DE10147632A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Verbinden von Hohlorganen und/oder Verschließen von Wanddefekten von Hohlorganen - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Verbinden von Hohlorganen und/oder Verschließen von Wanddefekten von HohlorganenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verbinden von Hohlorgan und/oder Verschließen von Wanddefekten von Hohlorganen. Derartige Vorrichtungen und Verfahren werden im gesamten Bereich der Chirurgie zur Verbindung von Hohlorganen, wie Gefäßen oder Darm, verwendet.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verbinden von Hohlorganen und/oder Verschließen von Wanddefekten von Hohlorganen. Derartige Vorrichtungen und Verfahren werden im gesamten Bereich der Chirurgie zur Verbindung von Hohlorganen, wie Gefäßen oder Darm verwendet. Besonderen Einsatz finden diese im Bereich der Gefäßchirurgie, insbesondere im Bereich der Bypaßchirurgie bei Koronarischämie zum Herstellen von proximalen oder distalen Anastomosen oder auch beim Verschließen von Gefäßwanddefekten. Insbesondere werden sie eingesetzt zur Herstellung von end-to-end-, side-to-side- oder end-to-side-Anastomosen.
- Heute werden ca. 120.000 Bypaßoperationen im Jahr in Deutschland durchgeführt. Die schwierigste Disziplin darunter sind Anastomosen an den Koronararterien. Sie erfordert sehr viel Geschick und Erfahrung des Chirurgen, da die Gefäße hier sehr klein sind (durchschnittlicher Arteriendurchmesser 2 mm, Venendurchmesser ca. 4 mm, sonstige Transplantatdurchmesser z. B. Mammaria 2 mm) und keine Leckage oder Annähen der Gefäßhinterwand auftreten darf.
- Der manuelle Vorgang läßt sich in folgende OP- Schritte aufteilen:
- 1. Thorakotomie, Sternotomie (Eröffnung und Durchtrennung des Brustbeines);
- 2. Transplantatgewinnung und Vorbereitung des Transplantats, wobei als Transplantat beispielsweise eine Vene verwendet wird;
- 3. Legen der Anastomosennaht mit den einzelnen Schritten des Einbringens einer Inzision, Vorbereiten der Arterie und Verbinden der Transplantatöffnung mit der Inzisionsöffnung in der Arterie;
- und
- 1. Verschluß des Thorax.
- Bei diesem Vorgang stellt das Verbinden der Gefäße durch die Anastomosennaht die schwierigste Aufgabe dar.
- Denn diesem manuellen Verbinden besteht die Gefahr des Annähens der Hinterwand des Gefäßes oder der Leckage. Zudem können derartige Operationen meist nur am stillgelegten Herz erfolgen, was für den Patienten eine zusätzliche Traumatisierung durch den Einsatz der Herz-Lungenmaschine bedeutet.
- Die DE 43 04 353 A1 sowie die US 5 545 148 A offenbaren ein endoskopisches Nähgerät mit einer schraubenförmigen Nadel, die eine oder mehrere Windungen aufweist. Diese Nadel wird in drehender Weise durch die beiden über Klammern zusammengehaltenen einander gegenüberliegenden Ränder einer Gefäßöffnung geführt. Auf diese Weise wird eine spiralförmige Naht gelegt, wobei die Nadel einen Faden durch diese Naht zieht. Abschließend werden dann die Fadenenden geeignet fixiert bzw. verknotet. Die Spiralnadel wird dabei frei geführt und von zwei Walzen angetrieben, die sich auf einer griffartigen Halterung befinden.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verbinden von Hohlorganen und/oder Verschließen von Wanddefekten von Hohlorganen zur Verfügung zu stellen, durch die der Nähvorgang schneller und einfacher und insbesondere in wiederholbarer qualitativ hochwertiger Form durchgeführt werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und das Verfahren gemäß Anspruch 28 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung und des erfindungsgemäßen Verfahrens werden in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen gegeben.
- Das Funktionsprinzip der vorliegenden Erfindung beruht auf dem Durchstechen durch das Hohlorgan, beispielsweise einer Arterie, und gegebenenfalls eines weiteren Hohlorgans, beispielsweise eines Venen- Transplantats, mit einer spiralförmigen Nadel, die rotatorisch angetrieben wird und einen Faden durch die Gefäße zieht.
- Dabei wird die Nadel auf ihrer Bahn geführt, wobei die Nadel das zu vernähende Gewebe erfaßt und durchstechen kann.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist eine Basishalterung auf, die vorteilhafterweise durch Unterdruck auf einem Gewebe, wie beispielsweise einem Herzmuskel, angesaugt werden kann. Zum Verbinden einer Koronararterie mit einem Transplantat weist die Vorrichtung weiterhin einen transplantatseitigen Adapter auf, wobei Adapter und Basishalterung in verschiedenen Größen verfügbar sein können, je nach den Durchmessern der zu vernähenden Gefäße.
- Im folgenden werden verschiedene vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben.
- Die Basishalterung kann aus zwei Teilen bestehen, die gegeneinander verdreht werden können und in der Mitte eine Öffnung aufweisen. Die Öffnung (Ausnehmung) wird zentral über der zu vernähenden Arterie positioniert und kann durch die drehbare Lagerung zur Arterie orientiert werden.
- Diese Orientierung kann mit Hilfe eines Sondenmessers bestehend aus Orientierungshilfe und Inzisionsinstrument erfolgen. Hierzu wird das Sondenmesser in die zu vernähende Arterie eingeführt. Das Sondenmesser weist an seiner Spitze eine Sonde auf, die flexibel ist. Im Mittelteil des Sondenmessers befindet sich eine Klinge, die durch die Sonde ausgerichtet wird und so die Inzision unter Berücksichtigung z. B. der Gefäßwanddicke, Plaque, etc. in die Gefäßwand eingebracht wird. Gleichzeitig kann die Öffnung der Basishalterung entlang der Sondenachse durch Drehung orientiert werden.
- Die Ausnehmung in der Basishalterung weist Führungsbahnen auf, die es ermöglichen, den transplantatseitigen Adapter über dieser Ausnehmung definiert zu positionieren und zu halten. Es sind statt Führungsbahnen, Führungsbolzen oder dergleichen oder auch Magnete möglich.
- Um die Öffnung in der Basishalterung können sich jeweils halbkreisförmig an der Unterseite der Basishalterung zwei Kanäle befinden, die Führungsbahnen für Spiralnadeln darstellen. Diese Kanäle schneiden die Öffnung so, daß nur nach lateral eine Wandung stehenbleibt. An der Unterseite der Wandung sind weitere Aussparungen der Führungsbahnen, die als besondere Führungsgeometrien für die Spiralnadeln dienen. Ebenfalls um die Öffnung, zwischen den Aussparungen angeordnet, befinden sich nahe am Rand der Ausnehmung (Öffnung) Bohrungen, durch welche die Ränder der Inzision angesaugt und definiert gehalten werden können. Weitere Bohrungen zum Ansaugen der Basishalterung auf dem Gewebe befinden sich verteilt auf der Unterseite der Basishalterung oder auf dem ringförmigen Teil einer zweigeteilten Basishalterung.
- Die Basishalterung und/oder der Transplantatadapter sind in der Mitte teilbar, so daß sie nach erfolgreichem Annähen jeweils mit einer ihrer Hälfte seitlich abgezogen werden können.
- Auch der transplatatseitige Adapter besitzt Führungsbahnen, die eine exakte Positionierung zur Basishalterung gewährleisten. In seiner Mitte weist er eine Aufnahme (Bohrung) auf, die das Transplantat auf seiner Außenseite durch Ansaugöffnungen, die radial auf der Innenseite der Bohrung angeordnet sind, ansaugen kann. Zwischen den Bohrungen befinden sich wiederum Aussparungen, durch welche im verbundenen Zustand mit der Basishalterung die Spiralnadeln geführt werden. In diesem Falle bilden die Kanäle der Führungsbahnen für die Spiralnadeln in der Basishalterung und diese Aussparung in dem transplantatseitigen Adapter eine gemeinsame Führungsbahn für Spiralnadeln.
- Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Vorrichtung zieht in einer Variante eine Nadel einen Faden hinter sich her, dessen Enden nach Abschluß des Nähens miteinander geeignet verknotet werden. Es ist jedoch auch eine spiralförmige Nadel denkbar, die als Fadenersatz in der Naht verbleibt. Die Nadel kann dann auch aus bioabbaubaren Stoffen bestehen.
- Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem erfindungsgemäßen Verfahren können insbesondere Undichtigkeiten der Naht sowie ein Annähen der Hinterwand der Koronararterie vermieden werden. Verschlüsse der Arterie können so vermieden werden. Weiterhin stabilisiert die Basishalterung durch Ansaugung der Koronararterie und des sie umgebenden Gewebes die Koronararterie, so daß gegebenenfalls auch am schlagenden Herzen operiert werden kann. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich außerdem zum minimalinvasiven Einsatz, wobei sie in diesem Falle ohne Eröffnung des Brustkorbs über kleine Zugänge in den Körper eingebracht werden kann. Dazu kann der arterien- und transplantatseitige Teil des Instruments, d. h. die Basishalterung und der Adapter durch einen Trokar in den Körper eingeführt und endoskopisch gehandhabt werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich auch zur Manipulation durch einen Roboter, sofern die Adaption des Werkzeugs geeignet gestaltet ist.
- Die Konzeption der erfindungsgemäßen Vorrichtung löst die Aufgabe des Anlegens von Anastomosen (Verbinden von Hohlorganen). Ihr Einsatzbereich ist in erster Linie die Bypaßchirurgie am Herz bei Koronarischämie, weiterhin aber auch an anderen Organen bei Stenosen, Verschlüssen, Verengungen und Trombosen in peripheren Arterien und generell zum Verschließen von Öffnungen in Hohlorganen. Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können sowohl proximale als auch distale Anastomosen bei einer Coronary Artery Bypass Surgery (CABG, Koronararterien-Bypaß-Operation) angelegt werden. Des weiteren kann auch das Anlegen einer Anastomose mit der Mammaria als Transplantat erfolgen.
- Im folgenden werden einige Beispiele erfindungsgemäßer Vorrichtungen und Verfahren beschrieben.
- Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Basishalterung mit Adapter;
- Fig. 2 zeigt eine erfindungsgemäße Basishalterung;
- Fig. 3 zeigt einen erfindungsgemäßen Adapter;
- Fig. 4 zeigt drei Varianten für einen Antrieb einer Spiralnadel;
- Fig. 5 zeigt ein Sondenmesser;
- Fig. 6 zeigt die Präparation eines Transplantates;
- Fig. 7 zeigt einen Adapter mit Transplantat;
- Fig. 8 zeigt eine Basishalterung mit Arterie;
- Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht einer Basishalterung und eines Adapters;
- Fig. 10 zeigt einen weiteren Schnitt durch eine Basishalterung und einen Adapter;
- Fig. 11 zeigt das Nähen einer Anastomose;
- Fig. 12 zeigt eine Basishalterung und einen Adapter;
- Fig. 13 zeigt eine weitere Basishalterung;
- Fig. 14 zeigt einen Schnitt durch eine Basishalterung;
- Fig. 15 zeigt eine Untersicht der Basishalterung;
- Fig. 16 zeigt eine geteilte Basishalterung;
- Fig. 17 zeigt eine Vorrichtung zum Verschließen eines Gefäßwanddefektes.
- Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Basishalterung 1 mit Adapter 2. Die Basishalterung 1 wird auf eine Arterie 4 aufgelegt und durch Ansauglöcher fixiert. Durch geeignete Öffnungen in der Unterseite der Basishalterung 1, die hier nicht dargestellt sind, kann die Basishalterung 1 nun an den Herzmuskel über der Arterie 4 angesaugt und fixiert werden. Die Basishalterung muß jedoch nicht notwendigerweise eine rinnenartige Vertiefung 3 aufweisen. Die Arterie kann auch erst nach dem Herzmuskel und über eine getrennte Ansaugvorrichtung angesaugt werden.
- Mit einem kleinen Schnitt in die Arterie kann nun mittels einer Sonde, wie sie beispielsweise in Fig. 5 dargestellt ist, der Verlauf der Arterie bestimmt werden. Die Sonde ist mit einem Schneidmechanismus ausgerüstet, um eine Inzision entlang der Sondenrichtung in die Arterie einzubringen, wobei die Inzision durch die Öffnung 18 (siehe Fig. 2) in der Basishalterung 1 begrenzt ist.
- Weiterhin weist die Basishalterung zwei Führungsbahnen 11, 12 auf, die als Bohrung in die Basishalterung 1 eingebracht sind. Diese Führungsbahnen dienen der Führung von Spiralnadeln 12, 13. Der Antrieb der Spiralnadeln erfolgt innerhalb der Basishalterung über den Zugang 14, beispielsweise eine biegsame Welle.
- In die Öffnung 18 der Basishalterung 1 ist ein Adapter 2 eingesetzt, der seinerseits eine Öffnung 5 aufweist. In diese Öffnung 5 ist ein Stück einer Vene 6 als Transplantat eingeführt.
- Sowohl die Basishalterung 1 als auch der Adapter 2 weisen jeweils einen Stutzen 7, 8 auf, an den Unterdruckschläuche angeschlossen werden können. Auf diese Weise kann an entsprechende Öffnungen längs des Umfangs der Ausnehmung 18 bzw. der Öffnung 15 ein Unterdruck angelegt werden, um den Rand der Inzision in die Arterie bzw. den Rand längs des offenen Endes der Vene 6 anzusaugen und zu fixieren.
- Fig. 2 zeigt die Basishalterung aus Fig. 1 zum einen in Untersicht (Fig. 2A) als auch in Aufsicht (Fig. 2B). Hier, wie im folgenden werden gleiche bzw. entsprechende Elemente mit gleichen bzw. entsprechenden Bezugszeichen versehen.
- In Fig. 2A ist zu erkennen, daß der Rand der Ausnehmung 18 zum einen Öffnungen 15 aufweist, die Führungsbahnen für eine Spiralnadel darstellen. Dies bedeutet, daß die Führungsbahnen 15 selbst Abschnitte einer einzigen Spiralform sind, so daß eine Spirale beim drehbaren Vorwärtsbewegen durch sämtliche dieser Abschnitte 15 der Führungsbahn läuft. Weiterhin sind die beiden Bohrungen der Führungsbahn 11 dargestellt, die außerhalb der Ausnehmung 18 innerhalb der Basishalterung 1 verlaufen und die Spirale aufnehmen.
- In Fig. 2B sind weiterhin auf der Oberfläche der Basishalterung links und rechts der Ausnehmung 18 zwei Führungsbolzen 17 zu erkennen, die in entsprechende Bohrungen in einem Führungselement 9 des Adapters 2 eingreifen und so für einen sicheren und korrekten Sitz des Adapters 2 in der Basishalterung 1 sorgen.
- Fig. 3 zeigt in ihren beiden Teilbildern A und B den Adapter 2 in seitlicher Ansicht (Fig. 3A) und in schräger Aufsicht (Fig. 3B). Der Adapter 2 weist eine schräg verlaufende Bohrung 5 auf, in die ein Transplantat eingeführt werden kann. An seinem unteren Ende, das in eingesetztem Zustand etwa mit der Unterseite der Basishalterung 1 abschließt, sind ebenfalls Führungsbahnen 20 für eine Spiralnadel vorgesehen. Diese Führungsbahnen sind so angeordnet, daß sie mit den Führungsbahnen 15 in der Basishalterung eine gemeinsame Führung für eine Spiralnadel bilden. Weiterhin befinden sich in diesem Bereich Ansaugöffnungen 21 über die der Rand eines in der Öffnung 5 befindlichen Transplantates an die Außenwand der Bohrung 5 in den Adapter 2 angesaugt und fixiert wird.
- Fig. 4 zeigt verschiedene Möglichkeiten des Antriebs einer Spiralnadel innerhalb der Basishalterung 1. Die Spiralnadel 12 befindet sich in den Fign. A bis C bereits innerhalb der Spiralnadelführung 10.
- In Fig. 4A befinden sich neben der Bohrung 10 insgesamt drei Walzen 22, die so angeordnet sind, daß ihre Drehachse sich parallel zu der Bohrung 10 befindet. Die Walzen 22 sind weiterhin so neben der Bohrung 10 angeordnet, daß sie in reibschlüssigem Kontakt in einer durch die Bohrung 10 geführten Spiralnadel stehen. Werden nun die Walzen 22 angetrieben, so wird die Spirale 12 gedreht und bewegt sich dabei zusätzlich vorwärts.
- In Fig. 4B ist eine Aufsicht gezeigt, bei der insgesamt fünf Walzen 22 verwendet werden.
- In Fig. 4C ist ein Antriebsprinzip gewählt, bei dem eine Welle 23 in kraftschlüssigem Kontakt mit dem hinteren Ende der Spiralnadel steht. Die Welle 23 wird nun gedreht und zugleich vorwärts geschoben, so daß die Spiralnadel sich drehend vorwärts bewegt.
- Fig. 5 zeigt ein Sondenmesser 30 mit einem Handgriff 31 und einer Sonde 33. Oberhalb der Sonde 33 in Richtung des Handgriffes 31 befindet sich bei dem Sondenmesser eine Messerschneide 32.
- Die Sonde kann in ein Gefäß eingeführt werden und darin ausgerichtet werden. Ist die Sonde 30 ausgerichtet, so kann eine Inzision in das Gefäß von innen erfolgen, indem mit dem Messer 32 die Gefäßwand durchschnitten wird. Bei einer derartigen Inzision, die innerhalb der Ausnehmung 18 der Basishalterung 1in ein Gefäß 3 eingebracht wird, wird die Länge der Inzision durch die Größe der Ausnehmung 18 in der Basishalterung 1 begrenzt.
- Fig. 6 zeigt die Vorbereitung eines Transplantates 6. Hierzu wird ein Transplantat 6, beispielsweise eine Vene in die Öffnung 5 des Adapters 2 eingeführt. Dies ist in den Fig. 6A und 6B dargestellt. Anschließend kann das Transplantat an der Wand der Bohrung 5 durch Ansaugen, wie beispielsweise in Fig. 3 dargestellt, fixiert werden. Der Überstand des Transplantates, der nach unten über den Adapter 2 übersteht, wird anschließend durch ein Messer 34 längs der Unterkante des Adapters 2 abgeschnitten. Dieser Überstand 6' wird dann verworfen.
- Das proximale Ende des Transplantates kann auch über eine Art Schablone oder Anschlag entsprechend der Inzision an der Arterie erfolgen.
- Fig. 7 zeigt das in dem Adapter 2 präparierte und fixierte Transplantat 6.
- Anschließend wird die Basishalterung 1 wie in Fig. 8 dargestellt, an einer geeigneten Stelle über einer gewünschten Arterie auf dem Herzmuskel aufgesetzt und dort über Öffnungen in der unteren Seite der Basishalterung 1 (hier nicht dargestellt) an den Herzmuskel angesaugt.
- Nun wird durch einen kleinen Schnitt mittels der Messersonde 30 der Verlauf der Arterie bestimmt. Vorteilhafterweise kann die Basishalterung 1 drehbar gelagert sein und dann entsprechend zur Sondenachse ausgerichtet werden. Diese Position wird dann fixiert und die Inzision entlang der Sondenrichtung innerhalb der Ausnehmung 18 der Basishalterung 1 in der Arterie 4 angebracht. Die Öffnung 18 in der Basishalterung 1 begrenzt dabei die Größe bzw. Länge der Inzision. Anschließend wird in dieser Position die Arterie angesaugt und fixiert.
- Fig. 9 zeigt nun wie der transplantatseitige Adapter 2 auf die Basishalterung 1 aufgesetzt wird. Zum Erreichen der exakten Position dienen dabei die Bolzen 17 der Basishalterung 1, die mit den Bohrungen in der Führung 9 des Adapters 2 korrespondieren.
- Anschließend werden die Spiralnadeln 12 und 13 in ihre entsprechenden Nadelführungsbahnen 10 bzw. 11 eingebracht.
- Fig. 10 zeigt einen Querschnitt durch eine Basishalterung 1 mit Adapter 2 im ineinander eingefügten Zustand, wobei hier auch die Spiralnadeln 12 und 13 eingezeichnet sind. Wie zu erkennen ist, werden die Spiralnadeln 12 und 13 durch Führungen 15 teilweise in der Basishalterung 1, teilweise in dem Adapter 2 und teilweise in dem freien Raum der Ausnehmung 18 geführt. Sie ergreifen dabei auch die Wand der Arterie 14 und die Wand der Vene 6.
- Die Nadeln 12 und 13 werden durch die Wandung der Basishalterung 1 halbkreisförmig um die Ausnehmung 18 geführt. Es entsteht dabei eine spiralförmige Naht.
- Zum einen können nach Einbringen der Spiralen in die Ränder der Gefäßöffnungen die Spiralen verbleiben und so die Naht bilden. Zum anderen können die Nadeln auch wieder aus dem Transplantat und der Arterie herausgeschoben werden, wobei sie einen an ihrem hinteren Ende befestigten Faden durch die Löcher in der Arterien- und der Venenwand ziehen. Die entstehenden Fadenpaare können dann miteinander verknotet werden.
- Fig. 11 zeigt, wie die Nadel 13 aus ihrer Nadelführung 11 herausgezogen wird, wobei sie einen Faden hinter sich herzieht. Die Bohrung 11 und auch die Bohrung 10 in den vorigen Figuren sind mit der Oberseite der Basishalterung über Schlitze offen verbunden. Durch diese Schlitze 10', 11' kann nun der Faden nach oben herausgenommen und wie in Fig. 11B dargestellt, miteinander verknotet werden, so daß eine saubere Naht, die die Ränder der Inzision in der Arterie 4 mit den Gefäßrändern der Vene 6 verbindet, hergestellt ist.
- Vorteilhaft bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist hier, daß das Endothel der Gefäße 4 und 6 bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nicht verletzt wird und so eine optimale Wundheilung ermöglicht werden kann.
- Wie in Fig. 11B gut zu erkennen ist, werden die Fäden 36', 36" halbkreisförmig um die Inzision in der Arterie 4 geführt, wobei sie sich an zwei Stellen überschneiden und dort verknotet werden können.
- Fig. 12 zeigt eine weitere Basishalterung mit Adapter 2. Neben den Bohrungen 10 und 11 für die Führung der Spiralnadeln sind nun jeweils Rollen 22 unter Durchbrüchen in der Basishalterung angeordnet, die über Wellen 24 angetrieben werden. Diese Rollen entsprechen denjenigen aus Fig. 4A und dienen dem Antrieb der Spiralnadeln 12 und 13.
- Fig. 13 zeigt die Basishalterung der vorigen Figur ohne Einsatz des Adapters 2, während Fig. 13B die Unterseite dieser Basishalterung 1 darstellt. Es ist zu erkennen, wie die Bohrungen 10 und geeignete Führungen längs des Randes der Ausnehmung 18 für die Führung der helicalen Spiralnadel vorgesehen sind. Die Spiralnadeln treten weiterhin in Bohrungen 15 ein, die ebenfalls zu ihrer Führung dienen. Weiterhin sind am Rand der kanalförmigen Vertiefung 3 zu der Unterseite der Basishalterung 1 Öffnungen 16 dargestellt, über die Unterdruck an den Rand der Inzision in der Arterie gelegt werden kann.
- Fig. 14 stellt noch einmal diese Basishalterung von oben dar, wobei mit den beiden Pfeilen die Wege der Spiralnadeln 12 bzw. 13 eingezeichnet sind. Es ist zu erkennen, daß in dieser aufgeschnittenen Darstellung der Basishalterung 1 die Spiralnadeln 12 und 13 hier kreisförmige Bewegungen durchführen, die sich einander überkreuzen. Da sich die Spiralnadeln überkreuzen, werden die beiden Spiralnadeln und damit die beiden Nähte nacheinander um die Öffnung 18 geführt und gelegt.
- Fig. 15 zeigt ein weiteres Beispiel einer Basishalterung 1, wobei diese in Untersicht dargestellt ist. Auf der Basishalterung 1 befindet sich nun ein Ring 26 mit Öffnungen 27, über die Unterdruck an ein Gewebe oder an einen Herzmuskel gelegt werden kann. Dadurch wird die Basishalterung 1 an dem Herzmuskel fixiert. Da der Ring 26 und das Oberteil 25 der Basishalterung 1 gegeneinander verdrehbar sind, kann anschließend die Vene 3 längs einer Arterie ausgerichtet und fixiert werden.
- Dieses Ausrichten und Fixieren kann erfolgen, während die Sonde in die Arterie eingeführt ist und deren Orientierung anzeigt.
- Fig. 16 zeigt eine Basishalterung 1 und einen Adapter 2, die zweigeteilt sind, d. h. längs der Ausnehmung 18 in zwei Hälften 1', 1" bzw. 2', 2", zerlegt werden können. Dadurch kann nach erfolgreichem Annähen der Vene 6 an die Arterie 4 die Basishalterung und auch der Adapter abgenommen werden.
- Auch im vorliegenden Beispiel der Fig. 16 ist unterhalb der Basishalterung 1 ein Ring 26' angeordnet, über den das Oberteil 25' der Basishalterung 1 gegenüber dem Ring 26' verdreht werden kann. Dadurch kann auch nach dem Ansaugen des Ringes 26' an den Herzmuskel die Ausnehmung 18 exakt an die Arterie 4 und deren Richtung angepaßt werden.
- Fig. 17 zeigt eine weitere Ausführungsform zum Verschließen einer Öffnung in einer Hohlorganwand. Die Öffnung 40, beispielsweise eine Inzision in eine Arterie, wird dabei ebenfalls mittels einer Spiralnadel durchstochen, wobei die Spiralnadel durch beide Ränder der Inzision 40 geht. Nach Durchlaufen der Spirale durch die Ränder der Inzision 40 wird ein Faden von der Spirale durch die so gestochenen Öffnungen in der Gefäßwand durchgezogen und anschließend verknotet.
- In diesem Falle liegt wiederum eine Basishalterung 1 vor, die eine Führung 11 für eine Spiralnadel 13 aufweist. Die Spiralnadel wird dabei wiederum durch die Führung 11 im Bereich einer Öffnung 18 teilweise innerhalb der Basishalterung und teilweise außerhalb der Basishalterung in der Ausnehmung 18 geführt. Der Kanal 11, 15 schneidet dabei die Öffnung 18 so, daß nur nach lateral eine Wandung stehen bleibt. An der Unterseite der Wandung können ebenfalls Aussparungen angeordnet sein, die als Führungsgeometrien für die Spiralnadel dienen. Auch hier können um die Öffnung 18, beispielsweise zwischen den Aussparungen, nahe am Rand der Aussparung 18 Bohrungen vorgesehen sein, durch welche die Ränder der Wandöffnung des Hohlorgans angesaugt und definiert gehalten werden können.
Claims (31)
1. Vorrichtung zum Verbinden von Hohlorganen (4, 6)
und/oder Verschließen von Wanddefekten (40) von
Hohlorganen (4) mit
einer Basishalterung (1), die mindestens eine Ausnehmung (18) auf einer ersten Oberfläche sowie
mindestens eine Führungsbahn (10, 11, 15) für mindestens eine Spiralnadel (12, 13) aufweist, in der eine Spiralnadel (12, 13) drehbar vorwärtsbewegbar ist,
wobei die Führungsbahn (10, 11, 15) für die Spiralnadel (12, 13) zumindest teilweise längs des Randes der Ausnehmung (18) angeordnet ist derart, daß die Bahn der Spiralnadel (12, 13) während einer Umdrehung teilweise in der der Basishalterung (1) und teilweise in der Ausnehmung (18) verläuft.
einer Basishalterung (1), die mindestens eine Ausnehmung (18) auf einer ersten Oberfläche sowie
mindestens eine Führungsbahn (10, 11, 15) für mindestens eine Spiralnadel (12, 13) aufweist, in der eine Spiralnadel (12, 13) drehbar vorwärtsbewegbar ist,
wobei die Führungsbahn (10, 11, 15) für die Spiralnadel (12, 13) zumindest teilweise längs des Randes der Ausnehmung (18) angeordnet ist derart, daß die Bahn der Spiralnadel (12, 13) während einer Umdrehung teilweise in der der Basishalterung (1) und teilweise in der Ausnehmung (18) verläuft.
2. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn
(10, 11, 15) im Bereich entfernt von der
Ausnehmung (18) und/oder im Bereich längs des Randes
der Ausnehmung (18) die Form einer Spirale oder
von Kreisabschnitten einer Spirale aufweist.
3. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn
(10, 11, 15) im Bereich längs des Randes der
Ausnehmung (18) die Form von Kreisabschnitten
einer Spirale aufweist, deren jeweilige Enden
längs des Randes der Ausnehmung (18) Öffnungen
in der Basishalterung (1) bilden.
4. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsbahn (10, 11, 15) im Bereich entfernt von
der Ausnehmung (18) und/oder im Bereich längs
der Ausnehmung (18) die Form einer Spirale oder
von Kreisabschnitten einer Spirale und eine
lichte Weite größer oder gleich dem Durchmesser
einer Spiralnadel (12, 13) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsbahn (10, 11, 15) im Bereich entfernt von
der Ausnehmung (18) und/oder im Bereich längs
der Ausnehmung (18) als Bohrung mit einer
lichten Weite größer oder gleich dem
Außendurchmesser der durch die Spiralnadel (12, 13)
gebildeten Spirale ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
abschnittsweise längs der Ausnehmung (18) auf
der Oberfläche der Basishalterung (1)
Saugöffnungen (16) zum Ansaugen und Fixieren der Ränder
einer Öffnung eines Hohlorgans angeordnet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß längs der
Führungsbahn (10, 11, 15) mindestens eine Rolle
(22) angeordnet ist, deren Drehachse im
wesentlichen parallel zu der Durchgangsrichtung der
Führungsbahn (10, 11, 15) ist.
8. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rolle (22) mit
einem Antrieb (24) zur Drehung der Rolle (22)
kraftschlüssig verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsbahn (10, 11) im Bereich außerhalb der
Ausnehmung (18) längs ihrer Durchgangsrichtung zu
der der ersten Oberfläche gegenüberliegenden
zweiten Oberfläche der Basishalterung (1)
geöffnet ist.
10. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der zweiten
Oberfläche und der Führungsbahn (10, 11) längs
der Führungsbahn (10, 11) ein Schlitz angeordnet
ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest
längs der Ausnehmung (18) die Oberfläche der
Basishalterung (1) eine Vertiefung (3) zur
Aufnahme eines Hohlorgans (4) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
ersten Oberfläche weitere Ansaugöffnungen zur
Ansaugung von Gewebe und/oder eines Hohlorgans (4)
angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Basishalterung (1) auf ihrer der ersten Oberfläche
zugewandten Seite ein Trägerelement (26)
aufweist, das drehbar an der Basishalterung (1)
gelagert ist.
14. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement
(26) Saugöffnungen (27) zum Ansaugen eines
Gewebes oder eines Hohlorgans (4) aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Trägerelement (26) ringförmig ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement
(26) sich längs der Außenkante der ersten
Oberfläche erstreckt.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungsbahn (11, 15) längs der Ausnehmung (18)
derart angeordnet ist, daß die Spiralnadel (12,
13) zumindest teilweise zwischen zwei einander
gegenüberliegenden Ränder der Ausnehmung (18)
führbar ist.
18. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahn
(11, 15) abschnittsweise längs zweier einander
gegenüberliegender Ränder der Ausnehmung (18)
derart angeordnet ist, daß die längs der
einander gegenüberliegenden Rändern der Ausnehmung
(18) angeordneten Abschnitte der Führungsbahn
(11, 15) Abschnitte einer einzigen Spirale
bilden.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Basishalterung (1) mindestens zwei Führungsbahnen
(10, 11, 15) angeordnet sind, die im Bereich der
Ausnehmung (18) einander gegenüberliegend längs
zweier gegenüber liegender Ränder der Ausnehmung
(18) verlaufen.
20. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Führungsbahnen (10, 11, 15) sich zu Beginn und/oder am
Ende ihres Verlaufs längs der Ausnehmung (18)
überkreuzen, ineinander verflochten oder
unmittelbar benachbart zueinander verlaufen.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmung (18) sich von der ersten zur zweiten
Oberfläche erstreckt.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Adapterelement
(2), das zumindest teilweise formschlüssig von
der zweiten Oberfläche her in die Ausnehmung
(18) eingreifbar ausgebildet ist.
23. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterelement
(2) eine Bohrung (5) zur Aufnahme eines
Hohlorganabschnittes (6) aufweist, die sich von der
der Basishalterung (1) zugewandten Seite bis zur
der Basishalterung (1) abgewandten Seite
erstreckt.
24. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der
Bohrung (5) unter einem vorbestimmten Winkel zur
ersten Oberfläche verläuft.
25. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände
der Bohrung (5) Saugöffnungen (21) zum Ansaugen
und Fixieren eines Hohlorganabschnittes (6) bzw.
seines Randes aufweist.
26. Vorrichtung nach einem der beiden vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände
der Bohrung (5) mindestens eine Führungsbahn
(20) aufweisen, die die mindestens eine
Führungsbahn (10, 11, 15) der Basishalterung (1) zu
einer gemeinsamen Führungsbahn (10, 11, 15, 20)
für eine Spiralnadel (12, 13) ergänzt.
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Basishalterung (1) und/oder das Adapterelement (2)
längs der Ausnehmung (18) in mindestens zwei
Teile teilbar sind.
28. Verfahren zum Verbinden von Hohlorganen (4, 6)
und/oder Verschließen von Wanddefekten (40) von
Hohlorganen (4),
dadurch gekennzeichnet, daß
unter Verwendung einer Vorrichtung nach einem
der vorhergehenden Ansprüche mindestens eine
Spiralnadel in drehender Weise durch benachbarte
Ränder derselben oder zweier verschiedener
Hohlorganöffnungen geführt wird.
29. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß mit jeder Spiralnadel
ein Faden durch den Rand der Öffnung des
Hohlorganes gezogen wird.
30. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spiralnadel
entfernt und die Fadenenden miteinander verbunden
werden.
31. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fadenenden
miteinander verknotet werden.
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|---|---|---|---|
| DE10147632A DE10147632B4 (de) | 2001-06-08 | 2001-09-27 | Vorrichtung zum Verbinden von Hohlorganen und/oder Verschließen von Wanddefekten von Hohlorganen |
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