe läßt sich in einfacher Weise auch gezielt
durch einen in die Rückenlehne integrierten und somit durch die Rückenlehne
verkleideten Antrieb verstellen und in den gewünschten Verstellpositionen
positionieren.
Es ist eine wichtige Aufgabe der Bedienungsperson für einen Behandlungsstuhl, die
Aufmerksamkeit auf die Behandlung des Patienten zu richten. Dies gilt sowohl für die
behandelnde Bedienungsperson als auch für eine Bedienungsperson als Hilfsperson. Die
Bedienungsmaßnahmen für den Behandlungsstuhl sollen deshalb die Aufmerksamkeit
der Bedienungsperson möglichst wenig beeinträchtigen.
Der Erfindung liegt im weiteren die Aufgabe zugrunde, eine Schaltvorrichtung zur
Durchführung von Schaltvorgängen an medizinischen oder dentalmedizinischen
Geräten, insbesondere für den Behandlungsstuhl, zu finden, die eine einfache und
handhabungsfreundliche Durchführung der Schaltvorgänge ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 21 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in zugehörigen Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung nach Anspruch 21 ist der Schaltvorrichtung
bezüglich einer oder mehrerer Betätigungsflächen eines zugehörigen Schaltgliedes
jeweils eine Führungstopographie zugeordnet. Hierdurch steht dem Finger der
Bedienungshand eine Führung zur Verfügung, die der Finger ertastet, und die ihn zur
Führungsfläche führt. Hierdurch braucht die Bedienungsperson eine wesentlich
geringere Aufmerksamkeit zur Durchführung eines Schaltvorgangs aufzubringen, und
sie kann ihre Aufmerksamkeit deshalb vermehrt auf die Behandlung des Patienten
richten. Aufgrund der Führung kann die Bedienungsperson den gewünschten
Schaltvorgang durchführen, ohne einen Blick auf die Schaltvorrichtung zu werfen.
Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung zeichnet sich auch durch eine besonders
einfache Ausgestaltung aus, die mit einfachen Maßnahmen zu bedeutenden Vorteilen
führt. Wenn die Führungstopographie durch eine Führungsrinne in der Grundfläche
gebildet ist, von der das Schaltglied absteht, ergibt sich in vorteilhafter Weise nicht nur
eine gute Führung, sondern auch eine wenigstens teilweise versenkte Anordnung des
Schaltgliedes, so daß es einer Fehlbetätigung bei anderen Bewegungen der
Bedienungshand weitgehend entzogen ist. Deshalb führt die erfindungsgemäße
Ausgestaltung auch zu einer Verbesserung der Betriebssicherheit des Behandlungsstuhls.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von vorteilhaften Ausgestaltungen von
Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Behandlungsstuhl in perspektivischer Seitenansicht;
Fig. 2 eine Lagerung und Führung für einen Kopfstützen-Träger bei offener
Rückenlehne in perspektivischer Darstellung;
Fig. 3 die Kopfstütze mit ihrem Träger im vertikalen Längsschnitt und in
perspektivischer Darstellung;
Fig. 4 die Kopfstütze mit dem Träger in einer obersten Stellung;
Fig. 5 die Kopfstütze mit dem Träger in einer mittleren Stellung;
Fig. 6 die Kopfstütze mit dem Träger in einer untersten Stellung;
Fig. 7 die Kopfstütze mit dem Träger in einer Kinderausgangsstellung;
Fig. 8 die Kopfstütze mit dem Träger in einer Kinderstellung;
Fig. 9 eine Einzelheit der Kopfstützenhalterung nach Fig. 8 in perspektivischer und
vergrößerter Darstellung;
Fig. 10 eine in Fig. 9 mit X gekennzeichnete Einzelheit im Teilschnitt;
Fig. 11 ein Schaltelement zum Einstellen des Behandlungsstuhls in der Unteransicht
gemäß Pfeil Y in Fig. 8;
Fig. 12 den Schnitt XII-XII in Fig. 11.
Die Hauptteile des in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichneten Behandlungsstuhls sind ein
Sitzteil 2 mit einer verlängerten Beinstütze 3, ein Rückenteil 4 bzw. eine Rückenlehne
4, die durch ein Rückenlehnengelenk 5 mit einer horizontalen, sich quer zum
Behandlungsstuhl 1 erstreckenden Gelenkachse 5a mit dem Sitzteil 2 verbunden ist und
durch eine Einstellvorrichtung 7 mit einem nicht dargestellten Verstellmotor um die
Gelenkachse 5a zwischen einer aufrechten Sitzposition und einer Liegeposition
verstellbar und in der jeweiligen Verstellposition feststellbar ist, und eine Kopfstütze 8,
deren Basiskörper 9 durch eine Verstellvorrichtung 16 in Form einer
Schwenkvorrichtung mit einem länglichen Kopfstützen-Träger 12 verbunden ist, der an
der Rückenlehne 4 gehalten ist. Dem Behandlungsstuhl 1 sind außerdem ein oder
mehrere Behandlungsinstrumente 13 zugeordnet, die durch flexible
Versorgungsleitungen 14 mit wenigstens einem Versorgungsgerät 10 verbunden sind
und zwischen einer Ablageposition an einer Ablage und einer Behandlungsposition am
auf dem Behandlungsstuhl befindlichen Patienten bewegbar sind.
Insbesondere bei einem dentalen Behandlungsstuhl 1 ist außerdem eine
Mundspüleinrichtung 15 mit einem Wasserhahn für einen Spülbecher und einem
Speibecken vorgesehen.
Die Rückenlehne 4 besteht aus einem Rückenbasisteil 4a, das durch Gelenkteile 5b mit
dem Rückenlehnengelenk 5 verbunden ist, und einem Rückenlehnenteil 4b, das mit
einem vorzugsweise schalenförmigen Rückenlehnenpolster 4c besetzt ist. Zwischen dem
Rückenbasisteil 4a und dem Rückenlehnenteil 4b ist eine andeutungsweise dargestellte
Führung 6 ausgebildet, in der das Rückenlehnenteil 4b in der Längsrichtung der
Rückenlehne 4 hin und her verschiebbar am Rückenbasisteil 4a gelagert ist. Die
Führung kann durch zwei zu beiden Seiten der Längsmittelebene des Behandlungsstuhls
1 längs angeordnete Führungsstangen 6a und darauf verschiebbar gelagerte
Führungshülsen 6b gebildet sein, die zwischen dem Rückenbasisteil 4a und dem
Rückenlehnenteil 4b angeordnet sind. Es können die Führungshülsen 6b am
Rückenbasisteil 4a und die Führungsstangen 6a am Rückenlehnenteil 4b befestigt sein.
Zum Verstellen ist ein andeutungsweise als Strichpunktlinie dargestellter erster
Verstellmotor M1 vorzugsweise in stabförmiger Bauweise vorgesehen, der mit seinem
einen Ende am Rückenbasisteil 4a abgestützt ist und mit seinem anderen Ende am
Rückenlehnenteil 4b angreift. Zur Verbindung des Verstellmotors M1 mit dem
Rückenbasisteil 4a und dem Rückenlehnenteil 4b sind an diesen Teilen befestigte
Lagerteile L1, L2 vorgesehen. Der Verstellmotor M1 kann z. B. ein Elektromotor E1
aufweisen, dem ein seine Drehbewegung in eine Längsbewegung umwandelndes
Getriebe zugeordnet ist. Hierbei handelt es sich vorzugsweise um einen Spindeltrieb.
Der Träger 12 ist in einer im Rückenlehnenteil 4b angeordneten zweiten, in der
Längsrichtung der Rückenlehne 4 gerichteten Längsführung 11 durch einen zweiten
Verstellmotor M2 hin und her schiebbar gelagert. Der Träger 12 ist vorzugsweise durch
einen quer zur vertikalen Längsmittelebene des Behandlungsstuhls 1 angeordneten
flachen Schieber gebildet, um eine flache Bauweise der Rückenlehne 4 zu
gewährleisten. Der erste Verstellmotor M1 befindet sich auf der einen Seite neben dem
Träger 12, während der zweite Verstellmotor M2 auf der anderen Seite neben dem
Träger 12 angeordnet ist. Auch der zweite Verstellmotor M2 ist von stabförmiger bzw.
länglicher Bauweise, und er weist vorzugsweise einen Elektromotor E2 auf, der durch
ein seine Drehbewegung in eine geradlinige Bewegung umwandelndes Getriebe G2 mit
dem Träger 12 verbunden ist. Das Umwandlungsgetriebe G2 ist beim
Ausführungsbeispiel ebenfalls durch einen Spindeltrieb gebildet, dessen Spindel mit S2
bezeichnet ist.
Die Längsführung 11 für den Träger 12 ist eine Flachführung und z. B. durch zwei
seitlich neben dem Träger 12 längs angeordnete Führungsstangen 11a, 11b gebildet, auf
denen der Träger 12 mit an ihm seitlich befestigten Laufbuchsen 11c, 11d gehalten und
geführt ist. Beim Ausführungsbeispiel ist die den zweiten Verstellmotor M2 nahe
angeordnete Führungsstange 11b als Spindel S2 ausgebildet, die in Schraubverbindung
mit der als Spindelmotor ausgebildeten Laufbuchse 11d steht. Die Verstellmotoren M1,
M2 sind außen von den Laufbuchsen 11c, 11d angeordnet. Der zweite Verstellmotor
M2 ist durch einen Riementrieb TR, insbesondere Zahnriementrieb mit der Spindel S2
verbunden.
Die Kopfstütze 8 ist durch eine Verstell- bzw. Einstellvorrichtung 16 in der vertikalen
Längsmittelebene 18 des Behandlungsstuhls 1 auf und ab bewegbar. Hierzu dient eine
erste Schwenkvorrichtung 19, die beim Ausführungsbeispiel durch ein Gelenkviereck
bzw. Viergelenkgetriebe mit zwei Gelenkstangen 19a, 19b gebildet ist, die durch vier
Gelenke 21, 22, 23, 24 zum einen mit dem Träger 12 und zum anderen mit dem
Basiskörper 9 bzw. mit von dessen Rückseite abstehenden Gelenkstegen 9a verbunden
ist. Die Gelenkstangen 19a, 19b sind Breitstangen, d. h.; die sich quer zur vertikalen
Längsmittelebene erstreckende Abmessung der Gelenkstangen 19a, 19b ist größer als
deren sich in der Längsmittelebene erstreckende Dicke. Hierdurch erhält das
Gelenkviereck große Stabilität. Diese kann jedoch auch durch ein zu beiden Seiten der
Längsmittelebene angeordnetes Gelenkviereckpaar erreicht werden. Die Gelenkstangen
19a, 19b können zwischen vertikalen Gelenkstegen 9b gelagert sein, die am
rückseitigen Ende des Trägers 12 gabelförmig abstehen. Die am Träger 12
angeordneten Basisgelenke 21, 22 liegen auf einer Geraden g (Fig. 7, 8), die mit dem
Träger 12 einen spitzen Winkel W1 einschließt, der in Richtung auf das Rückenteil 4
offen ist. Dieser Winkel W1 beträgt etwa 30-60°, insbesondere etwa 40°.
Ein Gelenkviereck ermöglicht die vorbeschriebenen Stellungen der Kopfstütze 8 in
besonders einfacher Weise, nämlich durch eine selbsttätige Bewegungssteuerung. Dies
wird dadurch erreicht, daß die Länge L3 der der Rückenlehne 4 zugewandten bzw.
oberen Gelenkstange 19b größer ist als die Länge L4 der anderen bzw. unteren
Gelenkstange 19a. Die Abstände L5, L6 zwischen den Gelenken 21, 22 einerseits und
23, 24 andererseits können etwa gleich groß sein. Vorzugsweise ist der Abstand L6
zwischen den Gelenken 23, 24 größer als der Abstand L5, insbesondere etwa 1/3
größer, und zwar wenigstens in der Kinderausgangsstellung gemäß Fig. 7, in der beim
Ausführungsbeispiel das Gelenk 23 sich in der Stellung 41b befindet.
Die Einstellvorrichtung 16 weist außerdem einen motorischen Antrieb mit einem dritten
Verstellmotor M3 zum Schwenken der Kopfstütze 8 im durch das Gelenkviereck 19
vorgegebenen Schwenkbereich. Hierzu ist eine sich längs des Trägers 12 erstreckende
Triebstange 26 vorgesehen, die vorzugsweise in den Träger 12 integriert ist und
insbesondere durch einen flachen Schieber gebildet ist, um eine kleine bzw. niedrige
Bauweise für den Träger 12 zu gewährleisten. Der Verstellmotor M3 kann im hinteren
Bereich des Trägers 12 angeordnet und an diesen angebaut sein, vorzugsweise in einer
Ausnehmung 12a, in der der Träger 12 wenigstens teilweise versenkt angeordnet ist.
Auch der dritte Verstellmotor M3 ist von stabförmiger bzw. längsförmiger Bauweise,
und er weist vorzugsweise einen Elektromotor E3 auf, dessen Drehbewegung durch ein
Getriebe G3 in eine geradlinige Bewegung umgewandelt wird. Bei dem Getriebe G3
kann es sich um einen Spindeltrieb handeln, dessen Spindel S3 eine Verlängerung der
Motorwelle ist, und auf der eine Spindelmutter Sm in ein Eingriff steht. Zwischen der
Spindel S3 und dem Elektromotor E3 ist eine Kupplung K angeordnet. Die
Spindelmutter Sm ist mit dem vorderen Ende der Triebstange 26 verbunden, die an
ihrem rückseitigen Ende durch ein Gelenk 27 mit einer Gelenk- bzw. Schwenkstange 28
verbunden ist, die durch ein weiteres Gelenk 29 mit einer der beiden Gelenkstangen
19a, 19b, vorzugsweise mit der rückseitigen Gelenkstange 19a verbunden ist. Zur
Verbindung in dem Gelenk 29 ist an der rückseitigen Gelenkstange 19a ein Querarm
19c angeordnet, der vorzugsweise zur anderen Gelenkstange 19b hin absteht. Die
Schwenkstange 28, deren Länge geringer ist, insbesondere geringer als halb so lang ist
wie die Länge der Gelenkstangen 19a, 19b, erstreckt sich zwischen den Gelenken 27,
29, wobei sie sich beim Ausführungsbeispiel zwischen den Basisgelenken 21, 22
befindet.
Die vorbeschriebene, in ihrer Gesamtheit mit 32 bezeichnete Antriebsvorrichtung
ermöglicht durch eine entsprechende Verschiebung der Triebstange 26, die Kopfstütze 8
zwischen einer oberen Stellung gemäß Fig. 4, einer mittleren Stellung gemäß Fig. 5,
die bezüglich der oberen Stellung tiefer angeordnet ist, und einer unteren Stellung
gemäß Fig. 6. Die mittlere Stellung ist eine Normalstellung, in der die
Kopfanlagefläche 33a eines Kopfstützenpolsters 33 sich etwa parallel zum Rückenteil 4
erstreckt oder geringfügig, z. B. bis 10°, nach hinten geneigt sein kann.
In der oberen Stellung gemäß Fig. 4 erstreckt sich die Kopfanlagefläche 33a im
wesentlichen gleich wie in der mittleren Stellung, jedoch ist sie bezüglich der
Rückenstützfläche 4d des Rückenteilpolsters 4c um ein größeres Maß nach oben versetzt
als in der mittleren Stellung. In der unteren Stellung gemäß Fig. 6 ist die
Kopfstützfläche 33a verhältnismäßig stark nach hinten geneigt. Diese Stellung eignet
sich insbesondere für eine Oberkieferbehandlung, bei der der Patientenkopf
entsprechend stark nach hinten geneigt sein soll. Die vorbeschriebenen Stellungen
stellen sich aufgrund der besonderen Ausgestaltung der Schwenkvorrichtung 19
selbsttätig bzw. zwangsläufig ein. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß nur ein
geringer Hub der Triebstange 26, beim Ausführungsbeispiel etwa 20-25 mm, ausreicht,
um die Kopfstütze 8 zwischen der oberen und der unteren Stellung zu verstellen.
Die Kopfstütze 8 ist außerdem in eine Stellung verstellbar und positionierbar, in der die
Kopfstützfläche 33a bzw. ihr Schalengrund mit der Rückenstützfläche 4d bzw. dem
Schalengrund des Rückenteilpolsters 4c fluchtet. Diese Stellung ist insbesondere dann,
wenn die Kopfstütze 8 sich in einer Ausnehmung 34 am freien Ende des
Rückenlehnenteils 4b befindet, eine vorteilhafte Kinderstellung, die eine für Kinder
sowohl bezüglich des Abstands vom Sitzteil 2 als auch bezüglich ihrer Höhenlage
vorteilhafte Stellung ist. In dieser Stellung bildet die Kopfstützfläche 33a bzw. ihr
Schalengrund eine Fortsetzung der Rückenstützfläche 4d bzw. des Schalengrundes der
Rückenlehne 4, wodurch der Kopf eines auf dem Behandlungsstuhl 1 befindlichen
Kindes vorteilhaft gestützt wird. Im Grund der Schalenform erstrecken sich die
Rückenstützfläche 4d und die Kopfstützfläche 33a insbesondere in ihren einander
zugewandten Endbereichen im wesentlichen gerade.
Die sich gerade erstreckende Kopfstützfläche 33a braucht sich nur über einen Abschnitt
der Länge der Kopfstütze 8 erstrecken, wobei dieser sich gerade erstreckende Abschnitt
an dem der Rückenlehne 4 zugewandten Ende der Kopfstütze 8 gerade ausläuft. In dem
der Rückenlehne 4 abgewandten Bereich kann die Kopfstützfläche 33a an einem
Querwulst 35 auslaufen, der Teil des Kopfstützenpolsters 33 ist.
Zwecks Verbesserung der Kopfabstützung ist es im weiteren vorteilhaft, das
Kopfstützenpolster so am Kopfstützenkörper zu befestigen, daß es wahlweise in um
180° verdrehten Stellungen benutzbar ist. Hierdurch ist es möglich, das
Kopfstützenpolster 33 wahlweise in Stellungen zu nutzen, in denen sich der Querwulst
35 im dem Sitzteil 2 zugewandten oder abgewandten Endbereich befindet. Die erste
Stellung eignet sich für Erwachsene, wobei der Querwulst 35 eine vorteilhafte
Nackenstütze bildet. Die zweite Stellung, in der der Querwulst 35 an dem dem Sitzteil
2 abgewandten Ende angeordnet ist, eignet sich aus den vorgenannten Gründen sehr
vorteilhaft für Kinder. Es ist deshalb vorteilhaft, die Befestigung zwischen dem
Kopfstützenpolster 33 und dem Kopfstützenkörper so auszubilden, daß das
Kopfstützenpolster 33 in um 180° verdrehten Stellungen montierbar bzw. demontierbar
ist, vorzugsweise durch eine Schnellschlußverbindung, z. B. eine Klemm- oder
Verrastungsvorrichtung. Es ist vorteilhaft, diese Vorrichtungen so auszubilden, daß das
Kopfstützenpolster 33 in der befestigen Position hinreichend festgehalten ist, jedoch
durch einen manuell leicht aufbringbaren Kraftaufwand, z. B. durch Abziehen, aus der
Befestigungsvorrichtung lösbar ist. Hierbei wird eine Klemmung oder Verrastung
manuell überdrückt. In Fig. 8 ist eine solche Befestigungsvorrichtung andeutungsweise
dargestellt. Sie ist durch einen oder mehreren Paaren Verbindungszapfen 36 gebildet,
die an dem einen Verbindungsteil angeordnet sind und klemmend oder verrastend
jeweils in ein im anderen Verbindungsteil ausgebildeten Zapfenloch 37 einfassen. Die
Verbindung läßt sich durch eine manuelle Kraftausübung lösen und somit überdrücken.
Der wenigstens eine Verbindungszapfen 36 und das Zapfenloch 37 sind so ausgebildet,
daß sie in um 180° verdrehten Stellungen des Kopfstützenpolsters 33 passen.
Es ist zwecks Verbesserung der Kopfabstützung von Vorteil, auch im Querwulst 35 in
mittlerer Position eine mulden- bzw. schalenförmige Stützfläche 33b auszubilden, die
insbesondere die seitliche Stützung eines Nackens verbessert.
Beim Ausführungsbeispiel ist am Behandlungsstuhl 1 eine besondere bzw. zusätzliche
Einstellvorrichtung 41, insbesondere eine zweite Schwenkvorrichtung 41a, vorgesehen,
bei deren Betätigung durch die Bedienungsperson die Kopfstütze 8 sich in ihre
Kinderstellung positionieren und in dieser Stellung feststellen läßt. Beim
Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine Ausgestaltung, die unabhängig von der
Antriebsvorrichtung 32 zum Schwenken der Kopfstütze 8 ist und vorzugsweise manuell
verstellbar ist. Die zweite Schwenkvorrichtung 41a weist ein Schwenkgelenk auf, in
dem die Kopfstütze 8 in die Kinderstellung schwenkbar und positionierbar ist. Als
Schwenkgelenk kann eines der beiden Gelenke 23, 24 dienen, die die Gelenkstangen
19a, 19b mit der Kopfstütze 8 verbinden. Beim Ausführungsbeispiel ist hierfür das
obere Schwenkgelenk 24 der Gelenkstange 19b vorgesehen. Der zweiten
Schwenkvorrichtung 41a ist eine Arretiervorrichtung 42 zum Arretieren der jeweiligen
Schwenkstellung zugeordnet. Die Arretiervorrichtung 42 weist einen Freigang im
jeweils anderen der beiden Gelenke 23, 24, hier im Gelenk 23 auf, der durch die
Arretiervorrichtung 42 blockierbar ist. Hierdurch läßt sich die zweite
Schwenkvorrichtung 41a wahlweise freigeben oder blockieren. Der Freigang ist durch
ein um das eine Gelenk 24 gekrümmtes Langloch 43 in einem der Gelenkteile, hier in
der Gelenkstange 19a, gebildet. Zur Arretierung kann der zugehörige Gelenkbolzen 23a
dienen, der die beiden zueinander gehörigen Gelenkteile aneinander arretiert. Zur
Vereinfachung der Konstruktion ist die zweite Schwenkvorrichtung 41a nur in ihren
Schwenkendstellungen arretierbar. Hierzu sind an den Enden des Langlochs 43
Langlocherweiterungen 43a, 43b vorgesehen, in die der axial verschiebbare
Gelenkbolzen 23a einführbar und durch wenigstens einen sich zwischen den
Langlocherweiterungen 43a, 43b erstreckenden Verjüngungssteg 43c formschlüssig
gesichert ist. Beim Ausführungsbeispiel durchfaßt der Gelenkbolzen 23a das Langloch
43 mit einem Betätigungskopf, wobei die Verschiebbarkeit im Langloch 43 durch eine
entsprechende Einschnürung 23b im Betätigungskopf gewährleistet ist, wenn der
Gelenkbolzen 23a mit seiner durch die Einschnürung 23b gebildete Bolzenverdickung
23c aus der jeweils zugehörigen Langlocherweiterung 43a, 43b manuell axial in eine
Stellung herausbewegt worden ist, in der die Bolzeneinschnürung 23b mit den
Verjüngungsstegen 43c fluchtet. Die Bolzenverdickung 23c rastet unter der Wirkung
einer Feder 44 in den Schwenkendstellungen selbsttätig in die Langlocherweiterungen
43a, 43b ein. Durch einen Anschlag dieser axialen Bewegung zwischen dem
Gelenkbolzen 23a und einem der Gelenkteile ist diese Verrastungsstellung
gewährleistet. Die Feder 44 ist vorzugsweise eine Druckfeder, die bei der vorliegenden
Ausgestaltung der Gelenkstange 19a, 19b als Breitstangen zwischen den endseitig
vorragenden Gelenkstegen 19c auf dem beide Gelenkstege 19c durchfassenden
Gelenkbolzen 23a angeordnet sein kann und gegen eine Schulterfläche des
Gelenkbolzens 23a wirkt.
Um die in Fig. 4 bis 6 oder 7 dargestellten Stellungen der Kopfstütze 8 zu erreichen, ist
die Länge L3 der der Rückenlehne 4 zugewandten bzw. oberen Gelenkstange 19b
größer als die Länge L4 der anderen Gelenkstange 19a, und zwar wenigstens in der
Kinderausgangsstellung gemäß Fig. 7, in der der Gelenkbolzen 23a sich in der Stellung
41b befindet.
Um mehr Bauraum zur Verfügung zu haben und/oder um die Zugänglichkeit zu
verbessern, kann die Arretiervorrichtung 42 an der Gelenkstange 19a nach außen
versetzt und zwischen dieser und einem Außenschenkel 19d angeordnet sein, in dem
sich das Langloch 43 ebenfalls befindet. Der Gelenkbolzen 23a ist entsprechend
verlängert, wobei die Feder 44 zwischen dem Außenschenkel 19d und dem
benachbarten Gelenksteg 19c angeordnet ist.
Wenn die zusätzliche Verstellvorrichtung 41 nur in ihren Schwenkendstellungen
arretierbar ist, ist wesentlich, daß die Kopfstütze 8 bzw. die Schwenkvorrichtung 19
sich vor der Verstellung in die Kinderstellung in einer bestimmten
Kinderausgangsstellung gemäß Fig. 7 befindet, in der sich beim Ausführungsbeispiel
der Gelenkbolzen 23a im unteren Schwenkendpunkt 41b befindet. Diese
Kinderausgangsstellung ist so positioniert, daß durch die Schwenkung der Kopfstütze 8
aus der Kinderausgangsstellung in die Kinderstellung, hier in den oberen
Schwenkendpunkt 43b, die Kopfstütze 8 sich ohne Nachjustierung in der richtigen
Position befindet und durch ein Zurückfedern des Gelenkbolzens 23 selbsttätig verrastet
wird. In der Kinderausgangsstellung befindet sich das Gelenk 23 im Schwenkendpunkt
41b, in der die Kopfstützfläche 33a mit der Rückenstützfläche 4d einen nach oben
offenen Winkel einschließt, der mehr als 180° beträgt.
Die Kopfstütze 8 weist folgende vier Freiheitsgrade auf, die durch Doppelpfeile F1 bis
F4 verdeutlicht sind.
Im ersten Freiheitsgrad F1 (Fig. 2) ist die Kopfstütze 8 mit der Rückenlehne 4 in ihrer
Längsrichtung hin und her verstellbar, um eine Anpassung an unterschiedlich große
Patienten zu erreichen (Stammlängeneinstellung). Hierzu dient die erste
Antriebsvorrichtung 45 mit dem Verstellmotor M1.
Im zweiten Freiheitsgrad F2 ist die Kopfstütze 8 relativ zur Rückenlehne 4 in deren
Längsrichtung wahlweise hin und her verstellbar, z. B. um eine Hublänge von etwa 150
bis 250 mm, insbesondere etwa 200 mm, um eine Anpassung an den Patientenkopf
relativ zum Rücken zu erreichen. Hierzu dient die zweite Antriebsvorrichtung 46 mit
dem Verstellmotor M2.
Im dritten Freiheitsgrad F3 ist die Kopfstütze 8 durch die Einstellvorrichtung 16
zwischen der obersten Position gemäß Fig. 4 und der untersten Position gemäß Fig. 6
verstellbar. Hierzu dient die dritte Antriebsvorrichtung 32 mit dem Verstellmotor M3.
Im vierten Freiheitsgrad F4 ist die Kopfstütze 8 zwischen der Kinderausgangsstellung
und der Kinderstellung verstellbar, und insbesondere schwenkbar. Hierzu dient die
zusätzliche Verstellvorrichtung 41, mit der die Kopfstütze 8 beim Ausführungsbeispiel
manuell verstellbar ist.
In der obersten Position gemäß Fig. 4 ist die Triebstange 26 in ihrer ganz eingefahrenen
Stellung. Die Hublänge der Triebstange zwischen ihrer eingefahrenen Stellung gemäß
Fig. 4 und ihrer ausgefahrenen Stellung gemäß Fig. 6 beträgt nur etwa 15 bis 25 mm,
insbesondere etwa 21 mm. In der untersten Position gemäß Fig. 6 ist die Triebstange 26
ganz ausgefahren. In der mittleren Stellung gemäß Fig. 5 befindet sich die Triebstange
26 in einer mittleren Stellung, in der sie z. B. etwa 11 mm ausgefahren ist. In der
Kinderausgangsstellung befindet sich die Triebstange in einer zweiten Zwischenstellung,
die sich zwischen der ersten Zwischenstellung gemäß Fig. 5 und der ganz
ausgefahrenen Stellung gemäß Fig. 6 befindet und z. B. um etwa 17 mm ausgefahren
sein kann. Im Rahmen der Erfindung kann die Kopfstützenverstellung jedoch auch so
ausgebildet sein, daß die Kinderausgangsstellung der Stellung gemäß Fig. 5 oder 6 oder
Fig. 4 entspricht. Bei der Kinderausgangsstellung kann es sich somit um eine
Kopfstützenstellung für Erwachsene handeln.
Die vorhandene und nicht dargestellte Steuereinrichtung ist durch die Bedienungsperson
so einstellbar, daß die Kopfstütze 8 mit den Einstellvorrichtungen 45, 46 jeweils einzeln
oder wahlweise wenigstens mit den Einstellvorrichtungen 46 gemeinsam verstellbar ist.
Hierzu kann eine Programmsteuerung dienen, die vorzugsweise durch die
Bedienungsperson programmierbar ist, so daß die Kopfstützenpositionen gemäß Fig. 4
bis 6 automatisch eingestellt und vorzugsweise auch abgespeichert werden können. Die
Kinderausgangsstellung für die dritte Einstellvorrichtung 32 und vorzugsweise auch für
die zweite Einstellvorrichtung 46 (Verstellmotor M2) ist vorzugsweise fest
eingespeichert.
Es ist die wesentliche Aufgabe der Bedienungsperson für den Behandlungsstuhl 1, den
menschlichen bzw. tierischen Körper zu behandeln. Um die Bedienungsperson von der
dazu erforderlichen Aufmerksamkeit möglichst wenig abzulenken, ist eine einfache und
handhabungsfreundliche Bedienung erwünscht.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 11 und 12 ist eine Schaltvorrichtung 51 mit nur
einem Schaltglied 52 vorgesehen, das mit den Fingern einer Bedienungshand betätigbar
ist, insbesondere durch die Ausübung eines Druckes mit einem zugehörigen Finger. Die
Schaltvorrichtung 51 ist in einer von der Bedienungsperson handhabungsfreundlich
erreichbaren Position vorgesehen, vorzugsweise an der Kopfstütze 8. Eine vorteilhafte
Anordnungsstelle bietet die Unterseite der Kopfstütze 8, vorzugsweise in ihrem hinteren
Bereich. Bei der Ausgestaltung nach Fig. 8 ist die Schaltvorrichtung 51 von hinten bzw.
von unten zugänglich an der Außenseite einer Kopfstützen-Verkleidung 53 angeordnet,
die sich z. B. schräg erstreckt. Hierdurch ist eine ergonomisch günstige Position für die
Schaltvorrichtung 51 bzw. dem Schaltglied 52 gegeben.
Das Schaltglied 52 steht zapfenförmig von einer Fassung 54 ab, die durch ein z. B.
rundes Loch 55 in einem Basisteil 56 gebildet ist, bei dem es sich hier um die
Verkleidung 53 handeln kann. Das Schaltglied 52 steht somit zapfenförmig von der
Basisfläche 56a des Basisteils 56 ab.
Das Schaltglied 52 ist im Sinne eines Joysticks von mehr als einer, hier von vier
einander gegenüberliegenden Seiten her betätigbar. In diesem Betätigungsbereich weist
das Schaltglied 52 die Form eines Schaltzapfens, z. B. viereckiger Querschnittsform
auf, wodurch sich vier einander gegenüberliegend angeordnete Betätigungsflächen B1,
B2, B3, B4 ergeben, die z. B. im Sinne eines Pyramidenstumpfes zum freien Ende des
Schaltgliedes 52 hin konvergent sein können. An der Fassung 54 können die
Betätigungsflächen B1 bis B4 in eine quer abstehende und mit der Basisfläche 56a
abschließende Schulterfläche 57 eines z. B. verdickten Schaltgliedfußes 58 übergehen,
der in der Fassung 54 sitzt.
Jeder Betätigungsfläche B1 bis B4 ist von ihr seitlich abstehend eine
Führungstopographie 61 zugeordnet, die eine Führungsfläche 61a für den zugehörigen
Finger der Bedienungshand bildet. Die Führungstopographie 61 bzw. die
Führungsfläche 61a leiten den Finger bei seiner Bewegung gegen die zugehörige
Betätigungsfläche zu dieser hin, so daß die Bedienungsperson aufgrund dieser
ertastbaren Bewegungshilfe zur zugehörigen Betätigungsfläche geführt wird. Beim
Ausführungsbeispiel ist die Führungstopographie 61 jeweils durch eine Führungsrinne
62 gebildet, die durch - in der Blickrichtung auf die zugehörige Betätigungsfläche
gesehen - konkav ausgebildet ist, insbesondere gerundet ist. Die Führungsrinne kann
sich in Richtung auf das Schaltglied 52 gerade oder ebenfalls konkav gekrümmt
erstrecken und somit muldenförmig ausgebildet sein. Die Führungstopographie 61 ist an
der Außenfläche des Basisteils 56 angeordnet, von der das Schaltglied 52 absteht. Die
Führungstopographie 61 bzw. die Führungsfläche 61a schließt mit der Mittelachse des
Schaltglieds 52 einen spitzen Winkel W2 ein, wobei sie sich zum Fußende der
zugehörigen Betätigungsfläche B1, B2, B3, B4 erstreckt. Hierdurch ergibt sich eine
bezüglich der übrigen Außenfläche 56b des Basisteils 56 eine tiefer gelegene bzw.
wenigstens teilweise versenkte Anordnung des Schaltgliedes 52, wodurch nicht nur eine
kleine Bauweise erreicht wird, sondern wodurch auch das Schaltglied 52 einer
ungewollten Betätigung weitgehend entzogen ist. Beim Ausführungsbeispiel sind alle
vier Führungstopographien 61 gleich bzw. spiegelbildlich zueinander ausgebildet. Sie
können seitlich an den mit der Bezugszahl 63 bezeichneten Stellen ineinander übergehen
und eine gemeinsame, sich um das Schaltglied 52 herum erstreckende Vertiefung im
Basisteil 56 bilden.
Für eine Betätigung des Schaltglieds 52 braucht die Bedienungsperson den
Betätigungsfinger lediglich in den bezüglich des Schaltglieds 52 vergrößerten Bereich
der zugehörigen Führungstopographie 61 zu bewegen. Aufgrund der Rinnenform und
der nach innen geneigten Anordnung der Führungstopographie 61 wird der
Betätigungsfinger selbsttätig zur Betätigungsfläche geführt. Dies gilt für alle
Betätigungsflächen B1 bis B4. Hierdurch ist eine einfache, handhabungsfreundliche und
sichere Betätigung des Schaltglieds 52 gewährleistet.
Das Schaltglied 52 ist vorzugsweise durch die Ausübung eines Druckes mit dem Finger
auf seine freie Stirnfläche zusätzlich betätigbar, um eine Schaltfunktion für die
vorhandene Steuereinrichtung auszuüben. Deshalb weist das Schaltglied 52 eine fünfte
Betätigungsfläche B5 an seiner Stirnfläche auf, zu deren manueller Findung die
Führungstopographie 61 ebenfalls beiträgt. Zusätzlich kann das Schaltglied 52 und die
zugehörige Schaltanordnung so ausgebildet sein, daß durch zweimaliges Betätigen der
Betätigungsfläche B5 im Sinne eines Doppelklick an einer PC-mouse ein weiterer
Schaltvorgang eingeleitet wird.
Die Ausgestaltung der Schaltvorrichtung 51 ist von eigenständiger erfinderischer
Bedeutung. Sie eignet sich insbesondere für zahnärztliche Geräte, insbesondere einen
Behandlungsstuhl 1.
Nachfolgend wird eine beispielhafte, jedoch vorteilhafte Schaltungsanordnung
beschrieben.
Im Rahmen der Erfindung kann der Behandlungsstuhl 1 bzw. die zugehörige
Steuereinrichtung so ausgebildet sein, daß die einzelnen Einstellpositionen des Sitzteils
2, der Rückenlehne 4 oder Kopfstütze 5 durch Betätigen von Schaltgliedern manuell
oder automatisch angesteuert werden, z. B. vorprogrammiert oder programmierbar.
Beim Ausführungsbeispiel läßt sich automatisch oder durch eine horizontale Betätigung
der Betätigungsflächen B1, B3 in die eine oder andere Richtung die Neigung der
Kopfstütze 8 entsprechend den seitlich angebrachten Pfeilen N1, N2 einstellen, wobei
der Verstellmotor M3 in die entsprechende Wirkrichtung eingeschaltet wird.
Die Höhe bzw. der Abstand der Kopfstütze 8 bezüglich der Rückenlehne 4 läßt sich
automatisch oder durch eine vertikale Betätigung der Betätigungsflächen B2, B4
einstellen, z. B. lassen sich die Verstellmotoren M1 und/oder M2 in die entsprechende
Wirkrichtung einschalten, nämlich die Kopfstütze 8 erhöhen oder senken, wie es die
über und unter dem Schaltglied 52 dargestellten Pfeile H1, H2 zeigen. Hierbei ist die
gemeinsame (kompensierte) Einschaltung der Verstellmotoren M2, M3 eine
Sonderfunktion, die sich durch eine einmalige Betätigung der Betätigungsfläche B5 ein-
bzw. ausschalten läßt. Bei Einschaltung dieser Sonderfunktion werden beide
Verstellmotoren M2, M3 ein- bzw. ausgeschaltet, wobei vorzugsweise die
Höhenverstellung kompensiert ist in Abhängigkeit von der Neigungungsverstellung, so
daß ein anatomischer Bewegungsablauf gewährleistet ist. In der Funktionsstellung
Kompensation aus können die Verstellmotoren M2, M3 unabhängig voneinander ein-
bzw. ausgeschaltet werden.
In der Funktionsstellung Kompensation aus fährt der Kopfstützenträger 12 (M2) in seine
unterste Stellung und die Kopfstütze 8 (M3) in ihre Mittelstellung gemäß Fig. 5, die
dem mittleren Verstellweg des Verstellmotors M3 entsprechen kann. Bei jedem
erneuten Einschalten der Kompensation bzw. beim manuellen Zurückstellen der
Kopfstütze 8 von der Kinderstellung in die Kinderausgangsstellung werden der
Kopfstützenträger 12 (M2) sowie auch die Kopfstütze 8 (M3) immer in die
Mittelstellung gemäß Fig. 5 gefahren. Dies ist vorteilhaft, um beim erneuten Einstellen
der Kopfstütze 8 an einem nachfolgenden Patienten wieder die möglichen Freiheitsgrade
der Verstellung zur Verfügung zu haben.
Beim Einschalten bzw. bei der Inbetriebnahme des Behandlungsstuhls 1 ist die
Kompensation der Motoren M2, M3 grundsätzlich aktiviert.
Eine zweite Sonderfunktion läßt sich durch zweimalige Betätigung (Doppelklick) der
Betätigungsfläche B5 erreichen. Beim Ausführungsbeispiel dient diese Betätigung dazu,
die Verstellmotoren M1 und/oder M2 und/oder M3 einzuschalten, um damit die
Kopfstütze 8 in ihre Kinderausgangsstellung gemäß Fig. 7 zu bewegen, in der die
Rückenlehne 4 und der Kopfstützenträger 12 eingeschoben sind. Aus dieser
Kinderausgangsstellung läßt sich die Kopfstütze 8 manuell in die Kinderstellung gemäß
Fig. 8 oder 9 verstellen.
An der Kopfstütze 8 ist im Bereich der Einstellvorrichtung 41 ein Sensor 59
angeordnet, der beim Bewegen in die Kinderstellung diese ermittelt und ein Signal mit
dem Zweck an die Steuereinrichtung leitet, die Funktion des Verstellmotors M3 in der
Kinderstellung zu verhindern. Der Sensor 59 kann durch eine entsprechende
Signalabgabe auch dazu dienen, beim manuellen Zurückstellen der Kopfstütze 8 aus der
Kinderstellung gemäß Fig. 8 in die Kinderausgangsstellung gemäß Fig. 7 die Kopfstütze
8 automatisch in die Standardausgangsstellung gemäß Fig. 5 zu bewegen. Der Sensor
59 kann durch einen im Bereich des Gelenkbolzens 23a, z. B. an der Gelenkstange 19a
oder an einem der Gelenkstege 19c, 19d, angeordneten Schalter 59a gebildet sein, der
von einem Schaltelement 59b betätigbar ist, das mittelbar oder unmittelbar am
Gelenkbolzen 23a angeordnet ist, z. B. an einem Schaltring, wie es Fig. 10
andeutungsweise zeigt. Hierdurch läßt sich in der Kinderstellung durch ein diese
ermittelndes Signal des Sensors 59 die Funktion des Verstellmotors M3 verhindern
bzw. blockieren. Beim manuellen Zurückstellen der Kopfstütze 8 aus der Kinderstellung
in die Kinderausgangsstellung wird die Kopfstütze 8 automatisch in ihre Mittelstellung
gemäß Fig. 5 bewegt. Dies kann bei einander folgender Einschaltung der
Verstellmotoren M1 bzw. M2 und M3 oder bei gemeinsamer (kompensierter)
Einschaltung der Motoren M2 und/oder M3 erfolgen.
Nachfolgend werden die Maßnahmen zur Einstellung der Kopfstütze 8 für eine
Erwachsenenbehandlung und Kinderbehandlung beschrieben, und zwar aus einer Aus-
und Einsteigeposition des Behandlungsstuhls 1.
Der Behandlungsstuhl 1 befindet sich in einer Aus- und Einsteigeposition mit den
Parametern des vorigen Patienten.
Nach der Positionierung des Patienten auf dem Behandlungsstuhl 1 stellt der Behandler
- falls im Hinblick auf die unterschiedliche Anatomie des vorherigen Patienten
erforderlich - zunächst die Höhe der Rückenlehne 4 und dann die Höhe der Kopfstütze
8 durch Einschaltung der Verstellmotoren M1 und M2 ein. Dabei kann die Steuerung
manuell oder automatisch nach gespeicherten Soll-Merkmalen des Patienten erfolgen.
Im Fall des Vorhandenseins eines Querwulstes 35, wird die Kopfstütze 8 so eingestellt,
daß der Querwulst 35 im Nacken des Patienten anliegt. Diese Positionsdaten können für
den jeweiligen Patienten gespeichert werden. Die Einstellungen können manuell am
Betätigungsglied 52 und/oder an einem Steuerteil mit entsprechenden
Betätigungselementen durchgeführt oder eingeleitet werden.
Danach wird die endgültige Behandlungsposition des Behandlungsstuhls 1 durch
Einstellung der Neigung der Rückenlehne 4 und/oder der Höhe des Sitzteils 2
eingestellt, z. B. für eine Unterkiefer- oder Oberkieferbehandlung.
Nach der Behandlung wird der Behandlungsstuhl 1 durch Einschaltung der zugehörigen
Motoren in seine Aus- und Einsteigeposition gefahren, durch Betätigung der
betreffenden Steuerglieder oder eines besonderen Steuergliedes, z. B. am Steuerteil.
Nach der Positionierung des Patienten auf dem Behandlungsstuhl 1 wird - falls
erforderlich - die Rückenlehne 4 gegen das Sitzteil 2 eingeschoben und die Kopfstütze 8
durch manuelle Betätigung des Schaltgliedes 52 und Einschaltung der Verstellmotoren
M2 und M3 direkt in ihre Kinderstellung gemäß Fig. 8 oder in ihre
Kinderausgangsstellung gemäß Fig. 7 (Ausführungsbeispiel) bewegt, in der die
Kopfstütze 8 eine bestimmte Schwenkstellung einnimmt und an die Rückenlehne 4
heranbewegt ist. Dabei kann zunächst der Verstellmotor M3 und dann der
Verstellmotor M2 einschaltet werden oder umgekehrt. Vorzugsweise vorher kann das
Kopfstützenpolster 33 wie vorbeschrieben gedreht werden. Dann wird die Kopfstütze 8
manuell in ihre Kinderstellung gemäß Fig. 8 geschwenkt und positioniert. Davor oder
danach kann gegebenenfalls noch die Einstellung der Behandlungsposition des
Behandlungsstuhls 1 (Unterkiefer- oder Oberkieferbehandlung wie vorbeschrieben) und
danach die Behandlung erfolgen kann. Nach der Behandlung kann der Behandlungsstuhl
für den Ausstieg des Kindes in die Ein- und Aussteigeposition bewegt werden.
In der Kinderstellung ist eine Neigungsverstellung mit dem Verstellmotor M3
steuerungsmäßig blockiert. Eine Höhenverstellung mit dem Verstellmotor M2 ist
möglich.
Nach der Kinderbehandlung oder vor einer Erwachsenenbehandlung wird die
Kopfstütze 8 - zumindest bei einer automatischen oder teilautomatischen Steuerung,
aber auch beim Ausführungsbeispiel - in die Standardausgangsstellung gemäß Fig. 5
zurückgeschwenkt. Dies gilt für alle Schwenk-Verstellungen der Kopfstütze 8.
Standardausgangsstellung ist nämlich eine sogenannte O-Stellung, aus der sich die
Steuereinrichtung bezüglich der Bewegungssteuerung orientiert.
Beim Ausführungsbeispiel wird die Kopfstütze 8 aus der Kinderstellung in die
Kinderausgangsstellung manuell zurückgeschwenkt. Die Verschwenkung in die
Standardausgangsstellung kann dann durch eine automatische Steuerung erfolgen, z. B.
nach Signalabgabe durch den Sensor 59.
Claims (32)
1. Medizinischer oder dentalmedizinischer Behandlungsstuhl (1) mit
einem Sitzteil (2),
einem Rückenteil (4),
einem an dem Rückenteil (4) angeordneten Kopfstützen-Träger (12) und einer Kopfstütze (8), die bezüglich dem Rückenteil (4) verstellbar ist, gekennzeichnet durch
eine Verstellvorrichtung (16), mit der alternativ entweder eine Einstellung der Kopfstütze (8) derart vorgenommen werden kann, daß ein fluchtender Übergang vom Kopfstützenpolster (33) zum Rückenlehnenpolster (4c) vorhanden ist, oder daß das Kopfstützenpolster (33) mit dem Rückenteilpolster (4c) einen Winkel von mehr als 180° einschließt.
einem Sitzteil (2),
einem Rückenteil (4),
einem an dem Rückenteil (4) angeordneten Kopfstützen-Träger (12) und einer Kopfstütze (8), die bezüglich dem Rückenteil (4) verstellbar ist, gekennzeichnet durch
eine Verstellvorrichtung (16), mit der alternativ entweder eine Einstellung der Kopfstütze (8) derart vorgenommen werden kann, daß ein fluchtender Übergang vom Kopfstützenpolster (33) zum Rückenlehnenpolster (4c) vorhanden ist, oder daß das Kopfstützenpolster (33) mit dem Rückenteilpolster (4c) einen Winkel von mehr als 180° einschließt.
2. Behandlungsstuhl nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstellvorrichtung (16) eine erste Schwenkvorrichtung (19) zwischen dem
Träger (12) und der Kopfstütze (8) aufweist, die vorzugsweise durch ein Gelenkviereck
gebildet ist.
3. Behandlungsstuhl nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstellvorrichtung (16) eine zweite Schwenkvorrichtung (41a) aufweist, die
zwischen der ersten Schwenkvorrichtung (19) und der Kopfstütze (8) wirksam ist.
4. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstellvorrichtung (16) bezüglich der alternativen Einstellung manuell
verstellbar ist oder die zweite Schwenkvorrichtung (41a) manuell verstellbar ist.
5. Behandlungsstuhl nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gelenkviereck zwei Gelenkstangen (19a, 19b) aufweist, die durch Gelenke (23,
24) mit der Kopfstütze (8) verbunden sind, daß die Schwenkachse der zweiten
Schwenkvorrichtung (41a) durch eines der beiden Gelenke (23, 24) gebildet ist und im
anderen Gelenk (23, 24) ein das Schwenken um die Schwenkachse ermöglichender
Freigang ausgebildet ist, in dem die zweite Schwenkvorrichtung (41a) durch eine
Arretiervorrichtung (42) wenigstens in ihren Schwenkendstellungen gegen ein
Schwenken arretierbar ist.
6. Behandlungsstuhl nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Freigang durch ein gekrümmtes Langloch (43) gebildet ist und die
Arretiervorrichtung (42) durch einen im Langloch (43) bewegbaren Gelenkbolzen (23a)
gebildet ist, der zumindest in den Endbereichen des Langloches (43) arretierbar ist.
7. Behandlungsstuhl nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Langloch (43) zumindest in seinen Endbereichen Langlocherweiterungen (43a,
43b) aufweist, in die der Gelenkbolzen (23a) durch seine axiale Verschiebung,
vorzugsweise gegen die Kraft einer Feder (44) bewegbar ist.
8. Medizinischer oder dentalmedizinischer Behandlungsstuhl (1) mit
einem Sitzteil (2),
einem Rückenteil (4),
einem an dem Rückenteil (4) angeordneten Träger (12), und einer bezüglich dem Rückenteil (4) verstellbaren Kopfstütze (7) mit einer Kopfanlagefläche (33a),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfanlagefläche (33a) schalenförmig ausgebildet ist und mit einem sich im wesentlichen gerade erstreckenden Längsabschnitt an einem Ende der Kopfstütze (8) ausläuft, wobei die Kopfanlagefläche (33a) in einen am gegenüberliegenden Ende der Kopfstütze (8) angeordneten Querwulst (35) übergeht, und wobei die Kopfstütze (8) in zwei einander um 180° versetzten Stellungen verstellbar ist.
einem Sitzteil (2),
einem Rückenteil (4),
einem an dem Rückenteil (4) angeordneten Träger (12), und einer bezüglich dem Rückenteil (4) verstellbaren Kopfstütze (7) mit einer Kopfanlagefläche (33a),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfanlagefläche (33a) schalenförmig ausgebildet ist und mit einem sich im wesentlichen gerade erstreckenden Längsabschnitt an einem Ende der Kopfstütze (8) ausläuft, wobei die Kopfanlagefläche (33a) in einen am gegenüberliegenden Ende der Kopfstütze (8) angeordneten Querwulst (35) übergeht, und wobei die Kopfstütze (8) in zwei einander um 180° versetzten Stellungen verstellbar ist.
9. Behandlungsstuhl nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfstütze (8) ein Kopfstützenpolster (33) aufweist, das an einem Basiskörper
(9) gehalten ist, und daß das Kopfstützenpolster (33) bezüglich dem Basiskörper (9)
verstellbar ist.
10. Behandlungsstuhl nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kopfstützenpolster (33) durch eine manuell überdrückbare Klemm- oder
Verrastungsvorrichtung in den um 180° zueinander versetzten Stellungen mit dem
Basiskörper (9) lösbar verbunden ist.
11. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine im Querwulst (35) mit der schalenförmigen Kopfanlagefläche (33a) fluchtende
schalenförmige Nackenanlagefläche (33b)ausgebildet ist.
12. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (12) in einer Längsführung (11) des Rückenteils (4) längsverschiebbar
gelagert und durch eine Träger-Einstellvorrichtung (46) verschiebbar ist,
wobei die Kopfstütze (8) durch eine Verstellvorrichtung (16) in einer vertikalen
Längsebene des Behandlungsstuhls (1) schwenkbar mit dem Träger (12) verbunden und
durch eine Kopfstützen-Einstellvorrichtung (32) schwenkbar ist,
und wobei die Träger-Einstellvorrichtung (46) und die Kopfstützen-Einstellvorrichtung
(32) jeweils einen eigenen Verstellmotor (M2, M3) aufweisen
13. Medizinischer oder dentalmedizinischer Behandlungsstuhl (1) mit
einem Sitzteil (2),
einem Rückenteil (4),
einer Kopfstütze (8) und
einem Kopfstützenträger (12),
wobei der Träger (12) in einer Längsführung (11) des Rückenteils (4) längsverschiebbar gelagert und durch eine Träger-Einstellvorrichtung (46) verschiebbar ist, wobei die Kopfstütze (8) durch eine Verstellvorrichtung (16) in einer vertikalen Längsebene des Behandlungsstuhls (1) schwenkbar mit dem Träger (12) verbunden und durch eine Kopfstützen-Einstellvorrichtung (32) schwenkbar ist, und wobei die Träger-Einstellvorrichtung (46) und die Kopfstützen-Einstellvorrichtung (32) jeweils einen eigenen Verstellmotor (M2, M3) aufweisen.
einem Sitzteil (2),
einem Rückenteil (4),
einer Kopfstütze (8) und
einem Kopfstützenträger (12),
wobei der Träger (12) in einer Längsführung (11) des Rückenteils (4) längsverschiebbar gelagert und durch eine Träger-Einstellvorrichtung (46) verschiebbar ist, wobei die Kopfstütze (8) durch eine Verstellvorrichtung (16) in einer vertikalen Längsebene des Behandlungsstuhls (1) schwenkbar mit dem Träger (12) verbunden und durch eine Kopfstützen-Einstellvorrichtung (32) schwenkbar ist, und wobei die Träger-Einstellvorrichtung (46) und die Kopfstützen-Einstellvorrichtung (32) jeweils einen eigenen Verstellmotor (M2, M3) aufweisen.
14. Behandlungsstuhl nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstellmotoren (M2, M3) durch Elektromotoren gebildet sind, wobei
vorzugsweise den Elektromotoren in der Antriebsverbindung jeweils ein Getriebe (G2,
G3), vorzugsweise ein Spindeltrieb, vorgeordnet ist.
15. Behandlungsstuhl nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verstellmotor (M3) für die Kopfstützen-Einstellvorrichtung (32) in den Träger
(12) integriert ist, vorzugsweise in einer Aussparung (12a) des insbesondere als
Flachschieber ausgebildeten Trägers (12) wenigstens teilweise versenkt angeordnet ist.
16. Behandlungsstuhl nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verstellmotor (M3) für die Kopfstützen-Einstellvorrichtung (32) mittelbar oder
unmittelbar durch eine am Träger (12) längsgeführte Treibstange (26) mit der
Verstellvorrichtung (16) verbunden ist.
17. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verstellvorrichtung (16) durch ein Gelenkviereck (Viergelenkgetriebe) gebildet
ist.
18. Behandlungsstuhl nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (L3, L4, L5, L6) der Gelenke (21, 22, 23, 24) voneinander
unveränderlich ist.
19. Behandlungsstuhl nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge (L3) der der Rückenlehne (4) zugewandten Gelenkstange (19b) größer ist
als die Länge (L4) der der Rückenlehne (4) abgewandten Gelenkstange (19a).
20. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Betätigungsglied (52, B5) vorgesehen ist, bei dessen manueller Betätigung die
Verstellvorrichtung (16) oder die Kopfstützen-Einstellvorrichtung (46) die Kopfstütze
(8) bei automatischer Steuerung in eine Stellung bewegt oder bei manueller Steuerung
in einer Stellung stoppt, in der ein fluchtender Übergang vom Kopfstützenpolster (33)
zum Rückenlehnenpolster (4c) vorhanden ist (Kinderstellung) oder das
Kopfstützenpolser (33) mit dem Rückenlehnenpolster (4c) einen Winkel von mehr als
180° einschließt (Kinderausgangsstellung).
21. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Betätigungsglied (52, B5) vorgesehen ist, bei dessen manueller Betätigung die
Verstellvorrichtung (16) oder die Träger-Einstellvorrichtung (46) die Kopfstütze (8) bei
automatischer Steuerung in eine an die Rückenlehne (4) herangeschobene Stellung
bewegt oder bei manueller Steuerung die Bewegung in dieser Stellung stoppt.
22. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Rückenteil (4) aus einem Rückenlehnenbasisteil (4a) und einem
Rückenlehnenteil (4b) besteht, wobei das Rückenlehnenteil (4b) in einer Längsführung
(6) am Basisteil (4a) verschiebbar geführt und durch eine Einstellvorrichtung (7)
verschiebbar ist.
23. Behandlungsstuhl nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kopfstützen-Träger (12) und/oder das Rückenlehnenteil (4b) jeweils durch zwei
seitlich angeordnete Führungsstangen (6a, 11a, 11b) und darauf verschiebbaren
Führungsbuchsen (11c, 11d) geführt ist bzw. sind.
24. Behandlungsstuhl nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Führungsbuchse (6b, 11d) und die zugehörige Führungsstange
(11b) ineinandergreifende Gewinde aufweisen und einen Spindeltrieb bilden.
25. Behandlungsstuhl nach Anspruch 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verstellmotor (M1) für das Rückenlehnenteil (4b) und/oder der Verstellmotor
(M3) für den Träger (12) neben einer Führungsstange (6a, 11a, 11b), insbesondere
seitlich daneben, angeordnet und längs ausgerichtet ist.
26. Schaltvorrichtung (51), insbesondere für einen medizinischen oder
dentalmedizinischen Behandlungsstuhl (1), mit einem aus einer Grundfläche
vorstehenden Schaltglied (52), das an mindestens einer Seite eine Betätigungsfläche (B1
bis B4) aufweist, wobei die Grundfläche zumindest auf dieser Seite des Schaltgliedes
(52) eine Führungstopographie (61) aufweist, die geeignet ist, einen tastenden Finger
einer Bedienungsperson zu der Betätigungsfläche (B1 bis B4) zu führen.
27. Schaltvorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungstopographie (61) eine rinnenförmige Führungsfläche (61a) aufweist,
die sich zur Betätigungsfläche (B1, B2, B3) erstreckt.
28. Schaltvorrichtung nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsfläche (61a) - in der Blickrichtung auf die Betätigungsfläche (B1, B2,
B3, B4) - konkav ausgebildet ist, insbesondere konkav gerundet ist.
29. Schaltvorrichtung nach Anspruch 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsfläche (61a) in die Grundfläche versenkt ist.
30. Schaltvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche 26 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungstopographie (61) bzw. die Führungsfläche (61a) bezüglich der
Mittelachse des Schaltglieds (52) einen spitzen Winkel (W2) einschließt, der in
Richtung auf die Grundfläche geschlossen ist.
31. Schaltvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche 26 bis 30,
dadurch gekennzeichnet;
daß das Schaltglied (52) an seiner freien Stirnseite eine weitere Betätigungsfläche (B5)
aufweist, bei deren einmaliger oder zweimaliger Betätigung (im Sinne eines
Doppelklick) jeweils eine Schaltfunktion ausübbar ist.
32. Schaltvorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine horizontale Betätigung des Schaltglieds (52) für eine Neigungsverstellung der
Kopfstütze (8) vorgesehen ist und eine vertikalen Betätigung des Schaltglieds (52) für
eine Höhenverstellung der Kopfstütze (8) vorgesehen ist.
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- 2001-09-26 DE DE10147349A patent/DE10147349A1/de not_active Ceased
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| EP2450022A1 (de) | 2012-05-09 |
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