DE10143387B4 - Werkzeugkopf für den Einsatz in Werkzeugmaschinen - Google Patents
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Abstract
Werkzeugkopf für den Einsatz in Werkzeugmaschinen mit einem mit einer Maschinenspindel (10) kuppelbaren Grundkörper (24), mit mindestens einer Werkzeugaufnahme (28) für ein Schneidwerkzeug (32) und mit einem die Werkzeugaufnahme (28) außermittig tragenden, zum Grundkörper (24) unter Verstellen des Schneidradius des Schneidwerkzeugs (32) um eine zur Grundkörperachse (20) parallele Exzenterachse drehbaren Rundschieber (42), gekennzeichnet durch einen eine zweite außermittige Werkzeugaufnahme (30) tragenden, zum Grundkörper (24) unter Verstellen des Schneidradius des betreffenden Schneidwerkzeugs (32) um eine zweite, zur Grundkörperachse parallele Exzenterachse drehbaren zweiten Rundschieber (46), wobei der Grundkörper (24) außerdem eine achszentrale Durchtrittsöffnung (38) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Werkzeugkopf für den Einsatz in Werkzeugmaschinen mit einem mit einer Maschinenspindel kuppelbaren Grundkörper, mit mindestens einer Werkzeugaufnahme für ein Schneidwerkzeug und mit einem die Werkzeugaufnahme außermittig tragenden, zum Grundkörper unter Verstellen des Schneidradius des Schneidwerkzeugs um eine zur Grundkörperachse parallele Exzenterachse drehbaren Rundschieber.
- Es ist ein Werkzeugkopf dieser Art bekannt (
DE-A 197 02 219 ), bei welchem ein zentrumsnah im Grundkörper angeordneter Rundschieber vorgesehen ist, der über mittig angeordnete Getriebeelemente verstellbar ist. Die Außenbearbeitung langgestreckter Werkstücke ist mit diesem Werkzeugkopf nicht ohne weiteres möglich. - Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Werkzeugkopf zu entwickeln, der kompakt und leicht aufgebaut ist und mit dem auch langgestreckte Werkstücke mit hoher Drehgeschwindigkeit außenseitig bearbeitet werden können.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Patentanspruch 1 angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
- Der erfindungsgemäßen Lösung liegt der Gedanke zugrunde, dass ein zweiter Rundschieber vorgesehen ist, der eine zweite Werkzeugaufnahme trägt und zum Grundkörper unter Verstellen des Schneidradius des betreffenden Schneidwerkzeugs um eine zweite, zur Grundkörperachse parallele Exzenterachse drehbar ist, wobei der Grundkörper eine achszentrale Durchtritts öffnung für ein zu bearbeitendes Werkstück oder einen Werkstückhalter aufweist. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass im Grundkörper Getriebemittel angeordnet sind, die mit beiden Rundschiebern gekuppelt sind, so dass sie unter Verstellung des gegenseitigen Abstands der beiden Schneidwerkzeuge gemeinsam antreibbar sind. Vorteilhafterweise sind die Getriebemittel mit einer zusätzlichen Maschinenspindel kuppelbar und über einen maschinenseitigen Antriebsmotor antreibbar. Grundsätzlich ist es möglich, die Getriebemittel auch mit einem im Grundkörper integrierten Antriebsmotor anzutreiben. Der Antriebsmotor kann dabei als Schrittmotor oder als Servomotor ausgebildet sein. Vorteilhafterweise weisen die Getriebemittel eine vorzugsweise als Harmonic-Drive- oder Planetengetriebe ausgebildete Untersetzungsstufe auf.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden Rundschieber bezüglich der Grundkörperachse einander diametral gegenüberliegend angeordnet und sind über die gemeinsamen Getriebemittel gegensinnig radial verstellbar.
- Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Getriebemittel eine die Durchtrittsöffnung im Grundkörper umfassende Hohlwelleneinheit bilden.
- Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass die Rundschieber jeweils eine im Grundkörper achsparallel exzentrisch gelagerte Exzenterscheibe aufweisen, die einander axial benachbart sind und mit achsparallel überstehenden, die Werkzeugaufnahme tragenden Auslegern durch jeweils eine stirnseitige Öffnung des Grundkörpers hindurchgreifen. Die der Stirnseite des Grundkörpers benachbarte äußere Exzenterscheibe weist dabei zweckmäßig einen Durchbruch für den Durchgriff des Auslegers der inneren Exzenterscheibe auf. Da die Ausleger beim Betätigen der Rundschieber eine Kreisbewegung um die Grundkörperachse ausführen, sind die stirnseitigen Öffnungen des Grundkörpers als vorzugsweise in ihrer Längserstreckung gekrümmte Langlöcher ausgebildet. Zur Abdeckung der Langlöcher können die Werkzeugaufnahmen außenseitige Blendscheiben tragen. Der Durchbruch in der außenliegenden Exzenterscheibe muß ein ausreichendes Bewegungsspiel für den Ausleger der inneren Exzenterscheibe aufweisen und ist daher zweckmäßig ebenfalls als Langloch ausgebildet.
- Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Getriebemittel über eine gemeinsame, konzentrisch im Grundkörper gelagerte Kupplungsscheibe mit den Exzenterscheiben der Rundschieber gekuppelt sind. Eine besonders kompakte Bauweise wird erzielt, wenn die Exzenterscheibe und die Kupplungsscheibe sandwichartig axial nebeneinander im Grundkörper angeordnet sind. Die Kupplungsscheibe greift vorteilhafterweise mit zwei exzentrisch angeordneten, achsparallel überstehenden passfederartigen Kupplungsorganen in je eine Kupplungsnut der beiden Exzenterscheiben ein. Die Kupplungsorgane bilden dabei eine Art Nutensteine, die beim Verdrehen der Kupplungsscheibe unter Mitnahme der Exzenterscheiben längs der Kupplungsnuten verschoben werden. Das Kupplungsorgan für die äußere Exzenterscheibe greift durch einen vorzugsweise als Langloch ausgebildeten Durchbruch der inneren Exzenterscheibe hindurch.
- Um das Zentrum des Werkzeugkopfs für den Durchtritt eines Werkstücks oder einer Pinole freizuhalten, weisen auch die Exzenterscheiben und die Kupplungsscheibe einen die Durchtrittsöffnung umgreifenden Durchbruch auf. Die Exzenterscheiben der Rundschieber sind vorteilhafterweise in radialen Wälzlagern, die vorzugsweise als Nadellager ausgebildet sind, im Grundkörper gelagert. Auch die Kupplungsscheibe kann in axialen und/oder radialen Wälzlagern im Grundkörper abgestützt sein. Die sandwichartig gegeneinander anliegenden Exzenterscheiben, die Kupplungsscheibe und der stirnseitige Grundkörperdeckel sind zweckmäßig über axiale Gleit- oder Wälzlager gegeneinander abgestützt. Im Falle von Gleitlagern können die betreffenden Teile mit einer reibungsmindernden Beschichtung versehen werden.
- Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann zur Kalibrierung der Nullstellung des mindestens einen Rundschiebers oder eines Linearschiebers eine Kalibriereinrichtung vorgesehen werden, die vorzugsweise einen im Grundkörper angeordneten Kalibriertaster umfasst, der beispielsweise über einen auf der Abtriebsseite der Getriebemittel, der Kupplungsscheibe oder an einer der Exzenterscheiben angeordneten Schaltnocken betätigbar ist und ein Kalibriersignal an eine externe Elektronik der Kalibriereinrichtung abgibt. Außerdem kann die Kalibriereinrichtung eine externe Mikroprozessoranordnung aufweisen, die mindestens eine elektronisch abrufbare Kalibriertabelle oder Kalibrierkurve zur Zuordnung der Relativdrehung der beiden Spindeln und des Schneidradius enthält.
- Durch die Drehung des Rundschiebers ergibt sich keine Massenverlagerung, so dass auf die Verwendung von Ausgleichsmassen verzichtet werden kann. Allerdings muß bei der Verwendung von Rundschiebern berücksichtigt werden, dass beim Verstellvorgang nicht nur der Abstand der Schneiden zur Grundkörperachse geändert wird, sondern auch die Ausrichtung der Schneiden gegenüber der Drehachse. Für viele Anwendungsfälle ist dies zwar von untergeordneter Bedeutung. Eine Verbesserung in dieser Hinsicht kann jedoch dadurch erzielt werden, dass die beiden Werkzeugaufnahmen in Abhängigkeit vom jeweiligen Drehwinkel des Rundschiebers oder vom Schneidradius unter definierter Ausrichtung des Schneidwerkzeugs relativ zur Grundkörperachse gegenüber dem Rundkörper verstellbar ist (vgl.
DE-A 197 02 219 ). Die Werkzeugaufnahmen können zu diesem Zweck unter Ausfluchtung einer mit dem Schneidwerkzeug verbundenen Bezugsebene mit der Grundkörperachse gegenüber dem Rundschieber verstellt werden. Um dies zu ermöglichen, wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, dass die Werkzeugaufnahmen in einer Exzenter bohrung des jeweiligen Rundschiebers um eine zu deren Exzenterachse parallele Achse verdrehbar angeordnet sind. - Der erfindungsgemäße Werkzeugkopf eignet sich besonders zur Außenbearbeitung, insbesondere zum Überdrehen, Einstechen oder Konturdrehen von langgestreckten, in die zentrale Durchtrittsöffnung eingreifenden Werkstücken, indem die beiden zur Durchtrittsöffnung diametral einander gegenüberliegenden Schneidwerkzeuge durch gemeinsame Betätigung der Rundschieber in ihrem radialen Abstand gegeneinander verstellt werden.
- Eine weitere vorteilhafte Verwendung des erfindungsgemäßen Werkzeugkopfes besteht darin, daß das zu bearbeitende Werkstück gegenüber dem Zentrum des Werkzeugkopfes und der Maschinenspindel abstützbar ist.
- Weiter läßt sich der erfindungsgemäße Werkzeugkopf besonders vorteilhaft zur Aufnahme einer in die zentrale Durchtrittsöffnung eingreifenden Pinole zur Zentrierung eines zu bearbeitenden Werkstücks verwenden. Der erfindungsgemäße Werkzeugkopf eignet sich besonders für den Einsatz in eine Werkzeugmaschine mit Doppelspindel, die zwei konzentrisch zueinander angeordnete, unabhängig voneinander antreibbare Spindeln aufweist.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
-
1a und b zwei um 90° gegeneinander verdrehte Längsschnitte durch einen Werkzeugkopf mit zwei gemeinsam antreibbaren Rundschiebern und zentraler Durchtrittsöffnung; -
2a und b zwei Querschnitte durch den Werkzeugkopf entlang den Schnittlinien A-A und B-B der1b ; -
3 eine Stirnseitenansicht des Werkzeugkopfs nach1a und b. - Der in der Zeichnung dargestellte Werkzeugkopf ist für den Einsatz in einer Werkzeugmaschine mit Doppelspindelsystem bestimmt. Die Außenspindel
10 des Doppelspindelsystems ist über Drehlager12 im Maschinengehäuse14 gelagert, während die Innenspindel16 über Drehlager18 konzentrisch innerhalb der Außenspindel gelagert ist. Die Außenspindel10 und die Innenspindel16 sind über nicht dargestellte maschinenseitige Antriebsmotoren um ihre gemeinsame Spindelachse20 antreibbar. - Der Werkzeugkopf
22 weist einen drehfest mit der Außenspindel10 kuppelbaren Grundkörper24 sowie einen im Grundkörper24 angeordneten, drehfest mit der Innenspindel16 kuppelbaren Verstellmechanismus26 für die beiden exzentrisch angeordneten, stirnseitig überstehenden Werkzeugaufnahmen28 ,30 auf. Mit den beiden Werkzeugaufnahmen28 ,30 sind zwei Schneidwerkzeuge32 kuppelbar, die bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel je eine radial nach innen weisende Schneidplatte34 tragen. Im Zentrum des Werkzeugkopfs22 befindet sich eine grundkörperfeste Hülse36 , die eine achszentrale Durchtrittsöffnung38 für ein zu bearbeitendes Werkstück oder einen Werkstückhalter bildet. - Die beiden Werkzeugaufnahmen
28 ,30 sind über den Verstellmechanismus26 unter Verstellung des Schneidradius der Schneidwerkzeuge32 gegenüber dem Grundkörper24 verstellbar. Zu diesem Zweck sind die Werkzeugaufnahme28 über einen Ausleger40 mit einem Rundschieber42 und die Werkzeugaufnahme30 über einen Ausleger44 mit einem Rundschieber46 starr verbunden. Die beiden Rundschieber42 und46 weisen jeweils eine Exzenterscheibe48 ,50 auf, die in unterschiedlichen, durch Nadelkänze52 ,54 begrenzten Exzenterlagern sandwichartig axial nebeneinander angeordnet sind. Die Ausleger40 ,44 der beiden Rundschieber greifen durch nieren artig gekrümmte Langlöcher56 ,58 im Grundkörperdeckel60 hindurch. Nach außen hin sind die gekrümmten Langlöcher56 ,58 im Grundkörperdeckel60 durch an den Werkzeugaufnahmen28 ,30 seitlich überstehende Blenden88 ,90 verdeckt. Der Ausleger44 des innen liegenden Rundschiebers46 ist außerdem durch ein Langloch62 im außen liegenden Rundschieber42 hindurchgeführt. - Für den Antrieb der Rundschieber
42 ,46 ist eine im Grundkörper konzentrisch gelagerte Kupplungsscheibe64 vorgesehen, die auf der einen Seite über paßfederartige Kupplungsorgane66 ,68 in Kupplungsnuten70 ,72 der Exzenterscheiben48 ,50 eingreift und auf ihrer anderen Seite mit der Abtriebsseite74 einer als Harmonic-Drive-Getriebe ausgebildeten Untersetzungsstufe76 des Verstellmechanismus26 verbunden ist. Das mit der äußeren Exzenterscheibe48 gekuppelte Kupplungsorgan66 ist am stirnseitigen Ende eines Auslegers78 angeordnet, der durch einen Langlochdurchbruch80 in der inneren Exzenterscheibe50 hindurchgreift. An ihrer Eingangsseite82 ist die Untersetzungsstufe76 mit rückseitig überstehenden Mitnehmerzapfen84 verbunden, die drehfest mit der Innenspindel16 kuppelbar sind. Die Kupplungsscheibe64 ist über ein axiales Nadellager86 gegenüber dem Grundkörper abgestützt, während an den Trennstellen87' ,87'' ,87''' zwischen der Kupplungsscheibe64 und der inneren Exzenterscheibe50 , der inneren Exzenterscheibe50 und der äußeren Exzenterscheibe48 und der äußeren Exzenterscheibe48 und dem Grundkörperdeckel60 axiale Gleitlager angeordnet sind, die reibungsmindernd beschichtet sein können. - Zum Verstellen des gegenseitigen radialen Abstands der Schneidplatten
34 wird die Innenspindel16 über die Maschinensteuerung um die Spindelachse20 relativ zum Grundkörper24 gedreht. Die Untersetzungsstufe76 setzt die Umdrehungen der Spindel über die Abtriebsseite74 in eine definierte Winkeldrehung der Kupplungsscheibe64 um, die ihrerseits über die Kupplungsorgane66 ,68 die Exzenterscheiben48 ,50 der Rundschieber42 ,46 um ei nen entsprechenden Winkel verdreht. Aufgrund der Verdrehung ergibt sich eine gegenläufige Radiusveränderung im Bereich der Werkzeugaufnahmen28 ,30 , die zu einer Änderung der Schneidradien der Schneidplatten34 und damit des Abstandes zwischen den Schneidplatten führt. - Zur Kalibrierung der Nullstellung des Verstellbereichs befindet sich im Grundkörper
24 ein Kalibriertaster92 , der über einen Schaltnocken94 an der Kupplungsscheibe64 betätigbar ist und bei jeder Betätigung ein Signal an eine Kalibrierschaltung in der nicht dargestellten Maschinensteuerung abgibt. Die Maschinensteuerung umfaßt zusätzlich eine Mikroprozessoranordnung mit einer elektronisch abrufbaren Kalibriertabelle oder Kalibrierkurve zur Zuordnung der Motorumdrehungen und des jeweiligen Schneidenradius. - Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung betrifft einen Werkzeugkopf für den Einsatz in Werkzeugmaschinen mit einem mit einer Maschinenspindel kuppelbaren Grundkörper
24 , mit mindestens einer Werkzeugaufnahme28 für ein Schneidwerkzeug32 und mit einem die Werkzeugaufnahme außermittig tragenden, zum Grundkörper24 unter Verstellen des Schneidradius des Schneidwerkzeugs um eine zur Grundkörperachse parallele Exzenterachse drehbaren Rundschieber42 . Erfindungsgemäß ist ein eine zweite außermittige Werkzeugaufnahme30 tragender, zum Grundkörper24 unter Verstellen des Schneidradius des betreffenden Schneidwerkzeugs32 um eine zweite, zur Grundkörperachse parallele Exzenterachse drehbarer zweiter Rundschieber46 vorgesehen. Weiter sind im Grundkörper Getriebemittel76 ,64 angeordnet, über die die beiden Rundschieber42 ,46 gemeinsam antreibbar sind.
Claims (34)
- Werkzeugkopf für den Einsatz in Werkzeugmaschinen mit einem mit einer Maschinenspindel (
10 ) kuppelbaren Grundkörper (24 ), mit mindestens einer Werkzeugaufnahme (28 ) für ein Schneidwerkzeug (32 ) und mit einem die Werkzeugaufnahme (28 ) außermittig tragenden, zum Grundkörper (24 ) unter Verstellen des Schneidradius des Schneidwerkzeugs (32 ) um eine zur Grundkörperachse (20 ) parallele Exzenterachse drehbaren Rundschieber (42 ), gekennzeichnet durch einen eine zweite außermittige Werkzeugaufnahme (30 ) tragenden, zum Grundkörper (24 ) unter Verstellen des Schneidradius des betreffenden Schneidwerkzeugs (32 ) um eine zweite, zur Grundkörperachse parallele Exzenterachse drehbaren zweiten Rundschieber (46 ), wobei der Grundkörper (24 ) außerdem eine achszentrale Durchtrittsöffnung (38 ) aufweist. - Werkzeugkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundkörper Getriebemittel (
76 ,64 ) angeordnet sind, die mit beiden Rundschiebern (42 ,46 ) gekuppelt sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Grundkörper Getriebemittel (
76 ,64 ) angeordnet sind, über die die beiden Rundschieber (42 ,46 ) gemeinsam antreibbar sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebemittel (
76 ,64 ) mit einer zusätzlichen Maschinenspindel (16 ) kuppelbar und über einen maschinenseitigen Antriebsmotor antreibbar sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebemittel (
76 ,64 ) mit einem im Grundkörper (24 ) integrierten Antriebsmotor antreibbar sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor als Schrittmotor oder Servomotor ausgebildet ist.
- Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebemittel eine vorzugsweise als Harmonic-Drive- oder Planetengetriebe ausgebildete Untersetzungsstufe (
76 ) aufweisen. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahmen (
28 ,30 ) der beiden Rundschieber (42 ,46 ) bezüglich der Grundkörperachse (20 ) einander diametral gegenüberliegen. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahmen (
28 ,30 ) der beiden Rundschieber (42 ,46 ) über die gemeinsamen Getriebemittel (76 ,64 ) gegensinnig radial verstellbar sind. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebemittel (
76 ,64 ) eine die Durchtrittsöffnung (38 ) umschließende Hohlwelleneinheit bilden. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rundschieber (
42 ,46 ) jeweils eine im Grundkörper (24 ) achsparallel exzentrisch gelagerte Exzenterscheibe (48 ,50 ) aufweisen, die einander axial benachbart sind und mit achsparallel überstehenden, die jeweilige Werkzeugaufnahme (28 ,30 ) tragenden Auslegern (40 ,44 ) durch jeweils eine stirnseitige Öffnung (56 ,58 ) des Grundkörpers (24 ) hindurchgreifen. - Werkzeugkopf nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die der Stirnseite des Grundkörpers (
24 ) benachbarte äußere Exzenterscheibe (48 ) einen Durchbruch (62 ) für den Durchgriff des Auslegers (44 ) der inneren Exzenterscheibe (50 ) aufweist. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die stirnseitigen Öffnungen (
56 ,58 ) des Grundkörpers (24 ) als vorzugsweise gekrümmte Langlöcher ausgebildet sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahmen (
28 ,30 ) außenseitige Blendscheiben (88 ,90 ) zur Abdeckung der Langlöcher (56 ,58 ) tragen. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchbruch (
62 ) in der außen liegenden Exzenterscheibe (28 ) als Langloch ausgebildet ist. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Getriebemittel über eine gemeinsame, konzentrisch im Grundkörper (
24 ) gelagerte Kupplungsscheibe (64 ) mit den Exzenterscheiben (48 ,50 ) der Rundschieber (42 ,46 ) gekuppelt sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Exzenterscheiben (
48 ,50 ) und die Kupplungsscheibe (64 ) sandwichartig axial nebeneinander im Grundkörper (24 ) angeordnet sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsscheibe (
64 ) mit zwei exzentrisch angeordneten, achsparallel überstehenden passfederartigen Kupplungsorganen (66 ,68 ) in je eine Kupplungsnut (70 ,72 ) der Exzenterscheiben (48 ,50 ) eingreift. - Werkzeugkopf nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Kupplungsorgan (
70 ) für die äußere Exzenterscheibe (48 ) durch einen vorzugsweise als Langloch ausgebildeten Durchbruch (80 ) der inneren Exzenterscheibe (50 ) hindurchgreift. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Exzenterscheiben (
48 ,50 ) einen die Durchtrittsöffnung (38 ) umfassenden Durchbruch aufweisen. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 11 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Exzenterscheiben (
48 ,50 ) in vorzugsweise als Nadellager ausgebildeten radialen Wälzlagern (52 ,54 ) im Grundkörper (24 ) exzentrisch gelagert sind. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 16 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsscheibe (
64 ) über ein axiales und/oder radiales, vorzugsweise als Nadellager ausgebildetes Wälzlager (86 ) gegenüber dem Grundkörper (24 ) abgestützt ist. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 11 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Exzenterscheiben (
48 ,50 ) über axiale Gleitlager (87'' ) oder Wälzlager gegeneinander anliegen. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 16 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine der Exzenterscheiben (
48 ,50 ) über ein axiales Gleitlager (87' ,87''' ) oder Wälzlager gegen die Kupplungsscheibe (64 ) oder einen stirnseitigen Grundkörperdeckel (60 ) anliegen. - Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 24, gekennzeichnet durch eine Kalibriereinrichtung zur Kalibrierung der Nulllage der Rundschieber (
42 ,46 ) gegenüber dem Grundkörper (24 ). - Werkzeugkopf nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Kalibriereinrichtung einen im Grundkörper (
24 ) angeordneten Kalibriertaster (92 ) umfasst, der über ein auf der Abtriebsseite der Getriebemittel (76 ,64 ) oder an einer der Exzenterscheiben (48 ,50 ) angeordneten Schaltnocken betätigbar ist. - Werkzeugkopf nach Anspruch 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Kalibriereinrichtung eine vorzugsweise externe Mikroprozessoranordnung mit mindestens einer elektronisch abrufbaren Kalibriertabelle oder Kalibrierkurve zur Zuordnung der Motorumdrehung und des jeweiligen Schneidenradius aufweist.
- Werkzeugkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahmen (
28 ,30 ) in Abhängigkeit vom jeweiligen Drehwinkel des Rundschiebers (42 ,46 ) oder vom Schneidradius unter definierter Ausrichtung des Schneidwerkzeugs (32 ) relativ zur Grundkörperachse (20 ) gegenüber dem jeweiligen Rundschieber (42 ,46 ) verstellbar sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahmen (
28 ,30 ) unter Ausfluchtung einer mit dem Schneidwerkzeug (32 ) verbundenen Bezugsebene mit der Grundkörperachse (20 ) gegenüber dem jeweiligen Rundschieber (42 ,46 ) verstellbar sind. - Werkzeugkopf nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugaufnahmen in einer Exzenterbohrung des jeweiligen Rundschiebers (
42 ,46 ) um eine zu dessen Exzenterachse parallele Achse verdrehbar angeordnet sind. - Verwendung des Werkzeugkopfs nach einem der Ansprüche 1 bis 30 zur Außenbearbeitung, insbesondere zum Überdrehen, Einstechen oder Konturdrehen von langgestreckten, in die zentrale Durchtrittsöffnung (
38 ) eingreifenden Werkstücken, wobei die zur Durchtrittsöffnung diametral einander gegenüberliegenden Schneidwerkzeuge in ihrem radialen Abstand gegeneinander verstellt werden. - Verwendung des Werkzeugkopfs nach einem der Ansprüche 1 bis 30 zum Abstützen des zu bearbeitenden Werkstücks gegenüber dem Zentrum der Maschinenspindel.
- Verwendung des Werkzeugkopfs nach einem der Ansprüche 1 bis 30 zur Aufnahme einer in die zentrale Durchtrittsöffnung eingreifenden Pinole zur Zentrierung eines zu bearbeitenden Werkstücks.
- Verwendung des Werkzeugkopfs nach einem der Ansprüche 1 bis 30 für den Einsatz in einer Werkzeugmaschine mit Doppelspindel.
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