DE1014365B - Dreipunktaufhaengung - Google Patents
DreipunktaufhaengungInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung betrifft eine besondere Ausbildung der bekannten Dreipunktaufhängung, bei der die Geräte
mittels eines oberen Lenkers und zweier unterer Lenker mit dem Schlepper verbunden werden.
Die Geräte für den Anbau an Schlepper mittels Dreipunktaufhängung sind in zwei Gruppen genormt,
wobei der wesentliche Unterschied in den Dimensionen der Verbindungsteile liegt. Dabei umfaßt
»Kategorie I« eine Gruppe von Geräten geringerer Größe und »Kategorie II« eine Gruppe von größeren
Geräten. Um sicherzustellen, daß schwere Geräte nicht an Schlepper angebaut werden, die zu ihrem Betrieb
zu schwach sind, besitzen die Verbindungsmittel der Geräte nach Kategorie II Bolzen, die einen größeren
Durchmesser besitzen als bei den Geräten nach Kategorie I. Sie können also nur an Schlepper angebaut
werden, bei denen die Bohrungen der bekannten Gelenkkugeln an den hinteren Enden der Lenker der
Dreipunktaufhängung eine genügende Größe besitzen, um die Bolzen mit dem für Kategorie II festgelegten
größeren Durchmesser aufzunehmen. In gleicher Weise ist es nicht möglich, Geräte nach Kategorie I
an Schlepper anzuschließen, die für Kategorie II ausgerüstet sind, da in diesem Falle die Bohrungen einen
zu großen Durchmesser besitzen.
Aufgabe der Erfindung ist es, die Dreipunktaufhängung bei Schleppern, insbesondere Schleppern
mittlerer Stärke, so auszubilden, daß leicht Geräte sowohl nach Kategorie I als auch nach Kategorie II
angeschlossen werden können.
Erfmdungsgemäß besitzt bei einer Dreipunktaufhängung mit einem oberen und zwei unteren Lenkern
jeder Lenker an einem Ende Verbindungsmaße nach Kategorie I und an dem anderen Ende nach Kategorie
II. Dabei sind Mittel vorgesehen, um ein beliebiges Ende der Lenker beweglich mit Befestigungspunkten des Schleppers zu verbinden, so daß die
Enden der Lenker beliebig vertauschbar sind. Dabei können die Enden wenigstens eines Lenkers, z. B. des
oberen Lenkers, wahlweise mit einer Befestigungsvorrichtung am Schlepper durch abgesetzte Bolzen
mit zwei verschiedenen Durchmessern, die zwei verschiedenen Durchmessern der Bohrungen in entgegengesetzten
Wänden der Befestigungsvorrichtung entsprechen, verbunden werden, wobei der größere
Durchmesser der Normbohrung für Kategorie II und der kleinere Durchmesser der Normbohrung für Kategorie
I entspricht.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Bolzen zur Befestigung des Gelenkes nach Kategorie I
zweckmäßig auf einer relativ großen Länge den kleineren Durchmesser besitzen, um durch das Kugelgelenk
und die kleinere Bohrung der Befestigungsvorrichtung durchgeführt zu werden, während der
Dreipunktaufhängung
Anmelder:
International Harvester Company,
Chicago, 111. (V. St. A.)
Chicago, 111. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. H. Zoepke, Patentanwalt,
München 5, Erhardtstr. 11
München 5, Erhardtstr. 11
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 27. Januar 1956
Großbritannien vom 27. Januar 1956
Alan Richard Reece, Gosforth, Newcastle-on-Tyne,
Northumberland (Großbritannien),
ist als Erfinder genannt worden
Bollzen zur Befestigung des Gelenkes nach Kategorie II auf einer relativ großen Länge den größeren
Durchmesser besitzt, um durch die größere Bohrung der Befestigungsvorrichtung und das Kugelgelenk
durchgeführt zu werden, während das kurze Stück geringeren Durchmessers durch die kleinere Bohrung
der Befestigungsvorrichtung durchgeführt wird.
Erfindungsgemäß werden weiterhin die Bolzen durch Vorsteckbolzen gesichert, die, ebenso* wie die
Bolzen selbst, am entsprechenden Ende der Lenker mit Ketten od. ä. befestigt sind.
Nach der Erfindung kann weiterhin ein Lenker, ζ. B. ein unterer Lenker, mit einem beliebigen Ende
mit einem am Schlepper vorgesehenen Befestigungsbolzen gelenkig verbunden werden, auf den eine
Büchse aufschiebbar ist, die den Unterschied im Durchmesser zwischen Kategorie I und II ausgleicht.
Die Büchse kann weiterhin als Abstandsstück benutzt werden,, um beim Aufschieben einer Gelenkkugel nach
Kategorie I das axiale Spiel aufzunehmen. An der Büchse wird zweckmäßig eine Ouerbohrung vorgesehen,
die einer Querbohrung im Befestigungsbolzen entspricht und zur Aufnahme eines Vorsteckbolzens
dient, wobei die Querbohrung so gelegt ist, daß bei Aufstecken einer Gelenkkugel nach Kategorie
II die axiale Bewegung der Büchse durch den Vorsteckbolzen begrenzt ist. Es können weiterhin
mehrere Befestigungsbolzen in verschiedener Höhe am Schlepper vorgesehen sein.
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Erfindungsgemäß können ferner an den unteren Lenkern mehrere Befestigungsstellen für die Hub-Stangen
der Hydraulik vorgesehen sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Beschreibung und den Zeichnungen erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des oberen Lenkers mit abgesetzten Bolzen;
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf einen oberen Lenker; :
Fig. 3 zeigt den Anschluß des oberen Lenkers am Schlepper;
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf einen unteren Lenker
der Dreipunktaufhängung;
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht eines unteren Lenkers ;
Fig. 6 zeigt im Schnitt die Befestigung eines Kategorie-II-Gelenkes
auf einem Befestigungsbolzen des Schleppers;
Fig. 7 zeigt im Schnitt die Befestigung eines Katego rie-I-Gelenkes auf einem Befestigungsbolzen des ao
Schleppers.
Bei dem gezeigten Erfindungsbeispiel ist der obere Lenker 1 einer Dreipunktaufhängung, der auch teleskopartig
ausgebildet sein kann, an einem Ende mit einem Auge 2 versehen·, das Seitenkanten 3 besitzt,
die so übergezogen sind, daß sie ein kugeliges Lager 4 in sich aufnehmen, wobei die Abmessungen des
Lagers 4 und der Bohrung 5 nach Kategorie II gewählt sind. Das andere Ende des oberen Lenkers 1
ist mit einem Auge 6 versehen, das Seitenkanten 7 besitzts
die übergezogen sind, um das kugelige Lager 8 aufzunehmen, wobei die Abmessungen des Lagers 8
und der Bohrung 9 nach Kategorie I gewählt sind. Wenn· Geräte nach Kategorie I angeschlossen werden
sollen, wird der obere Lenker 1 an einer Befestigungsvorrichtung des Schleppers nach Fig. 3 angeschlossen,
die von zwei Flanschen 10 und 11 gebildet wird, wobei das größere Lager 4 durch einen abgesetzten Bolzen
12 befestigt ist, der durch den Vorsteckbolzen 13 gesichert wird. Wie Fig. 1 zeigt, besitzt der Bolzen
12 auf einer relativ großen Länge 14 den größeren Durchmesser nach Kategorie II, der durch die größere
Bohrung im Flansch 11 und durch die Bohrung 5 des Lagers 4 geführt wird, und auf einer relativ kurzen
Länge 15 den kleineren Durchmesser nach Kategorie I, der durch die kleinere Bohrung des Flansches
10 geführt ist und eine Querböhrung 16 für den Vorsteckbolzen 13 besitzt.
Wenn Geräte nach Kategorie II angeschlossen werden sollen, wird der obere Lenker 1 umgedreht und
das kleinere Lager 8 mit der Befestigungsvorrichtung am Schlepper durch den Bolzen 17 verbunden, der auf
einer relativ großen Länge 18 den kleineren Durchmesser besitzt, der durch die Bohrung 9 des Lagers 8
und die kleinere Bohrung im Flansch 10 durchgeführt wird und am Ende eine Querbohrung 19 für den Vorsteckbolzen
20 besitzt. Der Durchmesser des oberen Teiles 21 des Bolzens 17 entspricht der größeren Bohrung
im Flansch 11. Jeder Bolzen kann am Kopf einen Querstift 22 besitzen, um die Handhabung zu
erleichtern. Der Bolzen 12 besitzt eine zusätzliche Querbohrung 23 zur Aufnahme des Vorsteckbolzens
13, wenn der Bolzen 12 benutzt wird, um ein Gerät an das Kugelgelenk 4 anzuschließen. Bolzen und Vorsteckbolzen
werden zweckmäßig mit dem oberen Lenker 1 durch Ketten 24 und 25 verbunden.
Wie Fig. 4 und 5 zeigen, besitzt jeder untere Lenker an den Enden abgebogene Augen 27, die, in ähnlicher
Weise wie beim oberen Lenker 1, am einen Ende ein größeres kugeliges Lager 28 nach Kategorie II
und am anderen Ende ein kleineres kugeliges Lager nach Kategorie I aufnehmen. Damit die Hubstangen
zur Verbindung des Krafthebers mit den unteren Lenkern bei Umkehrung der letzteren stets die gleiche
Lage behalten, können an den unteren Lenkern mehrere Bohrungen 30 oder andere Befestigungsstellen
vorgesehen sein.
Wenn an die Dreipunktaufhängung Geräte nach Kategorie I angeschlossen werden sollen, wird das
größere Lager 28 auf einen am Schlepper vorgesehenen Befestigungsbolzen 31 aufgeschoben. Hierbei
können am Schlepper obere und untere Befestigungsbolzen 31 und 32 vorgesehen sein (Fig. 6). Die Befestigungsbolzen
entsprechen in ihrer Länge den Maßen des größeren Lagers 28, wenn sie durch den Vorsteckbolzen 33 gesichert sind; der Durchil^sser
entspricht jedoch der Bohrung im kleineren Lager 29. Um den Unterschied im Durchmesser zwischen dem
Befestigungsbolzen 31 und dem Lager 28 auszugleichen, ist eine Büchse 34 vorgesehen.
Wenn an die Dreipunktaufhängung Geräte nach Kategorie II angeschlossen werden sollen, wird das
kleinere Lager 29 auf den Befestigungsbolzen 31 aufgeschoben (Fig. T), wobei in diesem Falle die Bohrungsmaße
übereinstimmen. Das Lager 29 hat jedoch eine geringere Breite, und um das axiale Spiel zu
begrenzen, ist die Büchse 34 mit einer Querbohrung 35 versehen, die den Vorsteckbolzen 36 aufnimmt, der
die Büchse 34 auf dem Befestigungsbolzen festlegt. Die Bohrung ist dabei so gelegt, daß, wenn ein Lager
nach Kategorie II auf dem Befestigungsbolzen aufgeschoben ist, die axiale Bewegung des Lagers 28 und
der Büchse 34 durch den Vorsteckbolzen begrenzt ist.
Aus der Beschreibung geht hervor, daß es bei einer erfindungsmäßigen Ausführung ohne weiteres möglich
ist, Geräte sowohl nach Kategorie I als auch nach Kategorie II anzuschließen, indem einfach die Lenker
umgedreht werden.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebene Ausführungsform beschränkt. Insbesondere kann der Bolzen
17 des oberen Lenkers die gleichen Abmessungen besitzen wie der Bolzen 12 und das entstehende Spiel
durch eine entsprechende Abstandsbüchse aufgenommen werden.
Claims (10)
1. Dreipunktaufhängung für Schlepper mit einem oberen und zwei unteren Lenkern, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Lenker an einem Ende Verbindungsmaße nach Kategorie I und an dem
anderen Ende nach Kategorie II besitzt, wobei Mittel vorgesehen sind, um ein beliebiges Ende
der Lenker beweglich mit Befestigungspunkten des Schleppers zu verbinden, so daß die Enden
der Lenker beliebig vertauschbar sind.
2. Dreipunktaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugelgelenke an
den Enden wenigstens eines Lenkers, z. B. des oberen Lenkers, wahlweise mit einer Befestigungsvorrichtung
am Schlepper durch abgesetzte Bolzen mit zwei verschiedenen Durchmessern, die zwei verschiedenen Durchmessern der Bohrungen
in entgegengesetzten Wänden der Befestigungsvorrichtung entsprechen, verbindbar sind, wobei
der größere Durchmesser der Normbohrung für Kategorie II und der kleinere Durchmesser der
Normbohrung für Kategorie I entspricht.
3. Dreipunktaufhängung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen zur Befesti-
gung des Gelenkes nach Kategorie I auf einer relativ großen Länge den kleineren Durchmesser
besitzt, um durch das Kugelgelenk und die kleinere Bohrung der Befestigungsvorrichtung durchgeführt
zu werden, während der Bolzen zur Bef estigung des Gelenkes nach Kategorie II auf einer
relativ großen Länge den größeren Durchmesser besitzt, um durch die größere Bohrung der Befestigungsvorrichtung
und das Kugelgelenk durchgeführt zu werden, während das kurze Stück geringeren Durchmessers durch die kleinere Bohrung
der Befestigungsvorrichtung durchgeführt wird.
4. Dreipunktaufhängung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Bolzen
z. B. durch eine Kette an dem entsprechenden Ende des Lenkers befestigt ist.
5. Dreipunktaufhängung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Bolzen durch einen durch eine Querbohrung des Bolzens geführten Vorsteckbolzen gesichert ist,
der z. B. durch eine Kette an dem Lenker befestigt ist.
6. Dreipunktaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Lenker,
z. B. ein unterer Lenker, mit einem beliebigen Ende mit einem am Schlepper vorgesehenen Befestigungsbolzen
gelenkig verbunden werden kann, auf den eine Büchse aufschiebbar ist, die den Unterschied im Durchmesser zwischen Kategorie I
und II ausgleicht.
7. Dreipunktaufhängung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Büchse als Abstandsstück
benutzbar ist, um beim Aufschieben einer Gelenkkugel nach Kategorie I das axiale
Spiel aufzunehmen.
8. Dreipunktaufhängung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Büchse mit einer
Querbohrung versehen ist, die einer Querbohrung im Befestigungsbolzen entspricht und zur Aufnahme
eines Vorsteckbolzens dient, wobei die Querbohrung so· gelegt ist, daß bei Aufstecken
einer Gelenkkugel nach Kategorie II die axiale Bewegung der Büchse durch den Vorsteckbolzen
begrenzt ist.
9. Dreipunktaufhängung nach den Ansprüchen 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Befestigungsbolzen
in verschiedener Höhe am Schlepper vorgesehen sind.
10. Dreipunktaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß an den unteren Lenkern mehrere Befestigungsstellen für die Hubstangen des Krafthebers vorgesehen
sind.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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|---|---|---|---|
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE1014365B (de) |
| GB (1) | GB844925A (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1116461B (de) * | 1957-11-26 | 1961-11-02 | Thomas Smirthwaite | Vorrichtung zum Einregeln der Arbeitstiefe von mittels eines Dreipunktgestaenges an Schleppern angebauten landwirtschaftlichen Geraeten |
| DE1170187B (de) | 1962-04-21 | 1964-05-14 | Kloeckner Humboldt Deutz Ag | Vorrichtung zum Verbinden eines Schleppers mit einem Arbeitsgeraet |
| DE1957228A1 (de) * | 1969-11-14 | 1971-05-19 | Kloeckner Humboldt Deutz Ag | Kuppelglied fuer ein Anbaugeraet |
| DE2064345A1 (de) * | 1970-12-29 | 1972-08-03 | Gebrüder Busatis, 5630 Remscheid-Lennep | Geräteseitiger Dreipfinktanbau an Schleppern oder dgl |
| DE2922716C2 (de) * | 1979-06-05 | 1981-07-30 | Jean Walterscheid Gmbh, 5204 Lohmar | Fangkugel |
Families Citing this family (2)
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- 1956-01-27 GB GB275056A patent/GB844925A/en not_active Expired
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1957
- 1957-01-25 DE DEI12742A patent/DE1014365B/de active Pending
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| GB844925A (en) | 1960-08-17 |
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