DE10147513A1 - Verfahren zur Minimierung der Verdunstung in Probenträgern - Google Patents
Verfahren zur Minimierung der Verdunstung in ProbenträgernInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von Testsubstanzen enthaltenden Flüssigkeiten aus Probenträgern sowie dessen Anwendungsmöglichkeiten insbesondere in der Analytik und Diagnostik. an das Verfahren angepaßte Probenträger werden ebenso offenbart.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von
Testsubstanzen enthaltenden Flüssigkeiten, welche sich in einem Probenträger mit einer
Vielzahl von Probenreservoiren, wie z. B. einer erfindungsgemäß abgewandelten Mikro- oder
Nanotiterplatte, befinden oder in diese eingebracht werden, sowie speziell auf dieses
Verfahren angepaßte Probenträger. Ferner werden Anwendungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens und der Probenträger offenbart.
In der Biochemie, Medizin, pharmazeutischen Wirkstoffsuche und Gentechnik besteht ein
breiter Bedarf an Verfahren zur Beobachtung und/oder Analyse einer Vielzahl von Proben. Es
wurden Testverfahren mit hohem Probendurchsatz (sogenanntes high throughput screening,
HTS) - z. B. basierend auf bevorzugt konfokalen Fluoreszenztechniken - entwickelt, bei
denen Tausende von Proben hochparallel beispielsweise isoliert, kultiviert oder bestimmten
Behandlungen oder Assaybedingungen unterzogen werden. Diese Verfahren werden in
speziell angepaßten Probenträgern mit vielen Probenkompartimenten durchgeführt, die eine
Vielzahl von Anforderungen erfüllen müssen. Die Reaktionssubstrate müssen beispielsweise
eine schnelle und parallele Probenbeschickung, eine Beobachtung der Probe während der
Reaktion und eine weitere Verfügbarkeit der Probe nach einer Reaktion sicherstellen und
gegenüber der jeweiligen Reaktion inert sein. Zur Erhöhung des Probendurchsatzes,
Reduzierung des Substanzverbrauches und auch aus Platzgründen wird eine Miniaturisierung
der Probenkompartimente angestrebt. Hierbei ergibt sich das Problem, daß flüssige Proben
aufgrund eines ungünstigen Oberflächen-Volumenverhältnisses dazu neigen, leicht zu
verdunsten. Dies wiederum kann bedingt durch veränderte Konzentrationsverhältnisse der
Testsubstanzen in der Probe zu einer Verfälschung der Meßergebnisse führen.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich, wenn als Testsubstanzen zu kultivierende Zellen
eingesetzt werden. Hier besteht die Gefahr, daß durch Verdunstung des
Kultivierungsmediums die Zellen Schaden erleiden und somit für weitere Analysen
unbrauchbar werden.
Probenträger mit mikroskopisch kleinen Strukturen für den Einsatz bei Lumineszenz - oder
Szintillationsmessungen, z. B. zur Lösung chemischer oder molekularbiologischer Frage
stellungen, sind an sich bekannt. Es handelt sich hierbei in der Regel um handelsübliche
Mikro- oder Nanotiterplatten, wie sie dem Fachmann bekannt sind. Als
Verdunstungsschutzmaßnahme werden derartige Platten mit einem Deckel versehen. Hieraus
ergibt sich nicht nur ein zusätzlicher Fertigungs- und Materialaufwand, sondern auch das
Problem, daß derartige Deckel oftmals nicht den Kriterien für eine einwandfreie Detektion
durch den Deckel hindurch genügen. Somit sind dem Experimentator Grenzen dergestalt
gesetzt, daß er eine Detektion - wie z. B. eine bevorzugt konfokale Fluoreszenzdetektion - nur
durch einen optisch hochwertigen Boden des Probenträgers vornehmen kann. In manchen
Fällen ist es jedoch durchaus wünschenswert, mittels Durchlichtverfahren oder mit einer Epi-
Illumination von der dem Boden des Probenträgers abgewandten Seite Analyten oder
Reaktionen in den Probenreservoiren nachzuweisen. Ferner erfordert ein Entfernen des
Deckels zusätzliche Schritte, die für einen Automatisierungsprozess in
Hochdurchsatzscreeningverfahren nachteilig sind. So müßte eine zusätzliche Programmierung
dieser Verfahrensschritte erfolgen, der Deckel könnte sich bei der Abnahme verkanten und
einen manuellen Eingriff erforderlich machen, die Zeit zur Handhabung eines Probenträgers
würde erhöht, etc.
Zusätzlich zu den vorgenannten Deckeln sind weitere Maßnahmen zur Minimierung der
Verdunstung von Probenflüssigkeiten aus dem Stand der Technik bekannt.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE 199 23 584 A1 offenbart einen Inkubationsbehälter für
zu untersuchende Proben, die sich auf Objektträgern befinden. Der Inkubationsbehälter ist mit
einem Reservoir ausgestattet. Dieses dient zur Aufnahme einer Flüssigkeit, insbesondere
Wasser, die durch Verdampfen eine hohe Luftfeuchtigkeit in der Inkubationskammer
gewährleistet, so daß die Verdampfung von Flüssigkeit von den Objektträgern vermindert
wird.
Aus dem US-Patent 5,587,321 ist ferner eine Zellkultivierungsplatte bekannt, die - wie im
einschlägigen Stand der Technik üblich - 96 Probengefäße aufweist. Zusätzlich zu den
Probengefäßen sind wannenförmige Aussparungen vorgesehen, die mit Flüssigkeit befüllt
werden können, um eine etwaige Verdunstung des Zellkulturmediums aus den Probengefäßen
zu minimieren. Eine derartige Platte kann jedoch nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand automatisch befüllt werden, da die Befüllung der wannenartigen Gefäße andere
Dispensiermechanismen erfordert als die Befüllung der Probengefäße.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Verfahren zur Minimierung der
Verdunstung bereitzustellen, mit dem die Nachteile der herkömmlichen Maßnahmen
vermieden werden und welches kostengünstig und einfach handhabbar ist. Ferner sollen
hierfür angepaßte Probenträger zur Verfügung gestellt werden sowie Anwendungsfelder für
das erfindungsgemäße Verfahren und die Probenträger angegeben werden. Insbesondere soll
das erfindungsgemäße Verfahren und die hierin zu verwendenden Probenträger der
Automatisierung zugänglich sein, um somit den Anforderungen der heutigen Laboratorien,
die oftmals einen hohen Durchsatz von Proben zu bewältigen haben, gerecht zu werden.
Diese Aufgaben werden durch ein Verfahren und einen Probenträger gemäß Ansprüchen 1
und 15 gelöst. Anspruch 29 offenbart Anwendungsfelder der erfindungsgemäßen Verfahren
bzw. Probenträger. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
Es werden erfindungsgemäß (i) ein Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von
Testsubstanzen enthaltenden Flüssigkeiten, welche sich in einem Probenträger mit einer
Vielzahl von Probenreservoiren befinden oder in diese eingebracht werden, sowie (ii) speziell
angepaßte Probenträger bereitgestellt. Bei den Testsubstanzen handelt es sich beispielsweise
um zu analysierende Substanzen (z. B. potentielle Pharmaka) oder zu kultivierende Zellen
humanen, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, etc. Erfindungsgemäß werden
Probenträger befüllt, die neben typischerweise n × 96 (wobei n eine positive ganze Zahl ist)
matrixartig in Spalten und Reihen angeordneten Probenreservoiren ebenfalls in Spalten und
Reihen angeordnete Verdunstungsreservoire umfassen. Hierdurch wird die Zahl der zur
Verfügung stehenden Probenreservoire gemäß internationaler Standards beibehalten, während
ein effektiver Verdunstungsschutz mit den nachfolgenden weiteren Vorteilen erzielt wird.
Durch die Anordnung sowohl der Probenreservoire als auch der Verdunstungsreservoire in
Reihen und Spalten ist die Befüllung und ggf. Entleerung der Reservoire leicht
programmierbar und unter Verwendung handelsüblicher Dispenser bzw. Pipetten automatisch
durchführbar. Dies ist insbesondere für voll- oder teilautomatische Hochdurchsatzverfahren
von Vorteil.
Es ist hierbei besonderes vorteilhaft, wenn sowohl die Probenreservoire als auch die
Verdunstungsreservoire im gleichen Rastermaß angeordnet sind. Insbesondere ist es ebenfalls
vvn Vorteil, wenn beide Reservoirtypen z. B. hinsichtlich Form und/oder Fassungsvermögen
gleichartig ausgestaltet sind. Durch die genannten Maßnahmen vereinfacht sich somit nicht
nur die Beschickung der Reservoire, sondern auch die Herstellung der die Reservoire
umfassenden Probenträger. In vorteilhafter Weise können gemäß des erfindungsgemäßen
Verfahrens die in den Probenreservoiren befindlichen Substanzen mit hoher Genauigkeit
vermessen werden, ohne die Gefahr einer Verfälschung der Meßdaten aufgrund von
Konzentrationsveränderungen durch Verdunstungserscheinungen. Zu vermessende
Substanzen sind oftmals nur mit hohen Kosten und Mühen erhältlich, während die als
Verdunstungsschutz für die Proben dienenden verdunstungsfähigen Flüssigkeiten (z. B. auf
wäßriger Basis) leicht erhältlich und preiswert sind, so daß sich hier auch in ökonomischer
Hinsicht Vorteile ergeben. Schon beim Befüllen der Probenreservoire hilft das Vorhandensein
der zusätzlichen verdunstungsfähigen Flüssigkeiten, während ein Deckel sich eher hinderlich
auswirkt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird zumindest ein Teil der insbesondere den
Außenkanten des Probenträgers zugewandten Verdunstungsreservoire mit der
verdunstungsfähigen Flüssigkeit befüllt. Hieraus ergibt sich ein Flüssigkeitsrand, der die
Probenreservoire einschließt und vor Verdunstung schützt. Als verdunstungsfähige
Flüssigkeiten können beispielsweise wäßrige Lösungen, reines Wasser oder sonstige
insbesondere im Vergleich zu den Probenlösungen vergleichbar flüchtige Lösungen wie z. B.
Puffer eingesetzt werden.
Das Verfahren ist, wie bereits erwähnt, insbesondere mit erfindungsgemäß abgewandelten
Mikro- und Nanotiterplatten durchführbar, bei denen zusätzlich zu den matrixartigen in
Reihen und Spalten angeordneten Probenreservoiren ebenso angeordnete
Verdunstungsreservoire vorgesehen sind. Bevorzugt haben diese Probenträger hinsichtlich
ihrer Außenmaße und der Anordnung der Probenreservoire Standardmaße. Idealerweise sind
auch die zusätzlich vorgesehenen Verdunstungsreservoire nach den üblichen industriellen
Standardvorgaben angeordnet. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß sie mit kommerziell
erhältlichen Dispensern und Pipetten, insbesondere Paralleldispensern oder -pipetten, in
kurzer Zeit automatisch befüllt bzw. entleert werden können. Eine bevorzugt parallele
Detektion mit herkömmlichen Analysegeräten ist ferner in vorteilhafter Weise möglich.
In einer weiteren Ausführungsform ist es jedoch auch möglich, die Probenreservoire kreis-
oder spiralförmig auf einem bevorzugt kreisförmigen Probenträger anzuordnen. Der
Probenträger weist z. B. in vorteilhafter Weise Außenmaße einer CD auf und kann durch
geeignete Detektionsmodule gelesen werden. Wünschenswert ist es auch hier, die
Verdunstungsreservoire im gleichen Rastermaß wie die Probenreservoire anzuordnen.
Wie bereits erörtert, kann das erfindungsgemäße Verfahren mit jeglichen erfindungsgemäß
abgewandelten Probenträgern durchgeführt werden. Bevorzugt ist es jedoch, daß die
Probenreservoire ein Volumen im Nanoliter- oder Mikroliterbereich aufweisen, insbesondere
0.01 bis 10 µl, besonders bevorzugt 0.5 bis 5 µl. Die Probenträger können beispielsweise aus
Glas-, Kunststoff-, Metall-, Keramik- oder Halbleitermaterialien aufgebaut sein.
In einer besonderen Ausführungsform umfaßt der Probenträger ein eine Oberfläche
aufweisendes Bodenteil sowie eine Kompartimentstruktur mit einer Kompartimentschicht,
durch die die Probenreservoire gebildet werden, wobei die Kompartimentschicht von den
Probenreservoiren vollständig durchstoßen wird, so daß an den Böden der Probenreservoire
die Oberfläche des Bodenteils freiliegt. Insbesondere für Durchlichtmessungen oder eine
Analyse durch das Bodenteil hindurch sollte das Bodenteil aus einem transparenten Material
bestehen. Hierbei hat es sich insbesondere im Zusammenhang mit konfokalen
Fluoreszenztechniken bewährt, wenn das Bodenteil eine im wesentlichen ebene Glasplatte ist.
Bevorzugt weist die Glasplatte eine Schichtdicke kleiner als 500 µm, insbesondere eine
Schichtdicke von 100 µm bis 250 µm. In einer weiteren Ausführungsform ist die
Kompartimentschicht aus einem Polymermaterial ausgebildet ist, insbesondere aus
Polypropylen. Dieses kann beispielsweise durch Spritzguß- oder Klebeverfahren mit dem
Bodenteil verbunden, insbesondere lösbar verbunden, werden. Es ist jedoch auch möglich,
Probenträger vollständig aus herkömmlichen Polymermaterialien zu fertigen und in dem
erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzen.
Als zusätzlicher Verdunstungsschutz kann in einer weiteren Ausführungsform vorgesehen
sein, daß die Kompartimentschicht auf der zum Bodenteil entgegengesetzten Seite eine
Abdeckung trägt bzw. die Probenreservoire im allgemeinen mit einer Abdeckung versehen
werden.
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung wird ein Probenträger, insbesondere eine
erfindungsgemäß abgewandelte Mikro- oder Nanotiterplatte, mit einer Vielzahl von
matrixartig angeordneten Proben- und Verdunstungsreservoiren bereitgestellt. In bevorzugter
Weise sind die Probenreservoire in geraden Spalten und Reihen angeordnet. Zwischen den
peripheren Probenreservoiren und den Außenkanten des Probenträgers sind bevorzugt
Verdunstungsreservoire in Spalten bzw. Reihen angeordnet. Insbesondere umfaßt der
Probenträger n × 96 Probenreservoire sowie eine Vielzahl von Verdunstungsreservoiren,
wobei n eine positive ganze Zahl ist. In Anlehnung an standardisierte Maße ist es
wünschenswert, daß n größer/gleich 1, insbesondere n = 4, n = 16, oder n = 36. In einer
besonderen Ausgestaltung umfaßt der Probenträger insgesamt 2080 Reservoire, wobei 1536
Reservoire als Probenreservoire vorgesehen sind (n = 16).
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie der hieran angepaßte Probenträger finden
insbesondere Anwendung in der chemischen/biologischen Forschung und Entwicklung, in
der pharmazeutischen Wirkstoffsuche, in der Diagnostik, oder in der Analytik, insbesondere
in Hochdurchsatzanalyseverfahren.
Die nachfolgenden Figuren verdeutlichen die Wirkung des erfindungsgemäß ausgestalteten
Verdunstungsschutzes.
Fig. 1 und 2 Es wurde ein Probenträger mit insgesamt 2080 Reservoiren verwendet.
In jedes Reservoir wurde 1 µl einer fluoreszenten Farbstofflösung
eingefüllt. Danach wurde die Fluoreszenz eines jeden Reservoirs mittels
eines Fluoreszenzspektrometers ermittelt. Es zeigt sich anhand der
gemessenen Fluoreszenzzählraten, daß die am Rand angeordneten
Reservoire einer höheren Verdunstung unterliegen als die mehr zur
Mitte angeordneten Reservoire. Durch die Verdunstung wird der
Farbstoff aufkonzentriert und eine erhöhte Zählrate gemessen.
Fig. 3 Es wurde ein Probenträger mit insgesamt 2080 Reservoiren verwendet.
Eine innere Matrix von 1536 (n × 96 mit n = 16) wurde mit jeweils 1 µl
einer fluoreszenten Farbstofflösung befüllt. Die übrigen Reservoire
wurden als Verdunstungsreservoire genutzt. Die zu messenden
Probenreservoire werden somit von einem Rand an Verdunstungs
reservoiren umgeben, der nur dazu da ist, einen Vorrat an zu
verdunstender Flüssigkeit bereitzustellen. Mißt man nur die inneren
Reservoire dieses Probenträgers, d. h. die Probereservoire, so sieht man
einen drastischen Rückgang der Verdunstungseffekte: Die höheren
Readouts werden nicht mehr gefunden. Weitere Versuche haben
gezeigt, daß ein Rand einer Breite von 2 Verdunstungsreservoiren
ausreicht, um die Verdunstung in den Probenreservoiren über längere
Zeiträume in erträglichem Maß zu halten.
Claims (29)
1. Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von Testsubstanzen enthaltenden
Flüssigkeiten, welche sich in einem Probenträger mit n × 96 matrixförmig in Spalten und
Reihen angeordneten Probenreservoiren befinden oder in diese eingebracht werden, wobei n
eine positive ganze Zahl ist, durch Befüllen von auf dem Probenträger zusätzlich
vorgesehenen matrixartig in Spalten und Reihen angeordneten Verdunstungsreservoiren mit
einer verdunstungsfähigen Flüssigkeit, welche im wesentlichen keine Testsubstanzen enthält.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Außenkanten des
Probenträgers zugewandte Verdunstungsreservoire mit der verdunstungsfähigen Flüssigkeit
befüllt werden.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als eine, bevorzugt zwei
bis drei Reihen bzw. Spalten Verdunstungsreservoire um die Probenreservoirmatrix herum
befüllt werden.
4. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Befüllung von in einem im wesentlichen gleichen Rastermaß angeordneten Proben- und
Verdunstungsreservoiren erfolgt.
5. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Befüllung von hinsichtlich Form und/oder Fassungsvermögen gleichartigen Proben- und
Verdunstungsreservoiren erfolgt.
6. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die verdunstungsfähige Flüssigkeit eine wäßrige Lösung ist.
7. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Probenreservoire und/oder Verdunstungsreservoire jeweils ein Volumen im Nanoliter-
oder Mikroliterbereich aufweisen, insbesondere 0.01 bis 10 µl, besonders bevorzugt 0.5 bis
5 µl.
8. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Probenträger zumindest teilweise aus Glas-, Kunststoff-, Metall-, Keramik- oder
Halbleitermaterialien aufgebaut ist.
9. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Probenträger ein eine Oberfläche aufweisendes Bodenteil sowie eine
Kompartimentstruktur mit einer Kompartimentschicht, durch die die Probenreservoire
und/oder die Verdunstungsreservoire gebildet werden, umfaßt, wobei die
Kompartimentschicht von den Probenreservoiren bzw. Verdunstungsreservoiren vollständig
durchstoßen wird, so daß an den Böden der Probenreservoire bzw. Verdunstungsreservoire
die Oberfläche des Bodenteils freiliegt.
10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil aus einem
transparenten Material besteht.
11. Verfahren gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil eine im
wesentlichen ebene Glasplatte ist.
12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte eine
Schichtdicke kleiner als 500 µm aufweist, insbesondere eine Schichtdicke von 100 µm bis
250 µm.
13. Verfahren gemäß mindestens einem der Anspruche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kompartimentschicht aus einem Polymermaterial ausgebildet ist, insbesondere aus
Polypropylen.
14. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kompartimentschicht auf der zum Bodenteil entgegengesetzten Seite eine Abdeckung
trägt.
15. Probenträger mit n × 96 Probenreservoiren, die matrixförmig in Reihen und Spalten
angeordnet sind, wobei n eine positive ganze Zahl ist, dadurch gekennzeichnet, daß dieser
zusätzlich matrixförmig in Reihen und Spalten angeordnete Verdunstungsreservoire umfaßt.
16. Probenträger gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verdunstungsreservoire zwischen den peripheren Probenreservoiren und den Außenkanten
des Probenträgers angeordnet sind.
17. Probenträger gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß n größer oder
gleich 1 beträgt, insbesondere n = 4, n = 16, oder n = 36.
18. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Proben- und Verdunstungsreservoire in einem im wesentlichen gleichen Rastermaß
angeordnet sind.
19. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Proben- und Verdunstungsreservoire hinsichtlich Form und/oder Fassungsvermögen
gleichartig sind.
20. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß die Probenreservoire und/oder Verdunstungsreservoire jeweils ein Volumen im
Nanoliter- oder Mikroliterbereich aufweisen, insbesondere 0.01 bis 10 µl, besonders
bevorzugt 0.5 bis 5 µl.
21. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß der Probenträger zumindest teilweise aus Glas-, Kunststoff-, Metall-, Keramik- oder
Halbleitermaterialien aufgebaut ist.
22. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß der Probenträger ein eine Oberfläche aufweisendes Bodenteil sowie eine
Kompartimentstruktur mit einer Kompartimentschicht, durch die die Probenreservoire
und/oder die Verdunstungsreservoire gebildet werden, umfaßt, wobei die
Kompartimentschicht von den Probenreservoiren bzw. Verdunstungsreservoiren vollständig
durchstoßen wird, so daß an den Böden der Probenreservoire bzw. Verdunstungsreservoire
die Oberfläche des Bodenteils freiliegt.
23. Probenträger gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil aus einem
transparenten Material besteht.
24. Probenträger gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil eine im
wesentlichen ebene Glasplatte ist.
25. Probenträger gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte eine
Schichtdicke kleiner als 500 µm aufweist, insbesondere eine Schichtdicke von 100 µm bis
250 µm.
26. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompartimentschicht aus einem Polymermaterial ausgebildet ist, insbesondere aus
Polypropylen.
27. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kompartimentschicht auf der zum Bodenteil entgegengesetzten Seite eine Abdeckung
trägt.
28. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
daß n 16 und die Gesamtzahl an Proben- und Verdunstungsreservoiren 2080 beträgt.
29. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14 und Probenträger gemäß einem der
Ansprüche 15 bis 28 zur Anwendung in der chemischen/biologischen Forschung und
Entwicklung, in der pharmazeutischen Wirkstoffsuche, in der Diagnostik, oder in der
Analytik, insbesondere in Hochdurchsatzanalyseverfahren.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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-
2001
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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