DE10145357C1 - Metall-Kunststoff-Hybridträger - Google Patents
Metall-Kunststoff-HybridträgerInfo
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Abstract
Ein Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) umfasst ein metallisches Profilelement (12) und ein mit dem Profilelement (12) verbundenes Kunststoffelement (14). Im Bereich des Kunststoffelements (14) ist mindestens ein Befestigungselement (18, 24) für ein Leitungsmedium (20) integriert.
Description
Die Erfindung betrifft einen Metall-Kunststoff-Hybridträger,
der ein metallisches Profilelement und ein mit dem
Profilelement verbundenes Kunststoffelement umfasst.
Hybridkonstruktionen in der Form von Metall-Kunststoff-
Verbunden werden derzeit verstärkt im Automobilbau
eingesetzt, da sie ein erhebliches Leichtbaupotenzial haben.
Insbesondere dienen Metall-Kunststoff-Hybridträger dazu,
unter Berücksichtigung von Leichtbauaspekten Bauteile
vorzusehen, die sich neben hoher gewichtsbezogener
Biegesteifigkeit auch durch ein hohes
Energieabsorptionsvermögen auszeichnen, insbesondere bei
hochdynamischer Belastung.
Solche Metall-Kunststoff-Hybridträger sind in der Technik gut
bekannt.
Beispielsweise werden solche Hybridträger in Fahrzeugen als
Komponenten einer Leichtbaukarosserie eingesetzt. Ein
Beispiel dafür ist in der DE 100 02 499 A1 beschrieben. Dort
wird ein Bauteil, das einteilig einen Stoßfängerquerträger
und einen Montageträger umfasst, die im Kunststoff-
Spritzgussverfahren als Hybridbauteil mit in die Gussform
eingelegten Blechteilen hergestellt sind, als Frontendmodul
für ein Kraftfahrzeug eingesetzt. Die Blechteile weisen
beispielsweise ein U-förmiges Profil auf, das durch
Einformung von Kreuz- oder ähnlichen Kunststoffrippen
versteift ist. Somit werden in das Frontendmodul gemäß der
DE 100 02 499 A1 an stark mechanisch beanspruchten
Teilbereichen durch die Kunststoffkomponente auf einfache
Weise und gewichtssparend Versteifungselemente eingebracht,
so dass die Neigung der metallischen Komponente zum Beulen
und/oder Knicken verringert wird. Damit ergibt sich bei einer
hohen gewichtsbezogenen Biegesteifigkeit auch ein hohes
Energieabsorptionsvermögen, das z. B. im Frontendmodulbereich
eines Kraftfahrzeugs aus Sicherheitsgründen wichtig ist.
Ein weiterer Metall-Kunststoff-Hybridträger ist in der
DE 199 34 545 C1 beschrieben. Dabei wird ein U-förmiges
Profilelement mit wabenförmigen Kunststoffrippen im Inneren
des U's verstärkt.
Andererseits besteht im Automobilbau bzw. allgemein im
Fahrzeugbau stets die Problematik, dass Kabelbäume an
Strukturelementen des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkarosserie
angebracht werden sollen. Dazu werden die Kabelbäume häufig
mit Befestigungselementen versehen, die während der Montage
des Kabelbaums an der Fahrzeugstruktur in entsprechende
Bohrungen, beispielsweise im Fahrzeugboden, eingeclipst
werden. Dadurch entsteht ein verhältnismäßig hoher
Arbeitsaufwand, der mit entsprechenden Fertigungskosten
verbunden ist, bereits bei der Kabelbaumfertigung, da die
Befestigungselemente in das Kabelbündel an wohldefinierten
Positionen und in vorgegebenen Ausrichtungen eingewickelt
werden müssen.
Alternativ dazu ist es bekannt, Kabelbäume bzw. andere Leiter
an sogenannten Kabelführungsschienen zu befestigen, in die
ein Kabelbaumstrang oder ein oder mehrere Einzelleiter
eingelegt werden. Solche Befestigungsschienen werden meist
durch Abdeckteile verschlossen, so dass das zu führende Kabel
nicht unerwünscht herausgleiten kann und geschützt
untergebracht ist.
Die DE 38 20 724 C2 beschreibt ein Befestigungs- und
Führungselement für einen Kabelbaum, das baumförmig mit einem
Stamm und Ästen nach einem vorgegebenen räumlichen
Verlegemuster versehen ist, so dass mittels an diese Struktur
angebrachter kanalförmiger Führungsschienen ein Kabelbaum in
der Kraftfahrzeugkarosserie verlegbar ist.
Die DE 39 35 628 C2 beschreibt U-förmige Aufnahmen aus
hartelastischem Kunststoff, mit Hilfe derer Bündel flexibler
Leitungen an Flächen verlegt werden können. In diesem U-
förmigen Abschnitt sind Querbügel einclipsbar, so dass die
offene Seite des U's bereichsweise verschlossen wird und sich
ein darin eingelegter Leiter bzw. ein Leiterbündel nicht aus
der U-förmigen Vertiefung bewegen kann.
Aus der DE 199 22 323 C1 ist schließlich ein U-förmiger
Träger für die Bodengruppe eines Kraftfahrzeugs bekannt, der
als Kabelkanal verwendet wird. Dazu wird ein Bodenblech in
den U-förmigen Freiraum des Längsträgers eingeformt und mit
Versteifungen versehen. Die Kabel bzw. Leiter verlaufen im
Inneren dieses U-förmigen Kanals. Die gesamte Konstruktion
ist aus einem metallischen Werkstoff.
Die DE 21 00 531 A betrifft eine Metallschiene, die im
gesamten Querschnitt mit Kunststoff ummantelt ist. Im
Innenbereich der Ummantelung, d. h. dem Bereich, der
innerhalb des Querschnitts der Metallschiene liegt, weist die
Kunststoffummantelung Aussparungen auf, in denen
Elektroleiter klemmend festgelegt werden können.
Aus der DE 197 53 178 A1 ist ein Querträger für ein
Kraftfahrzeug bekannt, der vorteilhaft als Metall-Kunststoff-
Hybridkonstruktion gestaltet ist. Dabei weist der Kunststoff
Ausschnitte auf, die der Führung für Kabelbäume dienen. Die
Aussparungen können als einfache Durchbrüche ausgeführt sein
oder mit Steckverbindungen bestückt sein, in denen
Kabelstränge enden. Ein rinnenförmiger Bereich nimmt einen
Kabelbaum auf, der mit Hilfe von Schellen fixierbar ist.
Befestigungshilfen für zusätzliche Elemente können direkt
angeformt sein.
Aus der DE 100 46 120 A1 ist ein Leichtbauteil für ein
Kraftfahrzeug bekannt, das einen schalenförmigen Grundkörper
und aus angespritzten Kunststoff bestehende
Verstärkungsrippen aufweist. Der Grundkörper ist im
Wesentlichen ein U-Profil. In die Verstärkungsrippen ist
wenigstens ein Kanal eingeformt, der im Innenraum des
Grundkörpers verläuft. Die Verstärkungsrippen sind wabenartig
gestaltet, so dass der Kanal vollständig unter der Oberfläche
der Waben, d. h. der frei zugänglichen Fläche, läuft, so dass
ein Kabel durch den Kanal eingefädelt und durchgezogen werden
muss und nicht aufgelegt werden kann.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung
vorzusehen, mit der Leitungsmedien innerhalb eines Fahrzeugs
platzsparend geführt werden können und dennoch einfach zu
montieren sind.
Diese Aufgabe wird durch einen Metall-Kunststoff-Hybridträger
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Flexibilität
des Kunststoffelements hinsichtlich seiner Gestaltung im
Rahmen eine Metall-Kunststoff-Hybridträgers wird dahingehend
ausgenutzt, dass durch geeignete Formgebung des Kunststoff-
Elements Befestigungsmittel vorgesehen werden, mit denen die
Äste eines Kabelbaums bzw. Einzelleiter oder eine Kombination
verschiedener Leitungsmedien in einem Fahrzeug geführt werden
können. Gleichzeitig bleiben die vorteilhaften mechanischen
Eigenschaften des Metall-Kunststoff-Hybridträgers erhalten,
so dass eine bevorzugte Anwendung z. B. der Einsatz als
Komponente im Rahmen einer Fahrzeugleichtbaukarosserie ist.
Dies bedeutet, dass in Bereichen, in denen der Metall-
Kunststoff-Hybridträger als Komponente einer
Leichtbaukarosserie eingesetzt wird, keine zusätzlichen
Befestigungsmittel für Kabelbaumstränge oder Einzelleiter
vorgesehen werden müssen. Insbesondere ist als
Anwendungsmöglichkeit z. B. die tragende Struktur einer
Bodenanlage zu erwähnen, wobei die hohe gewichtsbezogene
Steifigkeit sowie das hohe Energieabsorptionsvermögen bei
hochdynamischer Belastung des Metall-Kunststoff-Hybridträgers
vorteilhaft ausgenützt werden. Ein anderes Beispiel ist ein
Querträger für eine Instrumententafel in einem Fahrzeug. Hier
wird insbesondere die hohe Steifigkeit des Metall-Kunststoff-
Hybridträgers ausgenutzt, da diese hohe Eigenfrequenzen mit
sich bringt, die bei Instrumententafelquerträgern aus
schwingungstechnischen Gründen erforderlich sind.
Unabhängig vom konkreten Einsatz bietet der erfindungsgemäße
Metall-Kunststoff-Hybridträger die Möglichkeit,
Leitungsmedien in seinem Inneren zu führen und an ihm zu
befestigen, so dass für die Leitungsmedien, beispielsweise
Kabelbäume, keine aufwändigen Befestigungselemente nötig
sind. Es müssen keine Halteelemente oder ähnliches am
Kabelbaumstrang und/oder dem Befestigungsort an der
Fahrzeugstruktur vorgesehen werden. Vielmehr kann das
Leitungsmedium bzw. ein Kabelbaumast oder ähnliches in das
Befestigungselement des Metall-Kunststoff-Hybridträgers
eingelegt werden und beispielsweise durch eine
Clipseinschnappverbindung problemlos befestigt werden. Es ist
nicht nötig, Halteclipse am Kabelbaum an definierten
Positionen und in besonders ausgerichteten Lagen anzubringen.
Als Leitungsmedien kommen neben Kabelbündeln, wie sie in
Kabelbäumen auftreten, auch andere Leitungsmedien in Frage,
beispielsweise Lichtwellenleiter, flexible printed circuits
(FPC) oder flexible flat cables (FFC). Je nach Gestaltung des
Befestigungselements können auch mehrere gleiche oder
unterschiedliche der genannten oder andere Leitungsmedien in
ein Befestigungselement eingebracht werden. Insbesondere im
Rahmen der Befestigung von flexible flat cables ist der
erfindungsgemäße Metall-Kunststoff-Hybridträger vorteilhaft,
da diese aufgrund ihrer Form und durch eine etwaige
Ummantelung des Leiters, schwierig zu befestigen sind und mit
dem Fahrzeugrohbau in irgendeiner, meist aufwändigen Weise
verbunden werden müssen. Schließlich ist es bei dem
erfindungsgemäßen Metall-Kunststoff-Hybridträger auch
problemlos möglich, ein Bündel aus Signalleitungen und ein
Bündel aus Steuerleitungen im selben Hybridträger getrennt
voneinander zu befestigen. Daraus ergeben sich Vorteile
bezüglich der elektromagnetischen Verträglichkeit, die im
Stand der Technik nicht erzielt werden können, da die
Trennung von Signal- und Steuerleitungen aus Kostengründen
nicht praktikabel ist.
Durch die erfindungsgemäße Lösung kann die Flexibilität der
Kunststoffkomponente hinsichtlich der Formgebung ausgenutzt
werden, da die Befestigungselemente durch eine
verhältnismäßig einfache Modifikation im Spritzgusswerkzeug,
mit dem der Metall-Kunststoff-Hybridträger hergestellt wird,
in die Kunststoffkomponente integriert werden können. Der
Metall-Kunststoff-Hybridträger leidet dabei nicht wesentlich
hinsichtlich seiner mechanischen Festigkeiten oder der
Herstellungskosten, da am Herstellungsverfahren an sich keine
wesentlichen Änderungen vorgenommen werden müssen.
Dabei ist das Profilelement ein U-Profil. Dadurch können die
Leitungsmedien in der Vertiefung des U's aufgenommen werden.
Hier liegen sie besonders geschützt.
Das Kunststoffelement wird im Inneren des U-Profils
vorgesehen, wo auch die Befestigungselemente angebracht sind.
Es ist jedoch auch möglich, das Kunststoffelement zusätzlich
an der Außenseite des U's anzuordnen, beispielsweise um mit
dem metallischen Profilelement zumindest bereichsweise einen
Formschluss in den Randbereichen des Profilelements
herzustellen.
Das Befestigungselement umfasst eine Aufnahme, beispielsweise
eine Vertiefung, die an die Form des Leitungsmediums
angepasst ist. Dadurch kann bereits durch Einlegen des
jeweiligen Leitungsmediums in die formangepasste Aufnahme
dessen Lage innerhalb des Metall-Kunststoff-Hybridträgers
fixiert werden, so das beispielsweise die erwähnte Trennung
von Signal- und Steuerleitung problemlos möglich ist.
Insbesondere ist das Vorsehen einer formangepassten Aufnahme
vorteilhaft, wenn beispielsweise flexible flat cables im
Rahmen des Metall-Kunststoff-Hybridträgers geführt werden
sollen.
Die Aufnahme ist ferner auf einem stegartigen Element in der
Symmetrieebene des U-Profils angeordnet, da dann eine
Aussparung, die zum Ausbilden der formschlüssigen Aufnahme im
Kunststoffelement notwendig wird, nahe an der neutralen Faser
des Trägers liegt und dadurch die Biege- und
Torsionssteifigkeit des Bauteils nur unwesentlich reduziert
wird. Beispielsweise kann die stegartige Aufnahme an den
Kreuzungspunkten einer wabenartigen Struktur des
Kunststoffelements im Inneren des U-Profils vorgesehen
werden.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen
Ansprüche gekennzeichnet.
Bevorzugterweise hat das Kunststoffelement weiter eine
wabenartige Struktur, z. B. im Inneren des U-Profils. Solche
Verstrebungen in Wabenform, die als Rippen gebildet sind,
verhindern die Neigung der metallischen Komponente zum Beulen
und Knicken und sehen ein verhältnismäßig hohes
Energieabsorptionsvermögen des Metall-Kunststoff-
Hybridträgers vor.
Vorteilhafterweise ist das Befestigungselement im Bereich der
neutralen Faser des Trägers (Profilelements) bzw. nahe daran
vorgesehen, so dass das Befestigungselement, das häufig eine
Aussparung für das Kabelbündel bzw. Leitungsmedium erfordert,
die Festigkeitseigenschaften nicht wesentlich negativ
beeinflusst. Die Biege- und Torsionssteifigkeit des Bauteils
wird in diesem Fall nur unwesentlich reduziert.
Vorteilhafterweise wird zudem ein Haltebügel vorgesehen, der
z. B. mit einem Halteelement am Kunststoffelement eine
formschlüssige Verbindung eingehen kann. Beispielsweise ist
eine Schnappverbindung durch Vorsehen entsprechender
Verzahnungen möglich. Alternativ sind auch Nut-Feder-Profile
denkbar, die durch Einschieben oder Einschnappen eine
Verbindung unter Ausnutzung der Elastizität des Kunststoffs
herstellen können. Dabei kann der Haltebügel wahlweise
vollständig getrennt von einem Kunststoffelement vorgesehen
sein, das mit dem metallischen Profilelement verbunden ist,
und mit diesem lediglich die formschlüssige Verbindung im
Bereich des Befestigungselement eingehen. Alternativ ist es
jedoch auch möglich, dass der Haltebügel über z. B. einen
Bereich mit verhältnismäßig geringer Materialstärke, in der
Art eines Folienscharniers, mit der Aus- oder Umspritzung des
metallischen Profilelements verbunden ist. Das Vorsehen eines
solchen Haltebügels ermöglicht es in jedem Fall, dass das mit
dem Metall-Kunststoff-Hybridträger zu verbindende
Leitungsmedium im Bereich des Befestigungselements in
Aufnahmen eingelegt werden kann, die als einfache
Vertiefungen ohne Hinterschneidungen beispielsweise gestaltet
sind, und lediglich durch Auflegen und Einschnappen des
Haltebügels in der Lage fixiert wird. Dabei kann der
Haltebügel zusätzlich an die Form des Leitungsmediums
angepasst sein, so dass ein Verrutschen des Leitungsmediums
unter dem Haltebügel nicht möglich ist. Dies ist jedoch nicht
zwingend erforderlich.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das
Kunststoffelement ein U-Profil, wobei jedes Halteelement am
Kunststoffelement zwei einander gegenüberliegende
Haltebereiche umfasst, die jeweils in der Nähe der
Seitenschenkel des U-Profils angeordnet sind. Insbesondere
ist an einem Seitenschenkel des U-Profils ein Haltebereich
und am anderen Seitenschenkel des U-Profils an anderer
Haltebereich angeordnet. In diese Haltebereiche kann der
Haltebügel jeweils eingeclipst werden. Dies ist insbesondere
günstig, da dadurch z. B. eine U-förmige Ausgestaltung des
Haltebügels möglich ist, und der Haltebügel problemlos am
Kunststoffelement befestigt werden kann. Dadurch kann durch
Anpassen der Schenkellänge des U's des Haltebügels z. B. die
Höhe des Befestigungselements, also der Abstand zwischen
Haltebügel und Aufnahme, an die jeweiligen verwendeten
Leitungsmedien angepasst werden.
Selbstverständlich ist es hinsichtlich der Anzahl der
Befestigungselemente wesentlich, für welchen Anwendungszweck
und über welche Längen der Metall-Kunststoff-Hybridträger
eingesetzt wird. Die Wahl der Anzahl der Befestigungselemente
ist dazu frei nach den jeweiligen Erfordernissen anpassbar.
Wird eine formangepasste Aufnahme für das jeweilige
Leitungsmedium verwendet, so ist es möglich, dass die
formangepasste Aufnahme derart gestaltet ist, dass sie
bereits ohne zusätzliches Halteelement das Leitungsmedium
formschlüssig fixiert. Dies kann beispielsweise dadurch
geschehen, dass die Aufnahme mit einer zumindest leichten
Hinterschneidung versehen ist, die zum Einlegen des
Leitungsmediums in die Aufnahme durch Verbiegen der Aufnahme
im Rahmen der Elastizität des Kunststoffelements verformt
wird und nach dem Einlegen des Leitungsmediums wieder ihre
ursprüngliche Form annimmt, mit der sie das Leitungsmedium
formschlüssig halten kann. Dadurch entfallen etwaige
zusätzliche Sicherungselemente, wie beispielsweise Haltebügel
oder Deckel.
Vorzugsweise umfasst das Befestigungselement einen am
Kunststoffelement schwenkbar angebrachten Deckel. Dabei kann
sich der Deckel, der gegebenenfalls auch getrennt von dem
Kunststoffelement vorgesehen werden kann und mit diesem durch
entsprechende Clipseinrichtungen oder ähnliches verbunden
werden kann, über Bereiche des Kunststoffelements erstrecken
oder aber, beispielsweise bei einem U-Träger, die offene
Seite des U's vollständig abdecken.
Bevorzugterweise schließt der Deckel das Profilelement
jeweils ab, so dass beispielsweise ein U-Profil
näherungsweise eine Rechteckform zusammen mit dem Deckel
einnimmt, ein L-Profil eine dreieckige Querschnittsform und
ähnliches. Dadurch wird die Anordnung zusätzlich vor
Verschmutzen und anderen äußeren Einflüssen geschützt.
Als bevorzugter Werkstoff für das Profilelement ist
verzinktes Stahlblech zu erwähnen, das einerseits die
erforderlichen Leichtbaueigenschaften aufweist und zudem bei
verhältnismäßig geringer Materialstärke die erforderliche
mechanische Festigkeit bietet. Die Verstrebungen, die durch
das Kunststoffelement gebildet werden, sind vorzugsweise aus
einem Thermoplasten gefertigt, wobei Standardthermoplasten,
etwa PA 6.6, verwendet werden können. Die Kombination der
Werkstoffe verzinktes Stahlblech-PA 6.6 ist gut im Rahmen des
Spritzgussverfahrens handhabbar, so dass eine zuverlässige
Verbindung zwischen dem metallischen Element und dem
Kunststoffelement erreicht wird.
Bevorzugterweise wird das Metall-Kunststoff-Hybridelement
durch Umspritzen eines Profilelements, beispielsweise eines
dünnwandigen, gelochten Blechs, mit Kunststoff erzeugt.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der
beigefügten Figuren beschrieben, in denen
Fig. 1 eine Querschnittsansicht durch einen
erfindungsgemäßen Metall-Kunststoff-Hybridträger
ist;
Fig. 2 eine Querschnittsansicht senkrecht zur
Querschnittsansicht aus Fig. 1 durch den Metall-
Kunststoff-Hybridträger in einer ersten
Ausführungsform der Erfindung ist;
Fig. 3 den Metall-Kunststoff-Hybridträger aus Fig. 2
zeigt, wobei ein Haltebügel aufgesetzt ist;
Fig. 4 eine Querschnittsansicht, ähnlich zur Fig. 2, durch
einen Metall-Kunststoff-Hybridträger in einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist; und
Fig. 5 eine Querschnittsansicht ähnlich zur Fig. 2 durch
eine noch weitere Ausführungsform des Metall-
Kunststoff-Hybridträgers der Erfindung ist.
Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt aus einem Metall-Kunststoff-
Hybridträger 10 der vorliegenden Erfindung. Die Gesamtlänge
eines solchen Trägers ergibt sich z. B. aus der konkreten
Anwendung des Trägers. Solch ein Metall-Kunststoff-
Hybridträger kann z. B. als Bodenanlage in einem Fahrzeug und
dort als tragende Struktur eingesetzt werden.
Der erfindungsgemäße Metall-Kunststoff-Hybridträger 10, der
in Fig. 1 dargestellt ist, umfasst ein metallisches
Profilelement 12, das als U-Profil gestaltet ist. Dabei ist
Fig. 1 eine Schnittansicht parallel zur Ebene des
Verbindungsstegs des U-Profils. Dieser metallische
Profilträger 12 ist beispielsweise aus verzinktem Stahlblech
gefertigt. In der Vertiefung des U-Profils 12 ist wabenartig
ein Kunststoffelement 14 eingebracht. Dies ist beispielsweise
ein Polyamid 6.6 Kunststoff, der mit dem Profilelement 12 im
Spritzgussverfahren verbunden wird.
Wie es aus Fig. 1 zu erkennen ist, wird die wabenartige
Struktur des Kunststoffelements 14 im Wesentlichen aus
parallel zu den Seitenstegen des U-Profils 12 verlaufenden
Kunststoffstegen, die direkt an die Seitenstege des U-Profils
zur Innenseite des U-Profils hin angrenzend verlaufen, und
aus diese Kunststoffstege verbindenden Stegen, die einander
in der Symmetrieebene des U-Profils kreuzen, gebildet.
Selbstverständlich ist die Form des Kunststoffelements
jeweils an die vorgegebenen Festigkeitsanforderungen und
andere Gestaltungsanforderungen anpassbar.
Fig. 2 bis 5 zeigen jeweils einen Schnitt entlang der
Linie A-A aus Fig. 1.
Wie es Fig. 2 zu entnehmen ist, ist in der dargestellten
Ausführungsform der Erfindung ein Befestigungselement für ein
Leitungsmedium 20 im Bereich des Kunststoffelements
dergestalt vorgesehen, dass im Bereich der Symmetrieebene des
metallischen Profilelements 12 das Kunststoffelement eine
stegartige Erhebung 16, im Wesentlichen parallel zu den
Seitenwänden des Profilelements 12, aufweist, die durch den
Kreuzungspunkt der Verbindungsstege des Kunststoffelements 14
gebildet wird. Dieses stegartige Element 16, das gleichzeitig
durch die Ausbildung in oder nahe an der Symmetrieebene des
U-Profils im Bereich der neutralen Faser des Trägers 10
liegt, weist an seinem freien Endbereich eine Vertiefung auf,
die in ihrer Querschnittsgestalt an die Form eines
Kabelbündels 20 angepasst ist. Da ein solches Kabelbündel
einen im Wesentlichen runden Querschnitt hat, ist die
Vertiefung 18 ebenfalls als Teil eines Kreisumfangs
gestaltet.
Das Befestigungselement in der in Fig. 2 dargestellten
Ausführungsform umfasst ferner Haltebereiche 19, wobei je
Befestigungselement jeweils ein Haltebereich in der Nähe
eines der parallelen Stege des Profilelements 12 angeordnet
ist, so dass die Haltebereiche 19 einander im Inneren des U-
Profils gegenüberliegen und zwischen ihnen die Aufnahme 18
für das Leitungsmedium 20 vorgesehen ist. Die Haltebereiche
19 sind jeweils mit zackenförmigen Einrastelementen versehen,
in die ein entsprechend gestalteter Bereich 25 an einem
Haltebügel 24 einrasten kann. Der Haltebügel 24, der in Fig.
2 ebenfalls dargestellt ist, ist ebenfalls U-förmig gestaltet
und in der dargestellten Ausführungsform getrennt von dem in
das metallische Profilelement 12 eingespritzten
Kunststoffelement 14 ausgebildet. Alternativ ist es jedoch
auch möglich, einen solchen Bügel zumindest einseitig an dem
Kunststoffelement 14 zu befestigen, so dass beispielsweise
nur ein Haltebereich 19 am Kunststoffelement 14 vorgesehen
ist und der andere Haltebereich 19 durch beispielsweise ein
durch einen Kunststoffbereich mit verhältnismäßig dünner
Materialstärke gebildetes Scharnier ersetzt wird.
In Fig. 3 ist die Situation gezeigt, in der der Metall-
Kunststoff-Hybridträger und der separat vorgesehene
Haltebügel 24 miteinander verbunden sind. Wie es aus Fig. 3
zu entnehmen ist, wird durch diese Konfiguration das
Leitungsmedium 20 sicher durch die Aussparung 18 und den
entsprechend beabstandeten Haltebügel 24 gehalten, so dass es
mit dem Metall-Kunststoff-Hybridträger verbunden ist. Dabei
muss der Abstand zwischen der Aussparung 18 und dem
Haltebügel 24 selbstverständlich nicht genau der
Materialstärke des Leitungsmediums entsprechen. Es genügt
vielmehr, wenn der Abstand so bemessen ist, dass einerseits
das Leitungsmedium in den Zwischenraum eingeführt werden kann
und andererseits dort so sicher gehalten wird, dass es nicht
unerwünschterweise aus diesem Zwischenraum gleiten kann oder
sich dort in seiner Lage wesentlich verändern kann.
Es ist auch festzuhalten, dass der Haltebügel 24 dann
vollständig entfallen kann, wenn für das Leitungsmedium 20
eine Aufnahme derart vorgesehen ist, dass diese das
Leitungsmedium formschlüssig hält.
Wie es in Fig. 4 gezeigt ist, ist das erfindungsgemäße
Befestigungskonzept auch für andere Leitungsmedien 20
anwendbar. Fig. 4 zeigt beispielsweise die Anwendung auf ein
flexible flat cable (FFC). Wie es Fig. 4 zu entnehmen ist,
ist in diesem Fall die Aufnahme 18 im Wesentlichen flach
gestaltet. Zusätzlich ist es möglich, wie es ebenfalls in
Fig. 4 dargestellt ist, mehrere Leitungsmedien in eine
Aufnahme einzulegen, beispielsweise durch mehrlagiges
Anordnen von flexible flat cables 20. Die sogenannten
Flachleiter (flexible flat cable) sind dabei, wie es Fig. 4
zu entnehmen ist, aus Leitern 21 aufgebaut, die durch
Kunststoffummantelungen 22 voneinander getrennt sind.
Fig. 5 zeigt schließlich noch eine weitere Ausführungsform
der Erfindung, wobei in diesem Fall besonders vorteilhaft die
Aufnahme 18 zweiteilig gestaltet ist und zwei verschiedene
Leiterbündel räumlich voneinander trennt, indem die Aufnahme
einen Vorsprung 17 aufweist, der sie in zwei Aufnahmebereiche
teilt. Somit liegt der Vorsprung 17 zwischen den
Leiterbündeln 20. Diese Anordnung kann beispielsweise
eingesetzt werden, wenn ein Bündel aus Signalleitungen und
ein Bündel aus Steuerleitungen im Hybridträger getrennt
voneinander angebracht und geführt werden soll.
Selbstverständlich können auch zwei beliebige andere
Leitungsstränge 20 in dieser Anordnung voneinander getrennt
geführt werden. Ebenfalls ist es möglich, beispielsweise eine
der Aufnahmen für ein Kabelbündel formangepasst zu gestalten,
während die andere Aufnahme für ein FFC geeignet ist.
Schließlich sei noch erwähnt, dass die Anordnung nicht auf
zwei voneinander getrennte Aufnahmebereiche begrenzt ist.
Dies ist ebenfalls je nach räumlichen Gegebenheiten und
Abmessungen der Hybridträgerstruktur frei anpassbar und
wählbar.
Schließlich kann zusätzlich oder alternativ zu den
Haltebügeln auch noch ein Kunststoffdeckel zum Einsatz
kommen, der in einer Ebene parallel zur Ebene des
Verbindungsstegs des U-Profils 12 dieses an der dem
Verbindungssteg gegenüberliegenden Seite abdeckt, so dass
insgesamt eine geschlossene bzw. zumindest bereichsweise
geschlossene Struktur, je nach Gestaltung des Deckels,
erhalten wird.
Der wesentliche Aspekt der Erfindung liegt darin, eine
Führung und eine Befestigung für Leitungsmedien in einen
Metall-Kunststoff-Hybridträger zu integrieren, ohne die
vorteilhaften Eigenschaften des Metall-Kunststoff-
Hybridträgers zu verlieren. Die erfindungsgemäße Anordnung
bietet insbesondere den Vorteil, dass keine weiteren
Befestigungselemente für die Leitungsmedien erforderlich
sind, insbesondere keine Befestigungselemente an den
Leitungsmedien selbst angebracht werden müssen, die
hinsichtlich ihrer Position und Lage genau ausgerichtet sein
müssen, um mit entsprechenden Gegenelementen an der
Fahrzeugstruktur in Eingriff gebracht werden zu können.
Claims (12)
1. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10), umfassend ein
metallisches Profilelement (12) und ein mit dem
Profilelement (12) verbundenes Kunststoffelement (14),
wobei im Bereich des Kunststoffelements (14) mindestens
ein Befestigungselement (18, 24) für ein Leitungsmedium
(20) integriert ist;
das Profilelement (12) ein U-Profil ist;
das Kunststoffelement (14) im Inneren des U-Profils (12) angeordnet ist; und
das Befestigungselement eine an das Leitungsmedium (20) formangepasste Aufnahme (18) für das Leitungsmedium (20) umfasst;
dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aufnahme (18) in der Symmetrieebene des U-Profils (12) befindet und als sich parallel zu den Seitenschenkeln des U-Profils (12) erstreckender Steg (16) ausgebildet ist, dessen freies Ende an das Leitungsmedium (20) formangepasst ist.
das Profilelement (12) ein U-Profil ist;
das Kunststoffelement (14) im Inneren des U-Profils (12) angeordnet ist; und
das Befestigungselement eine an das Leitungsmedium (20) formangepasste Aufnahme (18) für das Leitungsmedium (20) umfasst;
dadurch gekennzeichnet, dass sich die Aufnahme (18) in der Symmetrieebene des U-Profils (12) befindet und als sich parallel zu den Seitenschenkeln des U-Profils (12) erstreckender Steg (16) ausgebildet ist, dessen freies Ende an das Leitungsmedium (20) formangepasst ist.
2. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungsmedium (20)
ein Kabelbündel eines Kabelbaums, ein
Lichtwellenleiter, ein FPC oder ein FFC ist.
3. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach Anspruch 1
oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
Kunststoffelement (14) eine wabenartige Struktur im
Inneren des U-Profils (12) ist.
4. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
das Befestigungselement ein Halteelement (19) am
Kunststoffelement (14) und einen Haltebügel (24)
umfasst, durch den eine formschlüssige Verbindung mit
dem Halteelement (19 am Kunststoffelement (14))
herstellbar ist.
5. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach Anspruch 3 und
4, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement zwei
Haltebereiche (19) umfasst, die jeweils in der Nähe der
Seitenschenkel des U-Profils (12) angeordnet sind.
6. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die formangepasste Aufnahme (18) das Leitungsmedium
(20) formschlüssig fixiert.
7. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
das Befestigungselement einen am Kunststoffelement (14)
schwenkbar angebrachten Deckel umfasst.
8. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel das
Profilelement (12) abschließt.
9. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
das Profilelement (12) aus verzinktem Stahlblech
gefertigt ist.
10. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
das Kunststoffelement (14) aus einem Thermoplasten
gefertigt ist.
11. Metall-Kunststoff-Hybridträger (10) nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
das Kunststoffelement mit dem Profilelement durch
Umspritzen verbunden ist.
12. Verwendung eines Metall-Kunststoff-Hybridträgers (10)
nach einem der vorhergehenden Ansprüche als Komponente
einer Fahrzeug-Leichtbaukarosserie.
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