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DE10147513A1 - Verfahren zur Minimierung der Verdunstung in Probenträgern - Google Patents

Verfahren zur Minimierung der Verdunstung in Probenträgern

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DE10147513A1
DE10147513A1 DE10147513A DE10147513A DE10147513A1 DE 10147513 A1 DE10147513 A1 DE 10147513A1 DE 10147513 A DE10147513 A DE 10147513A DE 10147513 A DE10147513 A DE 10147513A DE 10147513 A1 DE10147513 A1 DE 10147513A1
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Olaf Sollboehmer
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Evotec OAI AG
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von Testsubstanzen enthaltenden Flüssigkeiten aus Probenträgern sowie dessen Anwendungsmöglichkeiten insbesondere in der Analytik und Diagnostik. an das Verfahren angepaßte Probenträger werden ebenso offenbart.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von Testsubstanzen enthaltenden Flüssigkeiten, welche sich in einem Probenträger mit einer Vielzahl von Probenreservoiren, wie z. B. einer erfindungsgemäß abgewandelten Mikro- oder Nanotiterplatte, befinden oder in diese eingebracht werden, sowie speziell auf dieses Verfahren angepaßte Probenträger. Ferner werden Anwendungen des erfindungsgemäßen Verfahrens und der Probenträger offenbart.
In der Biochemie, Medizin, pharmazeutischen Wirkstoffsuche und Gentechnik besteht ein breiter Bedarf an Verfahren zur Beobachtung und/oder Analyse einer Vielzahl von Proben. Es wurden Testverfahren mit hohem Probendurchsatz (sogenanntes high throughput screening, HTS) - z. B. basierend auf bevorzugt konfokalen Fluoreszenztechniken - entwickelt, bei denen Tausende von Proben hochparallel beispielsweise isoliert, kultiviert oder bestimmten Behandlungen oder Assaybedingungen unterzogen werden. Diese Verfahren werden in speziell angepaßten Probenträgern mit vielen Probenkompartimenten durchgeführt, die eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen müssen. Die Reaktionssubstrate müssen beispielsweise eine schnelle und parallele Probenbeschickung, eine Beobachtung der Probe während der Reaktion und eine weitere Verfügbarkeit der Probe nach einer Reaktion sicherstellen und gegenüber der jeweiligen Reaktion inert sein. Zur Erhöhung des Probendurchsatzes, Reduzierung des Substanzverbrauches und auch aus Platzgründen wird eine Miniaturisierung der Probenkompartimente angestrebt. Hierbei ergibt sich das Problem, daß flüssige Proben aufgrund eines ungünstigen Oberflächen-Volumenverhältnisses dazu neigen, leicht zu verdunsten. Dies wiederum kann bedingt durch veränderte Konzentrationsverhältnisse der Testsubstanzen in der Probe zu einer Verfälschung der Meßergebnisse führen.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich, wenn als Testsubstanzen zu kultivierende Zellen eingesetzt werden. Hier besteht die Gefahr, daß durch Verdunstung des Kultivierungsmediums die Zellen Schaden erleiden und somit für weitere Analysen unbrauchbar werden.
Probenträger mit mikroskopisch kleinen Strukturen für den Einsatz bei Lumineszenz - oder Szintillationsmessungen, z. B. zur Lösung chemischer oder molekularbiologischer Frage­ stellungen, sind an sich bekannt. Es handelt sich hierbei in der Regel um handelsübliche Mikro- oder Nanotiterplatten, wie sie dem Fachmann bekannt sind. Als Verdunstungsschutzmaßnahme werden derartige Platten mit einem Deckel versehen. Hieraus ergibt sich nicht nur ein zusätzlicher Fertigungs- und Materialaufwand, sondern auch das Problem, daß derartige Deckel oftmals nicht den Kriterien für eine einwandfreie Detektion durch den Deckel hindurch genügen. Somit sind dem Experimentator Grenzen dergestalt gesetzt, daß er eine Detektion - wie z. B. eine bevorzugt konfokale Fluoreszenzdetektion - nur durch einen optisch hochwertigen Boden des Probenträgers vornehmen kann. In manchen Fällen ist es jedoch durchaus wünschenswert, mittels Durchlichtverfahren oder mit einer Epi- Illumination von der dem Boden des Probenträgers abgewandten Seite Analyten oder Reaktionen in den Probenreservoiren nachzuweisen. Ferner erfordert ein Entfernen des Deckels zusätzliche Schritte, die für einen Automatisierungsprozess in Hochdurchsatzscreeningverfahren nachteilig sind. So müßte eine zusätzliche Programmierung dieser Verfahrensschritte erfolgen, der Deckel könnte sich bei der Abnahme verkanten und einen manuellen Eingriff erforderlich machen, die Zeit zur Handhabung eines Probenträgers würde erhöht, etc. Zusätzlich zu den vorgenannten Deckeln sind weitere Maßnahmen zur Minimierung der Verdunstung von Probenflüssigkeiten aus dem Stand der Technik bekannt.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE 199 23 584 A1 offenbart einen Inkubationsbehälter für zu untersuchende Proben, die sich auf Objektträgern befinden. Der Inkubationsbehälter ist mit einem Reservoir ausgestattet. Dieses dient zur Aufnahme einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser, die durch Verdampfen eine hohe Luftfeuchtigkeit in der Inkubationskammer gewährleistet, so daß die Verdampfung von Flüssigkeit von den Objektträgern vermindert wird.
Aus dem US-Patent 5,587,321 ist ferner eine Zellkultivierungsplatte bekannt, die - wie im einschlägigen Stand der Technik üblich - 96 Probengefäße aufweist. Zusätzlich zu den Probengefäßen sind wannenförmige Aussparungen vorgesehen, die mit Flüssigkeit befüllt werden können, um eine etwaige Verdunstung des Zellkulturmediums aus den Probengefäßen zu minimieren. Eine derartige Platte kann jedoch nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand automatisch befüllt werden, da die Befüllung der wannenartigen Gefäße andere Dispensiermechanismen erfordert als die Befüllung der Probengefäße.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein verbessertes Verfahren zur Minimierung der Verdunstung bereitzustellen, mit dem die Nachteile der herkömmlichen Maßnahmen vermieden werden und welches kostengünstig und einfach handhabbar ist. Ferner sollen hierfür angepaßte Probenträger zur Verfügung gestellt werden sowie Anwendungsfelder für das erfindungsgemäße Verfahren und die Probenträger angegeben werden. Insbesondere soll das erfindungsgemäße Verfahren und die hierin zu verwendenden Probenträger der Automatisierung zugänglich sein, um somit den Anforderungen der heutigen Laboratorien, die oftmals einen hohen Durchsatz von Proben zu bewältigen haben, gerecht zu werden.
Diese Aufgaben werden durch ein Verfahren und einen Probenträger gemäß Ansprüchen 1 und 15 gelöst. Anspruch 29 offenbart Anwendungsfelder der erfindungsgemäßen Verfahren bzw. Probenträger. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Es werden erfindungsgemäß (i) ein Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von Testsubstanzen enthaltenden Flüssigkeiten, welche sich in einem Probenträger mit einer Vielzahl von Probenreservoiren befinden oder in diese eingebracht werden, sowie (ii) speziell angepaßte Probenträger bereitgestellt. Bei den Testsubstanzen handelt es sich beispielsweise um zu analysierende Substanzen (z. B. potentielle Pharmaka) oder zu kultivierende Zellen humanen, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, etc. Erfindungsgemäß werden Probenträger befüllt, die neben typischerweise n × 96 (wobei n eine positive ganze Zahl ist) matrixartig in Spalten und Reihen angeordneten Probenreservoiren ebenfalls in Spalten und Reihen angeordnete Verdunstungsreservoire umfassen. Hierdurch wird die Zahl der zur Verfügung stehenden Probenreservoire gemäß internationaler Standards beibehalten, während ein effektiver Verdunstungsschutz mit den nachfolgenden weiteren Vorteilen erzielt wird. Durch die Anordnung sowohl der Probenreservoire als auch der Verdunstungsreservoire in Reihen und Spalten ist die Befüllung und ggf. Entleerung der Reservoire leicht programmierbar und unter Verwendung handelsüblicher Dispenser bzw. Pipetten automatisch durchführbar. Dies ist insbesondere für voll- oder teilautomatische Hochdurchsatzverfahren von Vorteil.
Es ist hierbei besonderes vorteilhaft, wenn sowohl die Probenreservoire als auch die Verdunstungsreservoire im gleichen Rastermaß angeordnet sind. Insbesondere ist es ebenfalls vvn Vorteil, wenn beide Reservoirtypen z. B. hinsichtlich Form und/oder Fassungsvermögen gleichartig ausgestaltet sind. Durch die genannten Maßnahmen vereinfacht sich somit nicht nur die Beschickung der Reservoire, sondern auch die Herstellung der die Reservoire umfassenden Probenträger. In vorteilhafter Weise können gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens die in den Probenreservoiren befindlichen Substanzen mit hoher Genauigkeit vermessen werden, ohne die Gefahr einer Verfälschung der Meßdaten aufgrund von Konzentrationsveränderungen durch Verdunstungserscheinungen. Zu vermessende Substanzen sind oftmals nur mit hohen Kosten und Mühen erhältlich, während die als Verdunstungsschutz für die Proben dienenden verdunstungsfähigen Flüssigkeiten (z. B. auf wäßriger Basis) leicht erhältlich und preiswert sind, so daß sich hier auch in ökonomischer Hinsicht Vorteile ergeben. Schon beim Befüllen der Probenreservoire hilft das Vorhandensein der zusätzlichen verdunstungsfähigen Flüssigkeiten, während ein Deckel sich eher hinderlich auswirkt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird zumindest ein Teil der insbesondere den Außenkanten des Probenträgers zugewandten Verdunstungsreservoire mit der verdunstungsfähigen Flüssigkeit befüllt. Hieraus ergibt sich ein Flüssigkeitsrand, der die Probenreservoire einschließt und vor Verdunstung schützt. Als verdunstungsfähige Flüssigkeiten können beispielsweise wäßrige Lösungen, reines Wasser oder sonstige insbesondere im Vergleich zu den Probenlösungen vergleichbar flüchtige Lösungen wie z. B. Puffer eingesetzt werden.
Das Verfahren ist, wie bereits erwähnt, insbesondere mit erfindungsgemäß abgewandelten Mikro- und Nanotiterplatten durchführbar, bei denen zusätzlich zu den matrixartigen in Reihen und Spalten angeordneten Probenreservoiren ebenso angeordnete Verdunstungsreservoire vorgesehen sind. Bevorzugt haben diese Probenträger hinsichtlich ihrer Außenmaße und der Anordnung der Probenreservoire Standardmaße. Idealerweise sind auch die zusätzlich vorgesehenen Verdunstungsreservoire nach den üblichen industriellen Standardvorgaben angeordnet. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß sie mit kommerziell erhältlichen Dispensern und Pipetten, insbesondere Paralleldispensern oder -pipetten, in kurzer Zeit automatisch befüllt bzw. entleert werden können. Eine bevorzugt parallele Detektion mit herkömmlichen Analysegeräten ist ferner in vorteilhafter Weise möglich.
In einer weiteren Ausführungsform ist es jedoch auch möglich, die Probenreservoire kreis- oder spiralförmig auf einem bevorzugt kreisförmigen Probenträger anzuordnen. Der Probenträger weist z. B. in vorteilhafter Weise Außenmaße einer CD auf und kann durch geeignete Detektionsmodule gelesen werden. Wünschenswert ist es auch hier, die Verdunstungsreservoire im gleichen Rastermaß wie die Probenreservoire anzuordnen.
Wie bereits erörtert, kann das erfindungsgemäße Verfahren mit jeglichen erfindungsgemäß abgewandelten Probenträgern durchgeführt werden. Bevorzugt ist es jedoch, daß die Probenreservoire ein Volumen im Nanoliter- oder Mikroliterbereich aufweisen, insbesondere 0.01 bis 10 µl, besonders bevorzugt 0.5 bis 5 µl. Die Probenträger können beispielsweise aus Glas-, Kunststoff-, Metall-, Keramik- oder Halbleitermaterialien aufgebaut sein.
In einer besonderen Ausführungsform umfaßt der Probenträger ein eine Oberfläche aufweisendes Bodenteil sowie eine Kompartimentstruktur mit einer Kompartimentschicht, durch die die Probenreservoire gebildet werden, wobei die Kompartimentschicht von den Probenreservoiren vollständig durchstoßen wird, so daß an den Böden der Probenreservoire die Oberfläche des Bodenteils freiliegt. Insbesondere für Durchlichtmessungen oder eine Analyse durch das Bodenteil hindurch sollte das Bodenteil aus einem transparenten Material bestehen. Hierbei hat es sich insbesondere im Zusammenhang mit konfokalen Fluoreszenztechniken bewährt, wenn das Bodenteil eine im wesentlichen ebene Glasplatte ist. Bevorzugt weist die Glasplatte eine Schichtdicke kleiner als 500 µm, insbesondere eine Schichtdicke von 100 µm bis 250 µm. In einer weiteren Ausführungsform ist die Kompartimentschicht aus einem Polymermaterial ausgebildet ist, insbesondere aus Polypropylen. Dieses kann beispielsweise durch Spritzguß- oder Klebeverfahren mit dem Bodenteil verbunden, insbesondere lösbar verbunden, werden. Es ist jedoch auch möglich, Probenträger vollständig aus herkömmlichen Polymermaterialien zu fertigen und in dem erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzen.
Als zusätzlicher Verdunstungsschutz kann in einer weiteren Ausführungsform vorgesehen sein, daß die Kompartimentschicht auf der zum Bodenteil entgegengesetzten Seite eine Abdeckung trägt bzw. die Probenreservoire im allgemeinen mit einer Abdeckung versehen werden.
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung wird ein Probenträger, insbesondere eine erfindungsgemäß abgewandelte Mikro- oder Nanotiterplatte, mit einer Vielzahl von matrixartig angeordneten Proben- und Verdunstungsreservoiren bereitgestellt. In bevorzugter Weise sind die Probenreservoire in geraden Spalten und Reihen angeordnet. Zwischen den peripheren Probenreservoiren und den Außenkanten des Probenträgers sind bevorzugt Verdunstungsreservoire in Spalten bzw. Reihen angeordnet. Insbesondere umfaßt der Probenträger n × 96 Probenreservoire sowie eine Vielzahl von Verdunstungsreservoiren, wobei n eine positive ganze Zahl ist. In Anlehnung an standardisierte Maße ist es wünschenswert, daß n größer/gleich 1, insbesondere n = 4, n = 16, oder n = 36. In einer besonderen Ausgestaltung umfaßt der Probenträger insgesamt 2080 Reservoire, wobei 1536 Reservoire als Probenreservoire vorgesehen sind (n = 16).
Das erfindungsgemäße Verfahren sowie der hieran angepaßte Probenträger finden insbesondere Anwendung in der chemischen/biologischen Forschung und Entwicklung, in der pharmazeutischen Wirkstoffsuche, in der Diagnostik, oder in der Analytik, insbesondere in Hochdurchsatzanalyseverfahren.
Die nachfolgenden Figuren verdeutlichen die Wirkung des erfindungsgemäß ausgestalteten Verdunstungsschutzes.
Fig. 1 und 2 Es wurde ein Probenträger mit insgesamt 2080 Reservoiren verwendet. In jedes Reservoir wurde 1 µl einer fluoreszenten Farbstofflösung eingefüllt. Danach wurde die Fluoreszenz eines jeden Reservoirs mittels eines Fluoreszenzspektrometers ermittelt. Es zeigt sich anhand der gemessenen Fluoreszenzzählraten, daß die am Rand angeordneten Reservoire einer höheren Verdunstung unterliegen als die mehr zur Mitte angeordneten Reservoire. Durch die Verdunstung wird der Farbstoff aufkonzentriert und eine erhöhte Zählrate gemessen.
Fig. 3 Es wurde ein Probenträger mit insgesamt 2080 Reservoiren verwendet. Eine innere Matrix von 1536 (n × 96 mit n = 16) wurde mit jeweils 1 µl einer fluoreszenten Farbstofflösung befüllt. Die übrigen Reservoire wurden als Verdunstungsreservoire genutzt. Die zu messenden Probenreservoire werden somit von einem Rand an Verdunstungs­ reservoiren umgeben, der nur dazu da ist, einen Vorrat an zu verdunstender Flüssigkeit bereitzustellen. Mißt man nur die inneren Reservoire dieses Probenträgers, d. h. die Probereservoire, so sieht man einen drastischen Rückgang der Verdunstungseffekte: Die höheren Readouts werden nicht mehr gefunden. Weitere Versuche haben gezeigt, daß ein Rand einer Breite von 2 Verdunstungsreservoiren ausreicht, um die Verdunstung in den Probenreservoiren über längere Zeiträume in erträglichem Maß zu halten.

Claims (29)

1. Verfahren zur Minimierung der Verdunstung von Testsubstanzen enthaltenden Flüssigkeiten, welche sich in einem Probenträger mit n × 96 matrixförmig in Spalten und Reihen angeordneten Probenreservoiren befinden oder in diese eingebracht werden, wobei n eine positive ganze Zahl ist, durch Befüllen von auf dem Probenträger zusätzlich vorgesehenen matrixartig in Spalten und Reihen angeordneten Verdunstungsreservoiren mit einer verdunstungsfähigen Flüssigkeit, welche im wesentlichen keine Testsubstanzen enthält.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß den Außenkanten des Probenträgers zugewandte Verdunstungsreservoire mit der verdunstungsfähigen Flüssigkeit befüllt werden.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mehr als eine, bevorzugt zwei bis drei Reihen bzw. Spalten Verdunstungsreservoire um die Probenreservoirmatrix herum befüllt werden.
4. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine Befüllung von in einem im wesentlichen gleichen Rastermaß angeordneten Proben- und Verdunstungsreservoiren erfolgt.
5. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Befüllung von hinsichtlich Form und/oder Fassungsvermögen gleichartigen Proben- und Verdunstungsreservoiren erfolgt.
6. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die verdunstungsfähige Flüssigkeit eine wäßrige Lösung ist.
7. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenreservoire und/oder Verdunstungsreservoire jeweils ein Volumen im Nanoliter- oder Mikroliterbereich aufweisen, insbesondere 0.01 bis 10 µl, besonders bevorzugt 0.5 bis 5 µl.
8. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger zumindest teilweise aus Glas-, Kunststoff-, Metall-, Keramik- oder Halbleitermaterialien aufgebaut ist.
9. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger ein eine Oberfläche aufweisendes Bodenteil sowie eine Kompartimentstruktur mit einer Kompartimentschicht, durch die die Probenreservoire und/oder die Verdunstungsreservoire gebildet werden, umfaßt, wobei die Kompartimentschicht von den Probenreservoiren bzw. Verdunstungsreservoiren vollständig durchstoßen wird, so daß an den Böden der Probenreservoire bzw. Verdunstungsreservoire die Oberfläche des Bodenteils freiliegt.
10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil aus einem transparenten Material besteht.
11. Verfahren gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil eine im wesentlichen ebene Glasplatte ist.
12. Verfahren gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte eine Schichtdicke kleiner als 500 µm aufweist, insbesondere eine Schichtdicke von 100 µm bis 250 µm.
13. Verfahren gemäß mindestens einem der Anspruche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompartimentschicht aus einem Polymermaterial ausgebildet ist, insbesondere aus Polypropylen.
14. Verfahren gemäß mindestens einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompartimentschicht auf der zum Bodenteil entgegengesetzten Seite eine Abdeckung trägt.
15. Probenträger mit n × 96 Probenreservoiren, die matrixförmig in Reihen und Spalten angeordnet sind, wobei n eine positive ganze Zahl ist, dadurch gekennzeichnet, daß dieser zusätzlich matrixförmig in Reihen und Spalten angeordnete Verdunstungsreservoire umfaßt.
16. Probenträger gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdunstungsreservoire zwischen den peripheren Probenreservoiren und den Außenkanten des Probenträgers angeordnet sind.
17. Probenträger gemäß Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß n größer oder gleich 1 beträgt, insbesondere n = 4, n = 16, oder n = 36.
18. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Proben- und Verdunstungsreservoire in einem im wesentlichen gleichen Rastermaß angeordnet sind.
19. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Proben- und Verdunstungsreservoire hinsichtlich Form und/oder Fassungsvermögen gleichartig sind.
20. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Probenreservoire und/oder Verdunstungsreservoire jeweils ein Volumen im Nanoliter- oder Mikroliterbereich aufweisen, insbesondere 0.01 bis 10 µl, besonders bevorzugt 0.5 bis 5 µl.
21. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger zumindest teilweise aus Glas-, Kunststoff-, Metall-, Keramik- oder Halbleitermaterialien aufgebaut ist.
22. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Probenträger ein eine Oberfläche aufweisendes Bodenteil sowie eine Kompartimentstruktur mit einer Kompartimentschicht, durch die die Probenreservoire und/oder die Verdunstungsreservoire gebildet werden, umfaßt, wobei die Kompartimentschicht von den Probenreservoiren bzw. Verdunstungsreservoiren vollständig durchstoßen wird, so daß an den Böden der Probenreservoire bzw. Verdunstungsreservoire die Oberfläche des Bodenteils freiliegt.
23. Probenträger gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil aus einem transparenten Material besteht.
24. Probenträger gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil eine im wesentlichen ebene Glasplatte ist.
25. Probenträger gemäß Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Glasplatte eine Schichtdicke kleiner als 500 µm aufweist, insbesondere eine Schichtdicke von 100 µm bis 250 µm.
26. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 22 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompartimentschicht aus einem Polymermaterial ausgebildet ist, insbesondere aus Polypropylen.
27. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 22 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompartimentschicht auf der zum Bodenteil entgegengesetzten Seite eine Abdeckung trägt.
28. Probenträger gemäß mindestens einem der Ansprüche 15 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß n 16 und die Gesamtzahl an Proben- und Verdunstungsreservoiren 2080 beträgt.
29. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14 und Probenträger gemäß einem der Ansprüche 15 bis 28 zur Anwendung in der chemischen/biologischen Forschung und Entwicklung, in der pharmazeutischen Wirkstoffsuche, in der Diagnostik, oder in der Analytik, insbesondere in Hochdurchsatzanalyseverfahren.
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